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DE212018000369U1 - System zur Identifizierung eines Fahrzeugbetriebsmodus - Google Patents

System zur Identifizierung eines Fahrzeugbetriebsmodus Download PDF

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DE212018000369U1
DE212018000369U1 DE212018000369.6U DE212018000369U DE212018000369U1 DE 212018000369 U1 DE212018000369 U1 DE 212018000369U1 DE 212018000369 U DE212018000369 U DE 212018000369U DE 212018000369 U1 DE212018000369 U1 DE 212018000369U1
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Abstract

Zubehörteil für ein Fahrzeug, umfassend:
ein Gehäuse, das eine Vorderseite, die dazu konfiguriert ist, ein rückwärts gerichtetes Sichtfeld aus einem Fahrzeug anzuzeigen, und eine Rückseite, die in eine vorwärts gerichtete Betriebsrichtung des Fahrzeugs gerichtet ist, umfasst;
eine zumindest teilweise lichtdurchlässige Blende bzw. ein zumindest teilweise lichtdurchlässiges Paneel bzw. Armaturenbrett, die bzw. das auf eine vordere Windschutzscheibe des Fahrzeugs gerichtet ist und in Verbindung mit der Rückseite steht;
eine Lichtquelle, die in dem Gehäuse in der Nähe der lichtdurchlässigen Blende angebracht und dazu konfiguriert ist, Licht durch die zumindest teilweise lichtdurchlässige Blende zu emittieren; und
eine Steuer- bzw. Regeleinheit, die mit der Lichtquelle in Verbindung bzw. in Kommunikation steht, wobei die Steuer- bzw. Regeleinheit dazu konfiguriert ist:
eine Angabe eines Betriebszustands des Fahrzeugs zu empfangen; und
in Reaktion auf den Betriebszustand des Fahrzeugs selektiv die Lichtquelle zu aktivieren.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Offenbarung betrifft ein Anzeigesystem für ein Fahrzeug und insbesondere eine Anzeigevorrichtung, die dazu konfiguriert ist, einen Betriebsmodus eines Fahrzeugs anzuzeigen.
  • KURZE ZUSAMMENFASSUNG
  • In einigen Ausführungsformen sieht die Offenbarung ein Zubehörteil für ein Fahrzeug vor. Das Zubehörteil umfasst ein Gehäuse, das eine Vorderseite, die dazu konfiguriert ist, ein rückwärts gerichtetes Sichtfeld aus dem Fahrzeug anzuzeigen, und eine Rückseite bildet, die in eine vorwärts gerichtete Betriebsrichtung des Fahrzeugs gerichtet ist. Eine zumindest teilweise lichtdurchlässige Blende bzw. ein teilweise lichtdurchlässiges Paneel bzw. Armaturenbrett ist auf eine vordere Windschutzscheibe des Fahrzeugs gerichtet und steht mit der Rückseite in Verbindung. In dem Gehäuse ist in der Nähe der lichtdurchlässigen Blende eine Lichtquelle angeordnet, die dazu konfiguriert ist, Licht durch die zumindest teilweise lichtdurchlässige Blende zu emittieren. Eine Steuer- bzw. Regeleinheit steht mit der Lichtquelle in Verbindung. Die Steuer- bzw. Regeleinheit ist dazu konfiguriert, eine Angabe eines Betriebszustands des Fahrzeugs zu empfangen und die Lichtquelle in Reaktion auf einen Betriebszustand des Fahrzeugs selektiv zu aktivieren.
  • Beispielhaft wird auch ein Verfahren zum Steuern bzw. Regeln eines Anzeigezubehörteils für ein Fahrzeug offenbart. Das Verfahren umfasst das Erkennen einer Fahrzeugbetriebsanforderung für den Betrieb auf einer Fahrbahn und das Überwachen eines Betriebszustands des Fahrzeugs. Der Betriebszustand gibt zumindest eines aus einer Fahrzeugbelegungsanforderung bzw. Fahrzeugbesetzungsanforderung, einer Fahrzeugantriebseigenschaft und einem Betriebszustand eines autonomen Fahrzeugs an. Das Verfahren umfasst ferner das selektive Aktivieren einer Lichtquelle, die an einem nach vorne gerichteten Abschnitt einer Rückspiegelbaugruppe angeordnet ist, die das Anzeigezubehörteil umfasst, in Reaktion auf den Betriebszustand. Die Lichtquelle wird so gesteuert bzw. geregelt, dass sie durch einen Abschnitt des Fahrzeugs nach außen eine Compliance- bzw. Normerfüllungsanzeige emittiert.
