DE2226258A1 - Fahrzeug-Fahrgestell, insbesondere für einen Muldenkippwagen - Google Patents
Fahrzeug-Fahrgestell, insbesondere für einen MuldenkippwagenInfo
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- DE2226258A1 DE2226258A1 DE19722226258 DE2226258A DE2226258A1 DE 2226258 A1 DE2226258 A1 DE 2226258A1 DE 19722226258 DE19722226258 DE 19722226258 DE 2226258 A DE2226258 A DE 2226258A DE 2226258 A1 DE2226258 A1 DE 2226258A1
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Description
33 BRAUNSCHWEIG
AM BÜRGERPARK 8 TELEFON (0531)74798
29. Mai 1972 0? 813 - Al/Lie
LESLIE BASIL THWAITES , of
The Thwaites Engineering Company Limited
Welch Road Works
Cubbington
Near Leamington Spa
Warwickshire / England
Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug-Fahrgestell mit einem Fahrgestellrahmen, der sich auf einer ersten und einer
zweiten Achsgruppe abstützt, die je ein Paar axial im Abstand liegender, koaxialer Bodenräder aufweisen, und betrifft insbesondere,
jedoch nicht ausschließlich ein Fahrzeug wie beispielsweise
einen Muldenkippwagen.
Um zu erreichen, daß ein solches Fahrzeug eine gute Beladefähigkeit
bei ausreichender Zugkraft besitzt, die ein Verfahren der Last über schwieriges Gelände gestattet, ist es wünschenswert,
daß alle Bodenräder angetrieben werden. In der britischen Patentschrift 946 593 ist beschrieben, wie ein
derartiges Allradfahrzeug konstruiert werden kann, wobei das Fahrzeug gelenkt werden kann, ohne daß zwischen den vorderen
und den hinteren Rädern ein unterschiedliches Rutschen mit der Gefahr auftritt, daß die entsprechenden Antriebe sich
"aufwickeln" oder "verwinden". In der genannten Patentschrift wird dies dadurch erreicht, daß das Fahrzeug-Fahrgestell mit
einem vorderen und einem hinteren Abschnitt, die je mi* einem
Paar koaxialer Bodenräder versehen sind, und mit einem U-för-
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SAMK DEUTSCHE BAHK At;., BRAUNSCHWEKi. ΚΟΝΓΟ-ΝΗ. 03/01; I)B · POSTSCHECK: HAfIMlJVER 26 1661
migen Brückenteil versehen wird, dessen Schenkel senkrecht
liegen, wobei der eine Fahrgestellteil schwenkbar derart gelagert ist, daß er auf seiner Längsachse zwischen den Schenkeln
des Brückenteils seitlich kippen kann, und wobei das Brückenteil schwenkbar mit dem anderen Fahrgestelltell verbunden
ist, so daß die Fahrgestellteile um eine im wesentlichen senkrechte Achse verschwenkt werden können, die zum
Lenken gleichen Abstand von den Radachsen besitzt. Die Räder Jedes Radpaares sind miteinander durch Differentiale verbunden,
wobei die Antriebswellen der Differentiale durch eine angetriebene Kraftübertragung verbunden sind, so daß ein
Motor, der auf einem der Fahrgestellteile sitzt und die benachbarte Antriebswelle antreibt, sämtliche Bodenräder antreiben
kann. Weiterhin sind Einrichtungen vorgesehen,die zwischen
dem Brückenteil und dem anderen Fahrgestellteil wirksam sind, wodurch die Fahrgestellbeile zum Lenken verschwenkb werden
können. Diese Anordnung besitzt den Vorteil, daß äne Allradkonstruktion
geschaffen wird, bei der die Bodenräder der einen Achse den Spuren der Bodenräder der anderen Achse folgen, so
daß ein "Verwinden" vermieden und die Zugkraft beim Befahren von weichem Boden verbessert wird.
Wenn auch diese Anordnung vollkommen zufriedenstellend für diese Art von Fahrzeugen ist, so ergeben sich doch einige Probleme,
wenn größere Lasten transportiert werden sollen. Obwohl die Gelenkigkeit in der Mitte des Fahrgestells ideal für das Lenken
des Fahrzeugs ist, so werden hierdurch doch Grenzen für die Auslegung der Mulde gesetzt, da es schwierig ist, die Mulde wesentlich
über den Mittelpunkt des gelenkigen Fahrgestells hinaus zu verlängern. Auch wenn dieses Problem gelöst wird, treten
weitere Schwierigkeiten auf, die mit der Stabilität des Fahrzeugs
zu tun haben. Für die Zugkraft Ist es wünschenswert, auf allen Bodenrädern ausgeglichene Lasten zu haben. Das bedeutet
aber, daß der Schwerpunkt der Nutzlast zwischen den beiden Achsen liegen muß. Wenn jedoch das B'ahrgestell verschwenkt
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wird, wird der Schwerpunkt ouer zu der Bodenaufstandsfläche der
Bäder verschoben, so daß ein seitliches Kippmoment erzeugt wird, wel lies mit dem Winkel der Fahrgestellauslenkung und mit der
Größe der Last zunimmt. Bei kleineren Kippwagen ist dieses Kippmoment unbedeutend; wenn jedoch gewünscht wird, die Last
bei gleicher Spur wesentlich zu vergrößern, wird das Kippmoment wesentlich kritischer. TJm die Größe des Kippmoments auf einen
annehmbaren Wert zu verringern, ohne dabei die Nutzlast zu verkleinern
oder die Spur des Fahrzeugs zu vergrößern, ist es erforderlich, den Schwerpunkt zu einer der Achsen hinzubewegen.
