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Die Neuerung betrifft eine Arbeitsfläche mit Beleuchtung
entsprechend des Oberbegriffes des Hauptanspruches.
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Arbeitsflächen gibt es zum Beispiel im
Küchenbereich,
zum Beispiel neben dem Herd, und dienen dem Abstellen von Gegenständen oder
werden für
die in der Küche
durchzuführenden
Arbeiten verwendet. Die Neuerung wird nachfolgend an Küchenarbeitsflächen beschrieben,
wobei jedoch durch dieses exemplarische Beispiel eine Beschränkung des Schutzumfanges
nicht erfolgt, sondern die Neuerung kann zum Beispiel auch für Möbel, Tische
oder andere Arbeitsflächen
verwandt werden.
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Die Küchenarbeitsflächen, unter
denen häufig
Unterschränke
angeordnet sind, sind in der Regel gut beleuchtet, zum Beispiel
durch Strahler, die unter Oberschränken angeordnet sind, und die
sich beabstandet zu der Arbeitsfläche oberhalb dieser Arbeitsfläche befinden.
Diese Strahler ermöglichen
in der Regel eine gute Ausleuchtung der Arbeitsfläche, haben
jedoch den Nachteil, daß sie
einen recht hohen Stromverbrauch haben. Daher sind diese üblichen Beleuchtungskörper im
Bereich der Arbeitsflächen dann
nachteilig, wenn an den Arbeitsflächen nicht gearbeitet wird
bzw. wenn die Küche
nur ab und zu betreten wird und lediglich ein Orientierungslicht
erforderlich ist, um sich in der Küche zurechtzufinden, um zum
Beispiel den Weg zum Kühlschrank
oder dergleichen zu finden.
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Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
indirekte Beleuchtung im Bereich der Arbeitsfläche auszubilden, die platz
und engergiesparend ausgebildet ist und dennoch ein gutes Orientierungslicht ermöglicht.
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Diese der Neuerung zugrundeliegende
Aufgabe wird durch die Lehre des kennzeichnenden Teiles des Hauptanspruches
gelöst.
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Mit anderen Worten ausgedrückt, wird
eine Arbeitsfläche
vorgeschlagen, unter deren Oberfläche sich eine Beleuchtungsvorrichtung
befindet, die zum Seitenrand der Arbeitsfläche abstrahlend ausgebildet ist,
um derart zumindest ein Orientierungslicht auszubilden, wobei ein
Vorteil dieser Anordnung darin zu sehen ist, daß durch die Positionierung
der Beleuchtungsvorrichtung die Lage der Arbeitsfläche rasch
erkannt werden kann und vermieden wird, daß auch bei sehr geringen Strahlungsintensitäten der
Beleuchtungsvorrichtung eine Kollision des zum Beispiel die Küche Betretenden
mit den Arbeitsflächen
vermieden wird.
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Ein weiterer Vorteil der vorgeschlagenen Neuerung
ist, daß häufig unter
Arbeitsflächen,
wie zum Beispiel in der Küche,
Schubladen angeordnet sind und beim Aufziehen der Schublade kann
somit der Inhalt der Schublade durch die Beleuchtungsvorrichtung
beleuchtet werden, so daß auch
ein Erkennen des Schubladeninhaltes bei sehr geringen Beleuchtungsintensitäten der
Beleuchtungsvorrichtung und einem damit verbundenen geringen Stromverbrauch
ermöglicht
wird. Die gute Integrierbarkeit des derart positionierten Beleuchtungskörpers und
dessen geringer Platzbedarf sind zusätzliche Vorteile des vorgeschlagenen
Beleuchtungskörpers
unterhalb der Arbeitsfläche.
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In vorteilhafter Ausgestaltung ist
die Beleuchtungsvorrichtung am Seitenrand der Arbeitsfläche angeordnet,
um eine einfache Konstruktion der Beleuchtungsvorrichtung zu ermöglichen
und ggf. eine einfache Auswechselbarkeit einer defekten Beleuchtungsvorrichtung
zu ermöglichen.
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In vorteilhafter Ausgestaltung erstreckt
sich die Beleuchtungsvorrichtung über einen wesentlichen Teil
der Länge
der Arbeitsfläche
und kann sogar die Länge
der Arbeitsfläche
aufweisen, um in auch optisch ansprechender Art und Weise bei Dunkelheit die
Stirnseite der Arbeitsfläche
zu beleuchten.
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In vorteilhafter Ausgestaltung der
Neuerung ist die Beleuchtungsvorrichtung in einer Nut angeordnet,
die am Seitenrand der Arbeitsfläche
ausgebildet ist, wobei die Arbeitsfläche zum Beispiel als massive Platte
ausgebildet sein kann, in deren Stirnseite die Nut ausgebildet ist.
