DE20314536U1 - PCMCIA-Chipkartenleser und Blende für PCMCIA-Chipkartenleser - Google Patents
PCMCIA-Chipkartenleser und Blende für PCMCIA-ChipkartenleserInfo
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Die Erfindung betrifft eine Kontaktiereinheit im PCMCIA-Format für ein kartenförmiges Trägerelement elektronischer Baugruppen, insbesondere für ISO 7816 Chipkarten, mit einem steckkartenförmigen Gehäuse, welches einen an der hinteren Stirnseite des Gehäuses mündenden schlitzartigen Einschubkanal für die Aufnahme des kartenförmigen Trägerelementes, eine Steckverbinderleiste nach PCMCIA-Norm an der der hinteren Stirnseite gegenüberliegenden vorderen Stirnseite und eine parallel zum Einschubkanal im Gehäuse angeordnete, elektrisch mit der Steckverbinderleiste verbundene Leiterplatte aufweist, und mit einer an der hinteren Stirnseite des Gehäuses angeordneten, eine Einschuböffnung für das kartenförmige Trägerelement aufweisenden Blende.
Ferner betrifft die Erfindung eine Blende für eine Kontaktiereinheit im PCMCIA-Format für ein kartenförmiges Trägerelement elektronischer Baugruppen, insbesondere für ISO 7816 Chipkarten, mit einem steckkartenförmigen Gehäuse, welches einen an der hinteren Stirnseite des Gehäuses mündenden schlitzartigen Einschubkanal für die Aufnahme des kartenförmigen Trägerelementes, an der der hinteren Stirnseite gegenüberliegenden vorderen Stirnseite eine Steckverbinderleiste nach PCMCIA-Norm und eine parallel zum Einschubkanal im Gehäuse angeordnete, elektrisch mit der Steckverbinderleiste verbundene Leiterplatte aufweist, wobei die Blende an der hinteren Stirnseite des Gehäuses angeordnet ist und eine Einschuböffnung für das kartenförmige Trägerelement aufweist.
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Chipkartenleser im PCMCIA-Format sind im Stand der Technik in zahlreichen Ausgestaltungen bekannt und beispielsweise in dem deutschen Gebrauchsmuster DE 298 11 425 U1 oder dem deutschen Gebrauchsmuster DE 202 10 362 111 beschrieben. Derartige Chipkartenleser sind geeignet über die Steckverbinderleiste nach PCMCIA-Norm an Datenverarbeitungssysteme oder dergleichen derartige Kontaktiereinheiten nutzende Einrichtungen, beispielsweise einem Notebook, angeschlossen zu werden, in der Regel durch Anordnung des Chipkartenlesers in einem Kontaktiereinheiten-Aufnahmeschacht der derartige Kontaktiereinheiten nutzenden Einrichtungen. Dort dienen Chipkartenleser im zusammen mit einer entsprechend im Einschubkanal positionierten Chipkarte als sogenannter Smart-Card-Reader der Auswertung von Daten oder der Durchführung von Anwendungen, wie beispielsweise der Öffnung der Zugangsberechtigung zu Datennetzen, der Ausführung von Homebanking oder auch zur Speichererweiterung, Telefonnutzung und dergleichen. Eine weitere Anwendung derartiger Chipkartenleser ist als Common Interface in einer sogenannten Set-Top-Box Verbindung mit dem digitalen Fernsehen gegeben.
Die mitunter bei den bisher bekannten, als Chipkartenleser eingesetzten Kontaktiereinheiten verwendeten Blenden sind statisch mit den Kontaktiereinheiten verbunden und dienen ausschließlich dem Verschließen des an der hinteren Stirnseite des Gehäuses der Kontaktiereinheit mündenden Einschubkanal.