Dies hat jedoch die unerwünschte Folge, daß die beiden Achsen ungleichmäßig belastet werden, und daß dadurch die Nutzlast verringert
wird, wenn nicht die besonders belastete Achse verstärkt wird. Außerdem wird ein Kippmoment auf das Fahrzeug aufgebracht,
das die Fahrzeupstabilität ungünstig beeinflussen kann, wenn
wirklich schwere Lasten transportiert werden sollen.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist ein Fahrzeug-Fahrgestell, das die maximale Auslegelast im wesentlichen gleichmäßig auf
die vier Bodenräder verteilt transportieren kann, während gleichzeitig alle vier Bodenräder angetrieben werden und das Fahrgestell
ohne Gefahr des "Verwindens" und ohne daß die Bodenräder
mit teuren Antriebskupplungen für konstante Geschwindigkeit versehen
werden müssen, gelenkt werden kann.
Gemäß der Erfindung ist ein Fahrzeug-Fahrgestell mit einem Fahrgestellrahmen,
der sich auf einer ersten und einer zweiten Achsgruppe abstützt, die je ein Paar axial im Abstand liegender,
koaxialer Bodenräder aufweisen, in der Weise ausgebildet, daß eine erste Dreheinrichtung so angeordnet ist, daß sie sich
relativ zum Fahrgestellrahmen um eine erste senkrechte Achse,
die die Fahrgestelllängsachse schneidet, dr.eh.en kann und ein Ende des Fahrgestellrahmen^ mit der ersten /lchsgruppe verbindet,
daß eine zweite Dreheinrichtung so angeordnet ist, daß sie sich
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relativ zum Fahrgestellrahmen um eine zweite senkrechte Achse,
die die Längsachse schneidet, drehen kann und das andere Ende des Fahrgestellrahmens mit einer dritten Dreheinrichtung verbindet,
die relativ zur zweiten Dreheinrichtung um eine horizontale Achse schwenkbar ist und die zweite Dreheinrichtung
mit der zweiten Achsgruppe in der Weise verbindet, daß die horizontale Achse parallel zu und in derselben senkrechten
Ebene wie die Rahmenlängsachse liegt, wenn die Drehachse der
Bodenräder der zweiten Achsgruppe rechtwinklig zur Rahmenlängsachse liegt, so daß die Bodenräder der zweiten Achsgruppe relativ
zu den Bodenrädern der ersten Achsgruppe angehoben und abgesenkt werden können, wobei weiterhin eine Lenkeinrichtung
so angeordnet ist, daß sie die erste und die zweite Dreheinrichtung in entgegengesetzten Richtungen um die entsprechenden
senkrechten Achsen relativ zum Fahrgestellrahmen dreht, und wobei schließlich eine Einrichtung vorgesehen ist, die die
Bodenräder wenigstens einer Achsgruppe antreibt.
Vorzugsweise weisen die erste und die zweite Dreheinrichtung je
einen Drehkranz auf, der sich gegen die Unterseite des FaJhrgestellrahmens
abstützt. Jeder Drehkranz kann einen unteren horizontalen Ring aufweisen, der über ein Lager von einem koaxialen,
oberen horizontalen Ring getragen wird, der an dem entsprechenden Ende des Rahmens befestigt ist, so daß der untere
Ring sich relativ zum Rahmen um seine senkrechte Achse drehen kann. Das Lager kann durch eine kreisförmig angeordnete Anzahl
von Kugellagern dargestellt sein, die entsprechende Lagerflächen, welche durch die oberen und unteren Ringe dargestellt
werden, voneinander trennt. Die dritte Dreheinrichtung weist vorzugsweise einen Tragrahmen auf, <ϊ«τ pn der zweiten AcLsgruppe
befestigt Ist und mi+- ^er zweiten Dreheinrtch^ung um
eine horizontale Achse schwenkbar verbunden ist.
Di λ Lenkeinrichtung kann eine Betätigungseinrichtung aufweisen,
mit der der Winkel, bis zu dem die erste oder die zweite Dreh-
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einrichtung relativ zum Fahrgestellrahmen gedreht wird, festgelegt
wird, sowie ein Lenkgestänge, das die erste und die zweite Dreheinrichtung so miteiander verbindet, daß die Drehbewegung
der einen Dreheinrichtung in irgendeiner Richtung eine entsprechende Bewegung der anderen Dreheinrichtung in der entgegengesetzten
Richtung bewirkt.
Vorzugsweise wirkt die Betätigungseinrichtung zwischen dem
Fahrgestellrahmen und der einen Dreheinrichtung. Die Betätigungseinrichtung
kann zweckmäßigerweise als ein durch Medium betätigter Druckzylinder ausgebildet sein.
Vorzugsweise weist das Lenkgestänge einen horizontalen Lenker
auf, dessen eines Ende mit der ersten Dreheinrichtung um eine dritte senkrechte Achse schwenkbar verbunden ist, und dessen
anderes Ende mit der zweiten Dreheinrichtung um eine vierte senkrechte Achse schwenkbar verbunden ist, wobei die dritte
und die vierte senkrechte Achse jeweils im gleichen Abstand von der ersten und der zweiten senkrechten Achse und ferner
auf gegenüberliegenden Seiten der Rahmenlängsachse und im gleichen
Abstand davon immer dann liegen, wenn die Drehachsen der Bodenräder rechtwinklig zur Längsachse liegen.
