DE2138990C3 - Überflur-Hebebühne - Google Patents
Überflur-HebebühneInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B66—HOISTING; LIFTING; HAULING
- B66F—HOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
- B66F7/00—Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts
- B66F7/28—Constructional details, e.g. end stops, pivoting supporting members, sliding runners adjustable to load dimensions
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- B66F7/00—Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts
- B66F7/02—Lifting frames, e.g. for lifting vehicles; Platform lifts with platforms suspended from ropes, cables, or chains or screws and movable along pillars
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- Forklifts And Lifting Vehicles (AREA)
Description
50
Die Erfindung bezieht sich auf eine Überflur-Hebebühne, insbesondere für Kraftfahrzeuge, die an zwei
aufrechten Säulen je einen Hubschlitten aufweist, an denen in sich starre oder knickbare Hubarme richtungsund/'oder
längenveränderbar angeordnet sind.
Überflur-Hebebühnen sind in mannigfachen Ausführungen bekannt und dienen in der Regel dazu, um
Fahrzeuge hochzuheben und damit alle Aggregate, wie Motor, Getriebe usw. von unten her frei zugänglich zu
machen, wodurch Reparatur-, Montage- und Pflegearbeiten ganz wesentlich erleichtert werden. Derartige
Hebebühnen haben sich in der Praxis bewährt, jedoch bieten sie keine Möglichkeit, die Aggregate nach oben
auszubauen. Dafür sind besondere Hubwerke, wie fahrbare Kräne usw. erforderlich, die nicht nur einen
erheblichen finanziellen Aufwand erfordern, sondern auch unnötig Raum verbrauchen, der in Werkstätten in
aller Regel knapp ist
Zur Berücksichtigung dieser Probleme ist bereits eine Zusatzeinrichtung für Hebebühnen bekannt geworden
(DE-GM 18 90 742), die im wesentlichen aus einem auf die Hubarme einer Unter-Flurhebebühne aufsteckbaren
Galgen besteht Durch Ausnutzung der Hubarbeit der Hebebühne kann der Galgen praktisch als Kran
verwendet werden. Dieses Zusatzgerät ist verhältnismäßig
sperrig und hat besonders bei schweren Lasten den Nachteil, daß das Ende des Galgenauslegers, an dem die
Last hängt, nachfedert Wenn man dies durch eine Verkürzung des Galgenauslegers zu verbessern versucht,
wird der Arbeitsbereich des Galgens in unerwünschter Weise eingeschränkt Eine weitere
Einschränkung des Arbeitsradius der bekannten Zusatzeinrichtung beruht auch darauf, daß eine einsäulige
Unterflur-Hebebühne benutzt wird. Dies bedeutet auch,
daß das Fahrzeug, an dem eine Reparatur durchgeführt werden muß, unter einem gewissen Abstand neben der
Hebebühne abgestellt werden muß, damit das Aggregat des Kraftfahrzeuges, das abgehoben werden so!!, in den
Arbeitsbereich des Galgens kommt Bei kleineren Werkstätten ist es aber häufig so, daß neben der
Hebebühne nicht mehr genügend Platz vorhanden ist Auch bei größeren Werkstätten ist es nicht vorteilhaft,
wenn für die Reparatur eines Fahrzeuges nicht nur der Platz über der Hebebühne, sondern auch ein Platz
seitlich von der Hebebühne freigehalten werden muß.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Überflur-Hebebühne mit zwei aufrechtstehenden
Säulen derart zu verbessern, daß mit Hilfe der Hubschlitten auch schwere Aggregate aus dem in
der Hebebühne abgestellten Kraftfahrzeuge gehoben werden können. Vor allen Dingen sollen die großen
Lasten derart beherrscht werden können, daß keine Querkräfte auftreten und zu einer Verschiebung der
Last führen können. Schließlich soll sich die Hebebühne
trotz dieser Verbesserung in einem wirtschaftlich tragbaren Rahmen, also wed:r eintn hohen finanziellen
noch materiellen Aufwand erfordern.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Überflur-Hebebühne in der in dem Hauptanspruch
gekennzeichneten Weise ausgestaltet
Bei der Erfindung ist es besonders vorteilhaft, das große Lasten beherrscht werden können, da für das
Heben mit dem Hebewerkzeug die volle Leistung der Hebebühne zur Verfügung steht Ob man das Zusatzhebewerkzeug
an den Schlitten oder an den Hubarmen abstützen wird, ist eine Frage der Konstruktion und
außerdem eine Frage der gewünschten Belastbarkeit bzw. der gewünschten Variationsmöglichkeit Sollen
lihr große Lasten beherrscht werden, wird es sich
empfehlen, das Hebewerkzeug unmittelbar an den Hubschlitten anzuschließen. Wird hingegen eine große
Variationsmöglichkeit gefordert, empfiehlt es sich, ein oder zwei oder auch mehrere Hebewerkzeuge an in sich
starren oder auch knickbaren Hubarmen vorzusehen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in Anspruch 3 gekennzeichnet Ein derartiges Hebewerkzeug
ist besonders belastungsfähig, d.h. es empfiehlt sich vor allem für solche Arbeiten, bei denen große
Lasten beherrscht werden müssen. Außerdem bietet ein Portal ein Höchstmaß an Sicherheit; denn selbst bei
großen Seitenkräften ist ein Ausscheren der Last ausgeschlossen.
