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DE20311478U1 - Vorrichtung zum stoffschlüssigen Verbinden einer Kunststofffolie mit einem kastenförmigen Transportbehälter aus Kunststoff - Google Patents

Vorrichtung zum stoffschlüssigen Verbinden einer Kunststofffolie mit einem kastenförmigen Transportbehälter aus Kunststoff

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Publication number
DE20311478U1
DE20311478U1 DE20311478U DE20311478U DE20311478U1 DE 20311478 U1 DE20311478 U1 DE 20311478U1 DE 20311478 U DE20311478 U DE 20311478U DE 20311478 U DE20311478 U DE 20311478U DE 20311478 U1 DE20311478 U1 DE 20311478U1
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DE
Germany
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container
holding fingers
edge
flange
plastic film
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Application number
DE20311478U
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Franz Delbrouck GmbH
Original Assignee
Franz Delbrouck GmbH
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Publication date
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Priority to NO20042830A priority patent/NO327561B1/no
Priority to DKPA200401106A priority patent/DK176916B1/da
Priority to SE0401896A priority patent/SE526420C2/sv
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B7/00Closing containers or receptacles after filling
    • B65B7/16Closing semi-rigid or rigid containers or receptacles not deformed by, or not taking-up shape of, contents, e.g. boxes or cartons
    • B65B7/28Closing semi-rigid or rigid containers or receptacles not deformed by, or not taking-up shape of, contents, e.g. boxes or cartons by applying separate preformed closures, e.g. lids, covers
    • B65B7/2842Securing closures on containers
    • B65B7/2878Securing closures on containers by heat-sealing

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Closing Of Containers (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)
  • Package Closures (AREA)

Description

vom 23.07.2003
Vorrichtung zum stoffschlüssigen Verbinden einer Kunststofffolie mit einem kastenförmigen Transportbehälter aus Kunststoff
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum stoffschlüssigen Verbinden einer Kunststofffolie mit einem kastenförmigen Transportbehälter aus Kunststoff mit Bodenwand und davon abragenden Seitenwänden, wobei der Behälter innenliegend mündungsnah umlaufend eine Auflagekante aufweist und der Innenraum des Behälters durch eine Kunststofffolie abdeckbar ist, die an der Auflagekante aufliegt und an dieser stoffschlüssig befestigbar, insbesondere anschweißbar ist, und wobei der Behälter mündungsnah einen nach außen flanschartig abragenden Rand aufweist, wobei die Vorrichtung zum stoffschlüssigen Anbringen der Kunststofffolie, insbesondere eine Schweißvorrichtung oder einen
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Schweißkopf, aufweist, die bzw. der auf die von der Kunststofffolie abgedeckte Auflagekante auflegbar ist.
Ein Transportbehälter gattungsgemäßer Art ist in der DE 2 00 12 4 95 Ul beschrieben. Durch die Auflagekante des Transportbehälters ist es möglich, auf die Auflagekante eine Schutzfolie aufzubringen und daran z.B. anzuschweißen. Der Behälter kann mit Frischware, beispielsweise Frischfleisch, gefüllt werden. Anschließend kann diese Ware durch die an der Auflagekante befestigte Schutzfolie abgedeckt werden. Eine Einzelverpackung der eingelegten Ware ist damit nicht mehr erforderlich. Durch die mündungsnahe, innenliegende, gegenüber der Mündung zurückversetzte Anordnung der Auflagekante, auf der die Schutzfolie fixiert werden kann, ist sichergestellt, dass bei der üblichen Handhabung der Behälter eine Beschädigung der Schutzfolie nicht erfolgt. Die Kunststofffolie wird vorzugsweise an der Auflagekante angeschweißt, wozu eine entsprechende Schweißvorrichtung vorgesehen ist. Der Transportbehälter samt Folienabdeckung kann gasdicht ausgebildet sein, so dass es möglich ist, den Transportbehälter mit Schutzgas oder inertem Gas zu füllen, so dass der Behälterinhalt gegen Umgebungsluft abgeschirmt ist.
Der umlaufende flanschartig abragende Rand kann beispielsweise als Greifhilfe und Traghilfe genutzt werden.
Um entsprechende Transportbehälter mit Folie zu versehen, und die entsprechende Folie ordnungsgemäß an der Auflagekante befestigen, insbesondere anschweißen zu können, sind automatisierte Vorrichtungen bekannt, die um einen bestimmten, eingestellten Weg zum Kasten hin abgesenkt werden, so dass die Folie mit einer vorbestimmbaren Kraft gegen die Auflagekante angedrückt und mit dieser verbunden wird.
