DE20305989U1 - Sterilisierbehälter - Google Patents
SterilisierbehälterInfo
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Description
Sterilisierbehälter
Die Erfindung bezieht sich auf einen Sterilisierbehälter zur Aufnahme von OP-Instrumenten und anderem Sterilisiergut. Dieses Sterilisiergut wird in einem Sterilisator durch Heißdampf keimfrei gemacht, der in Phasen, die mit Absaugphasen abwechseln, über Öffnungen im Sterilierbehälter zugeführt wird. Für diesen Medienaustausch sind die Sterilisierbehälter entweder mit Ventilen oder mit Filtern oder mit Ventilen und Filtern ausgerüstet, die als Biobarriere ausgebildet sind, um nach Abschluss des Sterilisiervorganges und während der anschließenden Lagerung ein Eindringen von Keimen in das Behälterinnere zu vermeiden.
Um die bei modernen Sterilisatoren während des Sterilisiervorganges auftretenden erheblichen Druckdifferenzen bewältigen zu können, sind Filter allein, die feinporig genug sind, um später eine Biobarriere gewährleisten zu können, im Allgemeinen nicht geeignet, den Medienaustausch innerhalb des Sterilisators zu bewältigen. Daher sind moderne Sterilisierbehälter im Allgemeinen derart aufgebaut, dass der Medienaustausch innerhalb des Sterilisators über doppelt wirkende Ventilanordnungen erfolgt und nur in geringem Maße ein Austausch über die Filter, während nach Abschluss des Sterilisiervorganges die Ventile dicht schließen und die Filter eine Mikrobarriere gegen das spätere Eindringen von Keimen bilden.
Es sind auch bereits Sterilisierbehälter entwickelt worden, die sämtliche Behälteröffnungen während der letzten Phase des Sterilisiervorganges, d.h. vor Abschluss der Belüftung des Sterilisators auf atmosphärischen Druck, derart schließen, dass ein vorbestimmtes Vakuum innerhalb des Behälters dauerhaft erhalten bleibt. Derartige Sterilisierbehälter bedingen für eine einwandfreie Funktion einen erheblichen Aufwand an Konstruktion und Arbeitszeit, und der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen Sterilisierbehälter zu schaffen, der relativ einfach aufgebaut ist, eine einwandfreie Keimabtötung während der Sterilisierung gewährleistet und nach Abschluss der Sterilisation und während der Lagerung mit hoher Sicherheit gegen das Eindringen von Keimen schützt.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass das sterilisierte Sterilisiergut innerhalb des Sterilisierbehälters ohne komplizierte auf Druck und/oder Temperatur ansprechende Maßnahmen keimfrei gehalten werden kann, indem einfach durch manuelle Betätigung ein dichtes Abschließen des Behälters erfolgt.
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Zu diesem Zweck kann das Verschlussglied beispielsweise als Schraubgewindedeckel ausgebildet sein, der nach Entnahme aus dem Sterilisator aufgesetzt oder festgeschraubt werden kann. Anstelle eines Schraubverschlusses können auch Schnappverschlüsse verschiedenster Bauart Anwendung finden, insbesondere solche, die mit dem Sterilisierbehälter in den Sterilisator eingebracht werden und anschließend durch einen Handgriff ausgelöst in die Sperrstellung überführbar sind.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Verschlussglied derart ausgebildet, dass es ein Trockenmittel aufnehmen kann, wie dies beispielsweise in
der DE 200 22 654 beschrieben ist. Dieses Trockenmittel gewährleistet, dass nach Überführen des Verschlussgliedes in die Verschlussstellung (oder auch schon zuvor) im Sterilisierbehälter und am Sterilisiergut befindliche Restfeuchtigkeit abgeführt werden kann.
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Als Trockenmittel kommen insbesondere regenerierbare Trockenmittel, wie beispielsweise Kieselgel, Zeolith, Bentonit, Montmorillonit oder ähnliche Mittel in Betracht.
Die Regenerierung des Trockenmittels kann durch beliebige Wärmequellen, beispielsweise durch ein Mikrowellengerät, erfolgen.
Wenn das das Trockenmittel enthaltene Ventilglied (im geöffneten Zustand) bereits im Sterilisator mit dem Sterilisierbehälter in Verbindung steht, dann kann es während der Vakuumtrocknungsphase der Dampfsterilisation regeneriert und dadurch in die Lage versetzt werden, anschließend wieder Restfeuchtigkeit aus dem Sterilgut aufzunehmen.
Diese Trocknung der Restfeuchtigkeit durch ein Trockenmittel ist für Sterilisierbehälter der erfindungsgemäßen Bauart insbesondere deshalb von Vorteil, weil nach Abschluss des Sterilisiervorganges durch das Verschlussglied eine Feuchtigkeitsbarriere gebildet wird, so dass während der Lagerung keine
verbliebene Feuchtigkeit nach außen abgegeben werden kann. Eine Trocknung ist dann aber durch das über die gasdurchlässigen Öffnungen auf den Innenraum wirkende Trockenmittel trotzdem möglich.
