DE2120936B2 - Verfahren zur Herstellung und Aufbereitung von Fasern aus lignozellulosehaltigem Material - Google Patents
Verfahren zur Herstellung und Aufbereitung von Fasern aus lignozellulosehaltigem MaterialInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung und Aufbereitung von Fasern aus lignozellulosehaltigem
Material im Zuge der Herstellung von Faserplatten nach dem Halbtrockenverfahren, bei dem
das Material aufgeweicht und zu einer feuchten Fasennasse zerkleinert wird, die in einem Gas
dispergiert und aus der anschließend eine Fascrbahn gebildet wird.
Bei der Herstellung von Holzfaserplatten wird bekanntlich ein lignozellulosehaltigcs Rohmaterial (z. B.
feuchte Holzspäne) zunächst durch »Kochen« oder chemische Behandlung aufgeweicht, worauf es, beispielsweise
durch Mahlen, zu einer feuchten Fascrmasse zerkleinert wird. Beim Arbeiten nach dem sogenannten
nassen Verfahren wird die leuchte Fasermasse in Wasser dann zu einer dünnflüssigen Aufbereitung
suspendiert, aus welcher die Fasern auf der Langsiebmaschine zu einer ebenen Fasermatte (»Vlies«) mit einem
Feuchtigkeitsgehalt von faO bis 75% abgelagert werden. Die Füsermatte wird darauf in Naßbögen aufgeteilt, die
bei hoher Temperatur und unter hohem Druck zu steifen, trockenen Faserplatten gepreßt werden. Hierbei
wird der Feuchtigkeitsgehalt durch mechanische Wasserausprcssung unter hohem Druck auf ungefähr 50%
und anschließend durch Verdampfen bei niedrigerem Druck auf nahezu Null herabgesetzt Das in der
Langsiebmaschine und Presse abgeschiedene Wasser kann in der Mahlgutbereitung zurückgeführt werden,
jedoch muß der Langsiebmaschine Frischwasser zugeführt und daraus Prozeßwasser abgeführt werden, und
zwar üblicherweise in Mengen von 5 bis 15 m3 pro Tonne Fertigprodukt. Das Abwasser ist durch aus dem
Rohholz stammende wasserlösliche Stoffe verunreinigt, die in Bächen oder Flüssen zu einer beträchtlichen
Umweltschädigung führen können. Die Menge an Verunreinigungen beträgt bis zu 5 bis 15% der
zugesetzten Rohholzmenge und macht beim Abscheiden erhebliche Kosten.
Ein anderer Nachteil des Naßverfahrens besteht darin, daß die Fasermatten beim Pressen unter hohem
Druck so kompakt und unelastisch werden, daß man beim nachfolgenden Trocknen Platten mit höherer
Dichte als 650 kg/mJ erhält. Zur Herstellung von Platten
geringerer Dichte muß man deshalb die Wasserauspressung so steuern, daß der Trockenprozeß schon bei
einem Feuchtigkeitsgehalt von 60 bis 66,7% einsetzt. Die Verdampfung dauert daher besonders lange und
erfordert große Wärmemengen, wodurch die Produktionskosten so hoch werden, daß man Platten mit einer
Dichte von ungefähr 500 kg/mJ meist nicht im Naßverfahren
herstellt.
Gemäß einem anderen, in gewissen Fällen gebräuchlichen Verfahren, dem Trockenverfahren, wird die
J0 feuchte Fasermasse viel intensiver, nämlich auf einen
Feuchtigkeitsgehalt von etwa 10% getrocknet, worauf die Fasern in einem Gas — gewöhnlich Luft —
dispergiert und als Faservlies abgelagert werden. Das Vlies wird dann in Trockenbogen aufgeteilt, die
anschließend unter hohem Druck und bei hoher Temperatur zu steifen, trockenen Faserplatten verpreßt
werden. Das Verfahren weist zwar nicht die Nachteile des Naßverfahrens aus, erfordert jedoch produktionsverleuerndc
Zusätze in Form von Kunstharzbinder, weil die in der feuchten Masse anwesenden natürlichen
Bindemitte! durch das Trocknen inaktiviert werden.
