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DE20307810U1 - Mikroinstrumentenhalter und Schraubzwinge für einen solchen - Google Patents

Mikroinstrumentenhalter und Schraubzwinge für einen solchen

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Publication number
DE20307810U1
DE20307810U1 DE20307810U DE20307810U DE20307810U1 DE 20307810 U1 DE20307810 U1 DE 20307810U1 DE 20307810 U DE20307810 U DE 20307810U DE 20307810 U DE20307810 U DE 20307810U DE 20307810 U1 DE20307810 U1 DE 20307810U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
clamping
clamp
instrument
shaft
instrument holder
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20307810U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Otto Ruettgers & Co KG GmbH
Original Assignee
Otto Ruettgers & Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Otto Ruettgers & Co KG GmbH filed Critical Otto Ruettgers & Co KG GmbH
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Publication of DE20307810U1 publication Critical patent/DE20307810U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B17/32Surgical cutting instruments
    • A61B17/3209Incision instruments
    • A61B17/3211Surgical scalpels, knives; Accessories therefor
    • A61B17/3213Surgical scalpels, knives; Accessories therefor with detachable blades
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets
    • A61B2017/0046Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets with a releasable handle; with handle and operating part separable

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  • Nuclear Medicine, Radiotherapy & Molecular Imaging (AREA)
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  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Surgical Instruments (AREA)

Description

LIPPERT, STACHOW, SCHMIDT & PARTNER Gu / r 1 Patentanwälte ■ European Patent Attorneys ■ European Trademark Attorneys
Kölner Straße 8 · D-42651 Solingen 19.Mai2003
Telefon +49 (O) 2 12.2 22 13-0
Telefax +49 (0) 2 12.1 03 22
OTTO RÜTTGERS GmbH & Co. KG 42679 Solingen
Mikroinstrumentenhalter und Schraubzwinge für einen solchen
Die Erfindung betrifft einen Mikroinstrumentenhalter, insbesondere für chirurgische Instrumente, mit einem länglichen, griffelartigen Schaft mit einer Spanneinrichtung mit einer Spannzwinge zum Einspannen des Instrumentes durch seitliche Kraftbeaufschlagung mittels einer Spannfläche, wobei die Spannzwinge eine Aufnahme für einen Haltebereich des Instrumentes aufweist, und mit einem Spannmittel, das die Spannzwinge und das Instrument zumindest teilweise außenseitig umgibt, wobei das Spannmittel relativ zu der Spannzwinge in Schaftlängsrichtung unter Betätigung der Spannzwinge lageveränderlich ist. Ferner betrifft die Erfindung eine Spannzwinge für einen derartigen Mikroinstrumentenhalter.
Gattungsgemäße Mikroinstrumentenhalter werden insbesondere für chirurgische Instrumente wie für Mikroskalpellklingen eingesetzt, bei denen das Mikroinstrument sehr schnell und einfach auswechselbar ist, indem zumeist die Spannzwinge unter einer kurzen Drehbewegung eines hülsenartigen Spannmittels relativ zu dieser entspannt wird, so dass das Instrument in Schaftlängsrichtung von der Aufnahme entfernbar ist. Die Instrumentenaufnahme ist hierbei zumeist als ein zwischen zwei Spannbacken der Spannzwinge angeordneter Schlitz ausgeführt, der der Aufnahme eines plattigen Haltebereiches des Instrumentes dient.
Nachteilig bei derartigen Mikroinstrumentenhaltern ist, dass
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auch bei Ausübung vergleichsweise hoher Spannkräfte, denen durch die manuelle Betätigung der Spanneinrichtung und dem Erfordernis der noch ausreichend einfachen manuellen Lösung der Spanneinrichtung zum Auswechseln des Instrumentes praktische Grenzen gesetzt sind, das Instrument nicht bei allen Anwendungsfällen spielfrei in der Aufnahme gehaltert ist, da bei üblicher Handhabung des Instrumentes die schlitzförmige Aufnahme in der Richtung der manuell auf das Instrument ausgeübten Druckkraft liegt und das Instrument in der Aufnahme geringfügig entlang des Schlitzes wackeln kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Mikroinstrumentenhalter zu schaffen, bei welchem das Instrument mit verringertem Spiel oder vorzugsweise spielfrei in dem Halter einspannbar ist, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Instrumentenhalter, insbesondere wenn dieser für chirurgische Instrumente eingesetzt wird, aus möglichst wenigen Bauteilen bestehen soll, die nach Möglichkeit einfach sterilisierbar sind.
