DE2261675A1 - Pflasterstein oder bodenplatte aus beton od.dgl., insbesondere zur durchfuehrung von bodenauskleidungen - Google Patents
Pflasterstein oder bodenplatte aus beton od.dgl., insbesondere zur durchfuehrung von bodenauskleidungenInfo
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Description
PATENTANWALT
ER ICH Z IPS E
DIPL.-PHYSIKER 757 BADEN-BADEN
LESSINGSTRASSE 12 TELEFON (07221) 22487
Anmelder: Lucien MOGIGA
L1ArTOaS - Les Costes, Orgon (Bouches-du-RhftneJ)
Frankreich
Pflasterstein oder Bodenplatte aus Beton
od. dgl., insbesondere zur Durchführung von Bodenauskleidungen
Priorität: Frankreich vom 20. 12. 1971 aus Nr. 71.46665
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Pflasterstein
oder eine Bodenplatte aus Beton od. dgl., insbesondere
zur Durchführung von Bodenauskleidungen.
Insbesondere hat die Erfindung Bodenplatten oder Pflastersteine aus Beton zum Gegenstand, welche am Umfang Vorsprünge
und Hohlräume aufweisen, die ein reziprokes Ineinanderfügen der nebeneinander-gelegten Pflastersteine
oder Platten ermöglichen.
Derartige Pflastersteine oder Bodenplatten können in einfacher
Weise auf ein Sandbett gesetzt werden, ohne daß Bindemittel oder starre Fundamente im Hinblick auf das
reziproke Ineinanderfügen benötigt werden. Aufgrund dieses Ineinanderfügens von Pflastersteinen werden die auf einen
Stein oder eine Bodenplatte angewendeten Belastungen auf die umgebenden Steine oder Bodenplatten übertragen.
Zu diesem Zweck wurde schon eine gewisse Anzahl von Ausführung
s forme η der Pflastersteine vorgeschlagen, welche
hauptsächlich zur Bildung von Straßenbelägen an Plätzen verwendet werden, bei weichen die Belastungen und Kräfte
durch das Fahren von wesentlicher Bedeutung sind, z.B. Bushaltestellen, Entladeplätze usw.
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Es sind beispielsweise Pflasterungen mit Hilfe von Betonpflastersteinen
bekanntgeworden, welche eine rechtwinklige Grundfläche und einen oberen Teil aufweisen, der zwei
Seiten trägt, von denen jede eine vollständige sinusförmige Wellenlinie aufweist, welche eine der rechtwinkligen
Grundfläche wie der Achse der Abzissen entsprechende Seite hat und welche vorzugsweise symmetrisch in bezug
auf die Achse der genannten Basis angeordnet ist, während jede der beiden anderen zu dem genannten oberen Teil entgegengesetzten
Seiten eine halbsinusförmige Wellenlinie aufweist, die durch einfaches Versetzen längs der genannten
Achse der rechtwinkligen Basis übereinanderlegbar sind.
Hierzu weisen diese Pflastersteine seitliche Vorsprünge
und Hohlräume auf, die ihr reziprokes Ineinanderfügen gestatten.
Diese Pflastersteine, welche aufgrund ihrer Eipfachheit am
häufigsten verwendet werden, weisen jedoch zahlreiche Nachteile auf. So können diese aufgrund der Form ihres
oberen Teils nicht in einem für eine wesentliche industri-
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eile Anwendung unerläßlichen Arbeitstakt hergestellt oder
vorfabriziert werden. Sie sind daher verhältnismäßig teuer.
Weiterhin befinden sich während der Bildung einer Pflasterung mit Hilfe von derartigen Pflastersteinen die großen
Seiten der rechtwinkligen Basis einer Folge von Elementen derart in einer geraden Linie, daß zwischen den Basen
jeder Flucht von Pflastersteinen geradlinig eine Lücke
vorhanden ist. Dadurch ruft der wiederholte Durchgang von schweren Fahrzeugen auf den Rändern von zwei nebeneinanderliegenden
Fluchten der Pflastersteine (z.B. am Rand
von Bushaltestellen oder Entladeplätzen) in Längsrichtung einen"Scharniereffekt" oder ein Wippen der die Fluchten
bildenden Elemente hervor.
