DE2233095A1 - Transportvorrichtung fuer bandfoermige aufzeichnungstraeger - Google Patents
Transportvorrichtung fuer bandfoermige aufzeichnungstraegerInfo
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Description
C 10
3.7.1972
Karl-Heinz Offermann, 4322 Sprockhövel.
Transportvorrichtung für bandförmige Aufzeichnungsträger.
Die Erfindung.betrifft eine Transportvorrichtung für bandförmige,
an den Seitenrändern perforierte Aufzeichnungsträger mit paarweise im Abstand der Bandperforation in einem sich
vorzugsweise über die Breite eines Druckwerkes einer Buchungsmaschine, Datenverarbeitungsanlage oder dgl. erstreckenden
Gestell angeordneten Stachelriemenantriebsvorrichtungen, die jeweils eine von einer gemeinsamen Profilwelle angetriebene
Zahnriemenscheibe und eine Umlenkrolle aufweisen, auf welchen ein außen mit Stacheln versehner Zahnriemen umläuft, wobei
die Zahnriemenscheibe um die Umlenkrolle drehbar in einem auf Gestellachsen axial verstellbaren Gehäuse gelagert sind,
welches wenigstens im Bereich eines Trums des Zahnriemens eine abhebbare Bandführungsleiste besitzt.
Solche Transportvorrichtungen sind bereits bekannt. Diese dienen zum schrittweisen Antrieb von Endlosformularen, welche
in Druckwerken von Datenausgabegeräten bedruckt werden. Bei zahlreichen Buchungsarbeiten ist es erforderlich, in einem
Arbeitsgang nacheinander mehrere über die gesamte Druckwerksbreite nebeneinander über die Druckwalze geführte Formulare
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wie zum Beispiel Journale, Rechnungen, Bankanweisungen, Adressen od. dgl. zu bedrucken. Dabei werden sämtliche
Formulare in Form von Bändern, die mit Abrißperforationen versehen sind, zugeführt. Die Zeilentransportschritte,
d. h. die Antriebswege der einzelnen Bänder können dabei untereinander verschieden sein. Außerdem kommt es vor,
da3 bestimmte- Formulare am Schluß eines Buchungsvorganges um einen bestimmten Betrag rückwärts zu transportieren sind,
damit beispielsweise ein sich erst in der letzten Buchungszeile ergebender Zahlenwert auf einer sich am oberen Forniularrand
befindenden Zeile abgedruckt werden kann.
Bei den bekannten Transportvorrichtungen ist jedes Gestell jeweils nur mit einer einzigen motorisch angetriebenen
Profilwelle und mit zwei im Abstand der Randperforationen darauf gelagerten Stachelriemenantriebsvorrichtungen ausgerüstet.
Die Zahnriemenscheiben der beiden Stachelriemenantriebsvorrichtungen sind dabei mit entsprechenden Profilbohrungen
auf der Profilwelle drehsicher jedoch in axialer Richtung verschiebbar gelagert. Um das betreffende Papierband
mit seinen Perforationen mit dem betreffenden Trum des auf seiner Außenseite mit Stacheln versehenen Zahnriemens
in Eingriff zu halten, sind seitlich oder nach oben oder unten wegschwenkbare Führungsleisten vorgesehen, welche
zum Einfädeln des betreffenden Formularbandes vom Zahnriemen abgehoben werden.
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Weil die Stachelantriebsvorrichtungen zum Einfädeln des betreffenden Formularbandes zumindest von einer Seite frei
zugänglich sein müssen, ist es bei den bekannten Transportvorrichtungen erforderlich, diese, soweit sie verschiedenen
Formularbändern zugeordnet sind, nicht nur seitlich entlang der Schreibzeile, sondern auch quer dazu hintereinander
versetzt und in verschiedenen Horizontalebenen anzuordnen. Dies erfordert einerseits eine räumlich sehr aufwendige
Bauweise und andererseits einen um die Anzahl der separat voneinander zu transportierenden Formularbändern vervielfachten
Aufwand an Gestellen. Hinzu kommt, daß zwischen den nach hinten versetzten Transportvorrichtungen und
der Schreibwalze, um welche die Formularbänder herumgeführt werden müssen, zusätzliche Papierführungen vorzusehen
sind, welche nicht nur eine Verteuerung darstellen, sondern auch das Einfädeln der Formularbänder wesentlich erschweren.
