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DE2225471B2 - Undurchsichtige identifikationskarte und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents

Undurchsichtige identifikationskarte und verfahren zu ihrer herstellung

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Publication number
DE2225471B2
DE2225471B2 DE19722225471 DE2225471A DE2225471B2 DE 2225471 B2 DE2225471 B2 DE 2225471B2 DE 19722225471 DE19722225471 DE 19722225471 DE 2225471 A DE2225471 A DE 2225471A DE 2225471 B2 DE2225471 B2 DE 2225471B2
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DE
Germany
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card
color
layer
resin
engraved
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Granted
Application number
DE19722225471
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English (en)
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DE2225471C3 (de
DE2225471A1 (de
Inventor
Satoshi Matsudo Chiba; Tawara Junro Fussa Tokio; Ohmameuda Akira Kasukabe Saitama; Uda Kazumasa Yokohama Kanagawa; Oka (Japan)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dai Nippon Printing Co Ltd
Original Assignee
Dai Nippon Printing Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Priority claimed from JP4200671U external-priority patent/JPS5124331Y2/ja
Priority claimed from JP9926771A external-priority patent/JPS5431410B2/ja
Priority claimed from JP1966272A external-priority patent/JPS5425451B2/ja
Application filed by Dai Nippon Printing Co Ltd filed Critical Dai Nippon Printing Co Ltd
Publication of DE2225471A1 publication Critical patent/DE2225471A1/de
Publication of DE2225471B2 publication Critical patent/DE2225471B2/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine undurchsichtige Identifikationskarte, die ein Bild des Karteninhabers und die für die Identifizierung erforderlichen Zeichen und Einprägungen trägt sowie ein Verfahren zu ihrer Herstellung.
Es sind bereits die verschiedensten Personalausweise und Kenn- bzw. Ausweiskarten bekannt, wie z. B. Kreditkarten, Personalausweise, Bankkarten, ölkarten, Schlüsselkarten, Barzahlungskarten, Beratungskarten, Eintrittskarten, Mitgliedskarten, Umtauschkarten, Erlaubniskarten u. dgl. Alle diese Karten dienen der Identifikation des Karteninhabers und sie werden nach
ίο den verschiedensten Verfahren hergestellt.
Die gebräuchlichste Art der Herstellung besteht darin, ein Gesichtsbild des Karteninhabers auf das Kartenträgermaterial aufzukleben oder aufzudrucken. Die auf diese Weise hergestellten Identifikationskarten haben jedoch den Nachteil, daß sie gegen Imitation oder Verfälschung durch Austausch des aufgebrachten Gesichtsbildes nicht ausreichend geschützt sind, so daß eine solche Karte auch von anderen Personen als vom eigentlichen Karteninhaber in unerlaubter Weise verwendet werden kann, was zu beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden führen kann.
Bei dem bekannten Verfahren, bei dem ein Gesichtsfeld des Karteninhabers unter Verwendung einer Druckvorrichtung hergestellt wird, muß zunächst eine Druckplatte hergestellt werden, mit deren Hilfe die Identifikationskarte dann hergestellt werden kann. Die Herstellungskosten für eine Identifikationskarte sind bei diesem Verführen verhältnismäßig hoch.
Bei dem Verfahren, bei dem ein Gesichtsbild des Karteninhabers aufgeklebt wird, tritt der Nachteil auf, daß die Identifikationskarte keine glatte Oberfläche aufweist, weil das aufgeklebte Bild vorsteht. Dadurch entstehen bei Verwendung einer mechanischen Abtastvorrichtung, die beispielsweise magnetisch oder auf ähnliche Weise betrieben wird, häufig Schwierigkeiten beim Einschieben der Identifikationskarte in diese mechanische Vorrichtung.
Die Kennzeichen und Gesiclitsbilder der Karteninhaber, die auf das Kartenträgermaterial aufgedruckt sind, haben zum Teil eine derart schlechte Haltbarkeit, daß sie beispielsweise bei längerer Benutzung durch Abreiben beschädigt werden und die ihnen zugedachte Bestimmung zur Identifizierung nicht mehr erfüllen können.
Es sind auch bereits Identifikationskarten bekannt, bei denen ein photographisches Druckpapier, auf dem das Gesichtsbild entwickelt wird, als Trägermaterial für die Identifikationskarte selbst verwendet wird. Es ist auch möglich, durch Aufbringen eines Silbersalzes auf eine Aluminiumplatte und Entwickeln eines Gesichtsbildes oder entsprechender Kennzeichen auf der Aluminiumplatte eine Identifikationskarte herzustellen.
Aus der britischen Patentschrift 11 65 556 ist eine Identifikationskarte bekannt, bei der eine durchscheinende Schicht 10 als Grundkörper in Form einer amorphen Substanz vorgesehen ist, die ein Bild des Karteninhabers, seinen Fingerabderuck, seine Unterschrift od. dgl. trägt. Diese bekannte Identifikationskarte weist einen Überzug 14 aus einem durchsichtigen Überzugsmaterial auf.
Alle die vorstehend beschriebenen bekannten Identifikationskarten haben sich in der Praxis nicht durchgesetzt, zum Teil weil ihre Herstellung außerordentlich umständlich und kostspielig ist, zum Teil weil die
μ mechanischen Eigenschaften der erzeugten Einprägungen so schlecht sind, daß diese Karten nur eine geringe Haltbarkeit besitzen.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, eine Identifikations
karte zu entwickeln, die nicht nur auf technisch einfache und wirtschaftliche Weise hergestellt werden kann, sondern die auch eine einwandfreie Identifikation des richtigen Karteninhabers erlaubt, gegen Fälschungen sicher ist und eine lange Haltbarkeit besitzt.
Diese Aufgabe wird erfindungsger.iäß mit einer undurchsichtigen Identifikationskarte, die ein Bild des Karteninhabers und die für die Identifikation erforderlichen Zeichen und Einprägungen trägt, dadurch gelöst, daß das Bild des Karteninhabers in die auf das undurchsichiige Kartenträgermaterial aufgebrachte Farbschicht, deren Farbe von der Farbe des Kartenträgermaterials verschieden ist, bis in das Kartenträgermaterial so eingraviert ist, daß das Bild keine vorstehenden bzw. vorragenden Teile aufweist und aufgrund des Farbunterschiedes zwischen dem freigelegten Kartenträgermaterial und den stehengebliebenen Teilen der darauf aufgebrachten Farbschicht deutlich sichtbar ist.
Die Identifikationskarte der Erfindung hat gegenüber allen bekannten vergleichbaren Identifikationskarten den Vorteil, daß sie auf technisch einfache und wirtschaftliche Weise hergestellt werden kann, gegen Fälschungen sicher ist, auch in mechanischen Abtast- und Kontrollvorrichtungen leicht und ohne Schwierigkeiten eingeführt werden kann, weil ihre Oberfläche flach und glatt ist und keine vorstehenden bzw. hervorragenden Teile aufweist, und eine einwandfreie Identifikation des richtigen Karteninhabers auch nach längerer Gebrauchsdauer erlaubt.
