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DE20316561U1 - Fenster oder Tür - Google Patents

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DE20316561U1
DE20316561U1 DE20316561U DE20316561U DE20316561U1 DE 20316561 U1 DE20316561 U1 DE 20316561U1 DE 20316561 U DE20316561 U DE 20316561U DE 20316561 U DE20316561 U DE 20316561U DE 20316561 U1 DE20316561 U1 DE 20316561U1
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Abstract

Fenster oder Tür, bei dem bzw. der ein Flügel (1) um eine Achse (2) schwenkbar am Rahmen (3) gelagert und in zumindest einer Verschlussstellung relativ zu dem Rahmen (3) durch einen Beschlag festlegbar ist, wobei der Beschlag zumindest aus einem am Rahmen (3) oder Flügel angebrachten Treibstangenverschluss (6) besteht, der zum Antrieb zumindest über ein motorisch angetriebenes Stellglied verfügt, wobei das Stellglied am Rahmen (3) angebracht ist und mittels einer Stellvorrichtung (12) am Flügel (1) angreift, wobei die Stellvorrichtung (12) über den Treibstangenverschluss (6) angetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellvorrichtung (12) aus einem Ausstellarm (20) besteht, der an einem Ende (21) dem Flügel (1) drehschiebbar und an dem anderen Ende (23) dem Rahmen (3) über den Treibstangenverschluss (6) dreh- und verschiebbar zugeordnet ist, wobei das dem Rahmen (3) zugeordnete Ende (23) eine Zahnung (25) aufweist, die mit einer Zahnstange (26) kämmt, wobei Zahnung (25) und Zahnstange (26) über den Treibstangenverschluss (6) relativ zueinander verlagerbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fenster oder eine Tür nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Derartige Fenster und Türen sind bereits bekannt, z.B. durch den Prospekt „Oberlichtöffner- Geze OLVH Ki 81 für Holzfenster" der Fa. Geze aus dem Jahre 1978. Der hierin beschriebene Beschlag dient zur Öffnung und dem Verschluss eines um eine untere horizontale Achse verschwenkbaren Flügels. Der Flügel ist dazu in entsprechenden Lagerungen am Rahmen gelagert und weist an seinem oberen horizontalen Rahmenschenkel eine Ausstellvorrichtung auf, die über einen am Rahmen angebrachten Treibstangenverschluss betätigbar ist. Der Treibstangenverschluss lässt sich dabei sowohl über einen manuellen Antrieb wie auch einem elektromechanischen oder hydraulischen Antrieb betätigen und dient dabei auch zur Verlagerung von Riegelgliedern, welche mit ortsfest am Flügel angebrachten Riegeleingriffen zusammenwirken.
  • Die Ausstellvorrichtung besteht im wesentlichen aus einem Ausstellarm, der nach der DE 26 39 954 C2 beschaffen ist. Hierbei ist das rahmenseitige Ende des Ausstellarms in einer Führung einer Stulpschiene schwenk- und schiebbar gelagert. Ein Hilfsarm ist dabei so angeordnet, dass bei einer Verlagerung des mit einer Treibstange des Treibstangenverschlusses antriebsverbundenen Ausstellarms über einen Kniehebel die zwangsweise Schwenkbewegung des Ausstellarms bewirkt wird.
  • Nachteilig ist bei der gewählten Ausgestaltung, dass die Stellvorrichtung vergleichsweise aufwendig aufgebaut ist. Das Kniehebelprinzip setzt dabei auch eine dauerhafte Beweglichkeit des Hilfsarms voraus. Dabei ist die gesamte Kinematik auch nur für einen vergleichsweise geringen Schwenkwinkel ausgelegt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Fenster oder eine Türe dahingehend weiter zu entwickeln, dass bei einem möglichst einfachen Aufbau eine effektive Nutzung der verfügbaren Kräfte bei maximierter Schwenköffnungsweite möglich ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, dass die Stellvorrichtung aus einem Ausstellarm besteht, der an einem Ende dem Flügel drehschiebbar und an dem anderen Ende dem Rahmen über den Treibstangenverschluss dreh- und verschiebbar zugeordnet ist, wobei das dem Rahmen zugeordnete Ende eine Zahnung aufweist, die mit einer Zahnstange kämmt, wobei Zahnung und Zahnstange über den Treibstangenbeschlag relativ zueinander verlagerbar sind.
