DE2233248A1 - Behaelter fuer handelswaren - Google Patents
Behaelter fuer handelswarenInfo
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- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
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Description
CVP Developments Limited, Don Mills, Ontario/Kanada
Behälter für Handelswaren"
Die Erfindung bezieht sich auf Behälter, wie Kasten, Schachteln oder Verpackungen, die üblicherweise aber
nicht.ausschliesslich aus Pappe, Papier, Kunststoff,
Blechfolie oder ähnlichen Werkstoffen hergestellt werden, und zwar vorzugsweise mit einer Öffnung zum
Betrachten des Inhaltes, und die auf verschiedene Weise gefüllt, geschlossen, geöffnet und ausgestellt werden
können.
Bei der modernen Verkaufstechnik ist es erforderlich, ,
dass die Handelswaren in Behältern verpackt sind, die
ihrerseits Verkaufsfördernd wirken, wenn sie in einem
Einzelhandelsgeschäft oder einer Auslage ausgestellt
sind. Behälter, in denen die Handelsware unsichtbar ist,
sind unerwünscht, da das Ausstellen der Handelsware zum Verkauf bei Verwendung solcher Behälter erfordert,
dass wenigstens ein Behälter geöffnet ist und die
restlichen Behälter anderswo aufbewahrt werden. Es ist seit Jahren übliche Praxis, Behälter aus Pappe oder Papier
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oder andere Verpackungen für eine Vielzahl von Handelswaren auf einer Seite mit einer ausgeschnittenen Öffnung
zu versehen, die ihrerseits mit einer dünnen Bahn aus durchsichtigem Werkstoff, wie Azetatkunststoff, abgedeckt
ist. Die Verwendung derartiger, mit einer als Fenster zu bezeichnenden Öffnung versehener Verpackungen hat sich
nur teilweise als erfolgreich erwiesen. Da die Öffnung nur aus einer Seite des Behälters ausgeschnitten ist,
bleibt ein grosser Teil der verpackten Handelsware vollständig unsichtbar. Ausserdem können sich derartige
Öffnungen nicht über die ganze Breite oder Länge des Behälters erstrecken, da derartige Behälter meistens mittels
einer üblichen Einsteckzunge geschlossen sind. In einigen Fällen sind schon Behälter mit Öffnungen verwendet worden,
die sich über zwei Seiten des Behälters erstrecken.. Auch bei solchen Behältern kann aber die Öffnung nicht über die
ganze Länge des Behälters ausgedehnt werden, so dass auch bei derartigen Behältern die Enden der Handelsware in dem
Behälter unsichtbar bleiben. Verpackungen mit Öffnungen der genannten Art sind beispielsweise aus den USA-Patentschriften
1761249, 2409736, 3186622, 3273702, 3351188,
3380575, 3448853 bekannt.
Um die Nachteile dieser verschiedenen Verpackungen mit Öffnungen zu vermeiden, ist eine .völlig abweichende Verpackungstechnik mit "Blasen-" Verpackungen entwickelt worden« Bei
dieser Verpackungstechnik wird die Handelsware mit einer Bahn aus durchsichtigem, warmverformbarem Werkstoff umgeben,
üblicherweise unter der Einwirkung erniedrigten Druckes, wobei der Rand der Bahn zwecks Schliessens der Verpackung
mit einer unterlegten Karte verklebt oder verschmolzen wird. Diese Art der Verpackung ist sehr beliebt und wird bei dem
Verkauf einer Vielzahl von Handelswaren mit Erfolg angewandt. Der wichtigste Vorteil ist, dass die Handelsware uneingeschränkt sichtbar ist und beim Aufstellen das Aussehen der
Handelsware selbst Verkaufs fördernd wirken kann. Der Einzel-
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handler muss, die Ware nicht der Verpackung entnehmen, um
sie auszustellen oder zu zeigen. Erforderliche Ankündigungen· können auf die unterlegte Karte gedruckt werden, so
dass die Handelsware selbst zusammen mit den Ankündigungen und einer Gebrauchsanweisung völlig sichtbar ist. Jedoch
haben sich derartige "Blasen-^Verpackungen als kostspielig
erwiesen,.weil der Hersteller der Handelsware normalerweise
diese zunächst in unverpacktem und daher ungeschütztem Zustand an den Hersteller der "Blasen-!tVer-packungen liefern
.muss j der dann seinerseits in seiner Betriebsanlage die
Handelsware Stück für Stück in der angegebenen Weise einpacken muss. Dies verursacht erhebliche, unnötige Unkosten
und ist zeitraubend, so dass Verzögerungen in der Lieferung der Handelsware von deren Hersteller zu dem Einzelhändler
entstehen. Meistens verursachen I!Blasen-"Verpackungen einen
erheblichen Zuschlag zu den Einzelhandelspreisen der Handelswaren und folglich sind "Blasen-"Verpackungen für zahlreiche
Arten von Handelswaren zu kostspielig. Die Folge davon ist, dass viele Arten von Handelswaren, deren Einzelhandelspreis
praktisch begrenzt/xA ungeeigneten Behältern oder Verpackungen mit öffnungen, die die Handelsware teilweise
unsichtbar machen, verpackt werden. Der Preis ,dieser Behälter oder anderen Verpackungen schlägt sich aber
auch im Einzelhandelspreis nieder und gleichzeitig wird das äussere Aussehen der verpackten Handelsware verschlechtert.
Werden dagegen Handelswaren, für die ein höherer Einzelhandelspreis erzielt werden kann, in "Blasen^'Verpackungen
vertrieben entstehen unnötig hohe Kosten für die Verpackung, wodurch die Gewinnspanne verringert wird. Ausserdem müssen
die Kosten für die Verpackung in jedem Fall in dem Einzelhandelspreis an dem Käufer weitergegeben werden, der dann '
unnötig viel für die Handelsware zahlen muss.
Ein anderer wichtiger Gesichtspunkt für die Auswahl der geeigneten Verpackung für eine Handelsware sind die Eigen-
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schäften der Verpackung hinsichtlich ihrer Verschachtelbarkeit
und ihrer Stapelbarkeit. Eine Verkaufs fördernde Ausstellung von Handelswaren besteht häufig darin, dass
die Behälter oder sonstigen Verpackungen übereinander gestapelt sind, übliche Behälter aus Pappe oder sonstige
im wesentlichen aus Pappe bestehenden Verpackungen mit öffnungen, sind für ein Verschachteln und Stapeln gut geeignet.
