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DE2122039A1 - Verfahren zur Herstellung eines Faserteppichs oder Faservlieses und Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Faserteppichs oder Faservlieses und Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens

Info

Publication number
DE2122039A1
DE2122039A1 DE19712122039 DE2122039A DE2122039A1 DE 2122039 A1 DE2122039 A1 DE 2122039A1 DE 19712122039 DE19712122039 DE 19712122039 DE 2122039 A DE2122039 A DE 2122039A DE 2122039 A1 DE2122039 A1 DE 2122039A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fiber
fiber web
carpet
fibers
drum
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19712122039
Other languages
English (en)
Inventor
Henry A. Sarnia Ontario Hatch (Kanada)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Owens Corning Canada Inc
Original Assignee
Fiberglas Canada Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Fiberglas Canada Inc filed Critical Fiberglas Canada Inc
Publication of DE2122039A1 publication Critical patent/DE2122039A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04HMAKING TEXTILE FABRICS, e.g. FROM FIBRES OR FILAMENTARY MATERIAL; FABRICS MADE BY SUCH PROCESSES OR APPARATUS, e.g. FELTS, NON-WOVEN FABRICS; COTTON-WOOL; WADDING ; NON-WOVEN FABRICS FROM STAPLE FIBRES, FILAMENTS OR YARNS, BONDED WITH AT LEAST ONE WEB-LIKE MATERIAL DURING THEIR CONSOLIDATION
    • D04H1/00Non-woven fabrics formed wholly or mainly of staple fibres or like relatively short fibres

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Nonwoven Fabrics (AREA)

Description

Patentanwalt Dipl.-Phys. Gerhard Lledl 8 München 22 Steinsdorfstr. 21-22 Tel. 29 84
Fiberglas Canada Limited, 48 St. Clair Avenue West, Toronto 7, Ontario
Verfahren zur Herstellung eines Faserteppichs oder Faservlieses und Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Faserteppichs oder Faservlieses, insbesondere aus Schlackenwolle, bei dem die Fasern aus einem flüssigen Ausgangsmaterial durch Anwendung
Dr. Nö/G
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eines heißen Gas- oder Dampfstromes ausgezogen werden und auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Faserteppiche und Faservliese sollen für Konstruktionselemente in der Industrie geeignet sein. Zur Herstellung von Schlackenwolle sind verschiedene Verfahren bekannt. Ein solches Verfahren ist beispielsweise unter der Bezeichnung Blasverfahren bekannt geworden, bei dem durch Anwendung eines Preßluftstromes, welcher mit hoher Geschwindigkeit aus Auslaßschlitzen strömt, eine viskose Flüssigkeit zu Fasern ausgezogen bzw. geblasen wird. Der Strom der viskosen Flüssigkeit wird durch eine oder mehrere kalibrierte Öffnungen, welche an einem Vorwärmofen eines herkömmlichen Schmelzofens (z.B. zur Herstellung einer Glasschmelze) vorgesehen sind, erzeugt. Bei einem anderen bekannten Verfahren, dem sogenannten "Aerocor"-Verfahren, wird ein Glasstab in die Zone eines heißen Gases eines Brenners gebracht, wobei infolge der hohen Geschwindigkeit des Gases der Glasstab in feingestapelte Glasfasern mit einer Länge von etwa 20 - 40 cm umgewandelt wird. Bei einem weiteren Faserziehverfahren wird ein ringförmiger Faserzieher verwendet, welcher an der Innenseite seines ringförmigen Gehäuses Düsen aufweist, durch welche heißes Gas mit hoher Geschwindigkeit ausströmt. Dieser Faserzieher ist unterhalb einer Auslaßöffnung eines Schmelzofens angebracht, aus welcher das geschmolzene Faserausgangsmaterial herausfließt. Das Ausgangsmaterial gelangt in das Innere des Faserzieher ringes, wo infolge des heißen Gasstromes die Fasern gezogen werden*
Beim Ziehen der Fasern werden bei den bekannten Ziehvorrichtungen große Mengen heißen Gases benötigt, welches mit hoher Geschwindigkeit und unter hohem Druck zur Anwendung kommt. Im Gasstrom befindet sich in der Regel noch Dampf. Weiterhin ist es bekannt, ein Harzbinde-
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mittel auf die Fasern aufzusprühen, solange sie noch heiß sind und in der Ziehvorrichtung nach unten strömen. Die Fasern werden auf einer Fördervorrichtung gesammelt und beispielsweise zu einem Schlackenwolleteppich geformt. Der Teppich wird dann in einem Ofen nachbehandelt und anschließend durch Schneiden, Formen und dgl. in eine Verkaufs fertige Form gebracht.
Zur Durchführung dieses Verfahrens ist es bekannt, unter der Fördereinrichtung, auf welcher die Fasern zu einem Teppich geformt werden, eine Saugeinrichtung vorzusehen, um Gas- u nd Feuchtigkeitsreste (Wasserdampf) aus dem Schlackenwolleteppich zu beseitigen. Dabei werden auch Teile des gebundenen Materials mit den heißen Gasresten und den Wasserdampfresten mitgerissen und gelangen in die umgebende Atmosphäre, es sei denn, daß der Teppich vorher abgeschrubbt worden ist. Dabei werden jedoch Bindemittel von der Schrubbvorrichtung mitaufgenommen und dringen in diese mit dem zirkulierenden Waschwasser ein. Das Bindemittel besteht normalerweise aus einem Phenolaldehyd- oder Harnstoffaldehydharz, welches durch Wärme härtbar ist. Beim bekannten Verfahren muß eine große Saugkraft angewendet werden, damit die Fasern im Faserteppich festgehalten werden können, so lange er sich auf der Fördereinrichtung, auf der er hergestellt wird, befindet. Dies ist notwendig, um alle Gas- und Wasserdampfreste durch die gesamte Dicke des Faserteppichs hindurch zu beseitigen. Hierzu sind große Saugvorrichtungen und hohe Energien notwendig, um das bekannte Verfahren vernünftig durchführen zu können.
Die hohen Saugkräfte bringen weiterhin Probleme mit sich, welche darin bestehen, daß Fasern und Bindemittel aus dem Teppich herausgesogen werden. Dieses mitgerissene Material muß aus dem Gasstrom beispielsweise durch Filtereinrichtungen beseitigt werden. Eine andere Möglich-
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keit besteht darin, das vom Saugstrom mitgerissene Material herauszutrennen und an die Außenluft zu befördern. Die mitgerissenen Stoffe bestehen im wesentlichen aus Festkörpern, Phenolen, Harnstoffen, Aldehyden und Aerosolen. Dieses Verfahren ist jedoch höchst unerwünscht, da hierbei große Verschmutzungsprobleme auftreten.
Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, daß das Bindemittel und dgl. zugegeben so lange die Schlackenwolle und die Gase noch sehr heiß sind. Es werden daher bei der Zugabe der Bindemittel und dgl. ein bestimmter Prozentsatz infolge der Er hitzung verdunstet bzw. verdampft. Daraus ergibt sich die weitere Schwierigkeit, was mit den Abfallgasen, welche mit den Bindemitteln verschmutzt sind, geschehen soll. Des weiteren ergibt sich der Nachteil, daß die Bindekraft,mit der die einzelnen Fasern der Wolle zusammengehalten werden sollen, reduziert ist. Der Faserteppich neigt dann dazu, daß sich einzelne Fasern abtrennen. Es ergibt sich daraus die Situation, daß der Teppich einen hohen Prozentsatz an Bindemitteln aufweist.