  • In einigen Ausführungsformen wird ein Anzeigezubehörteil für ein Fahrzeug offenbart. Das Zubehörteil umfasst ein Gehäuse, das eine Vorderseite, die dazu konfiguriert ist, ein rückwärts gerichtetes Sichtfeld von dem Fahrzeug aus anzuzeigen, und eine Rückseite umfasst, die in eine vorwärts gerichtete Betriebsrichtung des Fahrzeugs gerichtet ist. Eine Lichtquelle steht mit dem Zubehörteil in Verbindung und ist dazu konfiguriert, Licht von der Rückseite des Gehäuses zu emittieren. Ein Imager bzw. Bildgerät ist dazu konfiguriert, Bilddaten in einem Sichtfeld in der Nähe des Fahrzeugs zu erfassen. Eine Steuer- bzw. Regeleinheit ist dazu konfiguriert, die Bilddaten zu verarbeiten und zumindest ein Fahrbahnsymbol zu identifizieren. Basierend auf dem Fahrbahnsymbol kann die Steuer- bzw. Regeleinheit eine Betriebsnormanforderung bzw. eine Betriebseinhaltungsanforderung für den Betrieb des Fahrzeugs bestimmen. Die Steuer- bzw. Regeleinheit kann ferner eine Betriebseigenschaft des Fahrzeugs überwachen. Basierend auf den Betriebseigenschaften kann die Steuer- bzw. Regeleinheit selektiv in Reaktion auf die Entsprechung der Betriebseigenschaft mit der Betriebsnormanforderung die Lichtquelle aktivieren, die eine Compliance- bzw. Normerfüllungsanzeige aus dem Fahrzeug emittiert.
  • Diese und andere Merkmale, Vorteile und Zwecke der vorliegenden Offenbarung sind ferner unter Bezugnahme auf die nachfolgende Beschreibung, die Ansprüche und die beigefügten Zeichnungen für einen Fachmann verständlich und nachvollziehbar.
  • Figurenliste
    • 1 ist ein Diagramm eines Fahrzeuginnenraums, das ein Fahrzeugzubehörteil darstellt, das eine Betriebsanzeige umfasst;
    • 2A ist eine partielle Frontprojektionsansicht eines in einen Innenspiegel integrierten Zubehörteils oder einer solchen Anzeige, das/die eine Betriebsanzeige umfasst;
    • 2B ist eine Rückprojektionsansicht eines Fahrzeugzubehörteils, das eine Betriebsanzeige umfasst;
    • 2C ist eine partielle Rückprojektionsansicht eines Fahrzeugzubehörteils, das eine Betriebsanzeige umfasst;
    • 3 ist ein schematisches Diagramm eines Fahrzeugs, das einen Betrieb einer Betriebsanzeige darstellt;
    • 4 ist ein schematisches Diagramm eines Fahrzeugs, das einen Betrieb einer Betriebsanzeige darstellt; und
    • 5 ist ein Blockdiagramm einer Steuer- bzw. Regeleinheit, die dazu konfiguriert ist, eine Betriebsanzeige gemäß der Offenbarung zu steuern.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
  • Zum Zwecke der Beschreibung sollen sich die Begriffe „obere“, „untere“, „rechts“, „links“, „hinten“, „vorne“, „vertikal“, „horizontal“ und Ableitungen davon hierin auf die Vorrichtung, wie sie in 1 orientiert ist, beziehen. Es versteht sich jedoch, dass die Vorrichtung verschiedene alternative Ausrichtungen und Schrittreihenfolgen annehmen kann, außer dort, wo ausdrücklich das Gegenteil angegeben ist. Es wird ebenfalls davon ausgegangen, dass spezielle Vorrichtungen und Verfahren, die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und in der folgenden Patentschrift beschrieben sind, nur beispielhafte Ausführungsformen der Erfindungskonzepte sind, die in den angefügten Ansprüchen definiert werden. Daher sollen spezifische Abmessungen und andere physische Eigenschaften in Zusammenhang mit den hier offenbarten Ausführungsformen nicht als begrenzend betrachtet werden, es sei denn, dass die Ansprüche es ausdrücklich anders angeben.
