DE2164864A1 - Rollmembranbremse - Google Patents
RollmembranbremseInfo
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- B60T—VEHICLE BRAKE CONTROL SYSTEMS OR PARTS THEREOF; BRAKE CONTROL SYSTEMS OR PARTS THEREOF, IN GENERAL; ARRANGEMENT OF BRAKING ELEMENTS ON VEHICLES IN GENERAL; PORTABLE DEVICES FOR PREVENTING UNWANTED MOVEMENT OF VEHICLES; VEHICLE MODIFICATIONS TO FACILITATE COOLING OF BRAKES
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- Braking Systems And Boosters (AREA)
Description
L -..I ί
24. Dezember 1971 R/kr
333 East Toughy Avenue Des Piaines, Illionois (U.S.A.)
Priorität der USA-Patentanmeldung Nr. 101,914 vom 28. Dezember 1970
Die Erfindung betrifft Bremsen für Fahrzeuge und insbesondere eine Kombination von Arbeitsbremsen- und Notbrems-Betätigungseinrichtungen.
Eine Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Bremseinheit, die zur Erzeugung einer in stärkerem Maße liniaren Kraftabgabe
pro Druckanstieg wirksam ist. Die Bremseinheit soll ohne Ant*- drag-System-Eiemente auskommen können und soll ausserdem ein
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geringstmögliches Gewicht, maximale Kompaktheit, maximale Wirkungsgrade und maximale Wirtschaftlichkeit in der Herstellung
haben. Die Bremseinheit soll ausserdem einheitliche Notbrems-Ausschaltmittel
aufweisen. Die Bremsbetätigungseinrichtung soll einen kleineren Durchmesser und eine geringere Länge aufweisen,
ohne daß ihre Kräftigkeit und Dauerhaftigkeit dadurch beeinträcfctigt
wird. Die Bremseinheit soll ausserdem getrennte Kolben· und Betätigungsstangen-Mittel aufweisen und eine geringere Federbeanspruchung
hervorrufen, wodurch die Lebensdauer der Feder erhöht wird. Ausserdem soll durch die Erfindung eine Kombination
einer Entlastungs- und Führungseinrichtung für Notbrems-Federkammern
geschaffen werden. Ferner wird durch die Erfindung eine Doppel-Membrane-Arbeitskammer geschaffen, die Einrichtungen aufweist,
weiche unerwünschte Druckmittelströmungen vermeidet.
Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und aus den Patentansprüchen.
Die Erfindung ist mehr oder weniger schematisch in der Zeichnung dargestellt.
Figur 2 ist eine Seitenansicht in teilweisem Quersc-hnitt für eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung.
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fthnliche oder gleiche Teile sind in der Beschreibung und in der
Zeichnung mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
In der Zeichnung ist mit 1 generell das Gehäuse bezeichnet. Dieses Gehäuse 1 ist in üblicher Art und Weise aus drei Teilen
zusammengesetzt. Eine mittlere Trennwand 2 ist vorzugsweise aus einem relativ leichten Gußmaterial hergestellt. Ein erster,
topfförmiger Gehäuseteil 3 besteht vorzugsweise aus verhältnismässig
dünnem Metall, wobei die einander gegenüberliegenden Umfangsteile der Teile 2, 3 miteinander zusammengeklemmt sind,
beispielsweise durch einen Klemmring 4, um zwischen diesen Teilen eine Arbeitskammer 5 zu bilden.
In ähnlicher Heise ist ein zweiter, topfförmiger Gehäuseteil 6, dessen Tiefe etwas größer ist als diejenige des Teils 3,
derart aus verhältnismäßig dünnem Metall geformt und an ihrem
Umfang, beispielsweise über den Klemmring 7, am gegenüberliegenden
Umfangsabschnitt der Zwischenwand 2 befestigt und bildet eine Notbremskammer 8.
