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Die Erfindung betrifft ein Fenster
oder eine Tür
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derartige Fenster und Türen sind
bereits bekannt, z.B. durch den Prospekt „Oberlichtöffner- Geze OLVH Ki 81 für Holzfenster"
der Fa. Geze aus dem Jahre 1978. Der hierin beschriebene
Beschlag dient zur Öffnung
und dem Verschluss eines um eine untere horizontale Achse verschwenkbaren
Flügels. Der
Flügel
ist dazu in entsprechenden Lagerungen am Rahmen gelagert und weist
an seinem oberen horizontalen Rahmenschenkel eine Ausstellvorrichtung
auf, die über
einen am Rahmen angebrachten Treibstangenverschluss betätigbar ist.
Der Treibstangenverschluss lässt
sich dabei sowohl über
einen manuellen Antrieb wie auch einem elektromechanischen oder
hydraulischen Antrieb betätigen
und dient dabei auch zur Verlagerung von Riegelgliedern, welche
mit ortsfest am Flügel
angebrachten Riegeleingriffen zusammenwirken.
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Die Ausstellvorrichtung besteht im
wesentlichen aus einem Ausstellarm, der nach der
DE 26 39 954 C2 beschaffen
ist. Hierbei ist das rahmenseitige Ende des Ausstellarms in einer
Führung
einer Stulpschiene schwenk- und schiebbar gelagert. Ein Hilfsarm
ist dabei so angeordnet, dass bei einer Verlagerung des mit einer
Treibstange des Treibstangenverschlusses antriebsverbundenen Ausstellarms über einen
Kniehebel die zwangsweise Schwenkbewegung des Ausstellarms bewirkt
wird.
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Nachteilig ist bei der gewählten Ausgestaltung,
dass die Stellvorrichtung vergleichsweise aufwendig aufgebaut ist.
Das Kniehebelprinzip setzt dabei auch eine dauerhafte Beweglichkeit
des Hilfsarms voraus. Dabei ist die gesamte Kinematik auch nur für einen
vergleichsweise geringen Schwenkwinkel ausgelegt.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher,
ein Fenster oder eine Türe
dahingehend weiter zu entwickeln, dass bei einem möglichst
einfachen Aufbau eine effektive Nutzung der verfügbaren Kräfte bei maximierter Schwenköffnungsweite
möglich
ist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die
Erfindung vor, dass die Stellvorrichtung aus einem Ausstellarm besteht,
der an einem Ende dem Flügel drehschiebbar
und an dem anderen Ende dem Rahmen über den Treibstangenverschluss
dreh- und verschiebbar zugeordnet ist, wobei das dem Rahmen zugeordnete
Ende eine Zahnung aufweist, die mit einer Zahnstange kämmt, wobei
Zahnung und Zahnstange über
den Treibstangenbeschlag relativ zueinander verlagerbar sind.
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Dadurch lässt sich der Hilfsarm vollständig ersetzen.
Der gesamte Aufbau der Ausstellvorrichtung kann dadurch massiver
ausfallen, da der ansonsten für
den Hilfsarm vorzusehende Bauraum nun von dem Ausstellarm und der
diesem zugeordneten Zahnung beansprucht werden kann. Die Zuordnung
der Zahnung des Ausstellarms zu einer Zahnung am Rahmen gestattet
dabei auch einen größeren Schwenkwinkel
des Ausstellarms, der ansonsten nur über einen wesentlich größer bemessenen
Hilfsarm möglich
wäre. Dies
wiederum führte
zu einem größeren Platzbedarf
der Ausstellvorrichtung.
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Eine erste Weiterbildung sieht vor
dass der Ausstellarm über
den Treibstangenverschluss verlagerbar ist und die Zahnung ortsfest
an dem Rahmen angebracht ist. Diese Ausgestaltung erlaubt eine einfache
Anbindung des Ausstellarms an die Treibstange des Treibstangenverschlusses.