Aus der Notwendigkeit der Entfernung von Gas- und Dampfresten aus dem Faserteppich, der sich noch auf dem Fördermittel, auf welchem der Teppich hergestellt wird, befindet, ergibt es sich, daß die Saugvorrichtung unterhalb dieses Fördermittels vorgesehen ist. Nur so kann eine hohe Saugwirkung erzielt werden. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich daraus, daß auf der Saugvorrichtung auf dem Fördermittel und auf dem Scheuersystem Fasern und Bindemitteln sich aus dem Abfallgasstrom niederschlagen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, daß bei einem Verfahren zur Herstellung eines Faserteppichs oder Faservlieses, insbesondere aus Schlackenwolle, die Schwierigkeiten der Luft-und der Wasservers chmut-
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zung beseitigt werden. Insbesondere sollen die bei den bekannten Verfahren auftretenden Schwierigkeiten verringert werden. Die Beseitigung dieser Schwierigkeiten soll jedoch nicht auf Kosten der Produktionsrate erfolgen.
Bei einem Verfahren zur Herstellung eines Faserteppichs oder Faservlieses, insbesondere aus Schlackenwolle, bei dem die Fasern aus einem flüssigen Ausgangsmaterial durch Anwendung eines heißen Gas- oder Dampf stromes ausgezogen werden, ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß das heiße Gas aus dem Faserflor beseitigt wird noch bevor Bear-' beitungsschritte zur Herstellung des Teppichs oder Vlieses unternommen werden. Durch die Beseitigung des heißen Gases werden die Fasern gekühlt.
Das Faserziehverfahren kann nach einem der bekannten Verfahren durchgeführt werden.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens zur Herstellung eines Faserteppichs oder Faservlieses, insbesondere aus Schlackenwolle, bei dem die Fasern aus einem flüssigen Ausgangsmaterial durch Anwendung eines heißen Gas- oder Dampfstromes ausgezogen werden, ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß ein Behandlungsbereich zur Beseitigung der heißen Gase und zur Abkühlung der Fasern vorgesehen ist. In diesem Behandlungsbereich ist eine Sieboberfläche vorgesehen, welche vorzugsweise die Form einer routierbaren Trommel aufweist. In vorteilhafter Weise sind eine Saugvorrichtung oder entsprechende Leitungen im Innern der Trommel vorgesehen, so daß ein Unterdruck wenigstens unter einem Teil der Sieboberfläche erzeugt werden kann.
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Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung sollen die Schwierigkeiten bei den bekannten Verfahren und Vorrichtungen beseitigt werden. Der Aufwand bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens und für die erfindungsgemäße Vorrichtung soll über das gewohnte Maß nicht hinausgehen.
Bei der Herstellung von Teppichen aus Schlackenwolle, Glaswolle oder dgl. soll die Gefahr der Wasser- und Luftverschmutzung, welche auf diesem Bereich der Technik herrscht, beseitigt werden.
Die Erfindung und Vorteile derselben sollen an bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung in den nun folgenden Figuren erläutert werden. Es zeigen:.
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles;
Fig. 2 eine Seitenansicht eines abgeänderten erfindungsgemäßen Ausfüiirungsbeispieies nach der Fig. 1;
Fig. 3 die Seitenansicht eines abgeänderten Ausführungsbeispieles * der Fig. 1;
Fig. 4 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles der Erfindung;
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie 5 - 5 in der Fig. 4;
Fig. 6 die Anwendung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles beim bekannten "Aerocor" -Verfahren zur Herstellung der Fasern;
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Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung im Zusammenhang mit dem bekannten PF- oder Blasverfahren zur Herstellung von Fasern und
Fig. 8 einen Schnitt entlang der Linie 8 - 8 in der Vorrichtung der Fig. 6, wobei die bevorzugte Lagerung der routierenden Trommel, gezeigt ist.
In den Figuren sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen. · Die Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung, mit der das erfindungsgemäße Verfahren durchgeführt werden kann. Die Faserziehvorrichtung 10 ist vereinfacht dargestellt. Sie ist direkt unterhalb wenigstens einer kalibrierten oder einstellbaren Ausgangsöffnung eines herkömmlichen Glasschmelzofens (nicht dargestellt) angeordnet. Die Faserziehvorrichtung 10 kann zur Durchführung eines der bekannten Verfahren, z.B. des "Aerocor"-Verfahrens des PF- oder Blasverfahrens oder dgl. geeignet sein. Für jede Faserzieheinrichtung 10 ist eine Materialzuführungsvorrichtung vorgesehen. Da Faserzieheinrichtungen 10, welche die bekannten Verfahren durchführen können, allgemein bekannt sind, erübrigt sich eine nähere Beschreibung. Es soll nur soviel gesagt werden, daß zur Herstellung eines Faserflors 12.große Mengen heißen Gases, welches als Gasstrom unter Anwendung von hohem Druck und hohen Geschwindigkeiten durch geeignete Düsen und öffnungen ausströmt, verwendet wird. Die Faserzieheinrichtung 10 verwendet große Gasmengen heißen Gases, um den Faserflor 12 aus Blöcken, Schlacke, Glas, Mischungen derselben und aus ähnlichen Materialien herzustellen. Die einzelnen Fasern im Faser-
-4 flor 12 besitzen Durchmesser in aar Größenordnung von 1,25 χ 10 cm
-4
bis 17,5 χ 10 cm. Im folgenden sollen insbesondere Fasern aus Schlackenwolle beschrieben werden.
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Der Faserflor 12 aus Fasern aus Schlackenwolle ist noch sehr heiß und bewegt sich zusammen mit den heißen Gasen nach unten. Der heiße Gasstrom diente im wesentlichen zur Herstellung der Fasern. In einer Entfernung von etwa 60 - 100 cm unter der Faserzieheinrichtung 10 werden wenigstens einige der Fasern des Faserflores 12 von einer Sieboberfläche 14 aufgefangen. Diese Sieboberfläche besitzt in vorteilhafter Weise die Form einer Auffangtrommel 15. Die Siebtrommel besteht im wesentlichen aus einem Drahtgitter mit einer Maschengröße von etwa 18 und ist fest auf die Außenseite einer perforierten Platte, welche die Wand der . Trommel bildet, aufgebracht. Die Auffangtrommel 15 ist drehbar an
Haltevorrichtungen, welche an den Seitenkanten der perforierten Platte befestigt sind, aufgehängt. Diese Lagerung ist in der Fig. 8 im einzelnen beschrieben. Die Auffangtrommel ist etwa 50 cm breit und besitzt einen Durchmesser von etwa 1,20 m. Die Abmessungen der Auffangtrommel bestimmen sich jedoch aus der Größe des Faserflors 12, der von der Faserzieheinrichtung 10 erzeugt wird. In der Fig. 1 ist die Auffangtrommel an herkömmlichen Auflagern 17 befestigt. Die Auffangtrornmel 15 " kann beispielsweise mit Hilfe eines Elektromotors und über geeignete Getriebe und Antriebsrollen, Ketten und Zahnrädern angetrieben werden. Die Umfangsgeschwindigkeit der Auffangtrommel 15 beträgt etwa 261 177 km pro Stunde (etwa 45 m pro Sekunde). Diese Umfangsgeschwindigkeit entspricht mehr oder weniger der Geschwindigkeit der Fasern des Flors 12. Die Auffangtrommel 15 in der Fig. 1 ist im Auflager 17 so befestigt, daß sie zur Längsachse der Faserzieheinrichtung 10 versetzt angeordnet ist.