Diese Aufgabe wird zum einen durch einen Mikroinstrumentenhalter gelöst, bei welchem die Instrumentenaufnahme der Spannzwinge exzentrisch zu der Zwingenlängsachse zum Spannmittel hin versetzt angeordnet ist. Die Instrumentenaufnahme zur Aufnahme eines im Wesentlichen plattigen Haltebereichs des Instrumentes weist hierbei eine Vorzugsrichtung auf, die der Haltebereichlängsrichtung entspricht. Der Instrumentenhaltebereich kann hierbei zwei planparallele Spannflächen aufweisen, gegebenenfalls aber auch zumindest teilweise gewölbte oder andersartige Spannflächen. Der Versatz der Instrumentenaufnahme erfolgt vorzugsweise seitlich zu der Vorzugsrichtung der Aufnahme. Hierdurch kann eine bezogen auf die Spannflächen des Instrumentenhaltebereichs stirnseitig angeordnete Instrumentenfläche in der üblichen bestimmungsgemäßen Einspannlage des Instrumentes näher benachbart oder anstoßend an eine Widerlagerfläche des Instrumentenhalters angeordnet sein, welche bei Benutzung des Instrumentenhalters ein Spiel des Instrumentes in der jeweiligen Richtung gegenüber einer symmetrischen Anordnung des Instrumen-
tes in der Aufnahme stärker begrenzt. Die Widerlagerfläche kann beispielsweise durch eine Fläche des Spannmittels bereitgestellt werden, wie beispielsweise durch den endseitigen Innenbereich des vorzugsweise hülsenartigen Spannmittels. Die Exzentrizität der Anordnung der Instrumentenaufnahme zu der Zwingenlängsachse kann demgemäss so gewählt werden, dass das Instrument in seiner Einspannlage mit vorzugsweise der dem Arbeitsbereich des Instrumentes gegenüberliegenden schmalen Stirnseite bzw. einer Begrenzungskante zwischen Stirnseite und Spannfläche an dem Spannmittel anliegt oder von diesem nur geringfügig beabstandet ist, wobei die bezogen auf die Mittelebene des Instrumentenhaltebereichs gegenüberliegende korrespondierende Fläche oder Kante des Haltebereichs einen größeren Abstand zu der Widerlagerfläche aufweisen kann. Das Spannmittel kann relativ zu der Spannzwinge verdreht oder gegebenenfalls auch in Schaftlängsrichtung verschoben werden. Die derart ausgebildete Spannzwinge kann eine oder zwei die Instrumentenaufnahme beidseitig begrenzende Spannbacken aufweisen.
Alternativ oder in Kombination mit der oben beschriebenen exzentrischen Anordnung der Instrumentenaufnahme kann die Spannzwinge derart ausgeführt sein, dass das Instrument von der Spannfläche der Spannzwinge gegen zumindest eine weitere Spannfläche der Spanneinrichtung, insbesondere der Spannzwinge oder des Spannmittels, einspannend kraftbeaufschlagbar ist, die zu der Kraftbeaufschlagungsrichtung der ersten Spannfläche einen Winkel einschließt. Die weitere Spannfläche kann insbesondere die Instrumentenaufnahme in einer einen Winkel mit der Kraftbeaufschlagungsrichtung der ersten Spannfläche einschließenden Richtung begrenzen. Vorzugsweise ist die weitere Spannfläche bezogen auf die Arbeitsrichtung des Instrumentes hinter dem Instrument angeordnet und kann so als Widerlagerfläche bei Druckausübung auf das Instrument dienen und hierzu beispielsweise an einem Skalpellrücken anliegen. Bei Vorliegen einer Spannzwinge mit zwei Spannbacken kann die weitere Spannfläche beispielsweise dadurch bereitgestellt werden, dass zumindest eine Spannfläche der Spannbacken schräg zur Vorzugsrichtung der Instrumen-
tenaufnähme verläuft, beispielsweise indem eine Spannbacke bezogen auf die Längsrichtung der Instrumentenaufnahme an einem oder an beiden Enden keilförmig ausgeführt ist und die Instrumentenaufnahme an einem oder an beiden Enden einengt. Der Instrumentenhaltebereich wird somit zumindest einseitig keilseitig eingeengt. Es versteht sich, dass die weitere Spannfläche eben oder auch konvex gekrümmt ausgeführt sein kann, beispielsweise in Form einer Kreisbogeninnenseite oder eines Abschnittes derselben.
Durch den erfindungsgemäßen Instrumentenhalter bzw. die erfindungsgemäße Spannzwinge können Toleranzen bei der Herstellung sowohl des Haltebereichs des Instrumentes als auch der einzelnen Bauteile der Spanneinrichtung wie der Spannzwinge und/oder des Spannmittels auf einfache Weise ausgeglichen werden, so dass stets eine sehr exakte und vorzugsweise in allen Richtungen spielfreie Einspannung des Instrumentes möglich ist.
Der erfindungsgemäß Instrumentenhalter kann so ausgeführt sein, dass dieser lediglich aus dem Schaft, der Zwinge und gegebenenfalls einem Spannmittel, vorzugsweise in Form einer Spannhülse, besteht.
Vorzugsweise ist zumindest eine dritte Spannfläche an der Spannzwinge oder an dem Spannmittel mit den Merkmalen des Anspruchs 2 vorgesehen, so dass das Instrument zwischen der ersten Spannfläche, welche planparallel an der Spannfläche des Instrumentenhaltebereiches anlegbar sein kann, und einer zweiten sowie einer dritten Spannfläche eingespannt werden kann, wobei die zweite und dritte Spannfläche jeweils in ihrer Kraftbeaufschlagungsrichtung an den Instrumentenhaltebereich einen Winkel zu der Spannrichtung der ersten Spannfläche einschließen. Hierdurch kann auch bei nur mäßiger manueller Einspannkraft das Instrumentes sehr sicher und spielfrei in der Aufnahme eingespannt werden. Die zweite und die dritte Spannfläche können insbesondere die Aufnahme auch in Richtung auf die vordere und hintere Stirnseite bezogen auf die Arbeitsrichtung des Instru-
mentes begrenzen, so dass die zweite und dritte Spannfläche beispielsweise an Begrenzungskanten der seitlichen Spannfläche des Instrumentenhaltebereichs anlegbar sind, welche diese von den vorderen und hinteren Stirnseiten des Instrumentenhaltebereichs abgrenzen. Es versteht sich, dass die Begrenzungskanten auch mehr oder weniger abgerundet in Form von Übergangsbereichen ausgeführt sein können.