Die ortsfeste Verzahnung an dem Rahmen kann einfach gestaltet und hergestellt
werden.
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Alternativ dazu kann vorgesehen werden, dass
die Zahnung mit der Treibstange des Treibstangenverschlusses antriebsverbunden
ist und der Ausstellarm ausschließlich schwenkbar an dem Rahmen gelagert
ist. Die Führung
des Ausstellarms kann dadurch in Wegfall geraten. Die Treibstange
ist hierzu mit der Zahnung zu versehen, die mit der Zahnung an dem
Ausstellarm zusammenwirkt.
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Um den zur Verfügung stehenden Bauraum möglichst
zu nutzen ist vorgesehen dass die Zahnung in einem Gehäuse angebracht
ist, der eine die Treibstange abdeckende Stulpschiene übergreift, wobei
an dem Gehäuse
Führungsmittel
für den
Ausstellarm vorgesehen sind. Die eigentliche Kinematik, welche für die Ausstellbewegung
des Ausstellarms zuständig
ist, kann dadurch in dem Falzluftbereich zwischen Rahmen und Flügel verlagert
werden.
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Vereinfacht wird diese Ausgestaltung
noch dadurch, dass die Führungsmittel
an der Schwenkachse befestigt sind. Hierzu kann auch beitragen, dass
die Führungsmittel
aus zwei im Querschnitt T-förmigen
Kulissensteinen bestehen, die von der als Bolzen ausgebildeten Schwenkachse
des Ausstellarms durchgriffen werden. Die Kulissensteine nehmen
die auftretenden Kräfte
auf und mindern den ggf. auftretenden Verschleiß durch Vergrößerung der
Anlagefläche
in der Führung.
Gleichzeitig wird ein verwinden des Ausstellarms vermieden.
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Wenn der Ausstellarm als Stanzbiegeteil ausgelegt
ist und die Zahnung einstückig
daran angeformt ist, kann eine hohe Kraftaufnahme des Ausstellarms
und der Kinematik an sich sicher gestellt werden.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
ergeben sich aus den Zeichnungen. Es zeigt
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1 ein
Drehflügelfenster
in einer Übersicht,
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2 eine
Anordnung des Treibstangenverschlusses an dem unteren horizontalen
Rahmenholm,
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3 die
Stellvorrichtung in Explosionsdarstellung,
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4 die
Stellvorrichtung nach 3 in
zusammengebautem Zustand und
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5 die
Stellvorrichtung in einer Draufsicht.
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In der
1 ist
soll der Flügel
1 mit
einem Füllelement
z.B. aus Glas um eine seitliche lotrechte Achse
2 schwenkbar
in einem Rahmen
3 gelagert sein. Der Flügel
1 kann in herkömmlicher
Weise nach innen – zum
Gebäudeinneren – schwenken,
vorzugsweise soll die Öffnung
jedoch nach außen
erfolgen. Dementsprechend zeigt die Darstellung nach
1 ein Fenster von der Gebäudeaußenseite.
Die Schwenkachse wird in bekannter Weise durch Scharniere bzw. Bänder
4 und
5 gebildet.
Abweichend von der Darstellung kann aber vorgesehen werden, dass die
Scharniere völlig
verdeckt liegen, d.h. von dem auf den Rahmen
3 aufliegenden
Abschnitt des Flügels
1 abgedeckt
werden. Zum Einsatz können
hierzu auch Scharniere kommen, die entsprechend oder ähnlich der
DE 3901944 A1 eine
verlagerbare Schwenkachse besitzen.
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An dem Rahmen 3 ist ein
hier angedeuteter Treibstangenverschluss 6 vorgesehen, über den
der Flügel 1 an
dem Rahmen 3 festlegbar ist. Dies erfolgt z.B. durch hier
nicht dargestellte Riegelelemente, welche über eine Treibstange des Treibstangenverschlusses 6 bewegbar
sind und ortsfeste Riegeleingriffe an Flügel 1 hintergreifen,
wenn der Flügel 1 an dem
Rahmen 3 anliegt.
