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"Vorrichtung fir Swischenböden in Gebäuden, insbesondere solchen mit
elektrischen nlagen" Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für Zwischenböden in
Gebäuden, insbesondere zur Schaffung eines begehbaren und gegebenenfalls mit seinen
Teilen als Grundrahmen von elektrischen Anlagen, z.B. Schaltschränken verwendbaren
Bodens mit Hilfe einer Unterkonstruktion, die von im Gebäude abgestützten Füßen
und gegebenenfalls in Höhe des Zwischenbodens vorgesehenen Verbindungsprofilen gebildet
wird und einem Plattenbelag.
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Derartige Zwischenböden kommen für Rechenzentren, Laboratorien, Ferninelde-,
Sunk- und Fernsehstudios, Großräume mit automatischen Büromaschinen, Hoch- und Niederspannungsschalträme
u.ä.
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Gebäude in Betracht. In den Gebäuden wird mit diesen Zwischenböden
ein
dem Estrich oder dem konstruktiven Boden des Gebäudes liegender Hohlraum geschaffen,
in dem Kabel verlegt sind und der von dem Zwischenboden nach oben abgedeckt ist.
oer Plattenbelag, der z.B. ein Rastermaß von 900 x 1250 mm aufweisen kann, dient
nicht nur zur Abdeckung des Zwischenbodens,
sondern auch zur Schaffung
einer begehbaren Flächc, sowie zur elektrischen Isolierung. Infolgedessen sind die
zhdenen deckplatten aus mehreren Schichten zusammengesetzt,
von
äußeres, z.B. aus Linoleum nach DIN 51960 bestehenden Schicht, welche häufig an
beiden Seiten- der Platte verwirklicht sein kann, die Trittseite bildet, während
die inneren Schichten der Platte die not-fendige Festigkeit herbeiführen.
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Bei derartigen Zwischenböden ist es einerseits notwendig, die Platten
auf der Unterkonstruktion so zu befestigen, daß sie sich nicht unbeabsichtigt lösen
können. kndererseits muß die Befestigung lösbar sein, um die Platten bedarfsweise
von der Unterkonstruktion abheben und unter wieder auf dieser befestigen zu können.
Das ist z.B. notwendige wenn Kabel neu verlegt oder ausgewechselt werden sollen.
Die bedarfsweise Lösbarkeit der sicher auf der Unterkonstruktion zu befestigenden
Platten muß dabei die Möglichkeit eröffnen, die Platten schnell abheben und wieder
auflegen zu können. Das ergibt sich aus der relativen Häufigkeit von Umbau- und
Verlegungsarbeiten an den unter dem Zwischenboden verlegten Einrichtungen, aber
auch aus der Möglichkeit des uftretens von Bränden und ähnlichen Gefahrenzuständen.
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Wesentlich für die Sicherung der Platten auf der Unterkonstruktion
ist ferner die keine elektrisch nicht isolierten Teile vorstehen, die mit der Unterkonstruktion
verbunden sind.
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Nienn man die Platten mit der Unterkonstruktion verschraubt, ergibt
sich zwar eine hinreichend haltbare Befestigung der Platten Diese ist aber nur schwer
zu lösen und würde deshalb im allgemeinen eine Erschwerung der Montagearbeiten bedeuten.
außerdem
müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, -um die Schrauben
elektrisch zu isolieren und zu verhindern, daß Teile der Schrauben über die Plattenoberseite
vorstehen.
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Die Erfindung hat sich deshalb die Aufgabe gestellt, eine derart sichere
Befestigung der Platten auf der Unterkonstruktion zu schaffen, die jedoch die Möglichkeit
eröffnet, die Platten ohne Lösen der Gewinde abzuheben und wieder anbringen zu können,
wobei über die Plattenoberseite vorstehende Teile der Befestigungsmittel vermieden
werden.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß zur Befestigung
der freitragenden oder auf den Verbindungsprofilen längs ihrer Kanten abgestützten
Platten Stifte vorgesehen sind, /= oder kraftschlüssig die an einem Ende
mit der Unterkonstruktion verbunden sind und am anderen Ende einen oder mehrere
Axialschlitze aufweisen, und daß zur Aufnahme der von den Axialschlitzen durchsetzten,
federnden Teillängen der Stifte in die Platten Hülsen eingesetzt sind, wobei zur
arretierung der Platten auf dcr Außenseite der Stifte und der Innenseite der Hülsen
eine aus Nut und Feder bestehende Rasteinrichtung vorgesehcn ist.