  • Unter Bezugnahme auf die 1, 2A, 2B und 2C wird ein Fahrzeugzubehörteil 10 für ein Fahrzeug 12 gezeigt. Das Fahrzeugzubehörteil 10 umfasst eine Betriebsanzeige 14, die mit einer Steuer- bzw. Regeleinheit in Verbindung stehen kann. Die durch die Bezugsnummer 60 angegebene Steuer- bzw. Regeleinheit wird in 5 dargestellt. In einer beispielhaften Ausführungsform kann das Fahrzeugzubehörteil 10 einer Innenspiegelbaugruppe 18 oder einer Fahrzeuganzeige entsprechen. In diesen Ausführungsformen kann das Fahrzeugzubehörteil 10 dazu konfiguriert sein, ein rückwärts gerichtetes Sichtfeld in einem Passagierraum 20 des Fahrzeugs 12 anzuzeigen. Die Betriebsanzeige 14 kann an einer Rückseite 10b des Fahrzeugzubehörteils 10 angeordnet und dazu konfiguriert sein, einen Abschnitt der Rückseite 10b zu beleuchten, um Licht in eine vorwärts gerichtete Betriebsrichtung des Fahrzeugs 12 zu lenken. Wie hierin beschrieben, umfasst das Fahrzeugzubehörteil 10 eine Vorderseite 10a, die auf den Passagierraum 20 gerichtet ist, und die Rückseite 10b, die in eine vorwärts gerichtete Betriebsrichtung des Fahrzeugs 12 gerichtet ist. Obwohl sie als in die Innenspiegelbaugruppe 18 eingefügt dargestellt wird, kann die Betriebsanzeige 14 in eine Außenspiegelbaugruppe 26, eine Fahrzeugblende, einen Abschnitt der Dachverkleidung 27 integriert sein und/oder als eigenständige Vorrichtung bestehen, die in der Nähe eines nach vorne gerichteten Abschnitts des Fahrzeugs 12 angeordnet ist.
  • Die Betriebsanzeige 14 kann eine Lichtquelle 28 umfassen, die dazu konfiguriert ist, eine Linse oder eine Blende 30 zu beleuchten, die in ein Gehäuse 32 des Fahrzeugzubehörteils 10 integriert ist. Die Blende 30 kann einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen Element entsprechen, das dazu konfiguriert ist, Licht von der Lichtquelle 28 von der Rückseite 10b nach außen zu übertragen. Dementsprechend kann die Blende 30 so an einem Teil der Rückseite 10b des Fahrzeugzubehörteils 10 angeordnet sein oder einen Abschnitt davon ausbilden, dass die Betriebsanzeige 14 in der Nähe einer vorderen Windschutzscheibe 34 des Fahrzeugs 12 platziert ist. In dieser Konfiguration kann eine Lichtemission aus der Betriebsanzeige 14 die Blende 30 so beleuchten, dass eine Anzeigelichtemission 36 in die vorwärts gerichtete Betriebsrichtung des Fahrzeugs 12 durch einen zentralen Abschnitt der Windschutzscheibe 34 nach außen gelenkt wird. Die Anzeigelichtemission 36 kann eine oder mehrere Betriebseigenschaften oder Betriebsmodi des Fahrzeugs 12 identifizieren, was von außerhalb des Fahrzeugs 12 aus sichtbar sein kann.
  • Unter fortgesetzter Bezugnahme auf die 2A, 2B und 2C kann das Fahrzeugzubehörteil 10 einen nach vorne gerichteten Bildsensor 39 umfassen, der in die Rückseite 10b integriert ist. Der Bildsensor kann dazu konfiguriert sein, Bilddaten in einer Szene zu erfassen, die normalerweise entgegenkommende Objekte umfasst. Das Fahrzeugzubehörteil 10 kann eine oder mehrere Eingabevorrichtungen 40 umfassen, die dazu konfiguriert sind, den Betrieb eines oder mehrerer Merkmale des Zubehörteils 10 zu steuern. Zum Beispiel kann die Steuer- bzw. Regeleinheit des Zubehörteils 10 mit den Eingabevorrichtungen 40 in Verbindung stehen und dazu konfiguriert sein, einen oder mehrere programmierbare Betriebsvorgänge zu steuern. In einer beispielhaften Ausführungsform kann das Zubehörteil 10 einen trainierbaren Sendeempfänger oder Sender 41 (z. B. einen drahtlosen Sender, der dazu konfiguriert ist, eine entfernte elektronische Vorrichtung zu steuern), wie etwa eine HOMELINK®-Vorrichtung umfassen. In diesen Ausführungsformen kann die Steuer- bzw. Regeleinheit dazu konfiguriert sein, Benutzereingaben an die Eingabevorrichtungen 40 zu empfangen, damit sie den Sendeempfänger dazu steuern, drahtlose Übertragungen zu emittieren, um eine oder mehrere entfernte elektronische Vorrichtungen zu steuern (z. B. Garagentore, Lampen, Sperren, intelligente Haushaltsgeräte usw.).