Es hat sich herausgestellt, dass eine solche Vorrichtung unter Umständen deswegen nicht ausreichend funktionstüchtig ist, weil die Transportbehälter aus Kunststoff schrumpfen. Das Schrumpfmaß beträgt ca. 0,6 bis 1 % der Höhe, was einer konkreten Ausführungsform, beispielsweise einem Schrumpfmaß von 2 mm entspricht. Da das Schrumpfmaß keine feste Größe ist, ist die Einstellung der Vorrichtung auf das entsprechende Maß äußerst schwierig. Hinzu kommt, dass durch einen entsprechenden Druck z.B. des Schweißgerätes auf die Auflagekante eine zusätzliche Stauchung des Kastens herbeigeführt wird, was wiederum dazu führt, dass der Schweißdruck, der auf die Folie und die Auflagekante
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wirkt, differiert. Die exakte Verschweißung der Folie auf der Auflagekante ist aber Voraussetzung für eine hermetische Abdichtung des Kasteninhaltes gegen Außenluft.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung zu schaffen, die auch dann eine exakte und maßgerechte Verbindung der Kunststofffolie mit der Auflagekante ermöglicht, wenn der entsprechende Transportkasten aus Kunststoff geschrumpft ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass die Vorrichtung zungenartige Haltefinger aufweist, zwischen die der Behälter einsetzbar ist, wobei die freien Enden der Haltefinger einen eingesetzten Behälter im Bereich des flanschartigen Randes oder mündungsnah angeordneter Stützflächen untergreifen.
Durch die zungenartigen Haltefinger, zwischen die der Behälter eingesetzt ist, sind Stützelemente gebildet, die den eingesetzten Behälter im Bereich des flanschartigen Randes untergreifen und stützen, so dass hierdurch ein exakt bemessenes Gegenlager für die Verbindungsvorrichtung, insbesondere Schweißeinrichtung gebildet ist. Die Schrumpfung des Kastens wirkt sich
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dabei nicht mehr nachteilig aus, da der Kasten lediglich auf den zungenartigen Haltefingern im Bereich seines flanschartigen Randes gehalten ist, so dass allenfalls die Höhe des Bereiches zwischen flanschartigem Rand und Auflagekante für die Kunststofffolie und das Verbindungsgerät, insbesondere Schweißgerät einer gewissen Maßtoleranz unterliegt, die aber äußerst geringfügig ist. Zudem wird auch dann, wenn z.B. der entsprechende Schweißkopf auf die Auflagekante aufgesetzt wird und Druck auf die Kante durch den Schweißkopf ausgeübt wird, keine zusätzliche Stauchung des Kastens insgesamt wirksam, so dass eine exakte und maßgerechte Verschweißung unter gleich bleibenden Bedingungen zu erreichen ist. Anstelle des flanschartigen Randes oder zusätzlich dazu können außenseitig des Kastens auch Stützflächen ausgebildet sein, an denen sich die freien Enden der Haltefinger abstützen können.
Besonders bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass die Haltefinger eine Länge aufweisen, die größer als die Kastenhöhe ist, so dass der zwischen die Haltefinger eingesetzte Behälter mit seinem Boden von einer Aufstandsebene, von der die Haltefinger abragen, beabstandet ist.
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Die Anordnung ist dabei vorzugsweise so vorgenommen, dass der zwischea die Haltefinger eingesetzte Kasten allein von den Haltefingern gehalten ist, und zwar im Bereich des flanschartigen Randes, während der Kastenboden nicht auf einer Aufstandsebene oder sonstigen Bezugsebene aufsteht. Hierdurch wird ein gleichmäßiges Schweißergebnis auch bei unterschiedlicher Schrumpfung des Kastens sichergestellt.
Aus dem gleichen Grunde kann vorgesehen sein, dass die Haltefinger die Seitenteile einer Wanne bilden, in die der Behälter einsetzbar ist, wobei die Länge der Haltefinger oder der Abstand der freien Enden der Haltefinger vom Boden der Wanne so bemessen ist, das der eingesetzte Behälter mit seinem Boden von dem Wannenboden oder der entsprechenden Bezugsebene beabstandet ist.