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Die Vorrichtung bietet die Möglichkeit, die die tifte aufnehmenden
Hülsen aus einem Plast. insbesondere einem Thermoplast und damit aus einem werkstoff
herzustellen, der elektrisch isolierend wirkt. Die Arretierung der Stifte in derertigen
Hülsen ist vornehmlich kraftschlüssig. Der Kraftschluß läßt sich durch eine entsprechende
Gegenkraft aufheben. Dadurch besthet die Möglichkeit, die Platten z.B. mit einem
Saugheber bedarfsweise hochzuheben und nach Abschluß von Montagearbeiten in Zwischenraum
unter dem Boden wieder zu befestigen. Dabei läßt sich die Sicherheit der Befestigung
durch 5/ahl der unzahl der Stifte und Hülsen, aber auch durch Einstellung der Kräfte
den
Verhältnissen anpassen, die die Stifte in den Hülsen festhalten.
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Zur formschlüssigen Verbindung der Stifte können diese an ihren der
Unterkonstruktion zugekehrten Enden zu ihrer Terschweißung mit der Unterkonstruktion
zylindriach ausgebildet oder mit Gewinde versehen sein. Dadurch wird verhindert,
daß die Stifte beim Abheben der Platten von der Unterkonstruktion gelöst werden.
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Die inneren Enden der zylindrischen Endteile bzw. der Gewinde auf
den Stiften können an einem Flansch enden, der zwischen dem Gewinde und dem Inneren
Ende der Axialschlitze an jedem Stift ausgebildet ist. Dadurch wird es möglich,
die in die Unterkonstruktion eingeführte Länge der Stifte zu begrenzen, z.B. die
Stifte beliebig fest einzudrehen. Den gleichen Zweck kann man auch durch Ausbildung
einer radialen Fläche auf dem Stift erreichen, die in einer senkrecht zur Längsachse
des Stiftes verlaufenden Ebene liegt. Eine solche Pläche läßt sich z.B. durch Absetzen
bestimmter axialer Teillängen des Stiftes voneinander erzelen.
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Das mit den Axialschlitzen versehene Stiftende ist im allgemeinen
kegelstumpfförmig, und die Axialschlitze sind kreuz- oder sternförmig so angeordnet,
daß sie sich gegenseitig durchdringen.
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Die Kegelstumpfform kann durch abdrehen des Stiftes, d.h.
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Brechen seiner Endkante erzielt werden, und die Anzahl der sich durchdringenden
Axialschlitze bestimmt die federnden EigenschafT ten des Stiftes.
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In den Hülsen können axiale Abschnitte vorgesehen werden, die sich
konisch in der Richtung verengen, in der die Stifte in die Hülsen eingeführt werden.
Dadurch müssen die Platten mit einer bestimmten Kraft auf die Stifte gepreßt werden,
ehe die Raste einrichtung zur Wirkung kommt. Das hat den Vorteil, daß auch bei längerer
Begehung des Plattenbelages kein Lockern der Platten auftritt und Klappergeräusche
verhindert werden.
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An die sich konisch verjüngenden Hülsenabschnitte können sich die
Rasteinrichtungen unmittelbar anschließen. Eine solche Rasteinrichtung wird z.B.
von auf den Stiften angebrachten tangentialen Nuten und in den Hülsen vorgesdenen
radialen Vorsprüngen gebildet, wobei der Querschnitt der Vorsprünge dem verschnitt
der Nuten entspricht. Besonders zweckmäßig ist es, wenn der verschnitt der Vorsprünge
bzw. der Nuten annähernd halbkreisförmig gewählt wird. Dann gelangt man zu einer
zweckmäßigen Lusführungsforin der Erfindung, bei der auf jedem Stift eine Nut und
in der dazugehörigen Hülse ein Vorsprung vorgesehen ist.