Das Innere der Auffangtrommel 15 ist mit einem Sauggebläse oder dgl. versehen, damit eine Zone 16 eines Unterdruckes entsteht. Dies wird durch das Lüftungssystem 18, welches dem Bereich 16 definiert, erzielt. Dieses Entlüftungssystem 18 ist fest angeordnet und die Sieboberfläche 14
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der Auffangtrommel 15 bewegt sich relativ zu ihr. Gemäß der Erfindung ist der Unterdruck bzw. die Saugwirkung innerhalb der Trommel 15 zumindest so bemessen, daß die heißen Gase, Wasserdampf und enthaltene Luft aus dem Faserflor 12 beseitigt werden. Weiterhin ist es ein Merkmal der Erfindung, daß der Unterdruck innerhalb des Bereiches 16 jedenfalls so bemessen ist, daß die heißen Gase und der Wasserdampf aus dem Faserflor beseitigt werden. Dies steht im Gegensatz zu bekannten Vorrichtungen, bei denen der Unterdruck in der Trommel zum Sammeln des Faserflores 12 zu einem Teppich oder zu einer Matte verwendet wird. Es hat sich gezeigt, daß die Kapazität einer solchen Entlüftungsanlage etwa 424 m pro Minute beträgt, um einen Unterdruck relativ zum
Atmosphärendruck von ewa 7, 5 - 15 cm Wasser zu erzeugen. Die Fasern des Flors 12 werden auf der Trommel 15 nach unten strömend genügend getrocknet, d. h. sie werden vom größten Teil des Kondenswassers, welches sich aus dem abgekühlten Dampf ergibt, befreit. Nachdem die heißen Gase und die Wasserdampfreste aus dem Faserflor 12 beseitigt sind, strömt der Flor, auf der Trommel 15 gekühlt, nach unten. Daraus ergeben sich eine Reihe von Vorteilen.
Damit der Faserflor 12 von der Auffangtrommel 15 wieder entfernt werden kann, ist es von Vorteil, nur einen begrenzten Bereich der Sieboberfläche 14 einer Saugwirkung auszusetzen. Dieser Bereich ist in der Fig. mit 16 bezeichnet. Dieser Bereich 16 allein und nicht die gesamte Oberfläche 14 steht unter der Einwirkung eines verminderten Druckes der unter dem entsprechenden Bereich der Sieboberfläche wirksam ist. Damit der Wirkungsgrad bei der Beseitigung der überflüssigen Luft während der Führung innerhalb des Bereiches 16 erhöht wird, ist ein Schirm 18' vorgesehen. Dieser Schirm ist neben der Sieboberfläche 14 und im Abstand davon angeordnet. Dieser Schirm erstreckt sich etwa über eine Fläche, welche dem Bereich auf der Sieboberfläche 14 entspricht, der unter der
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Saugwirkung steht. Das obere Ende des Schirmes 18* ist von der Sieboberfläche 14 weggebogen, so daß das Zuführen des Faserflors 12 zwischen den Schirm und die Sieboberfläche erleichtert ist. Das Ende des Bereiches mit reduziertem Druck ist in der Fig. 1 bei 20 bezeichnet. Etwa an dieser Stelle verläßt der Faserflor 12 die Sieboberfläche und ist von dieser weggerichtet. Der Faserflor 12, bestehend aus den Fasern der Schlackenwolle wird auf dem Förderer 22 gesammelt. Beim Sammeln des Faserflors 12 auf dem Förderer herrscht Zimmertemperatur und normaler Atmosphärendruck. Auf dem Förderer wird der Teppich bzw. die Matte oder das !Vlies 24 gebildet. Zum Ablösen des Faserflors 12 von der Sieboberfläche 14 und zum Aufbringen der Fasern auf den Förderer 22 sind verschiedene Einrichtungen geeignet. Derartige Einrichtungen sind in den Fig. 1, 2 und 3 dargestellt und sie weisen geringe Unterschiede auf.
In der Fig. 1 wird ein Verteiler 30 zum Aufbringen des Faserflors 12, der die Oberfläche 14 verlassen hat, verwendet. Dieser Verteiler wird zur Bildung der Matte bzw. des Teppichs 24 verwendet. Der Verteiler enthält zwei zusammenlaufende Platten 32, welche an beiden Seiten miteinander verbunden sind. Der Verteiler besitzt die gleiche Breite wie die Trommel 15. Die Platten 32 sind an der Stelle 33 schwenkbar gelagert. Ein flexib^ les Element 34 umfaßt die Platten 32 gleitend in der Nähe des Schwenkpunktes 33 und ist trichterförmig ausgebildet, wie es an der Stelle 35 dargestellt. Dieser Trichter enthält eine Kammer, welche vom flexiblen Element 34 an der einen Seite und auf der anderen Seite von der festen Platte 36 gebildet wird. Eine Reihe von kleinen Öffnungen 37 sind an der Verbindung der Elemente 34 und 36 vorgesehen, damit Luftströme erzeugt werden. In der Kammer 35 herrscht ein Druck, welcher größer als der Atmosphärendruck ist. Aufgrund der Luftströmungen wird das Vlies 12 von der Trommel 15 getrennt und in den Raum zwischen den Platten 32 direkt
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eingebracht. Das biegbare Element 34 sorgt dafür, daß der Faserflor 12 auch während des Schwingens der Platten 32 von der einen Seite zur anderen Seite des Förderers 22 zwischen die Platten 32 eingebracht wird. Das Element 34 besteht vorzugsweise aus Tetrafluoräthylen oder aus einem anderen derartigen Material, das flexibel ist und einen niederen Reibungskoeffizienten besitzt.
Zwei Sprühdüsen 38 sind in der Nähe des unteren freien Endes der Platten 32 an gegenüberliegenden Seiten angeordnet. Diese Düsen 38 sprühen Bindemittel in Form von feinverteilten Tröpfchen innerhalb eines Sprühstrahles 40 auf den Faserflor. Der Sprühstrahl besitzt in vorteilhafter Weise eine fischschwanzförmige Gestalt. Die Bindemittel werden unmittelbar bevor die Fasern das Vlies bzw. die Matte 24 bilden, aufgesprüht. Aufgrund der schwenkbaren Lagerung des Verteilers 30 an der Stelle 33 kann dieser von einer Seite zur anderen Seite des Förderers 22 hin und her bewegt werden. Dadurch ist eine gleichförmige Bildung bzw. ein gleichförmiges Aufbringen des Faservlieses 12 gewährleistet. Zu diesem Zweck ist eine Oszillatoreinrichtung 42 vorgesehen, welche die Platten 32 hin und her bewegt und zwar quer zur Bewegungsrichtung des Förderers 22. Für die Oszülatoreinrichtung 42 kann ein Verbindungsgestänge wie es dargestellt ist oder eine andere Einrichtung in der gleichen Art und Weise verwendet werden.