So verpackte Handelswaren können leicht zu grösseren Versandeinheiten zusammengefasst werden. Gleichzeitig ist
damit eine einfache und ansprechende Möglichkeit gegeben, die Handelswaren in einer Auslage auszustellen. "Blasen-"
Verpackungen haben dagegen die Eigenschaft, dass die äussere Form der verpackten Handelsware vom Zufall bestimmt ist und
von der Form der verpackten Handelsware selbst und von dem angewandtem Verfahren des Verpackens unter erniedrigtem
Druck abhängt. Im allgemeinen sind daher Handelswaren in "Blasen-"Verpackungen weder verschachtelbar noch übereinander
stapelbar. Das Ausstellen von Handelswaren in uBlasen-"Verpackungen erfordert daher üblicherweise speziell
hergestellte Tische, Tragsäulen, Traggestelle für die hängende Anordnung der Handelswaren oder ähnliche Gestelle. In jedem
Falle ist der Einzelhändler gezwungen,Auf Wendungen zu machen,
um Handelswaren in "Blasen-"Verpackungen Verkaufs fördernd ausstellen zu können, wodurch der Einzelhandelspreis weiter
gesteigert wird.'
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt für die Wahl der geeigneten Verpackung für eine Handelsware ist die Tatsache, dass
in manchen Fällen der Käufer den Wunsch haben wird, das bestimmte Stück der Handelsware, das er kaufen möchte, zu
prüfen, um sicher zu sein, dass keine Mängel vorhanden sind. Dies nötigt selbstverständlich dazu, das betreffende
Stück der Handelsware dem Behälter oder der sonstigen Verpackung zu entnehmen. Im Falle üblicher Behälter aus
Pappe bereitet dies keine Schwierigkeit, da einfach die Einsteckzunge an einem Ende des Behälters herausgezogen.
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die Handeisware heraus genommen ,' geprüft und wieder in
dem Behälter eingeschoben und schliesslich der Behälter mit der Einsteckzunge wieder geschlossen werden kann.
Im Falle einer "Blasen-"Verpackung kann die Handelsware dagegen nur herausgenommen werden, wenn die Verpackung
zerstört wird. Ist eine derartige Verpackung aber einmal zerstört j und entschliesst sich der Käufer schliesslich
nicht zum Kauf der Handelsware, ist ein nochmaliges Verpacken der Handelsware durch den Einzelhändler nicht
leicht möglich; meistens muss das betreffende Stück der : Handelsware entweder weggeworfen oder billiger verkauft
werden. Beispielsweise wird der Käufer im Fälle des Kaufes einer Zahnbürste prüfen wollen, ob die Art der Borsten der
Zahnbürste ihm zusagt. Falls der Käufer eine Zahnbürste prüft, die er schliesslich weglegt,um sich für eine andere
zu entscheiden, muss die weggelegte Zahnbürste billiger verkauft werden. Wenn andererseits der Einzelhändler dem
Käufer die Prüfung der Handelsware nicht gestatten würde, würde der Käufer wahrscheinlich nichts kaufen.
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter für Handelswaren,
dessen Inneres im wesentlichen die Form eines Quaders hat, also von vier im wesentlichen rechteckigen Seitenwänden
und zwei im wesentlichen rechteckigen Stirnwänden begrenzt ist. Die Erfindung besteht dabei darin, dass wenigstens
eine Seitenwand aus durchsichtigem Werkstoff besteht, und
zwar über die ganze Breite und Länge dieser Seitenwand. Dadurch, dass eine oder mehrere einander benachbarte Seitenwände
des Behälters über ihre ganze Breite und Länge aus durchsichtigem Werkstoff bestehen, ist die in dem Behälter
befindliche Handelsware vollständig sichtbar. Die übrigen Teile des Behälters können aus üblichen, undurchsichtigen
Werkstoffen, wie Pappe, Papier oder Blechfolie bestehen. Alternativ zu dieser Ausführungsform kann allerdings auch
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der gesamte Behälter aus einem geeigneten, durchsichtigen Werkstoff hergestellt sein.
Der Behälter kann zweckmässigerweise mit über seine Stirnwände
beiderseits vorragenden Endabschnitten versehen sein, an denen die Bahn des die betreffenden Seitenwände oder
die betreffende Seitenwand bildenden durchsichtigen Werkstoffes angeklebt ist. Bei einem ganz aus durchsichtigem
Werkstoff bestehenden Behälter sind entsprechend die Endabschnitte einstückig mit den zugeordneten Seitenwänden
verbunden.
Auch bei einem Behälter, dessen vier Seitenwände sämtlich über ihre ganze Länge aus durchsichtigem Werkstoff bestehen,
soll sich eine Bahn des durchsichtigen Werkstoffes über zwei benachbarte Seitenwände ohne Unterbrechung durch einen
Teil aus undurchsichtigem Werkstoff erstrecken, so dass- die in dem Behälter befindliche Handelsware uneingeschränkt
sichtbar ist.
Der Zuschnitt des Teiles oder der Teile, die der Herstellung des Behälters dienen, soll so gewählt sein, dass nur
flache Teile hergestellt zu werden brauchen, die in flachem Zustand, in dem sie nur einen sehr geringen Raumbedarf
haben, an den Hersteller der Handelsware geliefert werden können. In dem Verpackungsabschnitt der Pertigungssprasse
sollen die Behälter dann auf verhältnismässig einfache und billige Weise aufgerichtet, gefüllt und geschlossen werden
können.
Das Verschliessen des Behälters an den Stirnwänden soll dabei derart, beispielsweise durch Palten erfolgen, dass
der Behälter erforderlichenfalls ohne Zerstörung geöffnet und wieder geschlossen werden kann, dass der Behälter jedoch
in jeder Beziehung genügend stossfest ist und nur mit einiger
Schwierigkeit geöffnet werden kann.
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Der Behälter kann schliesslich einstückig zusammen mit
einer Anhängplatte aus einem einzigen Teil des entsprechenden Werkstoffes hergestellt sein.
Falls" ein derartiger Behälter mit einer Anhängplatte ganz aus durchsichtigem Werkstoff hergestellt ist, kann
die Anhängplatte mit einem Einsätz versehen sein, der
bedruckt oder auf andere Weise verziert ist.
