DE2142626B2 - Messeinrichtung fuer physiologische aktionssignale - Google Patents
Messeinrichtung fuer physiologische aktionssignaleInfo
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- A61B5/00—Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
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Description
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Meßeinrichtung für physiologische Aktionssignale mit mindestens einem
Gerät für die Verarbeitung der am Körper eines Patienten über Elektroden abgenommenen und über
eine Signalleitung dem Gerät zugeführten Aktionssignale, sowie mit einer galvanisch trennenden Leitungskoppelstelle
mit vorgegebenem Ableitstromwert, die eine in der Signaiieitung zwischen Elektroden und
Gerät eingeschaltete, vom Gerät getrennte Baueinheit bildet. Unter den Begriff Gerät fallen dabei z.B.
Elektrokardiographen, Elektroenc:phalographen, rheographische Atemkontrollgeräte, Druckmeßeir.richtungen.
Entsprechend soll dann unter Elektroden od. dgl. ganz allgemein verstanden werden EKG- oder EEG-Elektroden,
Rheographieelektroden, Druckabnahmeelektroden, wobei die Elektroden sowohl an der
Körperoberfläche als auch im Körperinnern (z. B. Herzkatheter) angeordnet sein können.
Bei Meßeinrichtungen dieser Art muß dafür gesorgt
werden, daß im Fall von Störungen an den mit Netzspannung betriebenen elektrischen Einrichtungen
gegebenenfalls auftretende hohe Ströme auf keinen Fall über den Patienten gelangen können. Solche hohen
Ströme können einerseits entstehen, wenn, z.B. bei Bruch des Schutzleisters, den Signalleitungen über die
Geräte Netzspannung zugeführt wird (Strom fließt von den Geräten über die Signalleitungen zum Patienten).
Sie können andererseits aber auch dann entstehen, wenn bei Verwendung langer Signalleitungen der
Patient spannungsführende Teile, z. B. nicht abgesicherte, unter Netzspannung stehende Geräteteile oder
schadhafte Steckdose, berührt, d. h. unmittelbar am Patientenkörper Netzspannung aniiegt (Strom fließt
über Patientenkörper und Erdkapazitäten der Leitung zu Erde).
Es ist bekannt (z. B. aus der Zeitschrift Electronics, September I1 1969, Seite 38), den Geräten galvanisch
trennende Koppelstellen geringen Ableitstroimwertes,
z. B.Transformatoren, zuzuordnen, welche die Signalleitungen von den Geräten entkoppeln. Diese Koppelstellen
verhindern zwar gefährlich hohe Ströme von den Geräten über die Signalleitung zum Patienten und
bieten damit ausreichend guten Schutz beim Eintreten des erstgenannten Störungsfalles. Ein Schutz gegen
Ströme, wie sie im zweiten Störungsfall auftreten können, ist durch diese Koppelstellen jedoch nicht
gegeben, da sie einen Stromfluß vom Patienten über die Leitungserdkapazität zur Erde nicht verhindern können.
Zur Absicherung gegen solche Ströme mußte man sich bisher damit behelfen, die Geräte möglichst nah am
Patienten anzuordnen, um durch möglichst kurze Signalleitungen die Leitungserdkapazitäten kleinzuhalten
und damit entsprechend auch die Ströme zu verringern. Die Anordnung der Geräte unmittelbar
neben dem Patienten ist jedoch nachteilig, weil die Geräte viel Platz beanspruchen und damit der freie
Zugang des Arztes bzw. des Überwachungspersonals zum Patienten oder zu den einzelnen Geräten selbst
erheblich behindert wird; dadurch wächst die Gefahr, daß in dringenden medizinischen Gefahrenfällen der
Arzt bzw. das Personal nicht mehr rechtzeitig zum Patienten bzw. zu den Geräten gelangen können. Die
beiden im direkten Gegensatz zueinander stehenden Forderungen, nämlich aus Sicherheitsgründen eine
Anordung der Geräte möglichst nah dem Patienten, aus Platzgründen jedoch eine Anordnung der Geräte
möglichst weit entfernt vom Patienten — im günstigsten Falle sogar in Räumen außerhalb des Patientenzimmers
—, konnten bisher noch nicht zufriedenstellend miteinander in Einklang gebracht werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, diesen Nachteil zu beseitigen, d. h. eine Meßeinrichtung der eingangs
genannten Art anzugeben, bei der die verwendeten Geräte in beliebiger Entfernung vom Patienten, also
auch z. B. in Räumen außerhalb des Patienteinzimmers angeordnet werden können und bei dem der Patient
trotzdem gegen gefährlich hohe Ströme ausreichend abgesichert ist.
