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Unterwassermine, insbesondere Grundmine neuer Bauart mit Einrichtung
zur oPtimalen Lage auf dem Meeresboden Die Erfindung betrifft eine Unterwassermine,
insbesondere Grundmine von langgestreckter Gestalt und neuer Bauart mit einer Einrichtung
zur Verminderung der Einsinktiefe und zur Erzielung einer optimalen Lage zu ihren
Zündelementen auf dem Meeresboden parallel zur Längsachse der Mine.
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Es ist bekannt, mit Hilfe von Über- oder Unterwasserfahrzleugep sowie
von Flugzeugen Unterwasserminen, insbesondere Grundminen entsprechend ihrer taktischen
Aufgabe in Flachwassergebieten bis ca. 100 m Wassertiefe zu verlegen.
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Beim Abwurf aus dem Minengürtel eines U-Bootes beispielsweise verläßt
die Mine diesen in senkrechter Lage und fällt dann im freien Fall durch den gegebenen
Untertrieb auf den Meeresboden.
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Dabei hat sich erfahrungsgemäß gezeigt, daß die Mine, sofern nicht
der Untergrund felsig beschaffen ist, in den Meeresboden eindringt und dort stecken
bleibt. Es kommt aber auch vor, daß sie sich-durch ihr Eigengewicht zur Seite neigt,
etwa bis zu einem Neigungswinkel von ca.\600 aus der Vertikalen, bis sich die Flächenpressungen
von Mine und Sediment im Gleichgewicht befinden.
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Die bekannten Minenkonstruktionen, insbesondere die der Grundminen
sind ihrer Bauart nach gewöhnlich in drei Sektionen aufgeteilt. Während der Sprengstoffteil
hierbei überwiegend in der Mitte des Minenkörpers angeordnet ist, befindet sich
der Elektronikteil mit den Sensoren, der Zündeinrichtung, dem Wasserdruckschalter
sowie die Scharfstellverzögerlmg und der Zündverstärker, aufgeteilt in den beiden
Stirnseiten.
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Besonders nachteilig wirkt sich hierbei die elektrische Verkabelung
der Elektronikelemente untereinander durch den Sprengstoffteil hindurch aus.
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Bei Abwurf derartiger Minen auf den Meeresboden besteht die Gefahr,
daß die Sensoren, die bekanntlich das Zündkriterium herstellen, mehr oder weniger
weit in das Sediment eindringen, wodurch ihre Aktionsfähigkeit wesentlich herabgesetzt
wird.
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Durch Versuche mit Minen verschiedener Konstruktion, insbesondere
durch Anbringen von Leitflossen, konnten diese Nachteile nicht beseitigt werden,
da die hydrodynamische Formgebung bei kleinen Wurftiefen nicht wirksam wurde.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Grundmine zu
konzipieren, die einerseits eine Aufteilung des Elektronikteils innerhalb des Minenkörpers
vermeidet, und die andererseits eine Einrichtung aufweist, die es ermöglicht, daß
die Mine unabhängig von der Wurftiefe eine möglichst definierte, vorzugsweise bodenparallele
Lage, auf dem Meeresboden einnimmt, so daß die Aktionsfähigkeit der Sensoren gewährleistet,
insbesondere die optimale Empfindlichkeit des Magnetsensors erhalten bleibt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Grundmine
aus einem Elektronikteil und einem Sprengstoffteil, die je für sich hergestellt
sind, zusammengesetzt ist, und daß für die optimale bodenparallele Lage der Mine
auf dem Meeresboden ein beweglicher Stempel das Kippmoment der Mine erhöht.
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Um eine solche Mineneinrichtung konstruktiv zu realisieren, wird nach
einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung zur Erzielung einer optimalen Lage
ein beweglicher Stempel verwendet, der im Innern des Minenkörpers, vorzugsweise
im Sprengstoffteil in Längsachse der Mine in einer freigefluteten Federbüchse mit
Druckfeder angeordnet ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigt: Fig. 1 eine schematische Ansicht
einer Grundmine bekannter Bauart Fig. 2 eine Grundmine gemäß Fig. 1, jedoch teilweise
im Sediment eingesunken Fig. 3 eine schematische Ansicht der Grundmine gemäß der
Erfindung mit ausgefahrenem Stempel Fig. 4 eine schematische Ansicht gemäß Fig.