  • Dadurch lässt sich der Hilfsarm vollständig ersetzen. Der gesamte Aufbau der Ausstellvorrichtung kann dadurch massiver ausfallen, da der ansonsten für den Hilfsarm vorzusehende Bauraum nun von dem Ausstellarm und der diesem zugeordneten Zahnung beansprucht werden kann. Die Zuordnung der Zahnung des Ausstellarms zu einer Zahnung am Rahmen gestattet dabei auch einen größeren Schwenkwinkel des Ausstellarms, der ansonsten nur über einen wesentlich größer bemessenen Hilfsarm möglich wäre. Dies wiederum führte zu einem größeren Platzbedarf der Ausstellvorrichtung.
  • Eine erste Weiterbildung sieht vor dass der Ausstellarm über den Treibstangenverschluss verlagerbar ist und die Zahnung ortsfest an dem Rahmen angebracht ist. Diese Ausgestaltung erlaubt eine einfache Anbindung des Ausstellarms an die Treibstange des Treibstangenverschlusses. Die ortsfeste Verzahnung an dem Rahmen kann einfach gestaltet und hergestellt werden.
  • Alternativ dazu kann vorgesehen werden, dass die Zahnung mit der Treibstange des Treibstangenverschlusses antriebsverbunden ist und der Ausstellarm ausschließlich schwenkbar an dem Rahmen gelagert ist. Die Führung des Ausstellarms kann dadurch in Wegfall geraten. Die Treibstange ist hierzu mit der Zahnung zu versehen, die mit der Zahnung an dem Ausstellarm zusammenwirkt.
  • Um den zur Verfügung stehenden Bauraum möglichst zu nutzen ist vorgesehen dass die Zahnung in einem Gehäuse angebracht ist, der eine die Treibstange abdeckende Stulpschiene übergreift, wobei an dem Gehäuse Führungsmittel für den Ausstellarm vorgesehen sind. Die eigentliche Kinematik, welche für die Ausstellbewegung des Ausstellarms zuständig ist, kann dadurch in dem Falzluftbereich zwischen Rahmen und Flügel verlagert werden.
  • Vereinfacht wird diese Ausgestaltung noch dadurch, dass die Führungsmittel an der Schwenkachse befestigt sind. Hierzu kann auch beitragen, dass die Führungsmittel aus zwei im Querschnitt T-förmigen Kulissensteinen bestehen, die von der als Bolzen ausgebildeten Schwenkachse des Ausstellarms durchgriffen werden. Die Kulissensteine nehmen die auftretenden Kräfte auf und mindern den ggf. auftretenden Verschleiß durch Vergrößerung der Anlagefläche in der Führung. Gleichzeitig wird ein verwinden des Ausstellarms vermieden.
  • Wenn der Ausstellarm als Stanzbiegeteil ausgelegt ist und die Zahnung einstückig daran angeformt ist, kann eine hohe Kraftaufnahme des Ausstellarms und der Kinematik an sich sicher gestellt werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Zeichnungen. Es zeigt
  • 1 ein Drehflügelfenster in einer Übersicht,
  • 2 eine Anordnung des Treibstangenverschlusses an dem unteren horizontalen Rahmenholm,
  • 3 die Stellvorrichtung in Explosionsdarstellung,
  • 4 die Stellvorrichtung nach 3 in zusammengebautem Zustand und
  • 5 die Stellvorrichtung in einer Draufsicht.
  • In der 1 ist soll der Flügel 1 mit einem Füllelement z.B. aus Glas um eine seitliche lotrechte Achse 2 schwenkbar in einem Rahmen 3 gelagert sein. Der Flügel 1 kann in herkömmlicher Weise nach innen – zum Gebäudeinneren – schwenken, vorzugsweise soll die Öffnung jedoch nach außen erfolgen. Dementsprechend zeigt die Darstellung nach 1 ein Fenster von der Gebäudeaußenseite. Die Schwenkachse wird in bekannter Weise durch Scharniere bzw. Bänder 4 und 5 gebildet. Abweichend von der Darstellung kann aber vorgesehen werden, dass die Scharniere völlig verdeckt liegen, d.h. von dem auf den Rahmen 3 aufliegenden Abschnitt des Flügels 1 abgedeckt werden. Zum Einsatz können hierzu auch Scharniere kommen, die entsprechend oder ähnlich der DE 3901944 A1 eine verlagerbare Schwenkachse besitzen.
  • An dem Rahmen 3 ist ein hier angedeuteter Treibstangenverschluss 6 vorgesehen, über den der Flügel 1 an dem Rahmen 3 festlegbar ist. Dies erfolgt z.B. durch hier nicht dargestellte Riegelelemente, welche über eine Treibstange des Treibstangenverschlusses 6 bewegbar sind und ortsfeste Riegeleingriffe an Flügel 1 hintergreifen, wenn der Flügel 1 an dem Rahmen 3 anliegt.
