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DE2233248A1 - Behaelter fuer handelswaren - Google Patents

Behaelter fuer handelswaren

Info

Publication number
DE2233248A1
DE2233248A1 DE2233248A DE2233248A DE2233248A1 DE 2233248 A1 DE2233248 A1 DE 2233248A1 DE 2233248 A DE2233248 A DE 2233248A DE 2233248 A DE2233248 A DE 2233248A DE 2233248 A1 DE2233248 A1 DE 2233248A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
side wall
container according
walls
end walls
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE2233248A
Other languages
English (en)
Inventor
Irving Morton Koltz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
CVP DEVELOPMENTS Ltd
Original Assignee
CVP DEVELOPMENTS Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by CVP DEVELOPMENTS Ltd filed Critical CVP DEVELOPMENTS Ltd
Publication of DE2233248A1 publication Critical patent/DE2233248A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4204Inspection openings or windows

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

CVP Developments Limited, Don Mills, Ontario/Kanada
Behälter für Handelswaren"
Die Erfindung bezieht sich auf Behälter, wie Kasten, Schachteln oder Verpackungen, die üblicherweise aber nicht.ausschliesslich aus Pappe, Papier, Kunststoff, Blechfolie oder ähnlichen Werkstoffen hergestellt werden, und zwar vorzugsweise mit einer Öffnung zum Betrachten des Inhaltes, und die auf verschiedene Weise gefüllt, geschlossen, geöffnet und ausgestellt werden können.
Bei der modernen Verkaufstechnik ist es erforderlich, , dass die Handelswaren in Behältern verpackt sind, die ihrerseits Verkaufsfördernd wirken, wenn sie in einem Einzelhandelsgeschäft oder einer Auslage ausgestellt sind. Behälter, in denen die Handelsware unsichtbar ist, sind unerwünscht, da das Ausstellen der Handelsware zum Verkauf bei Verwendung solcher Behälter erfordert, dass wenigstens ein Behälter geöffnet ist und die restlichen Behälter anderswo aufbewahrt werden. Es ist seit Jahren übliche Praxis, Behälter aus Pappe oder Papier
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oder andere Verpackungen für eine Vielzahl von Handelswaren auf einer Seite mit einer ausgeschnittenen Öffnung zu versehen, die ihrerseits mit einer dünnen Bahn aus durchsichtigem Werkstoff, wie Azetatkunststoff, abgedeckt ist. Die Verwendung derartiger, mit einer als Fenster zu bezeichnenden Öffnung versehener Verpackungen hat sich nur teilweise als erfolgreich erwiesen. Da die Öffnung nur aus einer Seite des Behälters ausgeschnitten ist, bleibt ein grosser Teil der verpackten Handelsware vollständig unsichtbar. Ausserdem können sich derartige Öffnungen nicht über die ganze Breite oder Länge des Behälters erstrecken, da derartige Behälter meistens mittels einer üblichen Einsteckzunge geschlossen sind. In einigen Fällen sind schon Behälter mit Öffnungen verwendet worden, die sich über zwei Seiten des Behälters erstrecken.. Auch bei solchen Behältern kann aber die Öffnung nicht über die ganze Länge des Behälters ausgedehnt werden, so dass auch bei derartigen Behältern die Enden der Handelsware in dem Behälter unsichtbar bleiben. Verpackungen mit Öffnungen der genannten Art sind beispielsweise aus den USA-Patentschriften 1761249, 2409736, 3186622, 3273702, 3351188, 3380575, 3448853 bekannt.
Um die Nachteile dieser verschiedenen Verpackungen mit Öffnungen zu vermeiden, ist eine .völlig abweichende Verpackungstechnik mit "Blasen-" Verpackungen entwickelt worden« Bei dieser Verpackungstechnik wird die Handelsware mit einer Bahn aus durchsichtigem, warmverformbarem Werkstoff umgeben, üblicherweise unter der Einwirkung erniedrigten Druckes, wobei der Rand der Bahn zwecks Schliessens der Verpackung mit einer unterlegten Karte verklebt oder verschmolzen wird. Diese Art der Verpackung ist sehr beliebt und wird bei dem Verkauf einer Vielzahl von Handelswaren mit Erfolg angewandt. Der wichtigste Vorteil ist, dass die Handelsware uneingeschränkt sichtbar ist und beim Aufstellen das Aussehen der Handelsware selbst Verkaufs fördernd wirken kann. Der Einzel-
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handler muss, die Ware nicht der Verpackung entnehmen, um sie auszustellen oder zu zeigen. Erforderliche Ankündigungen· können auf die unterlegte Karte gedruckt werden, so dass die Handelsware selbst zusammen mit den Ankündigungen und einer Gebrauchsanweisung völlig sichtbar ist. Jedoch haben sich derartige "Blasen-^Verpackungen als kostspielig erwiesen,.weil der Hersteller der Handelsware normalerweise diese zunächst in unverpacktem und daher ungeschütztem Zustand an den Hersteller der "Blasen-!tVer-packungen liefern .muss j der dann seinerseits in seiner Betriebsanlage die Handelsware Stück für Stück in der angegebenen Weise einpacken muss. Dies verursacht erhebliche, unnötige Unkosten und ist zeitraubend, so dass Verzögerungen in der Lieferung der Handelsware von deren Hersteller zu dem Einzelhändler entstehen. Meistens verursachen I!Blasen-"Verpackungen einen erheblichen Zuschlag zu den Einzelhandelspreisen der Handelswaren und folglich sind "Blasen-"Verpackungen für zahlreiche Arten von Handelswaren zu kostspielig. Die Folge davon ist, dass viele Arten von Handelswaren, deren Einzelhandelspreis praktisch begrenzt/xA ungeeigneten Behältern oder Verpackungen mit öffnungen, die die Handelsware teilweise unsichtbar machen, verpackt werden. Der Preis ,dieser Behälter oder anderen Verpackungen schlägt sich aber auch im Einzelhandelspreis nieder und gleichzeitig wird das äussere Aussehen der verpackten Handelsware verschlechtert. Werden dagegen Handelswaren, für die ein höherer Einzelhandelspreis erzielt werden kann, in "Blasen^'Verpackungen vertrieben entstehen unnötig hohe Kosten für die Verpackung, wodurch die Gewinnspanne verringert wird. Ausserdem müssen die Kosten für die Verpackung in jedem Fall in dem Einzelhandelspreis an dem Käufer weitergegeben werden, der dann ' unnötig viel für die Handelsware zahlen muss.