Ein bewegliches Wandteil, wie z.B. die Membrane 10, teilt die Kammer 5. Der Rand dieser Membrane 10 ist zwischen den einandergegenüberliegenden
Umfangsflachen der Teile 2 und 3 festgeklemmt. Ein Druckmitteleinlaß 11 ist in dem Gehäuseteil 2 vorgesehen
und dient zur Zuleitung des Druckmitteldruckes zur einen Seite
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dieser Membrane 10. Eine Bremsbetätigungsstange 12 trägt eine
Platte 13, die in Anlage ist mit der gegenüberliegenden Seite
der Membrane 10, und die Stange 12 verläuft aus dem Gehäuseteil 3 nach außen heraus zwecks Betätigung der (nicht dargestellten)
Fahrzeugbremsen. Eine Feder 14 liegt an der Endwand des Gehäuseteilr
3 und an der Platte 13 an, so daß letztere in Richtung auf die Membrane 10 drückt wird, während die Stange 12 von ihrer
Bremsbetätigungsstellung weggedrückt wird.
Eine zweite, bewegliche Wand 20 befindet sich in der Kammer 8;
sie kann in besonders geeigneter Weise aus recht dünnem Metall bestehen, wie dargestellt. Diese Wand 20 weist einen sich in
Umfangsrichtung nach hinten erstfeckenden Teil 21 auf. Wenn sich diese Trennwand 20 in ihrer hintersten, keine Betätigung der
Bremse auswirkenden Stellung befindet, wie dies in der Zeichnung dargestellt ist, so wird der Umfangswandteil 20 von einem einen
geringeren Durchmesser aufweisenden Abschnitt 6a des Gehäuseteils 6 aufgenommen.
Eine flexible Hülse, oder eine Rollmembrane, mit 22 bezeichnet, ist mit einem ihrer Umfangsenden 22a zwischen den einander gegenüberliegenden
Umfangsflachen der Gehäuseteile 2, 6 festgeklemmt,
während ihr gegenüberliegender Umfangsendabschnitt 22b zwischen einem nach vorn gerichteten Umfangsoberflächentei1 der Wand 20,
beipieisweise mittel seines Klemmringes 23, festgeklemmt ist.
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Der Ring 23 ist in geeigneter Weise an der Vorderfläche der Wand 20 befestigt, wie beispielsweise durch Schrauben 24, die
in diese Wandfläche eingeschraubt sind und sich, in Umfangsrichtung verteilt, von dieser Wand nach vorne erstrecken, wobei
diese Schrauben 24 Muttern 25 tragen. Es ist ersichtlich, daß die einander gegenüberliegenden Endabschnitte der Hülse 22
vorzugsweise vergrössert sind, wie dies bei 22a und 22b dargestellt
ist, und daß die Klemmflächen der Gehäuseteile 2, 6 und
des Ringes 23 entsprechend der Aufnahme dieser verstärkten Endteile geformt sind. Der Hauptdurchmesserabschnitt 6b des
Gehäuseteiles 6 nimmt die Hülse 22 in Anlage auf, und auch in Längsanlage, wenn die Teile in der in der Zeichnung dargestellten
Lage sind. Es ist ebenfalls ersichtlich, daß bei Bewegung der Wand 20 in Richtung auf das Gehäuse-feilertei1 2 die Hülse 22
sich abrollt und an der Außenfläche des Umfangswandabschnitts 21 anliegt, wobei der Abstand zwischen dem Gehäuseteil 6a und
der Wand 21 ein weiches Abrollen der Hülse oder Rolimembrane ermöglicht, während sich die Wand 20 in der einen oder in der
anderen Richtung bewegt. In ähnlicher Weise sind die Wandflächen 20, 21 durch einen winklig verlaufenden ringförmigen Teil 21a
miteinander verbunden, ix* an den sich die Hülse 22 mit den in
der dargestellten Stellung gezeigten Teilen anlegt.
Der Trennwandabschnitt 2a des Gehäuseteils 2 1st in der Mitte mit einer öffnung 30 versehen, die zur Durchführung des
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Betätigungsstangensegments 31 dient; die Dichtung 32 wird
durch den Wandteil 2a getragen und steht mit diesem Stangensegment
31 In Anlage. Innerhalb der Kammer 5 trägt das Stangensegment 31 ein Teil 33 zur Anlage an der Wandfläche 10 auf
derjenigen Seite, der über den Einlaß 11 Druckmittel zugeleitet werden kann. An seinem gegenüberliegenden Ende trägt
das Stangensegment 31 eine Anlageplatte 35. Eine Feder 36
liegt mit ihren beiden Enden einerseits am Wandteil 2a und an dieser Platte 35 an, so daß der Stangenabschnitt gegen die
Wand 20 hin und von der Wand 10 weg gedrückt wird. Die Wandfläche 20 hat eine mittige Vertiefung 20a, in welcher das
Konkave, konvexe Mittelsegment 35a der Scheibe 35 eine entsprechende
Form aufweist und innerhalb dessen der Mittelteil dieser Scheibe 35 sitzt. Mit den Teilen, die sich in der dargestellten
Lage befinden, drücken die Federn 14 und 36 beide die Scheibe 35 in die Stellung gegen die mittlere Konkav-Ausnehmung
20a der Wand 20. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß bei Bewegung der Wandfläche 20 durch Druckmittel, das bei
11 eintritt, die Feder 14 zusammengedrückt wird, während die Feder 36 weiterhin die Scheibe 35 und die Stange 31 In die dargestellten
Lagen drückt.