  • An dem Rahmen 3 ist ferner ein motorischer Antrieb vorgesehen, der als Stellglied 7 auf den Treibstangenverschluss 6 einwirkt und eine Verlagerung der Treibstange bewirkt. In der 2 ist der Aufbau des Treibstangenverschlusses 6 deutlicher erkennbar. Von dem Treibstangenverschluss 6 sind in dieser Darstellung eine Eckumlenkung 10, ein Verlängerungsteil 11 und eine Stellvorrichtung 12 erkennbar.
  • Das Stellglied 7 ist über die Eckumlenkung 10 mit den am unteren horizontalen Rahmenholm 13 angeordneten Beschlagteilen 11, 12 verbunden. Dazu ist an der Eckumlenkung 10 ein Kupplungsglied 14 vorgesehen, welches in bekannter Weise als Kupplungsschuh eine feinstufige Innenverzahnung aufweist, die mit einer komplementären Verzahnung einer Treibstange gekoppelt werden kann. Der Treibstangenverschluss 6 ist in einer umlaufenden Beschlagnut 15 aufgenommen. Damit die Bewegung der Treibstange 16, welche mit dem Kupplungsglied 14 fest verbunden ist, auf den unteren horizontalen Rahmenholm 13 erfolgen kann, weist die Eckumlenkung 10 in an sich bekannter Weise einen winkelförmigen Führungskanal auf, in dem biegsame aber in Bewegungsrichtung drucksteife Umlenkglieder geführt sind. Diese sind mit den orthogonal verlaufenden Treibstangen verbunden und werden durch eine Abdeckkappe 17 vor Schmutz geschützt. Gleichzeitig wird dadurch ein gefälliges Aussehen des Treibstangenverschlusses 6 erreicht.
  • An die Eckumlenkung 10 schließt sich die Verlängerung 11 an. Durch die Verlängerung 11 kann erreicht werden, dass die Stellvorrichtung 12 entsprechend den Abmessungen des Rahmens 3 von dem Eckbereich 19 beabstandet wird. Die Stellvorrichtung 12 weist wie in den 3 und 4 zu erkennen einen Ausstellarm 20 auf, der an einem Ende 21 über einen Zapfen 22 dem Flügel 1 drehschiebbar zugeordnet ist. Die Lagerung des Zapfens 22 an dem Flügel 1 erfolgt z.B. durch Aufnahme in einer Bohrung eines Gleiters o.ä. der in einem flügelseitigem Beschlagteil verschiebbar gelagert ist. Das dem Ende 21 gegenüberliegende andere Ende 23 des Ausstellarms 20 ist dem Rahmen 3 über die Treibstange 25 dem Treibstangenverschluss 6 verschiebbar zugeordnet. Das dem Rahmen 3 zugeordnete Ende 23 weist eine Zahnung 25 auf, die mit einer Zahnstange 26 kämmt, wobei Zahnung 25 und Zahnstange 26 über den Treibstangenverschluss 6 bzw. die Treibstange 25 relativ zueinander verlagerbar sind.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist dabei vorgesehen, dass der Ausstellarm 20 über die Treibstange 25 verlagerbar ist und die Zahnung 26 ortsfest an dem Rahmen 3 angebracht ist. Diese Ausgestaltung erlaubt eine einfache Anbindung des Ausstellarms 20 an die Treibstange 25 des Treibstangenverschlusses 6 über den Bolzen. Die ortsfeste Verzahnung 26 an dem Rahmen 3 kann einfach gestaltet und dadurch kostengünstig durch Stanzen hergestellt werden. Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen werden, dass die Zahnung 26 mit der Treibstange 25 des Treibstangenverschlusses 6 bzw. der Stellvorrichtung 12 antriebsverbunden ist und der Ausstellarm 20 ausschließlich schwenkbar an dem Rahmen 3 bzw. der hieran ortfest angebrachten Stellvorrichtung 12 gelagert ist. Die Führung des Ausstellarms 20 kann dadurch in Wegfall geraten. Die Treibstange 25 ist hierzu mit der Zahnung 26 zu versehen, die mit der Zahnung 23 an dem Ausstellarm 20 zusammenwirkt. Dazu kann die Treibstange 25 mit einem zweifach abgewinkelten Verbindungsglied versehen werden, welches einerseits die Kopplung mit der Treibstange 25 gewährleistet und andererseits soweit seitlich neben die durch den Bolzen 27 gebildete Schwenkachse des Ausstellarms ragt, dass die Zahnungen 25, 26 miteinander kämmen können.