Eine Ausführungsform des Behälters nach der Erfindung
■besteht auch darin, dass eine öffnung in mindestens einer
Seitenwand vorgesehen ist, die sich annähernd über die ganze Länge des Behälters erstreckt und nicht mit einer
Bahn aus durchsichtigem Werkstoff abgedeckt ist, wobei die Handelsware in dem Behälter in Haltemanschetten "ruht,
die einstückig mit aus dem Werkstoff der übrigen Teile des Behälters hergestellt sind.
Eine Aus f ührungs form des Behälters nach der Erfindung,
besteht auch darin, den Behälter allseitig geschlossen ohne irgendwelche öffnungen oder aus durchsichtigem Werk- ·
stoff bestehende Seitenwände mit den neuartigen Mitteln zum Verschliessen des Behälters an den Stirnwänden auszubilden.
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsformen des Behälters
nach der Erfindung beispielsweise dargestellt, und zwar zeigt
Pig, 1 eine perspektivische Ansicht schräg' von oben der
ersten Ausführungsform,
Fig. 2 eine Stirnansicht der ersten Ausführungsform,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie 3-3 in Fig. I5
Fig. 4 eine perspektivische Teilansicht schräg von oben der
ersten Ausführungsform in geöffnetem Zustand des
, Behälters,
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Pig. 5 eine Draufsicht des noch flachen Zuschnittes aus Pappe für die Herstellung des Behälters
der ersten Ausführungsform,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie 6-6 in Fig. 5,
Fig. 7 eine perspektivische Teilansicht der ersten Ausführungsform in einem ersten Zustand während
des Schliessens des Behälters,
Fig. 8 eine Stirnansicht der zweiten Ausführungsform s
Fig. 9 eine perspektivische Teilansicht der ersten Ausführungsform in einem zweiten Zustand
während des Schliessens des Behälters. Fig. 10 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
dritten Ausführungsform,
Fig. 11 eine perspektivische Teilansicht schräg von oben
Fig. 11 eine perspektivische Teilansicht schräg von oben
der dritten Ausführungsform in teilweise geschlossenem
Zustand des Behälters, Fig. 12 eine perspektivische Ansicht schräg von oben
der vierten Ausführungsform,
Fig. 13 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
Fig. 13 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
fünften Ausführungsform,
Fig. 14 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der sechsten Ausführungsform mit geschlossener Klappe
Fig. 14 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der sechsten Ausführungsform mit geschlossener Klappe
in einer Seitenwand,
Fig. 15 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der sechsten Ausführungsform mit geöffneter Klappe in
Fig. 15 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der sechsten Ausführungsform mit geöffneter Klappe in
einer Seitenwand,
Fig. 16 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
Fig. 16 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
siebten Ausführungsform,
Fig. 17 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
Fig. 17 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
achten Ausführungsform,
Fig. 18 eine perspektivische Teilansicht schräg von oben
Fig. 18 eine perspektivische Teilansicht schräg von oben
der neunten Ausführungsform,
Fig. 19 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
Fig. 19 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
zehnten Ausführungsform,
Fig. 20 eine Draufsicht des noch flachen Zuschnittes aus.
Fig. 20 eine Draufsicht des noch flachen Zuschnittes aus.
Pappe für die Herstellung des Behälters der zehnten Aus führungs form.
Bei der ersten Ausführungsform (Pig. 1 bis 7 und 9)
weist der Behälter 10 eine untere Seitenwand 11, eine rückwärtige Seitenwand 12 und Stirnwände 13,14 auf.
Von dem Behälter 10 erstreckt sich eine Aufhängplatte 15 aufwärts, die mit einem Loch 16 versehen ist, das
dazu dient, den Behälter 10 zum Zwecke der Ausstellung an einem Traggestell, einem Nagelbrett o.dgl. aufzuhängen.
Der Behälter 10 weist ferner eine vordere Seitenwand 17 und eine obere Seitenwand 18 auf, die aus einer durchgehenden
Bahn aus durchsichtigem Werkstoff, wie Azetatkunststoff, Polyzin o.dgl. bestehen. Die vordere Seitenwand 17 und
die obere Seitenwand 18 aus durchsichtigem Werkstoff erstrecken sich jeweils über die ganze Breite und Länge des
Inneren des Behälters, also von der Stirnwand 13 zu der Stirnwand 14 und über die ganze Breite der Seitenwände
17,18,so dass das Innere des Behälters 10 uneingeschränkt ■
sichtbar ist. Mit den Stirnwänden 13,14 des Behälters 10 sind einstückig die zugehörigen Endabschnitte 19, 20 und
21,22 verbunden, die über die Enden des Behälters 10 vorragen, und zwar etwa in den Ebenen der oberen Seitenwand
18 und der unteren Seitenwand 11. Zwischen jeder Seite .. der Stirnwände 13,14 und den zugehörirgen Endabschnitten
19, 20, 21,22 sind Zwickelteile 23,24,25,26 vorgesehen-. An jede Stirnwand 13,l4 ist^ausserdem ein.Eins.teckteil 27928
angeschlossen. An den jeweiligen Knickkanten zwischen den
Stirnwänden 13,14 und den Einsteckteilen 27,2.8 sind längliche öffnungen 29,30 vorgesehen. Die Einsteckteile 27,28
werden nach aussen weg von dem Inneren des Behälters 10 geknickt , so dass sie an den Verlängerungen der rückwärtigen
Seitenwand 12 zur Anlage gebracht werden können. Zum Schliessen und Befestigen der Stirnwände 13,14 sind Verschluss
las chen 31 j33 vorgesehen, die in der Verlängerung der
rückwärtigen Seitenwand 12 liegen und mit dieser einstückig
verbunden sind. Die Verschlusslaschen 31, 32 sind ihrerseits
mit Verschlusszungen 33, 34 Versehen, die.so angeordnet
und bemessen sind, dass sie in die länglichen öffnungen
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29,30 eingreifen können.
Die vordere Seitenwand 17 und die obere Seitenwand 18
sind aus einer einzigen Bahn aus Kunststoff hergestellt', die so bemessen ist, dass sie .sich mit den Randstreifen
der unteren Seitenwand 11 im Bereich der Klebefläche und der Anhängplatte 15 im Bereich der Klebefläche 36
überlappt. Die die Seitenwände 17, 18 bildende Bahn aus
Kunststoff überlappt sich aus'serdem mit den Stirnwänden 13, 14 und den Endabschnitten 19,21 und den Zwickelteilen
23,25 im Bereich der Klebeflächen 37,38.
