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DE2229657B2 - Montageplatte fuer moebelscharniere - Google Patents

Montageplatte fuer moebelscharniere

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Publication number
DE2229657B2
DE2229657B2 DE19722229657 DE2229657A DE2229657B2 DE 2229657 B2 DE2229657 B2 DE 2229657B2 DE 19722229657 DE19722229657 DE 19722229657 DE 2229657 A DE2229657 A DE 2229657A DE 2229657 B2 DE2229657 B2 DE 2229657B2
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DE
Germany
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mounting plate
tongues
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attached
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Application number
DE19722229657
Other languages
English (en)
Other versions
DE2229657C3 (de
DE2229657A1 (de
Inventor
Karl 6101 Brensbach Lautenschlager jun
Original Assignee
Karl Lautenschlager KG Mobelbeschlagfabnk, 6101 Reinheim
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Karl Lautenschlager KG Mobelbeschlagfabnk, 6101 Reinheim filed Critical Karl Lautenschlager KG Mobelbeschlagfabnk, 6101 Reinheim
Priority to DE19722229657 priority Critical patent/DE2229657C3/de
Priority to AT494873A priority patent/AT330015B/de
Priority to IT6871673A priority patent/IT986516B/it
Publication of DE2229657A1 publication Critical patent/DE2229657A1/de
Priority to AT151475A priority patent/AT353641B/de
Publication of DE2229657B2 publication Critical patent/DE2229657B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2229657C3 publication Critical patent/DE2229657C3/de
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05DHINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
    • E05D5/00Construction of single parts, e.g. the parts for attachment
    • E05D5/02Parts for attachment, e.g. flaps
    • E05D5/0276Parts for attachment, e.g. flaps for attachment to cabinets or furniture, the hinge having two or more pins
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B2230/00Furniture jointing; Furniture with such jointing
    • A47B2230/11Attachment fittings mounted in blind holes
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
    • E05Y2900/00Application of doors, windows, wings or fittings thereof
    • E05Y2900/20Application of doors, windows, wings or fittings thereof for furniture, e.g. cabinets

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Hinges (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf Montageplatten für Möbelscharniere in Zwillingsansckiag mit einem einschlsgbaren, mittels der Befestigungsschraube des Scharniers aufspreizbare Zungen aufweisenden Befestigungszapfen, der im Bereich der Zungen die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden Kreisringsektoreri von etwa 90° Zentriwinkel aufweist und so lang bemessen ist, daß bei Anbringung im Zwillingsanschlag die Zungenpaare der beiden einander koaxial gegenüberstehenden Befestigungszapfen sich ineinander einfügend im Längsrichtung überlappen.
Bei einer bekannten Montageplatte dieser Art (DT-Gbm 19 83 933) ist der lichte Bohrungsquerschnitt des Befestigungszapfens etwas kleiner als der Querschnitt der Schraube, so daß die beiden Zungen des Befestigungszapfens durch Eindrehen der Schraube aufspreizbar sind. Ein Vorteil dieser bekannten Montageplatte besteht darin, daß wegen der Möglichkeit des Überlappens der beiden einander gegenüberstehenden Zungenpaare solche Montageplatte auch für verhältnismäßig dünne Schrankwände im Zwillingsanschlag benutzt werden können.
Andererseits sind auch Montageplatten bekannt (DT-OS 17 84 261) bei denen die Längsbohrung des Befestigungszapfens sich in Richtung zur Mündung erweitert und in dieser Erweiterung ein übereinstimmend geformter Spreizkörper angeordnet ist, der mittels einer Schraube einziehbar ist und dabei den Befestigungszapfen aufspreizt. Auch diese Montageplatte mit gesondertem Spreizkörper hat sich in der Praxis bewährt, sie hat jedoch den Nachteil, daß bei Verwendung im Zwillingsanschlag die beiden einander gegenüberstehenden Befestigungszapfen sich nicht ineinander einfügend in Längsrichtung überlappen können. Da aber die Befestigungszapfen aus Gründen der zuverlässigen Befestigung eine gewisse Mindestlänge aufweisen müssen, sind Montageplatten dieser Art im Zwillingsanschlag nur für Schrankwände größerer Dicke verwendbar.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die zuletzt erwähnten Mop.tageplaiten mit durch Spreizkörper aufspreizbaren Befestigungszapfen so weiter zu bilden, daß sie auch für dünnere
Schrankwände im Zwillingsanschlag verwendbar sind.