  • In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die längsverschiebliche Führung des Ausstellarms 20 dadurch gewährleistet, dass die Zahnung 25 in einem Gehäuse 28 angebracht ist welches eine die Treibstange 25 abdeckende Stulpschiene 29 übergreift, wobei das Gehäuse 28 Raum für Führungsmittel 30, 31 lässt, die an dem Ausstellarm 20 vorgesehen sind. Diese Führungsmittel 30, 31 bestehen neben dem Bolzen 27 im wesentlichen aus von dem Bolzen 27 durchgriffenen Kulissensteinen 30, 31, die in einem Langloch 32 geführt werden. Die Kulissensteine 30, 31 sind dadurch an der Schwenkachse (Bolzen 27) befestigt und werden zusammen mit dem Bolzen 27, der über eine Bohrung 33 mit der Treibstange 25 antriebsverbunden ist, mitgeführt. Die Kulissensteine 30, 31 sind im Querschnitt T-förmig, wobei die flächengrößere Planfläche dem Ausstellarm 20 zugeordnet ist. Zwischenringe 34 sorgen für eine genauere Lagerung.
  • Das Gehäuse 28 ist durch eine Platte 36 abgeschlossen, welche das Langloch 32 beinhaltet. Die Platte 36 und das Gehäuse 28 sind in einem breiteren Abschnitt der Stulpschiene 29 vorgesehen. Das Gehäuse 28 ist über zwei Fixierzapfen 37, 38 zusätzlich mit dem Rahmen 3 verbunden, die dazu in entsprechende Bohrungen des Rahmens 3 eintauchen. Es ist leicht erkennbar, dass das Gehäuse 28 in Schwenkrichtung des Ausstellarms 20 eine entsprechende Öffnung zum Durchtritt des Ausstellarms 20 aufweisen muss. Der Ausstellarm 20 ist seinerseits mir einer Z- förmigen Abkröpfung 39 versehen, wobei das Ende 21 von der Stulpschiene 29 entfernt liegt. Das Gehäuse 28 besteht im wesentlichen aus einer L-förmigen Platte, welche neben der darin angeformten Zahnung 26 auch Zapfenvorsprünge zur Befestigung an der Stulpschiene 29 und der Platte 36 aufweist.
  • Über einen Zapfen 40 lässt sich ein definierte Lagezuordnung des Ausstellarms 20 und damit auch der Treibstange 25 relativ zur Stulpschiene 29 bewerkstelligen. Dies ist notwendig, um die Montage der Stellvorrichtung zu erleichtern. Die Treibstange 25 ist nämlich – wie in der 3 angedeutet – über eine Teillänge mit der Feinverzahnung 41 versehen. Dadurch kann in bekannter Weise eine Längenanpassung der Stulpschiene 29 und der Treibstange 25 erfolgen, wobei diese über den Zapfen 40 gegeneinander lagefixiert sind.
  • Die Funktionsweise der Stellvorrichtung ergibt sich aus der 5. Der Ausstellarm 20 ist über den Bolzen 27 mit der hier nicht sichtbaren Treibstange 25 antriebsverbunden. Bei einer Bewegung der Treibstange 25 in Richtung 41 wird der gesamte Ausstellarm 20 mitgeführt. Dabei wird über den Eingriff der Zahnungen 25, 26 eine Schwenkbewegung des Ausstellarms 20 bewirkt.
  • Es ist in dieser Ansicht auch erkennbar, dass die Zahnung 25 und die Zahnstange 26 im wesentlichen neben der Mittelachse 42 der Stulpschiene 29 liegen. Dadurch ergeben sich günstige Übersetzungsverhältnisse, so dass für eine Ausstellbewegung eine nur geringe Kraft notwendig ist.
  • Der Ausstellarm 20 und die Zahnstange 26 lassen sich dabei in einfacher Weise einstückig, also als ein Bauteil, durch Stanzen herstellen, da sie über ihre gesamte Bauteildicke die gleiche Kontur besitzen. Diese Herstellung erlaubt dabei neben einer kostengünstigen Herstellung auch eine sehr belastbare Konstruktion. Es kann aber auch eine Herstellung der Zahnstange 26 des Gehäuses 28 als Formteil vorteilhaft sein, insbesondere da sich die vorstehend bereits erwähnten Befestigungselemente für die Platte 36 und die Stulpschiene 29 anformen lassen.
