DE20313119U1 - Treibstangenverschluss - Google Patents
TreibstangenverschlussInfo
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- E05C9/00—Arrangements of simultaneously actuated bolts or other securing devices at well-separated positions on the same wing
- E05C9/02—Arrangements of simultaneously actuated bolts or other securing devices at well-separated positions on the same wing with one sliding bar for fastening when moved in one direction and unfastening when moved in opposite direction; with two sliding bars moved in the same direction when fastening or unfastening
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Description
203111 DE
-3-Treibstangenverschluss
Die Erfindung betrifft einen Treibstangenverschluss nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Treibstangenverschlüsse sind bereits bekannt, z. B. aus der DE-AS 12 02 174, der DE-PS 17 08 183 oder der DE 91 12 079 Ui. Die Treibstangenverschlüsse dienen dabei der Verriegelung eines Fensters oder einer Tür bzw. zur Sicherstellung von verschiedenen Öffnungsstellungen.
Bei dem aus der DE-AS 12 02 174 bekannten Treibstangenverschluss ist in einem Gehäuse ein Zahnrad gelagert, welches mit seiner Zahnung eine Zahnung eines Kopplungsgliedes kämmt. Das Kopplungsglied ist wiederum mit einer Treibstange antriebsverbunden, welche längsverschieblich in dem Gehäuse geführt ist. An der Treibstange sind Riegelglieder vorgesehen, welche mit ortsfesten Riegeleingriffen an dem Rahmen zusammenwirken.
Bedingt durch die Anordnung wirken auf das Kopplungsglied Aushebekräfte, die durch den Eingriff des Zahnrades entstehen. Diese Kräfte müssen von der Lagerung des Ritzels einerseits und dem Gehäuse bzw. einer das Gehäuse abschließenden Stulpschiene aufgenommen werden. Durch die in Wirkrichtung der Aushebekraft geringen Querschnitte der Treibstange und Stulpschiene kann es zu Verformungen dieser kommen, was die Funktion des Treibstangenverschlusses beeinträchtigt.
Daher ist bei DE-PS 17 08 183 bereits vorgesehen, dass das Kopplungsglied in dem Gehäuse eine Führung erhält. Die Führung besteht aus vorspringenden Warzen oder Noppen, die aus dem aus Blech geformten und als Stanzbiegeteil ausgelegten Gehäuse in Richtung des Kopplungsgliedes vorstehen und von einer Nut in dem Kopplungsglied aufgenommen werden.
Nachteilig ist es dabei, dass die Noppen eine herstellungsbedingte rauhe Kantenfläche besitzen und die Führung jeweils mehrere Teilbereiche umfassen kann. Dies führt an dem Gehäuse oder dem Kopplungsstück zu einem nicht vernachlässigbaren Verschleiß, der nach einem gewissen Zeitablauf zum Versagen des Bauteils führen kann. Dies ist dann der Fall, wenn Teile des Treibstangenverschlusses bzw. der Mittel aus Materialien hergestellt werden, die eine
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geringe Festigkeit aufweisen. Dies gilt insbesondere für Formteile aus Zinkdruckguß. So kann beispielsweise das Kopplungsglied nach einem Verschleiß in der Führung verkanten. Dabei bedarf es zur Herstellung der Noppen eines gewissen Werkzeugaufwandes.
Während bei den Ausführungsformen nach der DE-AS 12 02 174 oder der DE-PS 17 08 183 die Mittel zum längsverschieblichen Zusammenwirken mit einer Treibstange unmittelbar über die Zahnung mit dem Ritzel verbunden sind, ist bei der DE 91 12 079 U1 ein Schwenkhebel vorgesehen, der nur mittelbar auf das Kopplungsglied wirkt. Auch hierbei ist das Kopplungsglied in dem Gehäuse ähnlich der DE-PS 17 08 183 geführt, was zu ähnlichen Mängeln führen kann.