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Die Einzelheiten und weiteren Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer susführungsbeispiele anhand der Figuren
in der Zeichnung, es zeigen Fig. 1 jeweils in Ansicht bzw. im Schnitt und in Draufsicht
einen Stift und die dazugehörige Hülse gemäß der Erfindung in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2 in der Figl 1 entsprechender Dafstellung eine weitere Ausführungsform der
Erfindung, Fig. 3 in den Figuren 1 und 2 entsprechender Darstellung eine abgeänderte
Ausführungsforn der Erfindung, Fig. 4 in den vorausgehenden Figuren entsprechender
Darstellung eine weiter abgeänderte Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 5 eine Uebersicht zur Wiedergabe eines Zwischenbodens gemäß der Erfindung,
wobei die zur Befestigung der Platten dienenden Stifte fortgelassen sind, und Fig.
6 in der Figur 1 entsprechender Darstellung eine weitere JLusführungsform der Erfindung.
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In den Figuren sind einander entsprechende Teile mit gleichen Bezugszeichen
bezeichnet.
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Nach Fig. 5 besteht ein Zwischenboden in einem Gebäude, das z.B. zur
Aufstellung eines Computers dient, aus einer Unterkonstruktion, die allgemein mit
1 bezeichnet ist und eine Plattenbelag 2. Die Unterkonstruktion wird von Säulen
3 bzw., gebildet, die verbreiterte Fußplatten 4 bzw. 4'besitzen und an beiden Seiten
mit Gewinde 5 bxw. 6 versehen sind. Die Gewinde dienen zur Einstellung der wirksamen
SGulenhöhe und das obere Gewinde 5 trägt eine Kreuzplåtte 7 zur Abstützung von Verbindungsprofilen
8 bzw. 9, die einem bestimmten Rastermaß folgen.
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Die Säulen bilden dementsprechend allgemein mit 10 bezeichnete Füße
der Unterkonstruktion, und die Verbindungsprofile dienen hauptsächlich zur Abstützung
des- Plattenbelages 2,-aber auch zur Unterstützung von etwa vorgesehenen Schaltschränken
o.dgl.
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Binrichtungen.
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Der Plattenbelag 2 besteht aus einzelnen Platten 12, die auf ihrer
Oberseite 13 einen durchgehenden Belag, z.B. aus Linoleum oder Teppich aufweisen
und fugenlos aneinander anschließen. An der Unterseite sind die Platten längs ihrer
Kanten 14 gemäß dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel auf den terbindungsprofilen
8 bzw. 9 abgestützt.
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Die Platten 12 sind im übrigen auf den Verbindungsprofilen so befestigt,
daß sie sich nicht von der Unterkonstruktion unbeabsichtigt lösen können. Andererseits
können die Platten durch Aufbringen eines senkrecht zur Ebene der Unterkonstruktion
wirkenden Zuges gelöst und durch einen in entgegengesetzter Richtung aufgebrachten
Druck wieder mit der Unterkonstruktion verbunden werden.
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Dies wird von Befestigungsmitteln ermöglicht, die in mehreren Ausführungsbeispielen
in den Figuren 1 bis 4 wiedergegeben sind.
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Allgemein dienen zu diesem Zweck Stifte 30, die ein Ende 31 aufweisen,
mit dem sie formschlüssig mit der Unterkonstruktion verbunden sind. In allen Ausführungsformen
der Erfindung ist das Ende 31 zylindrisch ausgebildet und trägt auf seiner Außenseite
ein Gewinde 32, für das ein Gegengewinde in der Unterkonstruktion vorgesehen ist.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 schließt sich an den mit Gewinde 32 versehenen
zylindrischen Teil 31 des Stiftes ein weiterer, allgemein zylindrischer Teil 5 an,
der, wie die Draufsicht des Stiftes 50 zeigt, drei sich gegenseitig durchdringende
Axialschlitze 34, 35, 36 aufweist.
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Für dieses Ende ist eine in die betreffende Platte eingelassene Hülse
37 vorgesehen, in die das Ende 33 des Stiftes 30 eingesetzt wird.
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Bei dem in Fig. 1 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel ist der Innendurchmesser
der allgemein zylindrisch gehaltenen axialen Öffnung 38 der Hülse 37 etwas geringer
als der Außendurchmesser des von den Axialschlitzen 34-36 durchsetzten Endes 33
des Stiftes 30 gehalten. Dadurch muß das Ende 33 in die Hülse 37 mit einer gewissen
Spannung eingeführt werden.