In gefaltetem Zustand haben die Endabschnitte 19,20, 21,
22 und die zugehörigen Zwickelteile 23,24,25,26 die Form
unregelmässiger Vierecke. Diese Form ergibt sich dadurch,
dass zwischen jedem Endabschnitt 19,20, 21, 22 und den zugehörigen Zwickelteilen 23,24,25,26 jeweils ein im
wesentlichen rechteckiger Flächenteil ausgeschnitten ist. Die Grosse des ausgeschnittenen Flächenteiles kann nach
Zweckmässigkeit variieren. Das Ausschneiden eines solchen Flächenteiles kann auch unterbleiben; in diesem Falle
ergibt sich in gefaltetem Zustand anstelle der Form eines unregelmässigen Viereckes die Form eines Dreieckes. Dies
führt dazu, dass die Gesamtlänge des Behälters 10 grosser wird, wodurch sich ein besseres Aussehen des Behälters und
eine etwas verbesserte Festigkeit ergeben können.
Um den ganzen Behälter zusammenzuhalten, ist an der freien
Kante der rückwärtigen Seitenwand 12 eine Klebelasche 39 angeschlossen, die sich im Bereich der Klebefläche 40 mit
der Rückseite der Anhängplatte 15 überlappt. Alternativ kann sich die Klebel^che 39 auch über die ganze Rückseite
der Anhängplatte 15 erstrecken. Die Klebefläche 40 überlappt sich auseerdem mit der Klebefläche 36, die dem Ankleben der
Bahn aus Kunststoff an der Anhängplatte 15 dient. Im
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- ■ " "-11". ■ ' "223324g
Bereich der sieh überlappenden Klebefläclieaa JiE9HQ ergibt
sich eine mehrlagige Yerstärkung,
Die Herstellung des Behälters 10 erfolgt durch Ausschneiden
eines flachen Stanzteiles and darauf folgendes Ankleben der
Bahn aus durchsichtigem Werkstoff3 die die Seitenwände 17 Λ
18 bildet;, im Bereich der Klebeflachen 3553'633?33δ. !Danach
wird die Kleb eXä seihe 39 im Bereich der Klebefläehö ^O unit
der Anhängplatte 15 verklebt- Danach kann der Behälter"in
noch flachem Zustand an den Hersteller der Handelware -oder
ein Yerpackungsunternehmen versandt werden. Bei idem Yerpacken
wird entweder von Hand oder maschinell der Behälter 1© so
aufgefaltet a dass die Seitenwände 11,12 ,l?al8 die Form eines
rechteckigen Hohlkörpers bilden«.Es hängt von der-Art der
für das Verpacken verwendeten Maschine ab3 ob die Handelsware
in den beiderseits offenen rechteckigen Hohlkörper eingeschoben und danach beide Enden des Behälters 10 gleichzeitig
geschlossen werden3, oder ob /zunächst ein Ende des
Behälters 10 geschlossen, dann die Handelsware eingeschoben und s ehliesslieh das zweite Ende des Behälters 10 SeS-ChILoSsen
wird, Die beiden Enden des Behälters 10 sind spiegelbildlich gleichi so dass das .Schliessen beider Enden des Behälters
10 in gleicher Weise durchzuführen ist. Bei dem Schliessen
eines Endes des Behälters 10 wird die Stirnwand I^ nach innen
in Sichtung auf die rückwärtige Seitenwand 12 geklappt, wobei sich die zugeordneten Zwickelteile 25,26 und Endabischnitte
21^22 nach aussen verbiegen, um einen derartigen Schliessvorgang
zu .ermöglichen. Die Stirnwand 14 wird in der
Richtung des Pfeiles Al nach innen geklappt, bis die .Stirnwand
I3J wenigstens annähernd rechtwinkelig zu der rückwärtigen
Seitenwand 12 steht, wobei der Einsteckteil 28 flach an der ¥erlängerung der rückwärtigen Seitenwand 12 zur
Anlage kommt. Danach werden die Zwickelteile 2532ß fest
an die Endabsehnitte 21,22 gedruckt,, wonach' die Yerschlusslasche
32 in Sichtung des Pfeiles A2 nach innen in den
Zwischenraum zwischen den Endaibsclanitten 21,22 geklappt wird..
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Die Verschlusslasehe 32 wird fest auf die darunterliegende
Verlängerung der rückwärtigen Seitenwand 12 und den Einsteckteil 28 gedrückt, worauf die Verschlusszunge 34 in
der länglichen öffnung 30 einrastet. Dadurch wird die
Stirnwand 14 in ihrer Lage festgelegt und gegen unbefugtes
öffnen des Behälters 10 gesichert.
Wenn der Behälter 10 noch nicht gefüllt ist, kann nunmehr die Handelsware von dem entgegengesetzten Ende eingeschoben
werden, das dann .in genau gleicher Weise geschlossen werden kann. Danach ist der gefüllte und geschlossene Behälter
10 versandfertig.
Da die Seitenwände 11,12,17,18 symmetrisch sind, können
derartige Behälter 10 einfach in grossen Pappbehältern verschachtelt
werden, indem jeweils zwei Behälter derart übereinander angeordnet werden, dass die Anhängplatte 15 des
einen Behälters auf der vorderen Seitenwand 17 des anderen Behälters aufliegt.
Erforderlichenfalls kann die Standfestigkeit eines Behälters 10 auf einer flachen Unterlage dadurch vergrössert
werden, dass aus der rückwärtigen Kante der unteren Seitenwand 11 eine Stütze 41 ausgeschnitten ist. wodurch der Behälter
10 eine geringe Neigung nach vorne erhält. Dadurch wird vermieden, dass der Behälter 10 infolge des Gewichtes
der Anhängplatte 15 ein Übergewicht nach rückwärts bekommt.
Bei der zweiten Ausführungsform (Fig. 8) sind zwei Behälter
10 aus einem einzigen Stanzteil hergestellt, wobei dieser Stanzteil eine spiegelbildliche Verdoppelung eines Stanzteiles
für einen Behälter der ersten Ausführungsform darstellt,
In diesem einzigen Stanzteil zweier Behälter 10 schliessen die oberen freien Kanten der Anhängplatten 15
aneinander an. Durch Palten entlang der Mittellinie 42
zwischen den beiden zusammenhängenden Anhängplatten 15
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können die beiden Behälter 10 in eine Lage gebracht werden,
bei der sie mit ihren Rückseiten aneinander anliegen. Die beiden Behälter 10 können dann mittels ihrer in der
Mittellinie 42 zusammenhängenden Anhängplatten einfach über eine Schiene R o.dgl. gehängt werden.