Das Kartenmaterial der Identifikationskarte der Erfindung besteht vorzugsweise aus Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid, Polystyrol, ABS-Harzen, einem Polyolefinharz, einem Polyacrylharz, einem Polycarbonatharz, einem Polyesterharz, einem Polyamidharz oder einem Schichtkörper aus zwei oder mehreren dieser Harze oder einem Schichtkörper aus Papier oder Metallfolie oder einem Harz dieser Art.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist die Identifikationskarte der Erfindung eine Kernschicht aus undurchsichtigem weißem Polyvinylchlorid mit einer Stärke von 0,56 mm auf, die auf beiden Seiten mit einer durchsichtigen Polyvinylchloridharzschicht mit einer Dicke von 0,1 mm abgedeckt ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besteht die Farbschicht aus einem Harz und einem Farbstoff.
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Herstellung der vorstehend beschriebenen Identifikationskarte, das dadurch gekennzeichnet ist, daß auf wenigstens einen Teil des Kartenmaterials eine Farbschicht mit einer von der Farbe des Kartenmaterials abweichenden Farbe aufgetragen und dann die Farbschicht und ein Teil des unter ihr befindlichen Kartenmaterials unter Benutzung einer Fotografie des Karteninhabers als Vorlage in Form von feinen Punkten oder Linien graviert wird.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die F i g. 1 bis 11 der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen feo
Fig. 1, 3 und 5 in Form eines vergrößerten Querschnittes die Anordnung des Trägermaterials der Identifikationskarte der Erfindung,
F i g. 2, 4 und 6 in Form eines vergrößerten Querschnitts die Anordnung eines Teils eines eingra- <>> vierten Bildes einer Kennkarte, in der das eingravierte Bild dadurch hergestellt worden ist, daß die gefärbte Schicht auf dem Trägermaterial der in den Fig. 1,3 und 5 dargestellten Karte graviert wird,
F i g. 7, 8 und 9 in Form eines vergrößerten Querschnittes die Verfahrensweise zum Aufbringen einer gefärbten Schicht auf das Kartenträgermaterial nach dem Verfahren der Erfindung,
Fig. 10 eine Draufsicht auf eine Identifikationskarte der Erfindung und
Fig. 11 einen vergrößerten Querschnitt eines eingravierten Bildteils, der die Anordnung des eingravierten Bildes zeigt, wie es in der Fi g. 10 dargestellt ist.
Der Fig. 1 ist zu entnehmen, daß auf einem Teil des Kartenträgermaterials 1 eine gefärbte Schicht bzw. Farbschicht 2 aufgebracht ist, in die ein Bild eingraviert werden soll, durch die der Karteninhaber identifiziert wird, während auf einen anderen Teil irgendein Muster 3 mit bestimmten Eigenschaften, Zeichen und Kennzeichen für die Karte aufgebracht ist.
Der Fig.2 ist zu entnehmen, daß der Teil der obenerwähnten gefärbten Schicht beispielsweise mittels einer elektronischen Graviervorrichtung eingraviert wird, wobei ein Gesichtsbild des Karteninhabers als Vorlage verwendet wird, so daß viele konkave Löcher 4 hergestellt werden, und Veränderungen der Farbdicke und des Farbglanzes durch die obenerwähnten eingravierten Teile 5 und nichteingravierten Teile 6 zum Ausdruck gebracht werden. Auf diese Weise wird eine eingravierte Kopie des Gesichtsbildes des zu identifizierenden Karteninhabers auf der Karte erzeugt.
Aus der Fig.3 ist zu ersehen, daß eine gefärbte Schicht 2 und ein Muster 3 auf ein Kartenträgermaterial
1 aufgetragen worden sind und anschließend beispielsweise zum Schutz der Muster 3, ein transparenter Kunststoffilm aufgebracht wird, um einen Oberflächenschutzüberzug 7 herzustellen.
Aus F i g. 4 ist zu ersehen, daß in gleicher Weise wie oben ein Teil der gefärbten Schicht 2 von oberhalb der Oberflächenschutzschicht 7 beispielsweise mit einer elektronischen Eingraviervorrichtung eingraviert wird, wobei ein Gesichtsbild des Karteninhabers als Vorlage verwendet wird, so daß viele konkave Löcher 4 hergestellt werden und Veränderungen der Farbdicke und des Farbglanzes durch die eingravierten Teile 5 und die eingravierten Teile 6 zum Ausdruck kommen. Durch diese Verfahrensweise wird ein eingraviertes Bild der Gesichtsfotografie erzeugt zur Identifizierung des Karteninhabers und eine Kenn- bzw. Ausweiskarte nach der Erfindung hergestellt.
Aus F i g. 5 ist zu entnehmen, daß ein Muster 3 mit den erwünschten charakteristischen Eigenschaften, Kennzeichen und/oder Ausgestaltungen, die für die Identifizierungskarte notwendig sind, auf der Frontoberfläche und/oder auf der hinteren Oberfläche des Kartenträgermaterials 1 angeordnet bzw. angebracht werden können mit Ausnahme des Teils, auf dem oder in dem ein eingraviertes Bild zur Identifizierung des Karteninhabers erzeugt wird. Eine gefärbte Schicht 2 wird auf einem transparenten Kunststoffilm erzeugt, der zur Herstellung einer Oberflächenschutzschicht 7 verwendet wird, um die Muster 3 zu schützen. Dann werden das Kartenträgermaterial 1 und der obenerwähnte transparente Kunststoffilm oder die transparente Kunststoffolie beispielsweise durch Zusammenpressen unter Wärme Tiiteinander verbunden. Anschließend wird in der gleichen Weise wie oben der Teil der gefärbten Schicht
2 mit einer elektronischen Eingraviervorrichtung graviert, wobei die Gesichtsfotografie des Karteninhabers als Vorlage verwendet wird, so daß wie in F i g. 6 dargestellt viele konkave öffnungen 4 hergestellt
werden und Veränderungen der Farbdicke und des Farbglanzes zum Ausdruck gebracht werden mittels der obenerwähnten eingravierten Teile 5 und der nichteingravierten Teile 6. Auf diese Weise wird eine Kennbzw. Ausweiskarte nach der Erfindung hergestellt mit dem eingravierten Bild der Gesichtsfotografie des zu identifizierenden Karteninhabers.
Bei der obenerwähnten dritten Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung, bei der das Kartenträgermaterial 1 und der transparente Kunststoffilm, der eine Oberflächenschutzschicht 7 bildet, durch Heißverpressen miteinander verbunden werden, kann die gefärbte Schicht 2 in den transparenten Kunststofffilm eingebettet und fest an diesem fixiert werden, so daß eine integrale und flache Oberfläche gebildet wird und ein eingraviertes Bild, das eine sehr gute Halbarkeit besitzt, erhalten wird.
Bei der obenerwähnten dritten Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung befindet sich die gefärbte Schicht 2 auf der Oberfläche des Schichtstoffes, sie kann jedoch auch zwischen der Kartenträgerschicht 1 und der transparenten Kunststoffilmschicht angeordnet sein.