  • Nunmehr unter Bezugnahme auf die 3 und 4 kann die Betriebsanzeige 14 für eine Vielzahl vorteilhafter Anwendungen genutzt werden. Zunächst unter Bezugnahme auf die 3 kann die Steuer- bzw. Regeleinheit der Betriebsanzeige 14 mit einem Motor oder Fahrzeugsteuerungsmodul 42 des Fahrzeugs 12 in Verbindung stehen. In Reaktion auf ein Betriebsangabesignal von dem Fahrzeugsteuerungsmodul 42 kann die Steuer- bzw. Regeleinheit selektiv die Lichtquelle 28 der Betriebsanzeige 14 aktivieren, damit sie einen Betriebsmodus des Fahrzeugs 12 anzeigt. Nachdem sie aktiviert wurde, kann die Anzeigelichtemission 36 nach außen in die vorwärts gerichtete Betriebsrichtung 44 des Fahrzeugs 12 emittiert werden. Die Anzeigelichtemission 36 kann von der Windschutzscheibe 34 aus nach außen emittiert werden und eine oder mehrere Betriebseigenschaften oder Betriebsmodi des Fahrzeugs 12 auf einer Fahrbahn 46 kommunizieren.
  • In einigen Ausführungsformen kann der durch die Anzeigelichtemission 36 angezeigte Betriebsmodus des Fahrzeugs 12 einer Identifikation eines elektrischen oder kraftstoffbetriebenen Betriebs eines oder mehrerer Motoren des Fahrzeugs 12 entsprechen. Die Anzeigelichtemission 36 kann auch kommunizieren, ob das Fahrzeug 12 in einem konventionellen Modus mit menschlichem Fahrer oder einem autonomen Betriebsmodus betrieben wird. In einer beispielhaften Ausführungsform kann die Steuer- bzw. Regeleinheit dazu konfiguriert sein, die Betriebsanzeige 14 so zu steuern, dass sie die Anzeigelichtemission 36 basierend auf einer Belegung des Fahrzeugs (z. B. einer Anzahl von Passagieren in dem Fahrzeug 12) emittiert. Dementsprechend kann die Betriebsanzeige 14 die Anzeigelichtemission 36 so emittieren, dass ein Betrachter des Fahrzeugs 12 eine oder mehrere Betriebseigenschaften oder Betriebsmodi des Fahrzeugs 12 identifizieren kann.
  • Der elektrische Betriebsmodus kann insbesondere bei hybridelektrischen oder plug-in-hybridelektrischen Fahrzeugen von einem kraftstoffbetriebenen Betriebsmodus unterschieden werden. Bei diesen Fahrzeugen kann ein kraftstoffbetriebener Betriebsmodus aktiviert werden, wenn eine elektrische Batterie nicht über genügend Energie verfügt, um den Betrieb des Fahrzeugs 12 aufrechtzuerhalten. Wie in der Offenbarung vorgesehen, kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 den Betriebsmodus des Fahrzeugs identifizieren und die Lichtquelle 28 so steuern, dass sie die Anzeigelichtemission 36 selektiv so aktiviert, dass eine visuelle Anzeige des Betriebsmodus des Fahrzeugs 12 durch die Windschutzscheibe 34 sichtbar ist.
  • Eine besonders vorteilhafte Anwendung der Betriebsanzeige 14 kann der Durchsetzung einer oder mehrerer Verkehrs- oder Betriebsanforderungen für die Fahrbahn 46 dienen. Wenn die Fahrbahn 46 zum Beispiel eine Spur mit beschränkter Nutzung 48 (angezeigt durch ein Symbol 50) umfasst, kann die Steuer- bzw. Regeleinheit dazu konfiguriert sein, die Anzeigelichtemission 36 selektiv zu aktivieren, die einer Ordnungskraft als visuelle Anzeige dienen kann, die identifiziert, ob der Modus oder die Betriebseigenschaften des Fahrzeugs 12 die Beschränkung für die Spur mit beschränkter Nutzung 48 einhalten. Diese Beschränkungen können eine Mindestbelegung des Fahrzeugs, einen Betriebsmodus (z. B. Kraftstoff- oder elektrischer Betrieb, autonom oder mit menschlichem Fahrer) oder eine Reihe anderer Betriebseigenschaften oder Betriebsmodi für das Fahrzeug 12 beinhalten. Dementsprechend kann eine Ordnungskraft, wenn die Spur mit beschränkter Nutzung 48 die Einhaltung einer oder mehrerer der Beschränkungen erfordert, die Anzeigelichtemission 36 als visuelle Anzeige der Einhaltung der Betriebsbeschränkungen durch das Fahrzeug 12 nutzen. Das heißt, dass die Ordnungskraft die Anzeigelichtemission 36 als Faktor bei der Entscheidung nutzen kann, ob das Fahrzeug die Betriebsbeschränkung einhält, und dementsprechend geeignete Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung anwenden kann.