Ausgehend von einer Montageplatte der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Längsbohrung des Befestigungszapfens sich in an sich bekannter Weise in Richtung zur , Mündung erweitert, und daß in dieser Erweiterung ein mittels der Befestigungsschraube einziehbarer übereinstimmend geformter Spreizkörper angeordnet ist, der in dem den Zungen des Befestigungszapfens zugeordneten Bereich ebenfalls zwei Zungen aufweist, die etwa die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden Kreisringsektoren von 90° Zentriwinkel haben und mit den Zungen des Befestigungszapfens ausgerichtel. sind.
Jeder der beiden Zungen des spreizbaren Befesti- )5 gungszapfens ist somit eine übereinstimmende Zunge des Spreizkörpers zugeordnet. In gleicher Weise wie die beiden Zungen des Befestigungszapfens durch freie Zwischenräume von etwa 90° Zentriwinkel in Umfangsrichtung voneinander getrennt sind, gilt dies auch für die beiden Zungen des Spreizkörpers, zwischen denen in Umfangsrichtung deshalb ebenfalls freie Zwischenräume von etwa 90° Zentriwinkel befinden. Wenn zwei Montageplatten dieser Art einander gegenüber, d. h. im Zwillingsanschlag an einer verhältnismäßig dünnen Möbelwand angebracht werden, so schieben sich — wie bei der eingangs erwähnten Montageplatte — die beiden Zungen des einen Befestigungszapfens in die freien Zwischenräume des gegenüberliegenden Befestigungszapfens ein. In gleicher Weise können aber nunmehr auch die beiden Spreizkörper sich in Längsrichtung überlappend ineinander eingeschoben werden. Daher können sich die Befestigungszapfen und die Spreizkörper der erfindungsgemäßen Montageplatte bei Anordnung im Zwillingsanschlag überlappen, so daß sie — im Unterschied zu der bekannten Montageplatte mit Spreizkörper — auch bei den dünnsten im Möbelbau benutzten Tragwänden verwendet werden können.
Eine Überlappung der beiderseitigen Befestigungszapfen über deren volle Länge ist nicht erforderlich. Infolgedessen können die einander diametral gegenüberliegenden Zungen des Befestigungszapfens so bemessen sein, daß dieses Zungenpaar im Zusammenwirken mit einer übereinstimmenden Montageplatte im ^5 Zwillingsanschlag sich mit dem Zungenpaar der anderen Montageplatte nur über einen Teil seiner Länge, vorzugsweise etwa bis knapp zur Hälfte, überlappt, und daß in den freien Bereichen zwischen den beiden Zungen ebenfalls Zungen mit der Querschnittsform eines Kreisringsektors von etwa 90° Zentriwinkel angeordnet sind, die aber nur so kurz bemessen sind, daß sie bei Eindringung im Zwillingsanschlag das Einschieben der längeren Zunge der gegenüberliegenden Montageplatte in die freien Bereiche zulassen.
Zur Veranschaulichung des Erfindungsgedankens ist in der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel dargestellt, und zwar nur die Montageplatte für sich allein unter Fortlassung des auf dieser Montageplatte zu befestigtenden Schal nierarms.
Fig. 1 zeigt die als Ausführungsbeispiel gewählte Montageplatte in Seitenansicht und
F i g. 2 in der gleichen Seitenansicht, jedoch im Schnitt gemäß der Symmetrieebene.
Fig. J stellt die Montageplatte in Blickrichtung von linien UHi und
F i g. 4 in Blickrichtung von oben.
Fig.5 gibt einen Schnitt durch den Befestigungszapfens nebst Spreizkörper wieder, und zwar gemäß der in F i g. 3 gezeichneten radialen Schnittebene V-V und
Fig.6 gemäß der Schnittebene VI-VI jedoch ohne Spreizkörper.
Bei der als Ausführungsbeispiel gewählten Montageplatte sind an dem plattenförmigen Grundkörper 1 der vorstehend benannte Befestigungszapfen 2 und zur Sicherung gegen Verdrehen noch ein Sicherungszapfen 3 angebracht.
Der Befestigungszapfen 2, der das wesentliche Element der Montageplatte gemäß der Erfindung darstellt, besteht in an sich bekannter Weise in der Hauptsache aus zwei Zungen 2', die die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden Kreissektoren von etwa 90° Zentriwinkel aufweisen. Diese beiden Zungen 2' sind so lang bemessen, daß bei Anbringung von zwei solchen Montageplatten im Zwillingsanschlag die Zungenpaare 2' der beiden einander koaxial gegenüberstehenden Befestigungszapfen sich ineinander einfügen und in dieser Weise in Längsrichtung überlappen können. Wie es an sich anderweitig, und zwar bei der eingangs auch schon genannten Ausführungsform, bekannt ist, erweitert sich die Längsbohrung des Befesiigungszapfens in Richtung zur Mündung, und in dieser Erweiterung ist ein Spreizkörper 4 angeordnet, dessen Form derjenigen der erweiterten Mündung angepaßt ist. Zum Einziehen dieses Spreizkörpers 4 wird die Schraube 5 benutzt, die zur Befestigung des Tragarms dient, so daß diese Befestigungsschraube auch hier in bekannter Weise zwei Aufgaben zugleich erfüllt.