Zum anderen ruft die Anwendung einer senkrechten oder durchschlagenden
Belastung auf das äußere Ende des Vorsprungs eines Pflastersteins eine Umdrehung dieses Elementes hervor,
weil die besagte Last nicht durch eine geeignete Basis des genannten Elementes unterstützt wird, sondern
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durch den Rand der Basis des angrenzenden Elements«
Der Pflasterstein oder die Bodenplatte gemäß der vorliegenden Erfindung kann aufgrund seiner Konzeption leicht in
großen Arbeitstakten hergestellt werden. Er neigt ferner nicht dazu, sich unter durch Fahrbelastungen hervorgerufenen
Vibrationen aufzurichten. Er kann sich ferner nicht umdrehen^
wenn eine senkrechte Belastung an irgendeinem Punkt seines Randes auftritt. Er erlaubt ferner die Verteilung der durchschlagenden Belastung auf die benachbarten
Elemente, wodurch eine Verminderung des Drucks auf den Boden auftritt.
Durch die Erfindung wird ein Pflasterstein oder eine Bodenplatte
der eingangs genannten Art vorgeschlagen, welcher gekennzeichnet ist durch einen unteren Teil oder eine Abstützbasis
und einen oberen Teil oder eine Lauffläche, deren äußere Umfange durch abwechselnd konvexe und konkave
Kreisbogen von Umlaufflächen gebildet werden, wobei die konvexen Kreisbogen der genannten äußeren Umfange
in konzentrischen Kreisen eingeschrieben sind.
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Gemäß einem zweiten Merkmal der Erfindung sind die genannten Kreisbogen der Umlauffläche zylindrische Kreisbogen.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung haben die
Umlaufflächen der Kreisbogen in Berührung mit zwei entsprechend konvexen und konkaven angrenzenden Elementen
komplementäre Mantellinien.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung hat der Kreis*
bogen, in welchem die konvexen Kreisbogen des unteren
Teils oder der Abstützbasis eingeschrieben sind/ einen
wesentlicheren Durchmesser als der Durchmesser des Kreises,
in welchen die konvexen Kreisbogen des oberen Teils oder der Lauffläche eingeschlossen sind.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung haben die abwechselnd konvexen und konkaven Kreisbogen des oberen
Teils oder der Lauffläche eine identische Länge oder eine identische Öffnung und einen identischen Radius.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung
haben die konkaven Kreisbogen des unteren Teils oder der Abstützbasis einen identischen Radius mit dem Radius der
konvexen Kreisbogen des genannten Teils, wobei die genannten konkaven Kreisbogen eine größere Länge oder Öffnung
aufweisen als die Länge oder Öffnung der genannten kon-°
vexen Kreisbogen.
Gemäß einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung
weist der Pflasterstein oder die Bodenplatte drei symmetrische
Zweige oder Schenkel auf, webei die äußeren Umfange der genannten unteren und oberen Teile durch drei
zylindrische konvexe und drei zylindrische konkave Kreisbogen gebildet werden.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die oberen
und unteren Teile durch konische Flächen miteinander verbunden, wobei die konvexen Kreisbogen durch konisch-konvexe
Oberflächen verbunden sind, während die konkaven Kreisbogen durch konisch-konkave Flächen verbunden sind.
Diese und andere Merkmale der Erfindung ergeben sich noch
aus der folgenden Beschreibung.
Die Erfindung soll anhand der Zeichnungen am Beispiel
einer bevorzugten Ausführungsform näher erläutert werden.