Das Trockenmittel kann in einer Kammer des Verschlussgliedes und in dieser in einem Behältnis aus dampfdurchlässigem, aber wasserundurchlässigem Material angeordnet sein, so dass sogar ein Waschen des Behälters mit darin befindlichem Trockenmittel möglich ist.
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäß ausgebildeten Sterilisierbehälters mit einem als Schraubdeckel ausgebildeten Verschlussglied vor dessen Festlegung auf dem Sterilisierbehälter;
Fig. 2 ist eine der Fig. 1 entsprechende perspektivische Ansicht mit einem teilweise aufgebrochen gezeichneten Schraubdeckel, der mit einer Kammer zur Aufnahme eines Trockenmittels ausgestattet ist;
Fig. 3 ist in größerem Maßstab gezeichnet eine perspektivische teilweise aufgebrochene Ansicht des in Fig. 2 dargestellten Verschlussgliedes.
Der Sterilisierbehälter weist einen Behälterunterteil 10 und einen auf diesem dichtend aufgesetzten und durch Verschlüsse 12 auf diesem verspannten Behälterdeckel 14 auf. Vom Deckel 14 steht ein mit Innengewinde versehener Stutzen 16 vor, dessen Achse den Mittelpunkt eines gedachten Kreises 18 bildet.
Innerhalb des Kreises ist der Behälterdeckel 14 mit Öffnungen 20 versehen, über die während des Sterilisiervorganges der Medienaustausch erfolgen kann, bei dem Heißdampf das im Behälter befindliche Instrumentarium sterilisiert. Die Öffnungen 20 können mit Ventilen und/oder Filtern ausgerüstet sein, die den Medienaustausch ermöglichen und eine Biobarriere bilden, die nach Abschluss des Sterilisiervorganges das Eindringen von Keimen in das Behälterinnere verhindern.
Die Öffnungen 20 sind durch einen kreiszylindrischen Schraubdeckel 22
abschließbar, der einen zentralen Gewindezapfen 24 aufweist, mit dem er in das Innengewinde des Gewindestutzens 16 einschraubbar ist. Der äußere Umfangsrand des Deckels 22 weist eine Umfangsnut mit einem Dichtungsring 26 auf, dessen Durchmesser größer ist als der Kreisdurchmesser 18, so dass im aufgeschraubten Zustand der Dichtungsring 26 die Öffnungen 20 umfängt und gegenüber dem Behälterdeckel 14 abdichtet.
Die Ausbildung der Ventile und die Anordnung der Filter ist in der Zeichnung nicht im Einzelnen dargestellt. Hierfür können die verschiedensten nach dem Stand der Technik ausgebildeten Konstruktionen Anwendung finden. Es können auch noch an anderer Stelle angeordnete Überdruckventile zum Schutz des Behälters angeordnet werden unter der Voraussetzung, dass diese nach Abschluss des Sterilisiervorganges dicht schließen. So kann beispielsweise einer der Verschlüsse 12 oder beide Verschlüsse federnd derart angeordnet sein, dass der Deckel bei einem inneren Überdurck abhebt.
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Öffnungen 20, die durch den Deckel 22 verschließbar sind, im Behälterdeckel angeordnet; sie könnten jedoch auch im Behälterunterteil 10 mit entsprechenden Verschlussgliedern angeordnet werden.
Der verschlossene Sterilisierbehälter wird ohne dichtend aufgesetztes Verschlussglied 22 im Sterilisator in üblicher Weise mittels Heißdampf sterilisiert. Nach Abschluss des Sterilisiervorganges und nach erfolgter Belüftung des Sterilisierbehälters auf Umgebungsdruck und nach Entnahme des Behälters aus dem Sterilisator wird der Deckel 22 mit seinem Gewindezapfen in den Gewindestutzen 16 eingeschraubt, bis der Dichtring 26 außerhalb des gedachten Kreises 18 auf dem Behälterdeckel 14 dichtend aufsitzt.
Der das Verschlussglied bildende Schraubdeckel kann auch bereits vor dem Einsatz in den Sterilisator auf den Behälterdeckel aufgesetzt werden, d.h. der Gewindezapfen 24 kann bereits ein Stück in den Stutzen 16 eingeschraubt werden unter der Voraussetzung, dass der verbleibende Ringspalt für den Medienaustausch ausreicht. Gegebenenfalls könnte hierfür ein Zwischenanschlag vorgesehen werden.
In diesem Falle würde der dichte Abschluss des Verschlussgliedes 22 erleichtert, weil der Deckel dann nur noch festgeschraubt werden muss.
Der in der Zeichnung dargestellte Schraubdeckel stellt nur eine Möglichkeit eines Verschlussgliedes dar, welches hinsichtlich seiner Konstruktion sehr unterschiedlich ausgebildet sein kann. So sind insbesondere andere Mechanismen denkbar, mit denen ein Deckelverschlussglied, das zunächst lose mit dem Behälter verbunden ist, nach Abschluss des Sterilisierverfahrens über den Öffnungen dichtend mittels eines einfachen Handgriffs schnell festlegbar ist.