Sehr nachteilig ist auch, daß auf Grund der versetzten Anordnung nicht alle Formularbänder sowohl mit dem oberen
als auch mit dem unteren Trum der ihnen zugeordneten Zahnriemen in Eingriff gebracht werden können, wodurch die Anzahl
der möglichen Laufpfade der Formularbänder auf ein Minimum beschränkt ist. Das bedeutet eine Beschränkung der Anwendungsmöglichkeiten solcher Transportvorrichtungen. Wesentlich
dabei ist, daß die jeweils nur mit einem Trum des Zahnriemens in
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Eingriff bringbaren Formularbänder ausschließlich in einer Richtung transportiert werden können. Ein Rückwärtstransport
ist dabei ausgeschlossen. Dies ist ein Nachteil, der die Anwendbarkeit der bekannten Transportvorrichtungen noch
weiter einschränkt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Transportvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, welche diese Nachteile vermeidet, bei welcher insbesondere das
Einfädeln der Formularbänder wesentlich erleichtert ist, die eine wesentliche raumsparendere Bauweise sowie einen Bandtransport
in Vor- und Rückwärtsrichtung erlaubt.
Erreicht wird dies erfindungsgemäß dadurch, daß ein einziges
Gestell mit mehreren separat antreibbaren Profilwellen und mit mehreren in Richtung der Profilwellen nebeneinander
liegenden Stachelriemenantriebsvorrichtungspaaren mit im
Gehäuse freidrehbaren Zahnriemenscheiben ausgerüstet ist, wobei die Zahnriemenscheiben jeweils einesSTachelriemenantriebsvorrichtungspaares
über Zahnräder mit jeweils einer diesem zugeordneten Profilwelle getrieblich verbunden sind.
Der Hauptvorteil dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht darin, daß sämtliche Stachelriemenantriebsvorrichtungspaare in derselben Ebene parallel nebeneinander
angeordnet sind, wodurch eine sehr kleine Bauweise ermöglicht
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und das Einfädeln der einzelnen Formularbänder wesentlich erleichtert ist. Es können dabei sämtliche Formularbänder
jeweils zugleich mit den oberen und unteren Trums der Zahnriemen in Eingriff gebracht werden, wodurch ein
Transport sowohl vorwärts als auch rückwärts möglich ist. Außerdem ist,der Gesamtaufwand an Einzelteilen wesentlich
geringer als bei den bekannten Transportvorrichtungen.
In Weiterausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß jede Stachelriemenantriebsvorrichtung im selben Gehäuse
wenigstens zwei den mit Stacheln versehenen Zahnriemen tragende Zahnriemenscheiben besitzt, denen jeweils eine oder
mehrere in gleichem radialen Abstand davon angeordnete Profilwellen zugeordnet sind.
Dadurch ist es möglich, für sämtlichö Stachelriemenantriebsvorrichtungen
die selben Teile zu verwenden und diese paarweise mit auf der selben Profilwelle sitzenden Zahnrädern
auszurüsten, welche mit einer der Zahnriemenscheiben in Eingriff stehen. Die Zahnriemenscheiben sind für diesen
Zweck mit Stirnzahnkränzen versehen. Es können soviele Stachelriemenantriebsvorrichtungspaare vorgesehen werden,
wie Wellen vorhanden sind.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Zahnriemenscheiben jeweils drehbar
auf einer im Gehäuse drehfest angeordneten Führungsbuchse drehbar gelagert sind, welche verschiebbar auf je einer
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Führungsachse des Gestells sitzen.
Dadurch ergibt sich eine kleine Bauweise der einzelnen Stachelriemenantriebsvorrichtungen und günstige Anordnungen
der Profilwellen, was sich insbesondere in räumlicher Hinsicht günstig auswirkt und eine einfache Montage
ermöglicht. Durch die Führungsbuchsen ist außerdem eine gute Führung der einzelnen Antriebsvorrichtungen gewährleistet,
so daß sich diese leicht und präzise auf die jeweils gegebene Perforationsbreite des betreffenden
Formularbandes einstellen lassen.
