DE2137133C3 - Verfahren zur Herstellung plutoniumhaltiger Kernbrennstoffstäbe - Google Patents
Verfahren zur Herstellung plutoniumhaltiger KernbrennstoffstäbeInfo
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Description
45
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung plutoniumhaltiger Kernbrennstoffstäbe für
Ihermische Kernreaktoren, bei denen sich das Plutoni-Um nur in der zylindrischen Randzone in der aus einer
Uranverbindung bestehenden und von einem Hüllrohr umschlossenen Kernbrennstoffüllung befindet. Bekanntlich
wird bei fast allen thermischen Kernreaktorlystemen das an sich nicht spaltbare Uranisotop U-238
durch Neutroneneinfang in mehr oder weniger starkem Maße in Plutonium umgewandelt. Dieses besteht zu
einem sehr hohen Anteil aus spaltbaren Isotopen, die also wieder als Kernbrennstoff in thermischen Kernreaktoren
geeignet sind. Der Wiederverwendung dieses neugewonnenen Spaltstoffes geht seine Rückgewinnung
aus verbrauchten Kernbrennstoffelementen in sogenannten Wiederaufbereitungsanlagen voraus.
Im Vergleich zum in der Hauptsache in thermischen Reaktoren verwendeten uranhaltigen Kernbrennstoff,
z. B. Urandioxid, der eine Anreicherung des spaltbaren Uran-235 bis etwa 4% besitzt, ist der Anteil spaltbarer
Isotone im Plutonium sehr hoch, so daß es bei einer
unverdünnten Verwendung dieses wiedergewonnenen Plutoniums zu einer außerordentlich hohen Leistungsdichte
an den mit diesem Brennstoff ausgerüsteten Brennstäben kommen würde. Dies ist jedoch technisch
nicht beherrschbar, es ist vielmehr notwendig über den
«samten Reaktorkern eine gleichmäßige Le.stungsdichteverteilung
zu erzielen. In diesem Zusammenhang ist bereits vorgeschlagen worden, das Plutonium dem
normalen Kernbrennstoff in verhältnismäßig kleinen Anteilen beizumischen, weiterhin ist bekanntgeworden,
das Plutonium vorzugsweise in die Randschicht der normalerweise verwendeten Kernbrennstofftabletten
einzubringen und damit auch den Temperaturgradienten in der Keramik abzubauen. Aus der DT-OS
15 89 010 ist es weiterhin bekannt, daß die äußere Zone
des Kernbrennstoffes aus einer keramischen Plutoniumverbindung bestehen kann. Zwischen dieser und
dem Brennstäbhüllrohr ist außerdem eine Wärmeisolationsschicht
zur Erhöhung der Kernbrennstofftemperatur vorgesehen, damit Schwellkräfte - es handelt
sich um einen schnellen und nicht um einen thermischen Kernreaktor - vom porösen Kern der Brennstoffüllung
aufgenommen werden können.
Diese Verfahren zur Einbringung des Plutoniums in den Kernbrennstoff sind jedoch in Anbetracht der äußerst
schwierigen und gefährlichen Handhabung des Plutoniums nur mit großen technischen Schwierigkeiten
sowie einem entsprechend hohen Kostenaufwand möglich Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren zur Unterbringung von Plutonium in Brennstäben thermischer Kernreaktoren zu
schaffen das nicht mit den geschilderten Nachteilen verbunden ist. Wärmeisolationsschichten werden dabei
nicht benötigt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemaß dadurch gelöst, daß zunächst die Hüllrohrinnenwand mit einer
Schicht einer plutoniumhaltigen Matrix belegt und anschließend die uranhaltige Kembrennstoffüllung in das
Hüllrohr eingebracht wird, worauf dieses in an sich bekannter Weise durch Endkappen verschlossen wird.
Die Kernbrennstoffüllung kann dabei z. B. in an sich bekannter Weise aus Tabletten oder aus einem Granulat
bestehen. Vorzugsweise werden sowohl das Plutonium als auch das Uran in oxidischer Verbindung verwendet,
jedoch sind grundsätzlich auch andere Verbindungen, z. B. auf Kohlenstoff- oder Siliciumbasis mög-
Da eine direkte Aufbringung des Plutoniums auf der Hüllrohrinnenwand mit Schwierigkeiten verbunden ist,
wird dieses in eine Matrix eingebettet. Der Gewichtsanteil sollte dabei größer als 50% sein. Als Matrixmaterial
kommen nur Stoffe in Betracht, die einmal mit dem Hüllrohr selbst und dann auch mit dem Plutonium bzw.
dem übrigen Kernbrennstoff verträglich sind. In vorliegendem Fall wurde Kohlenstoff für diesen Zweck ausgewählt.
Die Einbringung der Schicht auf der Hüllrohrinnenwand läßt sich dabei mit verhältnismäßig einfachen
Mitteln bewerkstelligen.
Es wird zunächst eine Aufschlämmung von plutoniumhaltigen Teilchen in einem durch Temperaturbehandlung
zu Kohlenstoff abbaubaren Lack hergestellt und diese durch die Hüllrohre hindurchgeleitet. Auf der
Hüllrohrinnenwand befindet sich dann ein Film dieser Aufschlämmung, der nach Trocknung unter einer inerten
Schutzgasatmosphäre bis zum Verkoken des Lakkes erhitzt wird. Auf diese Weise sind dann die plutoniumhaltigen
Teilchen in einer Kohlenstoffmatrix eingebettet. Das Mengenverhältnis von Kohlenstoff zu PIu-
tonium soll sich in dieser Matrix zwischen 1 :5 und
1 :2G einstellen, d. h„ daß die Konzentration der Aufschlämmung
entsprechend gewählt wird, was sich leicht durch Versuche ermitteln läßt. Selbstverständlich sollen
die plutoniumhaltigen Teilchen dabei möglichst klein sein und einen Durchmesser von
<10μ, vorzugsweise < 1 μ, besitzen. Dies ist notwendig, damit die Aufschlämmung
stets die gleiche Konzentration und damit auch die aut der Hüllrohrinnenwand gebildete Schicht
einen gleichmäßigen Anteil von Plutonium aufweist.