Ein anderer wichtiger Gesichtspunkt für die Auswahl der geeigneten Verpackung für eine Handelsware sind die Eigen-
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schäften der Verpackung hinsichtlich ihrer Verschachtelbarkeit und ihrer Stapelbarkeit. Eine Verkaufs fördernde Ausstellung von Handelswaren besteht häufig darin, dass die Behälter oder sonstigen Verpackungen übereinander gestapelt sind, übliche Behälter aus Pappe oder sonstige im wesentlichen aus Pappe bestehenden Verpackungen mit öffnungen, sind für ein Verschachteln und Stapeln gut geeignet. So verpackte Handelswaren können leicht zu grösseren Versandeinheiten zusammengefasst werden. Gleichzeitig ist damit eine einfache und ansprechende Möglichkeit gegeben, die Handelswaren in einer Auslage auszustellen. "Blasen-" Verpackungen haben dagegen die Eigenschaft, dass die äussere Form der verpackten Handelsware vom Zufall bestimmt ist und von der Form der verpackten Handelsware selbst und von dem angewandtem Verfahren des Verpackens unter erniedrigtem Druck abhängt. Im allgemeinen sind daher Handelswaren in "Blasen-"Verpackungen weder verschachtelbar noch übereinander stapelbar. Das Ausstellen von Handelswaren in uBlasen-"Verpackungen erfordert daher üblicherweise speziell hergestellte Tische, Tragsäulen, Traggestelle für die hängende Anordnung der Handelswaren oder ähnliche Gestelle. In jedem Falle ist der Einzelhändler gezwungen,Auf Wendungen zu machen, um Handelswaren in "Blasen-"Verpackungen Verkaufs fördernd ausstellen zu können, wodurch der Einzelhandelspreis weiter gesteigert wird.'
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt für die Wahl der geeigneten Verpackung für eine Handelsware ist die Tatsache, dass in manchen Fällen der Käufer den Wunsch haben wird, das bestimmte Stück der Handelsware, das er kaufen möchte, zu prüfen, um sicher zu sein, dass keine Mängel vorhanden sind. Dies nötigt selbstverständlich dazu, das betreffende Stück der Handelsware dem Behälter oder der sonstigen Verpackung zu entnehmen. Im Falle üblicher Behälter aus Pappe bereitet dies keine Schwierigkeit, da einfach die Einsteckzunge an einem Ende des Behälters herausgezogen.
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die Handeisware heraus genommen ,' geprüft und wieder in dem Behälter eingeschoben und schliesslich der Behälter mit der Einsteckzunge wieder geschlossen werden kann. Im Falle einer "Blasen-"Verpackung kann die Handelsware dagegen nur herausgenommen werden, wenn die Verpackung zerstört wird. Ist eine derartige Verpackung aber einmal zerstört j und entschliesst sich der Käufer schliesslich nicht zum Kauf der Handelsware, ist ein nochmaliges Verpacken der Handelsware durch den Einzelhändler nicht leicht möglich; meistens muss das betreffende Stück der : Handelsware entweder weggeworfen oder billiger verkauft werden. Beispielsweise wird der Käufer im Fälle des Kaufes einer Zahnbürste prüfen wollen, ob die Art der Borsten der Zahnbürste ihm zusagt. Falls der Käufer eine Zahnbürste prüft, die er schliesslich weglegt,um sich für eine andere zu entscheiden, muss die weggelegte Zahnbürste billiger verkauft werden. Wenn andererseits der Einzelhändler dem Käufer die Prüfung der Handelsware nicht gestatten würde, würde der Käufer wahrscheinlich nichts kaufen.
Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter für Handelswaren, dessen Inneres im wesentlichen die Form eines Quaders hat, also von vier im wesentlichen rechteckigen Seitenwänden und zwei im wesentlichen rechteckigen Stirnwänden begrenzt ist. Die Erfindung besteht dabei darin, dass wenigstens eine Seitenwand aus durchsichtigem Werkstoff besteht, und zwar über die ganze Breite und Länge dieser Seitenwand. Dadurch, dass eine oder mehrere einander benachbarte Seitenwände des Behälters über ihre ganze Breite und Länge aus durchsichtigem Werkstoff bestehen, ist die in dem Behälter befindliche Handelsware vollständig sichtbar. Die übrigen Teile des Behälters können aus üblichen, undurchsichtigen Werkstoffen, wie Pappe, Papier oder Blechfolie bestehen. Alternativ zu dieser Ausführungsform kann allerdings auch
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der gesamte Behälter aus einem geeigneten, durchsichtigen Werkstoff hergestellt sein.
Der Behälter kann zweckmässigerweise mit über seine Stirnwände beiderseits vorragenden Endabschnitten versehen sein, an denen die Bahn des die betreffenden Seitenwände oder die betreffende Seitenwand bildenden durchsichtigen Werkstoffes angeklebt ist. Bei einem ganz aus durchsichtigem Werkstoff bestehenden Behälter sind entsprechend die Endabschnitte einstückig mit den zugeordneten Seitenwänden verbunden.
Auch bei einem Behälter, dessen vier Seitenwände sämtlich über ihre ganze Länge aus durchsichtigem Werkstoff bestehen, soll sich eine Bahn des durchsichtigen Werkstoffes über zwei benachbarte Seitenwände ohne Unterbrechung durch einen Teil aus undurchsichtigem Werkstoff erstrecken, so dass- die in dem Behälter befindliche Handelsware uneingeschränkt sichtbar ist.
Der Zuschnitt des Teiles oder der Teile, die der Herstellung des Behälters dienen, soll so gewählt sein, dass nur flache Teile hergestellt zu werden brauchen, die in flachem Zustand, in dem sie nur einen sehr geringen Raumbedarf haben, an den Hersteller der Handelsware geliefert werden können. In dem Verpackungsabschnitt der Pertigungssprasse sollen die Behälter dann auf verhältnismässig einfache und billige Weise aufgerichtet, gefüllt und geschlossen werden können.
Das Verschliessen des Behälters an den Stirnwänden soll dabei derart, beispielsweise durch Palten erfolgen, dass der Behälter erforderlichenfalls ohne Zerstörung geöffnet und wieder geschlossen werden kann, dass der Behälter jedoch in jeder Beziehung genügend stossfest ist und nur mit einiger Schwierigkeit geöffnet werden kann.