Vorzugsweise ist eine Spannbackenfläche der Spannzwinge paral-IeI zur Längserstreckungsrichtung der Aufnahme angeordnet, so dass diese Fläche vollflächig an eine Spannfläche des Instrumentes anlegbar ist, insbesondere wenn dieses zwei gegenüberliegende planparallele Spannflächen aufweist. Die Erfindung ist jedoch nicht hierauf beschränkt, es können gegebenenfalls auch sämtliche Spannflächen der Spanneinrichtung einen Winkel zu der Vorzugsrichtung der Instrumentenaufnahme einschließen. Die Vorzugsrichtung kann hierbei der Arbeitsrichtung bzw. Druckbeaufschlagungsrichtung des Instrumentes bei dessen Handhabung und/oder der Längserstreckungsrichtung eines plattigen Haltebereiches des Instrumentes entsprechen.
Vorzugsweise ist das Spannmittel hülsenartige ausgeführt und umgibt unter Bereitstellung einer weiteren und gegebenenfalls einer dritten Spannfläche die Instrumentenaufnahme um zumindest annähernd 180° oder mehr, so dass das hülsenartige Spannmittel an gegenüberliegende stirnseitige Begrenzungsflächen oder Übergangsbereiche zwischen stirnseitigen Begrenzungsflächen und Spannflächen des Instrumentenhaltebereiches einspannend anlegbar ist. Besonders bevorzugt umgibt das hülsenartige Spannmittel die Spannzwinge und/oder die Instrumentenaufnahme vollumfänglich. Das hülsenartige Spannmittel kann die Spannzwinge jedoch auch nur über einen vergleichsweise geringen Teilumfang umgeben, sofern diese ausreichende Spannkräfte auf die Spannbacken der Zwinge ausüben kann. Dies gilt sowohl für bevorzugte Spannmittel, welche gegenüber dem Schaft verdrehbar sind und beispielsweise mittels eines Gewindes Spannkräfte auf die Zwinge ausüben, als auch gegebenenfalls für in Schaftlängsrichtung
verschiebbare Spannmittel.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform liegt vor, wenn die Spannzwinge nur eine einseitig an das zu haltende Instrument anlegbare, mit einer Spannfläche versehene Spannbacke aufweist. Derartige Spannzwingen sind einfach herstellbar und ermöglichen auch bei vergleichsweise großen Toleranzen der Ausgestaltung der Spannzwinge und/oder des Instrumentenhaltebereichs stets eine sichere und gegebenenfalls in sämtlichen Richtungen spielfreie Einspannung des Instrumentes. Zur Herstellung der Spannzwinge kann beispielsweise eine Backe einer zweibackigen Spannzwinge nach Bearbeitung der Spannzwinge beispielsweise als Drehteil abgetrennt werden, wobei die Spannzwinge auch auf andere Art und Weise hergestellt werden kann.
Die Spannfläche kann eben ausgeführt sein kann, sie kann auch Bereiche unterschiedlicher Neigung zur Schaftlängsachse aufweisen oder in Schaftlängsrichtung gekrümmt ausgeführt sein.
Vorzugsweise ist die Spannfläche schräg zur Schaftlängsachse gestellt, wobei die Spannfläche an dem freien Schaftende einen größeren Abstand zu der Schaftlängsachse aufweisen kann als in einem Abstand von diesem. Die Spannfläche ist vorzugsweise eben ausgeführt. Hierdurch kann auch bei exzentrischer Anordnung des Instrumentenhaltebereiches in der Aufnahme das Instrument im Wesentlichen oder exakt parallel zur Schaftlängsachse in seiner Einspannstellung gehaltert werden, auch wenn das Instrument während des Einspannvorganges seitlich zur Schaftlängsachse in Richtung auf eine seitliche Widerlagerfläche hin lageverändert bzw. verschwenkt wird. Die Schrägneigung der Spannfläche kann hierbei an die Erstreckung der Spannfläche in Schaftlängsrichtung und/oder an die Materialstärke des Instrumentenhaltebereichs angepasst sein, so dass das Instrument in seiner Einspannlage parallel zur Schaftlängsachse ausgerichtet ist.
Vorzugsweise schneidet die Spannfläche die Schaftlängsachse im Bereich des schaftseitigen Endes der Instrumentenaufnahme oder
an diesem Ende.