Die Aufnahme, in die der Kasten eingesetzt wird, ist durch eine Art Wanne gebildet, deren Seitenwände durch die Haltefinger gebildet sind, wobei der Abstand der freien Enden der Haltefinger, die den flanschartigen Rand untergreifen, vom Boden der Wanne so bemessen ist, dass der eingesetzte Behälter lediglich auf den freien Enden der Haltefinger gestützt ist, nicht aber im Bereich seines Bodens.
Um eine exakte Ausrichtung des Behälters zwischen den Haltefingern sicherzustellen, ist zudem vorgesehen, dass die Haltefinger eine an die Seitenwände des Behälters angepasste Stützfläche aufweisen, die an den Seitenwänden des eingesetzten Behälters flächig anliegt. Um eine exakte Stützung des Kastens im Bereich des flanschartigen Randes sicherzustellen, ist vorgesehen, dass die Haltefinger verjüngte Enden aufweisen, die sich mit einem ebenen, flächigen Randbereich am flanschartigen Rand des eingesetzten Behälters anliegen.
Vorzugweise greifen die Enden der Haltefinger im Bereich der Kante des flanschartigen Randes an, der in die Behälterwandung übergeht.
Ein weiterer nachteiliger Effekt bei den bisherigen Behältern ist, dass diese aufgrund ihrer Formgebung und Herstellung leicht eingezogene Seitenwandungen aufweisen, so dass die Seitenwandungen jeweils in Längsrichtung des Kastens gesehen, leicht mittig zum Kasteninneren hin durchgebogen sind. Aufgrund dieser Ausformung ist die korrekte Anordnung der Kunststofffolie und die korrekte Verbindung oder Verschweißung der Kunststofffolie in der Auflagekante nicht immer sichergestellt.
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Um hier Abhilfe zu schaffen, ist vorgesehen, dass einige Haltefinger, vorzugsweise die mittig der jeweiligen Seitenwand des Behälters vorgesehenen Haltefinger, eine endseitige Verjüngung aufweisen, die in eine Tasche oder eine Höhlung oder eine Lochung des flanschartigen Randes des eingesetzten Behälters eingreifen.
Gemäß dieser Ausbildung wird der entsprechende Behälter zwischen die Haltefinger eingesetzt, wobei in der Endlage des Behälters die Verjüngung der mittigen Haltefinger in eine Tasche oder Höhlung oder eine Lochung des flanschartigen Randes des Behälters eingreifen, so dass dieser in eine korrekte Rechteckform aufgespannt wird. Hierdurch wird die exakte Anordnung der Kunststofffolie auf der Auflagekante und die exakte Verbindung oder Verschweißung gefördert.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass die endseitigen Verjüngungen keilartige Anzugsflächen aufweisen, die mit einer der Tasche oder Höhlung oder mit der Lochung zusammenwirken und einen Anzug der Seitenwand des Behälters an den Haltefinger bewirken.
Um entsprechende Behälter aufeinander stapeln zu können, ohne dass der aufgestapelte Behälter die darunter
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befindliche Kunststofffolie des unterstehenden Behälters beschädigt, ist vorgesehen, dass an den Seitenwänden außenseitig bodennah StapeIvorSprünge ausgebildet sind, wobei zwischen benachbarten StapeIvorSprüngen vorsprungsfreie Wandteile im Bereich der Anordnung der Haltefinger vorgesehen sind.
Solche StapeIvorsprünge sind an sich im Stand der Technik bekannt.
Die Besonderheit besteht aber darin, dass zwischen den benachbarten Stapelvorsprüngen Seitenwandungsbereiche vorgesehen sind, die vorsprungsfrei sind, so dass in diesem Bereich die Haltefinger angeordnet werden können und sich unmittelbar an der Seitenwand des Behälters abstützen können, ohne durch StapeIvorsprünge behindert zu sein. Zudem bilden die Stapelvorsprünge in diesem Zusammenhang noch Ausrichthilfen für die Haltefinger, da der Abstand zwischen den benachbarten StapeIvorSprüngen der Breite der Haltefinger entsprechend bemessen ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Figur 1 einen Transportbehälter in Draufsicht gesehen;
-10-
Figur 2 den Transportbehälter in Seitenansicht,
teilweise geschnitten;
Figur 3 den Transportbehälter in Stirnansicht,
teilweise geschnitten;
Figur 4 eine Haltevorrichtung (teilweise) in
Draufsicht gesehen;
Figur 5 die Halteelemente der Halteeinrichtung in Seitenansicht;
Figur 6 desgleichen in Stirnansicht; Figur 7 die Gebrauchslage der Vorrichtung in isometrischer Darstellung.