Es ist wünschenswert, daß das Lenkgestänge noch einen zweiten horizontalen Lenker aufweist, dessen eines Ende mit der ersten
Dreheinrichtung um eine fünfte senkrechte Achse schwenkbar verbunden ist, und dessen anderes Ende mit der zweiten Dreheinrichtung
um eine sechste senkrechte Achse schwenkbar verbunden ist, wobei die fünfte und die sechste senkrechte Achse von der ersten
und zweiten senkrechten Achse denselben Abstand wie die dritte und die vierte senkrechte Achse besitzen und weiterhin im gleichen
Abstand von der Rahmenlängsachse auf entgegengesetzten Seiten wie die dritte und vierte Achse immer dann liegen, wenn
die Drehachsen der Bodenräder rechtwinklig zur Längsachse liegen.
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Vorzugsweise weist die erste Achsgruppe ein Achsgehäuse auf, das die koaxialen Bodenräder trägt, welche durch ein Differential
verbunden sind, wobei die Einrichtung zum Antreiben der Bodenräder der ersten Achsgruppe durch einen Antriebsmotor und
eine Kraftübertragung dargestellt sind, welche durch ein erstes Kardangelenk mit einer längenkompensierenden Übertragungswelle
verbunden ist, die ein Antriebsglied des Differentials über ein zweites Kardangelenk antreibt.
Die zweite Achsgruppe weist vorzugsweise ebenfalls ein Achsgehäuse
auf, das die koaxialen Bodenräder trägt, welche durch ein Differential miteinander verbunden sind, wobei eine zweite
längenkompensierende Übertragungswelle mit einem Ende durch ein drittes Kardangelenk an das Antriebsglied der ersten Achsgruppe
angeschlossen ist, und das andere Ende der zweiten Übertragungswelle durch ein viertes Kardangelenk ein Antriebsglied
für die zweite Achsgruppe antreibt.
Das Achsgehäuse der ersten Achsgruppe kann ein Zwischengetriebe tragen, wobei das Antriebsrad des Zwischengetriebes koaxial
über das zweite Kardangelenk angetrieben wird, während das Abtriebsrad des Zwischengetriebes koaxial sowohl das dritte
Kardangelenk wie auch das Antriebsglied der ersten Achsgruppe antreibt.
Das Fahrzeug-Fahrgestell kann nach einem weiteren Merkmal mit einem Muldenkübel zur Aufnahme von Material versehen sein, wobei
die Mulde derart geformt und relativ zum Schwerpunkt des unbeladenen Fahrzeugs so angeordnet ist, daß, wenn die Mulde mit
der maximalen Entwurfs last; beladen und die Last in der Mulde
in vernünftiger Weise verteilt ist, der Schwerpunkt des beladenen Fahrzeugs im wesentlichen auf der Fahrzeuglängsachse in
der Mitte zwischen den Achsen der ersten und zweiten Achsgruppe liegt.
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Die Erfindung ist in der beiliegenden Zeichnung beispielsweise
dargestellt und wird im folgenden im einzelnen erläutert.
Fig. 1 zeigt eine schematische Seitenansicht des Fahrzeug-Fahrgestells
, das mit einem Muldenkübel versehen ist.
Fig. 2 ist eine schematische Draufsicht auf das in Fig. 1 dargestellte Fahrgestell und läßt die Lenkung der
Bodenräder erkennen.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die Lenkeinrichtung, wobei
der Fahrgestellrahmen und die Drehkränze sowie die Kraftübertragung für die Bodenräder zur Verbesserung
der Übersichtlichkeit weggelassen sind.
Fig. 4 ist in größerem Massstab ein senkrechter Schnitt durch den rechten Teil des Fahrzeug-Fahrgestells nach der
Linie 4-4 der Fig. 3.
In der Zeichnung ist ein Fahrgestellrahmen im ganzen mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet und trägt eine Vorder- und eine
Hinterachsgruppe 11 bzw. 12 in einer Art und Weise, die weiter
unten noch im einzelnen erläutert wird. Die Vorderachsgruppe
11 ist mit zwei axial im Abstand voneinander und koaxial liegenden
Bodenrädern 13 versehen, während die Hinterachs gruj. pe
12 ein Paar von axial im Abstand voneinander und koaxial liegenden
Bodenrädern 14 aufweist. Die Vorder- und die Hinterachsgruppe 11 und 12 sind von gleicher Konstruktion und weisen
je ein Achsgehäuse 15 auf, das die jeweiligen Bodenräder
1?, 14 träfet, die durch Halbwellen 16 und ein Differential miteinander
verbunden sind, das von üblicher Ausbildung ist und in der Zeichnung nicht dargestellt ist. Die Räder 13, 14 sitzen
an Naben an den Enden der Halbwellen und sind daran in üblicher Wejse befestigt, wobei Scheibenbremsen vorgesehen sind,
die durch ein Hydrauliksystem betätigt werden, das von einem
nicht dargestellten Fahrersitz a\if dem Fahrzeugrahmen 10 be
di ent wi rd.