  • Zusätzlich kann das Fahrzeugzubehörteil 10 in einigen Ausführungsformen einen Bildsensor (in 4 gezeigt) umfassen oder anderweitig mit diesem in Verbindung stehen. Der Bildsensor kann dazu konfiguriert sein, in einem Sichtfeld Bilddaten zu erfassen und einen oder mehrere Zustände der Betriebsumgebung des Fahrzeugs 12 zu erkennen. Zum Beispiel kann der Bildsensor dazu konfiguriert sein, die Bilddaten an einen Prozessor zu kommunizieren, damit dieser ein oder mehrere Kennzeichen (z. B. das Symbol 50, das die Spur 48 mit beschränkter Nutzung identifiziert) auf der Fahrbahn 46 identifiziert. In Reaktion auf das Identifizieren des Symbols 50 oder der Kennzeichnung kann die Steuer- bzw. Regeleinheit eine durch das Symbol 50 angezeigte Betriebsanforderung mit einem Betriebszustand des Fahrzeugs 12 vergleichen, um eine Einhaltung der Betriebsanforderung zu bestimmen. In Reaktion auf das Bestimmen der Einhaltung der Norm kann die Steuer- bzw. Regeleinheit selektiv die Lichtquelle 28 aktivieren, damit diese die Anzeigelichtemission 36 ausgibt. Auf diese Weise kann die Steuer- bzw. Regeleinheit die Anzeigelichtemission 36 unter Bedingungen automatisch aktivieren, unter denen die Anzeige erforderlich sein kann, um den Betriebszustand oder die Betriebseigenschaften des Fahrzeugs zu kommunizieren.
  • Nunmehr unter Bezugnahme auf die 4 kann die Betriebsanzeige 14 auf ähnliche Weise in einer Reihe von zusätzlichen Betriebsumgebungen angewendet werden, um den Betriebsmodus des Fahrzeugs 12 anzuzeigen. Zum Beispiel wird das Fahrzeug 12 in einem Betrieb auf einer Fahrbahn 46 mit einem Fußgänger 54 dargestellt. Wenn das Fahrzeug 12 in einem autonomen Modus oder in einem Modus mit menschlichem Fahrer betrieben wird, kann die Steuer- bzw. Regeleinheit diesen Betriebsmodus basierend auf dem Betriebsangabesignal von dem Fahrzeugsteuerungsmodul 42 identifizieren. In Reaktion auf eine Angabe eines der beiden Modi (z. B. eines autonomen Modus) kann die Steuer- bzw. Regeleinheit die Lichtquelle 28 so steuern, dass sie die Anzeigelichtemission 36 aktiviert. Auf diese Weise kann die Steuer- bzw. Regeleinheit dazu konfiguriert sein, die Anzeigelichtemission 36 selektiv zu aktivieren, damit sie dem Fußgänger 54 mitteilt, dass das Fahrzeug 12 in einem autonomen Betriebsmodus oder einem Betriebsmodus mit menschlichem Fahrer betrieben wird. Obwohl in diesem bestimmten Beispiel ein Fußgänger beschrieben wird, kann auch eine Ordnungskraft oder ein Fahrer eines motorisierten Fahrzeugs die durch die Betriebsanzeige 14 als Anzeigelichtemission 36 emittierte visuelle Identifizierung nutzen, um den Betriebsmodus des Fahrzeugs 12 zu identifizieren.
  • Unter Bezugnahme auf die 5 wird ein Blockdiagramm der Steuer- bzw. Regeleinheit 60 gezeigt. Wie hierin erläutert, kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 über einen Fahrzeug-Bus 64 in Verbindung mit einem Fahrzeugsteuerungsmodul 42 stehen, um einen Betriebsmodus des Fahrzeugs 12 zu identifizieren. Zum Beispiel kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 den Betriebsmodus basierend auf dem Betriebsangabesignal von dem Fahrzeugsteuerungsmodul 42 identifizieren. Dementsprechend kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 die Lichtquelle 28 der Betriebsanzeige 14 selektiv aktivieren, damit sie einen Betriebsmodus des Fahrzeugs 12 anzeigt.
  • Wie zuvor erläutert, können die Betriebsmodi einen elektrischen Betriebsmodus, einen kraftstoffbetriebenen Betriebsmodus, einen autonomen (robotischen oder computerunterstützten) Betriebsmodus, einen konventionellen Modus mit menschlichem Fahrer usw. beinhalten, sind aber nicht darauf beschränkt. Der elektrische Betriebsmodus kann insbesondere bei hybridelektrischen oder plug-in-hybridelektrischen Fahrzeugen von einem kraftstoffbetriebenen Betriebsmodus unterschieden werden. Bei diesen Fahrzeugen kann ein kraftstoffbetriebener Betriebsmodus aktiviert werden, wenn eine elektrische Batterie nicht über genügend Energie verfügt, um den Betrieb des Fahrzeugs 12 aufrechtzuerhalten. Wie in der Offenbarung vorgesehen, kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 den Betriebsmodus des Fahrzeugs identifizieren und die Lichtquelle 28 so steuern, dass sie die Anzeigelichtemission 36 selektiv so aktiviert, dass eine visuelle Anzeige des Betriebsmodus des Fahrzeugs 12 durch die Windschutzscheibe 34 sichtbar ist.
