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Die
Erfindung betrifft eine Tiefbohreinrichtung zum Bohren von Bohrungen
in Werkstücken, insbesondere
Kurbelwellen, wobei die Bohrungen an unterschiedlichen Positionen
und/oder in unterschiedlichen Ausrichtungen relativ zu einer Werkstücklängsachse
einbringbar sind. Die Erfindung betrifft darüber hinaus eine Werkstückhalteeinrichtung für eine Tiefbohreinrichtung.
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Bekanntlich
werden Kurbelwellen für
Verbrennungsmotoren von Luft- oder
Landfahrzeugen, Schiffen oder stationären Einrichtungen häufig mit
einer Vielzahl von Bohrungen versehen, die an unterschiedlichen
Positionen und/oder in unterschiedlichen Ausrichtungen relativ zur
Kurbelwellenlängsachse
liegen und beispielsweise als Ölbohrungen dienen
können.
Bei der Massenherstellung derartiger Werkstücke werden häufig Transferstraßen mit
mehreren Arbeitsstationen genutzt, wobei in jeder Arbeitsstation
ein oder mehrere Löcher
bestimmter Ausrichtung und Position in das Werkstück eingebracht
werden. Eine Umrüstung
derartiger Transferstraßen
zur Fertigung von Werkstücken,
bei denen die Bohrungen bzgl. Ausrichtung und/oder Position anders
liegen, ist kompliziert, zeitaufwendig und teuer. Insbesondere für die Fertigung
von kleineren Serien besteht daher seit langem der Wunsch nach flexibler
einsetzbaren Einrichtungen, die vorzugsweise auch bzgl. ihres Platzbedarfes
günstiger
sind als Transferstraßen.
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Es
sind schon Vorrichtungen bekannt, die eine Verdrehung der Kurbelwelle
um ihre Längsachse
und eine Verschwenkung der Längsachse
um eine senkrecht zu dieser Längsachse
ausgerichtete Achse ermöglichen,
um die Bohrung unterschiedlich ausgerichteter und/oder positionierter
Bohrungen in einer speziell ausgelegten Tiefbohreinrichtung zu ermöglichen.
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Eine
Einrichtung dieser Art, die eine Drehung der Kurbelwelle um ihre
Längsachse
und eine einseitige Schwenkung der Kurbelwelle aus einer horizontalen
Grundposition um eine horizontale Kippachse vorsieht, um Bohrungen
unterschiedlicher Ausrichtung und/oder Position zu ermöglichen,
ist z.B. im US-Patent
US 5,759,140 gezeigt.
Die Konstruktion dieser Anlage ist aufwendig und sie hat eine beträchtliche
Baugröße. Ihre
Handhabung ist umständlich.
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Eine
andere Einrichtung der genannten Art ist im US-Patent
US 6,203,478 gezeigt. Die Längsachsen
der Kurbelwellen sind hier horizontal ausgerichtet und um eine vertikale
Drehachse verschwenkbar. Die zugehörige Tiefbohreinheit, welche
die Tiefbohrwerkzeuge trägt,
hat vier unabhängig
voneinander betätigbare
Bewegungsachsen, wovon zwei parallel zu den horizontalen Spindelachsen
verlaufen.
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Eine
weitere gattungsgemäße Vorrichtung
ist aus der
EP 1 052 048 bekannt.
Sie umfasst einen Werkstückträger, der
mindestens eine Kurbelwelle mit horizontal verlaufender Längsachse
trägt und
an einem um eine vertikale Achse verschwenkbaren Drehteller befestigt
ist. Die Relativbewegungen zwischen Tiefbohrwerkzeugen und Werkstücken in
einer senkrecht zu den Spindelachsen verlaufenden Horizontalrichtung
werden durch Horizontalverschiebung des Werkstückträgers bewirkt. Besondere Maßnahmen
für den
Werkzeugwechsel sind angegeben.
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Eine
weitere gattungsgemäße Tiefbohreinrichtung
ist aus der Deutschen Patentanmeldung
DE 199 38 856 bekannt. Sie umfasst
eine Tiefbohreinheit mit mindestens einem Spindelstock mit horizontaler Spindelachse
und eine von der Tiefbohreinheit gesonderte Werkstückhalteeinheit,
die die Kurbelwellen mit horizontaler Werkstücklängsachse hält und sie um eine vertikale
Drehachse drehen kann. Die Werkstückhalteeinheit ist entlang
einer parallel zu den Spindelachsen verlaufenden Achse verschiebbar, wodurch
besonders günstige
Werkstückbewegungen relativ
zu den Werkzeugen ermöglicht
werden. Der Werkstückhalteeinheit
sind Hilfseinrichtungen zugeordnet, die einen schnellen, störungsarmen
und sauberen Bearbeitungsprozess ermöglichen. Insbesondere sind
Abdichteinrichtungen vorgesehen, um die Durchtrittsstellen von Tiefbohrwerkzeugen
beim Bohren des Werkstückes
abzudichten. Für
jeden zu bearbeitenden Bearbeitungsabschnitt der Kurbelwelle, insbesondere
für jedes
zu bohrende Hauptlager und Hublager, ist eine eigene Abdichteinrichtung
vorgesehen, die mehrere um die Werkstückmantelfläche anlegbare Abdichtschalen
umfasst. Die einzelnen Abdichteinrichtungen können an einer parallel zur Werkstücklängsachse
verlaufenden Führung
begrenzt manuell axial verschoben werden, um eine Anpassung an unterschiedliche
Kurbelwellengeometrien zu ermöglichen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tiefbohreinrichtung der
eingangs genannten Art zu schaffen, die einen hohen Durchsatz zu
be arbeitender Werkstücke
bei geringem Betreuungsaufwand und hoher Betriebssicherheit erlaubt.