Zweckmäfligerweise sind dabei die Profilwellen zwischen
den Führungsachsen s se daß sie die Gehäuse sämtlicher
auf dem Gestell nebeneinander angeordneten Antriebsvorricfetungen
durchragen s wobei in den Gehäusen jeweils
eines Antriebspaares auf derselben Profilwelle sitzende axialverschiebbar Zahnräder gelagert sind, welche mit je
einem Zahnkranz der betreffenden Zahnriemenscheibe in Eingriff stehen. Durch diese räumlich günstige Anordnung
ist es möglich, auf engstem Raum mehrere wahlweise mit der einen oder anderen Zahnriemenscheibe kuppelbare Profilwellen
anzuordnen.
Um eventuell bei einer bestimmten Buchungsart nicht benötigte Transportvorrichtungspaare aus dem Bereich der
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Schreibzeilenlänge herausschieben und dadurch in eine Lage bringen zu können, in welcher sie die Arbeitsweise der übrigen
Transportvorrichtungen nicht stören, ist es zweckmäßig, das Gestell um mindestens die doppelte Breite einer
Antriebsvorrichtung breiter zu machen, als der maximalen Zeilenlänge des betreffenden Druckwerkes entspricht.
Eine andere mögliche Ausführungsform der Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, daß die Stachelriemenantriebsvorrichtung eine der Anzahl der Profilwellen entsprechende
Anzahl von Zahnriemenscheiben aufweist, um weiche der Zahnriemen gemeinsam umläuft, wobei jeweils die koaxialen
Zahnriemenscheiben eines Sfcachelriemenantriebsv-orrichtungspaares
drehfest auf einer Profillänge sitzen, während die übrigen Zahnriemenscheiben paarweise drehbar auf den anderen
Profilwellen gelagert sind.
Diese Lösung erfordert zwar eine größere Bauweise, hat jedoch den Vorteil, daß sie keine Zahnradverbindungen
zwischen den einzelnen Riemenscheiben und den Profilwellen benötigt.
Bei beiden Ausführungsformen sind in an sich bekannter Weise jeweils die beiden in Transportrichtung verlaufenden
Trums der Zahnriemen mit in radialer Richtung entfernbaren.
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Durchlaßschlitze für die Stacheln aufweisenden Führungsleisten ausgerüstet, damit die betreffenden Formularbänder
in Eingriff gehalten werden und sowohl vorwärts als auch rückwärts transportiert werden können.
Um die zu einander benachbarten Stachelriemenantriebsvorrichtungen
möglichst nahe nebeneinander anordnen zu können, sind die Führungsleisten schwenkbar auf sich über
die gesamte Breite des Gestells erstreckenden Achsen gelagert und in axialer Richtung am jeweiligen Gehäuse geführt.
Die einzelnen Profilwellen werden, um diese wahlweise in der einen oder anderen Drehrichtung antreiben zu können, von
drehrichtungsumkehrbaren Antriebsmotoren einzeln angetrieben.
Obwohl es auch ohne weiteres möglich wäre, die einzelnen Profilwellen über elektromagnetische Kupplungen durch einen
gemeinsamen Antriebsmotor separat anzutreiben, hat das Vorsehen mehrerer Profilwellen jeweils einzeln zugeordneten
Antriebsmotore den Vorteil eines exakten schlupffreien Schrittantriebes.
Anhand der beiliegenden Zeichnung werden im Folgenden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
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Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer Darstellung die Anordnung einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung hinter einem
Druckwerk.
Fig. 2 die erfindungsgemäße Transportvorrichtung in perspektivischer Darstellung.
Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Stachelriemenantriebsvorrichtung
der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung. Fig. 4 einen Schnitt A-A durch Fig. 3.