Beim in der Fig. 1 dargestellten Verfahren wird das Faservlies 24 bei Raumtemperatur und unter normalem Atmosphärendruck gebildet. Dies ist von Bedeutung für die chemischen Bindungsvorgänge in den Maschen der Faserkreuzungspunkte in der Schlackenwolle. Der Mechanismus und die Temperatur- und Druckeinwirkungen bei der Bildung des Teppichs 24 werden noch in Verbindung mit der Erfindung erläutert. Es hat sich herausgestellt, daß die Bildung des Teppichs 24 bei Raumtemperatur und
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unter normalen Druckverhältnissen von großem Vorteil ist.
Dadurch, daß das Bindemittel als Tropfen unter Druck eingebracht wird, wird kein anderes Material oder Luft in das Fasersystem eingebracht. Aus diesem Grunde sind zusätzliche Absaugvorrichtungen oder dgl. unterhalb des Förderers 22, welche Material aus dem Teppich 24 entfernen, überflüssig. Ein weiterer Vorteil der Vorrichtung in der Fig. 1 besteht darin, daß das Vlies ohne zusätzliche Energiequellen auf dem Förderer 22 zur Bildung des Teppichs 24 aufgebracht werden kann. Mit Hilfe der Vorrichtung in der Fig. 1 ist es möglich, das Faservlies 12 in gleichförmigen Schichten aufzubringen. Auf diese Art und Weise ergibt sich ein Material, welches aufgrund der Herstellungsbedingungen verbessert ist. Die Fördergeschwindigkeit des Förderers 22 ist auf die Produktionsrate der Schlackenwolle eingestellt, so daß ein Faserteppich mit gewünschter Konsistenz erzielt wird.
Mit der Vorrichtung in der Fig. 1 kann des weiteren der Betrag des Bindemittels, d.h. der Gewichtsanteil des Bindemittels in der Wolle geregelt werden. Da beim erfindungsgemäßen System Tröpfchen durch Druck aufgesprüht werden, ist die Verwendung eines Trägermediums z. B. aus Luft oder anderen Gasen überflüssig. Der Unterdruck bzw. die Saugvorrichtung unter der Sieboberfläche 14 hat alle Flüssigkeits- und heißen Gasreste aus dem Faserflor 12 beseitigt. Der Faserflor verläßt abwärts strömend die Auffangtrommel in trockenem Zustand. Daraus ergibt sich, daß keine weiteren Stoffe vorhanden sind, welche das Bindemittel in unerwünschter Weise verdünnen bzw. verunreinigen könnten. Daraus ergibt sich, daß das Bindemittel, welches aus den Düsen 38 strömt, den Faserflor 12 derart umgibt, daß eine hohe Bindewirkung erzielt.wird. Das Bindemittel im fertigen Produkt hat einen Anteil von etwa 1-35 Gew. %. Dieser Betrag variiert aufgrund der verschiedenen möglichen Durchmes-
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ser der einzelnen Fasern. Auch können die Eigenschaften der Fasern, welche von verschiedenen Quellen herstammen, variieren. Deshalb wird der Betrag des beigemengten Bindemittels im angegebenen Bereich variiert.
Die Faserziehvorrichtung 10 ist von herkömmlicher Art und es werden die Fasern nach bekannten Verfahren hergestellt. Bei einigen Verfahren, z.B. beim "Aerocor"-Verfahren ist es notwendig beim Beginn des Betriebes Bedienungspersonal einzuschalten. Hierzu ist eine Plattform 44 für das Bedienungspersonal vorgesehen, damit die Zieheinrichtung 10 leichter erreichbar ist. Es kann auf diese Art und Weise z. B. die Richtung des Flüssigkeitsstromes eingestellt werden. Die in der Fig. 1 dargestellte Vorrichtung ist natürlich auch für mehrere Faserflors z.B. zwei oder drei verwendbar.
Eine andere erfindungsgemäße Vorrichtung ist in der Fig. 2 dargestellt. Diese Vorrichtung ist im wesentlichen der soeben beschriebenen Vorrichtung ähnlich. Die Vorrichtung in der Fig. 2 unterscheidet sich durch die Art des Aufbringens des Faserflors bei der Bildung des Vlieses bzw. des Teppichs. Bei der Vorrichtung in der Fig. 2 sind eine oder verschiedene Faserzieheinrichtungen 50 vorgesehen. Diese Einrichtungen 50 befinden sich unterhalb einer bzw. verschiedener Kalibrieröffnungen in einem Schmelzofen. Es werden Fasern aus Schlackenwolle aus dem Glasstrom durch die Faserzieheinrichtung 50 gebildet. Diese Fasern formen den
-5 Flor 52. Diese Fasern besitzen Durchmesser von etwa 50 χ 10 bis
-5
150 χ 10 cm. Eine Auffangtrommel 54 ist etwa 60 - 100 cm unter der Faserzieheinrichtung 50 angeordnet. Die Auffangtrommel ist gegenüber der Längsachse der Faserzieheinrichtung versetzt angeordnet. Die Auffangtrommel 54 ist drehbar auf nicht dargestellten Auflagern gelagert und besitzt eine Sieboberfläche 56, welche eine Maschengröße von etwa
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18 besitzt. Die Trommel 54 wird in der gleichen Weise wie die Trommel 15 in der Fig. 1 in Drehbewegung versetzt.
Der Bereich innerhalb der Trommel 54, in welchem ein Unterdruck he rrscht bzw. in welchem Saugvorrichtungen vorgesehen sind, umfaßt einen verhältnismäßig großen Bereich des Trommelinneren. Dieser Bereich ist mit 58 bezeichnet und erstreckt sich etwa auf 75 % des Trommelinneren. Die Saugwirkung wird in vorteilhafter Weise durch einen Schirm 57 erhöht. Der Bereich 58 verminderten Druckes ist mit saugenden Entlüftungseinrichtungen verbunden, welche einen Druck von etwa 7, 5 - 15 cm Wassersäule erzeugen. Wenigstens ein Teil des Faserflors 52 wird auf der Sieboberfläche 56 der routierenden Trommel 54 aufgebracht. Aufgrund des Unterdruckes bzw. aufgrund der Saugwirkung im Bereich 58 werden die heißen Gase, Dampf und mitgerissene Luftmengen, welche bei der Herstellung des Faserflores in diesen eingebracht worden sind, beseitigt. Dadurch wird gleichzeitig der Faserflor 52 gekühlt.