Insbesondere bei fest seitens entsprechende Kontaktiereinheiten nutzenden Einrichtungen, beispielsweise Notebooks, installierter Kontaktiereinheiten ist die Einstecktiefe der Kontaktiereinheiten in einem dafür vorgesehenen und ausgebildeten Kontaktiereinheiten-Aufnahmeschacht einer derartigen Einrichtung unterschiedlich groß. Dabei ist es problematisch die Kontaktiereinheit derart in dem Kontaktiereinheiten-Aufnahmeschacht zu positionieren, so dass die Blende der Kontaktiereinheit bündig, zumindest weitestgehend bündig mit dem die öffnung des Kontaktiereinheiten-Aufnahmeschachtes umgebenden Gehäuses der entsprechenden die Kontaktiereinheit nutzenden Einrichtung abschließt.
Der Erfindung liegt in Anbetracht dieses Standes der Technik die Aufgabe zugrunde, eine Kontaktiereinheit bzw. eine Blende für eine Kontaktiereinheit der eingangs genannten Art bereit zu stellen, bei bzw. mit der auf einfache Art und
Weise unterschiedliche Einstecktiefen einer Kontaktiereinheit in einem Kontaktiereinheiten-Aufnahmeschacht einer eine entsprechende Kontaktiereinheit nutzenden Einrichtung, insbesondere eines Notebooks, überbrückbar sind und bei bzw. mit der insbesondere eine störungsfreie und kontaktsichere Aufnahme des kartenförmigen Trägerelementes bzw. der Kontaktiereinheit ermöglichbar ist.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Blende in variablem Abstand zu der hinteren Stirnseite des Gehäuses der Kontaktiereinheit an dem Gehäuse der Kontaktiereinheit anbringbar ist.
Durch diese Ausgestaltung ist es erfindungsgemäß ermöglicht, den Abstand zwischen der Blende und der hinteren Stirnseite des Gehäuses der Kontaktiereinheit variabel einzustellen und so unterschiedliche Einstecktiefen einer Kontaktiereinheit in einem Kontaktiereinheiten-Aufnahmeschacht einer eine entsprechende Kontaktiereinheit nutzenden Einrichtung, insbesondere eines Notebooks, zu überbrücken, insbesondere derart, dass die Blende mit dem Gehäuse einer die Kontaktiereinheit nutzenden Einrichtung bündig abschließbar ist.
Darüber hinaus ist so eine getrennte Integration der in der Regel einer kostenintensiven Zertifizierung unterliegenden Kontaktiereinheit und der den Kontaktiereinheiten-Aufnahmeschacht seitens einer die Kontaktiereinheit nutzenden Einrichtung, vorzugsweise einem Notebook, verschließenden Blende ermöglicht. Dadurch kann insbesondere eine kostenintensive Zertifizierung der die Kontaktiereinheit nutzenden Einrichtung vermieden werden und ferner die Kontaktiereinheit als feste Komponente in der Einrichtung verbaut werden.
Die Blende weist vorteilhafterweise sich an die Einschuböffnung der Blende anschließende und sich in Richtung der vorderen Stirnseite des Gehäuses der Kontaktiereinheit erstreckende Führungselemente für das kartenförmige Trägerelement auf. Durch die Führungselemente ist vorteilhafterweise eine störungsfreie und insbesondere kontaktsichere Aufnahme des kartenförmigen Trägerelementes bzw. der Kontaktiereinheit ermöglicht.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verlängern bzw. vervollständigen die Führungselemente für das kartenförmige Trägerelement den Einschubkanal des Gehäuses der Kontakteiereinheit. Durch diese Ausgestaltung wird die Führung des kartenförmigen Trägerelementes in dem Einschubkanal der Kontaktiereinheit verbessert, und insbesondere im Bereich der hinteren Stirnseite des Gehäuses. Dabei bilden die Führungselemente vorteilhafterweise eine obere und eine untere axiale Führungsebene für das kartenförmige Trägerelement aus. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Führungselemente zur seitlichen Führung des kartenförmigen Trägerelementes ausgebildet. Vorteilhafterweise greifen die Führungselemente in das innere des Gehäuses der Kontaktiereinheit ein.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Blende an dem Gehäuse der Kontaktiereinheit befestigbar. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Blende mit den Führungselementen in dem Gehäuse der Kontaktiereinheit befestigbar. Vorteilhafterweise weisen die Führungselemente Rast- und/oder Zahnungsmittel auf, welche mit korrespondierend ausgebildeten Rast- und/oder Zahnungsmitteln seitens des Gehäuses der Kontaktiereinheit zusammenwirken. Dadurch wird insbesondere eine positionsfeste, treppenartige Verrastung der Blende mit dem Gehäuse der Kontaktiereinheit ermöglicht.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Blende Mittel zur Befestigung der Blende an einer derartige Kontaktiereinheiten nutzenden Einrichtung, insbesondere eines Notebooks, einer Set-Top-Box oder dergleichen elektronischen Geräts, auf. Vorteilhafterweise ist die Blende mit Rastelementen an einer derartige Kontaktiereinheiten nutzenden Einrichtung befestigbar. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Blende mit einer derartige Kontaktiereinheiten nutzenden Einrichtung verschraubbar.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Blende aus Kunststoff und/oder Metall.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in
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der bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung schematisch dargestellt sind. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 in einer schematischen Seitenansicht eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Kontaktiereinheit;
Fig. 2 eine schematisch perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Blende für eine Kontaktiereinheit und
Fig. 3 eine schematisch perpektivische Darstellung einer weiteren erfindungsgemäßen Blende für eine Kontaktiereinheit.