Bei der dritten Ausführungsform (Fig. 10 und 11) umfasst
der Behälter 50 eine untere Seitenwand 51 aus Pappe o.dgl.
und drei Seitenwände aus durchsichtigem Werkstoff, nämlich die vordere Seitenwand 52, die rückwärtige Seitenwand 54
und die obere Seitenwand 53j die ihrerseits aus einem vorderen Abschnitt 53a und einem hinteren Abschnitt 53b
besteht. Der durchsichtige Werkstoff kann Azetatkunststoff o.dgl. sein. Die in dem Behälter 50 mit drei Seitenwänden
52 ,53j 54 aus durchsichtigem Werkstoff befindliche Handelsware
kann besser besichtigt werden als eine Handelsware in einem Behälter 10 mit nur zwei Seitenwänden 17,18 aus
durchsichtigem Werkstoff.
Der aus Pappe bestehende Teil des Behälters 50 umfasst die
untere Seitenwand 51 und die sich paarweise überlappenden Stirnwände 55,5b und 57,58. Die vordere Schicht 59 und
die hintere Schicht 60 der Anhängp.latte bestehen ebenfalls aus Pappe und sind einstückig mit den Stirnwänden
55,56557>58 verbunden. Di-e Anhängplatte 59s6O erstreckt
sich entlang einer mittleren Linie der oberen Seitenwand
53 nach oben. An die Stirnwände 55356 sind die zugehörigen
Endabschnitte 61,62 und an die Stirnwände 57,58 die zugehörigen
Endabschnitte 63, 64 angeschlossen.
Zwischen der Stirnwand 57 und den zugehörigen Endabschnitten 63 sind Zwickelteile 65 und in entsprechender Weise sind
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zwischen der Stirnwand 58 und den zugehörigen Endabschnitten
64 Zwickelteile 66 vorgesehen. An dem entgegengesetzten Ende des Behälters 50 sind entsprechende
Zwickelteile zwischen den Stirnwänden 55*56 und den
zugehörigen Endabschnitten 6l, 62 angeordnet. ·
Die vordere Seitenwand 52 und der anschIiessende vordere
Abschnitt 53 a der oberen Seitenwand einerseits und die rückwärtige Seitenwand 54 und der daran anschIiessende
hintere Abschnitt 53 b der oberen Seitenwand andererseits können je aus einer getrennten Bahn aus durchsichtigem
Werkstoff bestehen, wobei die oberen Randstreifen 67 dieser
Bahnen zwischen der vorderen Schicht 59 und der rückwärtigen Schicht 60 der Anhängplatte befestigt sein können.
Zum Verschliessen des Behälters 50 an seinen beiden Enden
dienen Verschlusszungen 68 an den Stirnwänden 55? 573 die
in längliche öffnungen 69 eingreifen.
Bei der vierten Ausführungsform (Fig. 12) dient der Behälter
TO vorzugsweise der Aufnahme einer Handelsware s die ein
langes, schmales Stück darstellt. Der Behälter 70 weist
keine Anhängplatte auf, da vorausgesetzt ist, dass die darin verpackte Handelsware auf einem Tisch o.dgl. ausgestellt
werden kann. Der Behälter 70 weist eine untere Seitenwand
und eine rückwärtige Seitenwand 72 aus Pappe oder einem ähnlichen undurchsichtigen Werkstoff und eine vordere Seitenwand
73 und eine obere Seitenwand 74 aus einem durchsichtigen
Werkstoff auf. Die Stirnwände 75, 76 sind ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform einstückig mit Endabschnitten
78 verbunden. Zwischen der Stirnwand 75 und den zugehörigen Endabschnitten 77 einerseits und zwischen der Stirnwand
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und den zugehörigen Endabschnitten 78 andererseits sind
Zwickelteile 79, 80 vorgesehen. Zum Schliessen der Stirnwände 75, 76 dienen Vers chluss lasch en 8l; 82, die mi.t
Verschlusszungen 83 versehen sind, die in längliche öffnungen
84 eingreifen. An dem einen Ende des. Behälters 70- ist ein
Loch 85 vorgesehen, um den Behälter an eineni Hacken oder an
einer Schiene aufhängen zu können. Die Endabschnitte 77,78 des Behälters 70 haben eine im wesentlichen dreieckige
Form, die sich von der Form unregelmässiger Vierecke der
Endäbschnitte 19, 20, 21, 22 der ersten Ausführungsform
unterscheidet. Der verhaltnismassig lange Behälter 70
mit einem verhaltnismassig kleinem Querschnitt erhält durch
die dreieckige Form der Endabschnitte 77, 78 ein verbessertes
Aussehen und eine etwas vergrösserte Festigkeit.
Bei der fünften Ausführungsform (Fig. 13) ist der Behälter 90
so gestaltet, dass dessen Gesamtbreite nicht wesentlich grosser ist als die'Breite des darin verpackten Stückes
der Handelsware. Zu diesem Zweck ist bei der fünften Ausführungsform eine von der ersten Ausführungsform abweichende
Anordnung der Endabschnitte gewählt. Der Behälter
90 weist eine untere Stirnwand 9I und eine obere Stirnwand
92 aus Pappe oder einem ähnlichen undurchsichtigen Werkstoff auf. Ebenfalls aus undurchsichtigem Werkstoff besteht
die rückwärtige Seitenwand 93 und die Anhängplatte 94.. Drei Seitenwände des Behälters 90, nämlich die linke Seitenwand
95, die rechte Seitenwand 96 und die vordere Seitenwand
97 bestehen aus einem durchsichtigen Werkstoff, wie Azetatkunststoff
o.dgl., der sich in einer einzigen Bahn über die
Seitenwände 95,96,97 erstreckt, über die untere ,Stirnwand
91 ragen beiderseits Endabsehnitt^e 98 vor, während über
die obere Stirnwand 92 beiderseits Endabschnitte 99 vorragen.
An die unteren Endabschnitte 98 sind Zwickelteile 100 und an die oberen Endabschnitte 99 Zwickelteile 101 angeschlossen.