Für das Kartenträgermaterial 1 bei den Karten nach der Erfindung kann ein Film oder eine Folie aus einem bekannten Kunstharz verwendet werden, z. B. aus Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid, Polystyrol, aus ABS-Harzen, wie beispielsweise den Polyolefinharzen, Polyäthylen oder Polypropylen, aus Acrylharzen, Polycarbonaiharzen, Polyesterharzen oder Polyamidharzen. Der Schichtstoff kann unter Verwendung dieser Harze hergestellt werden oder indem ein Material verwendet wird, das durch Verkleben eines dieser Harze mit Papier oder einer Metallfolie od. dgl. hergestellt wird.
Bei dem Verfahren nach der Erfindung kann die gefärbte Schicht 2 auf dem Kartenträgermaterial 1 hergestellt werden unter Verwendung irgendeines bekannten Verfahrens, wobei eine gefärbte Schicht aus einer Farbe, die sich von der Farbe des Kartenträgermaterials 1 unterscheidet, gebildet wird, beispielsweise mittels eines Verfahrens (siehe Fig. 7), bei dem eine gefärbte Schicht 2 gebildet wird durch Aufbringen, Aufdrucken oder Abziehen einer Farbzusammensetzung oder einer Tinte auf ein Kartenträgermaterial 1. Die Farbzusammensetzung oder die Tinte enthalten ein Harz und einen Farbstoff als Hauptbestandteile. Das Aufbringen der gefärbten Schicht 2 kann durchgeführt werden, indem ein einfaches Anstreichverfahren mit einem Pinsel angewendet wird, mit einem Spatel bzw. mit einem Spachtel Farbe aufgetragen wird, ein Walzenbeschichiungsverfahren oder ein Gravurschichtungsverfahren, wie beispielsweise ein einfaches Druckverfahren, wie das Gravurdrucksystem, das Offsetdrucksystem, das Reliefdrucksystem, das Siebdrucksystem oder das Transferdrucksystem, durchgeführt werden, oder die Farbe einfach manuell oder mit einer Schreibbürste aufgetragen wird. Die gefärbte Schicht 2 kann auch durch Aufbringen eines gefärbten Kunststoffilms auf ein Kartenträgcrmatcrial 1 mittels eines bckiinnlen lkschichtungsverfahrens gebildet werden.
Der I· i g. 8 ist zu entnehmen, daß das Kartentragermaterial 1, das mit einer gefärbten Schicht 2 versehen ist, erwärmt und gepreßt wird, indem beispielsweise eine Heizplatte oder eine Hcizrollc bzw. -walze verwendet wird, so daß das Kartenirägermaterial 1 und die gefiirblc Schicht 2 durch die Wärme bzw. Hitze zusammengeschmolzen bzw. verbunden werden und die gefärbte Schicht 2 in das Kartenträgermaterial 1 eingebettet wird. Das Kartenträgermaterial 1 und die gefärbte Schicht 2 bilden dabei eine integrale Anordnung und besitzen eine flache glatte Oberfläche. Die Wärme- und Verpressungsbehandlung bei dem Verfahren nach der Erfindung kann beispielsweise durchgeführt werden, indem eine flache Heizplattenpresse oder eine erhitzte Walzen bzw. Rollpresse verwendet werden. Die Wärme- und Preßbedingungen
ίο bei diesen Verfahrensweisen sind unterschiedlich und hängen ab von den Materialien, aus denen das Kartenbasismaterial 1 und die gefärbte Schicht 2 bestehen. Jedoch wird vorzugsweise eine Temperatur von etwa 90 bis 330°C, ein Druck von etwa 1 bis 50 kg/m2 und eine Zeit von etwa 3 bis 20 Minuten verwendet. Die Behandlung kann in einer oder in zwei Stufen durchgeführt werden, so daß das Kartenbasismaterial 1 und die gefärbte Schicht 2 in der Hitze geschmolzen werden, um sich miteinander zu verbinden.
Dabei wird die gefärbte Schicht 2 in das Kartenbasismaterial 1 eingebettet und beide Materialien vereinigen sich zu einer Integraleinheit einer flachen und glatten Oberfläche, die eine gute Haltbarkeit besitzt.
Bei einer Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung besitzt die gefärbte Schicht 2 eine Dicke von etwa 15 μιτι nach der Einbettung durch Hitzeverschmelzung, und durch eine Preßbehandlung besitzt die gefärbte Schicht 2 eine Dicke von etwa 12 Mikron. Irgendwelche Überschüsse der gefärbten Schicht 2 werden bei der Einbettung am Rande des Kartenbasismaterials herausgedrückt. Es handelt sich dabei um so geringe Mengen, daß der Standardaufbau der Karten dadurch nicht beeinflußt wird.
Bei dem Verfahren nach der Erfindung wird irgendein Kartenbasismaterial 1, das mit einer gefärbten Schicht 2 versehen ist, erwärmt bzw. erhitzt und zusammengepreßt, so daß das Kartenbasismaterial 1 und die gefärbte Schicht 2 sich miteinander verbinden und die gefärbte Kunststoff- bzw. Harzschicht in das Kartenbasismaterial eingebettet wird und eine integrale flache glatte Oberfläche bildet. Daher ist es wünschenswert, daß Materialien ausgewählt und verwendet werden, die eine gute Affinität besitzen und in vorteilhafter Weise die Wärmeverschmelzung bzw. die Wärmeverbindung des Kartenbasismaterials 1 mit der gefärbten Schicht 2 fördern. Daher werden bei dem Verfahren nach der Erfindung vorzugsweise thermoplastische Harze kombiniert und verwendet, die beim Erwärmen bzw Erhitzen eine Thermoplastizität zeigen und mit der Materialien, die das Kartenbasismaterial 1 und die gefärbte Harzschicht 2 bilden, in der Wärme verschmolzen werden können.
Wird bei den Kenn- bzw. Ausweiskarten nach dei Erfindung, die aus dem Kartenbasismaterial 1 und dei darauf aufgebrachten gefärbten Schicht 2 bestchei (siehe Fig. 7) ein Bild eingraviert, dann ist di< Oberfläche der gefärbten Schicht 21 nicht immer flad oder glatt und die physikalische Festigkeit der gefärbtci Schicht selbst und die Bindungskraft zwischen de
Wi Kartenbasismaterialschicht 1 und der gefärbten Schien 2 ist oft so niedrig, daß die gefärbte Schicht 2 lcich während der Eingravicrungsbehandlung abblättcri bzw. sich abschälen kann. Daher ist es manchma schwierig, ein verhältnismäßig klares eingraviertes BiN
ijj zu schaffen und eine Karte mit einem Bild hcrzustcllcr die eine gute Haltbarkeit besitzt. Wird jedoch di' gefärbte Schicht 2 beim Verfahren nach der Erfinduni auf das Kartenbasismaterial 1 aufgetragen und dan
erwärmt und zusammengepreßt, so daß das Kartenbasismaterial 1 und die gefärbte Schicht 2 durch die Wärme zusammengeschmolzen und miteinander verbunden werden, dann wird die gefärbte Schicht 2 in das Kartenbasismaterial 1 eingebettet und beide Materialien bilden eine integrale Einheit mit einer flachen und glatten Oberfläche. Anschließend wird der entsprechende Teil der gefärbten Schicht 2 eingraviert. Mittels dieser Verfahrensweise werden die manchmal auftretenden und obenerwähnten Schwierigkeiten beseitigt und man erhält ein Bild, das eine gute Haltbarkeit besitzt. Diese Ausführungsform des Verfahrens wird vorzugsweise durchgeführt.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung wird die gefärbte Schicht 2 nicht direkt auf das Kartenbasismaterial 1, wie oben beschrieben, aufgetragen und dann erhitzt und zusammengepreßt (siehe F i g. 5), sondern eine gefärbte Schicht 2 kann auf einen transparenten Kunststoffilm bzw. auf einer transparenten Kunststoffolie angeordnet werden, die eine Oberflächenschutzschicht 7 zum Schutz des Musters 3 bilden soll und dann werden das Kartenbasismaterial 1 und der transparente Kunststofffilm durch Wärmeverpressung miteinander verbunden, so daß die gefärbte Schicht 2 in den transparenten Kunststoffilm oder dem Kartenbasismaterial 1 eingebettet wird.