Hierdurch wird eine besonders platzsparende Anordnung der Beleuchtungsvorrichtung
ermöglicht.
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In vorteilhafter Ausgestaltung ist
unter einer an der Oberfläche
ausgebildeten Platte eine Zwischenlage ausgebildet, in der die Beleuchtungsvorrichtung
angeordnet ist. Diese Zwischenlage kann zum Beispiel aus einem anderen
Material bestehen als die oberflächige
Platte, die zum Beispiel aus Stein gebildet sein kann und die Zwischenlage
kann zum Beispiel aus MDF, aus Kunststoff oder einem anderen leicht
bearbeitbaren und kostengünstigen
Material hergestellt sein.
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Besonders ansprechend wirkt ein mit
einer entsprechenden Beleuchtungsvorrichtung ausgestattete Arbeitsfläche, wenn
es sich um eine Küchenarbeitsfläche handelt,
um neben praktischen auch einen optischen Vorteil gegenüber nicht
beleuchteten Arbeitsflächen
bzw. Arbeitsflächenrandbereichen
zu erhalten.
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Ausführungsbeispiele der Neuerung
sind in den Zeichnungen dargestellt, wobei
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1 bis 6 jeweils Querschnitte durch
Arbeitsflächen
mit an der Stirnseite angeordneten Beleuchtungsvorrichtungen in
unterschiedlichen Ausführungsweisen
darstellen und
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7 zeigt
in einem Anwendungsbeispiel eine mit der vorgeschlagenen Arbeitsfläche ausgestattete
Küche.
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Bezugnehmend auf 1 ist im Querschnitt eine Arbeitsfläche 1 dargestellt,
die eine Oberseite 2 aufweist und einen seitlichen Rand 3,
in dem wiederum eine Beleuchtungsvorrichtung 4 angeordnet
ist. Diese Beleuchtungsvorrichtung 4 befindet sich unterhalb
der Oberseite 2 und ist derart angeordnet, daß das von
der Beleuchtungsvorrichtung 4 abgegebene Licht zum seitlichen
Rand 3 hin abgegeben wird. In diesem Ausführungsbeispiel
ist die Arbeitsfläche 1 aus
einer massiven Platte gebildet, in deren Seitenrand eine Nut eingearbeitet
ist, die zum seitlichen Rand 3 hin offen ausgebildet ist
und in dieser Nut ist anschließend
die Beleuchtungsvorrichtung 4 eingesetzt, die zum freien
Raum hin abstrahlend ausgebildet ist. Als Beleuchtungsvorrichtung 4 ist
ein Lichtband bezeichnet, dessen Frontscheibe 15 lichtdurchlässig ist
und in den der eigentliche Beleuchtungskörper eingeschoben werden kann.
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Die Beleuchtungsvorrichtung 4 kann
zum Beispiel aus einem durchgehenden Lichtband bestehen, daß aus vielen
nebeneinander angeordneten LED's
besteht, die den Vorteil besitzen, nur einen sehr geringen Stromverbrauch
zu haben und eine lange Lebensdauer zu erreichen. Selbstverständlich sind
auch sämtliche
weitere Beleuchtungsvorrichtungen möglich, die in besonders vorteilhafter
Wirkung ein möglichst
durchgehendes leuchtendes Lichtband an der freien Stirnseite der
Arbeitsfläche 1 ergeben. In
dem Ausführungsbeispiel
entsprechend 1 ist also
die Beleuchtungsvorrichtung zwischen einem oberen Plattenteil 5 und
einem unteren Plattenteil 6 angeordnet.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 befindet sich die Beleuchtungsvorrichtung 4 in
einer Ausnehmung bzw. Nut der massiven Platte 7, die sich
am seitlichen Rand 3 der Platte im unteren Bereich befindet.
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Dabei kann – wie aus 3 ersichtlich wird – der untere Bereich des seitlichen
Randes 3 der zur Beleuchtungsvorrichtung 4 gerichtet
ist, abgeschrägt ausgebildet
sein, um ein gewisses Ab strahlen der Beleuchtungsvorrichtung auch
nach oben hin zu ermöglichen.
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Entsprechend 4 kann die Arbeitsfläche 1 aus einer oberen
Platte 9 gebildet sein, die in diesem Ausführungsbeispiel
aus Stein besteht und unterhalb dieser oberen Platte befindet sich
eine Zwischenlage 10, die aus einem anderen Material bestehen
kann, zum Beispiel einer MDF-Platte, einer Kunststoffplatte oder
dergleichen. Am stirnseitigen Rand dieser Zwischenlage 10 kann
die Beleuchtungsvorrichtung 4 ausgebildet sein und wiederum zum
freien Rand 3 der Arbeitsfläche 1 abstrahlend ausgebildet
sein. In 4 ist wiederum
der Rand 8 abgeschrägt
ausgebildet, während
in 5 der Rand der oberen
Platte 9 nicht abgeschrägt
ausgeführt
ist.