Der in den Fig. 2 und 3 dargestellte Schraubverschlussdeckel weist eine parallel zur Deckelwand 30 verlaufende scheibenartige, perforierte und gaspermeable Trennwand 28 auf, wodurch zwischen dieser Trennwand 28 und der Deckelwand 30 eine Kammer 32 gebildet wird.
In diese Kammer 32 kann ein Trockenmittel eingefügt werden, wie dies beispielsweise in der DE 200 22 654 beschrieben ist.
Dieses Trockenmittel ist in der Lage, über die Biobarriere der Behälteröffnungen während der abschließenden Abkühlungsphase und während der Lagerung Feuchtigkeit aus dem Inneren des Sterilisierbehälters abzuziehen, so dass das Sterilgut mit Sicherheit bei der Entnahme einwandfrei getrocknet zur Verfügung steht.
Das Trockenmittel kann auf einfache Weise, beispielsweise in einem Mikrowellengerät, regeneriert werden. Wenn das Verschlussglied mit dem Behälter in den Sterilisator eingebracht wird, dann kann die Regenerierung sogar während des Sterilisiervorganges im Sterilisator bzw. danach erfolgen.
Dadurch, dass das Verschlussglied unmittelbar nach Entnahme des Sterilisierbehälters aus dem Sterilisator dichtend aufgesetzt werden kann, ergibt sich bei der Abkühlung eine Druckdifferenz, die das Verschlussglied auch dann dichtend auf den Behälter andrückt, wenn vorher noch kein oder kein genügender Anpressdruck durch die Gewindeverbindung oder andere Verschlussmechanismen ausgeübt wurde.
10 | Behalterunterteil |
12 | Verschluss |
14 | Behälterdeckel |
16 | Gewindestutzen |
18 | Kreis |
20 | Öffnungen |
22 | Schraubdeckel |
24 | Gewindezapfen |
26 | Dichtungsring |
28 | Trennwand |
30 | Deckelwand |
32 | Kammer |
Bezugszeichenliste
Claims (13)
1. Sterilisierbehälter zur Aufnahme von OP-Instrumenten und anderem Sterilisiergut, der wenigstens eine Öffnung (20) aufweist, in der zur Ermöglichung des Medienaustausches während der Sterilisation und als Biobarriere während der nachfolgenden Lagerung eine Filteranordnung und/oder eine Ventilanordnung eingesetzt sind, gekennzeichnet durch ein Verschlussglied (22), das nach Abschluss des Sterilisiervorganges und erfolgter Belüftung des Sterilisierbehälters auf atmosphärischen Druck über wenigstens einer Öffnung (20) festlegbar ist.
2. Sterilisierbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied (22) im festgelegten Zustand wenigstens eine Öffnung (20) überfängt.
3. Sterilisierbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied (22) im festgelegten Zustand sämtliche vorhandenen Öffnungen (20) hermetisch (gasdicht) abdichtet und dadurch das sich bei Abkühlung innerhalb des Behälters aufbauende Vakuum konserviert.
4. Sterilisierbehälter nach den Ansprüchen 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Verschlussglied (22) ein Trockenmittel untergebracht ist.
5. Sterilisierbehälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Trockenmittel in einer mittels einer perforierten, gaspermeablen Trennwand (28) im Verschlussglied abgeteilten Kammer (32) untergebracht ist.
6. Sterilisierbehälter nach den Ansprüchen 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das gesättigte Trockenmittel durch Exposition in einem Mikrowellengerät regeneriert wird.
7. Sterilisierbehälter nach den Ansprüchen 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied samt Trockenmittel aus einem mikrowellenkompatiblen Material gefertigt sind und gemeinsam einer Mikrowellentrocknung ausgesetzt werden können.
8. Sterilisierbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied samt Trockenmittel aus dampfsterilisierbarem Material gefertigt sind und gemeinsam mit dem Sterilisierbehälter sterilisiert werden können.
9. Sterilisierbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied als Schraubdeckel (22) ausgebildet ist.
10. Sterilisierbehälter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Deckel und/oder der Behälterwand ein Gewindestutzen (16) angeordnet ist, um den herum innerhalb einer Kreisfläche (18) Medienaustauschöffnungen (20) angeordnet sind und dass der kreiszylindrische Schraubdeckel einen Gewindezapfen (24) und einen Dichtungsring (26) am äußeren Umfang aufweist, der nach Aufschrauben des Deckels außerhalb des Kreises (18) mit dem Behälterdeckel abdichtet.
11. Sterilisierbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied auf dem Behälterdeckel über eine auslösbare Federvorspanneinrichtung aufklemmbar ist.
12. Sterilisierbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied vom Behälter lösbar ist.
13. Sterilisierbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussglied unverlierbar mit dem Behälter verbunden und mit diesem sterilisierbar ist.
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