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Der Behälter kann schliesslich einstückig zusammen mit einer Anhängplatte aus einem einzigen Teil des entsprechenden Werkstoffes hergestellt sein.
Falls" ein derartiger Behälter mit einer Anhängplatte ganz aus durchsichtigem Werkstoff hergestellt ist, kann die Anhängplatte mit einem Einsätz versehen sein, der bedruckt oder auf andere Weise verziert ist.
Eine Ausführungsform des Behälters nach der Erfindung ■besteht auch darin, dass eine öffnung in mindestens einer Seitenwand vorgesehen ist, die sich annähernd über die ganze Länge des Behälters erstreckt und nicht mit einer Bahn aus durchsichtigem Werkstoff abgedeckt ist, wobei die Handelsware in dem Behälter in Haltemanschetten "ruht, die einstückig mit aus dem Werkstoff der übrigen Teile des Behälters hergestellt sind.
Eine Aus f ührungs form des Behälters nach der Erfindung, besteht auch darin, den Behälter allseitig geschlossen ohne irgendwelche öffnungen oder aus durchsichtigem Werk- · stoff bestehende Seitenwände mit den neuartigen Mitteln zum Verschliessen des Behälters an den Stirnwänden auszubilden.
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsformen des Behälters nach der Erfindung beispielsweise dargestellt, und zwar zeigt
Pig, 1 eine perspektivische Ansicht schräg' von oben der ersten Ausführungsform,
Fig. 2 eine Stirnansicht der ersten Ausführungsform, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie 3-3 in Fig. I5 Fig. 4 eine perspektivische Teilansicht schräg von oben der
ersten Ausführungsform in geöffnetem Zustand des , Behälters,
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Pig. 5 eine Draufsicht des noch flachen Zuschnittes aus Pappe für die Herstellung des Behälters der ersten Ausführungsform,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie 6-6 in Fig. 5, Fig. 7 eine perspektivische Teilansicht der ersten Ausführungsform in einem ersten Zustand während des Schliessens des Behälters,
Fig. 8 eine Stirnansicht der zweiten Ausführungsform s Fig. 9 eine perspektivische Teilansicht der ersten Ausführungsform in einem zweiten Zustand
während des Schliessens des Behälters. Fig. 10 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
dritten Ausführungsform,
Fig. 11 eine perspektivische Teilansicht schräg von oben
der dritten Ausführungsform in teilweise geschlossenem Zustand des Behälters, Fig. 12 eine perspektivische Ansicht schräg von oben
der vierten Ausführungsform,
Fig. 13 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
fünften Ausführungsform,
Fig. 14 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der sechsten Ausführungsform mit geschlossener Klappe
in einer Seitenwand,
Fig. 15 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der sechsten Ausführungsform mit geöffneter Klappe in
einer Seitenwand,
Fig. 16 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
siebten Ausführungsform,
Fig. 17 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
achten Ausführungsform,
Fig. 18 eine perspektivische Teilansicht schräg von oben
der neunten Ausführungsform,
Fig. 19 eine perspektivische Ansicht schräg von oben der
zehnten Ausführungsform,
Fig. 20 eine Draufsicht des noch flachen Zuschnittes aus.
Pappe für die Herstellung des Behälters der zehnten Aus führungs form.
Bei der ersten Ausführungsform (Pig. 1 bis 7 und 9) weist der Behälter 10 eine untere Seitenwand 11, eine rückwärtige Seitenwand 12 und Stirnwände 13,14 auf. Von dem Behälter 10 erstreckt sich eine Aufhängplatte 15 aufwärts, die mit einem Loch 16 versehen ist, das dazu dient, den Behälter 10 zum Zwecke der Ausstellung an einem Traggestell, einem Nagelbrett o.dgl. aufzuhängen.
Der Behälter 10 weist ferner eine vordere Seitenwand 17 und eine obere Seitenwand 18 auf, die aus einer durchgehenden Bahn aus durchsichtigem Werkstoff, wie Azetatkunststoff, Polyzin o.dgl. bestehen. Die vordere Seitenwand 17 und die obere Seitenwand 18 aus durchsichtigem Werkstoff erstrecken sich jeweils über die ganze Breite und Länge des Inneren des Behälters, also von der Stirnwand 13 zu der Stirnwand 14 und über die ganze Breite der Seitenwände 17,18,so dass das Innere des Behälters 10 uneingeschränkt ■ sichtbar ist. Mit den Stirnwänden 13,14 des Behälters 10 sind einstückig die zugehörigen Endabschnitte 19, 20 und 21,22 verbunden, die über die Enden des Behälters 10 vorragen, und zwar etwa in den Ebenen der oberen Seitenwand 18 und der unteren Seitenwand 11. Zwischen jeder Seite .. der Stirnwände 13,14 und den zugehörirgen Endabschnitten 19, 20, 21,22 sind Zwickelteile 23,24,25,26 vorgesehen-. An jede Stirnwand 13,l4 ist^ausserdem ein.Eins.teckteil 27928 angeschlossen. An den jeweiligen Knickkanten zwischen den Stirnwänden 13,14 und den Einsteckteilen 27,2.8 sind längliche öffnungen 29,30 vorgesehen. Die Einsteckteile 27,28 werden nach aussen weg von dem Inneren des Behälters 10 geknickt , so dass sie an den Verlängerungen der rückwärtigen Seitenwand 12 zur Anlage gebracht werden können. Zum Schliessen und Befestigen der Stirnwände 13,14 sind Verschluss las chen 31 j33 vorgesehen, die in der Verlängerung der rückwärtigen Seitenwand 12 liegen und mit dieser einstückig verbunden sind. Die Verschlusslaschen 31, 32 sind ihrerseits mit Verschlusszungen 33, 34 Versehen, die.so angeordnet und bemessen sind, dass sie in die länglichen öffnungen
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29,30 eingreifen können.
Die vordere Seitenwand 17 und die obere Seitenwand 18 sind aus einer einzigen Bahn aus Kunststoff hergestellt', die so bemessen ist, dass sie .sich mit den Randstreifen der unteren Seitenwand 11 im Bereich der Klebefläche und der Anhängplatte 15 im Bereich der Klebefläche 36 überlappt. Die die Seitenwände 17, 18 bildende Bahn aus Kunststoff überlappt sich aus'serdem mit den Stirnwänden 13, 14 und den Endabschnitten 19,21 und den Zwickelteilen 23,25 im Bereich der Klebeflächen 37,38.