Die untere Verschlusslasehe 102 greift mittels einer
223324a
Verschlusszunge in die untere Stirnwand 91 ein. Die obere Verschlusslasehe 103 ist ein umgeknickter, verlängerter
Abschnitt der Anhängplatte 9** und ist mit
einer Verschlusslasehe 104 versehen, die in eine längliche
öffnung 105 in der oberen Stirnwand 92 eingreift. In der Anhängplatte 9k ist ein Loch 106 zum Anhängen des
Behälters 90 an einer Schiene oder einem Stift vorgesehen.
Bei der sechsten Ausführungsform (Fig. 14 und 15) ist
der Behälter 110 mit einer Öffnung versehen, die der Käufer öffnen und wieder schliessen kann, ohne die gefalteten "
Endabschnitte aufreißen zu müssen, so dass der Behälter 110 unter entsprechenden Bedingungen eine längere Lebensdauer haben kann. Ähnlich dem Behälter 10 der ersten Ausführungsform
weist der Behälter 110 der sechsten Ausführungsform eine untere Seitenwand 111, eine rückwärtige Seitenwand
112, Stirnwände 113, H^9 eine vordere Seitenwand 117
und eine obere Seitenwand 118 auf, wobei die Seitenwände 117 und 118 aus durchsichtigem Werkstoff bestehen. Der Unterschied
der sechsten Ausführungsform im Vergleich zu der ersten Ausführungsform besteht nur in der Ausgestaltung der
rückwärtigen Seitenwand 112, die bei der sechsten Ausführungsform mit einer perforierten Klappe 120 versehen ist, die
normalerweise im Bereich der Klebefläche 121 an der Rückseite der Anhängplatte 115 haftet. Die Klebefläche 121 hat .
dabei eine geringere Klebkraft als die übrigen Klebeflächen, so dass die Klappe 120 von dem Käufer leicht an dem oberen
Randstreifen 122 gefasst und abgezogen werden kann. Danach kann der obere Randstreifen 122 nach unten abgeknickt und
leicht von rückwärts in das Innere des Behälters 110 eingeschoben werden. Der Randstreifen 122 verjüngt sich beiderseits,
so dass er leicht in die öffnung eingeschoben werden kann, die durch Abziehen der Klappe 120 .in der rückwärtigen
Seitenwand 112 entsteht.
209883/^847 .:,:■:-
Bei der siebten Ausführungsform (Fig. 16) weist der
Behälter I30 keine mit durchsichtigem Werkstoff abgedeckten
Öffnungen auf und die Handelsware ist nur an ihren beiden Enden von Teilen des Behälters gehalten,
während die Handelsware im übrigen unbedeckt ist. Der Behälter 130 weist eine rückwärtige Seitenwand 131", die
zugleich die Anhängplatte bildet, eine untere Seitenwand
132 und eine Rückwandplatte 133 auf. Die untere Seiten- ,
wand 132 ist dabei ein-abgeknickter und doppelt gefalteter
Teil der rückwärtigen Seitenwand 13I. Die Rückwandplatte
133 ist von dem umgeknickten Ende der rückwärtigen Seitenwand
131 gebildet, das auf der Rückseite der rückwärtigen
Seitenwand 131 angeklebt ist.
An jedem Ende des Behälters 130 sind .durch ausgestanzte
Teile der rückwärtigen Seitenwand I3I Haltemanschetten gebildet.
Diese ausgestanzten Teile umfassen die beiden Abschnitte der oberen Seitenwand 134 und die beiden Abschnitte
der vorderen Seitenwand 135, die an ihrer unteren Kante an den abgeknickten Teil der unteren Seitenwand 132
ansehliesst. Der Abstand der aus den Abschnitten der
Seitenwände 13^, .135 gebildeten Haltemanschetten ist so
gewählt 3 dass die Enden der zu verpackenden Handelsware, wie
Bleistifte P, Federhalter o.dgl.,gehalten, werden. Das
Schliessen und öffnen des· Behälters 130 zwecks Einschiebens
und Herausnehmens der Handelsware, beispielsweise der Bleis-tifte
P3 erfolgt in entsprechender Weise wie bei der ersten Ausführungsform. Die Haltemanschetten umfassen zu diesem
Zweck Stirnwände 136, Endabschnitte 137 und zugehörige Zwickelteile 138. Ausserdem sind Einsteckteile 139 in der
Verlängerung der Stirnwände I36 und Verschlusslaschen l40
mit Verschlusszungen 141 vorgesehen, die in die länglichen
öffnungen 142 in den Stirnwänden 136 eingreifen.· Das Einschieben
der Handelsware, beispielsweise der Bleistifte P, und das -Sehliessen des Behälters 130 an seinen beiden Enden
erfolgt in gleicher Weise wie bei der ersten .Ausführungsform.
Die Handelsware, beispielsweise Bleistifte P, ist danach in dem geschlossenen Behälter I30 festgehalten, jedoch ohne
Schutz durch eine Bahn aus durchsichtigem Werkstoff einer genauen Betrachtung zugänglich. Die Handelsware
kann aber nur nach öffnen eines Endes des Behälters 130
oder nach Zerreisen einer Haltemanschette herausgenommen werden.
Bei der achten Ausführungsform (Fig. 17) ist der Behälter
150 ohne jede öffnung allseitig aus undurchsichtigem
Werkstoff hergestellt. Das Verschliessen dieses Behälters
erfolgt in der gleichen Weise wie bei der ersten Ausführungsform. Derartige allseitig geschlossene Behälter
können aus Gründen der WirtschaftIichkeit oder Sicherheit
empfehlenswert sein. Der Behälter I50 besteht aus einer
unteren Seitenwand 151'-». einer rückwärtigen Seitenwand 152, Stirnwänden 153, 154, einer Anhängplatte 155, einer vorderen
Seitenwand I56 und einer oberen Seitenwand 157, die sämtlich aus undurchsichtigem Werkstoff, beispielsweise Pappe o.dgl.,
ohne irgendeine Öffnung mit oder ohne Abdeckung durch eine Bahn aus durchsichtigem Werkstoff bestehen. Das Verschliessen
des Behälters I50 erfolgt mittels der gleichen Mittel und in gleicher Weise wie das Verschliessen des
Behälters 10 der ersten Ausführungsform.