Bei Ausgestaltung der Spannzwinge mit nur einer Spannbacke kann an der der Spannbacke gegenüberliegenden Seite der Aufnahme ein Fortsatz bestehen bleiben, welcher den Raum zwischen Spannmittel, insbesondere Spannhülse, und Instrument teilweise oder vorzugsweise praktisch vollständig ausfüllt, wodurch ein Eindringen von Fremdstoffen in einen ansonsten bestehendem Hohlraum zwischen Spannmittel und Instrument verhindert wird. Dieser Fortsatz hat vorzugsweise jedoch im Wesentlichen nur raumausfüllende Wirkung, ohne dass dieser spannend an dem Instrumentenhaltebereich anliegen muss, auch wenn dieses möglich ist. Der Fortsatz kann an der Zwinge und/oder an dem Spannmittel angeordnet sein.
Nach einer alternativen Ausführungsform weist die Spannzwinge zwei Spannbacken und eine von diesen seitlich begrenzte schlitzförmige Instrumentenaufnahme mit einer Mittelebene auf, die seitlich versetzt zu der Zwingenlängsachse und/oder Schaftlängsachse angeordnet ist. Die beiden Spannbacken können hierbei unterschiedliche Materialstärken in Spannrichtung und damit unterschiedliche elastische Eigenschaften aufweisen. Durch den seitlichen Versatz können die der Schaftlängsachse abgewandten Bereiche des Instrumentenhaltebereiches relativ nahe an eine Widerlagerfläche der Spanneinrichtung, insbesondere des Spannmittels, angeordnet sein, wodurch das mögliche Spiel des Instrumentes in der Aufnahme wesentlich eingeschränkt wird.
Es versteht sich, dass bei sämtlichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung die Spannbacken vorzugsweise einstückig mit dem Befestigungsbereich der Spannzwinge verbunden sind und die Spannbacken elastisch unter Einwirkung des Spannmittels aus ihrer Grundstellung in ihre das Instrument einspannenden Spannstellung überführt werden.
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Die eine oder mehrere Spannbacken der Spannzwinge kann Betätigungsflächen für das Spannmittel aufweisen, vorzugsweise in
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Form von radial nach außen vorstehenden Auflaufschrägen, die in ihren Querschnitten jeweils vorzugsweise kreisbogenförmige Außenränder aufweisen, um an dem Spannmittel anzugreifen. Vorzugsweise sind die Spannbacken jeweils an einer oder beiden seitlich der Spannfläche angeordneten Begrenzungsflächen abgeflacht, vorzugsweise bis unterhalb des Innendurchmessers des Spannmittels oder bis auf die Breite des Befestigungsbereiches der Zwinge bzw. bis auf die Schaftbreite. Hierdurch kann die Spannbacke über die Mittelebene der Aufnahme hinaus in Richtung auf die gegenüberliegende Seite des Spannmittels gedrückt werden, wobei die Abflachung fertigungstechnisch besonders einfach herstellbar ist.
Das Zusammenwirken der Spannzwinge, des Spannmittels und des Schaftes kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Beispielsweise kann die Spannzwinge an dem Schaft längsbeweglich befestigt sein, beispielsweise kann die Spannzwinge in den Schraubenschaft einschraubbar ausgeführt sein, wobei das der Zwinge zugewandte Schaftende als hülsenartiges Spannmittel ausgeführt sein kann. Zur Befestigung des Instrumentes ist dann die Spannzwinge zusammen mit dem Instrument manuell in den Schaft einzuschrauben. Gemäß einer anderen Variante kann die Spannzwinge an dem Schaft längsbeweglich befestigt sein, beispielsweise durch eine Gewindeverbindung, wobei eine separate Spannhülse vorgesehen ist, die sich mit einem Endbereich an dem Schaft abstützt und mit einem gegenüberliegenden Endbereich an der Spannzwinge als Spannmittel angreift und hierzu diese vorzugsweise vollumfänglich umgibt. Die Spannhülse ist hierbei gegenüber dem Schaft vorzugsweise frei verdrehbar, wobei durch manuelles Andrücken der Spannhülse an die Unterseite der Zwinge diese in Art eines Mitnehmers wirkt. Nach einer weiteren Variante kann die Spannzwinge an dem Schaft lagefixiert lösbar oder unlösbar befestigt sein, wobei eine separate Spannhülse vorgesehen ist, die längsbewegbar an dem Schaft gehaltert und mit einem dem Schaft gegenüberliegenden Endbereich an der Spannzwinge als Spannmittel angreift. Durch Längsbewegung der Hülse an dem Schaft kann die Zwinge verspannt werden, wozu die Hülse über
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ein Gewinde an dem Schaft unter Verdrehung längsbeweglich ist.
Die Spannzwinge kann jeweils mit einem Teilbereich von dem Spannmittel und/oder dem Schaft axial in Schaftlängsrichtung vorstehen.
Ferner wird die Aufgabe durch Bereitstellung einer entsprechend ausgebildeten Spannzwinge gelöst, die an einem Mikroinstrumentenhalter befestigbar ist.