In gefaltetem Zustand haben die Endabschnitte 19,20, 21, 22 und die zugehörigen Zwickelteile 23,24,25,26 die Form unregelmässiger Vierecke. Diese Form ergibt sich dadurch, dass zwischen jedem Endabschnitt 19,20, 21, 22 und den zugehörigen Zwickelteilen 23,24,25,26 jeweils ein im wesentlichen rechteckiger Flächenteil ausgeschnitten ist. Die Grosse des ausgeschnittenen Flächenteiles kann nach Zweckmässigkeit variieren. Das Ausschneiden eines solchen Flächenteiles kann auch unterbleiben; in diesem Falle ergibt sich in gefaltetem Zustand anstelle der Form eines unregelmässigen Viereckes die Form eines Dreieckes. Dies führt dazu, dass die Gesamtlänge des Behälters 10 grosser wird, wodurch sich ein besseres Aussehen des Behälters und eine etwas verbesserte Festigkeit ergeben können.
Um den ganzen Behälter zusammenzuhalten, ist an der freien Kante der rückwärtigen Seitenwand 12 eine Klebelasche 39 angeschlossen, die sich im Bereich der Klebefläche 40 mit der Rückseite der Anhängplatte 15 überlappt. Alternativ kann sich die Klebel^che 39 auch über die ganze Rückseite der Anhängplatte 15 erstrecken. Die Klebefläche 40 überlappt sich auseerdem mit der Klebefläche 36, die dem Ankleben der Bahn aus Kunststoff an der Anhängplatte 15 dient. Im
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Bereich der sieh überlappenden Klebefläclieaa JiE9HQ ergibt sich eine mehrlagige Yerstärkung,
Die Herstellung des Behälters 10 erfolgt durch Ausschneiden eines flachen Stanzteiles and darauf folgendes Ankleben der Bahn aus durchsichtigem Werkstoff3 die die Seitenwände 17 Λ 18 bildet;, im Bereich der Klebeflachen 3553'633?33δ. !Danach wird die Kleb eXä seihe 39 im Bereich der Klebefläehö ^O unit der Anhängplatte 15 verklebt- Danach kann der Behälter"in noch flachem Zustand an den Hersteller der Handelware -oder ein Yerpackungsunternehmen versandt werden. Bei idem Yerpacken wird entweder von Hand oder maschinell der Behälter 1© so aufgefaltet a dass die Seitenwände 11,12 ,l?al8 die Form eines rechteckigen Hohlkörpers bilden«.Es hängt von der-Art der für das Verpacken verwendeten Maschine ab3 ob die Handelsware in den beiderseits offenen rechteckigen Hohlkörper eingeschoben und danach beide Enden des Behälters 10 gleichzeitig geschlossen werden3, oder ob /zunächst ein Ende des Behälters 10 geschlossen, dann die Handelsware eingeschoben und s ehliesslieh das zweite Ende des Behälters 10 SeS-ChILoSsen wird, Die beiden Enden des Behälters 10 sind spiegelbildlich gleichi so dass das .Schliessen beider Enden des Behälters 10 in gleicher Weise durchzuführen ist. Bei dem Schliessen eines Endes des Behälters 10 wird die Stirnwand I^ nach innen in Sichtung auf die rückwärtige Seitenwand 12 geklappt, wobei sich die zugeordneten Zwickelteile 25,26 und Endabischnitte 21^22 nach aussen verbiegen, um einen derartigen Schliessvorgang zu .ermöglichen. Die Stirnwand 14 wird in der Richtung des Pfeiles Al nach innen geklappt, bis die .Stirnwand I3J wenigstens annähernd rechtwinkelig zu der rückwärtigen Seitenwand 12 steht, wobei der Einsteckteil 28 flach an der ¥erlängerung der rückwärtigen Seitenwand 12 zur Anlage kommt. Danach werden die Zwickelteile 2532ß fest an die Endabsehnitte 21,22 gedruckt,, wonach' die Yerschlusslasche 32 in Sichtung des Pfeiles A2 nach innen in den Zwischenraum zwischen den Endaibsclanitten 21,22 geklappt wird..
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Die Verschlusslasehe 32 wird fest auf die darunterliegende Verlängerung der rückwärtigen Seitenwand 12 und den Einsteckteil 28 gedrückt, worauf die Verschlusszunge 34 in der länglichen öffnung 30 einrastet. Dadurch wird die Stirnwand 14 in ihrer Lage festgelegt und gegen unbefugtes öffnen des Behälters 10 gesichert.
Wenn der Behälter 10 noch nicht gefüllt ist, kann nunmehr die Handelsware von dem entgegengesetzten Ende eingeschoben werden, das dann .in genau gleicher Weise geschlossen werden kann. Danach ist der gefüllte und geschlossene Behälter 10 versandfertig.
Da die Seitenwände 11,12,17,18 symmetrisch sind, können derartige Behälter 10 einfach in grossen Pappbehältern verschachtelt werden, indem jeweils zwei Behälter derart übereinander angeordnet werden, dass die Anhängplatte 15 des einen Behälters auf der vorderen Seitenwand 17 des anderen Behälters aufliegt.
Erforderlichenfalls kann die Standfestigkeit eines Behälters 10 auf einer flachen Unterlage dadurch vergrössert werden, dass aus der rückwärtigen Kante der unteren Seitenwand 11 eine Stütze 41 ausgeschnitten ist. wodurch der Behälter 10 eine geringe Neigung nach vorne erhält. Dadurch wird vermieden, dass der Behälter 10 infolge des Gewichtes der Anhängplatte 15 ein Übergewicht nach rückwärts bekommt.
Bei der zweiten Ausführungsform (Fig. 8) sind zwei Behälter 10 aus einem einzigen Stanzteil hergestellt, wobei dieser Stanzteil eine spiegelbildliche Verdoppelung eines Stanzteiles für einen Behälter der ersten Ausführungsform darstellt, In diesem einzigen Stanzteil zweier Behälter 10 schliessen die oberen freien Kanten der Anhängplatten 15 aneinander an. Durch Palten entlang der Mittellinie 42 zwischen den beiden zusammenhängenden Anhängplatten 15
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können die beiden Behälter 10 in eine Lage gebracht werden, bei der sie mit ihren Rückseiten aneinander anliegen. Die beiden Behälter 10 können dann mittels ihrer in der Mittellinie 42 zusammenhängenden Anhängplatten einfach über eine Schiene R o.dgl. gehängt werden.