Durch Veröffentlichungen, wie die schwedische Patentanmeldung N 5132/64, eine Arbeit von Sandermann
und Künnemcyer in »Holz als Roh- und Werkstoff«, 15 (1957), 1, S. 12 bis 18 und eine weitere
von Swiderski, ebd., 21 (1963), 6, S. 217 bis 225, ist ferner
ein Halbtrockenverfahren bekannt geworden, bei dem die feuchten Fasern in einem Gas dispergiert werden,
aus dem sie dann bei praktisch unverändertem Feuchtigkeitsgehalt in Form einer Fascrbahn oder
-matte abgelagert werden.
Aufgrund der Bildung der Faserbahn aus der Gasphase tritt das Abwasscrproblcm nicht auf und das
Halbtrockenverfahren ermöglicht eine wirtschaftliche Herstellung von Faserplatten geringerer Dichte, wobei
durch den relativ hohen Feuchtigkeitsgehalt der Fasern über die ganze Dauer der Verarbeitung der Bedarf an
Kunstharzzusätzen mindestens reduziert wird. Allerdings ist es bei dieser Arbeitsweise aufgrund des nicht
überall gleichmäßigen Feuchtigkeitsgehalte* der Fasermasse schwierig, eine Faserbahn mit über die gesamte
Fläche der Trockensubstanz einheitlichem Flächengewichi zu erhalten. Auch wenn die Fascrbahn auf eine
gleichmäßige Dicke abgefräst wird, ist die Trockensubstanz immer noch ungleichmäßig verteilt, weil der
Packungs- bzw. Verdichtungsgrad der Masse von dem örtlich verschiedenen Feuchtigkeitsgehalt abhängt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese
Nachteile des sonst mit Erfolg durchführbaren Halbtrockenverfahrens
zu überwinden, so daß man unter Vermeidung der örtlichen Unterschiede i:n Feuchtigkeitsgehalt
der Faserbahn zu Faserplatten kommt, die an allen Stellen ein gleichmäßiges Flächengewicht
aufweisen. Überraschenderweise wurde nun gefunden, daß die Verteilung der Trockensubstanz in der
Faserbahn und damit auch in der fertigen Faserplatte, d. h. deren Fiächengewicht, schon bei der Aufbereitung
des lignozellulosehaltigen Materials in Form von Fasern, die dann zur Herstellung von Faserplatten nach
dem Halbtrockenverfahren dienen, beeinflußt werden kann.
Die genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das lignozellulosehaltige Material vor is
der Formung der Faserbahn einer mechanischen Wasserauspressung unterworfen wird.
Man erreicht mit Hilfe der durch das erfinuungsgemäße
Verfahrensmerkmal ergänzten Arbeitsweise einen weitgehend gleichmäßigen Feuchtigkeitsgehalt
(Schwankungen ±2%), der bei der nachfolgenden Dispergierung in z. B. Luft und dem Ablagern der
Fasern zur feuchten Faserbahn praktisch gleich bleibt. Dies bedeutet, daß man bei Bildung einer Faserbahn mit
konstantem Gesamtgewicht je Flächeneinheil durch den gleichmäßigen Feuchtigkeitsgehalt der Fase η eine
Faserplatte erhält, bei der die Schwankungen der Feuchtigkeit in der Trockensubstanz pro Flächeneinheit
etwa ±1% (bei einem Feuchtigkeitsgehalt von etwa 50%) betragen. Bei der Ausformung einer feuchten, 1«
gleichmäßig dicken Faserbahn wird schon deshalb eine gleichmäßige Verteilung der Trockensubstanz erreicht,
weil die Flächendichte um so gleichmäßiger wird, je weniger der Feuchtigkeitsgehalt von Ort zu On
schwankt. s>
Als vorteilhaft hat sich beim vorliegenden Verfahren die Durchführung der Wasseraiispressiing in der
Wärme, d. h. bei 1000C oder sogar darüber, erwiesen, da
hierdurch eine größere Gleichmäßigkeit erzielt wird.