Fig. 1 zeigt eine als Chipkartenleser ausgebildete Kontaktiereinheit 1, die vorgesehen ist, über eine normgemäße PCMCIA-Schnittstelle mit einem Notebook (nicht dargestellt) kontaktiert zu werden, indem die Kontaktiereinheit 1 in einen Kontaktiereinheiten-Aufnahmeschacht nach PCMCIA-Norm des Notebooks, vorliegend nach PCMCIA-Typ II, entsprechend dem mit 22 gekennzeichneten Doppelpfeil eingeschoben bzw. herausgezogen wird.
Die Kontaktiereinheit 1 besteht aus einem zweischaligen Außengehäuse 2 mit einer Basisplatte 3, einem PCMCIA-Anschlußfeld in Form einer Steckverbinderleiste 4 mit 68 Polen an der in Einschubrichtung der Kontaktiereinheit 1 in das Notebook vorderen Stirnseite 9 und einer parallel mit Abstand zur Basisplatte 3 sich erstreckenden Abdeckplatte 5, welche mit der Basisplatte 3 im Bereich der Steckverbinderleiste 4 starr verbunden ist. Im Inneren des Gehäuses 2 ist mit Abstand parallel zur Basisplatte 3 eine Leiterplatte 6 derart angeordnet, dass dazwischen ein Einschubkanal 7 für das kartenförmige Trägerelement 19, vorliegend einer Chipkarte nach ISO 7816, gebildet wird. Die Chipkarte 19 lässt sich in Richtung des in den Fig. 1 gezeigten Doppelpfeils 23 in die Kontaktiereinheit 1 einschieben bzw. aus dieser herausziehen. Die Leiterplatte 6 weist Kontaktelemente 20 auf, welche mit entsprechenden Kontaktfeldern 21 seitens der Chipkarte 19 im eingeschobenen Zustand der Chipkarte 19 in dem Einschubkanal 7 der Kontaktiereinheit 1 zusammenwirken.
Aus der Zeichnung ist weiter erkennbar, dass der Einschubkanal 7 über seine gesamte Länge in Einschubrichtung der Chipkarte 19 beidseitig durchgehend offen ist und dass die Basisplatte 3 mit der Abdeckplatte 5 ausschließlich im Bereich der Steckverbinderleiste 4 verbunden ist. Der Einschubkanal 7 mündet an der hinteren Stirnseite 8 der Kontaktiereinheit 1. In diesem Bereich ist die in Fig. 2 im Detail dargestellte Blende 10 in variablem Abstand A zu der hinteren Stirnseite 8 des Gehäuses 2 der Kontaktiereinheit 1 an dem Gehäuse 2 der Kontaktiereinheit 1 anbringbar ist.