Eine leistungsstarke Notbremseinrichtung ist in der Feder 40 zu sehen, deren beiden Enden an der Rückwand des Gehäuseteils 6und
an der Rückseite der Wand 20 anliegen. Wenn sich die Teile in
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der dargestellten Lage befinden, wird die Feder 40 von dem Umfangsteil 21 der Wandfläche 20 aufgenommen.
Eine langgestreckte Hülse 41 ist an der Rückseite des Gehäuseteils
6, beispielsweise durch eine Verschweissung 42, befestigt. Die Hülse 41 erstreckt sich um einen beträchtlichen Abstand
in entgegengesetzter Richtung von der Rückwand des Gehäuseteils 6, wobei der innere Teil, mit der Wand 21, als Zentrierungsmittel für die Feder 40 dient.
An der Wand 20 ist, nach hinten von ihrer Rückseite verlaufend, eine zweite hohle Hülse 43 befestigt. Eine Verschweissung 44
dient zur Befestigung der Hülse 43 an der Wandfläche 20. Eine Spiralnut 45 ist in der Aussenfläche der Hülse 43 vorgesehen
zwecks Zuführung von Schmiermittel zwischen den gleitend miteinander in Verbindung stehenden Hülsen 41 und 43. Am aussenliegenden
Ende der Hülse 43 ist eine Dichtung 46 vorgesehen, die an der Innenfläche der Hülse 41 anliegt.
Ein ringförmiger Anschlag 47 ist mit Gewinde in das offene äußere Ende der Hülse 43 eingeschraubt und erstreckt sich von
dessem äußeren Ende nach innen. Die Haupt-Innenfläche der
Hülse 43 ist hexagonal im Querschnitt. Eine Schraube 48 hat einen ebenfalls hexagonaien, d.h. also sechseckigen, Kopf 49,
dessen Durchmesser derart ist, daß er in die ebenfalls sechs-
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eckige Innenfläche der Hülse 43 hineinpaßt und eine relative
Drehung zwischen der Schraube 48 und der Hülse 43 verhindert. Eine Einfräsung 50 im offenen Ende der Hülse 41 nimmt drehbar
eine Mutter 51 auf, die einen durch ein Werkzeug zu erfassenden Teil aufweist, der sich nach außen über die Hülse 41 hinaus
ψ erstreckt. Die Mutter 51 weist Innengewinde auf und steht in
Gewindeverbindung mit dem Außengewinde des Bolzens 49, wie dies bei 52 dargestellt ist. Es ist ersichtlich, daß der
Anschlag 47 nahe an dem Gewindeabschnitt des Schraubenbolzens liegt und insofern also mit dem Kopf 49 fluchtet.
Aus Figur 2 ist erkennbar, daß das bewegliche Wandteil 120 einteilig mit einem vorwärts- und rückwärtsverlaufenden axialen
Teil verbunden ist, wovon der vordere Abschnitt durch eine . mittige öffnung 130 im Gußteil 2 verläuft und beschlossen 1st>
um eine Anlagefläche zur Betätigung von Elementen innerhalb der Arbeitskammer 105 zu bilden. Die axiale Verlängerung des
Teils 120, die durch die Bezugsziffer 160 bezeichnet ist, bildet also ein langgestrecktes, topfförmiges Teil, dessen geschlossenes
vorderes Ende 161 in der Arbeitskammer 105 liegt, während das gegenüberliegende, offene Ende 162 der Rückwand der Notbremskfcmmer
106 zugekehrt ist.