  • Zusätzlich kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 dazu konfiguriert sein, eine Belegung des Fahrzeugs 12 über einen oder mehrere Belegungssensoren 66 zu identifizieren. Die Belegungssensoren 66 können in das Fahrzeugzubehörteil 10 integriert sein oder über eine Kommunikationsschnittstelle (z. B. den Fahrzeug-Bus 64) mit der Steuer- bzw. Regeleinheit 60 in Verbindung stehen. Die Belegungssensoren 66 können einem oder mehreren Gewichtssensoren, Bildsensoren, Näherungs- oder Anwesenheitssensoren oder verschiedenen Erkennungsvorrichtungen entsprechen, die in dem Fahrzeug 12 genutzt werden können. Die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 kann basierend auf den Erkennungssignalen von dem einen oder den mehreren Belegungssensoren 66 selektiv die Lichtquelle 28 aktivieren, damit sie einen Belegungszustand des Fahrzeugs 12 identifiziert. Zum Beispiel kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 dazu konfiguriert sein, Erkennungssignale oder Bilddaten von den Belegungssensoren 66 zu überwachen, um zu identifizieren, ob sich mehr als ein Passagier im Passagierraum 20 des Fahrzeugs 12 befindet. In Reaktion auf die Identifizierung, dass die Belegung mehr als einen Passagier umfasst, kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 die Lichtquelle 28 aktivieren, damit sie die Betriebsanzeige 14 beleuchtet.
  • Um die verschiedenen hierin erläuterten Betriebsvorgänge zu ermöglichen, kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 einen Prozessor 72 umfassen, der dazu konfiguriert ist, die Bilddaten und die verschiedenen anderen hierin erläuterten Daten zu empfangen. Der Prozessor 72 kann mit einem Speicher 74 in Verbindung stehen, der dazu konfiguriert ist, verschiedene Daten und/oder Anweisungen zu speichern, um die Verarbeitung zu unterstützen. Der Prozessor 72 kann unter Verwendung eines Mikrocontrollers, eines Mikroprozessors, eines digitalen Signalprozessors, einer programmierbaren Logikeinheit, einer diskreten Schaltung oder einer beliebigen Kombination davon ausgeführt werden. Zusätzlich kann der Mikrocontroller unter Verwendung mehr als eines Mikroprozessors ausgeführt werden.
  • Zusätzlich kann das Fahrzeugzubehörteil 10 in einigen Ausführungsformen einen Bildsensor 76 (z. B. den Bildsensor 39) umfassen oder anderweitig mit diesem in Verbindung stehen. Der Bildsensor 76 kann dazu konfiguriert sein, Bilddaten zu erfassen und einen oder mehrere Zustände der Betriebsumgebung des Fahrzeugs 12 zu erkennen. Zum Beispiel kann der Bildsensor 76 dazu konfiguriert sein, dem Prozessor 72 die Bilddaten zu kommunizieren, damit dieser eine oder mehrere Kennzeichnungen (z. B. das Symbol 50, das die Spur mit beschränkter Nutzung 48 identifiziert) auf der Fahrbahn 46 identifiziert. In Reaktion auf das Identifizieren des Symbols 50 kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 selektiv die Lichtquelle 28 aktivieren, damit sie die Anzeigelichtemission 36 ausgibt. Auf diese Weise kann die Steuer- bzw. Regeleinheit 60 unter Bedingungen, unter denen die Anzeige den Betriebszustand oder die Betriebseigenschaften des Fahrzeugs 12 kommunizieren kann, die Anzeigelichtemission 36 automatisch aktivieren.
  • Der Bildsensor 76 (z. B. der Bildsensor 39) kann einer beliebigen Art von Bild- oder Lichtsensor entsprechen, zum Beispiel einer ladungsgekoppelten Vorrichtung (chargecoupled device, CCD) oder einem komplementären Metalloxidhalbleiter (complementary metal-oxide-semiconductor, CMOS). Ferner finden sich Beschreibungen von Bildsensoren und Fahrzeugerkennungssystemen, die dazu konfiguriert sind, ein Zielfahrzeug zu erkennen, in den gemeinschaftlich abgetretenen US-Patenten Nr. 5,837,994 ; 5,990,469 ; 6,008,486 ; 6,130,448 ; 6,130,421 ; 6,049,171 ; 6,465,963 ; 6,403,942 ; 6,587,573 ; 6,611,610 ; 6,621,616 ; 6,631,316 ; 6,774,988 ; 6,861,809 ; und 8,045,760 und den vorläufigen US-Patentanmeldungen Nr. 60/404,879 und 60/394,583 , deren Offenbarungen durch Bezugnahme ebenfalls hierin aufgenommen werden. Darüber hinaus beschreiben die gemeinschaftlich abgetretenen vorläufigen US-Patentanmeldungen Nr. 60/780,655 und 60/804,351 sowie das US-Patent Nr. 8,339,526 und die veröffentlichte US-Patentanmeldung Nr. 2009/0096937 verschiedene Anzeigen zur Verwendung mit der vorliegenden Offenbarung. Die gesamten Offenbarungen aller dieser Anmeldungen werden ebenfalls hierin durch Bezugnahme aufgenommen.