Zweck der Anordnung des Kopplungsgliedes bei allen genannten Druckschriften ist es, das Maß des Bedienungshebels und der Falzfläche zu vergrößern. Dieses Maß im allgemeinen als Dornmaß bezeichnet, soll bei bestimmten Anwendungen vergrößert werden, ohne dass weitere Bauteile verändert werden. Würde man z.B. den Durchmesser des Ritzels verändern, so führt dies auch zu einem veränderten Hub der Treibstange. Dadurch könnten jedoch ggf. angrenzende und standardisierte Bauteile der üblichen Ausführungen nicht mehr verwendet werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Nachteile beim Stand der Technik zu vermeiden und eine kostengünstige und belastbare Führung des Kopplungsgliedes sicherzustellen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt bei einem Treibstangenverschluss nach Anspruch 1 durch Verwirklichung der Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1.
Durch diese Anordnung wird die aus dem Stand der Technik bekannte Baueinheit aus Kopplungsstück und Führung aufgehoben. Die Führung kann dadurch an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Der Mehraufwand, der bei der Herstellung und der Montage auftritt, wird überkompensiert durch die Möglichkeit günstigere Materialien einzusetzen und eine verlängerte Lebensdauer sicherzustellen.
Eine erste und bevorzugte Weiterbildung sieht vor, dass die Mittel aus einem in dem Gehäuse gelagerten Zahnrad oder Ritzel bestehen, welches mit seiner Zahnung in einer Zahnung eines als Kopplungsglieds wirksamen Zahnstücks kämmt und die
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Zahnung senkrecht zu einer Seitenkante des Zahnstücks eingeformt ist. Die Herstellung des Kopplungsgliedes kann dadurch vereinfacht werden, da dieses als ebenes Stanzteil ausgelegt werden kann. Diese Ausgestaltung bewirkt dabei auch eine höhere Belastbarkeit des Treibstangenverschlusses.
Alternativ dazu kann vorgesehen werden, dass die Mittel aus einem in dem Gehäuse gelagerten Schwenkhebel bestehen, an dem ein Glied schwenkbar befestigt ist und das Glied mit dem Kopplungsglied in Antriebsverbindung steht. Diese Ausführung entspricht etwa der Ausgestaltung nach der DE 91 12 079 U1.
Um ein Verkanten des Kopplungsgliedes bzw. des Zahnstücks zu vermeiden ist das Führungsstück mit dem Zahnstück zumindest in Verschieberichtung formschlüssig verbunden.
Eine besonders einfache Ausgestaltung sieht ferner vor, dass das Führungsstück im wesentlichen U-förmig ist, wobei die Schenkel Öffnungen des Zahnstücks durchgreifen. Neben der einfachen Herstellung des Führungsstücks kann dadurch auch das Zahnstück als ausschließlich ebenes Blechformteil ausgebildet sein, welches lediglich mit den entsprechenden Öffnungen zu versehen ist.
Um die Montage des Führungsstücks an dem Zahnstück zu vereinfachen ist ferner vorgesehen, dass das Führungsstück an den Längsenden vorspringende Haken oder Kanten aufweist, welche über die äußeren Enden der Öffnungen überstehen. Das Führungsstück erhält dadurch quer zur Montagerichtung verlaufende Anschläge, die eine Vormontage der beiden Bauteile ermöglicht und diese in zumindest einer Richtung aneinander festlegt.
Eine Selbstjustierung des Führungsstücks in der Längsnut des Gehäuses und quer zum Zahnstück ist gewährleistet, wenn der die Schenkel verbindende Steg mit seiner Innenkante ebenso wie die Kanten von der Längsmittelachse zurückliegen.
Die Kosten für das Gehäuse können gesenkt werde, indem das Gehäuse aus einem Formteil besteht, in dem Längsnuten zur Führung vorgesehen sind. Die Herstellung der Längsnuten in ein aus Blech bestehendes Gehäuse ist vergleichsweise aufwendig.
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-6-In
den Figuren sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen erkennbar. Es zeigt:
den Figuren sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen erkennbar. Es zeigt:
Fig. 1 einen Treibstangenverschluss in einer Seitenansicht und in einem Querschnitt
sowie in einer Explosionsdarstellung ohne Stulpschiene und Treibstange, Fig. 2 ein Zahnstück in einer Drauf- und einer Seitenansicht und Fig. 3 ein Führungsstück in einer Drauf- und einer Seitenansicht.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Treibstangenverschluss 1 ist das Gehäuse mit 2, das Ritzel mit 3 und das als Kopplungsglied wirkende Zahnstück mit 4 bezeichnet. An dem Gehäuse 2 ist die Stulpschiene 5 befestigt. Unter der Stulpschiene 5 ist die Treibstange 6 längsverschiebar geführt.