Dies ist besonders dann einfach, wenn das lignozcllu- -to
losehallige Material bei seiner Zerkleinerung zu Fasern befeuchtet und dann der mechanischen Wasserauspressung
unterworfen wird oder dann, wenn lignozellulosehaltige Späne nach deren Aufweichen und vor deren
Zerkleinerung zu Fasern der mechanischen Wasseraus- ■''>
pressung unterworfen werden, weil dann das lignozellulosehaltige Material die notwendige Temperatur bereits
durch die vorgeordneten Verfahrensschrittc erhält.
Das ausgepreßte Wasser kann ganz oder teilweise in den Verfahrenskreislauf zurückgeführt weiden, wo es ΐ<
> ζ. B. zum Einstellen des gewünschten Feuchtigkeitsgrades in der Faserbahn dienen kann.
Es kann ferner angebracht sein, zwecks Erreichung eines einheitlichen, vorbestimmten Feuchtigkeitsgehaltes,
wenn die mechanische Wasserauspressung durch r>r>
Trocknen der Fasermasse auf einen Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 25% ergänzt wird, bevor die
Fasermasse in einem Gas dispergiert wird.
Zur Durchführung des Verfahrens können die beim Halbtrockenverfahren üblichen Vorrichtungen benutzt wi
werden, die lediglich durch eine Entwässerungseinrichtung
zu ergänzen sind. Die Erfindung sei nun anhand der F i g. I bis 4 näher erläutert. Die hierbei erwähnten und
schematisch dargestellten Einrichtungen und Maschinen sind dem Fachmann bekannt und werden daher nicht im
<>:> Detail beschrieben. Einfachere Transporteinrichtungen,
wie Pumpen, Ventilatoren usw. sind nicht dargestellt.
lediglich die Transportrichtung ist durch Pfeile angedeutet.
Fig. 1 zeigt einen Holzspankocher l.dem Holzspäne
2 und Wasserdampf 3 unter Überdruck zugeführt werden. Die durch das Kochen aufgeweichten Holzspäne
4 werden unter Druck zu einer Scheibenmühle 5 weitergeführt, wo sie zu einer feuchten Fasermasse
gemahlen werden, die durch den Dampfdruck in der Mühle 5 über 6 in einen unter Atmosphärendruck
arbeitenden Zyklon 7 übergeblasen wird, in dem ihre Temperatur durch Drucksenkung auf 1000C abfällt und
Dampf 8 abgegeben wird. Im Zyklon 7 wird die Fasermasse mit über 9 zugeführten Wasser vermischt
und über Leitung 10 in einen mechanischen Entwässerer
11 überführt, worauf sie in entwässertem Zustand über
12 einem Reißwolf 13 zugeleitet wird, aus dem sie über
Leitung 14 in einer zum Transport und zur Lagerung geeigneten Stückgröße in den Vorratsbehälter 15
gelangt.
Das im Entwässerer 11 abgeschiedene Wasser wird
über 16 einem Tank 17 zugeführt, aus welchem es über 9 für den Zyklon 7 entnommen wird. Aus dem
Vorratsbehälter 15 tritt bei 18 feuchte Fasermasse aus, die über 19 einer Scheibenmühle 20) zugeführt wird, die
sie in Fasern und Faserbündel auflöst und über 21 an eine Formungseinrichtung 22 abgibt. Dort wird eine
Gas/Faserdispersion erzeugt, aus der über 23 auf eine bewegliche Unterlage 25 eine feuchte Faserbahn
abgelagert wird. Die Faserbahn 24 wird durch eine Vorpresse 26 komprimiert und durch eine Säge 27 in
einzelne Massebögen 28 abgetrennt, die in eine Warmpresse 29 eingeführt und unter Abgabe von
Dampf 31 zu steifen Platten 30 verfestigt werden. Sofern die Warmpresse einen ausreichenden Druck auf die
Massebögen ausübt, wird auch Wasser in llüssigem
Zustand abgegeben, das über 32 zum Tank 17 geleitet wird.