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Am hinteren Ende des Fahrgestellrahmens 10 ist eine Brennkraftmaschine
17 angebracht, die ein Wechselgetriebe 18 über eine Kupplung 19 antreibt. Die Abtriebswelle 20 des Wechselgetriebes
18 ist durch ein erstes Kardangelenk 21 mit einer Kardanwelle 22 verbunden, die durch ein zweites Kardangelenk 25
mit einem Antriebsritzel 24 eines Zwischengetriebes verbunden
ist. Das Zwischengetriebe weist das Antriebsritzel 24 auf, das durch eine Kette 25 mit einem Abtriebsrad 26 verbunden ist,
welches treibend mit einem nicht dargestellten Antriebsritzel für die Vorderachsgruppe verbunden ist. Das Zwischengetriebe
wird von einem Gehäuse 27 getragen, das starr mit der Vorderachsgruppe
11 verbunden ist, Falls es gewünscht wird, kann das Gehäuse 27 auch so angeordnet sein, daß es das Antriebsritzel
24 und das Abtriebsrad 26 sowie die Kette 25 umschließt. Weiterhin können die Räder 24 und 26 durch entsprechende Zahnräder
ersetzt werden, wobei dann die Kette 25 entfallen kann. Die Zahnräder können dann entweder direkt miteinander kämmen oder
über Leerlaufräder oder Wechselräder oder auch andere Kraftübertragungen miteinander verbunden sein, wie es gerade erforderlich
ist.
Das Abtriebsrad 26 des Zwischengetriebes treibt koaxial ein drittes Kardangelenk 28 an, welches durch eine Kardanwelle
29 mit einem Antriebsritzel 30 der Hinterachsgruppe 12 über
ein viertes Kardangelenk 31 verbunden ist. Die beiden Kardanwellen 22 und 29 sind je in der üblichen Weise mit einer Längenkompensation
mit Vielnutverzahnung oder in anderer Weise
versehen, deren Zweck weiter unten noch erläutert wird. Aus der bisherigen Beschreibung geht hervor, daß die Vorderachsgruppe
11 von der Brennkraftmaschine 17 über die Kardanwelle 22 und das Zwischengetriebe 24, 25 und 26 angetrieben wird,
während die Hinterachsgruppe 12 von der Kardanwelle 29 durch das Abtriebsrad 26 des Zwischengetriebes angetrieben wird. Auf
diese Weise werden sämtliche vier Bodenräder gleichzeitig von
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der Brennkraftmaschine angetrieben, wobei die beiden Differentiale
sicherstellen, daß die Zugkraft gleichmäßig auf die vier Räder verteilt wird, vorausgesetzt, daß kein "Aufwickeln" oder
"Verwinden" auftritt.
Um dieses "Verwinden" zu verhindern, ist es erforderlich, daß
der gemeinsame Weg, der von den vorderen Bodenrädern 13 zurückgelegt wird, stets dem gemeinsamen Weg gleich ist, der von den
hinteren Bodenrädern 14 zurückgelegt wird. Um dieses zu erreichen, werden die Vorderachsgruppe 11 und die Hinterachsgruppe
12 am Fahrgestellrahmen 10 über eine erste und eine zweite Dreheinrichtung gelagert, die als Drehkränze 32 und 33 ausgebildet
sind. Diese Drehkränze ermöglichen es, daß sich die Vorderachs gruppe 11 und die Hinterachs gruppe 12 relativ zum
Fahrgestellrahmen 10 um entsprechende senkrechte Achsen XX und YT drehen können, die die Längsachse ZZ des Fahrgestellrahmens
10 schneiden, wie es in Fig. 2 dargestellt ist. Vorzugsweise werden zur Ermöglichung der Drehbewegung Drehkränze verwendet,
da hierdurch die Biegemomente gering gehalten werden, die durch die-Bodenräder auf die drehenden Teile übertragen werden. Selbstverständlich
kann aber auch jede andere Art von Dreheinrichtung anstelle des einen oder der beiden Drehkränze vorgesehen werden.
Um auch eine Fahrt über unebenen Boden zu ermöglichen, ist die Hinterachs gruppe 12 mit dem hinteren Drehkranz 33 über eine
dritte Dreheinrichtung verbunden, die einen Rahmen 34 aufweist,
der mit der Hinterachsgruppe 12 verbunden ist und schwenkbar an den hinteren Drehkranz 33 derart angeschlossen ist, daß
er sich um eine horizontale Achse RR drehen kann, die parallel zur Längsachse ZZ des Fahrgestellrahmens 10 sowie in derselben
senkrechten Ebene liegt, wenn die Drehachse der hinteren Bodenräder 14 rechtwinklig zur Längsachse ZZ steht. Auf diese Weise
können die hinteren Bodenräder 14 relativ zu den vorderen Bodenrädern 13 gehoben und gesenkt werden. Aus Fig. 4 geht hervor,
daß der hintere Drehkranz 33 durch einen unteren horizontalen Ring 35 dargestellt wird, der über eine Anzahl von Kugellagern
36 an einem oberen, koaxialen horizontalen Ring 37 gelagert
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ist, der an der Unterseite des Fahrgestellrahmens 10 befestigt
ist. Der vordere Drehkranz 32 ist in der gleichen Weise aufgebaut.
Drehkränze dieser Art sind bereits als Lagerungen für die drehbaren Seile von Maschinen wie beispielsweise bei Drehkränen
und Drehbaggern bekannt und können zweckmäßigerweise als Fertigteile bezogen werden. Es sei noch bemerkt, daß die Kugellager
36 als kombinierte Längs- und Drucklager dienen und zusätzlich noch die Ring«! 35 und 37 gegen eine axiale Trennung
miteinander verriegeln. Auf diese Weise kann sich der untere Ring 35 relativ zum Fahrgestellrahmen 10 um seine senkrechte
Achse drehen, wobei sämtliche radialen und axialen Kräfte auf den oberen Ring 37 übertragen werden.