Eine besonders einfache und damit vorteilhafte Ausführung der erfindungsgemäßen Überflur-Hebebüh-
ne besteht darin, daß das Hebewerkzeug ein flacher Balken Ut, der die Stützenden der Hubarme überbrückt,
wobei bevorzugter Balken an seinen Endbereichen derart profiliert bzw. durch Anschweißteile ergänzt ist,
daß er auf den Stützenden befestigungslos aufsteckbar ist Die besondere Gestaltung der Endbereiche des
Balkens ermöglichen ein rasches Aufsetzen und Abnehmen des Hebewerkzeuges, das sich übrigens auch
gut dafür eignet, z. B. eine schwere Getriebeeinheit von
unten her nach üben zu drücken. Der flache Balken kann
auch mit einem Portal kombiniert werden, das dann zweckmässigerweise an dem Hubschlitten seine Abstützung
findet In einem solchen Fall kann dann von oben gezogen und von unten her gedrückt werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Überflur-Hebebühne ist in Anspruch 6
gekennzeichnet Durch die Schwenkbarkeit der Hubarme und auch durch ihre Knickbarkeit lassen sich auf
einfachste Weise die Widerlagerpunkte für die Hebewerkzeuge verändern, d.h., die Hebewerkzeuge
lassen sich weitgehend in diejenigen Lagen bringen, die gerade erforderlich sind. Dieser Vorteil wird noch
unterstrichen, wenn die Aufnahmen der Huoaime auf
letzteren aufsteckbar, verschiebbar und gegebenenfalls feststellbar angeordnet sind
Um eine weitere Anpassungsmöglichkeit an die jeweils herrschenden Arbeitsbedingungen zu erzielen,
ist die erfindungsgemäße Hebebühne so weitergebildet, wie in Anspruch 8 angegeben ist
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen. Die Erfindung ist
der folgenden Beschreibung unter Bzugnahme auf die Zeichnungen erläutert Es zeigt
Verbindung mit einer Hebebühne, die zwei Säulen aufweist; und
F i g. 2 eine Vorderansicht auf eine Zweisäulen-Hebebühne mit einem gegenüber F i g. 1 geänderten He-
s bewerkzeug.
Gemäß F i g. 1 weist die dargestellte Hebebühne 1 zwei Säulen 2 auf, die als Widerlager für Hubschlitten 3
dienen. An dem Hubschlitten 3 sind um eine Achse 4 verschwenkbare Hubarme 5 vorgesehen. Außerdem
ίο sind Konsolen 6 erkennbar, die ösenartig ausgebildet
sind, so daß sie einen Zapfen 7 aufzunehmen vermögen.
Der Zapfen 7 gehört zu einem aufrechten Teil 8, der an seinem oberen Ende in einen Querholm 9 übergeht Die
Teile 3, 9 bilden ein Hubwerkzeug 10, das portalartig ausgebildet ist Auf dem Querholm 9 ist ein Lasthaken
12 vorgesehen, der an einem schieberartigen Lastwiderlager 13 sitzt, das sich in Richtung des Doppelpfeiles 14
verstellen läßt Der Vorteil dieser Konstruktion besteht darin, daß in der Querrichtung ein großer Arbeitsbereich
gegeben ist und hohe Belastungen beherrscht werden können.