Bei der dritten Ausführungsform (Fig. 10 und 11) umfasst der Behälter 50 eine untere Seitenwand 51 aus Pappe o.dgl. und drei Seitenwände aus durchsichtigem Werkstoff, nämlich die vordere Seitenwand 52, die rückwärtige Seitenwand 54 und die obere Seitenwand 53j die ihrerseits aus einem vorderen Abschnitt 53a und einem hinteren Abschnitt 53b besteht. Der durchsichtige Werkstoff kann Azetatkunststoff o.dgl. sein. Die in dem Behälter 50 mit drei Seitenwänden
52 ,53j 54 aus durchsichtigem Werkstoff befindliche Handelsware kann besser besichtigt werden als eine Handelsware in einem Behälter 10 mit nur zwei Seitenwänden 17,18 aus durchsichtigem Werkstoff.
Der aus Pappe bestehende Teil des Behälters 50 umfasst die untere Seitenwand 51 und die sich paarweise überlappenden Stirnwände 55,5b und 57,58. Die vordere Schicht 59 und die hintere Schicht 60 der Anhängp.latte bestehen ebenfalls aus Pappe und sind einstückig mit den Stirnwänden 55,56557>58 verbunden. Di-e Anhängplatte 59s6O erstreckt sich entlang einer mittleren Linie der oberen Seitenwand
53 nach oben. An die Stirnwände 55356 sind die zugehörigen Endabschnitte 61,62 und an die Stirnwände 57,58 die zugehörigen Endabschnitte 63, 64 angeschlossen.
Zwischen der Stirnwand 57 und den zugehörigen Endabschnitten 63 sind Zwickelteile 65 und in entsprechender Weise sind
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zwischen der Stirnwand 58 und den zugehörigen Endabschnitten 64 Zwickelteile 66 vorgesehen. An dem entgegengesetzten Ende des Behälters 50 sind entsprechende Zwickelteile zwischen den Stirnwänden 55*56 und den zugehörigen Endabschnitten 6l, 62 angeordnet. ·
Die vordere Seitenwand 52 und der anschIiessende vordere Abschnitt 53 a der oberen Seitenwand einerseits und die rückwärtige Seitenwand 54 und der daran anschIiessende hintere Abschnitt 53 b der oberen Seitenwand andererseits können je aus einer getrennten Bahn aus durchsichtigem Werkstoff bestehen, wobei die oberen Randstreifen 67 dieser Bahnen zwischen der vorderen Schicht 59 und der rückwärtigen Schicht 60 der Anhängplatte befestigt sein können.
Zum Verschliessen des Behälters 50 an seinen beiden Enden dienen Verschlusszungen 68 an den Stirnwänden 55? 573 die in längliche öffnungen 69 eingreifen.
Bei der vierten Ausführungsform (Fig. 12) dient der Behälter TO vorzugsweise der Aufnahme einer Handelsware s die ein langes, schmales Stück darstellt. Der Behälter 70 weist keine Anhängplatte auf, da vorausgesetzt ist, dass die darin verpackte Handelsware auf einem Tisch o.dgl. ausgestellt werden kann. Der Behälter 70 weist eine untere Seitenwand und eine rückwärtige Seitenwand 72 aus Pappe oder einem ähnlichen undurchsichtigen Werkstoff und eine vordere Seitenwand 73 und eine obere Seitenwand 74 aus einem durchsichtigen Werkstoff auf. Die Stirnwände 75, 76 sind ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform einstückig mit Endabschnitten 78 verbunden. Zwischen der Stirnwand 75 und den zugehörigen Endabschnitten 77 einerseits und zwischen der Stirnwand
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und den zugehörigen Endabschnitten 78 andererseits sind Zwickelteile 79, 80 vorgesehen. Zum Schliessen der Stirnwände 75, 76 dienen Vers chluss lasch en 8l; 82, die mi.t Verschlusszungen 83 versehen sind, die in längliche öffnungen 84 eingreifen. An dem einen Ende des. Behälters 70- ist ein Loch 85 vorgesehen, um den Behälter an eineni Hacken oder an einer Schiene aufhängen zu können. Die Endabschnitte 77,78 des Behälters 70 haben eine im wesentlichen dreieckige Form, die sich von der Form unregelmässiger Vierecke der Endäbschnitte 19, 20, 21, 22 der ersten Ausführungsform unterscheidet. Der verhaltnismassig lange Behälter 70 mit einem verhaltnismassig kleinem Querschnitt erhält durch die dreieckige Form der Endabschnitte 77, 78 ein verbessertes Aussehen und eine etwas vergrösserte Festigkeit.
Bei der fünften Ausführungsform (Fig. 13) ist der Behälter 90 so gestaltet, dass dessen Gesamtbreite nicht wesentlich grosser ist als die'Breite des darin verpackten Stückes der Handelsware. Zu diesem Zweck ist bei der fünften Ausführungsform eine von der ersten Ausführungsform abweichende Anordnung der Endabschnitte gewählt. Der Behälter
90 weist eine untere Stirnwand 9I und eine obere Stirnwand 92 aus Pappe oder einem ähnlichen undurchsichtigen Werkstoff auf. Ebenfalls aus undurchsichtigem Werkstoff besteht die rückwärtige Seitenwand 93 und die Anhängplatte 94.. Drei Seitenwände des Behälters 90, nämlich die linke Seitenwand 95, die rechte Seitenwand 96 und die vordere Seitenwand 97 bestehen aus einem durchsichtigen Werkstoff, wie Azetatkunststoff o.dgl., der sich in einer einzigen Bahn über die Seitenwände 95,96,97 erstreckt, über die untere ,Stirnwand
91 ragen beiderseits Endabsehnitt^e 98 vor, während über
die obere Stirnwand 92 beiderseits Endabschnitte 99 vorragen. An die unteren Endabschnitte 98 sind Zwickelteile 100 und an die oberen Endabschnitte 99 Zwickelteile 101 angeschlossen. Die untere Verschlusslasehe 102 greift mittels einer
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Verschlusszunge in die untere Stirnwand 91 ein. Die obere Verschlusslasehe 103 ist ein umgeknickter, verlängerter Abschnitt der Anhängplatte 9** und ist mit einer Verschlusslasehe 104 versehen, die in eine längliche öffnung 105 in der oberen Stirnwand 92 eingreift. In der Anhängplatte 9k ist ein Loch 106 zum Anhängen des Behälters 90 an einer Schiene oder einem Stift vorgesehen.