Bei der neunten Ausführungsform (Fig. 18) besteht der
Behälter I60 vollständig aus einem durchsichtigen Werkstoff
ohne irgendwelche tragenden Teile aus Pappe o.dgl. Der Behälter ΙβΟ besteht aus einer unteren Seitenwand I6I, einer
rückwärtigen Seitenwand l62, Stirnwänden I63, 164,'einer
Anhängplatte I65, einer vorderen Seitenwand I66 und einer
oberen Seitenwand I67. Diese sämtlichen Teile und die dem Verschluss des Behälters I60 dienenden Mittel können aus
einem einzigen Zuschnitt aus durchsichtigem Werkstoff bestehen. Die Mittel zum Verschliessen des Behälters I60
209883/0847
gleichen den Mitteln zum Verschliessen des Behälters 10 der ersten Ausführungsform^ Das Verschliessen
selbst erfolgt in gleicher Weise wie bei der ersten Ausführungsform.
Zum Zwecke der Ausstellung der in dem Behälter l60 verpackten Handelsware kann in die Anhängplatte I65
eine bedruckte Karte 168, beispielsweise aus Pappe σ-.dgl.,
eingeschichtet sein, um eine Gebrauchsanweisung oder .
andere Verkaufsfördernde Ankündigungen anzubringen. Solche Angaben können aber auch unmittelbar auf den durchsichtigen
Werkstoffj beispielsweise im Bereich der Anhängplatte
I65,aufgedruckt sein.
Bei der zehnten Ausführungsform (Fig. 19 und 20) stellt
der Behälter I70 einen Zwitter aus der ersten Ausführungsform
und der dritten Ausführungsform dar. Der Behälter I70
weist eine untere Seitenwand I7I und Stirnwände 172,
173 auf. Ausserdem erstreckt sich eine Anhängplatte 174
von dem Behälter 170 nach oben,und zwar entlang einer
Diagonale von einer Ecke des Behälters I70 zu der gegenüberliegenden
Ecke.
Der Behälter 170 weist ausserdem gegenüberliegende Seitenwände
175s 176 auf, von denen die eine als vordere Seitenwand
175 und die andere als rückwärtige Seitenwand 176 bezeichnet ist. Diese Bezeichnung ist jedoch willkürlich,
da der Behälter 170 ohne irgendeine Änderung umwendbar ist, so dass jede der Seitenwände 175, 176 als die vordere Seitenwand
bezeichnet werden könnte.
Ferner weist der Behälter I70 eine aus zwei Abschnitten
bestehende obere Seitenwand auf, die aus dem länglichen,
trapezförmigen vorderen Abschnitt 177 und dem länglichen, trapezförmigen rückwärtigen Abschnitt 178 besteht. Die
vordere Seitenwand 175· die rückwärtige Seitenwand 176
und die Abschnitte 177S 178 der oberen Seitenwand bestehen
sämtlich aus einem durchsichtigem Werkstoff, wie Azetatkunststoff,Polyzin o.dgl. Die aus durchsichtigem
Werkstoff bestehenden Seitenwände 175, 176, 177, 178
erstrecken sich sämtlich über die ganze Länge des Inneren des Behälters 170, so dass die in dem Behälter
170 verpackte Handelsware über ihre ganze Länge sichtbar ist. Diese Ausführung gibt den Behälter I70 ein besonders
ansprechendes Aussehen, das den Behälter 170 als verkaufsfördernde Verpackung geeignet macht.
Die Stirnwände 172, 173 des Behälters 170 sind im wesentlichen ebenso ausgeführt wie bei der ersten Ausführungsform, jedoch mit der Ausnahme, dass die Stirnwände 172,
an den gegenüberliegenden Seitenwänden 175, 176 angeschlossen
sind.
Während die Stirnwand 172 einstückig mit den Endabschnitten 1793 lÖO verbunden ist, ist die Stirnwand 173 einstückig
mit den Endabschnitten 181, 1Ö2 verbunden. Zwischen de'n
Stirnwänden 172, 173 und den zugeordneten Endabschnitten 179, 180,' IbI, 182 sind die entsprechenden Zwickelteile
183, 184, 185, 186 angeordnet. Ausserdem sind die Stirnwände
173, 174 an ihren Enden mit Einsteckteilen 187, 188
versehen, die ihrerseits längliche öffnungen I89, 190 aufweisen,
die sich entlang den Knickkanten zwischen den Stirnwänden 172, 173 und den Einsteckteilen 187j 188 erstrecken.
An der vorderen Seitenwand 175 und der rückwärtigen Seitenwand 176 sind Verlangerungsteile 19I, 192 aus Pappe o.dgl.
vorgesehen, die ihrerseits einstückig mit klappbaren Verschluss
laschen 193, 194 verbunden sind. An den Verschlusslaschen 193, 194 sind Verschlusszungen 195, 196 vorgesehen,
die in die länglichen öffnungen I89, 190 eingreifen.
209883/0847
Die sämtlichen Teile des Behälter I70 können aus einem
einzigen Zuschnitt aus Pappe ο.dgl. bestehen, aus dem
zwei trapezförmige Öffnungen ausgestanzt sind, die zur Bildung der Seitenwände 175, 176, 1779 178 mit mindestens
einer Bahn aus durchsichtigem Werkstoff, abgedeckt werden können. Falls zu diesem Zweck nur eine einzige Bahn
aus durchsichtigem Werkstoff verwendet werden soll, kann eine Palte dieser Bahn in der Anhängplatte 174 zwischen
deren beiden miteinander verbundenen Schichten, deren rückwärtige als Schicht 174a bezeichnet ist, befestigt
werden» Ein Aufdruck kann auf den beiden Schichten der Anhängplatte 174 vorgesehen sein, so dass die Anhängplatte
174 den Aufdruck beiderseits aufweist. Dadurch bekommt
der Behälter 170 ein ansprechendes Aussehen und kann
vielseitig verwendet werden.
209883/08/*?