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Bezugnehmend auf 6 ist wiederum die Arbeitsfläche 1 ausgebildet
als eine obere Platte 9 und eine darunter angeordnete Zwischenlage 10,
die an ihrem den seitlichen Rand zugewandten Ende die Beleuchtungsvorrichtung 4 aufweist.
Dabei ist die Beleuchtungsvorrichtung 4 an ihrem oberen
und unteren Rand jeweils von massiven Platten umgeben, nämlich von
der oberen Platte 9 an ihrem oberen Rand und von einer
unteren Platte 11, wobei die obere als auch untere Platte 9, 11 in
diesem Ausführungsbeispiel
jeweils aus massivem Stein bestehen, wie zum Beispiel Granit und
selbstverständlich
auch aus jedem anderen geeigneten Material bestehen können. Bei
dieser Ausführungsform
der Neuerung sind zum einen günstige
Herstellungskosten kombiniert mit einer Optik der Stirnseite der
oberen und unteren Platte 9, 11 sowie der Beleuchtungsvorrichtung,
die sehr vorteilhaft ist. Die Herstellungskosten dieser Ausführungsform
sind gegenüber
einer komplett massiven Platte günstiger,
da neben Steinmaterial auch als Zwischenlage 10 anderes
geeignetes kostengünstigeres
Material verwendet werden kann und an dem sichtbaren Rand, nämlich dem
seitlichen Rand 3 sind neben der Beleuchtungsvorrichtung
lediglich die massiven Platten 9 und 11 zu sehen,
so daß sich
eine sehr hochwertige Optik ergibt.
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Selbstverständlich ist die Neuerung nicht
nur auf die in den 1 bis 6 dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt,
sondern kann auch auf jede andere mögliche Art und Weise ausgeführt werden.
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Es ist so zu verstehen, daß die Beleuchtungsvorrichtung
sowohl in „weißes", als auch andersfarbiges
Licht ausstrahlen kann, wie z. B. Grundtöne wie gelb, blau, rot oder
auch sonstige jeweils gewünschte
Farben, die zu der Innenausstattung, zum Beispiel einer Küche, als
passend empfunden wird.
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In 7 ist
ein Ausführungsbeispiel
einer mit der vorgeschlagenen Beleuchtungsvorrichtung ausgestattete
Küche dargestellt,
mit entsprechenden Arbeitsflächen 1,
die in diesem Ausführungsbeispiel zum
Beispiel auch eine Herdarbeitsfläche
betreffen können
und die unter ihren Oberseiten die entsprechenden Beleuchtungsvorrichtungen 4 aufweisen, die
zum Beispiel im rechten Bereich des Ausführungsbeispiels als durchlaufendes
Band ausgebildet sind und über
die Breite von mehreren Unterschränken 12 reichen können. Beim Öffnen der
Unterschränke 12 und
bei einem Herausziehen von Rollwagen aus diesen Unterschränken wird
der Inhalt dieser Rollwagen durch die Beleuchtungsvorrichtung 4 beleuchtet,
wie auch beim Herausziehen von Schubladen 14, deren Inhalt
durch das Licht der Beleuchtungsvorrichtung 4 beleuchtet
wird, die ja eigentlich als indirekte Beleuchtung für die Küche gedacht
ist, jedoch in diesem Fall sogar eine durchaus gute Beleuchtung
dieser Schubladen beim Öffnen derselben
ermöglicht.
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Somit wird durch die vorgeschlagene
Beleuchtungsvorrichtung unterhalb der Oberseite von Arbeitsflächen 1 zum
einen eine angenehme indirekte Beleuchtung der Küche ermöglicht, zum Beispiel in den
Abendstunden, in denen die Küche
nur dann benutzt wird, wenn man sich zum Beispiel während einer
Werbepause ein Getränk
aus dem Kühlschrank holt,
und in diesem Fall wird es nicht erforderlich, zusätzliche
Lampen in der Küche
anzuschalten.
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Bei dem sehr geringen Verbrauch von
LED's oder sonstiger
geeigneter Beleuchtungsvorrichtungen für das vorgeschlagene Lichtband
ist es auch möglich,
auf einen An-/Ausschalter bei der vorgeschlagenen Beleuchtungsvorrichtung 4 zu
verzichten und dieses Licht ständig
leuchten zu lassen, daß jedoch
derart schwach ausgebildet sein kann, daß es während der hellen Tagesstunden
gar nicht auffällt. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
die Beleuchtungsvorrichtung mit einem Helligkeitssensor auszustatten,
so daß die
Beleuchtungsvorrichtung 4 bzw. die mehreren Beleuchtungsvorrichtungen 4 sich
automatisch bei einer definierten Dämmerungsstufe automatisch anschalten.