Bei einer anderen Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung (siehe F i g. 9) kann die gefärbte Schicht 2 gebildet werden, indem die Oberfläche des Kartenbasismatenals 1 mit dem färbenden Mittel, wie beispielsweise mit einem Farbstoff oder einem Pigment, imprägniert wird, und zwar mittels eines normalen Einfärbungsverfahrens, ein Sublimationstransfersystem oder ein Lösungsmitteldurchdringungs-Anfärbungssystem verwenden.
Die gefärbte Schicht 2 kann auf der gesamten Oberfläche oder nur auf einem Teil der Oberfläche gebildet werden, die erforderlich ist, um ein eingraviertes Bild des Benutzers auf dem Kartenbasismaterial einzubilden. Von der gefärbten Schicht 2 können die verschiedensten Dicken hergestellt werden, jedoch wird eine Dicke von etwa 3 bis 40 μΐη vorzugsweise verwendet zur Herstellung des eingravierten Bildes. Ist die Dicke geringer als 3 μιη, dann ergeben sich Schwierigkeiten beim Herstellen des Bildes. Ist die Dicke der gefärbten Schicht 2 größer als 40 μιη, dann wird es schwierig, eine flache glatte Oberfläche auf dem Kartenbasismaterial beim Einbetten der gefärbten Schicht 2 zu erhalten.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann eine vielfarbige Schicht 2 hergestellt werden, indem zwei oder mehrere gefärbte Schichten 2 nach dem oben beschriebenen Verfahren hergestellt werden. Dadurch wird bei den Kennkarten nach der Erfindung ein Mehrfacheffekt erreicht.
Als Kunststoffe bzw. Harze in der Farbe bzw. in der Tintenmischung für die Herstellung der gefärbten Schicht 2 können beispielsweise folgende Kunststoffe verwendet werden: Homopolymere oder Copolymere von Monomeren, wie Vinylhalogenid, wie beispielsweise Vinylchlorid oder Vinylidenchlorid, Styrol und seine Derivate, Vinylester, wie beispielsweise Vinylacetat, Allylalkohol oder Allyester, ungesättigte Karbonsäuren, beispielsweise Acrylsäure, Methacrylsäure, Itaconsäure, Krotonsäure, Maleinsäure oder Fumarsäure, Esterderivate, Nitrilderivate oder Säureamiddcrivatc der oben angegebenen ungesättigten Karbonsäure, N-Methy lolderivate oder N-Alkylmethylolätherderivate der Säureamidderivate der oben angegebenen ungesättigten Karbonsäuren, Glycidylacrylat, Glycidylmethacrylat, Allylglycidyläther, Vinylisocyanat, Allylisocyanat, 2-Hydroxyäthylacrylat oder -methacrylat, 2-Hydroxypropylacrylat oder -methacrylat, Äthylenglycolmonoacrylat oder -methacrylat, Äthylenglycoldi-acrylat oder -methacrylat, Maleinanhydrid, Itaconsäureanhydrid, Methylvinylketon, Methylvinyläther, Butadien, Äthylen,
ίο Propylen, Dimethylaminomethylmethacrylat, Vinylpyridin, Vinylpyrrolidon, tertiäres Butylaminoäthylmethacrylat oder ein Monoallyläther eines mehrwertigen Alkohols, ein Polyvinylalkohol, Polyvinylbutylat, Polyvinylformal, Polyamidharze, Polyesterharze, Phenolharze Melaminharze, Harnstoffharze, Urethanharze, Aminosäureharze, Petroleumharze, Cumaronharze, Epoxyharze, Ketonaldehydharz, chlorierte Gummis, zyklische Gummis, Zellulosenitrat, Methylzellulose, Äthylzellulose, Carboxymethylzellujose, Acetylbutylzellulose, Ace-
tylpropionylzellulose, Äthyloxyäthylzellulose, Terpentinharz und seine Derivate oder andere natürliche odei entsprechend behandelte Harze.
Für die Farbstoffe in dem Anfärbungsmittel oder ir der Tintenmischung für die Herstellung der gefärbter Schichten 2 können auch anorganische Pigmente odei organische Farbstoffe oder Pigmente verwendet werden.
Als anorganische Pigmente können beispielsweis« folgende Materialien verwendet werden: Calciumcarbonat, Bariumsulfat, Ton, Talk, Titan-weiß Kohlenstoff schwarz, Blei-gelb, Cadmium-gelb, Chrom-zinnoberrot Cadmiumrot, Marineblau, Ultramarin oder Eisenoxyd Als organische Farbstoffe oder Pigmente könner Azofarbstoffe oder Azopigmente verwendet werden Küpenfarbstoffe oder Pigmente, Phthalocyanin-Färb stoffe oder -pigmente, Triphenylmethan-Farbstoffe Quinacrydonpigmente, Irgazinpigmente oder Dioxazin pigmente.
Bei der Herstellung des Farbstoffes oder dei Tintenmischungen, die einen Harz und ein Färbemitte als Hauptbestandteile besitzen, kann eine einfachf Farbe oder eine Tintenmischung hergestellt werden, di< als Hauptbestandteil ein Harz oder eine Mischung voi zwei oder mehreren der obenerwähnten Harz« verwendet werden und zu diesen ein Färbemittel ode eine Mischung von zwei oder mehreren der obei angegebenen Färbemittel zugesetzt werden. Außerden können bekannte Zusätze, wie beispielsweise Weichma eher, Stabilisatoren, Wachs, Schmiermittel, Trockenmit
so tel, Hilfstrockenmittel, Härtemittel, Emulgierungsmitte die Viskosität verbessernde Mittel und Füllstoff! hinzugefügt werden. Die Mischung wird zusammen mi einem Lösungsmittel oder mit einem Verdünnungsmit tel zusammen mit einem Dispersionsmittel gut ver mischt.
Für den gefärbten Kunststoffilm, der für die gefärbti Schicht 2 verwendet wird, kann ein gefärbter Film bzw eine gefärbte Folie verwendet werden, die aus einen Polyolefinharz, wie beispielsweise Polyäthylen ode Polypropylen, besteht, aus Polyester, Polyvinylchlorid Polyvinylidenchlorid, Polystyrol, Polyacrylharze, Poly carbonat, Polyamid oder Polyvinylalkohol.