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Die Basis der Bohrung im Teil 160 ist, wie bei 163 dargestellt, mit Gewinde versehen und nimmt dort eine Freigabehülse (164)
auf, deren Innenfläche nicht kreisförmig ist, sondern vielmehr zur verschiebbaren Aufnahme der Mutter 166 auf der Gewindewelle
167 dient. Es ist ersichtlich, daß der mit Gewinde versehene Basisabschnitt der Bohrung im Teil 160 einen verringerten Durchmesser
aufweist und daß der Innendurchmesser des übrigen Teils des Bauteils 160 beträchtlich größer ist als der Aussendurchmesser
der Hülse 164. Der auf diese Weise erzeugte geringe Raum wird gebildet und ist angepasst zur Aufnahme einer länglichen,
nach innenverlaufenden axialen Hülse 170, die von der Rückwand des Kammergehäuses 106 getragen bzw. wie dargestellt, mit dieser
einstöckig ausgebildet ist. Führungselemente in Form von Ringen 160a und 164a werden von dem inneren Endabschnitt des Teils 160
bzw. dem äußeren Endabschnitt des Teils 164 getragen und diesen
zur verschiebbaren Führung zwischen den Aussen- und Innenflächen der Hülse 170. AnxxSxt« Endabschnitt des Teils 164 ist ein ringförmiger
Anschlag 168 befestigt, der am Teil 166 zur Anlage kommen kann. Die Schraube 167 trägt einen Kopf 169 ausserhalb des Gehäuses
106. Dieser Kopf trägt seinerseits eine Dichtung 171, die mit der inneren Umfangswand einerAussparung 172 in Anlage steht,
welche in der äußeren Endfläche des Kammergehäuses 106 vorgesehen ist.
Die Kammer 105 trägt, zusätzlich zu der Membrane 10, eine zweite
Membrane 210, die im Abstand von der Membrane 10 liegt und mit
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dieser fluchtet; diese zusätzliche Membrane 210 trägt eine mittige, ringförmige Maße 210a, die als mit der Membrane 210
einstöckig hergestellt dargestellt ist und sich in Richtung auf die Membrane 10 erstreckt, um den Abstand zwischen diesen beiden
Membranen festzulegen, wenn die Teile in der in Figur 2 dargestellten Ruhelage sind und die Membrane 210 arbeitet.
" Ein Arbeitsdruckeinlaß 211 ist in einem Ring 212 vorgesehen,
der zwischen dem Gehäuseteil 3 und dem Mittelgußstück 2 und zwischen den beiden Membranen 10 und 210 liegt zwecks Abgabe
eines Arbeitsdruckes in dem Bereich zwischen den Membranen 10 und 210. Ein dritter Einlaß 213 ist in dem mittigen Gußstück
2 vorgesehen; er dient zur Zuleitung eines Arbeitsdruckes zwischen dem GußstUck 2 und der Membrane 210. Eine Druckplatte
214 ist an der Oberfläche der Membrane 210 gegenüber dem mittleren
GußstUck 2 und gegenüber derjenigen Seite, welche den Block 210a trägt, und zwar ist diese Platte 214 in Anlage mit
Kammende 161 des Teils 160 und ist an der Membrane 210 in geeigneter
Weise, beispielsweise mittels einer Befestigungseinrichtung 215, befestigt.
Ein Flatterientil als Dichtung, nit 216 bezeichnet, hat die
Form eines ringförmigen Stückes aus flexiblem oder gummi ahn 1iehe«
Material, und sein innerer Abschnitt ist mittels der Platte 214 an der Membrane 210 festgeklemmt, wahrend der Außenumfangsteil
einen in Richtung auf die der Membrane 210 entgegengesetzte
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-u-
Fläche des Gußteils 2 gerichteten Rand bildet. Es ist ersichtlich,
daß das Teil 216 einen ausreichenden Durchmesser aufweist, so daß es möglich ist, daß der Randabschnitt 216a um das gesamte Einlaßende
213a des Teils 2 anliegen kann, wenn die Membrane 210 in ihrer in Figur 2 dargestellten Ruhelage ist.
Die Bremseinheit nach der Erfindung ist auf geringstmögliche Kosten konstruiert, wobei das Gehäuse aus einem einzelnen Gußstück
und einem Paar von topfförmigen Teilen aus verhältnismässig
dünnem Metall gebildet iird. In ähnlicher Weise ermöglicht die Verwendung einer flexiblen Hülse oder Rollmembrane 22 die
Bildung einer beweglichen Wand 20 aus verhältnismässig dünnem
Metall.
