DE2213747A1 - Elektrische Steckverbindung - Google Patents
Elektrische SteckverbindungInfo
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- H—ELECTRICITY
- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
- H01R13/00—Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
- H01R13/46—Bases; Cases
- H01R13/50—Bases; Cases formed as an integral body
Landscapes
- Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
- Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
Description
MOLEX INCORPORATED, eine Gesellschaft nach den Gesetzen des Staates Illinois, 5224 Katrine Avenue, Downers
Grove, Illinois 60515 (V.St.A.)
Elektrische Steckverbindung
Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement für eine.
elektrische Steckverbindung, bei dem ein flexibles, dielektrisches Gehäuse mehrere, aneinander angrenzende
Abschnitte aufweist, wobei in jedem Abschnitt eine Längsöffnung vorgesehen und ein elektrischer Leiter
zum Zusammenwirken mit einem Leitergegenstück in der Nähe eines Eingangs in den Abschnitt festlegbar ist.
Die Erfindung befaßt sich insbesondere mit elektrischen Abschlüßstücken, die ein gespritztes oder gegossenes
■plastisches Verbindungselement mit in ihm angeordneten metallischen Anschlüssen umfassen. ■
Im Handel sindvviele über kurze Strecken bewegliche
Schalter erhältlich, die üblicherweise in Verbindungselemente (Stecker oder Buchsen) oder Abschlußstücke
eingesteckt werden. Im allgemeinen weisen diese Schalter
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mehrere Steckerstifte auf, wobei in einem speziellen Fall, nämlich bei einem einpoligen Umschalter, drei
Stifte aus dem Schaltergehäuse hervorstehen. Der Abstand der Schalterstifte ist unterschiedlich je nach
Hersteller. Obwohl diese Abstandsschwankung nicht übermäßig groß ist, so reicht sie doch aus, daß man nicht
mehr von einem einheitlichen Abstand ausgehen kann. Das kann dazu führen, daß ein relativ steifes Verbindungselement,
das auf einen Schalter eines Herstellers paßt, für die gleiche Schalterart eines anderen Herstellers
nicht mehr verwendbar ist.
Es ist demzufolge Aufgabe der Erfindung, ein Verbindungselement für eine elektrische Steckverbindung zu schaffen,
das in erster Linie zu den bekannten Arten von beweglichen Schaltern paßt und deren Anschlußstifte trotz
innerhalb vernünftiger Grenzen unterschiedlichem Abstand zwischen diesen aufnehmen kann. Während sich das
hauptsächliche Ziel auf die Schaffung eines Verbindungselementes für über kurze Entfernungen bewegliche Schalter
bezieht, ist leicht einzusehen, daß das durch die Erfindung zu lösende Problem sich auch auf anderen Gebieten
einstellt, bei denen Verbindungen mit Anschlüssen herzustellen sind, die unterschiedliche Abstände voneinander
haben können. Weiterhin soll das Verbindungselement ein einstückig geformtes oder gespritztes Gehäuse
haben und relativ preiswert in der Herstellung sein. Selbstverständlich sollen in ihm die bekannten Buchsenformen
untergebracht werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt nach der Erfindung durch ein Verbindungselement, bei dem ein dielektrisches Gehäuse
mehrere hohle, parallel aneinander angrenzende Abschnitte aufweist, in denen Buchsen für die Aufnahme der
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Schalterstifte angeordnet sind. Die Gehäuseabschnitte
sind über eine Gehäusebrücke derart verbunden, daß die Gehäuseabschnitte hinsichtlich ihres Abstandes ein wenig
variierbar sind, und zwar aufgrund einer geringfügigen,
relativen Flexibilität der Gehäusebrücken, so daß die
ι Schalterstifte grob unterschiedlicher Abstände ohne
Schwierigkeit in die Buchsen eingeführt werden können. Diese Ausführung des Verbindungselementes nach der Erfindung
steht im Gegensatz zu den bekannten Verbindungselementen, die mit Absicht aus einem so steifen Gehäusematerial
gefertigt sind, daß die Abstände der zur Aufnahme der Schalterstifte vorgesehenen Gehäuseöffnungen
im wesentlichen unveränderlich ist.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezugnahme auf die
beigefügte Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines mit den
Merkmalen der Erfindung ausgestatteten Abschlußstückes;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Abschlußstückes aus Fig. 1;
Fig. 3 eine Vorderansicht in vergrößertem Maßstab des Abschlußstückes, wobei
zur Verdeutlichung die Buchsen weggelassen worden sind;
Fig. 4 einen Querschnitt längs der Linie
4-4 aus Fig. 2 des mit dem Schalter, zusammenwirkenden Verbindungselementes;
und
Fig. 5 einen teilweisen Querschnitt längs der Linie 5^-5 aus Fig. 4.