Für das Laminierur.gsverfahren für die geförbtei Kunststoffilme können bekannte Verfahren, wie bei spielsweise das Kleb-Anfärbungs- oder das Wärmever schmelz-Schichtungsverfahren, verwendet werden.
Für das Aufbringen der Muster 3 auf das Kartenbasis material der Kenn- bzw. Ausweiskarten könnei
bekannte Verfahren, wie beispielsweise das (Jravier-Druckverfahren, das Offset-Druckverfahren, das Relief-Druckverfahren, das Siebdruckverfahren oder das Transferdruckverfahren, verwendet werden.
Die bei diesen Druckverfahren verwendeten Tintenmischungen können die gleichen Tintenmischungen sein, die bei der Herstellung der gefärbten Schicht 2 verwendet werden. Für den transparenten Kunststofffilm oder der transparenten Kunststoffolie zur Herstellung der Oberflächenschutzschicht 7 des Kartenbasismaterials 1 kann ein Kunsstoffilm in bekannter Weise hergestellt werden. Dazu werden Kunststoffe, wie beispielsweise Polyolefinharze, wie Polyäthylen oder Polypropylen, Polyester, Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid, Polystyrol, Polyacrylharze, Polycarbonat, Polyamid oder Polyvinylalkohol, verwendet.
Zum Aufbringen des transparenten Kunststoffilms auf das Kartenbasismaterial 1 kann ein bekanntes Verfahren, wie beispielsweise ein Abbinde-Anfärbungs- oder ein Erwärmungs- und Verpressungs-Wärmeschmelzungs-Beschichtungsverfahren, verwendet werden.
Die gefärbte Schicht 2 kann ebenfalls simultan in den transparenten Harzfilm oder das Kartenbasismaterial eingebettet werden, indem die gefärbte Schicht 2 auf einem solchen transparenten Kunststoffilm aufgebracht und dann der Kunststoffilm oder das Kartenbasismaterial erhitzt und aufgepreßt wird, so daß es zu einer Wärmeverschmelzung kommt und die Materialien miteinander verbunden werden.
Bei einer anderen Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung wird der transparente Kunststoffilm nicht aufgebracht, sondern die Oberflächenschutzschicht 7 kann hergestellt werden, indem in bekannter Weise eine Kunststoffmischung aufgebracht wird, die als Hauptbestandteil des Vehikels den oben angegebenen Kunststoff für den transparenten Kunststoffilm zur Herstellung der gefärbten Schicht 2 besitzt.
Die Oberflächenschutzschicht 7 schützt die Muster 3 mit den erwünschten charakteristischen Eigenschaften, Kennzeichen oder Ausgestaltungen auf dem Kartenbasismaterial 1 oder dient als Verstärkung für das Kartenbasismaterial 1.
Das Eingravierungsverfahren auf einen Teil der gefärbten Schicht 2 des Kenn- bzw. Ausweiskartenmaterials nach der Erfindung kann mittels bekannter Verfahren durchgeführt werden. Solche sind zum Beispiel das elektronische Eingravierungsplatten herstellende Verfahren, bei dem eine elektronische eingravierte Platten herstellende Vorrichtung verwen- so det wird. Dabei wird eine photographische Reliefplatte direkt von der verwendeten Vorlage erhalten.
Die Kenn- bzw. Ausweiskarten nach der Erfindung besitzen, wie in F i g. 10 dargestellt, nicht nur kennzeichnende Angaben 3 wie Zahlen, Zeichen, Kennzeichen, schriftliche Angaben, die für eine Ausweiskarte notwendig sind und auf dem Kartenbasismaterial 1 angegeben sind, sondern auch ein eingraviertes Bild 21 auf der gefärbten Schicht 2, die auf dem Kartenbasismaterial 1 aufgebracht ist, zur Identifizierung des Gesichtes des Benutzers der Ausweiskarte.
Aus F i g. 11 ist zu ersehen, daß das gravierte Bild 21 aus eingravierten Teilen 5 besteht, die durch Eingravieren des Teils der gefärbten Schicht 2 auf dem Kartenbasismaterial 1 hergestellt worden sind, so daß sie die Form von feinen Linien und Punkten besitzen, und aus den nicht gravierten bzw. eingravierten Teilen 6. Das gesamte Bild besteht aus einer Anordnung vieler Konkaviöcher 4, die einen Glanz bzw. einen Ton haben, der von der Oberfläche des Kartenbasismaterials unterschiedlich ist. Der Glanz und die Farbdichte des gesamten Bildes hängt ab von der Anordnung der Dichte, der Tiefe und der Größe der konkaven Löcher 4.
Die Kenn- bzw. Ausweiskarten nach der Erfindung können ein magnetisches Muster enthalten, das für Identitätsfeststellungen notwendig ist oder ein dekoratives Reliefmuster.
Die nach der obigen Verfahrensweise hergestellte Kennkarten nach der Erfindung haben ein sehr klares und stabiles eingraviertes Bild, das eine flache und glatte Oberfläche besitzt und eine gute Haltbarkeit-hat Die Kennkarten nach der Erfindung können semipermanent verwendet werden. Der Benutzer läßt sich sehr leicht identifizieren und im Falle, daß die Karten gestohlen worden sind oder verloregengegangen sind, ist eine Nachahmung oder Fälschung nicht möglich.
Da die Kennkarten nach der Erfindung eine flache Oberfläche besitzen, können sie leicht durch verschiedene Kontroll- und Identifizier-Vorrichtungen durchgeführt werden.
Bei den Kennkarten nach der Erfindung wird das Gesichtsbild des Benutzers auf der gefärbten Schicht des Kartenbasismaterials direkt von einer photographischen Vorlage oder dergleichen hergestellt, und daher können Fehler oder Irrtümer bei der Ausgabe der Kennkarten auf ein Mindestmaß reduziert werden. Bei den herkömmlichen Kennkarten dagegen wird ein Gesichtsbild oder dergleichen auf die Kennkarte angebracht, während die Klassifizierungsnummer der Karte und des Benutzers kontrolliert wird.
Bei den Kenn- bzw. Ausweiskarten nach der Erfindung kann die photographische Vorlage entweder ein Positiv- oder ein Negativbild sein sowie eine Farbphotographie. Das Bild kann weiterhin vergrößert oder verkleinert werden. Daher kann jede Bildvorlage verwendet werden, und das Eingravierungsverfahren innerhalb weniger Minuten durchgeführt werden. Daher können die Kennkarten nach der Erfindung in einfacher Weise und billig hergestellt werden.
In vorliegenden Beispielen werden bevorzugte Ausführungsformen des Verfahrens nach der Erfindung im einzelnen erläutert.
Beispiel 1
Nur ein Teil eines Kartenbasismaterials aus einem transparenten Polyvinylchloridfilm (Dicke 0,1 mm), der das Bild des zu identifizierenden Benutzers tragen sollte, wurde vollständig mit einer Siebdrucktinte (Nr. 8000) bedruckt und man ließ die Tinte trocknen, um eine gefärbte Schicht zu erhalten.