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An dem Rahmen 3 ist ferner
ein motorischer Antrieb vorgesehen, der als Stellglied 7 auf
den Treibstangenverschluss 6 einwirkt und eine Verlagerung
der Treibstange bewirkt. In der 2 ist
der Aufbau des Treibstangenverschlusses 6 deutlicher erkennbar.
Von dem Treibstangenverschluss 6 sind in dieser Darstellung
eine Eckumlenkung 10, ein Verlängerungsteil 11 und
eine Stellvorrichtung 12 erkennbar.
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Das Stellglied 7 ist über die
Eckumlenkung 10 mit den am unteren horizontalen Rahmenholm 13 angeordneten
Beschlagteilen 11, 12 verbunden. Dazu ist an der
Eckumlenkung 10 ein Kupplungsglied 14 vorgesehen,
welches in bekannter Weise als Kupplungsschuh eine feinstufige Innenverzahnung aufweist,
die mit einer komplementären
Verzahnung einer Treibstange gekoppelt werden kann. Der Treibstangenverschluss 6 ist
in einer umlaufenden Beschlagnut 15 aufgenommen. Damit
die Bewegung der Treibstange 16, welche mit dem Kupplungsglied 14 fest
verbunden ist, auf den unteren horizontalen Rahmenholm 13 erfolgen
kann, weist die Eckumlenkung 10 in an sich bekannter Weise
einen winkelförmigen
Führungskanal
auf, in dem biegsame aber in Bewegungsrichtung drucksteife Umlenkglieder
geführt
sind. Diese sind mit den orthogonal verlaufenden Treibstangen verbunden
und werden durch eine Abdeckkappe 17 vor Schmutz geschützt. Gleichzeitig wird
dadurch ein gefälliges
Aussehen des Treibstangenverschlusses 6 erreicht.
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An die Eckumlenkung 10 schließt sich
die Verlängerung 11 an.
Durch die Verlängerung 11 kann erreicht
werden, dass die Stellvorrichtung 12 entsprechend den Abmessungen
des Rahmens 3 von dem Eckbereich 19 beabstandet
wird. Die Stellvorrichtung 12 weist wie in den 3 und 4 zu erkennen einen Ausstellarm 20 auf,
der an einem Ende 21 über einen
Zapfen 22 dem Flügel 1 drehschiebbar
zugeordnet ist. Die Lagerung des Zapfens 22 an dem Flügel 1 erfolgt
z.B. durch Aufnahme in einer Bohrung eines Gleiters o.ä. der in
einem flügelseitigem
Beschlagteil verschiebbar gelagert ist. Das dem Ende 21 gegenüberliegende
andere Ende 23 des Ausstellarms 20 ist dem Rahmen 3 über die
Treibstange 25 dem Treibstangenverschluss 6 verschiebbar
zugeordnet. Das dem Rahmen 3 zugeordnete Ende 23 weist
eine Zahnung 25 auf, die mit einer Zahnstange 26 kämmt, wobei
Zahnung 25 und Zahnstange 26 über den Treibstangenverschluss 6 bzw.
die Treibstange 25 relativ zueinander verlagerbar sind.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist dabei vorgesehen, dass der Ausstellarm 20 über die Treibstange 25 verlagerbar
ist und die Zahnung 26 ortsfest an dem Rahmen 3 angebracht
ist. Diese Ausgestaltung erlaubt eine einfache Anbindung des Ausstellarms 20 an
die Treibstange 25 des Treibstangenverschlusses 6 über den
Bolzen. Die ortsfeste Verzahnung 26 an dem Rahmen 3 kann
einfach gestaltet und dadurch kostengünstig durch Stanzen hergestellt
werden. Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen werden, dass die
Zahnung 26 mit der Treibstange 25 des Treibstangenverschlusses 6 bzw.
der Stellvorrichtung 12 antriebsverbunden ist und der Ausstellarm 20 ausschließlich schwenkbar
an dem Rahmen 3 bzw. der hieran ortfest angebrachten Stellvorrichtung 12 gelagert
ist. Die Führung
des Ausstellarms 20 kann dadurch in Wegfall geraten. Die
Treibstange 25 ist hierzu mit der Zahnung 26 zu
versehen, die mit der Zahnung 23 an dem Ausstellarm 20 zusammenwirkt.