Ferner betrifft die Erfindung einen Mikroinstrumentenhalter mit zugeordnetem Instrument, welches einen im wesentlichen oder exakt plattigen Haltebereich aufweist, wobei das Instrument montiert oder demontiert sein kann. Die Breite der Spannflächen des Instrumentenhaltebereichs, welche den großen Seitenflächen entsprechen, können hierbei der Länge der Instrumentenaufnahme, die zumeist deren Längserstreckung senkrecht zur Schaftlängsachse entspricht, gleich sein oder diese übersteigen oder unterschreiten, beispielsweise um weniger als +/- 25% oder weniger als +/- 10%. Vorzugsweise entspricht die Breite des Instrumentenhaltebereiches im Wesentlichen dem doppelten Abstand des am weitesten radial außenliegenden Spannbackenbereichs zur Schaftlängsachse, d.h. in etwa dem tatsächlichen oder fiktiven Querschnittsdurchmesser der Spannzwinge, wenn diese eine oder zwei Spannbacken aufweist. Der Instrumentenhaltebereich entspricht somit vorzugsweise in etwa dem Innendurchmesser des hülsenförmigen Spannmittels oder ist geringfügig kleiner als dieser, beispielsweise bis zu 10% oder bis zu 5% kleiner. Die radiale Erstreckung der Spannzwinge kann geringfügig größer als der Innendurchmesser des Spannmittels bzw. der Spannhülse sein, wobei die Spannzwinge vorzugsweise nicht radial nach außen von dem Spannmittel vorsteht.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft beschrieben und anhand der Figuren beispielhaft erläutert. Es zeigen:
Figur 1: eine schematische Darstellung eines erfindungsgemä-
ßen Mikroinstrumentenhalters (Fig. IA), eines Schaftes (Fig. IB) und einer Spannhülse (Fig. IC) desselben in Seitenansicht.
Figur 2: Seitenansichten einer erfindungsgemäßen Spannzwinge in zwei um 90° zueinander verdrehten Stellungen,
Figur 3: eine Draufsicht auf einen Mikroinstrumentenhalter nach Figur 1 mit Mikroinstrument,
Figur 4: eine erfindungsgemäße Spannzwinge einer weiteren Ausführungsform in zwei um 90° zueinander verdrehten Seitenansichten,
Figur 5: eine Draufsicht auf einen Mikroinstrumentenhalter mit Spannzwinge nach Figur 4 und Mikroinstrument,
Figur 6: eine Querschnittsansicht (Fig. 6A) und eine Seitenansicht (Fig. 6B) eines Mikroinstrumentenhalters einer weiteren Ausführungsform.
Figur 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Mikroinstrumentenhalter 1 mit einem länglichen, griffelartigen Schaft 2, welcher manuell in Art eines Griffels zu ergreifen ist, um das Mikroinstrument einzusetzen. Der Halter weist eine Spanneinrichtung mit einer Spannzwinge 3 sowie einer Spannhülse 4 als Spannmittel auf. Die Spannzwinge 3 weist eine Aufnahme 5 für einen Instrumentenhaltebereich 6 auf, wobei das Instrument in Verlängerung des Schaftes von diesem vorsteht (siehe Fig. 1). Die Spannzwinge kann mit ihrem Befestigungsbereich 7 in Form eines Gewindezapfens in den korrespondierenden Befestigungsbereich 7a des Schaftes, der als Innengewinde ausgeführt ist, um ein geringes Maß eingedreht werden, um die Zwinge vorzumontieren. Anschließend kann das Instrument in Schaftlängsrichtung in die Spannzwinge bis zum Anschlag an den Boden 25 der Aufnahme 5 eingesetzt werden und in bekannter Weise durch Drehung der Spannhülse 4 um die Schaftlängsachse, welche manuell gegen die unter-
seitigen Anlageflächen 8 der Zwinge kraftbeaufschlagt wird, durch einen Reibschluss die Zwinge zusammen mit der Spannhülse um die Schaftlängsachse verdreht werden. Ein gewisses „Durchrutschen" der Spannhülse tritt nur zu Beginn des Spannvorgangs auf und ist tolerierbar. Die Spannzwinge wird hierdurch in den Schaftes eingedreht und.wandert in Richtung auf das gegenüberliegende Schaftende 8. Hierdurch drückt der Endbereich, insbesondere die Innenkante 9 der Spannhülse 4, an die sich radial nach außen erweiternder Anlageflächen 8 der Spannzwinge, wodurch die eine oder beide Spannbacken der weiter unter beschriebenen erfindungsgemäßen Spannzwinge elastisch quer zur Zwingenlängsachse in R:chtung auf das Instrument 6 gedrückt werden und dieses durch seitliche Druckkräfte einspannt wird. Die Spannhülse 4 stützt sich hierbei mit einem der Spannzwinge gegenüberliegenden Ende 10 an einem Absatz 11 des Schaftes ab, wobei das gegenüberliegende Ende 12 die Spannzwinge betätigt. Die Spannzwinge ist ein:eilig ausgeführt.