Dann wurden folgende Teile miteinander verbunden: Der obenerwähnte auf der oberen Seite mit einer gefärbten Schicht versehene transparente Polyvinylchloridfilm, ein aus weißem Polyvinylchloridkunststoff bestehendes Kartenbasismaterial, das mit den charakteristischen Zeichen und Kennzeichen versehen worden war, die für eine Identifizierungskarte notwendig sind, als eine Zwischenschicht, und ein transparenter Vinylchlorid-Kunststoffilm für die untere Seite, so daß sich die gefärbte Schicht auf der oberen Seite der Karte befand. Dann wurden die drei Schichten mit einem Druck von 20 kg/cm2 zusammengepreßt und während des Pressens 12 Minuten lang auf 1500C erhitzt. Man erhielt eine Karte mit einer Gesamtdicke von 0,76 mm.
Die Drucktinte wurde wärmeverschmolzen und in
einer Tiefe von etwa 12μπι von der Oberfläche des Polyvinylchloridfilms nach innen hineingepreßt, so daß man eine gefärbte Schicht erhielt, die integral mit dem Basismaterial verbunden war.
Die so erhaltene gefärbte Schicht wurde bis zu einer ■> Maximaltiefe von 80 Mikron mit einer üblichen Eingraviervorrichtung eingraviert. Man verwendete dabei ein Gesichtsbild des Benutzers als Vorlage, und es wurde ein graviertes Bild geprägt, das in der Form von feinen Linien und Punkten vorlag, und das einen to photographischen Ton hatte, mit dem man den Benutzer auf dem Teil der gefärbten Schicht identifizieren konnte. Die so hergestellte Kennkarte besaß eine sehr gute Haltbarkeit, und das darauf eingravierte Bild war flach und glatt.
Beispiel 2
Ein rotgefärbter Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymer-Film mit einer Dicke von 18 μΐη wurde auf einem transparenten Polyvinylchloridfilm mit einer Dicke von 0,1 mm aufgebracht, und zwar nur auf dem Teil, auf dem das Bild des zu identifizierenden Benutzers eingraviert werden sollte.
Dann wurden ein weißer Polyvinylchloridkern (Kartenbasismaterial) mit den entsprechenden Zeichen und Kennzeichen für die Identifizierung des Benutzers als eine Zwischenschicht und ein transparenter Vinylchloridfilm als die untere Schicht unter dem obenerwähnten Polyvinylchloridfilm verbunden. Diese vier Schichten wurden dann unter einem Druck von 20 kg/cm2 zusammengepreßt und während des Zusammenpressens 12 Minuten auf etwa 150°C erhitzt. Man erhielt eine Karte mit einer Gesamtdicke von etwa 0,76 mm.
Der obenerwähnte, rote Vinylchlorid-Vinylacetat-Co- J5 polymer-Film wurde wärmeverschmolzen und in vorteilhafter Weise in den Polyvinylchloridfilm eingebettet, so daß eine mit dem Basismaterial integrale gefärbte Schicht gebildet wurde.
In gleicher Weise wie im Beispiel 1 wurde der in dem Kartenbasismaterial eingebettete rote Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymerfilm mit der gleichen Präzisions-Eingravierungsvorrichtung unter Verwendung eines Gesichtsbildes als Vorlage graviert. Man erhielt ein sehr klares und haltbares Gesichtsbild auf der Kennkarte.
Beispiel 3
Nur ein Teil eines Polyvinylchloridfilms mit einer Dicke von 0,76 mm, der das zu identifizierende Gesichtsbild des Benutzers tragen sollte, wurde mit der unten angegebenen Tintenmischung gravurbedruckt, und die Tinte wurde getrocknet, um eine gefärbte Schicht zu erhalten.
Der Film wurde dann erwärmt und gepreßt, und zwar mit einer Wärmeverpressungsvorrichtung mit 10 kg/cm2 bei 1400C über einen Zeitraum von 10 Minuten.
Die Drucktinte wurde bei dieser Behandlung bis zu einer Tiefe von etwa 7 μηι von der Oberfläche des Polyvinylchloridfilms wärmeverschmolzen, und man erhielt eine gefärbte Schicht, die integral mit dem Kartenbasismaterial verbunden war.
Die für die Identifizierung der Kennkarte notwendigen Zeichen, Kennzeichen, Zahlen und Buchstaben wurden auf dem anderen Teil, der keine gefärbte Schicht besaß, hergestellt. Die gefärbte Schicht wurde dann mit einer üblichen Eingravierungsmaschinc graviert, indem ein Gesichtsbild des Benutzers der Karte als Vorlage verwendet wurde, wobei sich das Bild aus feinen Linien und Punkten zusammensetzte und einen photographischen Ton hatte.
Die Kenn- bzw. Ausweiskarten nach der Erfindung konnten ebenfalls in vorteilhafter Weise hergestellt werden, wenn anstelle des Polyvinylchloridharzes ein Polyesterharz, Polyamidharz oder ein Polyvinylchlorid-Polyacrylonitril-Copolymer verwendet wurden.
Bei diesem Beispiel verwendete Tintenmischung hat folgende Zusammensetzung:
Tintenzusammensetzung Gew.-TeÜe
Iketon Fast Blau Extra 10
Celluloseacetobutyrat 8
Xylol 65
Butanol 17
Beispiel 4
Ein blaugefärbter Vinylchlorid-Vinylacetatcopolymerfilm mit einer Dicke von etwa 15 μΐη wurde lediglich auf den Teil laminiert, der das zu identifizierende Gesichtsbild des Benutzers tragen sollte, und zwar auf einen Polyvinylchloridfilm mit einer Dicke von etwa 0,75 mm, um eine gefärbte Kunststoffschicht herzustellen. Die gefärbte Schicht wurde dann auf 1400C erhitzt und unter etwa 10 cm/cm210 Minuten lang verpreßt.
Bei dieser Behandlung wurde der blaue Vinylchlorid-Vinylacetatcopolymerfilm in den Polyvinylchloridfilm eingebettet, und man erhielt eine flache glatte Oberfläche, die integral mit dem Basismaterial zusammenhaftete.
D?nn wurden die erwünschten charakteristischen Zeichen, Kennzeichen und Muster für die Kennkarte auf den anderen Teil der gefärbten Schicht hergestellt.
Man erhielt dann ein flaches und glattes Gesichtsbild mit einer guten Haltbarkeit, indem man den Teil eingravierte, in dem das blaue Vinylchlorid-Vinylacetatcopolymer eingebettet worden war. Zur Eingravierung benutzte man eine Präzisionseingravierungsvorrichtung unter Verwendung einer Gesichtsphotographie als Vorlage, wie in Beispiel 1 beschrieben.
Beispiel 5
Eine Kennkarte mit einer gefärbten Schicht wurde hergestellt, indem ein gefärbter Styrolfilm mit einer Dicke von 15 μηι bei einem Druck von 20 kg/cm2 und bei einer Temperatur von 1200C 5 Minuten lang auf den Teil eines ABS-Kunststoffilmes mit einer Dicke von 1 mm aufgebracht wurde, auf dem das Gesichtsbild des Benutzers hergestellt werden sollte. Dann wurden die erwünschten und notwendigen Zeichen und Kennzeichen auf den anderen Teil der gefärbten Schicht der Kennkarte hergestellt und die Karte anschließend wie in Beispiel I eingraviert.