Die Dicke dieser Schicht, die 10 bis 100 μ betragen
sollte, läßt sich durch Einstellung der Viskosität der Aufschlämmung vorausbestimmen. Unter Umständen
wäre auch ein mehrmaliges Hindurchleiten der plutoniumhaltigen Aufschlämmung möglich, unter Zwischen- '5
schaltung entsprechender Trocknungs- bzw. auch Verkokungsvorgänge.
Die Figur zeigt im Schnitt den Aufbau eines derartigen Brennstabes. Er besteht aus dem Hüllrohr 1, den
beiden Endkappen 2 und 3, die in an sich bekannter *ο
Weise durch Löten oder Schweißen miteinander verbunden sind sowie der uranhaltigen Kernbrennstoffüllung
4, hier in Tablettenform. Das Hüllrohr 1 ist mit der Plutoniumhaltigen Schicht 5 in der beschriebenen Weise
ausgekleidet. Wie in der Figur dargestellt, reicht der Überzug 5 nicht ganz bis an die Endkappen 2 bzw. 3
heran. Dies ist notwendig, da sonst die Verbindung zwischen dem Hüllrohr I und den Endkappen nicht mehr
einwandfrei hergestellt werden könnte. Dieser Abstand kann erzielt werden, entweder durch nachträgliches
Entfernen der äußersten Bereiche der Schicht 5 oder durch vorherige Abdeckung dieser Zonen durch z. B.
den Einfülltrichter für die Durchleitung der plutoniumhaltigen
Aufschlämmung. Die Herstellung eines derartigen Brennstabes läuft daher nach folgendem Schema
ab:
1. Einbringung der plutoniumhaltigen Schicht 5 in der beschriebenen Weise,
2. Aufbringen einer Endkappe 2 oder 3 und Verbindung derselben mit dem Hüllrohr 1,
3. Einfüllen der Kernbrennstofftabletten 4 und
4. Verschließen des gefüllten Brennstabes mit der anderen Endkappe.
Die verwendete Aufschlämmung zur Erzeugung der Schicht 5 besteht aus einem Nitrozelluloselack- oder
einem Cellitlack sowie Plutoniumoxidteilchen, beispielsweise
aus Pu-Oxalat hergestellt, von einer Teilchengröße <10μ. Mit einem Verdünner kann die benötigte
Viskosität zur Einstellung der Schichtdicke eingestellt werden. Die Verkokungstemperatur dieser
Lacke beträgt in strömendem reinstem Argon etwa 2500C und beeinträchtigt somit die metallurgischen
Eigenschaften des verwendeten Hüllrohres nicht. Dieses besteht in an sich bekannter Weise z. B. aus Stahl
oder Zirkonlegierungen.
Selbstverständlich können auch andere zu Kohlenstoff zersetzbare Lacke Verwendung finden, wesentlich
ist, daß diese keine Rückstände aufweisen, die stark neutronenabsorbierend wirken. Die bei diesem Verfahren
benötigten Einzelschritte sind derart einfach, daß sie sich ohne Schwierigkeiten automatisieren lassen,
was im Hinblick auf die für die Verarbeitung von Plutonium gerichteten Sicherheitsvorschriften von besonderem
Vorteil ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
- Patentansprüche:1 Verfahren zur Herstellung plutoniumhaltiger Kernbrennstoffstäbe für thermische Kernreaktoren, bei denen sich das Plutonium nur in der zylindrischen Randzone der aus einer Uranverbindung Destehenden und von einem Hüllrohr umschlossenen Kernbrennstoffüllung befindet, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst die Hüllrohnn- >o nenwand mit einer Schicht einer plutoniumhaltigen Matrix (5) gelegt und anschließend die uranhaltige Kernbrennstoffüllung (4) in das Hüllrohr (1) eingebracht wird, worauf dieses in an sich bekannter Weise durch Endkappen (2 und 3) verschlossen υ wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Plutoniumgehalt der Matrix größer als 50 Gewichtsprozent ist.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch ge- » kennzeichnet, daß Plutonium und Uran vorzugsweise in oxidischer Verbindung verwendet werden.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß für die Belegung der Hüllrohrinnenwand eine Aufschlämmung von plutoniumhaltigen Teilchen in einem durch Temperaturbehandlung zu Kohlenstoff abbaubaren Lack durch die Hüllrohre hindurchgeleitet wird und die Hüllrohre nach Abtropfen des überschüssigen Lackes sowie Trocknung des Überzuges unter einer inerten Schutzgasatmosphäre bis zum Verkoken des Lakkes erhitzt werden.
- 5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration der plutoniumhaltigen Teilchen in der Aufschlämmung so eingestellt wird, daß sich in der verkokten Lackschicht (5) der Hüllrohrinnenwand ein Mengenverhältnis von Kohlenstoff zu Plutonium zwischen 1 :5 und 1 :20 einstellt.
- 6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die plutoniumhaltigen Teilchen einen Durchmesser <Ι0μ, vorzugsweise < 1 μ, aufweisen.
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