Dazu kann die Treibstange 25 mit einem zweifach abgewinkelten
Verbindungsglied versehen werden, welches einerseits die Kopplung
mit der Treibstange 25 gewährleistet und andererseits soweit
seitlich neben die durch den Bolzen 27 gebildete Schwenkachse
des Ausstellarms ragt, dass die Zahnungen 25, 26 miteinander
kämmen
können.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die längsverschiebliche
Führung
des Ausstellarms 20 dadurch gewährleistet, dass die Zahnung 25 in
einem Gehäuse 28 angebracht
ist welches eine die Treibstange 25 abdeckende Stulpschiene 29 übergreift,
wobei das Gehäuse 28 Raum
für Führungsmittel 30, 31 lässt, die
an dem Ausstellarm 20 vorgesehen sind. Diese Führungsmittel 30, 31 bestehen
neben dem Bolzen 27 im wesentlichen aus von dem Bolzen 27 durchgriffenen
Kulissensteinen 30, 31, die in einem Langloch 32 geführt werden.
Die Kulissensteine 30, 31 sind dadurch an der
Schwenkachse (Bolzen 27) befestigt und werden zusammen
mit dem Bolzen 27, der über
eine Bohrung 33 mit der Treibstange 25 antriebsverbunden
ist, mitgeführt.
Die Kulissensteine 30, 31 sind im Querschnitt
T-förmig,
wobei die flächengrößere Planfläche dem
Ausstellarm 20 zugeordnet ist. Zwischenringe 34 sorgen
für eine genauere
Lagerung.
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Das Gehäuse 28 ist durch eine
Platte 36 abgeschlossen, welche das Langloch 32 beinhaltet.
Die Platte 36 und das Gehäuse 28 sind in einem
breiteren Abschnitt der Stulpschiene 29 vorgesehen. Das Gehäuse 28 ist über zwei
Fixierzapfen 37, 38 zusätzlich mit dem Rahmen 3 verbunden,
die dazu in entsprechende Bohrungen des Rahmens 3 eintauchen. Es
ist leicht erkennbar, dass das Gehäuse 28 in Schwenkrichtung
des Ausstellarms 20 eine entsprechende Öffnung zum Durchtritt des Ausstellarms 20 aufweisen
muss. Der Ausstellarm 20 ist seinerseits mir einer Z- förmigen Abkröpfung 39 versehen,
wobei das Ende 21 von der Stulpschiene 29 entfernt
liegt. Das Gehäuse 28 besteht
im wesentlichen aus einer L-förmigen
Platte, welche neben der darin angeformten Zahnung 26 auch
Zapfenvorsprünge
zur Befestigung an der Stulpschiene 29 und der Platte 36 aufweist.
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Über
einen Zapfen 40 lässt
sich ein definierte Lagezuordnung des Ausstellarms 20 und
damit auch der Treibstange 25 relativ zur Stulpschiene 29 bewerkstelligen.
Dies ist notwendig, um die Montage der Stellvorrichtung zu erleichtern.
Die Treibstange 25 ist nämlich – wie in der 3 angedeutet – über eine Teillänge mit
der Feinverzahnung 41 versehen. Dadurch kann in bekannter
Weise eine Längenanpassung
der Stulpschiene 29 und der Treibstange 25 erfolgen,
wobei diese über
den Zapfen 40 gegeneinander lagefixiert sind.
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Die Funktionsweise der Stellvorrichtung
ergibt sich aus der 5.