Fig. 1 zeigt im einzelnen ein dielektrisches Verbindungselement-Gehäuse
1, das aus einem geeigneten, elastischen Plastikmaterial einstückig geformt oder gespritzt ist.·
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Das Gehäuse 1 weist mehrere parallel aneinander angrenzende Gehäuseabschnitte auf, die im dargestellten Beispiel
mit 3, 5 und 7 bezeichnet sind. Die oberen Gehäuseabschnitte 3, 5 sind gleich lang und so geformt, daß ihre
entsprechenden Enden fluchten, während der untere Gehäuseabschnitt 7 gegenüber den oberen Gehäuseabschnitten 3,
5 in Längsrichtung versetzt oder verschoben ist. Jeder Gehäuseabschnitt 3, 5, 7 besitzt eine im wesentlichen
hohle, rechtwinklige Form und weist eine sich durch ihn hindurch erstreckende Längsöffnung 9, 11, 13 auf. Diese
Längsöffnungen haben im wesentlichen ähnliche Konfiguration, so daß nur eine von ihnen hier beschrieben zu werden
braucht. In den Zeichnungen und in der Beschreibung beziehen sich gleiche Bezugszeichen auf entsprechende
Teile der anderen Längsöffnungen.
Die Längsöffnung 9 besitzt oben und unten abgeschrägte Wandabschnitte 15, 17, die sich vom rückwärtigen Ende 19
des Gehäuseabschnittes 3 ausgehend erstrecken und in kurzen, parallelliegenden Absätzen 21, 21 enden. An der
Vorderkante der parallelen Absätze 21, 21 ist die Längsöffnung 9 als querliegende Schultern 23, 23 ausgebildet,
von denen ausgehend und in Richtung auf den Eingang bzw. das vordere Ende 25 des Gehäuseabschnittes 3 sich gegenüberliegende,
parallele Wandabschnitte 26, 26 erstrecken. Ein kleines Stück einwärts in axialer Richtung vom Eingang
25 ist jeder Gehäuseabschnitt zu einer querliegenden Schulter 27 ausgebildet, die im großen und ganzen einen
kreuzförmigen Querschnitt 29 in diesem Gebiet der Längsöffnung 9 bildet (Fig. 3). Mit Ausnahme des kreuzförmigen
Abschnittes 29 sind die Seiten der Längsöffnung 9 parallel und werden von den Seitenwandflachen 31, 31 gebildet.
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Die Gehäuseabschnitte 3, 5 sind im Gebiet ihres rückwärtigen
Endes 19 sowie über ein sich nach vorne in Richtung auf den Eingang 25 sich erstreckendes Gebiet.durch
eine Gehäusebrücke derart verbunden, daß eine relative Flexibilität der Gehäuseabschnitte 3, 5 sich ergibt. Dazu
weisen die Gehäuseabschnitte 3, 5 gemeinsame, k.onplanare
Seitenwandabschnitte 33, 33 sowie'einen gemeinsamen Abschlußwandabschnitt 35 auf (Fig. 4) ,. wobei der
letztere die abgeschrägten Wandabschnitte 17, 17 umgreift und die Längsöffnungen 9, 11 der entsprechenden
Gehäuseabschnitte 3, 5 trennt. Die sich somit ergebende Anordnung führt zu einem Schlitz 37 in der Mitte der Gehäuseabschnitte
3, 5, der vom Eingangsende 25 bis zu dem Abschlußwandabschnitt 35 reicht.
Da der untere Gehäuseabschnitt 7 in Längsrichtung gegenüber dem mittleren Gehäuseabschnitt 5 verschoben ist,
sind die beiden Gehäuseabschnitte in etwas anderer Weise aneinander befestigt. Dazu ist an die Decke 39 des
Gehäuseabschnittes 9 eine Zunge 41 angeformt, die am hinteren Abschnitt der Decke 39 verdickt ist. Diese Zunge 41 ragt nach hinten über das rückwärtige Ende 19
des Gehäuseabschnittes 7 hinaus und ist rechtwinklig
nach oben geführt und integral an den Boden 4 3 des Gehäuseabschnittes 7 etwa in vertikaler Fluchtung mit der
Vorderkante des gemeinsamen Abschlußwandabschnittes 35 angeformt. Zur Verstärkung kann die Zunge 41 mit einer
mit dem Boden 43 verbundenen Mittelrippe 45 ausgerüstet sein. Man sieht daher, daß die Anordnung für eine gelenkige
Verbindung der Gehäuseabschnitte 5,7 einen Längsschlitz 47 zwischen ihnen bildet, der eine gegenseitige
Bewegung der Gehäuseabschnitte ermöglicht.