In der Zeichnung ist eine Vorrichtung zum stoffschlüssigen Verbinden einer Kunststofffolie, die in der Zeichnung aus Vereinfachungsgründen nicht gezeigt ist, mit einem kastenförmigen Behälter 1 aus Kunststoff gezeigt. Der Behälter 1 weist eine Bodenwand 2 und davon abragende schmale Seitenwände 3 und breite Seitenwände 4 auf. Der Innenraum des oberseitig offenen Behälters ist durch eine Kunststofffolie abdeckbar, die an einer Auflagekante 5 aufliegt. Die Auflagekante 5 läuft mit Abstand von der oben liegenden Kastenmündung jedoch relativ mündungsnah umlaufend entlang der Innenwandungen um. Der Behälter 1 weist zudem mündungsnah einen nach außen flanschartig abragenden Rand 6 auf, der unterhalb der Auflagekante 5 angeordnet ist. Zusätzlich kann der
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flanschartige Rand 6 noch durch Versteifungsstege 7 mit einem mündungsseitig vorgesehenen weiteren Flanschrand versehen sein. Die auf die Auflagekante aufgelegte Randkante der den Kasten abdeckenden Kunststofffolie wird z.B. mit einem Schweißkopf oder einer Schweißvorrichtung stoffschlüssig mit der Auflagekante verbunden.
Damit der Behälter 1 korrekt positioniert werden kann und die Auflagekante 5 unabhängig von der Höhenschrumpfung des Behälters 1 korrekt positioniert werden kann, ist eine Hilfsvorrichtung vorgesehen, die in Figur 4 bis 7 verdeutlicht ist. Diese Vorrichtung weist zungenartige Haltefinger 9 auf, zwischen die der Behälter 1 einsetzbar ist, wie in Figur 7 verdeutlicht. Die freien Enden der Haltefinger 9 untergreifen dabei einen eingesetzten Behälter 1 im Bereich des flanschartigen Randes 6. Die Haltefinger 9 weisen dabei eine Länge auf, die größer als die Kastenhöhe ist, so dass der zwischen die Haltefinger 9 eingesetzte Behälter 1 mit seinem Boden 2 von einer Aufstandsebene, von der die Haltefinger 9 abragen, beabstandet ist. Vorzugsweise können die Haltefinger 9 die Seitenteile einer Wanne bilden, in die der Behälter 1 einsetzbar ist, wobei die Länge der Haltefinger 9 bzw. der Abstand der freien Enden der Haltefinger 9 vom Boden der Wanne so bemessen
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ist, dass der eingesetzte Behälter 1 mit seinem Boden 2 den Wannenboden nicht berührt. Die Seitenwandungen 3,4 des Behälters verlaufen leicht konisch, wobei die Haltefinger 9 eine dieser Form der Seitenwände 3,4 des Behälters 1 angepaßte Stützfläche aufweisen, die an den Seitenwänden 3,4 des Behälters 1 in der Position gemäß Figur 7 flächig anliegt. Zudem weisen die Haltefinger 9 verjüngte Enden auf, wie insbesondere aus der Darstellung gemäß Figur 5 bis 7 ersichtlich ist, die sich mit einem ebenen flächigen Randbereich an dem flanschartigen Rand 6 des eingesetzten Behälters 1 abstützen. Einige Haltefinger 9, nämlich diejenigen, die mittig der jeweiligen Seitenwand 3 bzw. 4 des Behälters 1 vorgesehen sind, weisen eine endseitige Verjüngung 10 bzw. 11 auf, die in eine nach unten offene Tasche 12 oder eine Lochung 13 des flanschartigen Randes 6 eingreifen, dabei weisen die endseitigen Verjüngungen bzw. 11 keilartige Anzugsflächen auf, die mit einer Wandung der Tasche 12 oder mit einem Rand der Lochung zusammenwirken und beim Einsetzen des Behälters 1 zwischen die Haltefinger 9 einen Anzug der Seitenwand 3 bzw. 4 an die Haltefinger 9 bewirken, so dass die Kastenmündung zu einem exakten Rechteck aufgespannt ist, also ein möglicher Einfall der Seitenwände in Richtung des Kasteninneren beseitigt ist.