Die Aufgabe wird mit einer Meßeinrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß das Leitungsverbindungsstück zwischen Koppelstelle und Elektroden höchstens so lang und der
Ableitstromwert der Koppelstelle höchstens: so groß gewählt sind, daß bei im Störungsfall am Körper des
Patienten und/oder am Gerät anliegender Netzspannung die Summe aus den über die Erdkapazitäten der
Leitung zur Erde einerseits und über die Koppelstelle
andererseits fließenden Ableitströmen einen maximalen zulässigen Ableitstromwert nicht überschreitet
Die erfindungsgemäße Meßeinrichtung ermöglicht eine Anordnung der Geräte in beliebiger Entfernung
vom Patienten, also gegebenenfalls auch in Räumen außerhalb des Patientenzimmers, bei gleichzeitiger
optimaler Absicherung des Patienten gegen gefährlich hohe Ströme (sowohl gegen von den Geräten über die
ψ—
Signalleitungen zum Patienten fließenden Ströme durch die Koppelstelle selbst als auch gegen über den
Patienten und die Leitungserdkapazitäten nach Erde fließende Ströme durch die Anordnung dieser Koppelstelle
im Nahbereich der Elektroden). Da die Umgebung des Patienten praktisch gerätefrei gehalten werden
kann (die Koppelstelle selbst beansprucht aufgrund ihrer geringen räumlichen Abmessungen fast keinen
Platz), können somit auch die den bekannten Meßeinrichtungen anhaftenden Nachteile nicht mehr auftreten.
In einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung beträgt bei einem Ableitstromwert der Koppelstelle im
Bereich von 2 bis 5 μΑ die Länge der Verbindungsleitungen zwischen den Elektroden und der Koppelstelle
maximal 1,5 m. Versuche haben gezeigt, daß bei einer solchen Leitungslänge auch in Extremfällen, z. B. bei
stark transpirierenden Patienten oder feuchten Verbindungsleitungen, bei am Patientenkörper anliegender
Netzspannung der über die Erdkapazitäten der Leitung zu Erde abfließende Strom niemals den Wert von 5 μΑ
überschreitet und somit der gesamte über den Patienten fließende Strom höchstens ΙΟμΑ beträgt. Eine solche
Stromstärke ist auch noch dann vertretbar, wenn die Elektroden unmittelbar im oder am Herzen angelegt
sind, z. B. bei der Herzkatheterisierung.
Die erfindungsgemäße Koppelstelle kann zusätzlich zu in den Geräten bereits vorgesehenen Koppelstellen
in die Signalleitungen eingeschaltet werden. Aus Gründen der Materialeinsparung ist es jedoch zweckmäßig,
diere Koppelstellen durch die erfindungsgemäße Koppelstelle zu ersetzen.
Weitere Vorteile der Erfindung werden anhand einer Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
darstellt, im folgenden näher erläutert
Die Fig. 1 zeigt ein Patientenzimmer 1 mit einem
Bett 2, in dem sich ein Patient 3 befindet. Am Patientenkörper ist eine Elektrode 4 für die Abnahme
von Aktionssignalen angeordnet. Die Elektrode 4 ist über eine Signalleitung 5 an ein Verarbeitungsgerät 6
für die Abnahme von Aktionssignalen angeordnet. Die Elektrode 4 ist über eine Signalleitung 5 an ein
Verarbeitungsgerät 6 für die Aktionssignale angeschlossen. Das Gerät 6 ist dabei ein einem Raum 7 aufgestellt,
welcher durch eine Wand 8 vom Patientenzimmer getrennt ist Die Signalleitung 5 ist an der Stelle 9 durch
die Wand 8 hindurchgeführt. In die Signalleitung 5 ist nahe der Elektrode 4 (Leitungsabstand zur Elektrode
maximal 1,5 m) eine galvanisch trennende Koppelstelle mit einem Ableitstromwert von ca. 2 μΑ eingeschaltet.
Die galvanisch trennende Koppelstelle tO besteht dabei gemäß F i g. 2 in Richtung der zu übertragenden
Signale aus einem Vorverstärker 11, einem A:nplitudenmodulatof
12 sowie einem nachgeschalteten ersten Koppeltransformator 13 für die Entkopplung der
eigentlichen Signalleitung 5. Die Koppelstelle 10 weist ferner einen zweiten Koppeltransformatoi 14 auf für die
Entkopplung der Verstärker/Modulator-Energieversorgungsleitungen 15, 16 (Energieversorgungstei! aus
Übersichtlichkeitsgründen nicht gezeichnet). Die gesamte Koppelstelle 10 ist in einem am Patientenbett
anbringbaren Gehäuse 17 montiert. Anstelle der Koppeltransformatoren können selbstverständlich euch
Koppelkapazitäten (je eine Koppelkapazität für die Signalleitung und Energieversorgungsleitung sowie eine
weitere zur Massenentkopplung) vorgesehen werden. Die Übertragung der Signale über die Koppelkapazitäten
geschieht dann zweckmäßig mittels Pulsiängen- oder Frequenzmodulation.