Die aus Kunststoff und/oder Metall gefertigte Blende 10 weist eine schlitzartige Einschuböffnung 17 für die Chipkarte 19 auf, welche eine obere und eine untere Einschubführung 16 für die Chipkarte 19 aufweist. An die Einschuböffnung 17 der Blende 10 schließen sich in Richtung der vorderen Stirnseite 9 des Gehäuses 2 erstreckende und in das Gehäuse 2 eingreifende, paarweise beabstandet voneinander angeordnete untere Führungselemente 11, obere Führungselemente 12 und seitliche Führungselemente 13 für die Chipkarte 19 an. Die unteren Führungselemente 11 bilden eine untere und die oberen Führungselemente 12 bilden eine obere axiale Führungsebene für die Chipkarte 19 aus. Die seitlichen Führungselemente 13 stellen seitliche Anschläge zur Führung der Chipkarte 19 bereit. Durch die die untere und die obere axiale Führungsebene ausbildenden unteren und oberen Führungselemente 11 und 12, aber auch durch die seitliche Anschläge zur Führung der Chipkarte 19 ausbildenden seitlichen Führungselemente 13 wird seitens der Blende 10 ein Einschubkanal 18 ausgebildet, welcher den Einschubkanal 7 des Gehäuses 2 der Kontaktiereinheit 1 verlängert bzw. vervollständigt.
Die Blende 10 ist mit den oberen Führungselementen 12 in dem Gehäuse 2 befestigbar. Dazu weisen die oberen Führungselemente 12 auf der dem Einschubkanal 18 bzw. 7 abgewandten oberen Seite eine Zahnung auf, welche mit einer korrespondierend ausgebildeten, auf der dem Einschubkanal 18 bzw. 7 zugewandten Seite des Abdeckelementes 5 im Bereich der hinteren Stirnseite 8 des Gehäuses 2 der Kontaktiereinheit 1 vorhandenen Zahnung zusammenwirkt, derart, dass eine positionsfeste, treppenartige Verrastung der Blende 10 mit dem Gehäuse 2 der Kontaktiereinheit 1 ermöglichbar ist.
Wie in Fig. 2 angedeutet, ist die Blende 10 mit unterschiedlichen Befestigungsmitteln 14 bzw. 15 an einer eine Kontaktiereinheit 1 nutzenden - hier nicht dargestellten - Einrichtung, insbesondere einem Notebook befestigbar. Dabei kommen die Befestigungsmittel 14 bzw. 15 alternativ paarweise zum Einsatz., das heißt entweder die als hakenartige Rastelemente angedeuteten Befestigungsmittel 14 oder Befestigungslöcher für eine Verschraubung der Blende 10 mit der die Kontaktiereinheit 1 nutzenden Einrichtung. Eine entsprechende zur Verschraubung mit der die Kontaktiereinheit 1 nutzenden Einrichtung vorgesehene Blende 10 mit Befestigungslöchern 15 ist in Fig. 3 zusammen mit einer Chipkarte 19 dargestellt.
Die Ausgestaltung der Blende 10 mit den in das innere des Gehäuses 2 der Kontaktiereinheit 1 eingreifenden unteren, oberen und seitlichen Chipkarten-Führungselementen 11, 12 und 13 ermöglicht es unterschiedliche Einstecktiefen der Kontaktiereinheit 1 in einem Kontaktiereinheiten-Aufnahmeschacht einer eine entsprechende Kontaktiereinheit 1 nutzenden Einrichtung, insbesondere eines Notebooks, zu überbrücken, indem der Abstand A zwischen der Blende 10 und der hinteren Stirnseite 8 des Gehäuses 2 der Kontaktiereinheit 1 variabel einstellbar ist. Ferner wird durch die unteren, oberen und seitlichen Chipkarten-Führungselemente 11, 12 und 13 gleichzeitig eine störungsfreie und insbesondere kontaktsichere Aufnahme der Chipkarte 19 bewerkstelligt. Durch die Zahnung seitens der oberen Führungselemente 12 der Blende 10 und seitens des Abdeckelementes 5 seitens des Gehäuses 2 der Kontaktiereinheit 1 wird bei an einer die Kontakteiereinheit 1 nutzenden Einrichtung befestigten Blende 10 insbesondere eine axiale Relativbewegung zwischen der 10 und der Kontaktiereinheit 1 verhindert und so ein ansonsten mitunter mögliches Herausrutschen der Kontaktiereinheit 1 aus der Kontaktposition verhindert.