Beispiel 6
Wie in Beispiel 5 wurde ein gefärbter Polyäthylenfilni mit einer niedrigen Dichte und mit einer Dicke von 20 μιη auf einen Polyäthylenfilm mit einer hohen Dichte und mit einer Dicke von I mm durch Wärmeverpressung aufgebracht.
Bei dem Verpressungsverfahren wurde der Film zunächst bei einem Druck von 30 kg/cm2 eine Minute lang kaltverpreßt, dann auf 14O0C erhitzt und bei einem Druck von 20 kg/cm2 3 Minuten lang gepreßt. Man erhielt eine Karte, deren Oberfläche glatt und flach war und die gefärbte Schicht und das Basismaterial eine
integrale Einheit miteinander bildeten.
Dann wurden die erwünschter! und notwendigen charakteristischen Eigenschaften, Zeichen und Kennzeichen auf den nicht gefärbten Schichtteil der Karte hergestellt und die Karte anschließend in gleicher Weise wie in Beispiel 1 eingraviert.
Beispiel 7
Zwei rote und gelbe Vinylchlorid-Vinylacetatcopolymerfilme mit einer Dicke von jeweils 20 μίτι wurden in der gleichen Weise wie in Beispiel 6 auf ein Basismaterial aus weißem Polyvinylchlorid mit einer Dicke von 1 mm aufgepreßt.
Die gefärbte Schicht des so hergestellten Films besaß zwei orangegefärbte Schichten. Bei der Eingravierung der gefärbten Schicht mit dem Vario-Klischograph wurde mit einem mechanischen Stromkreis eine solche Tönung eingesetzt, daß die konkaven Löcher kleiner waren als 20 μιη in dem Teil der photographischen Vorlage, die eine Dicke von mehr als 1,0 besaß, 20 — 40μπι in dem Teil der Zwischenschicht, die eine Dicke von mehr als 0,3 besaß und 40-80 μιη in dem Teil, der eine Dicke von 0,3 bis Null besaß.
Das so hergestellte eingravierte Bild besaß einen Mehrfarbeffekt, der leuchtende Teil war weiß, die Zwischenschicht zeigte eine gelbe Farbtönung und der Schattenteil war orange.
Beispiel 8
Ein Transferfilm wurde unter einem Druck von 20 kg/cm2 auf ein Basismaterial aus einem Polyvinylchloridfilm mit einer Dicke von 0,75 mm aufgepreßt und dann wurde bei einer Temperatur von 150°C 5 Minuten lang erhitzt und verpreßt. Der Farbstoff drang bis zu einer Tiefe von etwa 10 μίτι von der Oberfläche des Polyvinylchlorids ein und man erhielt eine gefärbte Schicht. Die gewünschten Zeichen, Kennzeichen, Buchstaben und Zahlen wurden auf den Teil des Basismaterials hergestellt, auf dem sich keine gefärbte Schicht befand. Das so hergestellte gefärbte Material wurde bis zu einer Maximaltiefe von 80 μπι mit einer Präzisions-Eingravierungsvorrichtung eingraviert, und man erhielt dadurch eine Kennkarte mit einem eingravierten Gesicht, wie in Beispiel 1.
Der Transferfilm hatte folgende spezifische Eigenschaften:
Transferoriginal:
Pergamentpapier 35 g/m2
Tintenzusammensetzung Teile
Resohn Blau BRL 15
Äthylcellulose 10
Xylol 60
Butanol 15
Das Transferoriginal wurde auf der gesamten Oberfläche mit der Tintenmischung beschichtet oder teilweise durch einen Gravierdruck beschichtet, im Falle, daß partielle Bildlinien erforderlich waren, um einen Transferfilm zu erhalten.
Beispiel 9
Ein Polystyrolfilm mit einer Dicke von 0,15 mm wurde zu einem Basismaterial verarbeitet. Nur der Teil, auf dem die notwendigen Zeichen und Kennzeichen hergestellt werden sollten, wurde vollständig mittels
eines Gravurdrucks mit der unten angegebenen Tintenmischung bedruckt. Man ließ die Tinte trocknen, und anschließend wurde ein ABS-Kunststoffilm mit einer Dicke von 0,6 mm mit einem Bindemittel aufgeklebt und das so hergestellte Material wurde bei einem Druck von 10 kg/cm2 und bei einer Temperatur von 1200C 5 Minuten lang wärmeverpreßt.
Die gefärbte Schicht erreicht eine Tiefe von 8 μιη von der Oberfläche. Dann wurde wie in Beispiel 1 beschrieben eingraviert. Die Tintenmischung hatte folgende Zusammensetzung:
Tintenmischung
Teile
Iketon Fast Blau Extra 10
Celluloseacetobutyrat 8
Xylol 65
Butanol 17
Beispiel 10
Die für die Kennkarte notwendigen Zeichen und Kennzeichen wurden auf der Oberfläche eines weißen Basismaterials aus Polyvinylchlorid hergestellt und eine Siebdrucktinte wuriie vollständig auf dem Teil aufgedruckt, auf dem das Bild des zu identifizierenden Benutzers hergestellt werden soll. Die Tinte wurde getrocknet und bildete eine gefärbte Schicht.
Dann wurden zwei transparente Vinylchloridfilme mit einer Dicke von jeweils 0,025 mm auf beide Seiten des Polyvinylchloridbasismaterials aufgebracht und die drei Schichten unter einem Druck von 20 kg/cm2 und einer Temperatur von 150°C wärmeverpreßt. Man erhielt ein Kartenmaterial mit einer Gesamtdicke von 0,76 mm.
Dann wurde das Bild des zu identifizierenden Benutzers auf den entsprechenden Teil der gefärbten Schicht des Kartenbasismaterials bis zu einer maximalen Tiefe von 80 μπι mit der Eingravierungsvorrichtung eingraviert. Die dabei erhaltene Kenn- bzw. Ausweiskarte zeigte eine hervorragende Haltbarkeit.
Man erhielt ähnliche Ergebnisse, wenn man die gefärbte Schicht 2 auf die hintere Oberfläche des transparenten Vinylchloridfilms herstellte anstelle der vorderen Oberfläche des weißen Polyvinylchloridfilms.
Man erhielt auch ähnlich gute Ergebnisse, wenn ein gefärbter Vinylchlorid-Vinylacetatcopolymerfilm mit einer Dicke von 0,018 mm für die gefärbte Schicht verwendet wurde.
Beispiel 11
Ein Polyvinylchloridfilm mit einer Dicke von 0,76 mm wurde auf den Teilen mit der unten angegebenen Tintenmischung gravurbedruckt, die das Bild des zu identifizierenden Benutzers tragen sollte. Man ließ die Tinte trocknen und erhielt eine gefärbte Schicht.