Bei der sechsten Ausführungsform (Fig. 14 und 15) ist der Behälter 110 mit einer Öffnung versehen, die der Käufer öffnen und wieder schliessen kann, ohne die gefalteten " Endabschnitte aufreißen zu müssen, so dass der Behälter 110 unter entsprechenden Bedingungen eine längere Lebensdauer haben kann. Ähnlich dem Behälter 10 der ersten Ausführungsform weist der Behälter 110 der sechsten Ausführungsform eine untere Seitenwand 111, eine rückwärtige Seitenwand 112, Stirnwände 113, H^9 eine vordere Seitenwand 117 und eine obere Seitenwand 118 auf, wobei die Seitenwände 117 und 118 aus durchsichtigem Werkstoff bestehen. Der Unterschied der sechsten Ausführungsform im Vergleich zu der ersten Ausführungsform besteht nur in der Ausgestaltung der rückwärtigen Seitenwand 112, die bei der sechsten Ausführungsform mit einer perforierten Klappe 120 versehen ist, die normalerweise im Bereich der Klebefläche 121 an der Rückseite der Anhängplatte 115 haftet. Die Klebefläche 121 hat . dabei eine geringere Klebkraft als die übrigen Klebeflächen, so dass die Klappe 120 von dem Käufer leicht an dem oberen Randstreifen 122 gefasst und abgezogen werden kann. Danach kann der obere Randstreifen 122 nach unten abgeknickt und leicht von rückwärts in das Innere des Behälters 110 eingeschoben werden. Der Randstreifen 122 verjüngt sich beiderseits, so dass er leicht in die öffnung eingeschoben werden kann, die durch Abziehen der Klappe 120 .in der rückwärtigen Seitenwand 112 entsteht.
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Bei der siebten Ausführungsform (Fig. 16) weist der Behälter I30 keine mit durchsichtigem Werkstoff abgedeckten Öffnungen auf und die Handelsware ist nur an ihren beiden Enden von Teilen des Behälters gehalten, während die Handelsware im übrigen unbedeckt ist. Der Behälter 130 weist eine rückwärtige Seitenwand 131", die zugleich die Anhängplatte bildet, eine untere Seitenwand
132 und eine Rückwandplatte 133 auf. Die untere Seiten- , wand 132 ist dabei ein-abgeknickter und doppelt gefalteter Teil der rückwärtigen Seitenwand 13I. Die Rückwandplatte
133 ist von dem umgeknickten Ende der rückwärtigen Seitenwand 131 gebildet, das auf der Rückseite der rückwärtigen Seitenwand 131 angeklebt ist.
An jedem Ende des Behälters 130 sind .durch ausgestanzte Teile der rückwärtigen Seitenwand I3I Haltemanschetten gebildet. Diese ausgestanzten Teile umfassen die beiden Abschnitte der oberen Seitenwand 134 und die beiden Abschnitte der vorderen Seitenwand 135, die an ihrer unteren Kante an den abgeknickten Teil der unteren Seitenwand 132 ansehliesst. Der Abstand der aus den Abschnitten der Seitenwände 13^, .135 gebildeten Haltemanschetten ist so gewählt 3 dass die Enden der zu verpackenden Handelsware, wie Bleistifte P, Federhalter o.dgl.,gehalten, werden. Das Schliessen und öffnen des· Behälters 130 zwecks Einschiebens und Herausnehmens der Handelsware, beispielsweise der Bleis-tifte P3 erfolgt in entsprechender Weise wie bei der ersten Ausführungsform. Die Haltemanschetten umfassen zu diesem Zweck Stirnwände 136, Endabschnitte 137 und zugehörige Zwickelteile 138. Ausserdem sind Einsteckteile 139 in der Verlängerung der Stirnwände I36 und Verschlusslaschen l40 mit Verschlusszungen 141 vorgesehen, die in die länglichen öffnungen 142 in den Stirnwänden 136 eingreifen.· Das Einschieben der Handelsware, beispielsweise der Bleistifte P, und das -Sehliessen des Behälters 130 an seinen beiden Enden erfolgt in gleicher Weise wie bei der ersten .Ausführungsform. Die Handelsware, beispielsweise Bleistifte P, ist danach in dem geschlossenen Behälter I30 festgehalten, jedoch ohne
Schutz durch eine Bahn aus durchsichtigem Werkstoff einer genauen Betrachtung zugänglich. Die Handelsware kann aber nur nach öffnen eines Endes des Behälters 130 oder nach Zerreisen einer Haltemanschette herausgenommen werden.
Bei der achten Ausführungsform (Fig. 17) ist der Behälter 150 ohne jede öffnung allseitig aus undurchsichtigem Werkstoff hergestellt. Das Verschliessen dieses Behälters erfolgt in der gleichen Weise wie bei der ersten Ausführungsform. Derartige allseitig geschlossene Behälter können aus Gründen der WirtschaftIichkeit oder Sicherheit empfehlenswert sein. Der Behälter I50 besteht aus einer unteren Seitenwand 151'-». einer rückwärtigen Seitenwand 152, Stirnwänden 153, 154, einer Anhängplatte 155, einer vorderen Seitenwand I56 und einer oberen Seitenwand 157, die sämtlich aus undurchsichtigem Werkstoff, beispielsweise Pappe o.dgl., ohne irgendeine Öffnung mit oder ohne Abdeckung durch eine Bahn aus durchsichtigem Werkstoff bestehen. Das Verschliessen des Behälters I50 erfolgt mittels der gleichen Mittel und in gleicher Weise wie das Verschliessen des Behälters 10 der ersten Ausführungsform.
Bei der neunten Ausführungsform (Fig. 18) besteht der Behälter I60 vollständig aus einem durchsichtigen Werkstoff ohne irgendwelche tragenden Teile aus Pappe o.dgl. Der Behälter ΙβΟ besteht aus einer unteren Seitenwand I6I, einer rückwärtigen Seitenwand l62, Stirnwänden I63, 164,'einer Anhängplatte I65, einer vorderen Seitenwand I66 und einer oberen Seitenwand I67. Diese sämtlichen Teile und die dem Verschluss des Behälters I60 dienenden Mittel können aus einem einzigen Zuschnitt aus durchsichtigem Werkstoff bestehen. Die Mittel zum Verschliessen des Behälters I60
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gleichen den Mitteln zum Verschliessen des Behälters 10 der ersten Ausführungsform^ Das Verschliessen selbst erfolgt in gleicher Weise wie bei der ersten Ausführungsform.