Im Normalbetrieb bewirkt das Herabdrücken des (nicht dargestellten)
Bremspedals durch den Fahrer die Zuleitung von Druckmittel am Einlaß U und damit eine Bewegung der Wand 10, der Platte 13
und der Betätigungsstange 12 in Richtung auf die Bremsstellung, d.h. also bei der gewellten Darstellung nach rechts.
Bei dieser normalen Betätigung wird der Druckmitteldruck aufrecht erhalten über den Notbremseinlaß 53 auf der einen Seite der Wandfläche
20 in der Kammer 8, d.h. zwischen der Wand 20 und dem
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Wandabschnitt 2a, so daß also die Teile in der Kammer 8 in der
dargestellten Lage gehalten werden. Bei Herabsetzung dieses Druckes in der Kammer 8 bewirkt die Feder 40 eine Bewegung der
Wand 20, des Halters 35, des Stangenabschnitts 31 und der Scheibe 33 in Richtung auf Ausschaltung der Bremse, oder nach rechts
in der dargestellten Lage der Teile, wodurch die Wand 10, die Scheibe 33 und die Betätigungsstange 12 in der genannten Richtung,
d.h. in Richtung auf Ausschaltung der Bremse bewegt werden.
Die langgestreckten Hülsen 43 und 41 verhindern ein Verkanten oder Verklemmen an der Wand 20. Die kontraven Flächen 20a in der
Wand 20 und 35a in der Halteplatte 3t gewährleisten ein axiales Fluchten der Wand 20 und des Stangensegmentes 31 und wirken ebenfalls
einer Verklemmung des Stangensegmentes 31 in der öffnung 30 entgegen.
Wenn sich die Wand 20 in der erwähnten Richtung "Bremse ein" * bewegt, wird die Hülse 22 weich von der Innenfläche des Gehäuseteils
6b abgerollt und auf die Außenfläche des Umfangswandteils
21 abgerollt, ohne daß dabei das Material der Hülse 22 unter Zugspannung oder sonstige Belastung gesetzt wird. Der durch den
grö'sseren Durchmesser des Gehäuseabschnitts 6b zwischen diesem
Gehäuseabschnitt und der Wand 21 gebildete Zwischenraum und die Dimensionierung der Hülse 22 ermöglichen es, daß die Hülse 22
sich in der dargestellten Lage nach Maßgabe des Druckmitteldrucks in der Kammer 8 und durch Abrollen der Hülse 22 aus der dargestellten
Lage gegen den Wandteil 21 bewegt, wenn sich die Wand
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in Richtung auf die Stellung "Bremse ein" bewegt. Auf diese Weise
dient also die Hülse oder Rollmembrane 22 als langgestreckte,
flexible, bewegliche Dichtung.
Der Druckmitteldruck kann absichtlich durch den Fahrer aus der Kammer 8 abgelassen werden zwecks Parkens oder bei Notfall Anwendung
der Bremsen durch die Feder 40, oder eine solche Druckablassung kann auch automatisch erfolgen durch Undichtigkeit
oder Leitungsbruch; auch in letztgenanntem Falle findet diese Wirkung der genannten Feder statt.
Wenn der Fahrer es wünscht, die Federnotbremse nach ihrer Anwendung
durch die Feder 40 zu lösen, so ist es lediglich erforderlich, daß die Mutter 51 verdreht wird, die ja von Ausserhalb des
Gehäuses 1 her mittels eines (nicht dargestellten) Handwerkzeugs
erfasst werden kann. Eine Verdrehung der Mutter 51 bewirkt, daß die Schraube 48 nach außen durch die Hülse 41, hinter dem Gehäuse
1, gezogen wird, d.h. also bei der dargestellten Lage der Teile nach links. Wenn sich die Schraube 48 in der dargestellten Lage befindet,
können die Wand 20, die Hülse 43 und der Anschlag 47 ihre volle Hublänge in Richtung auf den Wandabschnitt 2a zurücklegen.