Die Fig. 2 zeigt, daß der Punkt, an welchem die gekühlten Fasern sich von der Trommel 54 wegbewegen, auf der Peripherie der Trommel verschoben ist. Dieser Ablösepunkt ist an der Stelle 59 bezeichnet. Mit dem Ablösepunkt steht eine Bauteilgruppe 60, welche als verstellbarer Verteiler wirkt, in Zusammenhang. Die Bauteilgruppe 60 ermöglicht es dem Faserflor 52, sich von der Trommel 54 zu lösen. Der Faserflor wird weiterhin von der Trommel seitlich wegbewegt und auf einem Sammelförderer 64 aufgebracht, wodurch der Teppich 62 gebildet wird. Die Bauteilgruppe 60 kann beispielsweise nach dem Schuller-Prinzip, wie es in den US-Patentschriften 3 235 913 und 2 996 102 beschrieben ist, Verwendung finden. Da das Schuller-Prinzip bekannt ist, erübrigt sich hier eine eingehende Beschreibung der Bauteilgruppe 60. Die Bauteilgruppe 60 enthält ein sich hin- und herbewegendes Element 66. Am Faserabgabeende
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befinden sich eine oder mehrere Sprühdüsen 70, welche Bindemittel oder dgl. in die Faserwolle einbringen bevor sich die Fasern zu einem Teppich oder Vlies 62 zusammenlegen. Das Bindemittel wird in Form von Tröpfchen, welche unter Druck versprüht sind, aufgebracht. Das Sprühmuster hat die Form eines Fischschwanzes.
Im Innern der routierenden Auffangtrommel 54 herrscht ein Unterdruck oder eine Saugwirkung, welche derart bemessen ist, daß unerwünschte heiße Gase, Dampf und mitgerissene Luft beseitigt werden. In erster Linie dient der Unterdruck bzw. die Saugwirkung dazu, um unerwünschte Gase zu beseitigen. Dies steht im Gegensatz zu den bekannten Verfahren, bei denen in der Trommel, auf welcher das Faservlies hergestellt wird, eine Saugwirkung bzw. ein Unterdruck vorhanden ist. Wie in der Fig. 1 wird auch beim soeben beschriebenen Verfahren das Faservlies 62 bei Raumtemperatur und unter normalem Atmosphärendruck gebildet.
Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform, welche nach dem Prinzip der Anordnung in der Fig. 1 arbeitet, ist in der Fig. 3 dargestellt. Unter Kalibrieröffnungen eines herkömmlichen Schmelzofens sind eine oder mehrere Faserzieheinrichtungen 80 vorgesehen. Eine Kalibrieröffnung speist dabei eine Faserziehvorrichtung 80. Die Faserziehvorrichtungen 80 besitzen einen herkömmlichen Aufbau und es werden mit ihnen bekannte Verfahren bei der Herstellung des Faserflors 82 durchgeführt. Der Faserflor ist von der Faserzieheinrichtung 80 nach unten gerichtet. Die routierende Auffangtrommel 84 ist mit ihrer Achse seitlich zur Mittellinie der Faserzieheinrichtung 80 versetzt angeordnet. Es werden wenigstens einige der Fasern im Flor 82 auf die Sieboberfläche 86 der Auffangtrommel 84 aufgebracht. Die Sieboberfläche 86 wird von einem Drahtgitter mit einer bevorzugten Maschengröße von etwa 18 - 24 gebildet. Das Drahtgitter ist auf eine darunter befindliche perforierte Platte aufgebracht.
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Durch die Sieboberfläche 86 und durch die perforierte Platte können Gase hindurchtreten. Der Bereich 88 im Innern der Trommel 84 weist einen Unterdruck auf, welcher durch ein Sauggebläse erzeugt wird. Der Bereich 88 wird von den Wänden 90, welche beispielsweise ein geeignetes Lüftungssystem sein kann, gebildet. Das Lüftungssystem ist im Inneren der routierenden Trommel 84 angeordnet. Die Wände 90 erstrecken sich radial nach außen von der Mittellinie der Trommel 84. Sie enden unmittelbar neben der perforierten Platte, welche die Sieboberfläche 86 trägt.
Ein hin-und herschwingender Ventilationsverteiler 92 ist schwenkbar an einer Stelle befestigt, welche mehr oder weniger mit der Achse der routierenden Trommel 84 zusammenfällt. Dieser Ventilationsverteiler 92 wird mit Hilfe eines geeigneten Getriebes einer Nocke oder Schwenkhebeln innerhalb eines Bereiches 94 hin- und hergeschwenkt. Der Verteiler 92 überstreicht dabei einen Teilbereich der Sieboberfläche 86, welche noch der saugenden Wirkung des Unterdrucks unterworflen ist. Der Faserflor 82 löst sich von der Trommel und kann in gleichmäßigen Schichten auf dem Sammelförderer 98 angeordnet werden und dadurch das Faservlies 96 gebildet werden. Die Achse des Sammelförderers 98 liegt in einer Ebene, welche senkrecht auf der Ebene steht, in der sich die Achse der Auffangtrommel 84 befindet.
Bei der Vorrichtung in der Fig. 3 ist der Unterdruck innerhalb des Bereiches 88 so bemessen, daß zumindest die heißen Gase und der Dampf aus dem Faserflor 82 beseitigt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Ventilationsverteiler 92 in der strichpunktierten Position 93, welche. den maximalen Öffnungswinkel bedeutet, befindet. Die Saugwirkung wird in Abhängigkeit von der Schwingbewegung des Verteilers 92 eingestellt. Schwingt der Verteiler aus der Stellung 93 zurück, dann wächst die Saugwirkung innerhalb des Bereiches 88, d.h. es wird eine größere Saug-
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wirkung ausgeübt. Im Bereich 88 wirkt also während des Betriebes und während der Bewegung des hin- und herschwingenden Verteilers 92 eine einstellbare Saugwirkung bzw. ein einstellbarer Unterdruck.
Infolge der Bewegung des Ventilationsverteilers 92 zwischen den bezeichneten Grenzen ist der Faserflor 82 auf einem sich ändernden Bereich der Sieboberfläche 86 der Saugwirkung ausgesetzt. Beim Verlassen der Trommel wird der Faserflor 82 abgelenkt derart, daß er die gesamte Breite des Sammelförderers 98 überstreicht. Es wird dadurch ein Teppich 96 mit gleichförmiger Dicke gebildet. Der Teppich 96 wird bei Raumtempe- ' ratur und unter normalem Atmosphärendruck gebildet. Aus diesen Herstellungsbedingungen ergeben sich Vorteile. Wenigstens eine, bevorzugt mehrere Sprühdüsen 100 stehen mit einem geeigneten Antriebsmechanismus 102 in Verbindung. Die Sprühdüsen sprühen Bindemittel in TrÖpfchenform auf den Faserflor 82. Das Aufsprühen erfolgt noch bevor der Faserflor auf dem Sammelförderer 98 aufgebracht wird. Synchron mit dem Ventilationsverteiler 92 werden die Sprühdüsen 100 durch den Mechanismus 102 innerhalb des Winkelbereiches 104 hin- und herbewegt. Auf diese Art und Weise können Bindemittel während aller Positionen, die der Faserflor einnimmt, in den Faserflor gesprüht werden, noch bevor die Fasern den Teppich 96 bilden.
