DE2229657B2 - Montageplatte fuer moebelscharniere - Google Patents
Montageplatte fuer moebelscharniereInfo
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- E05D5/02—Parts for attachment, e.g. flaps
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf Montageplatten für Möbelscharniere in Zwillingsansckiag mit einem einschlsgbaren,
mittels der Befestigungsschraube des Scharniers aufspreizbare Zungen aufweisenden Befestigungszapfen,
der im Bereich der Zungen die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden
Kreisringsektoreri von etwa 90° Zentriwinkel aufweist und so lang bemessen ist, daß bei Anbringung
im Zwillingsanschlag die Zungenpaare der beiden einander koaxial gegenüberstehenden Befestigungszapfen
sich ineinander einfügend im Längsrichtung überlappen.
Bei einer bekannten Montageplatte dieser Art (DT-Gbm 19 83 933) ist der lichte Bohrungsquerschnitt
des Befestigungszapfens etwas kleiner als der Querschnitt der Schraube, so daß die beiden Zungen des
Befestigungszapfens durch Eindrehen der Schraube aufspreizbar sind. Ein Vorteil dieser bekannten Montageplatte
besteht darin, daß wegen der Möglichkeit des Überlappens der beiden einander gegenüberstehenden
Zungenpaare solche Montageplatte auch für verhältnismäßig
dünne Schrankwände im Zwillingsanschlag benutzt werden können.
Andererseits sind auch Montageplatten bekannt (DT-OS 17 84 261) bei denen die Längsbohrung des
Befestigungszapfens sich in Richtung zur Mündung erweitert und in dieser Erweiterung ein übereinstimmend
geformter Spreizkörper angeordnet ist, der mittels einer Schraube einziehbar ist und dabei den
Befestigungszapfen aufspreizt. Auch diese Montageplatte mit gesondertem Spreizkörper hat sich in der
Praxis bewährt, sie hat jedoch den Nachteil, daß bei Verwendung im Zwillingsanschlag die beiden einander
gegenüberstehenden Befestigungszapfen sich nicht ineinander einfügend in Längsrichtung überlappen
können. Da aber die Befestigungszapfen aus Gründen der zuverlässigen Befestigung eine gewisse Mindestlänge
aufweisen müssen, sind Montageplatten dieser Art im Zwillingsanschlag nur für Schrankwände größerer
Dicke verwendbar.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die zuletzt erwähnten Mop.tageplaiten mit
durch Spreizkörper aufspreizbaren Befestigungszapfen so weiter zu bilden, daß sie auch für dünnere
Schrankwände im Zwillingsanschlag verwendbar sind.
Ausgehend von einer Montageplatte der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß die Längsbohrung des Befestigungszapfens sich in an sich bekannter Weise in Richtung zur ,
Mündung erweitert, und daß in dieser Erweiterung ein mittels der Befestigungsschraube einziehbarer übereinstimmend
geformter Spreizkörper angeordnet ist, der in dem den Zungen des Befestigungszapfens zugeordneten
Bereich ebenfalls zwei Zungen aufweist, die etwa die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden
Kreisringsektoren von 90° Zentriwinkel haben und mit den Zungen des Befestigungszapfens
ausgerichtel. sind.
Jeder der beiden Zungen des spreizbaren Befesti- )5
gungszapfens ist somit eine übereinstimmende Zunge des Spreizkörpers zugeordnet. In gleicher Weise wie die
beiden Zungen des Befestigungszapfens durch freie Zwischenräume von etwa 90° Zentriwinkel in Umfangsrichtung
voneinander getrennt sind, gilt dies auch für die beiden Zungen des Spreizkörpers, zwischen denen in
Umfangsrichtung deshalb ebenfalls freie Zwischenräume von etwa 90° Zentriwinkel befinden. Wenn zwei
Montageplatten dieser Art einander gegenüber, d. h. im Zwillingsanschlag an einer verhältnismäßig dünnen
Möbelwand angebracht werden, so schieben sich — wie bei der eingangs erwähnten Montageplatte — die
beiden Zungen des einen Befestigungszapfens in die freien Zwischenräume des gegenüberliegenden Befestigungszapfens
ein. In gleicher Weise können aber nunmehr auch die beiden Spreizkörper sich in Längsrichtung überlappend ineinander eingeschoben
werden. Daher können sich die Befestigungszapfen und die Spreizkörper der erfindungsgemäßen Montageplatte
bei Anordnung im Zwillingsanschlag überlappen, so daß sie — im Unterschied zu der bekannten
Montageplatte mit Spreizkörper — auch bei den dünnsten im Möbelbau benutzten Tragwänden verwendet
werden können.