Die Funktionsweise der ;rfindungsgemäßen Spannzwinge geht aus den Fig. 2 und 3 hervor. Die Spannzwinge 3 weist gemäß Fig. 2 lediglich eine Spannbacl·e 13 auf, die die Aufnahme 5 einseitig begrenzt und in Spannzwi igenlängsrichtung von dem Befestigungsbereich 7 der Zwinge axial hervorsteht. Die Spannbacke 13 sowie auch der halbkugelartige Kopf 15 derselben weisen halbkreisartige Querschnitte auf, vobei im Bereich der Anlagefläche 8 der Zwingenkopf in Art eines Kegelstumpfes ausgeführt ist. Die die Spannfläche des Instrumentes flächig kraftbeaufschlagende Spannfläche 16 der Zwinge ist schräg zur Zwingenlängsachse 17 bzw. zur koaxial verlaufenden Schaftlängsachse 18 angeordnet, wobei die Spannfläche 16 die Längsachsen 17 bzw. 18 am Boden 25 der Instrumentenaufnahme 5 schneidet. Die Spannfläche 16 weist somit am Kopfbereich der Spannzwinge einen größeren Abstand zu der Zwingenlängsachse b;.w. der Mittelebene derselben auf, als im Bereich des Bodens 7, Die Spannfläche ist nach dem Ausführungsbeispiel eben ausgeführt.
Wie sich durch eine Zusaiimenschau der Fig. 1 bis 3 ergibt, wird
der plattige Haltebereich 6a des Instrumentes, welcher planparallele seitliche Begrenzungsflächen 19 aufweist, durch die Spannfläche 16 der Zwinge gegen die Innenseite 20 des Spannmittels gedrückt, vorzugsweise von der Innenkante 9 ausgehend bis in die Nähe des Bodens 25 der Zwinge hin. Hierbei bildet die Spannmittelinnenseite 20 eine zweite und eine dritte Spannfläche 21, 22 aus, welche einen Winkel zu der Normalen der Spannfläche 16 einschließen. Dieser Winkel hängt im wesentlichen auch von der Stärke des Instrumentenhaltebereichs ab. Der Instrumentenhaltebereich wird hierbei im wesentlichen an dessen Begrenzungskanten 23 kraftbeaufschlagt, welche zwischen den seitlichen Begrenzungsflächen 19 und den Stirnseiten 24 des Instrumentenhaltebereichs angeordnet sind, wobei anstelle der Begrenzungskanten auch jeweils ein stetiger Übergangsbereich vorgesehen sein kann. Durch die Bereitstellung der zweiten und dritten Spannfläche 21, 22 der Spanneinrichtung wird unabhängig von den Toleranzen des Instrumentenhaltebereichs oder Bestandteilen der Spanneinrichtung wie der Spannzwinge und/oder des Spannmittels das Instrument durch seitliche Kraftbeaufschlagung mittels der Spannfläche 16 sicher kraftschlüssig in der Aufnahme 5 gehaltert, wobei durch die zweite und dritte Spannfläche 21, 22 jegliches Spiel quer zur Spannflächennormalen bzw. parallel zu den seitlichen Begrenzungsflächen 19 des Instrumentes verhindert wird. Die Spannhülse 4 umgibt hierbei das Instrument und die Spannzwinge vollumfänglich, es versteht sich aus der Fig. 3, dass eine entsprechende Einspannung auch möglich ist, wenn die Spannhülse sich lediglich über einen Teilumfang derselben erstreckt, wobei auch die Spannflächen 21 und 22 in Umfangsrichtung voneinander als separate Bereiche ausgeführt sein können.
Durch die Schrägstellung der Spannfläche 16 zur Zwingenlängsachse 17 wird erreicht, dass bei der gegebenen seitlichen Auslenkung der Spannbacke 13 durch Einwirkung des Spannmittels das Instrument in seiner endgültigen Einspannlage zumindest im wesentlichen oder exakt parallel zur Schaftlängsachse ausgerichtet ist. Es versteht sich, dass die Geometrie des Spannbereichs
der Spannzwinge wie die Neigung der Spannfläche 16 sowie die Anordnung des Schnittpunktes mit der Zwingenlängsachse an die jeweilige Geometrie des Instrumentenhaltebereichs und/oder andere Teile der Spanneinrichtung wie z.B. dem Spannmittel anzupassen sind.
Gemäß den Fig. 2a, 3 ist die Spannbacke beidseitig der Spannfläche abgeflacht, wobei die Abflachungen hier eben sind, sie können aber auch anders ausgeführt sein. Der Abstand der abgeflachten Bereiche 25 zueinander ist kleiner als der Innendurchmesser der Spannhülse 4, so dass in Druckbeaufschlagungsrichtung der Spannbacke gegen das Instrument stets nur der Instrumentenhaltebereich gegen die Spannmittelinnenseite 20 kraftbeaufschlagt wird, die Spannbacke selber jedoch einen gewissen Abstand aufweist, wobei unter Umständen in der endgültigen Einspannposition des Instrumentes die Spannbacke bis nahe an oder gerade an der Spannmittelinnenseite positioniert sein kann. Die Anlagefläche 8 der Spannzwinge übergreift hierbei zumindest geringfügig den Innenrand des Spannmittels (siehe Fig. 3), gegebenenfalls auch den Außenrand desselben. Der Abstand der abgeflachten Bereiche 25 entspricht dem Zwingendurchmesser bzw. dem Durchmesser des Befestigungsbereichs 7.
Es versteht sich, dass das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 3 dahingehend abgewandelt werden kann, das die Spannzwinge bis zu einem Anschlag in den Schaft eingedreht wird und das die Spannhülse mittels eines Gewindes in Schaftlängsrichtung verschoben gegen die Zwinge zum Einspannen kraftbeaufschlagt wird.