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In der Hülse befindet sich eine allgemein mit 39 bezeichnete Rasteinrichtung.
Diese wird in allen Ausführungsbeispielen, die in den Figuren dargestellt sind,
von einem radialen Vorsprung 40 in der Hülse 37 und einer tangentialen Nut 41 auf
dem Abschnitt 33 des Stiftes 30 gebildet. Dabei ist der Querschnitt des Vorsprunges
40 annähernd halbkreisförmig und entspricht im übrigen dem Querschnitt der Nut 41
wenigstens annähernd.
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Infolgedessen wird durch die Federkraft des rundes 33 ein wormschluß
der
Hülse 37 mit dem Stift 30 aufrechterhalten, sobald das Ende 33 tief genug in die
Hülse 37 eingeführt ist. Dieser Formschluß kann durch Überwinden der Federkraft
jederzeit wieder aufgehoben werden.
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Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist das Ende 31 von dem Ende
33 des Stiftes durch einen radialen Flansch 43 abgesetzt.
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Dieser bildet eine radiale Fläche 44, welche in einer senkrecht zur
Längsachse des Stiftes verlaufenden Ebene liegt und mit der sich der Stift auf eine
entsprechende Fläche der Unterkonstruktion abstützen kann, sobald das Gewinde ende
31 tief genug eingeschraubt ist. Der Fläche 44 liegt eine parallele Fläche 45 gegenüber,
an die sich unmittelbar die tangentiale Nut 41 anschließt, so daß sich die Platte
mit einer der Fläche 45 entsprechenden Fläche auf dem Flansch 43 abstützen kann.
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In den Ausführungsbeispielen ist im übrigen das Ende des Abschnittes
33 jeweils mit einer gebrochenen Kante versehen und damit bei 46 kegelstumpfförmig
ausgebildet.
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Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist ein sich kegelstumpfförmig
verengendes Ende 50 vorgesehen, das die drei axialen Schlitze 34-36 trägt. In diesem
Ende liegt auch die radiale Nut 41 für den Vorsprung 40 in der dazugehörigen Hülse
37.
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An das kegelstumpfförmige Ende 41 schließt sich ein zylindrischer
abschnitt 52 an, der mit einer radialen Fläche 53 gegen einen zylindrischen Zwischenteil
54 abgesetzt ist. Dieser zylindrische Teil 54 ist im Durchmesser etwas größer als
der anschließende Stiftabschnitt 31, der wie in den Ausführungsbeispielen nach den
Figuren 1 und 2 mit Gewinde 32 versehen ist.
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Dementsprechend weist die Hülse 37 einen sich konisch verjüngenden
Teil 56 auf, der dem Teil 50 des Stiftes entspricht. Sie trägt außerdem im Anschluß
an den Vorsprung 40 einen Abschnitt 57, der dem Abschnitt 58 des Stiftes entspricht.
An den Abschnitt 57 schließt sich der Abschnitt 59 an, der dem Teil 52 des Stiftes
entspricht.
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Das Aus£ührungsbeispiel nach Fig. 4 entspricht im wesentlichen dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 3. Es sind jedoch vier Schlitze 60-63 vorgesehen,
die sich gegenseitig durchdringen. Dadurch ergibt sich eine vergleichsweise größere
Nachgiebigkeit als im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3.
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Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 entspricht dem nach Fig. 4 weitgehend.
An den zylindrischen Schaft 54 schließt sich jedoch ein Kegel 70 an, der von drei
Axialschlitzen 71-73 durchsetzt wird, die bis zur Höhe der radialen Fläche 53 reichen.
Dadurch ist es möglich, das der Unterkonstruktion zugekehrte Stiftende kraftschlüssig
mit dieser zu verbinden.
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Statt dessen kann bei Fehlen des Kegels 70 und der Schlitze 71-73
oder der Gewinde 32 der jeweils zylindrische Endteil des Stiftes in entsprechende
Bohrungen der Unterkonstruktion eingesetzt und dort verschweißt werden.
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Patentansprüche