Durch nicht dargestellte senkrechte Schrauben ist ein im wesentlichen
rechtwinkliger Lenkrahmen 38 an der Unterseite des unteren Ringes 35 befestigt, der zwei Paare von querliegenden
U-Trägern 39 und AO aufweist, die zwei miteinander fluchtende
Schwenkzapfen 41 und 42 tragen, welche die horizontale Achse
RR festlegen. Der Tragrahmen 34 ist mit nach oben ragenden Ansätzen
43 und 44 versehen, die zwischen den Paaren von U-Trägern 39 und 40 liegen und sich auf den Schwenkzapfen 41 und
42 drehen können. Wenn auch diese Ausbildung des Tragrahmens 34 mit den Schwenkzapfen 41 und 42 und den Ansätzen 43 und 44
vorzugsweise angewendet wird, so kann doch auch Jede andere Art von horizontaler Dreheinrichtung verwendet werdön, die es
ermöglicht, daß die hinteren Bodenräder 14 relativ zu den vorderen Bodenrädern 13 angehoben und abgesenkt werden können,
wenn das Fahrgestell sich über unebenen Boden bewegt. Auf diese Weise können sämtliche vier Bodenräder in Berührung mit
dem Boden bleiben und ihren Anteil am Gesamtjrfgewicht des Fahrzeugs aufnehmen. An der Unterseite des Ringes 35 des vorderen
Drehkranzes 32 ist durch nicht dargestellte senkrechte Schrauben ein zweiter, im wesentlichen rechtwinkliger Lenkrahmen 45
befestigt, der an der Vorderachsegruppe 11 befestigt ist.
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Das Fahrgestell wird dadurch gelenkt, daß die Drehkränze 32
und 33 zusammen mit den zugehörigen Lenkrahmen 45 und 38 und den Achsgruppen 11 und 12 in entgegengesetzten Eichtungen re^
lativ zum Fahrgestellrahmen 10 um ihre entsprechenden senkrechten Achsen XX und ΪΪ geschwenkt werden. Die gewünschte Lenkgeometrie
kann aus Fig. 2 entnommen werden, in der die Drehachsen AA und BB der Vorder- bzw. Hinterachs gruppe 11 und 12 dargestellt
sind, die sich an einer Stelle 0 auf einer horizontalen Linie DD schneiden, welche die Längsachse ZZ des FahrgestellrahmensiO
rechtwinklig an einer Stelle E schneidet, die in der Mitte zwischen den senkrechten Achsen XX und YT liegt. Diese
geometrische Beziehung gilt selbstverständlich nur dann, wenn die Achsen AA und BB in derselben Ebene liegen, beispielsweise,
wenn das Fahrzeug auf ebenem Boden fährt. Wenn sich jedoch das Fahrzeug auf ebenem Boden befindet, stellt diese Lenkgeometrie
sicher, daß der Radius des von dem einen oder anderen Vorderrad 13 zurückgelegten Weges der gleiche ist wie der Radius des von
dem entsprechenden Hinterrad zurückgelegten Weges. Auf diese Weise ist - wenn vorausgesetzt wird, daß keines der Räder durchrutscht
oder gleitet" - der gemeinsame Weg, der von den Vorderrädern 13 zurückgelegt wird, in jedem Augenblick gleich dem
gemeinsamen Weg, der von den Hinterrädern 14 zurückgelegt wird. Um dieses wünschenswerte Ergebnis zu erzielen, ist es erforderlich,
daß die Lenkeinrichtung, mit der die Drehkränze 32 und
33 gedreht werden, sorgfältig in der Weise ausgelegt wird, daß die Achsen AA und BB stets die Linie DD in einem gemeinsamen
Punkt 0 schneiden, wobei die Lage von 0 selbstverständlich sowohl von der Richtung abhängt, in der die Drehkränze gedreht werden,
wie auch von den Drehwinkeln. Der Punkt G liegt im Unendlichen, wenn die Achsen AA und BB parallel zueinander liegen.
In Fig. 3 ist eine vorzugsweise anzuwendende Lenkeinrichtung
dargestellt, mit der die Drehkränze 32 und 33 geschwenkt werden können, die wie bereits erwähnt an den entsprechenden Lenkrahmen
45 und 38 befestigt sind. Die Lenkrahaen sind mitein-
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ander durch ein Lenkgestänge verbunden, das zwei sich, diagonal
kreuzende horizontale Lenker 46 und 47 aufweist, deren eine Enden durch entsprechende senkrechte Schwenkzapfen 48, 49 an
dem vorderen Lenkrahmen 45 angeschlossen sind, während die
entgegengesetzten Enden durch entsprechende senkrechte Schwenkzapfen 50, 51 mit dem hinteren Lenkrahmen 38 verbunden
sind. Die senkrechten Schwenkzapfen 48 und 49 liegen in gleichem Abstand von der senkrechten Achse XX, während die senkrechten
Schwenkzapfen 50 und 51 denselben gleichen Abstand
von der senkrechten Achse TT besitzen. Die Schwenkzapfen 48, 49» 50, 51 sind weiterhin so angeordnet, daß, wenn die Achsen
AA und BB rechtwinklig zur Längsachse ZZ des Fahrgestellrahmens 10 liegen, die Schwenkzapfen 48 und 51 gleichen Abstand von
der einen Seite der Achse ZZ und die Schwenkzapfen 49 und 5° denselben gleichen Abstand von der anderen Seite der Achse ZZ
besitzen. Hit diesem Lenkgestänge wird eine Schwenkbewegung des einen oder anderen Lenkrahmens 45 oder 38 in irgendeiner
Richtung eine entsprechende Bewegung des anderen Lenkrahmens oder 45 in der entgegengesetzten Richtung bewirken. Dadurch,
daß zwei Lenker 46 und 47 vorgesehen sind, hat (jeder Lenker
hur Zugkräfte zu übertragen. Wenn es jedoch gewünscht wird, kann auch einer der Lenker 46 oder 47 weggelassen werden, wobei
dann der übrigbleibende Lenker durch einen schwereren Lenker ersetzt wird, der ohne Durchbiegung sowohl Zugkräfte als auch
Druckkräfte überträgt.