Wenn die Schraube 48 durch die Mutter 51 nach außen gezogen wird, so kommt der Kopf 49 am Anschlag 47 zur Anlage. Eine fortgesetzte
Verdrehung der Mutter 51 zieht den Bolzen 48, den Anschlag 47, die Hülse 43 und die Wand 20 nach hinten in Richtung auf die
Endwand des Gehäuseteils 6, wobei die Feder 40 zusammengedrückt
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und die Wand 20 von der Richtung "Bremse ein" hinwegbewegt wird. Die Feder 36 hat die Wirkung, daß die Scheibe 35 in Anlage mit
der Wand 20 gehalten wird und das Stangensegment 31 zurückgezogen wird, wenn die Wand 20 ihrerseits zurückgezogen wird. Auf
diese Weise kann also die Wand 20 zurückgezogen werden und die Feder 40 zusammengedrückt werden, so daß diese Teile in diejenigen
Stellungen gelangen, die in der Zeichnung gezeigt sind; dies alles ist eine Folge der Verdrehung der Mutter 51. Hiernach kann
das Gehäuseteil 6 aus dem Gußstück 2 entfernt werden nach Abnahme des Klemffinges 7 ohne die Gefahr einer Expansion oder gar
Explosion der Figur 40 und damit einer Verletzungsgefahr des Bedienungspersonals. Wenn auf diese Art und Weise das Gehäuseteil 6
von dem Gußstück 2 abgenommen worden ist, kann die Rollmembrane, also die flexible hülsenförmige Dichtung 22, ersetzt werden, ohne
daß dabei die Wandfläche 20 oder die Feder 40 beeinträchtigt wird.
Auf diese Weise dienen die Elemente 41 - 51 der Doppelfunktion
einer Zentrierung der Wand 20 und der Schaffung einer Möglichkeit zur Freigabe der durch die Feder 40 zum Einsatz gebrachten Bremsen,
wobei die Zentrierung der Wand 20 Zwischenraum zwischen der Wand 21 und dem Gehäuseteil 6a gewährleistet, innerhalb dessen die
Rollmembrane 22 sich frei und flexible bewegen kann, wenn sich die Wand 20 in der einen oder anderen Richtung innerhalb der Kammer 8
bewegt.
Die Rollmembrane 22 gewährleistet die gleichmässige, konstantbleibende
Fläche, die mit Kolbenkonstruktionen erzielbar 1st,
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während aber eine grössere wirksame Fläche und geringere Freigabekräfte
ermöglicht werden.
Die Konstruktion nach Figur 2 läßt die Feder 36 und die langgestreckte
Hülse 170 innerhalb der Notbremskammer wegfallen, und die Doppelhülsenkonstruktion des Teils 160 gewährleistet eine
Zentrierung des Teils 160, und zwar nämlich eine Zentrierung durch die Dichtung innerhalb der Öffnung 130 und durch die
Gleitringe 160a und 164a, welche an der Innen- bzw. an der Außenfläche des Teils 170 anliegen.
Durch die Verwendung der Doppelmembranen in der Kammer 105 und durch die Einlasse 211 und 213 wird die Verlässlichkeit des
Sicherheitsbremssystems unterstützt. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Einlasse 211 und 213 in verschiedener Art und Weise mit
bestimmten Elementen des Druckmittelbremssystems verbunden sein
können. Normaler Weise ist der Einlaß 211 mit dem Standari-Arbeitssystem
verbunden, und der Einlaß 213 ist wahlweise mit diesem Standari-Bremssystem, einem zweiten Arbeitssystem oder
mit einem Notbrems- oder Hilfssystem verbunden. Sollte also
die Membrane 10 aus irgendeinem Grunde nicht richtig arbeiten, so bewirkt die Zuleitung von Druckmittel zum Einlaß 213 über die
Membrane 210 und den Block 210a die gewünschte Bewegung der Bremsbetätigungsstange 12 in Richtung auf die Stellung "Bremse an"
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Wenn die Membrane 210 nicht richtig arbeiten sollte, so bewirkt
das Ventil-Abdichtungsteil 216, 216a, das eine Rückitrömung
von Druckmittel, das am Einlaß 211 eintritt, nach außen durch den Einlaß 213 verhindert wird; dadurch wird gewährleistet, daß
de«* volle Arbeitsdruck am Einlaß 211 eintreten kann und daß dementsprechend die Membrane 10 und die Bremsstange 12 sich
in ganz normaler Weise in Richtung auf Einschaltung der Bremse bewegen können.