Fig. 5 eine andere Ausfuhrungsform der Stachelriemenantriebsvorrichtung
im Schnitt.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, ist in Höhe der Schreibwalzen eines Druckwerkes 2 in einem aus zwei Platinen 3 und 4
bestehenden Gestell 5 ein Paar von Führungsachsen 6 und angeordnet, welche de^i beiden Platinen 3 und 4 miteinander
verbinden. Zwischen den beiden Führungsachsen 6 und 7 sind sechskantige Profilschienen 8, 9, 10 und 11 angeordnet,
welche in den Platinen 3 und 4 des Gestells 5 drehbar gelagert sind. Die Profilwellen 8, 9 und 10 werden von wahlweise
der einen oder anderen Drehrichtung laufenden Elektromotoren 12, 13, 14 und 15 über Winkelgetriebe 16, 17,
und 19 angetrieben, welche auf der Außenseite der Platine angeordnet sind und programmgesteuert angetrieben werden.
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Während die Profilwellen 8 und 10 in gleichem Abstand von der Führungsachse 6 entfernt sind, haben die Profilwellen 9 und Il
den jeweils gleichen Abstand von der Führungsachse 7. Zwischen den beiden Platinen 3 und 4 des Gestells 5 sind
jeweils paarweise insgesamt acht Stachelriemenantriebsvorrichtungen 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 und 27 angeordnet,
welche alle den gleichen Aufbau haben und mit gleichen Teilen ausgerüstet sind.
Der Aufbau der Stachelriemenantriebsvorrichtungen 21 bis 24 ist am besten aus den Fig. 3 und 4 erkennbar. Sie bestehen
jeweils aus zwei auf den Führungsachsen 6 und 7 verschiebbar gelagerten Führungsbuchsen 28, 29, zwei Platinen 30, 31, zwei
zwischen den Platinen 30 und 31 drehbar auf den Führungsbuchsen 28 und 29 mittels Kugellagern 32 und 33 gelagerten Zahn-i
riemenscheiben 34 und 35 sowie einem auf einer der Profilwellen drehfest gelagerten Zahnrad 36. Die beiden Platinen
31 und 32 sind mittels Schrauben 37 bzw. 38 an den Stirnflächen der Lagerbuchsen 28 bzw. 29 befestigt und besitzen
miteinander fluchtende Bohrungen 39, 40, 41 und 42, durch welche die Profilwellen 8, 9, 10 und 11 hindurchragen.
Beide Zahnriemenscheiben 34 und 35sind an einer Stirnseite mit einem Zahnkranz 43 bzw. 44 ausgerüstet, mit welchem das
Zahnrad 36 je nachdem, auf welcher der Profilwellen 8 bis es angeordnet j^l^ in Eingriff steht. Bei dem Stachel-
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riemenantriebsvorrichtungspaar 2O/21 ist das Zahnrad 36
gemäß Fig. 4 auf der Profilwelle 10 angeordnet. Das Zahnrad 36 besitzt eine den Querschnitt der Profilwellen
8 bis 11 entsprechende Profilbohrung, so daß in Drehrichtung eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Zahnrad 36
und der Profilwelle 8 bis 11 besteht, auf welcher es angeordnet ist. Das Zahnrad 36 ist mittels zweier Lagerscheiben
45 und 46 in den Platinen 30 und 31 drehbar gelagert und in axialer Richtung auf der Profilwelle 10
verschiebbar.
Die beiden Zahnriemenscheiben 34 und-35 sind jeweils mit Naben
47 bzw. 48 versehen, in welche Stellschrauben 49 bzw. 50 eingeschraubt sind. Mittels dieser Feststellschrauben 49 und
50 lassen sich die einezelnen Stachelriemenantriebsvorrichtungen in der gewünschten Position auf den Führungsachsen
6 und 7 fixieren.
In der Fig. 3, welche einen Querschnitt durch die Stachelriemenantriebsvorrichtung
22 darstellt, ist das Zahnrad 36 auf der Profilwelle 9 gelagert und steht mit dem Zahnkranz
44 der Zahnriemenscheibe 34 in Eingriff, wie das auch bei der dazugehörigen Stachelriemenantriebsvorrichtung 23
der Fall ist. Bei den Stachelriemenantriebsvorrichtungen 34 und 35 sitzt das Zahnrad 36 jeweils auf der Profilwelle
und bei den beiden Stachelriemenantriebsvorrichtungen 26
und 27 auf der Profilwelle 11.
