DE20300781U1 - Staubfilterbeutel - Google Patents
StaubfilterbeutelInfo
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
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- A47L—DOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47L9/00—Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
- A47L9/10—Filters; Dust separators; Dust removal; Automatic exchange of filters
- A47L9/14—Bags or the like; Rigid filtering receptacles; Attachment of, or closures for, bags or receptacles
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
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- Filtering Of Dispersed Particles In Gases (AREA)
Description
&Idigr;77&Tgr;&Ggr;&Pgr;&Ggr;&Ggr;!
G 22288 - dls 18. Dezember 2002
Solche Filterbeutel werden sowohl bei Haushaltsstaubsaugern als auch bei größeren, gewerblich eingesetzten Staubsaugern verwendet. Dabei wird mittels eines. Staubsaugergebläses ein Saugstrom erzeugt, der den Staub oder dergleichen Partikel in einen Saugschlauch oder dergleichen zieht und von dort durch eine Einlassöffnung in den Filterbeutel fördert. Die in der angesaugten Luft enthaltenen Partikel werden von dem Wandmaterial des Filterbeutels zurückgehalten, während der vom Staub befreite Luftstrom das porige Wandmaterial durchdringt und anschließend in die Umgebung ausgeblasen wird.
Je nachdem, wie der Filterbeutel im Einzelnen konfektioniert ist, können seine Wände entlang einer oder mehrerer Verbindungsnähte miteinander verbunden sein. Das Verbinden erfolgt üblicherweise durch Verkleben oder bei geeignetem Wandmaterial durch Verschweißen, sodass sich eine Klebenaht oder eine Schweißnaht ergibt. Die auf herkömmliche Weise hergestellten Verbindungsnähte sind jedoch nicht immer ausreichend stabil. ··· ···· ·· ·· ···· ·· ·· ···· ·· · · · ·
Die Erfindung betrifft einen Staubfilterbeutel mit ein- oder J mehrlagigen Beutelwänden aus porigem Wandmaterial und mindes- ,.«, tens einer zwei einander benachbarte Beutelwände miteinander verbindenden Verbindungsnaht.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Filterbeutel der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Beutelwände an der jeweiligen Verbindungsnaht stabil miteinander verbunden sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass mindestens an einer Verbindungsnaht zwischen beiden Beutelwänden, innerhalb mindestens einer Beutelwand und/oder an der Außenseite mindestens einer Beutelwand ein in Nahtlängsrichtung durchgehender oder unterbrochener Materialstreifen aus thermoplastischem, über die Nahtbreite hinweg geschmolzenem und die Beutelwände miteinander verbindendem Material angeordnet ist.
Die Dicke und/oder die Grammatur dieses zusätzlichen Materialstreifens kann den jeweiligen Erfordernissen entsprechend gewählt werden, sodass sich beim fertigen Beutel, wenn der Materialstreifen im Bereich der jeweiligen Verbindungsnaht aufgeschmolzen worden ist, eine ausreichend starke Durchdringung des Wandmaterials der Beutelwände oder, wenn die Beutelwände von einem entsprechenden Material gebildet werden oder ein solches enthalten, eine entsprechend verdickte Schweißnaht als Verbindungsnaht ergibt, sodass die Verbindungsnaht sicher und stabil hält.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Filterbeutel in Vorderansicht,
Fig. 2 den Filterbeutel nach Fig. 1 im Querschnitt gemäß I der Schnittlinie II-II in schematischer Teildar-
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stellung und ■ ******
Fig. 3 den Filterbeutel nach den Fig. 1 und 2 in explodierter Darstellungsweise in Schrägansicht, wobei
* » » die Verbindungsnähte noch nicht angebracht sind.
Der aus der Zeichnung hervorgehende Staubfilterbeutel 1 weist eine rechteckige Umfangsgestalt auf und wird im Wesentlichen von zwei einander gegenüberliegenden Beutelwänden 2, 3 gebildet, von denen die eine Beutelwand 2 die Beutel-Vorderseite und die andere Beutelwand 3 die Beutel-Rückseite bildet. Außen auf die Beutelwand 2 ist ein nur schematisch angedeutetes Anschlussstück 4 beispielsweise aus Karton oder Kunststoff aufgeklebt, das eine Anschlussöffnung 5 enthält, die mit einer Einlassöffnung 6 der Beutelwand 2 fluchtet. Beim Einsetzen des Filterbeutels 1 in ein Staubsauggerät wird der Filterbeutel 1 mit der Anschlussöffnung 5 auf einen geräteseitigen Anschlussstutzen gesteckt, durch den hindurch die den Staub enthaltende Luft angesaugt wird, die durch die Anschlussöffnung 5 und die Einlassöffnung 6 in das Innere 7 des Filterbeutels 1 gelangt. Der Staub bzw. die in der angesaugten Luft enthaltenen Partikel werden dann von den Beutelwän-
den 2, 3 im Beutel-Inneren 7 zurückgehalten, während die vom Staub befreite Luft durch die Beutelwände 2, 3 hindurch nach außen tritt.