Die Signalleitungsverbindung zwischen Koppelstelle und Gerät ist lösbar (Wandstecker 18). Dies hat den
Vorteil, daß bei einem Ortswechsel des Patientenbettes, z. B. Überführung in ein anderes Zimmer, die Koppelsteüe
nicht vom Patientenbett getrennt zu werdenbraucht, sondern am Bett verbleiben kann. Bei einem
Zimmerwechsel ist außerdem die Möglichkeit gegeben, daß — sofern dieses Zimmer einen entsprechend F i g. 1
ausgebildeten Wandanschluß an das Gerät aufweist — der Patient sofort wieder an ein entsprechendes Gerät
angeschlossen werden kann.
Die Wirkungsweise der Erfindung ergibt sich wie folgt: Die über die Elektrode 4 abgenommenen
Aktionssignale werden im Verstärker 11 verstärkt, im Modulator 12 amplitudenmoduliert und über den
Transformator 13 am Gerät 6 zur weiteren Verarbeitung (Demodulation der Signale und z. B. Aufzeichnung
bzw. Anzeige der Signale) zugeleitet. Tritt ein Störungsfall am Gerät 6 ein, z. B. Schutzleiterbruch, so
wird der vom Gerät 6 über die Koppelstelle 10 zum Patienten fließende Strom aufgrund der speziellen
Dimensionierung der Koppelstelle niemals größer als 2 μΑ. Berührt der Patient zufällig netzspannungsführende
Teile, so beträgt die Stromstärke des über die Koppelkapazität des kurzen Leitungsstückes zwischen
der Elektrode 4 und der Koppelstelle 10 gegen Erde fließenden Stromes maximal 5 μΑ. Der maximal über
den Patienten fließende Strom beträgt damit auch in Extremfällen niemals mehr als 10 μA. Der Patient ist
somit gegen gefährliche Ströme optimal abgesichert.
Das Ausführungsbeispiel beschränkt sich aus Übersichtlichkeitsgründen
lediglich auf die Darstellung einer einzigen Elektrode sowie eines einzigen Gerätes. Die
Zahl der Elektroden bzw. Verarbeitungsgeräte kann selbstverständlich beliebig erhöht werden. Zur Entkopplung
dieser Elektroden kann dabei eine der Elektrodenzahl entsprechende Anzahl von Koppelstellen
gemäß F i g. 2 vorgesehen sein, die jedoch sämtlich in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sein
können. Es besteht jedoch ebensogut die Möglichkeit, die einzelnen Elektrodensignaie zeitlich gestaffelt
nacheinander zu übertragen, so daß eine einzige Koppelstelle gemäß F i g. 2 verwendet werden kann.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Meßeinrichtung für physiologische Aktionssignale mit mindestens einem Gerät für die Verarbeilung
der am Körper eines Patienten über Elektroden abgenommenen und über eine Signalleitung dem
Gerät zugeführten Aktionssignale, sowie mit einer galvanisch trennenden Leitungskoppelstelle mit
vorgegebenem Ableitstromwert, die eine in der ι ο Signalleitung zwischen Elektroden und Gerät
eingeschaltete, vom Gerät getrennte Baueinheit bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das
Leitungsverbindungstück zwischen Koppelstelle (10) und Elektroden (4) höchstens so lang und der
Ableitstromwert der Koppelstelle (10) höchstens so groß gewählt sind, daß bei im Störungsfall am
Körper des Patienten (3) und/oder am Gerät (6) anliegender Netzspannung die Summe aus den über
die Erdkapazitäten der Leitung (5) zur Erde einerseits und über die KoppelstelJe (10) andererseits
fließenden Ableitströmen einen maximal zulässigen Ableitstromwert nicht überschreitet.
2. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem vorgegebenen
Ableitstromwert der Koppelstelle (10) im Bereich von 2 bis 5 μΑ die Länge des Signalleitungsstückes
zwischen den Elektroden (4) und der Koppelstelle (10) maximal 1,5 m beträgt.
3. Meßeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelstelle (10) in
einem Gehäuse (17) untergebracht ist, welches mit Gliedern zur leicht lösbaren Verbindung am
Patientenbett (2) oder dergleichen versehen ist.
4. Meßeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die Leitungsverbindungen
zwischen der Koppeistelle (10) und den Geräten (6) als lösbare Verbindung ausgebildet sind.
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