Die Lenkbewegung des Lenkgestänges 46, 47 wird vorzugsweise
mit Hilfe eines doppeltwirkenden, durch ein Medium betriebenen Druckzylinders 52 vorgenommen, dessen eines Ende durch einen
senkrechten Schwenkzapfen 53 mit dem vorderen Lenkrahmen 45 in der Nähe des Schwenkzapfens 49 verbunden ist, und dessen anderes
Ende durch einen senkrechten Schwenkzapfen 54· an den Fahrgestellrahmen
10 angeschlossen ist. Auf diese Weise kann ein Lenkrad, das in der Nähe eines Fahrersitzes auf der einen Seite der
Brennkraftmaschine 17 angeordnet ist, so angeordnet werden,
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daß es ein geeignetes Steuerventil betätigt, welches den Druckzylinder
52 betätigt und dadurch den vorderen und hinteren
Drehkranz 32 und 33 in Übereinstimmung mit den Bewegungen des Lenkrades bewegt* Venn auch vorzugsweise ein Lenkgestänge verwendet
wird, das den vorderen und hinteren Drehkranz 32 und 33 in der Weise verbindet, daß die Bewegung des einen Drehkranzes
in der einen Richtung eine entsprechende Bewegung des an-»
deren Drehkranzes in der entgegengesetzten Sichtung bewirkt, so kann doch das Lenkgestänge 46, 47 auch weggelassen werden, und
es können der vordere und hintere Drehkranz 32 und 33 durch gesonderte Druckzylinder geschwenkt werden, die sich am Fahrgestellrahmen
10 abstützen und so gesteuert werden, daß sich die gewünschten relativen Bewegungen der beiden Drehkränze ergeben.
Wenn auch weiterhin ein Lenkgestänge 46, 47, wie es in Fig. 3 dargestellt ist, vorzugsweise angewendet wird, so lassen
sich doch auch andere Arten von Lenkgestängen denken, die die gleiche Wirkung erzeugen.
Wenn die Bodenräder 13, 14 gelenkt werden, werden sich die Kardanwellen 22 und 29 in die in Fig. 2 dargestellten Stellungen
bewegen. Es ist zu erkennen, daß das erste Kardangelenk 21 in seiner ursprünglichen Lage auf der Längsachse ZZ des Fahrgestelirahmens
10 verbleibt, während das zweite Kardangelenk 23 tun die Achse XX des vorderen Drehkranzes 32 in die dargestellte
Lage geschwenkt wird. Das dritte Kardangelenk 28 liegt unmittelbar
unterhalb des zweiten Kardangelenks 23 und nimmt daher - in der Draufsicht der Fig. 2 gesehen - die gleiche
Lage ein. Andererseits wird das vierte Kardangelenk 31 wegen der Drehung des hinteren Drehkranzes 33 in die dargestellte
Lage geschwenkt. Bei dieser Geometrie ist es klar, das die Längen der beiden Kardanwellen 22 und 29 sich während der Lenkbewegungen
ändern, und daß die Kardanwelle 29 stets parallel zum Fahrgestellrahmen 10 bleibt, wobei sie sich infolge der
Lenkbewegungen in Querrichtung verschiebt. Andererseits wird
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die Kardanwelle 32 um die feste lage des ersten Kardangelenks
21 von der einen Seite zur anderen schwenken. Es ist festzustellen, daß sich erhebliche Lenkbewegungen erreichen lassen,
ohne daß dabei übermäßige Auslenkungen der vier Kardangelenke erforderlich werden. Das erste Kardangelenk 21 wird zweckmäßigerweise
so angeordnet, daß es direkt oberhalb des vierten Kardangelenks 31 liegt, wenn die Achsen AA und BB parallel zur
Linie DD liegen. Jedoch ist diese Lage überhaupt nicht kritisch, da die Auslenkung des zweiten Kardangelenks 23 nur wenig größer
ist als die des dritten Kardangelenks 28. Falls es gewünscht wird, kann das erste Kardangelenk 21 entlang der Längsachse
des Fahrgestells weiter nach vorn verlegt werden, um die Auslenkung
des zweiten Kardangelenks 23 etwas zu verringern.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß eine Mulde 55 mit großem Fassungsvermögen
am vorderen Teil des Rahmens 10 mittels Konsolen
56 gehalten wird, die durch querverlaufende Zapfen 57 befestigt sind, welche in entsprechende Ansätze 58 an den Seiten des
Rahmens 10 einfassen. Die Hulde 55 wird durch zwei durch ein
Medium betätigte Druckzylinder 59 gekippt, die auf jeder Seite des Rahmens 10 angeordnet sind und mit einem Ende durch einen »
querverlaufenden horizontalen Schwenkzapfen 60 mit dem Boden der Mulde 55 verbunden sind, während die anderen Enden der
Druckzylinder durch einen querverlaufenden, horizontalen Schwenkzapfen 61 an eine gekrümmt Konsole 62 angeschlossen sind, die am
Rahmen 10 befestigt ist. Die Mulde 55 ist so geformt und relativ zum Rahmen 10 derart angeordnet, daß der vermutliche Schwerpunkt
der vollbeladenen Mulde - wenn eine vernünftige Verteilung der Last in der Mulde angenommen wird - in der mit "X" bezeichneten
Lage und weiterhin im wesentlichen auf der Längsachse ZZ liegt.