In den Fig. 1 und 3 sind die Sammelförderer 22 und 98 unter der routierenden Auffangtrommel 14 und 84 angeordnet. Bei der Anordnung in der Fig. 2 ist der Sammelförderer 64 seitlich versetzt zur Auffangtrommel 54 angeordnet. Die Lage des Sammelförderers zur Auffangtrommel mit der Sieboberfläche kann nach den vorhandenen Gegebenheiten gewählt werden. Es können Verstrebungen und Abstandshalter sowie Auflageflächen vorhanden sein. Allen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen ist gemeinsam,daß die Sieboberfläche, welche die Fasern unterhalb der
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Faserzieheinrichtung aufnimmt, ihre Position gegenüber der Faserzieheinrichtung kaum verändert.
Weitere erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele sind in den Fig. 4 und 5 dargestellt. Eine oder mehrere Faserzieheinrichtungen 110 sind unter Kalibrieröffnungen eines herkömmlichen nichtdargestellten Schmelzofens angeordnet. Durch die Ziehvorrichtung 110 wird ein Flor 112, bestehend aus den Fasern erzeugt, der abwärts gerichtet ist. Im Abstand von etwa 60 - 100 cm sind unter der Zieheinrichtung 110 symmetrisch zur Mittellinie der Zieheinrichtung zwei rotierende Auffangtrommeln 114 und 116 angeordnet. Diese beiden Auffangtrommeln 114 und 116 drehen sich in entgegengesetzten Richtungen, wie es durch die Pfeile 118 angedeutet ist. In ihrem Aufbau entsprechen sich die !Trommeln 114 und 116. Die Trommeln sind drehbar gelagert und in der gleichen V/eise wie die Trommeln 14 oder 84 angetrieben. Auf jeder Trommel ist eine Sieboberfläche 120 und 122 vorgesehen. Die Sieboberfläche besteht aus einem Drahtgitter mit ©ines.= Maseliengröße von etwa 18 - 24. Das Drahtgitter ist auf einer darunterüegeMen porösen Platte, welche einen Teil der Trommeln 114 und 116 bildet, befestigt. Wie aus der Fig. 5 hervorgeht, sind die Sieboberflächen 120 und 122 und die darunterliegenden perforierten Platten planar angeordnet. Sie können bei einigen Anwendungsfällen konkav ausgebildet sein. Im Falle einer konkaven Ausbildung entsteht zwischen den konkaven Oberflächen der beiden Auffangtrommeln 114 und 116 eine zylindrische Öffmmg,durch welche der Faserflor 112 hindurchtreten kann. Der Durchtritt des Faserflors wird dabei am wenigstens beeinflußt. Durch ebene Oberflächen auf den Trommeln wird die Säulenform des Faserflors 112 flachgedrückt, wodurch alle Fasern im Flor einer einheitlichen Saugwirkung bzw. der Einwirkung des Unterdruckes unterhalb der Sieboberflächen 120 und 122 ausgesetzt sind. In jeder Trommel 114 und 116 ist im Irniern ein Bereich 124 und 126 vorgesehen» Die-
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ser Bereich wird durch Wände 125 und 127, welche fest im Trommelinneren vorgesehen sind, definiert. Diese Bereiche 124 und 126 sind über eine geeignete Entlüftung mit einem Sauggebläse oder dgl. verbunden, so daß in den Bereichen ein Unterdruck herrscht. Der Unterdruck in den Bereichen 124 und 126 ist zumindest so bemessen, daß unerwünschte heiße Gase Wasserdampf und bei der Herstellung des Faservlieses 112 mitgerissene Luft beseitigt werden. Die Saugwirkung reicht gewöhnlich nicht aus, um die Fasern auf der Sieboberfläche 120 und 122 festzuhalten.
In der Anordnung der Figur 4 ist ebenfalls ein Verteiler 130 vorgesehen. Dieser Verteiler ist direkt unter der Faserzieheinrichtung 110 angeordnet. Der Verteiler 130 besitzt zylindrische Form oder ist wenigstens röhrenförmig in seinem Querschnitt ausgebildet. Der Verteiler 130 ist schwenkbar mittels Zapfen 132 an einer nichtdargestellten Verstrebung oder dgl. befestigt. Ein Kurbelarm 134 verbindet das freie Ende des Verteilers 130 mit einer Antriebsnocke 136. Die Antriebsnocke befindet sich auf einer Welle, welche durch einen Elektromotor oder ein sonstiges Antriebsmittel angetrieben wird. Durch diese Anordnung wird eine hin- und herschwingende Bewegung des Verteilers 130 um die Zapfen 132 bewirkt. Der Faserflor 112 wird dabei gleichmäßig auf den Sammelförderer 138 aufgebracht und dadurch der Teppich bzw. das Vlies 140 gebildet. Am Verteiler 130 sind Sprühdüsen vorgesehen, welche mittels Druck ein Bindemittel in Tropfenform auf . den gekühlten Faserflor 112 aufsprüht. Das Aufsprühen des Bindemittels erfolgt noch vor der Bildung des T-ppichs bzw. des Vlieses 140. Als Bindemittel werden normalerweise phenol-formaldehyde oder harnstoff-formaldehyde verwendet. Das Bindemittel wird in Form von Tröpfchen mit einer derartigen Menge versprüht, daß die einzelnen Fasern des Flors 112 miteinander verbunden werden. Die heißen Gase
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und Dampfreste, welche in der Zieheinrichtung 110 erzeugt worden sind, sind durch die beiden Trommeln 114 und 116 entfernt worden. Dabei ist der Faserflor 112 abgekühlt worden. Durch diese Abkühlung wird ein gesteigerter Bindeeffekt erzielt. Wie schon erwähnt, wird der Teppich bzw. das Vlies 114 bei Raumtemperatur und bei normalem Atmosphärendruck gebildet.