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Claims (17)
1.) Durch die Druckmittelzuleitung zurückgezogene und durch Feder-
^ wirkung zur Anwendung gebrachte Notbrems-Betätigungseinheit,
gekennzeichnet durch eine in Umfangsrichtung verlaufende Kammer, die durch eine bewegliche Wand getrennt ist, auf deren
eine Seite eine Feder einwirkt, welche diese Wand in die Stellung "Bremse ein" bewegt, durch Einrichtungen zur Zuleitung
von Druckmittel auf die andere Seite der Wand zwecks Bewegung derselben in Richtung auf "Bremse aus" zu, und eine
flexible Hülse auf der letztgenannten Seite der beweglichen Wand, deren einer Endabschnitt an der letztgenannten Seite
der beweglichen Wand befestigt ist.
2.) Bremseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegliche Wand einen sich nach hinten erstreckenden Umfangsteil
aufweist, wobei die Hülse derart geformt und dimensioniert ist, daß sie entlang und an diesem Umfangstell liegt,
wenn die Wand in die Stellung "Bremse ein" bewegt wird.
3.) Bremseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegliche Wand einen sich nach hinten erstreckenden Umfangsteil,
1m Abstand von der Umfangswand der Kammer, aufweist und die flexille Hlilse eine ausreichende liniare Er-
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streckung aufweist, daß sie an der Innenfläche der Kammerwand anliegt, wenn die bewegliche Wand in der Stellung
"Bremse aus" ist, während diese Hülse von ihrer Anlage an
der Kammerwand gelöst und an die Aussenfläche des Umfangs des beweglichen Wandabschnitts bewegt wird, wenn sich die
bewegliche Wand in Richtung auf die Stellung "Bremse ein"
bewegt.
4.) Bremseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse vergrösserte ringförmige Endabschnitte aufweist,
von denen einer in der Kammer eingeklemmt ist, während der andere Endabschnitt an der zuletzt genannten Seite der beweglichen
Wand angeklemmt ist.
) 5.) Bremseinheit nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen
an der letztgenannten Seite der beweglichen Wand entlang dessen Umfangstell befestigten Klemmringes zum Festklemmen
des einen Endes der Hülse an dieser Seite der beweglichen Wand.
6.) Bremseinheit nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Stangensegment, das eine konvexe Oberfläche trägt, während
die bewegliche Wand einen konkaven Mittelabschnitt aufweist, an dem sich die konvexe Fläche des Stangensegmentes anliegt,
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wobei die Flächen federnd gegeneinander gedrückt werden, wobei sich die Stange durch eine Wand der Kammer erstreckt
und ausserhalb der Kammer einen Puffer trägt.
7.) Bremsbetätigungseinheit, gekennzeichnet durch ein Gehäuse,
das aus einem mittigen Gußstück besteht, das eine das Gehäuse teilende Wandfläche umfaßt, wobei dieses Gußstück
entgegengesetzt gerichtete Umfangsabschnitte aufweist, wobei
ein erster, topfförmiger Gehäuseteil mit seinem Umfang am
einen Ende des Umfangsabschnittes des mittigen Gußstückes und ein zweites topfförmiges Gehäuseteil mit seinem Umfang
am anderen Umfangsabschnitt des mittigen Gußstückes festgeklemmt ist.
8.) Bremseinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die topfförmigen Gehäuseteile aus verhältnismässig dünnem
Metall hergestellt sind.
9.) Bremseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegliche Wand in ihrer Querschnittsformgebung topfförmig
ist und aus verhältnismässig dünnem Metall gebildet ist.
10.)Federbetätigte Notbremse, gekennzeichnet durch ein Gehäuse, eine in diesem Gehäuse befindliche bewegliche Wand, eine erste
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Hohlhülse, die in einer Endwand des Gehäuses befestigt ist
und sich in Richtung nach innen in das Gehäuse hinein von der Endwand aus erstreckt, eine zweite Hohlhülse, die an
einer Seite der beweglichen Wand befestigt ist und in der ersten Hülse verschiebbar geführt ist, einen von dem außen-
:iegenden Ende der zweiten Hülse getragenen Anschlag, ein in der zweiten Hülse verschiebbar gelagertes Gewindeteil, das
sich aus diesem nach außen heraus erstreckt, ein zweites Gewindeteil, das drehbar in der ersten Hülse gelagert ist
und mit dem ersten Gewindeteil in Schraubverbindung steht, wobei das erste Gewindeteil eine Vergrösserung aufweist, die
mit dem Anschlag in Anlage kommen kann bei Verdrehung des zweiten Gewindeteils.