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Ein auf seiner Außenseite mit Stacheln 51 versehener Zahnriemen 52, der das eigentliche Transportelement darstellt
und umlaufend auf den beiden Zahnriemenscheiben 34 und 35 aufliegt, wird jeweils über das Zahnrad 36 und die mit
diesem ein Eingriff stehenden Zahnriemenscheibe 34 oder von einer der Profilwellen 8 bis 11 angetrieben.
Um die Perforationen des betreffenden Formularbandes 67 mit
dem oberen und/oder unteren Trum 53 bzw. 54 des Zahnriemens in Eingriff zu halten, sind jeweils in geringem Abstand
darüber bzw. darunter Führungsleisten 55 bzw. 56 angeordnet. Die Führungsleisten besitzen Schlitze 57 bzw. 58, in welchen
die Stacheln 51 des Zahnriemens ungehindert laufen. Sie sind an Schwenkhebeln 59 bzw. 60 befestigt, von denen
der eine schwenkbar auf einer feststehenden Achse 61 nach oben schwenkbar und der andere auf einer Achse 62 nach unten
schwenkbar gelagert ist.
Beide Schwenkhebel 59 und 60 sind gleich ausgebildet. Sie besitzen jeweils am freien Ende eine Rastgabel 63 bzw.
mittels deren sie in der jeweiligen Führungslage ihrer Führungsleisten 55 bzw. 56 auf Achsen 65 bzw. 66 verrastbar
sind. Die Schwenkhebel 59 und 60 sind zusammen mit den einzelnen Stachelriemenantriebsvorrichtungen 20 bis 27 verschiebbar
auf den Achsen 61 bzw. 62 gelagert. Die Achsen 61, 62, und 66 sind ihrerseits in den Platinen 3 und 4 zu den
Führungsachsen 6 und 7 parallel gelaufen befestigt und so angeordnet, daß sie mit den Zahnriemenscheiben 34 bzw. 35
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und der Schreibwalze 1 eine gemeinsame Tangente besitzen, so daß sie in dem zwischen der Schreibwalze 1 jeweils
zugekehrten Zahnriemenscheibe 34 oder 35 und der Schreibwalze liegenden Zwischenraum zugleich als Papierführung
dienen.
Aufgrund des sowohl im Bezug auf eine Vertikale als auch auf eine horizontale Mittelachse 68 bzw. 69 symetrischen
Aufbaus der Stachelriementransportvorrichtungen 20 bis 27 und des Gestells 5 mit seinen Achsen 61, 62, 64, 65, seinen
Führungsachsen 6 und 7 und seinen Profilwellen 8, 9, 10 und 11 ist zugleich der Vorteil erreicht, daß die einzelnen
Stachelriemenantriebsvorrichtungen in Bezug auf ihre Vertikalachse 68 und die im Bezug auf ihre Horizontalachse
69 spiegelbildlich in das Gestell 5 eingesetzt werden können, so daß das Zahnrad 36 bei der Vormonatage jeweils in die
gleiche Bohrung 39, 40, 41 oder 42 der Platinen 30 und 31 eingesetzt werden kann.
Zur Abstützung des oberen und unteren Trum 53 bzw. 54 des Zahnriemens 52 sind Stützschienen 82 bzw. 83 zwischen
Platinen 30 und 31, welche das Gehäuse bilden, angeordnet und mittels Schrauben an diesen befestigt. Die in Fig. 5
dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von der in den Figuren 1 bis 4 dargestellten Ausfuhrungsform
insbesondere dadurch, daß die Zahnriemen 70 über vier
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Zahnriemenscheiben 71, 72, 73 und 74 läuft, welche direkt auf den wiederum auf den Ecken eines gedachten Rechteckes
sitzenden Profilwellen 75, 76, 77 und 78 gelagert sind, von denen aber jeweils nur die Zahnriemenscheibe 71 mit
einer der Profilwellen 75 in formschlüssiger Drehverbindung steht. Nur die Zahnriemenscheibe 71 besitzt ein dem Querschnittsprofil der Profilwellen 75 bis 78 angepaßtes Loch. Die
übrigen Zahnriemenscheiben 72, 73 und 74 sind jeweils drehbar auf Buchsen 79, 80 und 81 gelagert, die verdrehfest
jedoch in axialer Richtung verschiebbar auf ihren Profilwellen sitzen.