  • In der 3 ist noch ein Riegelelement 43 erkennbar, welches der Stulpschiene 29 zugeordnet ist. Durch das Riegelelemente 43 kann der Ausstellarm 20 zusätzlich gegenüber der Stulpschiene 29 verriegelt werden, indem ein an dem Ausstellarm 20 angebrachter Zapfen 44 bei einer Längsverlängerung des Ausstellarms 20 das Riegelelement 43 hintergreift. Das Riegelelement 43 ist mit großzügig bemessenen Führungsschrägen versehen, so dass der Ausstellarm 20 sicher in die in der 4 dargestellte Lage überführt werden kann.
  • Durch das Riegelelement 43 und den Zapfen 44 wird auch ein sicheres Anliegen des Flügels 1 an den Rahmen 3 sichergestellt.
  • Es ist noch darauf hinzuweisen, dass im dargestellten Ausführungsbeispiel lediglich eine untere Stellvorrichtung 20 vorgesehen ist. Abweichend davon kann aber auch vorgesehen werden, dass zusätzlich auch an dem oberen horizontalen Rahmenholm eine zweite Stellvorrichtung angebracht ist.
  • Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Stellglied selbstverständlich neben oder anstelle dem motorischen Antrieb auch über einen manuellen Antrieb verfügen kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Flügel
    2
    Achse
    3
    Rahmen
    4
    Scharnier
    5
    Scharnier
    6
    Treibstangenverschluss
    7
    Antrieb
    10
    Eckumlenkung
    11
    Verlängerungsteil
    12
    Stellvorrichtung
    13
    Rahmenholm
    14
    Kupplungsglied
    15
    Beschlagnut
    16
    Treibstange
    17
    Abdeckkappe
    19
    Eckbereich
    20
    Ausstellarm
    21
    Ende
    22
    Zapfen
    23
    Ende
    24
    Treibstange
    25
    Zahnung
    26
    Zahnung/Zahnstange
    27
    Bolzen
    28
    Gehäuse
    29
    Stulpschiene
    30
    Kulissenstein
    31
    Kulissenstein
    32
    Langloch
    33
    Bohrung
    34
    Zwischenring
    36
    Platte
    38
    Fixierzapfen
    39
    Abkröpfung
    40
    Zapfen
    41
    Richtung
    42
    Mittelachse

Claims (7)

  1. Fenster oder Tür, bei dem bzw. der ein Flügel (1) um eine Achse (2) schwenkbar am Rahmen (3) gelagert und in zumindest einer Verschlussstellung relativ zu dem Rahmen (3) durch einen Beschlag festlegbar ist, wobei der Beschlag zumindest aus einem am Rahmen (3) oder Flügel angebrachten Treibstangenverschluss (6) besteht, der zum Antrieb zumindest über ein motorisch angetriebenes Stellglied verfügt, wobei das Stellglied am Rahmen (3) angebracht ist und mittels einer Stellvorrichtung (12) am Flügel (1) angreift, wobei die Stellvorrichtung (12) über den Treibstangenverschluss (6) angetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellvorrichtung (12) aus einem Ausstellarm (20) besteht, der an einem Ende (21) dem Flügel (1) drehschiebbar und an dem anderen Ende (23) dem Rahmen (3) über den Treibstangenverschluss (6) dreh- und verschiebbar zugeordnet ist, wobei das dem Rahmen (3) zugeordnete Ende (23) eine Zahnung (25) aufweist, die mit einer Zahnstange (26) kämmt, wobei Zahnung (25) und Zahnstange (26) über den Treibstangenverschluss (6) relativ zueinander verlagerbar sind.
  2. Fenster oder Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausstellarm über den Treibstangenverschluss (6) verlagerbar ist und die Zahnung (26) ortsfest an dem Rahmen (3) angebracht ist.
  3. Fenster oder Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnung (26) mit der Treibstange (25) des Treibstangenverschlusses (6) antriebsverbunden ist und der Ausstellarm (20) ausschließlich schwenkbar an dem Rahmen (3) gelagert ist.
  4. Fenster oder Tür nach einem der Ansprüche 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnung (25) in einem Gehäuse (28) angebracht ist, das eine die Treibstange (25) abdeckende Stulpschiene (29) übergreift, wobei an dem Gehäuse (28) Führungsmittel (30, 31, 32) für den Ausstellarm (20) vorgesehen sind.
  5. Fenster oder Tür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel (30, 31) an der Schwenkachse (27) befestigt sind.
  6. Fenster oder Tür nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel aus zwei im Querschnitt T-förmigen Kulissensteinen (30, 31) bestehen, die von der als Bolzen (27) ausgebildeten Schwenkachse des Ausstellarms (20) durchgriffen werden.
  7. Fenster oder Tür nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausstellarm (20) als Stanzbiegeteil ausgelegt ist und die Zahnung (25) einstückig daran angeformt ist.
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