Die Beutelwände 2, 3 weisen im dargestellten Falle einen gleichen Wandaufbau auf. Der Wandaufbau der Beutelwände könnte jedoch auch unterschiedlich sein. Die Beutelwände können ferner ein- oder mehrlagig sein. Beim Ausführungsbeispiel
Die beiden inneren Lagen 8 begrenzen das Beutel-Innere 7 und dienen als Vorfilter zum Ausfiltern gröberer Partikel. Sie können beispielsweise von einem Polyester-Vliesstoff gebildet werden.
Die beiden mittleren Lagen 9 dienen dagegen als Feinfilter zum Ausfiltern kleinerer Partikel und bestehen zweckmäßigerweise aus einem insbesondere aus Polypropylen hergestellten Meltblown-Vlies.
Die beiden äußeren Lagen 10 schließlich dienen als Stützlage, die der jeweiligen Beutelwand 2, 3 die erforderliche Festigkeit gibt und die auftretenden Kräfte aufnimmt. Sie kann insbesondere aus Polypropylen bestehen und beispielsweise von einem Spundbond-Vlies gebildet werden.
werden die Beutelwände 2, 3 jeweils von drei aufeinanderliegenden Lagen 8, 9, 10 gebildet, von denen in Fig. 2 die äuße- &idigr;..·1. re Lage 10 der Übersichtlichkeit wegen von den zusammenlami- .····. nierten Lagen 8, 9 weggespreizt gezeichnet ist.
Die Anzahl der Lagen und das Material der Lagen können in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung auch anders sein. Ferner können die verschiedenen Lagen getrennt voneinander sein oder auch flächig zusammenhängen. Die dargestellten Verhältnisse sind lediglich ein Beispiel. ·
Während beim Ausführungsbeispiel die Stützlage 10 die Außenseite der jeweiligen Beutelwand 2, 3 bildet, könnte sie prin- ·· · zipiell auch weiter innen angeordnet sein. · * ;
In jedem Falle bestehen die Beutelwände 2, 3, das heißt deren
Lagen 8, 9, 10, aus porigem Wandmaterial. !***»
Die beiden einander benachbarten Beutelwände 2, 3 liegen am Rand an den vier Rechteckseiten des Filterbeutels 1 flach aufeinander und sind an jeder Rechteckseite durch eine Verbindungsnaht 11, 12, 13, 14 miteinander verbunden. An den Verbindungsnähten 11, 12, 13, 14 ist zwischen den beiden Beutelwänden 2, 3 jeweils ein in Nahtlängsrichtung durchgehender Materialstreifen 15, 16, 17, 18 angeordnet, der aus thermoplastischem Material besteht und über die Länge und Breite der jeweiligen Verbindungsnaht geschmolzen ist, sodass die beiden Beutelwände 2, 3 mittels dieses Materials fest miteinander verbunden sind.
In Abwandlung des dargestellten Ausführungsbeispiels könnte der jeweilige Materialstreifen je nach den Erfordernissen in Nahtlängsrichtung auch unterbrochen sein. Diese Variante ist dann geeignet, wenn eine nur stellenweise Verstärkung einer Schweißnaht erforderlich ist.
• #
Ferner ist es möglich, den jeweiligen Materialstreifen oder einen zusätzlichen Materialstreifen innerhalb mindestens einer Beutelwand und/oder an der Außenseite mindestens einer Beutelwand vorzusehen.
Zweckmäßigerweise sollten die Beutelwände 2, 3 jedoch mindestens eine Beutelwandlage aus thermoplastischem und somit schmelzbarem Material aufweisen, die an der jeweiligen Verbindungsnaht 11, 12, 13, 14 mit dem betreffenden Materialstreifen 15, 16, 17, 18 verschmolzen ist. Im vorliegenden Falle bestehen alle Lagen 8, 9, 10 aus einem bei ausreichendem Erhitzen schmelzendem Material, sodass sich ein inniger Verbund mit dem jeweiligen Materialstreifen 15, 16, 17, 18 ergibt und die Verbindungsnähte 11, 12, 13, 14 von Schweißnähten gebildet werden.
Das für das Aufschmelzen der Materialstreifen 15, 16, 17, und gegebenenfalls das zumindest zum Teil aus thermoplastischem Material bestehenden Beutelwandmaterials an den Verbindungsnähten 11, 12, 13, 14 erforderliche Erhitzen wird bei der Beutelherstellung nach einem der üblichen Verfahren durchgeführt, sodass hierauf nicht weiter eingegangen wird.
Auf diese Weise lassen sich sogar Beutelwände fest miteinan- I
der verbinden, die kein thermoplastisches Material enthalten *··*«* und beispielsweise aus Papier bestehen. Es handelt sich ja in ;****; jedem Falle um poriges Wandmaterial, in das das geschmolzene Material der Materialstreifen 15, 16, 17, 18 eindringen kann. Dies umfasst auch ein Durchdringen des Wandmaterials.