Dann wurden die für die Kennkarte notwendigen Zeichen, Kennzeichen, Buchstaben und Zahlen auf dem Teil der Karte hergestellt, die keine gefärbte Schicht besaß, und die so hergestellte gefärbte Karte wurde mil einer Eingraviervorrichtung eingraviert, wobei ein Gesichtsbild des Benutzers der Karte als Vorlage verwendet wurde, um ein eingraviertes Bild desselben in der Form von feinen Linien und Punkten herzustellen, das eine bestimmte photographische Tönung besaß.
Es wurden die gleichen vorteilhaften Ergebnisse erhalten, wenn anstelle des Polyvinylchloridharzes ein Polyesterharz, ein Polyamidharz oder ein Polyvinylchlorid-Polyacrylonitrilcopolymer verwendet wurde.
Die Tintenmischung hatte folgende Zusammenset zung:
!keton Fast Blau Extra
Celluloseacetobutyrat
Xylol
Butanol
Gewichtsteile
10 8
65 17
Beispiel 12
Die unten angegebene Farbmischung wurde auf einen Polyvinylchloridfilm, der eine Dicke von 0,76 mm besaß, auf den Teilen aufgestrichen, die das zu identifizierende Bild des Benutzers tragen sollten. Man ließ die Farbe trocknen und erhielt eine gefärbte Schicht.
Dann wurden die entsprechenden Kennzeichen, Buchstaben und Zahlen, die für die Kennkarte notwendig waren, auf den entsprechenden nicht mit einer gefärbten Schicht versehenen Teilen hergestellt. Das dabei erhaltene gefärbte Kartenmaterial wurde mit einer Graviervorrichtung eingraviert, wobei das Gesichtsbild des zu identifizierenden Benutzers als Vorlage verwende!: wurde.
Anstelle des obenerwähnten Polyvinylchlorids konnte auch ein Polyesterharz, ein Polyamidharz oder ein Polyvinylchlorid-Polyacrylonitrilcopolymer verwendet werden.
Die Farbe hatte folgende Zusammensetzung:
Copolymer von Vinylchlorid
Vinylacetat
Phthalocyanin Blau
Mcthyläthylketon
Toluol
Gewichtsteile
25 25 50 50
Beispiel 13
Die unten angegebene Farbzusammensetzung wurde
auf einen Polyvinylchloridfilm, der eine Dicke von 0,75 mm besaß, auf den Teilen aufgetragen, die das Bild des zu identifizierenden Benutzers tragen sollten. Man ließ die Farbe trocknen und erhielt eine gefärbte Schicht. Der dabei erhaltene Film wurde dann mit einer Wärmeverpressungsmaschine bei einem Druck von
ίο 10 kg/cm2 und bei einer Temperatur von 140°C 10
Minuten lang wärmeverpreßt.
Die gefärbte Schicht wurde wärmeverschmolzen und drang bis zu einer Tiefe von etwa 7 μίτι von der Oberfläche in den Polyvinylchloridfilm ein. Die so hergestellte gefärbte Schicht bildete eine Integraleinheit mit dem Basismaterial.
Anschließend wurden die erwünschten Zeichen, Kennzeichen, Buchstaben und Zahlen, die für die Kennkarte notwendig waren, in den nicht mit der Farbschicht versehenen Kartenteilen hergestellt. Das dabei erhaltene gefärbte Kartenmaterial wurde graviert, wobei das Gesichtsbild des zu identifizierenden Benutzers als Vorlage verwendet wurde.
Anstelle des obenerwähnten Polyvinylchloridharzes konnten ebenfalls Polyesterharze, Polyamidharze oder Polyvinylchlorid-Polyacrylonitrilcopolymere verwendet werden.
Die Farbmischung hatte folgende Zusammensetzung:
Copolymer von Vinylchlorid
Vinylacetat
Phthalocyanin Blau
Methyläthylketon
Toluol
Gewichtsteile
25 25 50 50
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (9)

Patentansprüche:
1. Undurchsichtige Identifikationskarte, die ein Bild des Karteninhabers und die für die Identifizierung erforderlichen Zeichen und Einprägungen trägt, dadurch gekennzeichnet, daß das Bild des Karteninhabers in die auf das undurchsichtige Kartenträgermaterial aufgebrachte Farbschicht, deren Farbe von der Farbe des Kartenträgermaterials verschieden ist, bis in das Kartenträgermaterial so eingraviert ist, daß das Bild keine vorstehenden bzw. vorragenden Teile aufweist und aufgrund des Farbunterschiedes zwischen dem freigelegten Kartenträgermaterial und den stehengebliebenen Teilen der darauf aufgebrachten Farbschicht deutlich sichtbar ist.
2. Identifikationskarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartenmaterial aus Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid, Polystyrol, ABS-Harzen, einem Polyolefinharz, einem Polyacrylharz, einem Polycarbonatharz, einem Polyesterharz, einem Polyamidharz oder einem Schichtkörper aus zwei oder mehreren dieser Harze oder einem Schichtkörper aus Papier oder Metallfolie und einem Harz dieser Art besteht.
3. Identifikationskarte nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Kernschicht aus undurchsichtigem weißem Polyvinylchlorid mit einer Stärke von 0,56 mm, welche auf beiden Seiten mit einer durchsichtigen Polyvinylchloridharzschicht mit einer Dicke von 0,1 mm abgedeckt ist.
4. Identifikationskarte nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbschicht aus einem Harz und einem Farbstoff besteht.
5. Verfahren zur Herstellung einer Idenfikationskarte nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf wenigstens einem Teil des Kartenmaterials eine Farbschicht mit einer von der Farbe des Kartenmaterials abweichenden Farbe aufgetragen und dann die Farbschicht und ein Teil des unter ihr befindlichen Kartenmaterials unter Benutzung einer Fotografie des Karteninhabers als Vorlage in Form von feinen Punkten oder Linien graviert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbschicht auf wenigstens einen Teil des Kartenmaterials aufgetragen und dann die Kombination aus Farbschicht und Kartenmaterial zur Einbettung der Farbschicht in das Kartenmaterial und zur Gestaltung einer flachen Oberfläche der zu gravierenden Karte unter Drück erhitzt wird.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbschicht durch ein Einfärbe- oder Imprägnierungsverfahren hergestellt wird.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbschicht aufgedruckt wird.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbschicht durch Aufbringen eines eingefärbten Harzfilmes auf das Kartenmaterial hergestellt wird.
DE2225471A 1971-05-25 1972-05-25 Verwendung eines undurchsichtigen Trägermaterials mit einer darauf aufgebrachten Farbschicht zur Herstellung von Identifikationskarten Expired DE2225471C3 (de)

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JP9926771A JPS5431410B2 (de) 1971-12-08 1971-12-08
JP1966272A JPS5425451B2 (de) 1972-02-28 1972-02-28
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US05/337,716 US3930924A (en) 1971-12-08 1973-02-28 Process for making identification cards

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ID=42371385

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DE2225471A Expired DE2225471C3 (de) 1971-05-25 1972-05-25 Verwendung eines undurchsichtigen Trägermaterials mit einer darauf aufgebrachten Farbschicht zur Herstellung von Identifikationskarten

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CH (1) CH559638A5 (de)
DE (1) DE2225471C3 (de)
FR (1) FR2139905B1 (de)
GB (1) GB1393445A (de)
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