Bei dieser Ausfuhrungsform entfallen die Zahnkränze der
Zahnriemenscheiben 34 bzw. 35 sowie das Zahnrad 36 und die Führungsachsen 6 und 7. Alle übrigen Teile der in den
Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform können in
analoger Weise ebenfalls vorhanden sein. Zur Sicherung gegen axiales Verschieben der einzelnen gemäß Fig. 5
aufgebauten, ebenfalls paarweise zusammenwirkenden Stachelriemenantriebsvorrichtungen können die Buchsen 79,
80 und 81 ähnlich der Führungsbuchsen 28 und 29 mit Naben versehen sein, in welche Stellschrauben oder dergleichen
eingeschraubt sind.
Der Einfachheit halber sind diese Teile in der Zeichnung nicht dargestellt.
Wie Fig. 1 und 5 insbesondere deutlich zeigt, nehmen die
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erfindungsgemäßen Transportvorrichtungen lediglich einen kleinen Raum hinter der Schreibwalze 1 in Anspruch derart,
daß sie für die zusätzliche Ausrüstung des Druckwerkes insbesondere oberhalb und unterhalb der Schreibwalze mit
automatischen Konteneinzugsvorrichtungen oder dgl. nicht hinderlich sind und im übrigen eine insgesamt sowohl
in horizontaler als auch in vertikaler Richtung raumsparende Bauweise erlauben.
Das der Erfindung zugrundeliegende Konstruktionsprinzip läßt sich auch ohne weiteres auf Antriebsvorrichtungen
übertragen, die statt mit Zahnriemen, auf deren Außenseite sich Stacheln befinden, mit Stachelschreiben ausgerüstet
sind, wobei die einzelnen Profilwellen innerhalb der Kreisfläche der Stachelscheiben liegen und durch
paarweise auf ihnen gelagerte Zahnräder mit einer Innenverzahnung der jeweiligen Stachelscheibe in Eingriff
stehen. Die einzelnen' Stachelscheiben sind dabei auf einen konzentrisch dazu angeordneten Innengehäuse drehbar
zu lagern, daß von sämtlichen vorhandenen Profilwellen ähnlich wie das Gehäuse der Ausfuhrungsform gemäß der
Fig. 1 bis 4 durchragt wird. Mit einem entsprechend großen Durchmesser der Stachelscheiben läßt sich ohne
weiteres ein einwandfreier Eingriffs-überdeckungsgrad erzielen, so daß gleichzeitig eine genügende Anzahl von
Stacheln mit der Perforation des betreffenden Formularbandes in Eingriff steht.
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Diese Ausführungsform ist gegenüber den beiden anderen
Ausführungsbeispielen insofern vorteilhafter, als sie keine Zahnriemenscheiben und keine auf der Außenseite mit
Stacheln versehene Zahnriemen benötigt und insgesamt mit weniger Einzelteilen und einem geringerem Raumbedarf
herstellbar ist.