Die Treibstange 6 kann über einen hier nicht dargestellten Bedienhebel angetrieben werden Dazu durchgreift dieser mit einem hier ebenfalls nicht dargestellten Vierkantdorn die Vierkantaufnahme 7 des Ritzels 3. Bei einer Drehbewegung des Ritzels 3 wird über die miteinander kämmenden Zahnungen 8, 9 des Ritzels 3 und des Zahnstücks 4 das Zahnstück 4 in dem Gehäuse 2 längsverschoben. Dazu ist das Ritzel 3 mit einem Bund 10 in der Aufnahme 11 drehbar und das Zahnstück 4 schiebbar in dem Gehäuse 2 gelagert.
Die schiebbare Lagerung des Zahnstücks 4 wird durch ein Führungsstück 12 bewirkt, welches in Führungs- bzw. Längsnuten 13 des Gehäuses 2 eingreift. Mit dem Zahnstück 4 ist das Führungsstück 12 in Verschieberichtung - entlang des Doppelpfeils 14 - formschlüssig verbunden, in dem die in der Fig. 2 sichtbaren Öffnungen 15 von den Schenkeln 16 des Führungsstücks 12 durchgriffen werden. Mit dem Zahnstück 4 ist die Treibstange 6 antriebsverbunden.
Aus der Fig. 2 und 3 ist dabei noch ersichtlich, dass sowohl das Führungsstück 12 wie auch das Zahnstück 4 aus einem Blechstreifen mit flach-rechteckigem Querschnitt hergestellt ist. Bei dem Zahnstück 4 ist die Zahnung 9 senkrecht zu einer Seitenkante 17 ein- bzw. angeformt. Das Führungsstück 12 ist ausweislich der Fig. 3 im wesentlichen U-förmig und weist ebenso wie das Zahnstück 4 keine Erhebungen oder Mulden auf, welche die Herstellung als Stanzteil kompliziert machen oder verteuern.
Um die Montage des Treibstangenverschlusses 1 zu erleichtern ist das Führungsstück 12 an den Längsenden 18 mit vorspringende Kanten 19 versehen, welche im
montierten Zustand über die äußeren Enden der Öffnungen 15 überstehen. Das Führungsstück 12 kann dadurch ohne herauszufallen in den Öffnungen 15 plaziert werden. Anschließend wird das Zahnstück 4 zusammen mit dem Führungsstück 12 in eine der symmetrisch aufgebauten Gehäusehälften des Gehäuses 2 eingelegt. Zur einfachen Montage trägt auch bei, dass das Führungsstück ebenfalls symmetrisch ausgebildet ist.
Eine Selbstjustierung des Führungsstücks 12 in der Längsnut 13 des Gehäuses 2 und quer zum Zahnstück 4 ist gewährleistet, wenn der die Schenkel 16 verbindende Steg 20 mit seiner Innenkante 21 ebenso wie die Kanten 19 von der Längsmittelachse 22 zurückliegen. Das Führungsstück 12 lässt sich dadurch jeweils um mehr als die Hälfte seiner Erstreckung quer zur Längsmittelachse in das Zahnstück 4 einführen, so dass ein ansonsten auftretender Zwang durch Kontakt mit dem Grund der Längsnut 13 vermieden wird.
Durch die gegenüber der herkömmlichen Ausgestaltung wesentlich verlängerte Führung kann das Gehäuse 2 auch als Formteil ausgelegt werden. Dadurch lassen sich auch die Längsnuten zur Führung vergleichsweise einfach vorsehen und kostengünstig herstellen. Bei den hohen Aushebekräften, die ansonsten entstehen und auf das Gehäuse 2 wirken, sind Ausführungen aus Stahlblech oft notwendig.