Eine Überlappung der beiderseitigen Befestigungszapfen über deren volle Länge ist nicht erforderlich.
Infolgedessen können die einander diametral gegenüberliegenden Zungen des Befestigungszapfens so
bemessen sein, daß dieses Zungenpaar im Zusammenwirken mit einer übereinstimmenden Montageplatte im ^5
Zwillingsanschlag sich mit dem Zungenpaar der anderen Montageplatte nur über einen Teil seiner
Länge, vorzugsweise etwa bis knapp zur Hälfte, überlappt, und daß in den freien Bereichen zwischen den
beiden Zungen ebenfalls Zungen mit der Querschnittsform eines Kreisringsektors von etwa 90° Zentriwinkel
angeordnet sind, die aber nur so kurz bemessen sind, daß sie bei Eindringung im Zwillingsanschlag das Einschieben
der längeren Zunge der gegenüberliegenden Montageplatte in die freien Bereiche zulassen.
Zur Veranschaulichung des Erfindungsgedankens ist in der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel dargestellt,
und zwar nur die Montageplatte für sich allein unter Fortlassung des auf dieser Montageplatte zu befestigtenden
Schal nierarms.
Fig. 1 zeigt die als Ausführungsbeispiel gewählte Montageplatte in Seitenansicht und
F i g. 2 in der gleichen Seitenansicht, jedoch im Schnitt
gemäß der Symmetrieebene.
Fig. J stellt die Montageplatte in Blickrichtung von linien UHi und
F i g. 4 in Blickrichtung von oben.
Fig.5 gibt einen Schnitt durch den Befestigungszapfens
nebst Spreizkörper wieder, und zwar gemäß der in F i g. 3 gezeichneten radialen Schnittebene V-V und
Fig.6 gemäß der Schnittebene VI-VI jedoch ohne
Spreizkörper.
Bei der als Ausführungsbeispiel gewählten Montageplatte
sind an dem plattenförmigen Grundkörper 1 der vorstehend benannte Befestigungszapfen 2 und zur
Sicherung gegen Verdrehen noch ein Sicherungszapfen 3 angebracht.
Der Befestigungszapfen 2, der das wesentliche Element der Montageplatte gemäß der Erfindung
darstellt, besteht in an sich bekannter Weise in der Hauptsache aus zwei Zungen 2', die die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden
Kreissektoren von etwa 90° Zentriwinkel aufweisen. Diese beiden Zungen 2' sind so lang bemessen, daß bei
Anbringung von zwei solchen Montageplatten im Zwillingsanschlag die Zungenpaare 2' der beiden
einander koaxial gegenüberstehenden Befestigungszapfen sich ineinander einfügen und in dieser Weise in
Längsrichtung überlappen können. Wie es an sich anderweitig, und zwar bei der eingangs auch schon
genannten Ausführungsform, bekannt ist, erweitert sich die Längsbohrung des Befesiigungszapfens in Richtung
zur Mündung, und in dieser Erweiterung ist ein Spreizkörper 4 angeordnet, dessen Form derjenigen der
erweiterten Mündung angepaßt ist. Zum Einziehen dieses Spreizkörpers 4 wird die Schraube 5 benutzt, die
zur Befestigung des Tragarms dient, so daß diese Befestigungsschraube auch hier in bekannter Weise
zwei Aufgaben zugleich erfüllt.
Wesentlich für die Montageplatte gemäß der Erfindung ist im Unterschied zu der auch schon mit
einem Spreizkörper ausgestatteten bekannten Ausführungsform, daß hier auch der Spreizkörper — in
gleicher Weise wie der Befestigungszapfen 2 — die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden
Kreisringsektoren von etwa 90° Zentriwinkel aufweist. Der Spreizkörper 4 stellt somit
ebenfalls einen Körper mit zwei Zungen 4' dar. Bei der Anbringung des nicht dargestellten Tragarms wird also
die Befestigungsschraube 5 in die Gewindebohrung 6 des Spreizkörpers 4 hineingedreht und zieht diesen in
die Mündung des Befestigungszapfens 2 hinein, so daß dabei die beiden Zungen 4' des Spreizkörpers die
anliegenden beiden Zungen 2' des Befestigungszapfens auseinanderdrücken.