Es ist festzustellen, daß der Schwerpunkt 11X" der vollbeladenen
Mulde nahe am Mittelpunkt zwischen der Vorder- und Hinterachse
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11 und 12 und derart liegt, daß, wenn die als Gegengewicht wirkende
Brennkraftmaschine 17 und der Rest des Fahrgestells mit einbezogen werden, der wirksame Schwerpunkt des vollbeladenen
Fahrzeugs auf der Längsachse ZZ genau zwischen der Vorder- und Hinterachsgruppe 11 und 12 liegt, so daß ausgeglichene Lasten
von allen vier Bodenrädern übernommen werden. Sa jedoch das Fahrgestell nicht gelenkig ausgebildet ist, können Lenkbewegungen
nicht dazu führen, daß sxoii der Schwerpunkt relativ zu der
Bodenauf Standsfläche der Eäder in Querrichtung bewegt. Auf
diese Weise ist das Fahrzeug eigenstabil, wobei aber ein Antrieb sämtlicher vier Eäder möglich ist, ohne das ein "Verwinden"
erfolgt. Zusätzlich zu dem Vorteil dieser Konstruktion eines Fahrgestells, die es ermöglicht, schwerere Lasten aufzunehmen,
ohne daß Instabilitäten auftreten, ermöglicht diese Konstruktion auch eine bessere Verteilung des Gewichts auf die
Räder. Es ist festzustellen, daß diese Konstruktion bei gegebenen zwei Achsen den Transport einer schwereren Last gestattet,
als es bisher möglich war.
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Claims (2)
1.j Fahrzeug-Fahrgestell mit einem Fahrgestellrahmen, der sich auf
/ einer ersten und einer zweiten Achsgruppe abstützt, die ^e ein
Paar axial im Abstand liegender, koaxialer Bodenräder aufweisen, mit Einrichtungen, mit denen die Bodenräder wenigstens
einer Achsgruppe angetrieben werden, und mit einer Lenkeinrichtung, tie eine koordinierte Bewegung der Bodenräder beider
Achsgruppen relativ zum Fahrgestellrahmen bewirkt, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Dreheinrichtung (32) so angeordnet
ist, daß sie sich relativ zum Fahrgestellrahmen (10) um eine erste senkrechte Achse (XX), die die Fahrgestellängsachse
(ZZ) schneidet, drehen kann und ein Ende des Fahrgestellrahmens (1O) mit der ersten Achsgruppe (13, 16) verbindet,
daß eine zweite Dreheinrichtung (33) so angeordnet ist, daß sie sich relativ zum Fahrgestellrahmen um eine zweite senkrechte
Achse (YI), die die Längsachse (ZZ) schneidet, drehen kann., und das andere Ende des Fahrgestellrahmens mit einer dritten
Dreheinrichtung (41, 42) verbindet, die relativ zur zweiten Dreheinrichtung (33) um eine horizontale Achse (ER) schwenkbar
ist und die zweite Dreheinrichtung (33) mit der zweiten Achsgruppe (14, 16) in der Weise verbindet, daß die horizontale
Achse (ER) parallel zu und in derselben senkrechten Ebene wie die Rahmenlängsachse (ZZ) liegt, wenn die Drehachse (BB) der
Bodenräder der zweiten Achsgruppe (14, 16) rechtwinklig zur Rahmenlängsachse (ZZ) liegt, so daß die Bodenräder (14) relativ
zu den Bodenrädern (13) angehoben und abgesenkt werden können, wobei weiterhin die Lenkeinrichtung (52) so angeordnet
ist, daß sie die erste und die zweite Dreheinrichtung (32; 33) in entgegengesetzten Richtungen um die entsprechenden
senkrechten Achsen (XXjYY) relativ zum Fahrgestellrahmen (10)
dreht.
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2. Fahrzeug-Fahrgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Dreheinrichtung (32; 33) de einen
Drehkranz (35) aufweisen, der sich gegen die Unterfläche des Fahrgestell-Rahmens abstützt.
Fahrzeug-Fahrgestell nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß Jeder Drehkranz einen unteren horizontalen Ring (35) aufweist,
der über ein Lager (36) von einem koaxialen, oberen horizontalen Ring (37) getragen wird, der an dem entsprechenden
Emde des Rahmens befestigt ist, so daß der untere Ring sich relativ zum Rahmen um seine senkrechte Achse (XX oder ΪΎ)
drehen kann.
Fahrzeug-Fahrgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Dreheinrichtung (41,
42) einen Tragrahmen (34) aufweist, der an der zweiten Achsgruppe (14, 16) befestigt ist und mit der zweiten Dreheinrichtung
um eine horizontale Achse (RR) schwenkbar verbunden ist.