In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Pflasterstein oder eine
Bodenplatte gemäß der Erfindung in verkleinertem Maßstab.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt längs der Linie 2-2 von Fig. 1.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf eine Aneinanderreihung
mehrerer Pflastersteine oder Bodenplatten gemäß
der Erfindung in noch kleinerem Maßstab.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt gemäß der Linie 4-4 von Fig. 3. Fig. 5 zeigt eine identische Ansicht zu Fig. 1, in welcher
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die verschiedenen Merkmale des Gegenstands der Erfindung dargestellt sind.
Fig. 6 zeigt einen Schnitt, vergleichbar mit Fig. 2, der eine Variante der Ausführungsform des Pflastersteins
oder der Bodenplatte gemäß der Erfindung darstellt.
In den Zeichnungen ist eine besonders vorteilhafte Ausführungsform
des Pflastersteins oder der Bodenplatte gemäß
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
Dieser Pflasterstein besteht aus einem unteren Teil P,
welcher mit "Abstützbasis11 im folgenden Beschreibungsteil
beschrieben ist,und aus einem oberen Teil Pl, der mit "Lauffläche" beschrieben ist. Diese unteren und oberen
Teile können eine identische oder keine identische Wicke aufweisen.
Der äußere Umfang der Lauffläche Pl wird durch abwechselnd konvexe A-A und konkave B-B zylindrische Kreisbogen gebil-
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it
Der äußere Umfang des unteren Teils oder der Abstützbasis P wird in gleicher Weise durch abwechselnd konvexe C-C und
konkave D-D zylindrische Kreisbogen gebildet.
Gemäß einem ersten Merkmal der Erfindung werden die zylindrischen
konvexen Kreisbogen C-C der Abstützbasis und die konvexen zylindrischen Kreisbogen A-A der Lauffläche in
konzentrische Kreise E, .El eingeschrieben,..Der Durchmesser
des Kreises E, in welchen die konvexen Kreisbogen C-C der Abstützbasis eingeschrieben sind, weist einen größeren
Durchmesser als der Kreisbogen El auf, in welchen die konvexen Kreisbogen A-A der Lauffläche eingeschrieben sind.
Die abwechselnd konvexen A-A und konkaven B-B Kreisbogen der Lauffläche haben eine identische Öffnung von 60 f wobei
die Radien K, Rl in gleicher Weise identisch sind. Die abwechselnd
konvexen C-C und konkaven D-D zylindrischen Kreisbogen der Abstützbasis haben in gleicher Weise identische
Radien R2 und R3. Die konkaven OO zylindrischen Bogen ha-
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ben eine Öffnung oder Länge, die größer als diejenige
der konvexen Kreisbogen G-C ist.
Der Pflasterstein weist drei symmetrische Zweige oder
Schenkel auf, wobei die äußeren Umfange der genannten unteren Teile P und der oberen Teile Pl durch drei abwechselnd
angeordnete konvexe und drei konkave zylindrische Kreisbogen gebildet werden. Schließlich werden
die unteren und oberen Teile des Pflastersteins durch
konische Flächen miteinander verbunden.
Die konvexen zylindrischen Kreisbogen A-A und G-C werden
durch konische konvexe Flächen miteinander verbunden, während die konkaven zylindrischen Kreisbogen B-B und
D-D durch konisch-konkave Flächen S2 miteinander verbunden
sind.
Die konischen Flächen Sl und S2 weisen den gleichen Neigungswinkel
(.>" der Mantellinie, eine Höhe H und identische Radien
auf.
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Wie sich insbesondere aus Fig. 3 ergibt, fallen die konvexen zylindrischen Kreisbogen A-A eines Elementes, welches mit dem Bezugszeichen 1 versehen ist, genau mit den
zylindrischen konkaven Kreisbogen B-B der angrenzenden Elemente 2, 3 und 4 zusammen, da sie einen identischen
Radius und eine identische Öffnung aufweisen.