Das Hcbcwcrkzcug iO müß aber keinesfalls unmittelbar
am Hubschlitten 3 sitzen, vielmehr kann es auch auf den Hubarm 5 aufgesetzt sein. Für die Aufnahme selbst
können wiederum ösenartige Konsolen am Arm 5 vorgehen sein. Der Zapfen 7 kann auch hohl sein und
dann auf einen Aufsteckdorn 15 aufgeschoben werden.
Gemäß F i g. 2 ist auf die Stützenden 16 der Hubarme 5 ein besonders gedrungenes Hebewerkzeug iO
aufgesetzt das lediglich aus einem flachen Balken besteht Die Endbereiche 17 des Balkens sind durch
Anschweißteile 18 so gestaltet daß das Hebewerkzeug 10 ohne besondere Befestigung auf den Armen 5 Halt
findet
Claims (8)
1. Oberflur-Hebebühne, insbesondere für Kraftfahrzeuge, die an zwei aufrechten Säulen je einen
Hubsclilitten aufweist, an denen in sich starre oder
knickbare Hubarme richtungs- und/oder längenveränderbar
geordnet sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hubschlitten (3) oder die Hubanne (5) mit Anschlußteilen zur lösbaren Aufnahme eines Hebewerkzeuges (10) versehen
sind, das die Schlitten (3) bzw. die Hubarme (5) beider Säulen (2) miteinander verbindet und den
Fahrzeugstellplatz zwischen den beiden Säulen (2) überspannt
2. Uberflur-Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß für die lösbare Aufnahme des Hebewerkzeuges (10) der Hubschlitten (3) Konsolen
(6) aufweist, die Einsteckaufnahmen oder geteilte Schellen aufweisen.
3. Oberflur-Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hebewerkzeug (10) portalartig
ausgebildet is L
4. Oberflur-Hebebühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hebewerkzeug (10) ein
flacher Balken ist, der die Stützenden (16) der Hubarme (5) überbrückt
5. Oberflur-Hebebühne nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Balken in seinen Endbereichen
derart profiliert bzw. durch Anschweißteile (18) ergänzt ist, daß er auf den Stützenden (16)
befestigungslos aufsteckbar ist
6. Hebebühne nach einem oder mehreren der folgenden Anspräche t, 4 οόττ 5, dadurch gekennzeichnet,
daß bei der Abstützung des Hebewerkzeuges (10) auf den Hubarmen (5) ^ie Anschlußteile an
beliebigen Stellen in Form von Einstecköffnungen, Ansteckdornen (15), Konsolen (6) oder sperrbaren
Gabein (22,23) vorgesehen sind.
7. Überflur-Hebebühne nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußteile der Hubarme *o
(5) auf letzteren aufsteckbar und verschiebbar feststellbar angeordnet sind.
8. Überflur-Hebebühne nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem etwa waagerechten Teil (9) des Hebewerkzeuges (10) verstellbar ein Lastwiderlager
(13) vorgesehen ist, das einen Lasthaken (12) oder eine sonstige Lastaufnahmevorrichtung trägt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19712138990 DE2138990C3 (de) | 1971-08-04 | 1971-08-04 | Überflur-Hebebühne |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19712138990 DE2138990C3 (de) | 1971-08-04 | 1971-08-04 | Überflur-Hebebühne |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2138990A1 DE2138990A1 (de) | 1973-02-15 |
DE2138990B2 DE2138990B2 (de) | 1978-11-16 |
DE2138990C3 true DE2138990C3 (de) | 1979-07-12 |
Family
ID=5815743
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19712138990 Expired DE2138990C3 (de) | 1971-08-04 | 1971-08-04 | Überflur-Hebebühne |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE2138990C3 (de) |
Families Citing this family (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
FR2484386B1 (fr) * | 1980-06-12 | 1986-10-24 | Reidenbach Roger | Dispositif pour la fixation sur le sol d'une colonne supportant une charge en porte-a-faux |
FR2682368B1 (fr) * | 1991-10-10 | 1997-01-03 | Peugeot | Pont de levage a deux colonnes pour vehicule automobile. |
-
1971
- 1971-08-04 DE DE19712138990 patent/DE2138990C3/de not_active Expired
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE2138990B2 (de) | 1978-11-16 |
DE2138990A1 (de) | 1973-02-15 |
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