Zum Zwecke der Ausstellung der in dem Behälter l60 verpackten Handelsware kann in die Anhängplatte I65 eine bedruckte Karte 168, beispielsweise aus Pappe σ-.dgl., eingeschichtet sein, um eine Gebrauchsanweisung oder . andere Verkaufsfördernde Ankündigungen anzubringen. Solche Angaben können aber auch unmittelbar auf den durchsichtigen Werkstoffj beispielsweise im Bereich der Anhängplatte I65,aufgedruckt sein.
Bei der zehnten Ausführungsform (Fig. 19 und 20) stellt der Behälter I70 einen Zwitter aus der ersten Ausführungsform und der dritten Ausführungsform dar. Der Behälter I70 weist eine untere Seitenwand I7I und Stirnwände 172, 173 auf. Ausserdem erstreckt sich eine Anhängplatte 174 von dem Behälter 170 nach oben,und zwar entlang einer Diagonale von einer Ecke des Behälters I70 zu der gegenüberliegenden Ecke.
Der Behälter 170 weist ausserdem gegenüberliegende Seitenwände 175s 176 auf, von denen die eine als vordere Seitenwand 175 und die andere als rückwärtige Seitenwand 176 bezeichnet ist. Diese Bezeichnung ist jedoch willkürlich, da der Behälter 170 ohne irgendeine Änderung umwendbar ist, so dass jede der Seitenwände 175, 176 als die vordere Seitenwand bezeichnet werden könnte.
Ferner weist der Behälter I70 eine aus zwei Abschnitten bestehende obere Seitenwand auf, die aus dem länglichen, trapezförmigen vorderen Abschnitt 177 und dem länglichen, trapezförmigen rückwärtigen Abschnitt 178 besteht. Die
vordere Seitenwand 175· die rückwärtige Seitenwand 176 und die Abschnitte 177S 178 der oberen Seitenwand bestehen sämtlich aus einem durchsichtigem Werkstoff, wie Azetatkunststoff,Polyzin o.dgl. Die aus durchsichtigem Werkstoff bestehenden Seitenwände 175, 176, 177, 178 erstrecken sich sämtlich über die ganze Länge des Inneren des Behälters 170, so dass die in dem Behälter 170 verpackte Handelsware über ihre ganze Länge sichtbar ist. Diese Ausführung gibt den Behälter I70 ein besonders ansprechendes Aussehen, das den Behälter 170 als verkaufsfördernde Verpackung geeignet macht.
Die Stirnwände 172, 173 des Behälters 170 sind im wesentlichen ebenso ausgeführt wie bei der ersten Ausführungsform, jedoch mit der Ausnahme, dass die Stirnwände 172, an den gegenüberliegenden Seitenwänden 175, 176 angeschlossen sind.
Während die Stirnwand 172 einstückig mit den Endabschnitten 1793 lÖO verbunden ist, ist die Stirnwand 173 einstückig mit den Endabschnitten 181, 1Ö2 verbunden. Zwischen de'n Stirnwänden 172, 173 und den zugeordneten Endabschnitten 179, 180,' IbI, 182 sind die entsprechenden Zwickelteile 183, 184, 185, 186 angeordnet. Ausserdem sind die Stirnwände 173, 174 an ihren Enden mit Einsteckteilen 187, 188 versehen, die ihrerseits längliche öffnungen I89, 190 aufweisen, die sich entlang den Knickkanten zwischen den Stirnwänden 172, 173 und den Einsteckteilen 187j 188 erstrecken.
An der vorderen Seitenwand 175 und der rückwärtigen Seitenwand 176 sind Verlangerungsteile 19I, 192 aus Pappe o.dgl. vorgesehen, die ihrerseits einstückig mit klappbaren Verschluss laschen 193, 194 verbunden sind. An den Verschlusslaschen 193, 194 sind Verschlusszungen 195, 196 vorgesehen, die in die länglichen öffnungen I89, 190 eingreifen.
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Die sämtlichen Teile des Behälter I70 können aus einem einzigen Zuschnitt aus Pappe ο.dgl. bestehen, aus dem zwei trapezförmige Öffnungen ausgestanzt sind, die zur Bildung der Seitenwände 175, 176, 1779 178 mit mindestens einer Bahn aus durchsichtigem Werkstoff, abgedeckt werden können. Falls zu diesem Zweck nur eine einzige Bahn aus durchsichtigem Werkstoff verwendet werden soll, kann eine Palte dieser Bahn in der Anhängplatte 174 zwischen deren beiden miteinander verbundenen Schichten, deren rückwärtige als Schicht 174a bezeichnet ist, befestigt werden» Ein Aufdruck kann auf den beiden Schichten der Anhängplatte 174 vorgesehen sein, so dass die Anhängplatte 174 den Aufdruck beiderseits aufweist. Dadurch bekommt der Behälter 170 ein ansprechendes Aussehen und kann vielseitig verwendet werden.
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Claims (1)

  1. Patentansprü _c_h__e_
    l.)Behälter für Handelswaren, dessen Inneres von vier m wesentlichen rechteckigen Seitenwänden und zwei im wesentlichen rechteckigen Stirnwänden, die sämtlich vorherbestimmte Längen und Breiten haben, begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Seitenwand (17 oder l8; 52,53 oder 54; 73 oder 74; 95,96 oder1 97; 117 oder HS; I6I, 162, 166 oder 167; 175, 176 oder 177 und 178) über ihre ganze Breite und Länge aus durchsichtigem Werkstoff besteht.
    Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich eine der einen Seitenwand benachbarte weitere Seitenwand (l8 oder 17; 53, 54 oder 52; 74 oder 73; 96, 97 oder 95; 118 oder 117; 162, 166, I67 oder 161; 176, 177 und 178 oder 175) über ihre ganze Breite und Länge aus durchsichtigem Werkstoff besteht.
    Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass über die Stirnwände (13,14; 55,56,57,58; 75,76; 91,92; 113,114; 163,164; 172,173) des Behälters (10, 50, 70, 90, 110, 160, 170) Endabschnitte (19,20, 21,22; 61,62,63,64; 77, 78; 98,99; 179, 180, 18I3 182) vorragen, die längs Knickkariten mit Zwickelteilen (23,24,25,26; 65,66; 79,80, 100, 101; 183,184,185,186) verbunden sind, die durch Palten zur Anlage an den Endabschnitten gebracht werden können.
    Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (13,14; 75,76; 91,92; 113,114; 163,164; 172,173) längs je einer Knickkante mit einer Seitenwand (17; 74; 97; 117; 166; 175,176) klappbar verbunden sind, und zwar schwenkbar in Richtung auf und weg von der gegenüberliegenaen Seitenwand (12; 71; 93; 112; 162; 176,175), und dass an die schwenkenden
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    Enden der Stirnwände längs je einer Knickkante je ein-Einsteckteil (27,28; 187,188) klappbar angeschlossen ist, der in geschlossenem Zustand des Behälters, an der gegenüberliegenden Seitenwand flach anliegt9 und zwar ausserhalb des Inneren des Behälters, wenn die gegenüberliegende Seitenwand aus durchsichtigem Werkstoff besteht j und im Inneren des Behälters, wenn die gegenüberliegende Seitenwand aus undurchsichtigem Werkstoff besteht. ' , '
    5. Behälter nach Anspruch I3 dadurch gekennzeichnet, dass eine Anhängplatte (15; 59,60; ?4; 115; 165) an mindestens eine Seitenwand des Behälters angeschlossen ist.
    6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhängplatte (15) eines zweiten Behälters (10) mit ihrer freien Kante längs einer gefalteten Mittellinie (42) an die freie Kante der Anhängplatte (15) des ersten Behälters (10) angeschlossen ist.
    7. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Seitenwand (51), die rückwärtige"Seitenwand (54) und die obere Seitenwand (53a, 53b) je über ihre ganze Breite und Länge aus durchsichtigem Werkstoff best«hen,und das« die Stirnwände (55, 56,57, 58) einstückig mit einer Anhängplatte (59, 60) verbunden sind, die sich entlang einer mittleren Linie der oberen Seitenwand erstreckt.
    8. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verlängerung einer Stirnwand (92) eine Anhängplatte (94) vorgesehen ist*
    9. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Seitenwand (112) mittels Perforierung eine Klappe (120) vorgesehen ist., deren, oberer Randstreifen (122) als Einsteckzunge ausgebildet ist.
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    10. Behälter für Handelswaren, dessen Inneres von vier im wesentlichen rechteckigen Seitenwänden und zwei im. wesentlichen rechteckigen Stirnwänden begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (13,14; 55,56,57,58; 75,76; 91,92; 113,114; 136; 153,154; 163,164; 172,173) längs je einer Knickkante mit einer Seitenwand (17; 52,54; 74; 97; 117; 135; 156; 166; 175,176) klappbar verbunden sind, und zwar schwenkbar in Richtung auf und weg von der gegenüberliegenden Seitenwand (12; 54,52; 71; 93; 112"; 13I; 152; l62j 176,175), dass in den Verlängerungen der beiden anderen Seitenwände (11,18; 51,53a, 53b; 72, 73; 95,96; 111, 118; 132,134; 151,157; 16I9 167; 171,177,178) und an diesen Endabschnitte (19, 20,21,22; 61,62,63,64; 77,78; 98,99; 137; 179,180,181, 182) vorgesehen sind, die über die Stirnwände vorragen, und dass Zwickelteile (23,24,25,26; 65,66; 79,80; 100,101; 138; 183,1845185'5186) vorgesehen sind, die längs Knickkanten einerseits mit den Endabschnitten und andererseits mit den Stirnwänden verbunden sind, und die durch Palten bei eingeschwenkter Lage der Stirnwände an den Endabschnitten zur Anlage gebracht werden können.
    11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an die schwenkenden Enden der Stirnwände (13,14; 55,56, 57,58; 75,76; 91,92; 113,114; 136; 153,154; I63,l64; 172,173) längs je einer Knickkante je ein Einsteckteil (27,28; 139; 187,188) klappbar angeschlossen ist, der zwischen den zugeordneten Zwickelteilen liegen kann.
    12. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in der Verlängerung einer Seitenwand (12; 71; 93; 131; 152; I62) an deren beiden Enden je eine Verschlusslasche (31,32; 81,82; 102,103; l40) klappbar angeordnet ist.
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    13. Behälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Verschlusslasche (31,32; 81,82; 102, 103; 140) eine Verschlusszunge (33,34; 83; 104;l4l) vorgesehen ist, die in eine längliche öffnung (29,30; 84; 105; l42) in.der zugeordneten Stirnwand (13,14; 75,76; 9I5 92; 136) einsteckbar ist._
    14. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einer Seitenwand eine öffnung vorgesehen ist. · ■
    15. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die öffnung mit einer Bahn aus durchsichtigem Werkstoff abgedeckt ist.
    16. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung zwischen Haltemanschetten (Abschnitte der Seitenwände 134,135) gebildet ist, die einstückig mit den Stirnwänden (136) und den Endabschnitten (137) verbunden sind.
    17. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine öffnung in mindestens einer Seitenwand und eine diese öffnung abdeckende Bahn aus durchsichtigem Werkstoff vorgesehen sind, wobei die Bahn sich mit den Randstreifen (Klebeflächen 37,38) der Stirnwände und der Endabschnitte überlappt und daran angeklebt ist.
    18. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (55, 56, 57,58) paarweise übereinanderklappbar und mit entsprechenden Zwickelteilen (65,66) und Endabschnitten (61, 62, 63, 64) an den beiden zugeordneten Kanten jeder Stirnwand versehen sind.
    20 98 ß 3 /ri. 8-4-7 ''
    19. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich auf einer Seite des Behälters (170) eine Anhängplatte (17*0 nach oben erstreckt, die gegenüber den Seitenwänden (175, 176) versetzt ist und etwa diagonal von einer Ecke des Behälters zu der gegenüberliegenden Ecke verläuft.
    20. Behälter nach Anspruch 4,' dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwände (172, 173) mit gegenüberliegenden -Seitenwänden (175,176) klappbar verbunden und in. einander entgegengesetzten Richtungen schwenkbar sind.
    209883/084 7
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