11.)Bremseinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Hülse und die Vergrösserung miteinander zusammen Ψ arbeitende Oberflächen aufweisen, die eine relative Verdrehung
des ersten Gewindeteils gegenüber dem zweiten Gewindeteil verhindern.
12.)Bremseinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegliche Wand außer Berührung mit dem Gehäuse ist und
die zweitgenannte Hülse die bewegliche Wand in Zusammenarbeit mit der ersten Hülse über ihre Bewegung in dem Gehäuse dieser
Wand zentriert.
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13.)Bremseinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Hülsen etwa die gleiche liniare Länge aufweisen.
14.)Bremseinheit nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch auf gegenüberliegenden
Seiten des mittleren Guß-Gehäuseteils vorgesehene beweglidhe Wandkonstruktionen, von denen zumindest eine eine
bewegliche Metallwand und eine flexible Hülse aufweist, welch letztere mit ihren einen Ringendteil an einem der
Umfangsteile des Gehäusegußstütkes und mit ihrem gegenüberliegenden
Ringendteil an der Metallwand festgeklemmt ist.
15.)Federbelastete, durch Druckmittel freigegebene Druckmittelkammer,
gekennzeichnet durch eine sich in dieser Kammer befindliche bewegliche Wand, eine flexible Hülse, deren eines
Ende an dieser Wand und deren anderes Ende an dieser Kammer befestigt ist, wobei diese Wand im Abstand von der gegenüberliegenden
Innenwand dieser Kammer liegt und die flexible Hülse diesen Raum überbrückt und abdichtet, ferner durch ein langgestrecktes,
axial verlaufendes, topfförmiges Teil, das an der beweglichen Wand befestigt ist und in gegenüberliegenden
Richtungen von der beweglichen Wand aus verläuft, wobei das geschlossene Ende dieses Teils aus der Kammer heraus nach
außen verläuft, ferner durch eine erste starre, hohle Hülse, die innerhalb dieses Teils befestigt ist und sich über deren
Länge im Abstand von der Innenwand dieses Teils erstreckt,
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mit einer zweiten, starren, hohlen, axialen Hülse auf der Rückseite der Kammer, die sich in Richtung auf die Innenseite
dieser Kammer erstreckt zwischen der Innenwand dieses Teils und der ersten hohlen Hülse, und durch von der Innenwand
dieses Teils und der Außenwand der ersten Hülse getragene Führungseinrichtungen, die an den Außen- bzw. Innenwänden
der zweiten Hülse anliegen während der Verschiebung der beweglichen Wand innerhalb der Kammer.
16.)Bremsbetätigungskammer, gekennzeichnet durch eine erste, diese Kammer teilende Membrane, eine zweite, diese Kammer
im Abstand von der ersten Membrane ebenfalls aufteilende Membrane, einen ersten Druckmitteleinlaß zur Einleitung von
Druckmittel zwischen den beiden Membranen, einen zweiten Druckmitteleinlaß zur Einleitung von Druckmittel auf diejenige
Seite der zweiten Membrane, die der ersten Membrane gegenüber liegt, und durch eine Ventilabdichtung, die von
der zweiten Membrane getragen wird und derart angeordnet ist, daß sie den zweiten Einlaß abdichtet gegenüber der Strömung
von Druckmittel von dem ersten Druckmitteleinlaß zum zweiten Druckmitteleinlaß, während diese Strömung von Druckmittel
von dem zweiten Druckmitteleinlaß zu der genannten Oberfläche der zweiten Membrane ermöglicht wird.
17.)Bremsbetätigungseinrichtung, gekennzeichnet durch eine
Kammer, die durch eine erste Membrane aufgeteilt wird, eine
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im Abstand von dieser ersten Membrane die Kammer ebenfalls
aufteilende zweite Membrane, eine von der zweiten Membrane einteilig mit dieser verbundene Masse, die sich in Richtung
auf die erste Membrane erstreckt, um die beiden Membranen in Abstand von einander au halten und um die Bewegung der
zweiten Membrane auf die erste Membrane zu übertragen.
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