  • In einigen Ausführungsformen kann das Fahrzeugzubehörteil 10 auch einen Anzeigebildschirm 78 umfassen, der dazu konfiguriert ist, Bilddaten anzuzeigen. Der Anzeigebildschirm 78 kann dazu konfiguriert sein, die hierin erläuterten Bilddaten von einem oder mehreren der Bildsensoren 76 anzuzeigen. Der Anzeigebildschirm 78 kann einer Flüssigkristallanzeige (liquid crystal display, LCD), einer Leuchtdioden (LED)-Anzeige oder einer Reihe von Anzeigetechnologien entsprechen.
  • Es ist jedoch offensichtlich, dass jegliche beschriebenen Prozesse oder Schritte innerhalb von beschriebenen Prozessen mit anderen offenbarten Prozessen oder Schritten kombiniert werden können, um Strukturen im Umfang der vorliegenden Vorrichtung zu bilden. Die hierin offenbarten beispielhaften Strukturen und Prozesse dienen veranschaulichenden Zwecken und sind nicht als eingrenzend auszulegen.
  • Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass Abwandlungen und Anpassungen der vorgenannten Strukturen und Verfahren vorgenommen werden können, ohne von den Konzepten der vorliegenden Vorrichtung abzuweichen, und des Weiteren ist davon auszugehen, dass solche Konzepte durch die folgenden Ansprüche abgedeckt sein sollen, falls der Wortlaut dieser Ansprüche nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt.
  • Die obige Beschreibung wird nur als diejenige der veranschaulichten Ausführungsformen angesehen. Es werden einem Fachmann und denjenigen, die die Vorrichtung fertigen oder verwenden, Modifikationen der Vorrichtung offensichtlich sein. Daher versteht es sich, dass die in den Zeichnungen dargestellten und vorstehend beschriebenen Ausführungsformen lediglich veranschaulichenden Zwecken dienen und nicht den Umfang der Vorrichtung begrenzen sollen, der durch die folgenden Ansprüche festgelegt ist, wie sie gemäß den Prinzipien des Patentrechts einschließlich der Äquivalenzlehre interpretiert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (13)

  1. Zubehörteil für ein Fahrzeug, umfassend: ein Gehäuse, das eine Vorderseite, die dazu konfiguriert ist, ein rückwärts gerichtetes Sichtfeld aus einem Fahrzeug anzuzeigen, und eine Rückseite, die in eine vorwärts gerichtete Betriebsrichtung des Fahrzeugs gerichtet ist, umfasst; eine zumindest teilweise lichtdurchlässige Blende bzw. ein zumindest teilweise lichtdurchlässiges Paneel bzw. Armaturenbrett, die bzw. das auf eine vordere Windschutzscheibe des Fahrzeugs gerichtet ist und in Verbindung mit der Rückseite steht; eine Lichtquelle, die in dem Gehäuse in der Nähe der lichtdurchlässigen Blende angebracht und dazu konfiguriert ist, Licht durch die zumindest teilweise lichtdurchlässige Blende zu emittieren; und eine Steuer- bzw. Regeleinheit, die mit der Lichtquelle in Verbindung bzw. in Kommunikation steht, wobei die Steuer- bzw. Regeleinheit dazu konfiguriert ist: eine Angabe eines Betriebszustands des Fahrzeugs zu empfangen; und in Reaktion auf den Betriebszustand des Fahrzeugs selektiv die Lichtquelle zu aktivieren.
  2. Fahrzeugzubehörteil nach Anspruch 1, wobei die Steuer- bzw. Regeleinheit ferner mit einem Fahrzeugsteuerungs- bzw. Fahrzeugregelmodul in Verbindung bzw. in Kommunikation steht.
  3. Fahrzeugzubehörteil nach Anspruch 2, wobei die Steuer- bzw. Regeleinheit dazu konfiguriert ist, ein Betriebsangabesignal von dem Fahrzeugsteuerungs- bzw. Fahrzeugregelmodul zu empfangen, das den Betriebszustand des Fahrzeugs angibt.