Ein besonders guter Zusammenhalt ergibt sich, wenn mindestens eine Beutelwandlage 8, 9, 10 aus dem gleichen Material wie die Materialstreifen 15, 16, 17, 18 besteht. Dabei sollte es sich möglichst um die beim Ausführungsbeispiel von der äußeren Lage 10 gebildete Stützlage handeln.
• · · Für die Materialstreifen 15, 16, 17, 18 ist als Material *..V
zweckmäßigerweise Polypropylen vorgesehen, sodass beim Aus- &Idigr;***"»
führungsbeispiel eine Materialübereinstimmung mit den mittle- ;,„;, ren Lagen 9 und den äußeren Lagen 10 vorliegt. .*..
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, sind die Materialstreifen in quer zur Längsrichtung 19 der jeweiligen Verbindüngsnaht gerichteter Querrichtung 20 breiter als die betreffende Verbindungsnaht. Dabei können die Materialstreifen 15, 16, 17, 18, wie aus Figur 2 hervorgeht, in Querrichtung 20 von der Verbindungsnaht 11, 12, 13, 14 aus in das Beutel-Innere 7 vorstehen.
Die Materialstreifen stehen regelmäßig zusammen mit den Beutelwänden entgegen der Zeichnung auch nach außen hin über die jeweilige Verbindungsnaht vor. Dies ist herstellungsbedingt.
Die vier Materialstreifen 15, 16, 17, 18 werden von einem einstückigen, rahmenartige Gestalt aufweisenden Materialstreifenrahmen 21 gebildet, wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht. Sie könnten jedoch auch jeweils von einem gesonderten Materialstreifen gebildet werden.
Es versteht sich, dass bei anders gestalteten Filterbeuteln mit einer anderen Anzahl von Verbindungsnähten entsprechend weniger Materialstreifen der genannten Art vorhanden sind. Es ist außerdem möglich, im Falle mehrerer Verbindungsnähte nicht alle Verbindungsnähte mit einem Materialstreifen der
genannten Art zu versehen. I
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Claims (9)
1. Staubfilterbeutel mit ein- oder mehrlagigen Beutelwänden aus porigem Wandmaterial und mindestens einer zwei einander benachbarte Beutelwände miteinander verbindenden Verbindungsnaht, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens an einer Verbindungsnaht (11, 12, 13, 14) zwischen beiden Beutelwänden (2, 3), innerhalb mindestens einer Beutelwand und/oder an der Außenseite mindestens einer Beutelwand ein in Nahtlängsrichtung durchgehender oder unterbrochener Materialstreifen (15, 16, 17, 18) aus thermoplastischem, über die Nahtbreite hinweg geschmolzenem und die Beutelwände (2, 3) miteinander verbindendem Material angeordnet ist.
2. Filterbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialstreifen (15, 16, 17, 18) in quer zur Längsrichtung (19) der Verbindungsnaht (11, 12, 13, 14) gerichteter Querrichtung (20) breiter als die Verbindungsnaht ist.
3. Filterbeutel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialstreifen (15, 16, 17, 18) in Querrichtung (20) von der Verbindungsnaht (11, 12, 13, 14) aus in das Beutel-Innere (7) hin vorsteht.
4. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei mehreren winkelig aneinander anschließenden Verbindungsnähten (11, 12, 13, 14), an denen jeweils ein Materialstreifen (15, 16, 17, 18) angeordnet ist, die Materialstreifen einstückig aneinander angesetzt sind.
5. Filterbeutel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem rechteckige Umfangsgestalt aufweisenden Filterbeutel (1) mit zwei einander gegenüberliegenden Beutelwänden (2, 3), die an allen vier Rechteckseiten über eine Verbindungsnaht (11, 12, 13, 14) miteinander verbunden sind, an jeder Verbindungsnaht ein Materialstreifen (15, 16, 17, 18) angeordnet ist, wobei die vier Materialstreifen von einem einstückigen, rahmenartige Gestalt aufweisenden Materialstreifenrahmen (21) gebildet werden.
6. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Materialstreifen (15, 16, 17, 18) aus Polypropylen besteht.
7. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Beutelwände (2, 3) mindestens eine Beutelwandlage aus einem thermoplastischen, an der jeweiligen Verbindungsnaht mit dem betreffenden Materialstreifen (15, 16, 17, 18) verschmolzenen Material aufweisen.
8. Filterbeutel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Beutelwandlage aus dem gleichen Material wie der mindestens eine Materialstreifen (15, 16, 17, 18) besteht.
9. Filterbeutel nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass bei mehrlagigen Beutelwänden (2, 3) mit einer den Beutelwänden (2, 3) Festigkeit gebenden Stützlage (10) die Stützlage (10) aus dem gleichen Material wie der mindestens eine Materialstreifen (15, 16, 17, 18) besteht.
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EP3669734A1 (de) | 2018-12-17 | 2020-06-24 | Eurofilters Holding N.V. | Staubsaugerfilterbeutel mit verbesserter schweissnahtfestigkeit |
-
2003
- 2003-01-18 DE DE20300781U patent/DE20300781U1/de not_active Expired - Lifetime
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R157 | Lapse of ip right after 6 years |
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