Claims (1)
- Patentansprü _c_h__e_l.)Behälter für Handelswaren, dessen Inneres von vier m wesentlichen rechteckigen Seitenwänden und zwei im wesentlichen rechteckigen Stirnwänden, die sämtlich vorherbestimmte Längen und Breiten haben, begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Seitenwand (17 oder l8; 52,53 oder 54; 73 oder 74; 95,96 oder1 97; 117 oder HS; I6I, 162, 166 oder 167; 175, 176 oder 177 und 178) über ihre ganze Breite und Länge aus durchsichtigem Werkstoff besteht.Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich eine der einen Seitenwand benachbarte weitere Seitenwand (l8 oder 17; 53, 54 oder 52; 74 oder 73; 96, 97 oder 95; 118 oder 117; 162, 166, I67 oder 161; 176, 177 und 178 oder 175) über ihre ganze Breite und Länge aus durchsichtigem Werkstoff besteht.Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass über die Stirnwände (13,14; 55,56,57,58; 75,76; 91,92; 113,114; 163,164; 172,173) des Behälters (10, 50, 70, 90, 110, 160, 170) Endabschnitte (19,20, 21,22; 61,62,63,64; 77, 78; 98,99; 179, 180, 18I3 182) vorragen, die längs Knickkariten mit Zwickelteilen (23,24,25,26; 65,66; 79,80, 100, 101; 183,184,185,186) verbunden sind, die durch Palten zur Anlage an den Endabschnitten gebracht werden können.Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (13,14; 75,76; 91,92; 113,114; 163,164; 172,173) längs je einer Knickkante mit einer Seitenwand (17; 74; 97; 117; 166; 175,176) klappbar verbunden sind, und zwar schwenkbar in Richtung auf und weg von der gegenüberliegenaen Seitenwand (12; 71; 93; 112; 162; 176,175), und dass an die schwenkenden209883/0847Enden der Stirnwände längs je einer Knickkante je ein-Einsteckteil (27,28; 187,188) klappbar angeschlossen ist, der in geschlossenem Zustand des Behälters, an der gegenüberliegenden Seitenwand flach anliegt9 und zwar ausserhalb des Inneren des Behälters, wenn die gegenüberliegende Seitenwand aus durchsichtigem Werkstoff besteht j und im Inneren des Behälters, wenn die gegenüberliegende Seitenwand aus undurchsichtigem Werkstoff besteht. ' , '5. Behälter nach Anspruch I3 dadurch gekennzeichnet, dass eine Anhängplatte (15; 59,60; ?4; 115; 165) an mindestens eine Seitenwand des Behälters angeschlossen ist.6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhängplatte (15) eines zweiten Behälters (10) mit ihrer freien Kante längs einer gefalteten Mittellinie (42) an die freie Kante der Anhängplatte (15) des ersten Behälters (10) angeschlossen ist.7. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Seitenwand (51), die rückwärtige"Seitenwand (54) und die obere Seitenwand (53a, 53b) je über ihre ganze Breite und Länge aus durchsichtigem Werkstoff best«hen,und das« die Stirnwände (55, 56,57, 58) einstückig mit einer Anhängplatte (59, 60) verbunden sind, die sich entlang einer mittleren Linie der oberen Seitenwand erstreckt.8. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verlängerung einer Stirnwand (92) eine Anhängplatte (94) vorgesehen ist*9. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Seitenwand (112) mittels Perforierung eine Klappe (120) vorgesehen ist., deren, oberer Randstreifen (122) als Einsteckzunge ausgebildet ist.1 20.9083/084710. Behälter für Handelswaren, dessen Inneres von vier im wesentlichen rechteckigen Seitenwänden und zwei im. wesentlichen rechteckigen Stirnwänden begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (13,14; 55,56,57,58; 75,76; 91,92; 113,114; 136; 153,154; 163,164; 172,173) längs je einer Knickkante mit einer Seitenwand (17; 52,54; 74; 97; 117; 135; 156; 166; 175,176) klappbar verbunden sind, und zwar schwenkbar in Richtung auf und weg von der gegenüberliegenden Seitenwand (12; 54,52; 71; 93; 112"; 13I; 152; l62j 176,175), dass in den Verlängerungen der beiden anderen Seitenwände (11,18; 51,53a, 53b; 72, 73; 95,96; 111, 118; 132,134; 151,157; 16I9 167; 171,177,178) und an diesen Endabschnitte (19, 20,21,22; 61,62,63,64; 77,78; 98,99; 137; 179,180,181, 182) vorgesehen sind, die über die Stirnwände vorragen, und dass Zwickelteile (23,24,25,26; 65,66; 79,80; 100,101; 138; 183,1845185'5186) vorgesehen sind, die längs Knickkanten einerseits mit den Endabschnitten und andererseits mit den Stirnwänden verbunden sind, und die durch Palten bei eingeschwenkter Lage der Stirnwände an den Endabschnitten zur Anlage gebracht werden können.11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an die schwenkenden Enden der Stirnwände (13,14; 55,56, 57,58; 75,76; 91,92; 113,114; 136; 153,154; I63,l64; 172,173) längs je einer Knickkante je ein Einsteckteil (27,28; 139; 187,188) klappbar angeschlossen ist, der zwischen den zugeordneten Zwickelteilen liegen kann.12. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verlängerung einer Seitenwand (12; 71; 93; 131; 152; I62) an deren beiden Enden je eine Verschlusslasche (31,32; 81,82; 102,103; l40) klappbar angeordnet ist.83/034713. Behälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Verschlusslasche (31,32; 81,82; 102, 103; 140) eine Verschlusszunge (33,34; 83; 104;l4l) vorgesehen ist, die in eine längliche öffnung (29,30; 84; 105; l42) in.der zugeordneten Stirnwand (13,14; 75,76; 9I5 92; 136) einsteckbar ist._14. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einer Seitenwand eine öffnung vorgesehen ist. · ■15. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die öffnung mit einer Bahn aus durchsichtigem Werkstoff abgedeckt ist.16. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung zwischen Haltemanschetten (Abschnitte der Seitenwände 134,135) gebildet ist, die einstückig mit den Stirnwänden (136) und den Endabschnitten (137) verbunden sind.17. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine öffnung in mindestens einer Seitenwand und eine diese öffnung abdeckende Bahn aus durchsichtigem Werkstoff vorgesehen sind, wobei die Bahn sich mit den Randstreifen (Klebeflächen 37,38) der Stirnwände und der Endabschnitte überlappt und daran angeklebt ist.18. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (55, 56, 57,58) paarweise übereinanderklappbar und mit entsprechenden Zwickelteilen (65,66) und Endabschnitten (61, 62, 63, 64) an den beiden zugeordneten Kanten jeder Stirnwand versehen sind.20 98 ß 3 /ri. 8-4-7 ''19. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich auf einer Seite des Behälters (170) eine Anhängplatte (17*0 nach oben erstreckt, die gegenüber den Seitenwänden (175, 176) versetzt ist und etwa diagonal von einer Ecke des Behälters zu der gegenüberliegenden Ecke verläuft.20. Behälter nach Anspruch 4,' dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (172, 173) mit gegenüberliegenden -Seitenwänden (175,176) klappbar verbunden und in. einander entgegengesetzten Richtungen schwenkbar sind.209883/084 7
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