  4. Fahrzeugzubehörteil nach einem der Ansprüche 1-3, wobei der Betriebszustand einen Betrieb eines hybridelektrischen Fahrzeugs mit elektrischem Antrieb umfasst.
  5. Fahrzeugzubehörteil nach einem der Ansprüche 1-4, wobei der Betriebszustand einen autonomen Betrieb des Fahrzeugs umfasst.
  6. Fahrzeugzubehörteil nach einem der Ansprüche 1-5, wobei der Betriebszustand eine Belegung bzw. Besetzung des Fahrzeugs umfasst, die einen Belegungs- bzw. Besetzungsschwellenwert übersteigt.
  7. Anzeigezubehörteil nach einem der Ansprüche 1-6, ferner einen Bildsensor umfassend, der dazu konfiguriert ist, Bilddaten einer Szene in der Nähe des Fahrzeugs zu erfassen.
  8. Anzeigezubehörteil nach Anspruch 7, wobei die Steuer- bzw. Regeleinheit ferner dazu konfiguriert ist: die Bilddaten zu verarbeiten und zumindest ein Fahrbahnsymbol zu identifizieren; und basierend auf dem Fahrbahnsymbol eine Betriebsnormanforderung bzw. eine Betriebseinhaltungsanforderung zu bestimmen.
  9. Anzeigezubehörteil nach einem der Ansprüche 1-8, wobei die Betriebsnormanforderung bzw. die Betriebseinhaltungsanforderung zumindest eines aus einer Fahrzeugantriebseigenschaft, einer Belegungs- bzw. Besetzungsanforderung und einem Betriebszustand als autonomes Fahrzeug umfasst.
  10. Anzeigezubehörteil für ein Fahrzeug, umfassend: ein Gehäuse, das eine Vorderseite, die dazu konfiguriert ist, ein rückwärts gerichtetes Sichtfeld aus dem Fahrzeug anzuzeigen, und eine Rückseite, die in eine vorwärts gerichtete Betriebsrichtung des Fahrzeugs gerichtet ist, umfasst; eine Lichtquelle in Verbindung mit dem Zubehörteil und dazu konfiguriert, Licht aus der Rückseite des Gehäuses zu emittieren; einen Imager bzw. ein Bildgerät, der bzw. das dazu konfiguriert ist, Bilddaten in einem Sichtfeld in der Nähe des Fahrzeugs zu erfassen; und eine Steuer- bzw. Regeleinheit, die dazu konfiguriert ist: die Bilddaten zu verarbeiten und zumindest ein Fahrbahnsymbol zu identifizieren; basierend auf dem Fahrbahnsymbol eine Betriebsnormanforderung bzw. eine Betriebseinhaltungsforderung zu bestimmen; eine Betriebseigenschaft des Fahrzeugs zu überwachen; basierend auf der Betriebseigenschaft selektiv die Lichtquelle zu aktivieren, die eine Compliance- bzw. Normerfüllungsanzeige aus dem Fahrzeug in Reaktion auf die Einhaltung der Betriebsnormanforderung durch die Betriebseigenschaft emittiert.
  11. Anzeigezubehörteil nach Anspruch 10, wobei die Compliance- bzw. Normanforderung zumindest eines aus einer Fahrzeugantriebseigenschaft, einer Belegungs- bzw. Besetzungsanforderung und einem Betriebszustand als autonomes Fahrzeug umfasst.
  12. Anzeigezubehörteil nach einem der Ansprüche 10-11, wobei die Steuer- bzw. Regeleinheit mit einem Fahrzeugsteuerungs- bzw. Fahrzeugregelmodul in Verbindung bzw. in Kommunikation steht und dazu konfiguriert ist, die Betriebseigenschaft basierend auf Betriebsinformationen, die von dem Fahrzeugsteuerungs- bzw. Fahrzeugregelmodul kommuniziert werden, als zumindest eines aus der Fahrzeugantriebseigenschaft und dem Betriebszustand als autonomes Fahrzeug zu identifizieren.
  13. Anzeigezubehörteil nach einem der Ansprüche 10-12, ferner umfassend: einen Fahrzeugbelegungs- bzw. Fahrzeugbesetzungssensor, der dazu konfiguriert ist, eine Belegung bzw. Besetzung des Fahrzeugs zu erkennen bzw. zu detektieren, wobei die Steuer- bzw. Regeleinheit ferner dazu konfiguriert ist: die Betriebseigenschaft als die Belegung bzw. Besetzung zu identifizieren und in Reaktion auf die Einhaltung der Belegungs- bzw. Besetzungsanforderung durch die Belegung bzw. Besetzung selektiv die Compliance- bzw. Normerfüllungsanzeige zu aktivieren.
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R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years