Fahrzeug-Fahrgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenkeinrichtung eine Betätigungseinrichtung
(52) aufweist, mit der der Winkel, bis zu dem die erste oder die zweite Dreheinrichtung (32; 33) relativ zum
Fahrgestellrahmen (10) gedreht wird, festgelegt wird, sowie ein Lenkgestänge (46, 47), das die erste und die zweite Dreheinrichtung
(32, 33) miteinander verbindet, so daß die Drehbewegung der einen Dreheinrichtung in irgendeiner Richtung eine
entsprechende Bewegung der anderen Dreheinrichtung in der entgegengesetzten Richtung bewirkt.
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6. Fahrzeug-Fahrgestell nach Anspruch. 5» dadurch, gekennzeichnet,
daß die Betätigungseinrichtung (52) zwischen dem Fahrgestellrahmen (10) und der einen Dreheinrichtung (32) wirkt.
Fahrzeug-Fahrgestell nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Lenkgestänge einen horizontalen Lenker (46) aufweist, dessen eines Ende (48) mit der ersten Dreheinrichtung
(32) um eine dritte senkrechte Achse schwenkbar verbunden ist,
und dessen anderes Ende (50) mit der zweiten Dreheinrichtung
(33) um eine vierte senkrechte Achse schwenkbar verbunden ist,
wobei die dritte und die vierte senkrechte Achse jeweils im gleichen Abstand von der ersten und zweiten senkrechten Achse
(XX und YY) und ferner auf gegenüberliegenden Seiten der Rahmenlängsachse (ZZ) und im gleichen Abstand davon immer dann
liegen, wenn die Drehachsen (AA, BB) der Bodenräder (1% 14-)
rechtwinklig zur Längsachse (ZZ) liegen.
8. Fahrzeug-Fahrgestell nach Anspruch 7» dadurch gekennzeichnet, daß das Lenkgestänge einen zweiten horizontalen Lenker (47)
aufweist, dessen eines Ende (4-9) mit <fer ersten Dreheinrichtung
(32) um eine fünfte senkrechte Achse schwenkbar verbunden ist, und dessen anderes Ende (51) mit der zweiten Dreheinrichtung
(33) um eine sechste senkrechte Achse schwenkbar verbunden ist, wobei die fünfte und die sechste senkrechte Achse von
der ersten und zweiten senkrechten Achse (XX und XY) denselben Abstand wie die dritte und die vierte senkrechte Achse besitzen
und weiterhin im gleichen Abstand von der Rahmenlängsachse
(ZZ) auf entgegengesetzten Seiten wie die dritte' und vierte Achse immer dann liegen, wenn die Drehachsen (AA, BB) der
Bodenräder (13* 14) rechtwinklig zur Längsachse (ZZ) liegen.
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Fahrzeug-Fahrgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, "bei dem die erste Achsgruppe ein Achsgehäuse aufweist, das
die koaxialen Bodenräder trägt, welche durch ein Differential
verbunden sind, und bei dem die Einrichtung zum Antreiben der Bodenräder der ersten Achsgruppe durch einen Antriebsmotor
und eine Kraftübertragung dargestellt sind, die auf dem Fahrgestellrahmen in der Nähe der zweiten Achsgruppe sitzen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftübertragung (18, 19) durch ein erstes Kardangelenk (21) mit einer längenkompensierenden
Übertragungswelle (22) verbunden ist, die ein Antriebsglied (26) des Differentials (15) über ein zweites Kardangelenk (23)
antreibt.
10. Fahrzeug-Fahrgestell nach Anspruch 9» bei dem die zweite Achsgruppe ein Achsgehäuse aufweist, das die koaxialen Bodenräder
trägt, welche durch ein Differential miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite längenkompensierende
Übertraungswelle (29) mit einem Ende durch ein drittes Kardangelenk (28) an das Antriebsglied (26) der ersten
Achsgruppe (13, 16) angeschlossen ist, und daß das andere Ende der zweiten Übertragungswelle durch ein viertes Kardangelenk
(32) ein Antriebsglied (30) für die zweite Achsgruppe (14, 16) antreibt.
11. Fahrzeug-Fahrgestell nach Anspruch 1Ό, dadurch gekennzeichnet,
daß das Achsgehäuse der ersten Achsgruppe (13, 16) ein Zwischengetriebe
(24·, 25, 26) trägt, und daß das Antriebsrad des Zwischengetriebes (24) koaxial über das zweite Kardangelenk
(23) angetrieben wird, während das Antriebsrad (26) des Zwischengetriebes
koaxial sowohl das dritte Kardangelenk (28) wie auch das Antriebsglied der ersten Achsgruppe (13, 16) antreibt
.
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12. "Fahrzeug-Fahrgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche
mit einem Muldenkübel zur Aufnahme von Material, dadurch gekennzeichnet, daß die Mulde (55) derart geformt und relativ
zum Schwerpunkt (X) des unbeladenen Fahrzeugs so angeordnet ist, daß, wenn die Mulde mit der maximalen Entwufslast beladen
und die Last in der Mulde in vernünftiger Weise verteilt ist, der Schwerpunkt des beladenen Fahrzeugs im wesentlichen auf
der Fahrzeuglängsachse (ZZ) in der Mitte zwischen den Achsen (AA und BB) der ersten und zweiten Achsgruppe liegt.
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