3 in quasi bodenparalleler Lage Fig. 5 als Detail in vergrößertem Maßstab ein Beispiel
für die Anordnung des Stempels im gespannten Zustand nach der Erfindung Fig. 6 eine
Anordnung gemäß Fig. 5 jedoch mit ausgefahrenem Stempel Fig. 1 und 2 zeigen im Prinzip
eine Grundmine in bekannter Ausführungsform. Bemerkenswert an dieser Konstruktion
ist die 3-Teilung der Mine. Die gesamte Elektronik ist hierbei in den beiden Stirnseiten
a und b der Mine untergebracht, während der Sprengstoffteil c sich im Mittelteil
befindet. Hierdurch ergeben sich die eingangs erwähnten Nachteile bezüglich der
elektrischen Verkabelung der Elektronikteile a und b durch den gesamten Minenkörper,
so auch zwangsläufig durch den Sprengstoffteil c. Fig. 2 zeigt eine solche Mine
auf dem Meeresboden.
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Das Elektronikteil b ist hierbei weit in das Sediment eingedrungen,
wodurch die Aktionsfähigkeit der Mine wesentlich herabgesetzt ist.
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Demgegenüber sieht die Ausführungsform der Erfindung eine 2-Teilung
der Mine sowie eine Einrichtung zur Erhöhung des Kippmomentes vor. Wie aus Fig.
3 ersichtlich, bestehen die wesentlichen Merkmale dieser neuartigen Minenkonstruktion
aus dem Elektronikteil d, dem Sprengstoffteil e sowie aus dem beweglichen
Stempel
f. Fig. 4 veranschaulicht, wie mit Hilfe der erfindungsgemäßen Einrichtung eine
bodenparallele Lage nach dem Abwurf der Mine aus dem Minenschacht auf dem Meeresboden
erreicht wird, wobei bei beiden Minentypen gemäß Fig. 2 und 4 gleiche Meeresbodenverhältnisse
angenommen sind. Fig. 5 zeigt schließlich die zur Durchführung nach der Erfindung
geeignete Einrichtung in ihrer Funktionsweise. Hiernach besteht die Einrichtung
aus dem Stempel f einer Druckfeder j und einer freigefluteten Federbüchse k. Mittels
einer Arretiervorrichtung 1 wird der Stempel in seiner Ruhelage gehalten. Die Arretiervorrichtung
1 ist nur bei Verlassen der Mine aus der Abwurfvorrichtung lösbar.
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Fig. 6 zeigt die gleiche Anordnung mit herausgeschnelltem Stempel
f. Hierbei wir die Endlage des Stempels durch eine weitere Arretiervorrichtung n,
o innerhalb der Federbüchse fixiert.
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Eine Platte m, die fest mit dem Stempel f verbunden ist, ist der äußeren
Form des Minenkopfes angepaßt. Durch den ausgefahrenen Stempel wird belm Aufsetzen
der Mine auf den Meeresboden durch Verlagerung des Massenschwerpunktes g von h nach
h + h' eine Erhöhung des Kippmomentes, der sich im labilen Gleichgewicht befindlichen
Mine erreicht (Fig. 3).
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin:
a) Die gesamte Zündeinrichtung mit Sensoren, Wasserdruckschalter und Scharfstelleinrichtung
sind räumlich nicht mehr voneinander getrennt und können in einem Druckgefäß untergebracht
werden.
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b) Die elektrische Verkabelung durch den Sprengstoffteil hindurch
entfällt.
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c) Alle Funktionseinheiten der Mine können in einer Einheit (auch
ohne Sprengstoffteil) transportiert, geprüft und gewartet werden.
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d) Die Mine erhält eine günstigere Auftriebs- und Gewichtsverteilung.
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e) Anflanschen des Elektronikteiles an Sprengstoffteile mit verschiedenen
Sprengstoffdosierungen möglich.
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f) Sensoren sind beim senkrechten Auftreffen der Mine auf dem Meeresboden
weitgehend geschützt.