Wesentlich für die Montageplatte gemäß der Erfindung ist im Unterschied zu der auch schon mit einem Spreizkörper ausgestatteten bekannten Ausführungsform, daß hier auch der Spreizkörper — in gleicher Weise wie der Befestigungszapfen 2 — die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden Kreisringsektoren von etwa 90° Zentriwinkel aufweist. Der Spreizkörper 4 stellt somit ebenfalls einen Körper mit zwei Zungen 4' dar. Bei der Anbringung des nicht dargestellten Tragarms wird also die Befestigungsschraube 5 in die Gewindebohrung 6 des Spreizkörpers 4 hineingedreht und zieht diesen in die Mündung des Befestigungszapfens 2 hinein, so daß dabei die beiden Zungen 4' des Spreizkörpers die anliegenden beiden Zungen 2' des Befestigungszapfens auseinanderdrücken.
Selbstverständlich ist auch die an sich bekannte kinetische Umkehr der Spreizvorrichtung möglich, nämlich die Ausbildung der Spreizorgane in der Weise, daß der Spreizkörper nach oben in eine mit Außengewinde versehene Spindel übergeht, die lose durch die Bohrung des (nicht dargestellten) Tragarms und der Montageplatte hindurchläuft und am oberen Ende mit einer Gewindemutter versehen ist, so daß durch Drehen der Gewindemulter der genannte Bolzen nebst Spreizkörper nach oben gezogen wird.
Die beiden Zungen 2' des Befestigungszapfens sind nicht so lang bemessen, daß sich beim Anbringen von zwei Montageplatten im Zwillingsanschlag in voller Länge überlappen, sondern sie überlappen sich auch bei Anbringung an einer dünnen Tragwand nur etwa zur Hälfte ihrer Länge. Die andere Hälfte des Zwischenraums zwischen den beiden Zungen 2' bleibt somit frei. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind in diesen beiden Zwischenräume;: aber zwei kurze Zungen 2" angebracht, damit der kreisförmige Querschnitt der den Befestigungszapfen 2 aufnehmenden Tragwand-
Bohrung an der Bohrungsmündurig vollständig ausgefüllt ist. Somit stehen sich bei Anbringung von zwei solchen Montageplatten im Zwillingsanschlag jeweils eine Zunge 2' und eine kurze Zunge 2" einander gegenüber, sich in Längsrichtung mit mehr oder weniger kleinem Abstand aneinander anschließend.
Der andere Zapfen 3, der dazu dient, die Montageplatte gegen Verdrehen zu sichern, ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ebenfalls spreizbar. Wie Fig.2 erkennen läßt, verjüngt sich seine axiale in Bohrung in Richtung zur Mündung. Oberhalb der Bohrung ist an dem plattenförmigen Grundkörper 1 mit diesem im Spritzgießverfahren in einem Stück angespritzt, ein zylindrischer Zapfen angeordnet, der als Spreizdorn 7 dient. Er hängt über einen kreisringförmigen dünnen Verbindungssteg 8 mit der Platte 1 zusammen. Dieser Spreizdorn 7 kann daher unter Zerbrechen des Verbindungsstegs 8 in die Bohrung des Sicherungszapfens 3 hineingetrieben werden, wie es an sich auch schon für andere Dübel bekannt ist.