Fig.2 zeigt eine im wesentlichen der Fig. 1
entsprechende Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei der jedoch das aus
dem Entwässerer 11 kommende Wasser über 43 einem Auffangbehälter 44 zugeleitet wird, aus dem es über 39
in die Scheibenmühle 5 zurückgeführt werden kann.
Bei der Vorrichtungsvariantc nach F i g. J ist der
mechanische Entwässerer H vor der Scheibenmühle 5 angeordnet, an die er die entwässerten Holzspäne übet
4:i abgibt und worin sie zu einer feuchten Fasermassc
gemahlen werden, die über 6 dem Zyklon 7 zugeleitet und wie oben wciterbehandelt wird.
Die in Fig.2 und J gezeigten Varianten gestalten eine besonders gute Entwässerung bei 'TVmpcraiiiren
von über 100°C, wobei der Feuchtigkeitsgehalt heim
Überführen der Fasermasse in den Λ klon 7 (wo Atmosphärendruck herrsch!) durch Tomporatiirsenkung
auf 1000C und Entspannung untei Danipiahgahc
weiter verringert wird.
Fig. 4 zeigt eine Vorrichtungsvariantc ohne />
klon. bei der der mechanische Entwasscrcr 11 über die Leitung 12 einen sowohl hinsichtlich seines l'eikhlig
keitsgehaltes als auch im Trockensubsian/fliiU gleich
mäßigen Faserstrom abgibt, der über den Reißwolf Ii und i!ie Scheibenmühle 20 der Formungscinrichiiin)! 22
zugeführt wird, wobei in diesem Fall kein Vorraishchal
ler /wischengeschaltet ist. Zum Ausgleich der Schwan
klingen im Gewicht der pro Zeiteinheit über IO /ugeführten leuchten Fasermasse ist hier schon vordem
Entwässerer 11 ein Massebehälter 50 aneeordnet.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung und Aufbereitung von Fasern aus lignozellulosehaltigem Material im
Zuge der Herstellung von Faserplatten nach dem Halbtrockenverfahren, bei dem das Material aufgeweicht
und zu einer feuchten Fasermasse zerkleinert wird, die in einem Gas dispergiert und aus der
anschließend eine Faserbahn gebildet wird, d a durch gekennzeichnet, daß das lignozellulosehaltige
Material vorder Formung der Faserbahn einer mechanischen Wasserauspressung unterworfen
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Wasserauspressung
bei einer Temperatur von ICO0C oder darüber
durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daO das lignozcJlulosehaltige Material bei
seiner Zerkleinerung zu Fasern befeuchtet und dann der mechanischen Wasserauspressung unterworfen
wird (vgl. F i g. 2).
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß lignozellulosehaltige Späne nach deren
Aufweichen und vor deren Zerkleinerung zu Fasern der mechanischen Wasserauspressung unterworfen
werden (vgl. Fig. 3).
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das mechanisch ausgepreßte
Wasser ganz oder teilweise in den Verfahrenskreislauf zurückgeführt wird.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß das ausgepreßte
Wasser ganz oder teilweise in die Fasermasse zurückgeführt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Wasserauspressung
durch Trocknen der Fascrmassc auf einen Feuchtigkeitsgehalt von nicht weniger als 25% ergänzt wird,
bevor die Fasermasse in einem Gasdispcrgierl wird.
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Legal Events
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