Zur Herstellung des Faserflors können bekannte Verfahren angewendet werden. Bei der Anordnung in der Figur 6 wird das bekannte "Aerocor" Verfahren verwendet. Dieses Verfahren zur Herstellung eines Faserflors wird in Verbindung mit einem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Die Faserherstellung als solche soll jedoch nicht Teil der Erfindung sein. In der Figur 6 ist ein Brenner 150 vorgesehen, der eine Brennkammer 152 und eine Auslaßöffnung 154 zur Erzeugung der heißen Gase aufweist. Der Brenner 150 ist in seinem Aufbau bekannt und braucht daher nicht näher beschrieben zu werden. Der Brenner 150 erzeugt eine große Menge heißen Gases, welches durch die Auslaßöffnung 154 mit hoher Gesc hwindigkeit ausgestoßen wird. Der Brenner 150 ist dabei so angeordnet, daß die Strömungsrichtung der heißen Gase senkrecht zum Ausgangsmaterial 156 für die Fasern liegt. Das Ausgangsmaterial 156 kommt aus einer Kalibrieröffnung eines nichtdargestellten Schmelzofens. Das Ausgangsmaterial 156, welches Strangform besitzen kann, wird durch Rollen 158 gezogen und zwischen beweglichen Platten oder Leitschirmen 160 hindurchgeführt. Das Ausgangsmaterial wird in den Strom der heißen Gase, welche aus der Öffnung 154 strömen, eingebracht. Die heißen Gase treffen auf das strangförmige Ausgangsmaterial 156 und ziehen dieses in die Form eines Faserflors 162. Der Faserflor und die heißen Gase werden vom Kanal 164 umfaßt, so daß sie im
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wesentlichen symmetrisch zur Achse 166 sich fortbewegen. In einiger Entfernung unterhalb des Brenners 150 wird der Faserflor 162 von einer Sieboberfläche aufgefangen. Wenigstens einige, vorzugsweise alle Fasern des Flores 162 werden von der Sieboberfläche aufgefangen. Die Sieboberfläche wird von einem Drahtgitter 168 gebildet, welches von der perforierten Platte 170 getragen wird. Die Sieboberfläche ist als Auffangtrommel ausgebildet. Die Auffangtrommel besitzt eine Breite von etwa 50 cm und einen Durchmesser von etwa 90 - 120 cm. Die drehbar gelagerte Auffangtrommel 172 wird im einzelnen in der Figur 8 dargestellt. Die Trommel 172 ist rotierbar um ihre Achse gelagert. Es sind hierzu Lager 176 vorgesehen. Weiterhin ist eine Seilscheibe 178 an der Achslagerung 174 angeordnet. Es kann dadurch die Trommel 172 gedreht werden. Zum Anhalten der Trommel sind an der Achslagerung 174 Bremsen 180 vorgesehen. Die Trommel 172 ist über eine geeignete Entlüftungsleitung oder Entlüftungswände 184, 186 und 187 mit einem Sauggebläse oder dgl. verbunden. Es wird dadurch ein Unterdruck erzeugt. Die Trommel 172 wirkt daher wie ein "Kreuzfluß"-Gebläse. Der Unterdruck innerhalb der Trommel 172 reicht aus, um alle heißen Gase und die mitgerissene Luft aus dem Faservlies 162 zu beseitigen. Das Faservlies 162 wird dabei von der Trommel 172 aufgenommen. Infolge des Unterdruckes wird das Faservlies auf der äußeren Oberfläche der Trommel nur leicht gehalten.
An der Achslagerung 174 ist ein beweglicher Ventilationsverteiler befestigt. Dieser Verteiler 188 enthält ein mondsichelförmiges Leitblech 189, welches von den Verstrebungen 196 getragen wird. Das Leitblech 189 kann so angeordnet werden, daß der Bereich 182, in welchem ein Unterdruck herrscht, vergrößert oder verkleinert werden kann. Es wird dadurch das Aufbringen des Faserflors 162 auf den
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Sammelförderer 199 zur Bildung eines Faserteppichs 198 ermöglicht. An den Leitblechen 186 und 187 sind Sprühdüsen 200 vorgesehen, welche einen Sprühstrahl aus Bindemittel auf den Faserflor richten. Der Faserflor 162 wird besprüht, bevor er zu einem Teppich 198 geformt wird. Das Bindemittel wird durch die Düsen 200 in der Form von Tröpfchen durch Druck aufgesprüht. Entsprechend der Ausführungsform in der Figur 6 ist ein Schuh 202 und ausrichtende Leitflächen 204 vorgesehen. Es wird dadurch der Luftstrom, welcher auf der Trommel 172 abwärts strömt, ausgerichtet. Die Trommel 172 rotiert mit einer ψ Umfangsgeschwindigkeit derart, daß die Sieboberfläche 168 mehr oder
weniger die gleiche Geschwindigkeit wie der Faserflor 162 aufweist. Es wird dadurch erreicht, daß zwischen den Fasern und der Trommeloberfläche ein geringer Geschwindigkeitsunterschied besteht.
In der Figur 7 ist eine weitere erfindusigsgemäße Ausführungsform dargestellt. Das Verfahren zum Ziehen der Fasern, das in dieser Figur dargestellt ist, ist als PF- oder Blasverfahren foökannt. Ein Vorerhitzer 210, welcher eine Anzahl von Kalibrieröffnungen 212 aufweist, liefert geschmolzenes Ausgangsmaterial, z. B. Glas, Gesteinswolle oder dgl. Unter den Öffnungen 212 ist die Faserzieheinrichtung 214 \ angeordnet. Die Faserzieheinrichtung 214 enthält eine Anzahl von
Druckkammern 216. In den Druckkammern sind Durehtritts- oder Auslaßöffnungen 218 vorgesehen. Die Druckkammern 216 stehen in Verbindung mit Preßluftquellen. Der Preßluftstrom tritt mit hoher Geschwindigkeit aug den Öffnungen 218 aus und trifft auf das geschmolzene Glas oder dgl., wodurch . dieses Ausgangsmaterial in einen Faserflor 220 umgebildet wird. Ein Diffusor 222 ist direkt unter den Kalibrieröffnungen 212 vorgesehen, damit die Dampfstrahlen und der Faserflor eine gewisse Führung erfährt.
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Weiterhin ist im Abstand von etwa 60 - 100 cm unter der Faserzieheinrichtung 214 die Sieboberfläche auf der Trommel 230 vorgesehen, um den Faserflor 220 aufzunehmen. Die Sieboberfläche auf der Trommel 230 wird von einem Drahtgitter 233 gebildet, welches von einer perforierten Platte aus einem Metallblech getragen wird. Die Trommel 230 wird von den Auflagern 236 drehbar gehalten und steht mit Antriebs- und Bremsvorrichtungen in Verbindung, wie es in der Figur 8 dargestellt ist. Innerhalb der Trommel sind Leitbleche bzw. Leitwände 238 und 240 vorgesehen, welche einen Bereich 242 bilden. Die Leitwände 238 und 240 sind über geeignete Entlüftungsleitungen mit einem Sauggebläse oder dgl. verbunden, so daß im Bereich 242 ein Unterdruck erzeugt wird. Sobald der Faserflor 220 von der Auffangtrommel 230 aufgefangen wird, werden der Dampf und die mitgerissene Luft aus dem Faserflor entfernt. Der Dampf und die mitgerissene Luft werden durch die Sieboberfläche hindurchgezogen und gelangen in den Bereich 242 aufgrund des Unterdruckes. Der Unterdruck innerhalb des Bereiches 242 ist so bemessen, daß die Entfernung von Dampf und heißen Gasen aus dem Faserflor ermöglicht ist. Die Auffangtrommel 230 und die zugeordneten Konstruktionselemente entsprechen im wesentlichen denen in der Figur 1. Des weiteren ist ein Verteiler 244 vorgesehen, der die Trennung des Faserflors 220 von der Oberfläche des Drahtgitters 232 ermöglicht. Der Faserflor wird des weiteren vom Verteiler 244 in gleichmäßige Form auf den Sammelförderer 246 aufgebracht. Für die Hin- und Herbewegung des Verteilers 244 sorgt eine Nocke und ein Antriebsarm 248. Die Antriebseinrichtung 248 bewirkt ein Hin- .und Herschwingen der Platte 250, so daß der Faserflor als Teppich bzw. Vlies 252 auf den Sammelförderer 246 ausgebreitet wird. Des weiteren wird ein Bindemittel auf den Faserflor 220 aufgesprüht. Hierzu sind eine Anzahl von ^prühdüsen 254 am freien Ende der Platte 250 vorgesehen. Durch Druckan-
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Wendung sprühen die Düsen 254 Tröpfchen innerhalb eines fischschwanzförmigen Sprühstrahles aus. Aus der Figur 7 ist ersichtlich, daß die Hin- und Herbewegung der Platte quer zur Bewegungsrichtung des Sammelförderers 246 erfolgt, so daß ein Teppich 252 mit gleichmäßiger Dicke gebildet wird.