Da die Montageplatte gemäß der Erfindung vorzugsweise aus Kunststoff nach dem Spritzgießverfahren gefertigt wird, damit die Zungen des Befesligungszapfens und auch des Sicherungszapfens die erforderliche Nachgiebigkeit aufweisen, ist zur Verwendung für Scharniere, deren Befestigungsarm mit einer sich auf der Montageplatte abstützenden Justierschraube ausgestattet ist, eine besondere Vorkehrung zur Erhöhung der Lebensdauer getroffen. Zu diesem Zweck ist auf der Montageplatte im Bereich des Stützpunktes der Justierschraube ein metallischer Druckkörper 10 angebracht, der gegenüber den Druckbeanspruchungen durch die Justierschraube die erforderliche Festigkeit aufweist. Dieser Druckkörper 10 ist in Fig. 2 oberhalb der Montageplatte für sich allein im Schnitt gezeichnet Er hat die Form einer Kappe, während die Montageplatte mit einem Sockel 11 geringer Höhe ausgestattet ist, auf den der kappenförmige Druckkörper 10 aufgesteckt wird.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Montageplatte für Möbelscharniere in Zwillingsanschlag mit einem einschlagbaren, mittels der Befestigungsschraube des Scharniers aufspreizbare Zungen aufweisenden Befestigungszapfen, der im Bereich der Zungen die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden Kreisringsektoren von etwa 90° Zentriwinkel aufweist und so iang bemessen ist, daß bei Anbringung im Zwillingsanschlag die Zungenpaare der beiden einander koaxial gegenüberstehenden Befestigungszapfen sich ineinander einfügend in Längsrichtung überlappen, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsbohrung des Befestigungszapfens (2) sich in an sich bekannter Weise in Richtung zur Mündung erweitert, und daß in diese*· Erweiterung ein mittels der Befestigungsschraube (5) einziehbarer übereinstimmend geformter Spreizkörper (4) angeordnet ist, der in dem den Zungen des Beiestigungszapfens zo (2) zugeordneten Bereich ebenfalls zwei Zungen aufweist, die etwa die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden Kreisringsektoren von 90° Zentriwinkel haben und mit den Zungen des Befestigungszapfens ausgerichtet sind.
2. Montageplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Spreizkörper (4) in an sich bekannter Weise eine axiale Gewindebohrung aufweist, in die die Befestigungsschraube (5) als Dübelschraube hineingeiireht ist.
3. Montageplatte nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine solche Länge der beiden einander diametral gegenüberliegenden Zungen (2') des Befestigungszapfens (2), daß dieses Zungenpaar in Zusammenwirken mit einer übereinstimmenden Montageplatte im Zwillingsanschlag sich mit dem Zungenpaar der anderen Montageplatte nur über einen Teil seiner Länge, vorzugsweise etwa bis knapp zur Hälfte, überlappt, und daß in den freien Bereichen zwischen den beiden Zungen ebenfalls Zungen (2") mit der Querschnittsform eines Kreisringsektors von etwa 90° Zentriwinkel angeodnet sind, die aber nur so kurz bemessen sind, daß sie bei Anbringung im Zwillingsanschlag das Einschieben der längeren Zungen (2') der gegenüberliegenden Montageplatte in die freien Bereiche zulassen.
4. Montageplatte nach einem der Ansprüche I bis 3 dadurch gekennzeichnet, daß an dem plattenförmig ausgebildeten Grundkörper (1) der Montageplatte außer dem mittels eines Spreizkörpers (4) spreizbaren Befestigungszapfens (2) zusätzlich zur Sicherung gegen Verdrehen noch ein zweiter Befestigungszapfen als Sicherungszapfen (3) angebracht ist.
5. Montageplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungszapfen (3) so lang bemessen ist, daß er nach Anbringung der Montageplatte gemeinsam mit einer übereinstimmenden Montageplatte im Zwillingsanschlag nicht mit dem Sicherungszapfen der Gegenplatte kollidiert, und daß er ebenfalls spreizbar ausgebildet ist.
6. Montageplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der spreizbare Sicherungszapfen (3) eine Bohrung aufweist, die sich zur Mündung verjüngt, daß der plattenförmige Grundkörper (!) in Verlängerung der Bohrung nach außen mit einem Spreizdorn (7) versehen ist, der an seinem dem Sicherungszapfen zugewandten Ende etwa den gleichen Querschnitt besitzt wie die Bohrung des Sicherungszapfens an ihrem ihm zugewandten Ende, und daß der Spreizdorn mit der Montageplatte über einen dünnen, zerbrechbaren Steg (8) verbunden ist.
7. Montageplatte aus Kunststoff nach einem der vorangehenden Ansprüche für Möbelscharniere mit einer durch den Tragarm des Scharniers hindurchgedrehten, sich auf der Montageplatte abstützenden Justierschrauben, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem plattenförmigen Grundkörper (1) im Bereich des Stützpunktes der Justierschraube ein metallischer Druckkörper (10) angebracht ist
8. Montageplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie im Bereich des Stützpunktes der Justierschraube einen in Richtung auf den auf der Montageplatte zu befestigenden Scharnierteil weisenden kurzen Sockel (11) besitzt, auf den als Druckkörper (10) eine Kappe aus Metall aufgesteckt ist.
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