Innerhalb jeder Längsöffnung 9, 11, 13 sind Buchsenanschlüsse
ähnlicher Konstruktion bekannter Bauart angeordnet. Es ist selbstverständlich überflüssig gesondert
darauf hinzuweisen, daß die Buchsen 49 aus einem einzigen
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Metallstück gefertigt ist und eine Vorderkante 51 sowie ein rückwärtiges Ende 53 aufweist. Das Vorderende ist
im wesentlichen ein hohler, an den Enden offener Quader mit den Seitenwänden 55 und relativ schmalen Abschlußwänden
57. Wie man am besten aus den Fig. 4 und 5 erkennt ist eine der Seitenwände 55 längsgeschlitzt und
aufgeschnitten, so daß sich zwei nach innen reichende, elastische Kontakte 59 ergeben. Die gegenüberliegende Wand
55 ist so deformiert, daß auf die Kontakte 59 etwa ausgerichtete Beulen 61 entstehen. Somit wären die Beulen
unterhalb der Kontakte 59 (Fig. 5). Zwischen den Beulen 61 der oberen Wand 55 ist eine nach außen zeigende Zunge
63 vorgesehen, die federnd gegen die Schulter 2 3 anliegt. Die Zunge 63 federt beim Einsetzen der Buchse 49 in die
Längsöffnung 9, 11, 13 aufgrund der abgeschrägten Wandung
des Gehäuseabschnittes und schnappt nach außen, wenn die Buchse soweit eingeschoben ist, daß die Zunge 6 3 die
Schulter 23 passiert hat. Dadurch ist die Buchse in dem Gehäuseabschnitt durch rückwärtiges Herausziehen gesichert.
Die am vorderen Ende angeordnete Schulter 27 verhingert eine axiale oder nach vcrne gerichtete Bewegung
der Buchse in den Längsöffnungen 9, 11, 13. Das rückwärtige Ende 53 ist mit Greifern 64, 65 versehen, die die
Leitung 67 sicher umgreifen, so daß die isolierte Leitung sich nach außen von dem rückwärtigen Ende 19 der Gehäuseabschnitte
3, 5, 7 erstrecken kann.
Ein typischer Schalter 69 für das Verbindungselement weist einen Betätigungsknopf 70 und drei im wesentlichen ebene
Anschlüsse 71,·73, 75 auf. In dem dargestellten Beispiel
stehen zwei Steckerstifte 71, 73 aus einer Schaltergehäuseseite vor, während der dritte Stecker 75 sich aus dem
Schaltergehäuse nach unten erstreckt und dann rechtwinklig abbiegt, so daß er endlich mit den Steckern 71, 73
parallel liegt. Bei zusammengesetzter elektrischer Steck-
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verbindung greifen die Anschlußstecker 71, 73, 75 in .
die Buchsen 49 formschlüssig ein und stellen eine elektrische Verbindung her. Der Formschluß ergibt sich dabei zwischen den Anschlußstiften 71, 73 und 75 und den
Kontakten 59 im Zusammenwirken mit den Beulen 61 der jeweiligen Buchse 49* Der Abstand zwischen den Steckerstiften
71, 73/ 75 ist üblicherweise nicht einheitlich und schwankt je nach dem Fabrikat des Schalters. Trotz
vorhandener Abweichungen in den Stiftabständen des " ; Steckers können die Stifte 71, 73, 75 trotzdem in die
Buchsen 49 eingeführt werden, da die Gehäuseabschnitte'
3, 5, 7 sich den verschiedenen Abständen aufgrund der Flexibilität der Gehäusebrücken anpassen können.
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Claims (4)
1./Verbindungselement für eine elektrische Steckverbinaung,
bei dem ein flexibles, dielektrisches Gehäuse mehrere aneinander angrenzende Abschnitte aufweist, wobei
in jedem Abschnitt eine Längsöffnung vorgesehen und ein elektrischer Leiter zum Zusammenwirken mit einem Leitergegens
tück. in der Nähe eines Eingangs in dem Abschnitt festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abschnitte (3, 5, 7) über einen Teil ihrer Länge Abstand (37, 47) voneinander haben und über einen anderen Teil
ihrer Länge durch eine Gehäusebrücke (33, 35, 41) verbunden sind, wobei durch die Flexibilität der Gehäusebrücke
die Eingänge benachbarter Abschnitte (3, 5, 7) an unterschiedliche Abstände der Leitergegenstücke (71,
73, 75) abstandsmäßig anpaßbar sind.
2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verbindende Gehäusebrücke zwischen benachbarten
Gehäuseabschnitten (3, 5) eine gemeinsame Abschlußwand (35) aufweist, die die öffnungen (25) der
beiden Gehäuseabschnitte trennt.·
3. Verbindungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die verbindende Gehäusebrücke zwischen
zwei Gehäuseabschnitten (5, 7) zu einer Zunge (41) ausgebildet ist, und daß die Eingangsenden der beiden Gehäuseabschnitte
(5, 7) in Längsrichtung versetzt sind.
4. Verbindungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame Abschlußwand
(35) abgeschrägt ist.
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