DE2116519C3 - Zapfstelle für unter Flur verlegte Stromleitungen - Google Patents
Zapfstelle für unter Flur verlegte StromleitungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zapfstelle für unter Flur verlegte Stromleitungen mit einem Gehäuse zur
Aufnahme einer Zapfdose, das mit einem Blinddeckel verschließbar ist.
Aus dem DT-Gbm 68 01 552 ist eine Zapfstelle für unter Flur verlegte Stromleitungen bekannt, die aus
einem in den Estrich oder den Rohbeton des Fußbodens oder der Wand eingebetteten Gehäuse besteht, in dem
die Steckbuchsen (Zapfdose) einer Stromkupplung angeordnet sind. Das Gehäuse ist mit einer Abdeckung
versehen, die ein Verschlußstück für eine Kabelausführung aufweist. Dieses Verschlußstück ist derart versetzbar
an der Abdeckung gehalten, daß es in einer Stellung die Kabelausführung freigibt und in der zweiten
Stellung verschließt, wobei die Abdeckung als Blinddekkel
wirkt. Bei dieser Zapfstelle ist zwischen der Abdeckung der Zapfdose ein großer Zwischenraum 5"
vorgesehen, damit ein an die Dose anzuschließender Stecker noch von der Abdeckung überdeckt wird. Da
sowohl in der Betriebs- als auch der Ruhestellung sämtliche Anschlußelemente unterhalb der Abdeckung
liegen, hat diese Zapfstelle eine große Einbautiefe, was sich ungünstig auf deren Einsatzbereich auswirkt.
Außerdem ist ein an die Zapfdose angeschlossener Stecker beim Lösen der Kupplung unbequem greifbar,
so daß die Gefahr besteht, daß dieser durch Ziehen an der Anschlußschnur aus der Dose entfernt wird,
wodurch dessen Verbindung mit der Anschlußschnur beschädigt werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, diese Nachteile zu beseitigen und eine Erleichterung und Vereinfachung in
der Handhabung der Zapfstelle zu schaffen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe ausgehend von einer Zapfstelle der eingangs beschriebenen Gattung
dadurch gelöst, daß der Boden der Zapfdose als Blinddeckel ausgebildet ist und die Zapfdose in das
Gehäuse in zwei Stellungen einsetzbar ist, in deren einer ihre Entnahmeseite zur Öffnung des Gehäuses weist und
in deren anderer der Boden den Abschluß des Gehäuses
bildet.
Beim Übergang von dem einen zu dem anderen Betriebszustande ist es mit der Erfindung daher lediglich
erforderlich, die Zapfdose umzudrehen, so daß sie entweder mit ihrer Anzapfseite zur Boden- oder
Wandoberfläche weist oder mit ihrem Boden als Blinddeckel die Anschlußöffnung abdeckt. Die Einbautiefe
dieser Zapfstelle entspricht im wesentlichen den Abmessungen der Zapfdosen, deren Steckbuchsen im
Betriebszustand im Bereich der Boden- oder Wandoberfläche liegen und daher ein sicheres Erfassen des in
ihnen angeordneten Steckers ermöglichen. Die geringe Einbautiefe bietet weiterhin den Vorteil, daß an die
Zapfstelle nicht nur ein Stecker mit Anschlußschnur sondern auch eine Zapfsäule mit mehreren Steckdosen
anschließbar ist und die Zapfstelle jederzeil bei Stillegung mit einem Blinddeckel verschlossen werden
kann, der unverlierbar mit der Zapfdose verbunden ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Mittelteil der Zapfdose mit einem oder
mehreren Langlöchern für die aus der Unterflurinstallation einzuführenden Stromleitungen versehen.
Zur besseren Halterung der Zapfdose in dem Gehäuse hat es sich weiter bewährt, um den Mittelteil
der Zapfdose einen mehrteiligen oder spreizbaren Ring anzuordnen, der auf dem Gehäuse aufliegt und auf dem
sich die Zapfdose in jeder Betriebsstellung mit einer Ringfläche abstützt.
Die Erfindung ist im nachstehenden an Hand eines Ausführungsbeispieles näher veranschaulicht, das in der
Zeichnung in
Fig.l und 2 im mittleren senkrechten Schnitt bei zwei verschiedenen Stellungen und in
F i g. 3 in Oberansicht dargestellt ist.