Zusätzlich sind an den Seitenwänden 3 bzw. 4 außenseitig bodennah Stapelvorsprünge 14 vorgesehen, wobei zwischen benachbarten Stapelvorsprüngen 14 vorsprungsfreie Wandteile vorgesehen sind, in welche die Haltefinger 9 ungehindert eingreifen können. Zudem wird durch die StapeIvorsprünge 14 seitlich ein Weg begrenzt, der der Breite der Haltefinger 9 angepaßt ist, so dass diese in der Sollposition gemäß Figur 7 passend zwischen den StapeIvorSprüngen 14 liegen. Die Stapelvorsprünge 14 sind im Ausführungsbeispiel noch durch eine Versteifungsrippe 15 an den flanschartigen Rand 6 angeschlossen.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist es möglich, den Behälter 1 zwischen die Haltefinger 9 einzusetzen, wie in Figur 7 veranschaulicht ist, so dass die Enden der Haltefinger 9 unmittelbar am flanschartigen Rand 6 angreifen. Hierdurch ist eine exakte Bezugsposition für die Schweißvorrichtung oder den Schweißkopf gebildet, die völlig unabhängig von möglichen Höhenschrumpfungen des Behälters 1 ist.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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AlIe neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (8)

1. Vorrichtung zum stoffschlüssigen Verbinden einer Kunststofffolie mit einem kastenförmigen Transportbehälter (1) aus Kunststoff mit Bodenwand (2) und davon abragenden Seitenwänden (3, 4), wobei der Behälter (1) innenliegend mündungsnah umlaufend eine Auflagekante (5) aufweist und der Innenraum des Behälters (1) durch eine Kunststofffolie abdeckbar ist, die an der Auflagekante (5) aufliegt und an dieser stoffschlüssig befestigbar, insbesondere anschweißbar ist, und wobei der Behälter (1) mündungsnah einen nach außen flanschartig abragenden Rand (6) aufweist, wobei die Vorrichtung eine Verbindungsvorrichtung zum stoffschlüssigen Anbringen der Kunststofffolie, insbesondere eine Schweißvorrichtung oder einen Schweißkopf aufweist, der auf die von der Kunststofffolie abgedeckte Auflagekante (5) auflegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zungenartige Haltefinger (9) aufweist, zwischen die der Behälter (1) einsetzbar ist, wobei die freien Enden der Haltefinger (9) einen eingesetzten Behälter (1) im Bereich des flanschartigen Randes (6) oder mündungsnah angeordneter Stützflächen untergreifen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefinger (9) eine Länge aufweisen, die größer als die Kastenhöhe ist, so dass der zwischen die Haltefinger (9) eingesetzte Behälter (1) mit seinem Boden (2) von einer Aufstandsebene, von der die Haltefinger (9) abragen, beabstandet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefinger (9) die Seitenteile einer Wanne bilden, in die der Behälter (1) einsetzbar ist, wobei die Länge der Haltefinger (9) oder der Abstand der freien Enden der Haltefinger (9) vom Boden der Wanne so bemessen ist, das der eingesetzte Behälter (1) mit seinem Boden (2) von dem Wannenboden oder der entsprechenden Bezugsebene beabstandet ist.
4. Vorrichtung nach eine der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefinger (9) eine an die Seitenwände (3, 4) des Behälters (1) angepasste Stützfläche aufweisen, die an den Seitenwänden (3, 4) des eingesetzten Behälters (1) flächig anliegt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltefinger (9) verjüngte Enden aufweisen, die sich mit einem ebenen, flächigen Randbereich am flanschartigen Rand (6) des eingesetzten Behälters (1) anliegen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass einige Haltefinger (9), vorzugsweise die mittig der jeweiligen Seitenwand (3, 4) des Behälters (1) vorgesehenen Haltefinger (9), eine endseitige Verjüngung (10,11) aufweisen, die in eine Tasche (12) oder eine Höhlung oder eine Lochung (13) des flanschartigen Randes (6) des eingesetzten Behälters eingreifen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die endseitigen Verjüngungen (10,11) keilartige Anzugsflächen aufweisen, die mit einer Wandung der Tasche (12) oder Höhlung oder mit der Lochung (13) zusammenwirken und einen Anzug der Seitenwand (3, 4) des Behälters (1) an den Haltefinger (9) bewirken.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seitenwänden (3, 4) außenseitig bodennah Stapelvorsprünge (14) ausgebildet sind, wobei zwischen benachbarten Stapelvorsprüngen (14) vorsprungsfreie Wandteile im Bereich der Anordnung der Haltefinger (9) vorgesehen sind.
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