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Claims (9)
- PatentansprücheTransportvorrichtung für bandförmige, an den Seiten-rändern perforierte Aufzeichnungsträger mit paarweise im Abstand der Bandperforation in einem sich vorzugsweise über die Breite eines Druckwerkes einer Buchungsmaschine, Datenverarbeitungsanlage oder dgl. erstreckenden Gestell angeordneten Stachelriemenantriebsvorrichtungen, die jeweils eine von einer gemeinsamen Profilwelle angetriebene Zahnriemenscheibe und eine Umlenkrolle aufweisen, auf welchen ein außen mit Stacheln versehener Zahnriemen umläuft, wobei die Zahnriemenscheibe um die Umlenkrolle drehbar in einem auf Gestellachsen axial verstellbaren Gehäuse gelagert sind, welches wenigstens im Bereich eines Trums des Zahnriemens eine abhebbare Bandführungsleiste besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß ein einziges Gestell (5) mit mehreren separat antreib-^ *.-, -,-. (^lJis 1.1 bzw. 7.5. bis 78) ^1,. baren Profxlwellen /nebeneinander liegenden Stachelriemenantriebsvorrichtungspaaren (20/21, 22/23, 24/25, 26/27) mit im Gehäuse (30/31) frei drehbaren Zahnriemenscheiben (34/35 bzw. 71 bis 74) ausgerüstet ist, wobei die Zahnriemenscheiben (34/35 bzw. 71 bis 74) jeweils eines Stachelriemenantriebsvorrichtungspaares (20/21 bzw. 22/23 bzw. 24/25 bzw. 26/27) über Zahnräder (36 oder direkt mit jeweils einer diesem zugeordneten Profilwelle (8 bis 11 bzw. 75 bis 78} getrieblich verbunden sind.-18 -309883/0848
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Stachelriemenantriebsvorrichtung (20 bis 27) im selben Gehäuse (30/31) wenigstens zwei der mit Stacheln (51) versehenen Zahnriemen (52) tragende Zahnriemenscheiben (34/35) besitzt, denen jeweils eine oder mehrere in gleichem radialen Abstand angeordnete Profilwellen (9 und 11 bzw. 10 und 12) zugeordnet sind.
- 3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnriemenscheiben (34/35) jeweils drehbar au auf einer im Gehäuse (30/31) drehfest angeordneten Führungsbuchse (28 bis 29) drehbar gelagert sind, welche verschiebbar auf je einer Führungsachse (6 bzw. 7) des Gestells (5) sitzen.
- 4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilwellen (8 bis 11) zwischen den Führungsachsen (6 und 7) angeordnet sind und die Gehäuse (30/31) sämtlicher auf dem Gestell (5) angeordneten Stachelriemenantriebsvorrichtungen (20 bis 27) gemeinsam durchragen, wobei in den Gehäusen (30/31) jeweils eines Stachelriemenantriebsvorrichtungspaares (20/21, 22/23, 24/25, 26/27) auf derselben Profilwelle (8 bzw. 9 bzw. 10 bzw. 11) sitzende, axialverschiebbare Zahnräder (36) gelagert sind, welche mit je einem Zahnkranz (43 bzw. 44) der betreffenden Zahnriemenscheibe (34 bzw. 35) in Eingriff stehen.309883/0840 -19-
- 5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (5) um mindestens die doppelte Breite einer Stachelriemenantriebsvorrichtung (2O bis 27) breiter ist als der maximalen Zeilenlänge des Druckwerkes (2) entspricht.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stachelantriebsvorrichtungen jeweils eine der Anzahl der Profilwellen (75 bis 78) entsprechende Anzahl von Zahnriemenscheiben (71 bis 74) aufweisen, um welche der Zahnriemen gemeinsam umläuft, wobei die jeweils koaxialen Zahnriemenscheiben einesSTachelriemenantriebsvorrichtungspaares drehfest auf einer Profilwelle (75 bzw. 76 bzw. 77 bzw. 78) sitzen, während die übrigen Zahnriemenscheiben drehbar auf den anderen Profilwellen gelagert sind.
- 7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5 oder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden in Transportrichtung verlaufenden Trums (53-bzw. 55) des Zahnriemens (52 bzw. 70) in ansich bekannter Weise in radialer Richtung entfernbare, mit Durchlaßschlitzen (57 und 58) für die Stacheln (51) versehene Führungsleisten (55 bzw. 56) aufliegen.
- 8. Vorrichtung an Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß Führungsleisten (55 und 56) schwenkbar auf sich über die- 20 309883/0848Breite des Gestells (5) erstreckenden Achsen (61 bzw. 62) gelagert und in axialer Richtung am Gehäuse (30/31) der jeweiligen Stachelriemenantriebsvorrichtung (20 bis 27) geführt sind.
- 9. Vorrichtungen nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Profilwelle (8 bis 11 bzw. 75 bis 78) ein drehrichtungsumkehrbarer Antriebsmotor (12 bis 15) zugeordnet ist.3098R3/0848
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