Der Ausstellarm 20 ist über den
Bolzen 27 mit der hier nicht sichtbaren Treibstange 25 antriebsverbunden.
Bei einer Bewegung der Treibstange 25 in Richtung 41 wird
der gesamte Ausstellarm 20 mitgeführt. Dabei wird über den
Eingriff der Zahnungen 25, 26 eine Schwenkbewegung
des Ausstellarms 20 bewirkt.
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Es ist in dieser Ansicht auch erkennbar,
dass die Zahnung 25 und die Zahnstange 26 im wesentlichen
neben der Mittelachse 42 der Stulpschiene 29 liegen.
Dadurch ergeben sich günstige Übersetzungsverhältnisse,
so dass für
eine Ausstellbewegung eine nur geringe Kraft notwendig ist.
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Der Ausstellarm 20 und die
Zahnstange 26 lassen sich dabei in einfacher Weise einstückig, also als
ein Bauteil, durch Stanzen herstellen, da sie über ihre gesamte Bauteildicke
die gleiche Kontur besitzen. Diese Herstellung erlaubt dabei neben
einer kostengünstigen
Herstellung auch eine sehr belastbare Konstruktion. Es kann aber
auch eine Herstellung der Zahnstange 26 des Gehäuses 28 als
Formteil vorteilhaft sein, insbesondere da sich die vorstehend bereits
erwähnten
Befestigungselemente für die
Platte 36 und die Stulpschiene 29 anformen lassen.
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In der 3 ist
noch ein Riegelelement 43 erkennbar, welches der Stulpschiene 29 zugeordnet ist.
Durch das Riegelelemente 43 kann der Ausstellarm 20 zusätzlich gegenüber der
Stulpschiene 29 verriegelt werden, indem ein an dem Ausstellarm 20 angebrachter
Zapfen 44 bei einer Längsverlängerung
des Ausstellarms 20 das Riegelelement 43 hintergreift.
Das Riegelelement 43 ist mit großzügig bemessenen Führungsschrägen versehen,
so dass der Ausstellarm 20 sicher in die in der 4 dargestellte Lage überführt werden
kann.
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Durch das Riegelelement 43 und
den Zapfen 44 wird auch ein sicheres Anliegen des Flügels 1 an den
Rahmen 3 sichergestellt.
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Es ist noch darauf hinzuweisen, dass
im dargestellten Ausführungsbeispiel
lediglich eine untere Stellvorrichtung 20 vorgesehen ist.
Abweichend davon kann aber auch vorgesehen werden, dass zusätzlich auch
an dem oberen horizontalen Rahmenholm eine zweite Stellvorrichtung
angebracht ist.
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Abschließend sei darauf hingewiesen,
dass das Stellglied selbstverständlich
neben oder anstelle dem motorischen Antrieb auch über einen
manuellen Antrieb verfügen
kann.
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Bezugszeichenliste
- 1
- Flügel
- 2
- Achse
- 3
- Rahmen
- 4
- Scharnier
- 5
- Scharnier
- 6
- Treibstangenverschluss
- 7
- Antrieb
- 10
- Eckumlenkung
- 11
- Verlängerungsteil
- 12
- Stellvorrichtung
- 13
- Rahmenholm
- 14
- Kupplungsglied
- 15
- Beschlagnut
- 16
- Treibstange
- 17
- Abdeckkappe
- 19
- Eckbereich
- 20
- Ausstellarm
- 21
- Ende
- 22
- Zapfen
- 23
- Ende
- 24
- Treibstange
- 25
- Zahnung
- 26
- Zahnung/Zahnstange
- 27
- Bolzen
- 28
- Gehäuse
- 29
- Stulpschiene
- 30
- Kulissenstein
- 31
- Kulissenstein
- 32
- Langloch
- 33
- Bohrung
- 34
- Zwischenring
- 36
- Platte
- 38
- Fixierzapfen
- 39
- Abkröpfung
- 40
- Zapfen
- 41
- Richtung
- 42
- Mittelachse