In der gleichen Weise grenzen die konvexen zylindrischen Kreisbogen C-C des gleichen Elements vollständig an die
konkaven zylindrischen Kreisbogen D-D der genannten umgebenden Elemente 2, 3 und 4 an, da sie einen identischen
Radius aufweisen.
Die konischen Flächen Sl grenzen an die konischen Flächen S2 an, da die ersteren konvex und die zweiten konkav sind,
wobei diese Flächen anderenteils einen gleichen Neigungswinkel der Mantellinie, dieselbe Höhe und identische Radien
aufweisen.
Wie sich nachfolgend ergibt, wird eine auf ein Element, beispielsweise das Element 1 (Fig. 3), aufgegebene Be-
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lastung auf die angrenzenden benachbarten Elemente 5, 6
und 7 durch Vermittlung der konischen Berührungsflächen
Sl und BZ übertragen» Jedes Element teilt die Belastung,
welche ihm durch das Element 1 übertragen wiyd, auf die
anderen angrenzenden Elemente auf» Z,B. teilt das Element
die vom Element 1 empfangene Belastung auf die angrenzen«
den Elemente 2 und "4 auf.
horizontalen Belastungen, welche durch Vermittlung der zylindrischen und konischen Berührungsflächen übertragen
werden, werden fortschreitend durch die umgebenden Element
te aufgenommen.
Wenn unter der Wirkung von 3#Β. durch rollende Belastungen
erzeugten Vibrationen ein Element von unten nach oben wir«
kenden senkrechten Kräft.en unterworfen ist,, werden die
benachbarten Elemente durch ihr geeignetes Gewicht und durch ihre periphere Ineinanderfügung einer Anhebung des
genannten Elements entgegenwirken,
Ein Element, das inmitten eines mit derartig ineinanderge-
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fügten Elementen belegten Bodens angeordnet ist, kann
also ohne Aufbruch nicht entfernt werden. Die Demontage
kann von den Rändern her vorgenommen werden oder durch
Aufbruch eines Elements, was bei vergossenen Steinen nicht möglich ist.
Die senkrechten Belastungen, die auf dem inneren Umfang der Lauffläche eines Elements angewendet werden, werden
an das Innere der vieleckigen Unterlage übertragen,weIche
durch die innere Fläche der Abstützbasis gebildet wird.
Die senkrechten Belastungen erzeugen also kein Umkehrmoment
des Elements..
Die Vorteile der Pflastersteine oder Bodenplatten gemäß der
Erfindung und der mit Hilfe dieser Steine oder Bodenplatten ausgeführten Pflasterungen oder Auskleidungen sind folgende.
. ·· ■■■■'■■■■
Ks wird nur ein einziger Typ eines ineinanderfügbaten Elements verwendet.
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Ferner sindialle Fugen gekreuzt, und es tritt daher der
Gelenk- oder Scharniereffekt ausgerichteter Fugen nicht auf.
Die Stützflächen sind konisch, wodurch eine Selbstzentrierung
der Elemente unter der Einwirkung von Belastung erhalten wird.
Die seitlichen konischen oder zylindrischen Flächen können schnell mit Hilfe rotierender Werkzeuge erhalten werden.
Die Pflastersteine oder Bodenplatten gemäß der Erfindung
können ohne Fugen- und Bindemittel auf ein einfaches Sandbett oder andere geeignete Materialien gesetzt werden.
Die in der Beschreibung angegebenen Axiwendungsbeispiele
sind nicht begrenzt. So können die Pflastersteine oder Bodenplatten
gemäß der Erfindung zur Ausführung von Straßenbelägen, Parkplätzen, Entladeplätzen, Böschungsbelägen od.
dgl. verwendet werden.
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Im dargestellten Beispiel werden die Kreisbogen der Umlaufflächen, welche den äußeren Umfang der unteren
und oberen Teile des Pflastersteines bilden, zylindrische Kreisbogen. Wie in Fig. 6 gezeigt, ist es auch
möglich, andere Umfangsflächen (konische, ringförmige usw.) anzuwenden, welche das Ineinanderfügen benachbarter Elemente
ermöglichen, wobei die Berührungsumlaufflächen komplementäre Mantellinien und identische Radien aufweisen.