Die Figuren 6 und 7 zeigen zwei spezielle Verfahren zur Herstellung eines Faserflors. Es können natürlich auc^andere Herstellungsverfahren zur Anwendung kommen. Zur Erfindung gehört, daß der hergestellte Faserflor von einer Sieboberfläche, die in einem gewissen Abstand von der Faserzieheinrichtung angeordnet ist, aufgefangen wird.
In der vorausgegangenen Beschreibung sind einige spezielle Ausführungs formen der Erfindung erläutert worden. Es lassen sich natürlich auch noch geringfügige Änderungen an diesen beschriebenen Ausführungs formen vornehmen. Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird wenigstens eine Auffangtrommel verwendet. Bevorzugt werden zwei Auffangtrommeln verwendet. Die beiden Auffangtrommeln befinden sich dabei zu beiden Seiten des Faserflors, welcher von der Faserzieheinrichtung nach unten strömt. Die Auffangtrommeln weisen Sieboberflächen auf, die aus Drahtgittern mit einer Maschengröße von 18-24 gebildet werden. Anstelle der Auffangtrommeln können auch andere auffangende Fördermittel zur Anwendung kommen. Bei den bekannten Vorrichtungen werden die Saugvorrichtungen bei den Sammelförderern angewendet. Bei der erfindungs gem äßen Saugvorrichtung innerhalb der Auffangtrommel braucht die Saugwirkung nicht so hoch bemessen zu sein wie bei den bekannten Vorrichtungen. Es reicht eine Saugwirkung aus, die das Entfernen der heißen Gase, des Dampfes und der mitgerissenen Luft ermöglicht. Damit einzelne Fasern durch die Sieboberfläche nicht hindurchgezogen werden ist es von Vorteil,
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die Sieboberfläche mit mehr oder weniger gleicher Geschwindigkeit wie das Faservlies zu bewegen. Es soll dadurch jede nur mögliche Bewegung zwischen der Sieboberfläche und dem Faserflor vermieden werden. Eine erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine Sieboberfläche auf, die geeignet ist, wenigstens einige der Fasern des Faserflors aufzunehmen. Die Fasern sind von einem bekannten Faserziehapparat hergestellt. Unterhalb der Sieboberfläche wird ein Unterdruck erzeugt, welcher eine Saugwirkung bewirkt derart, daß unerwünschte heiße Gase unter Wasserdampf,welche bei der Fertigung bzw. beim Ziehen der Fasern eingebracht worden sind, entfernt werden. Dem Auffangförderer bzw. der Auffangtrommel nachgeordnet sind Sprühdüsen, welche unter Druck Tröpfchen eines Bindemittels auf den Faserflor aufsprühen, noch bevor dieser Flor auf einem Sammelförderer zu einer Faserdecke geformt wird.
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Claims (15)

  1. Patentansprüche
    NU Verfahren zur Herstellung eines Faserteppichs oder Faservlieses insbesondere aus Schlackenwolle, bei dem die Fasern aus einem flüssigen Ausgangsmaterial durch Anwendung eines heißen Gasoder Dampfstromes ausgezogen werden, dadurch gekennzeichnet, daß das heiße Gas und/oder der Dampf aus dem Faserflor (12, 52, 82, 112, 162, 220) beseitigt wird, noch bevor Bearbeitungsschritte zur Herstellung des Teppichs oder Vlieses (24, 62, 96, 140, 198, 252) unternommen werden.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die heißen Gase und/oder Dämpfe aus dem Faserflor (12, 52, 82, 112, 162, 220) herausgesaugt werden.
  3. 3. Verfahren midi Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der die heißen Gase enthaltende Faserflor (12, 52, 82, 112, 162, 220) auf eine Sieboberfläche (14, 56, 86, 120, 122, 168, 232) aufgebracht wird, daß durch die Sieboberfläche hindurch die heißen Gase durch Saugwirkung aus dem Faserflor entfernt werden, wobei der Faserflor gekühlt wird und daß der Faserflor bei Raumtemperatur und normalem Atmosphärendruck zu einem Faserteppich oder Faservlies (24, 62, 96, 140, 198, 252) geformt wird.
  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die auf den Faserfior ausgeübte Saugwirkung so bemessen wird, daß die bei der Faserbildung in den Faserflor eingebrachten Gase vollständig beseitigt werden.
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  5. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der Faserflor von der Sieboberfläche nach unten weitergeleitet wird und zur Bildung eines Teppichs oder Vlieses die einzelnen Fasern zusammengelegt werden.
  6. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß auf den gekühlten Faserflor ein Bindemittel aufgesprüht wird, ohne daß dabei die Richtung der Fasern geändert wird.
  7. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel unter Anwendung von Druck in fein verteilten Tröpfchen auf den Faserflor aufgesprüht wird, und zwar bevor die Fasern zu einem Teppich oder Vlies geformt werden.
  8. 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern auf einem Sammelförderer (22, 64, 98, 138, 199, 246) zu einem Teppich oder Vlies geformt werden.
  9. 9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb eines abgegrenzten Bereiches (16, 58, 88, 124, 126, 242) der Sieboberfläche auf das Faservlies eine saugende Wirkung ausgeübt wird.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugwirkung konstant gehalten und so eingestellt wird, daß das bei der Bildung der Fasern in den Faserflor angebrachte Gasvolumen aus dem Faserflor entfernt wird.
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  11. 11. Vorrichtung zur Durchführung eines der Verfahren nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Behandlungs-
    ; bereich zur Beseitigung der heißen Gase und zur Abkühlung des Faserflors vorgesehen ist.
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß unter der Faserziehvorrichtung (10, 50, 80, 110) eine den Faserflor (12, 52, 82, 112) auffangende Sieboberfläche (14, 56, 86, 120, 122) vorgesehen ist, daß unter der Sieboberfläche zur Entfernung der heißen Gase aus dem Faserflor und zur Kühlung des Faserflors ein Sog vorhanden ist und daß die Sieboberfläche derart gelagert ist, daß der Sog an ihrer Unterseite vorgesehen ist.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Sieboberfläche auf einer Trommel vorgesehen ist und die Saugwirkung im Innern der Trommel vorhanden ist.
  14. 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 - 13, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Trommel ein Saugbereich,(16, 58, 88, 124, 126, 242) der nur einen Teil des Trommelinneren ausfüllt, vorgesehen ist.
  15. 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 - 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verteiler (30, 60, 90, 130) derart mit der Sieboberfläche in Verbindung steht, daß der Faserflor von der Sieboberfläche entfernt wird und zu einem Teppich mit gleichmäßiger Dicke auf dem Sammelförderer aufgebracht wird.
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