Fig.l zeigt die Zapfsteile in betriebsfertiger Stellung. In ein im Fußboden oder einer Wand
eingebettetes Gehäuse 1 ist am oberen Rande ein Ring 2 von T-förmigem Querschnitt eingesetzt; er trägt auf
seinem Stege 5 den Mittelteil 4 einer Zapfdose 3 in ihrer Zusammenstellung für den Entnahmebetrieb (Fig.l).
Der Auslaßteil 6 der Zapfdose 3 ragt aus dem Estrich 7 heraus, in das Gehäuse 1 ist der mit Steckbuchsen 9
(Fig.3) versehene Teil 8 einer Stromkupplung eingesetzt. Für die Zuführung der Stromleitung 12 hat
die Wandung des Mittelteiles 4 ein Langloch 13.
In ihrer Betriebsstellung ( F i g. 1) ruht die Zapfdose 4
mit einer Ringfläche 14 auf dem Stege 5 des T-förmigen Ringes 2 und wird gegen ihn durch die Schrauben 10
verspannt gehalten. Für den Übergang in den Außerbetriebszustand wird der Mittelteil 4 nebst
Auslaßteil 6 und Ring 2 aus dem Gehäuse 1 herausgenommen und in ihrer Lage nach F i g. 2 in ihn
wieder eingesetzt; dies ermöglicht der Ring 2 durch eine nicht dargestellte radiale Spreizfuge, mit deren Hilfe der
Ring 2 an den angeschlossenen Stromleitungen 12 vorbei auf den Mitteilteil verstellt werden kann. Die
Abstützung erfolgt hierbei mit einer Ringfläche 15 des Mittelteiles 4 auf dem Stege 5 des spreizbaren Ringes 2
(Fig. 2). Die Höhenmaße sind so gewählt, daß der Boden 16 der Zapfdose 3 mit der den Glattstrich 7
tragenden Fläche bündig geht, so daß der Boden 16 des Mittelteiles 4 den Blinddeckel der Zapfstelle bildet. Der
Kreis über der Fläche 16 kann mit einer dünnen Scheibe 17 aus Bodenbelagstoff ausgefüllt werden. Das Lang-
loch 13 ist im Mittelteil 4 der Zapfdose 3 so angeordnet, daß es der Lage der Stromzuführungsleitung 12 in bezug
auf die Dose in deren beiden Betriebsstellungen entspricht, in die sie erfindungsgemäß ohne die
Notwendigkeit zusätzlicher Bestandteile versetzt werden kann.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Zapfstelle für unter Flur verlegte Stromleitungen
mit einem Gehäuse zur Aufnahme einer Zapfdose, das mit einem Blinddeckel verschließbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (16) der Zapfdose (3) als Blinddeckel
ausgebildet ist und die Zapfdose (3) in das Gehäuse (1) in zwei Stellungen einsetzbar ist, in deren einer
ihre Entnahmeseite zur öffnung des Gehäuses (1) weist und in deren anderer der Boden (16) den
Abschluß des Gehäuses (1) bildet.
2. Zapfstelle nach Anspruch 1, dadurch gekenn- »eichnet, daß der Mittelteil (4) der Zapfdose (3) mit '5
einem oder mehreren Langiöchern (13) für die aus der Unterflurinstallation einzuführenden Stromleitungen
(12) versehen ist.
3. Zapfstelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß um den Mittelteil (4) der
Zapfdose (3) ein Ring (2) angeordnet ist, der auf dem Gehäuse (1) aufliegt und auf dem sich die Zapfdose
(3) in jeder Betriebsstellung mit einer Ringfläche (14) abstützt.
4. Zapfdose nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (2) mehrteilig oder elastisch
spreizbar ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19712116519 DE2116519C3 (de) | 1971-04-05 | Zapfstelle für unter Flur verlegte Stromleitungen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19712116519 DE2116519C3 (de) | 1971-04-05 | Zapfstelle für unter Flur verlegte Stromleitungen |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE2116519A1 DE2116519A1 (de) | 1972-10-19 |
DE2116519B2 DE2116519B2 (de) | 1975-09-25 |
DE2116519C3 true DE2116519C3 (de) | 1976-04-29 |
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