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Claims (10)
- Lucien MOGICAL'Armas - Les CostesOr gön (Bouche s-du-RhÖne)Frankreich221157 ÄPatentansprüchePflasterstein oder Bodenplatte aus Beton od.dgl., insbesondere zur Herstellung von Bodenbelägen, gekennzeichnet durch einen unteren Teil oder eine Abstützbasis und einen oberen Teil oder eine Lauffläche, deren äußere Umfange durch abwechselnd konvexe und konkave Kreisbogen von Umlaufflächen gebildet werden, wobei die konvexen Kreisbogen der genannten äußeren Umfange in konzentrischen Kreisen eingeschrieben sind.
- 2. Pflasterstein oder Bodenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die entsprechend konvexen und konkaven Umlaufflächen der Kreisbogen von zwei angrenzenden, in Berührung miteinander stehenden Pflastersteinen oder Bodenplatten komplementäre Man-- 17 30 9827/0766tellinien aufweisen.
- 3. Pflasterstein oder Bodenplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kreisbogen der Umlaufflächen zylindrische Kreisbogen sind.
- 4. Pflasterstein oder Bodenplatte nach einem oder mehrerender Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kreis, in welchen die zylindrischen Kreisbogen oder die Kreisbogen der konvexen Umlaufflächen des unteren Teils der Abstützbasis eingeschrieben sind, einen größeren Durchmesser aufweist als der Durchmesser des Kreises, in welchen die zylindrischen Kreisbogen oder die Kreisbogen der konvexen Umlaufflächen des oberen Teils oder der Lauffläche eingeschrieben sind.
- 5. Pflasterstein oder Bodenplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet« daß die abwechselnd konvexen und konkaven zylindrischen Kreisbogen oder die Kreisbogen der Lauffläche des oberen Teils oder der Lauffläche eine identische Länge oder-. 18 309827/0788eine identische Öffnung und einen identischen Radius aufweisen.
- 6. Pflasterstein oder Bodenplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zylindrischen Kreisbogen oder die-konkaven Kreisbogen der Umlauffläche des unteren Teils oder der Abstützbasis einen identischen Radius mit dem Radius der zylindrischen Kreisbogen oder der konvexen Kreisbogen der Umlauffläche des genannten Teils aufweisen, wobei die genannten konkaven-Kreisbogen eine Länge oder eine öffnung aufweisen, die größer als die Länge oder Öffnung der genannten konvexen Kreisbogen ist.
- 7. Pflasterstein oder Bodenplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Pflasterstein oder die Bodenplatte drei symmetrische Zweige oder Schenkel aufweist, wobei die äußeren Umfange der genannten unteren und oberen Teile durchdrei zylindrische Kreisbogen oder konvexe Kreisbogen der Umlauffläche und durch drei zylindrische Kreisbogen oder- 19 309827/0 766konkave Kreisbogen der Umlauffläche gebildet werden.
- 8. Pflasterstein oder Bodenplatte nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Teil oder die Abstützbasis und der obere Teil oder die Lauffläche durch konische Flächen miteinander verbunden sind.
- 9. Pflasterstein oder Bodenplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zylindrischen Bogen oder die konvexen Bogen der Umlauffläche der genannten unteren und oberen Teile durch konvexe konische Flächen miteinander verbunden sind, während die zylindrischen Bogen oder die konkaven Bogen der Umlauffläche d>*t genannten Teile durch konkave konische Flächen miteinander verbunden.sind.
- 10. Pflasterstein oder Bodenplatte nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten konvexen und konkaven konischen Flächen den gleichen Neigungswinkel der Mantellinie, eine gleiche Höhe und identische Radien aufweisen.3u98-2£(/D7
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