Alternativ zu dem beschriebenen Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 kann auch in Anlehnung an die DE 91 12 079 U1 vorgesehen werden, dass die Mittel zur Wandlung der Drehbewegung in eine Translationsbewegung aus einem in dem Gehäuse 2 gelagerten Schwenkhebel bestehen, an dem ein Glied o.a. schwenkbar befestigt ist und das Glied mit dem Kopplungsglied in Antriebsverbindung steht. Dazu ist zumeist auch das Glied in dem Gehäuse 2 zu führen.
Durch die beschriebene Ausgestaltung lassen sich die Einzelteile kostengünstig und einfach als Stanzteile oder Formteile z.B. aus Zinkdruckguß herstellen.
Abweichend von der Darstellung nach Fig. 1 bis 3 kann auch vorgesehen werden, dass das Führungsstück 12 mehrteilig ausgebildet ist. Dazu kann beispielsweise der verbindende Steg 20 entfallen. Für die verbleibenden Führungsstücke 12 sind dann verschiedene Formen denkbar. So können z.B. bei anderen Stanzvorgängen abfallende Materialabschnitte hier Verwendung finden.
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-8-
1 | Treibstangenverschluss |
2 | Gehäuse |
3 | Ritzel |
4 | Zahnstück |
5 | Stulpschiene |
CJ) | Treibstange |
7 | Vierkantausnehmung |
8 | Zahnung |
9 | Zahnung |
10 | Bund |
11 | Aufnahme |
12 | Führungsstück |
13 | Längsnut |
14 | Doppelpfeil-Verschieberichtung |
15 | Öffnungen |
16 | Schenkel |
17 | Seitenkanten |
18 | Längsende |
19 | Kante |
20 | Steg |
21 | Innenkante |
22 | Längsmittelachse |
Claims (8)
1. Treibstangenverschluss für Fenster oder Türen mit einem in einem Gehäuse (2) angeordneten Mitteln (3, 4) zum längsverschieblichen Zusammenwirken mit einer Treibstange (6), wobei die Mittel (3, 4) über ein Kopplungsglied (4) mit der Treibstange (6) verbunden sind, wobei das Kopplungsglied (4) in dem Gehäuse (2) längsgeführt ist und wobei das Kopplungsglied (4) aus einem Blechabschnitt mit flachrechteckigen Querschnitt besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung des Kopplungsglieds (4) durch ein Führungsstück (12) erfolgt, das quer zur Ebene des Kopplungsglieds (4) ausgerichtet einer Längsnut (13) in dem Gehäuse (2) zugeordnet ist und beidseitig über dieses vorragt, wobei das Führungsstück (12) aus einem Blechabschnitt geformt ist.
2. Treibstangenverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (3, 4) aus einem in dem Gehäuse (2) gelagerten Zahnrad oder Ritzel (3) bestehen, welches mit seiner Zahnung (8) in einer Zahnung (9) eines als Kopplungsglieds wirksamen Zahnstücks (4) kämmt und die Zahnung (9) senkrecht zu einer Seitenkante (17) des Zahnstücks (4) eingeformt ist.
3. Treibstangenverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel aus einem in dem Gehäuse (2) gelagerten Schwenkhebel bestehen, an dem ein Glied schwenkbar befestigt ist und das Glied mit dem Kopplungsglied (4) in Antriebsverbindung steht.
4. Treibstangenverschluss nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsstück (12) mit dem Zahnstück (4) zumindest in Verschieberichtung (14) formschlüssig verbunden ist.
5. Treibstangenverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsstück (12) im wesentlichen U-förmig ist, wobei die Schenkel (16) Öffnungen (15) des Zahnstücks (4) durchgreifen.
6. Treibstangenverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsstück (4) an den Längsenden (18) vorspringende Haken oder Kanten (19) aufweist, welche über die äußeren Enden der Öffnungen (15) überstehen.
7. Treibstangenverschluss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der die Schenkel (16) verbindende Steg (20) mit seiner Innenkante (21) und die Kanten (19) von der Längsmittelachse (22) zurückliegen.
8. Treibstangenverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) aus einem Formteil besteht, in dem Längsnuten (13) zur Führung des Zahnstücks (4) vorgesehen sind.
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