Die in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele dienen lediglich der Erläuterung der Erfindung und sind für diese nicht beschränkend. Insbesondere können die vorliegend seitens der oberen Führungselemente vorgesehenen Rast- und/oder Zahnungsmittel alternativ und/oder zusätzlich entsprechend angepasst seitens der unteren und/oder seitlichen Führungselemente ausgebildet sein und mit entsprechenden Rast- und/oder Zahnungsmittel seitens der Kontaktiereinheit zusammenwirken.
1 Kontaktiereinheit
2 Gehäuse
3 Basisplatte
4 Steckverbinderleiste
5 Abdeckplatte
6 Leiterplatte
7 Einschubkanal
8 hintere Stirnseite (Gehäuse (2))
9 vordere Stirnseite (Gehäuse (2))
10 Blende
11 unteres Führungselement
12 oberes Führungselement
13 seitliches Führungselement
14 Befestigungsmittel (Rastnocken)
15 Bohrung (für Schrauben als Befestigungsmittel)
16 Einschubführung (für kartenförmiges Trägerelement (19))
17 Einschuböffnung (für kartenförmiges Trägerelement (19))
18 Einschubkanal (Blende (10))
19 kartenförmiges Trägerelement (Chipkarte)
20 Kontaktelement (Leiterplatte (6))
21 Kontaktfeld (kartenförmiges Trägerelement (19))
22 Doppelpfeil
23 Doppelpfeil
A Abstand (zwischen Blende (10) und hinterer Stirnseite (8))
Claims (26)
1. Kontaktiereinheit (1) im PCMCIA-Format für ein kartenförmiges Trägerelement (19) elektronischer Baugruppen, insbesondere für ISO 7816 Chipkarten, mit einem steckkartenförmigen Gehäuse (2), welches einen an der hinteren Stirnseite (8) des Gehäuses (2) mündenden schlitzartigen Einschubkanal (7) für die Aufnahme des kartenförmigen Trägerelementes (19), an der der hinteren Stirnseite (8) gegenüberliegenden vorderen Stirnseite (9) eine Steckverbinderleiste (4) nach PCMCIA-Norm und eine parallel zum Einschubkanal (8) im Gehäuse (2) angeordnete, elektrisch mit der Steckverbinderleiste (4) verbundene Leiterplatte (6) aufweist, und mit einer an der hinteren Stirnseite (8) des Gehäuses (2) angeordneten, eine Einschuböffnung (17) für das kartenförmige Trägerelement (19) aufweisenden Blende (10), dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) in variablem Abstand (A) zu der hinteren Stirnseite (8) des Gehäuses (2) an dem Gehäuse (2) anbringbar ist.
2. Kontaktiereinheit (1) nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch sich an die Einschuböffnung (17) der Blende (10) anschließende und sich in Richtung der vorderen Stirnseite (9) des Gehäuses (2) erstreckende Führungselemente (11, 12, 13) für das kartenförmige Trägerelement (19).
3. Kontaktiereinheit (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 12, 13) für das kartenförmige Trägerelement (19) den Einschubkanal (7) des Gehäuses (2) verlängern bzw. vervollständigen.
4. Kontaktiereinheit (1) nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 12) eine obere und eine untere axiale Führungsebene für das kartenförmige Trägerelement (19) ausbilden.
5. Kontaktiereinheit (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (13) zur seitlichen Führung des kartenförmigen Trägerelementes (19) ausgebildet sind.
6. Kontaktiereinheit (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 12, 13) in das innere des Gehäuses (2) eingreifen.
7. Kontaktiereinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) an dem Gehäuse (2) befestigbar ist.
8. Kontaktiereinheit (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) mit den Führungselementen (12) in dem Gehäuse (2) befestigbar ist.
9. Kontaktiereinheit (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (12) Rast- und/oder Zahnungsmittel aufweisen, welche mit korrespondierend ausgebildeten Rast- und/oder Zahnungsmitteln seitens des Gehäuses (2) zusammenwirken.
10. Kontaktiereinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) Mittel (14, 15) zur Befestigung der Blende (10) an einer derartige Kontaktiereinheiten (1) nutzenden Einrichtung, insbesondere eines Notebooks, einer Set-Top-Box oder dergleichen elektronischen Geräts, aufweist.
11. Kontaktiereinheit (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) mit Rastelementen (14) an einer derartige Kontaktiereinheiten (1) nutzenden Einrichtung befestigbar ist.
12. Kontaktiereinheit (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) mit einer derartige Kontaktiereinheiten (1) nutzenden Einrichtung verschraubbar ist.
13. Kontaktiereinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (10) aus Kunststoff und/oder Metall ist.
14. Blende (10) für eine Kontaktiereinheit (1) im PCMCIA-Format für ein kartenförmiges Trägerelement (19) elektronischer Baugruppen, insbesondere für ISO 7816 Chipkarten, mit einem steckkartenförmigen Gehäuse (2), welches einen an der hinteren Stirnseite (8) des Gehäuses (2) mündenden schlitzartigen Einschubkanal (7) für die Aufnahme des kartenförmigen Trägerelementes (19), an der der hinteren Stirnseite (8) gegenüberliegenden vorderen Stirnseite (9) eine Steckverbinderleiste (4) nach PCMCIA-Norm und eine parallel zum Einschubkanal (8) im Gehäuse (2) angeordnete, elektrisch mit der Steckverbinderleiste (4) verbundene Leiterplatte (6) aufweist, wobei die Blende (10) an der hinteren Stirnseite (8) des Gehäuses (2) angeordnet ist und eine Einschuböffnung (17) für das kartenförmige Trägerelement (19) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass diese in variablem Abstand (A) zu der hinteren Stirnseite (8) des Gehäuses (2) der Kontaktiereinheit (1) an dem Gehäuse (2) der Kontaktiereinheit (1) anbringbar ist.
15. Blende (10) nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch sich an die Einschuböffnung (17) derselben anschließende und sich in Richtung der vorderen Stirnseite (9) des Gehäuses (2) erstreckende Führungselemente (11, 12, 13) für das kartenförmige Trägerelement (19).
16. Blende (10) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 12, 13) für das kartenförmige Trägerelement (19) den Einschubkanal (7) des Gehäuses (2) der Kontaktiereinheit (1) verlängern bzw. vervollständigen.
17. Blende (10) nach Anspruch 15 oder Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 12) eine obere und eine untere axiale Führungsebene für das kartenförmige Trägerelement (19) ausbilden.
18. Blende (10) nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11) zur seitlichen Führung des kartenförmigen Trägerelementes (19) ausgebildet sind.
19. Blende (10) nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (11, 12, 13) in das innere des Gehäuses (2) der Kontaktiereinheit (1) eingreifen.
20. Blende (10) nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass diese an dem Gehäuse (2) der Kontaktiereinheit (1) befestigbar ist.
21. Blende (10) nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass diese mit den Führungselementen (12) in dem Gehäuse (2) der Kontaktiereinheit (1) befestigbar ist.
22. Blende (10) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungselemente (12) Rast- und/oder Zahnungsmittel aufweisen, welche mit korrespondierend ausgebildeten Rast- und/oder Zahnungsmitteln seitens des Gehäuses (2) der Kontaktiereinheit (1) zusammenwirken.
23. Blende (10) nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass diese Mittel (14, 15) zur Befestigung derselben an einer derartige Kontaktiereinheiten (1) nutzenden Einrichtung, insbesondere eines Notebooks, einer Set-Top-Box oder dergleichen elektronischen Geräts, aufweist.
24. Blende (10) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass diese mit Rastelementen (14) an einer derartige Kontaktiereinheiten (1) nutzenden Einrichtung befestigbar ist.
25. Blende (10) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass diese mit einer derartige Kontaktiereinheiten (1) nutzenden Einrichtung verschraubbar ist.
26. Blende (10) nach einem der Ansprüche 14 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus Kunststoff und/oder Metall ist.
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- 2003-09-19 DE DE20314536U patent/DE20314536U1/de not_active Expired - Lifetime
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