Fig. 4 und 5 zeigen eine alternative Ausführungsform einer Spannzwinge 40, wobei gleiche Merkmale mit der ersten Ausführungsform mit gleichen Bezugsziffern versehen sind. Die Spannzwinge weist hierbei zwei Spannbacken 41, 42 auf, die eine zwischen diesen angeordnete Aufnahme 5 für einen Instrumentenhaltebereich 6a aufweisen. Die Aufnahme 5 ist hierbei in Form eines durch die Zwinge durchgehenden Schlitzes ausgebildet, so dass die Aufnahme 5 zu beiden Stirnseiten hin offen ist. Die
Mittelebene 43 der Instrumentenaufnahme ist seitlich zu der Zwingenlängsachse 17 bzw. bei montierter Zwinge seitlich zu der Schaftlängsachse versetzt angeordnet. Durch den seitlichen Versatz der Aufnahme wird auch der Instrumentenhaltebereich in einer Richtung auf die Spannmittelinnenseite 44 hin versetzt, so dass bei gegebenem Instrumentenhaltebereich das Spiel des Instrumentes in Richtung der Längserstreckung der Aufnahme 45 bzw. der Längsrichtung des Instrumentenhaltebereichs gegenüber einer Anordnung des Instrumentenhaltebereichs auf Höhe der Zwingen - bzw. Schaftlängsachse verringert wird oder gegebenenfalls kein Spiel mehr besteht. Es versteht sich, dass bei einer geeigneten Stärke der schmäleren Spannbacke 41 der Instrumentenhaltebereich gegebenenfalls auch an die Innenseite 44 des Spannmittels, das hier ebenfalls als Spannhülse ausgeführt ist, angedrückt werden kann, so dass in Aufnahmelängsrichtung 45 ebenfalls kein Spiel mehr existiert. Die schmälere Spannbacke 41 kann dann im wesentlichen nur noch dazu dienen, den Raum der Aufnahme seitlich des Instrumentes auszufüllen, um Eindringen von Fremdstoffen zu verhindern, oder noch eine Spannfunktion haben.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Mikroinstrumentenhalters mit einem Schaft 50 und einem Befestigungsbereich 51 in Form eines Innengewindes für eine Spannzwinge, wobei eine Spannzwinge nach den Fig. 2 oder 4 eingesetzt werden kann. Der Schaft 50 ist hier einteilig ausgeführt. Die Spannzwinge wird hierbei zusammen mit dem Instrument (nicht dargestellt) in den Schaft eingedreht, wobei das hülsenartige Schaftende 52 die jeweilige Anlagefläche 8 der Spannbacke gegen das Instrument drückt, wozu die Spannzwinge zusammen mit dem Instrument in den Schaft 5 einzudrehen ist.
15
19. Mai 2003
5 OTTO RÜTTGERS GmbH & Co. KG 42679 Solingen
10 Mikroinstrumentenhalter und Schraubzwinge für einen solchen
Bezugszeichenliste
1 Mikroinstrumente 15
1 Mikroinstrumentenhalter
2 Schaft
3 Spannzwinge
4 Spannhülse
5 Aufnahme
6 Instrumentenhaltebereich
7 Befestigungsbereich
8 Schaftende
9 Innenkante
10 Ende
11 Absatz
12 Ende
13 Spannbacke
15 Kopf
16 Spannfläche
17 Zwingenlängsachse
18 Schaftlängsachse
19 Begrenzungsfläche
20 Innenseite
21, 22 Spannfläche
23 Begrenzungskante
24 Stirnseite
25 Boden
• · abgeflachter Bereich ··· · »t· ·
Spannzwinge 16
42 Spannbacken
26 Mittelebene
40 Innenseite
41, Aufnahmelängsrichtung
43 Schaft
44 Befestigungsbereich
45 Schaftende
50
51
52

Claims (18)

1. Mikroinstrumentenhalter, insbesondere für chirurgische Instrumente, mit einem länglichen, griffelartigen Schaft mit einer Spanneinrichtung mit einer Spannzwinge (3) zum Einspannen eines Instrumentes durch seitliche Kraftbeaufschlagung mittels einer Spannfläche, wobei die Spannzwinge (3) eine Aufnahme (5) für einen Haltebereich des Instrumentes aufweist, und mit einem Spannmittel, das die Spannzwinge (3) und das Instrument zumindest teilweise außenseitig umgibt, wobei das Spannmittel relativ zu der Spannzwinge (3) in Schaftlängsrichtung unter Betätigung der Spannzwinge (3) lageveränderlich ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzwinge (3) derart ausgeführt ist, dass die Instrumentenaufnahme (5) exzentrisch zur Zwingenlängsachse (17) und/oder Schaftlängsachse zum Spannmittel (4) hin versetzt angeordnet ist und/oder dass die Spannzwinge derart ausgeführt ist, dass das Instrument von der Spannfläche (16) der Spannzwinge (3) gegen zumindest eine weitere Spannfläche (21) der Spanneinrichtung (3, 4) einspannend kraftbeaufschlagbar ist, die zu der Kraftbeaufschlagungsrichtung der ersten Spannfläche (16) einen Winkel einschließt.
2. Instrumentenhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine dritte Spannfläche (22) an der Spannzwinge (3) oder an dem Spannmittel (4) vorgesehen ist, dass diese dritte Spannfläche mit der Kraftbeaufschlagungsrichtung der ersten Spannfläche (16) einen Winkel einschließt und dass die weitere Spannfläche (21) und die dritte Spannfläche (22) an der Instrumentenaufnahme (5) gegenüberliegend angeordnet sind, so dass das Instrument zwischen der weiteren Spannfläche und der dritten Spannfläche mit einander entgegengesetzt gerichteten Kraftkomponenten kraftbeaufschlagbar ist.
3. Instrumentenhalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannmittel (4) hülsenartig unter Bereitstellung einer weiteren Spannfläche (21) und einer dritten Spannfläche (22) die Instrumentenaufnahme (5) um zumindest annähernd 180° oder mehr umgibt.
4. Instrumentenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzwinge (3) nur eine einseitig an das zu haltende Instrument anlegbare, mit einer Spannfläche versehene Spannbacke (16) aufweist.
5. Instrumentenhalter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannfläche (16) schräg zur Schaftlängsachse (18) gestellt ist.
6. Instrumentenhalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannfläche (16) die Schaftlängsachse (18) vorzugsweise im Bereich des oder am schaftseitigen Ende der Instrumentenaufnahme (5) schneidet.
7. Instrumentenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzwinge (3) zwei Spannbacken (41, 42) und eine von diesen seitlich begrenzte schlitzförmige Instrumentenaufnahme (5) mit einer Mittelebene aufweist, und dass die Mittelebene der Instrumentenaufnahme (5) seitlich versetzt zu der Zwingenlängsachse (17) und/oder der Schaftlängsachse (18) angeordnet ist.
8. Instrumentenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine oder mehrere Spannbacken (13, 41, 42) Betätigungsflächen für das Spannmittel (4) aufweisen, die an zumindest einer oder beiden seitlich der Spannfläche angeordneten Begrenzungsflächen (19) abgeflachte Bereiche (26) aufweisen.
9. Instrumentenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der zumindest einen oder sämtlicher Spannbacken (13, 41, 42) der Spannzwinge (3) kleiner als der Innendurchmesser des hülsenförmigen Spannmittel (4)s ist.
10. Instrumentenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzwinge (3) an dem Schaft (2) längsbeweglich befestigt ist und dass ein Schaftende als hülsenartiges Spannmittel (4) ausgeführt ist.
11. Instrumentenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzwinge (3) an dem Schaft längsbeweglich befestigt ist und dass eine separate Spannhülse (4) vorgesehen ist, die sich mit einem Endbereich an dem Schaft abstützt und mit einem gegenüberliegenden Endbereich an der Spannzwinge (3) als Spannmittel (4) angreift.
12. Instrumentenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannzwinge (3) an dem Schaft befestigt ist und dass eine separate Spannhülse (4) vorgesehen ist, die kräfteübertragend längsbewegbar an dem Schaft gehaltert ist und mit einem dem Schaft gegenüberliegenden Endbereich an der Spannzwinge (3) als Spannmittel (4) angreift.
13. Spannzwinge (3) für einen Mikroinstrumentenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12 mit einem Befestigungsbereich zur längsbeweglichen oder ortsfesten Festlegung an einem Schaft eines Instrumentenhalters und mit nur einer Spannbacke, die eine Instrumentenaufnahme (5) einseitig begrenzt und die eine dem Befestigungsbereich zugewandte Auflaufschräge als Betätigungsmittel für ein Spannmittel (4) des Instrumentenhalters aufweist.
14. Spannzwinge (3) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannfläche schräg zur Längsachse der Spannzwinge (3) gestellt ist.
15. Spannzwinge (3) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannfläche die Spannzwinge (3) nlängsachse vorzugsweise im Bereich des oder an dem dem Befestigungsbereich zugewandten Ende der Instrumentenaufnahme (5) schneidet.
16. Spannzwinge (3) für einen Mikroinstrumentenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12 mit einem Befestigungsbereich zur Festlegung an einem Schaft eines Mikroinstrumentenhalters und mit zwei Spannbacken, die eine von diesen seitlich begrenzte schlitzförmige Instrumentenaufnahme (5) mit einer Mittelebene aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelebene seitlich versetzt zu der Spannzwingenlängsachse (17) angeordnet ist.
17. Spannzwinge (3) nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Spannbacke eine Betätigungsfläche mit kreisbogenförmigem Querschnitt zur Anlage an ein hülsenförmiges Spannmittel (4) des Mikroinstrumentenhalters aufweist, und dass ein- oder beidseitig sich an die Betätigungsfläche anschließende abgeflachte Seitenflächen (26) vorgesehen sind.
18. Mikroinstrumentenhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12 mit einem Mikroinstrument mit einem im Wesentlichen plattigen Haltebereich, welcher an einer Seitenfläche flächig an einer Spannbacke anliegt und welcher exzentrisch zu der Schaftlängsachse (18) angeordnet ist oder an einer gegenüberliegenden Seitenfläche an zumindest einer oder an zwei Spannflächen einer Spannbacke der Spannzwinge (3) oder des Spannmittels (4) anliegt, deren Kraftbeaufschlagungsrichtungen einen Winkel zu der Kraftbeaufschlagungsrichtung der ersten Spannbacke einschließen.
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