Selbstverständlich ist auch die an sich bekannte kinetische Umkehr der Spreizvorrichtung möglich,
nämlich die Ausbildung der Spreizorgane in der Weise, daß der Spreizkörper nach oben in eine mit Außengewinde
versehene Spindel übergeht, die lose durch die Bohrung des (nicht dargestellten) Tragarms und der
Montageplatte hindurchläuft und am oberen Ende mit einer Gewindemutter versehen ist, so daß durch Drehen
der Gewindemulter der genannte Bolzen nebst Spreizkörper nach oben gezogen wird.
Die beiden Zungen 2' des Befestigungszapfens sind nicht so lang bemessen, daß sich beim Anbringen von
zwei Montageplatten im Zwillingsanschlag in voller Länge überlappen, sondern sie überlappen sich auch bei
Anbringung an einer dünnen Tragwand nur etwa zur Hälfte ihrer Länge. Die andere Hälfte des Zwischenraums
zwischen den beiden Zungen 2' bleibt somit frei. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind in
diesen beiden Zwischenräume;: aber zwei kurze Zungen 2" angebracht, damit der kreisförmige Querschnitt der
den Befestigungszapfen 2 aufnehmenden Tragwand-
Bohrung an der Bohrungsmündurig vollständig ausgefüllt
ist. Somit stehen sich bei Anbringung von zwei solchen Montageplatten im Zwillingsanschlag jeweils
eine Zunge 2' und eine kurze Zunge 2" einander gegenüber, sich in Längsrichtung mit mehr oder
weniger kleinem Abstand aneinander anschließend.
Der andere Zapfen 3, der dazu dient, die Montageplatte gegen Verdrehen zu sichern, ist bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel ebenfalls spreizbar. Wie Fig.2 erkennen läßt, verjüngt sich seine axiale in
Bohrung in Richtung zur Mündung. Oberhalb der Bohrung ist an dem plattenförmigen Grundkörper 1 mit
diesem im Spritzgießverfahren in einem Stück angespritzt, ein zylindrischer Zapfen angeordnet, der als
Spreizdorn 7 dient. Er hängt über einen kreisringförmigen dünnen Verbindungssteg 8 mit der Platte 1
zusammen. Dieser Spreizdorn 7 kann daher unter Zerbrechen des Verbindungsstegs 8 in die Bohrung des
Sicherungszapfens 3 hineingetrieben werden, wie es an sich auch schon für andere Dübel bekannt ist.
Da die Montageplatte gemäß der Erfindung vorzugsweise aus Kunststoff nach dem Spritzgießverfahren
gefertigt wird, damit die Zungen des Befesligungszapfens und auch des Sicherungszapfens die erforderliche
Nachgiebigkeit aufweisen, ist zur Verwendung für Scharniere, deren Befestigungsarm mit einer sich auf
der Montageplatte abstützenden Justierschraube ausgestattet ist, eine besondere Vorkehrung zur Erhöhung der
Lebensdauer getroffen. Zu diesem Zweck ist auf der Montageplatte im Bereich des Stützpunktes der
Justierschraube ein metallischer Druckkörper 10 angebracht, der gegenüber den Druckbeanspruchungen
durch die Justierschraube die erforderliche Festigkeit aufweist. Dieser Druckkörper 10 ist in Fig. 2 oberhalb
der Montageplatte für sich allein im Schnitt gezeichnet Er hat die Form einer Kappe, während die Montageplatte
mit einem Sockel 11 geringer Höhe ausgestattet ist, auf den der kappenförmige Druckkörper 10
aufgesteckt wird.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Montageplatte für Möbelscharniere in Zwillingsanschlag mit einem einschlagbaren, mittels der
Befestigungsschraube des Scharniers aufspreizbare Zungen aufweisenden Befestigungszapfen, der im
Bereich der Zungen die Querschnittsform von zwei einander diametral gegenüberliegenden Kreisringsektoren
von etwa 90° Zentriwinkel aufweist und so iang bemessen ist, daß bei Anbringung im Zwillingsanschlag
die Zungenpaare der beiden einander koaxial gegenüberstehenden Befestigungszapfen
sich ineinander einfügend in Längsrichtung überlappen, dadurch gekennzeichnet, daß die
Längsbohrung des Befestigungszapfens (2) sich in an sich bekannter Weise in Richtung zur Mündung
erweitert, und daß in diese*· Erweiterung ein mittels
der Befestigungsschraube (5) einziehbarer übereinstimmend geformter Spreizkörper (4) angeordnet
ist, der in dem den Zungen des Beiestigungszapfens zo
(2) zugeordneten Bereich ebenfalls zwei Zungen aufweist, die etwa die Querschnittsform von zwei
einander diametral gegenüberliegenden Kreisringsektoren von 90° Zentriwinkel haben und mit den
Zungen des Befestigungszapfens ausgerichtet sind.
2. Montageplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Spreizkörper (4) in an sich
bekannter Weise eine axiale Gewindebohrung aufweist, in die die Befestigungsschraube (5) als
Dübelschraube hineingeiireht ist.
3. Montageplatte nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine solche Länge der beiden
einander diametral gegenüberliegenden Zungen (2') des Befestigungszapfens (2), daß dieses Zungenpaar
in Zusammenwirken mit einer übereinstimmenden Montageplatte im Zwillingsanschlag sich mit dem
Zungenpaar der anderen Montageplatte nur über einen Teil seiner Länge, vorzugsweise etwa bis
knapp zur Hälfte, überlappt, und daß in den freien Bereichen zwischen den beiden Zungen ebenfalls
Zungen (2") mit der Querschnittsform eines Kreisringsektors von etwa 90° Zentriwinkel angeodnet
sind, die aber nur so kurz bemessen sind, daß sie bei Anbringung im Zwillingsanschlag das
Einschieben der längeren Zungen (2') der gegenüberliegenden Montageplatte in die freien Bereiche
zulassen.
4. Montageplatte nach einem der Ansprüche I bis 3 dadurch gekennzeichnet, daß an dem plattenförmig
ausgebildeten Grundkörper (1) der Montageplatte außer dem mittels eines Spreizkörpers (4)
spreizbaren Befestigungszapfens (2) zusätzlich zur Sicherung gegen Verdrehen noch ein zweiter
Befestigungszapfen als Sicherungszapfen (3) angebracht ist.
5. Montageplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungszapfen (3) so
lang bemessen ist, daß er nach Anbringung der Montageplatte gemeinsam mit einer übereinstimmenden
Montageplatte im Zwillingsanschlag nicht mit dem Sicherungszapfen der Gegenplatte kollidiert,
und daß er ebenfalls spreizbar ausgebildet ist.
6. Montageplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der spreizbare Sicherungszapfen
(3) eine Bohrung aufweist, die sich zur Mündung verjüngt, daß der plattenförmige Grundkörper (!) in
Verlängerung der Bohrung nach außen mit einem Spreizdorn (7) versehen ist, der an seinem dem
Sicherungszapfen zugewandten Ende etwa den gleichen Querschnitt besitzt wie die Bohrung des
Sicherungszapfens an ihrem ihm zugewandten Ende, und daß der Spreizdorn mit der Montageplatte über
einen dünnen, zerbrechbaren Steg (8) verbunden ist.
7. Montageplatte aus Kunststoff nach einem der vorangehenden Ansprüche für Möbelscharniere mit
einer durch den Tragarm des Scharniers hindurchgedrehten, sich auf der Montageplatte abstützenden
Justierschrauben, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem plattenförmigen Grundkörper (1) im Bereich
des Stützpunktes der Justierschraube ein metallischer Druckkörper (10) angebracht ist
8. Montageplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie im Bereich des Stützpunktes
der Justierschraube einen in Richtung auf den auf der Montageplatte zu befestigenden Scharnierteil weisenden
kurzen Sockel (11) besitzt, auf den als Druckkörper (10) eine Kappe aus Metall aufgesteckt
ist.
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