Insbesondere soll eine schnelle Anpassung der Tiefbohreinrichtungen
an unterschiedliche Werkstückgeometrien
ermöglicht
und die Präzision
und Betriebssicherheit des Bearbeitungsprozesses weiter erhöht werden.
Der Erfindung liegt ebenfalls die Aufgabe zugrunde, eine Werkstückhalteeinrichtung
für eine
Tiefbohreinrichtung zu schaffen, die eine schnelle Anpassung der
Tiefbohreinrichtung an die Bearbeitung von Werkstücken mit
unterschiedlichen Werkstückgeometrien
ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Werkstückhaltevorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Tiefbohreinrichtung
mit den Merkmalen von Anspruch 12 gelöst.
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Eine
erfindungsgemäße Tiefbohreinrichtung hat
zwei Funktionseinheiten, die jeweils sehr einfach und übersichtlich
aufgebaut sein können
und auf zweckmäßige Weise
zusammenwirken. Die Funktionseinheiten können auf einem gemeinsamen
Maschinengestell oder, insbesondere bei Anlagen für größere Werkstücke, auf
zwei gesonderten Maschinengestellen angebracht sein. Eine Tiefbohreinheit hat
mindestens einen Spindelstock mit mindestens einer durch einen Spindelantrieb
um eine Spindelachse (Z-Achse) drehbaren Arbeitsspindel zur Aufnahme
eines parallel zur Spindelachse (in Z-Richtung) verschiebbaren Tiefbohrwerkzeuges.
Die Spindelachse verläuft
vorzugsweise horizontal.
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Eine
von der Tiefbohreinheit gesonderte Werkstückhalteeinheit hat eine erste
Teileinrichtung zum Halten mindestens eines Werkstückes und
zum Drehen des Werkstückes
um die Werkstücklängsachse
(A-Achse). Eine zweite Teileinrichtung dient zur Drehung des Werkstückes, insbesondere
der ersten Teileinrichtung, um eine senkrecht zur Werkstücklängsachse
ausgerichtete Drehachse (B-Achse). Die Werkstückhalteeinheit beinhaltet somit
alle Funktionen, die zum Schwenken des Werk stückes erforderlich sind, wobei
durch Drehungen um die A-Achse unterschiedliche Umfangsabschnitte
des Werkstückes
dem Tiefbohrwerkzeug zugewandt werden können und durch Drehungen um
die B-Achse unterschiedliche Kippwinkel der Bohrungen relativ zur
Werkstücklängsachse
einstellbar sind. Insbesondere bei Anlagen für größere Werkstücke kann zur Vermeidung übermäßig großer Axialbewegungen vorgesehen
sein, auch die werkzeugtragenden Teile der Tiefbohreinheit um eine
vertikale Achse (B2-Achse) verschwenkbar auszubilden.
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Weiterhin
sind zur Relativverschiebung von Werkstück und Tiefbohrwerkzeug erste,
zweite und dritte Positioniereinrichtungen vorgesehen, um Parallelverschiebungen
zwischen Werkstück
und Tiefbohrwerkzeug bzgl. orthogonaler Achsen zu ermöglichen.
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Erfindungsgemäße Tiefbohreinrichtungen zeichnen
sich dadurch aus, dass der Werkstückhalteeinheit mindestens eine
Manipulatoreinrichtung zugeordnet ist, die innerhalb eines mehrere
Bearbeitungsabschnitte des Werkstückes umfassenden Arbeitsbereiches
parallel zur Werkstücklängsachse
an vorgebbare Axialpositionen des Werkstückes verfahrbar ist. Die Manipulatoreinrichtung
ist zur Wechselwirkung mit dem Werkstück im Bereich der jeweiligen
Axialposition ausgebildet und erlaubt somit eine Behandlung des
Werkstückes
im Bereich der ausgewählten
Axialposition vor, während
und/oder nach einem im Bereich dieser Axialposition durchgeführten Bohrvorgang.
Da der Arbeitsbereich einer Manipulatoreinrichtung mehrere Bearbeitungsabschnitte
eines Werkstückes
erfasst, beispielsweise mehrere nebeneinander liegende Lagerabschnitte
einer Kurbelwelle, können
diese Manipulationen an mehreren Bearbeitungsabschnitten mit nur
einer Manipulationseinrichtung vorgenommen werden, die entsprechend zum
gewünschten
Bearbeitungsabschnitt, vorzugsweise stufenlos, verfahrbar ist.
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Obwohl
mehrere, unterschiedlich oder im wesentlichen gleich aufgebaute
Manipulatoreinrichtungen nebeneinander für mehrere nebeneinander liegende
Arbeitsbereiche vorgesehen sein können, ist es bevorzugt, wenn
nur eine Manipulatoreinrichtung vorgesehen ist, die innerhalb eines
alle Bearbeitungsabschnitte des Werkstückes umfassenden Arbeitsbereichs
verfahrbar ist. Der Arbeitsbereich kann insbesondere die gesamte
zu bearbeitende Länge
einer Kurbelwelle umfassen. Dadurch reduziert sich der Umfang an
erforderlichen Verschleißteilen
und Umrüstteilen
beim Übergang
zwischen unterschiedlichen Werkstückgeometrien erheblich. Im
Vergleich zu herkömmlichen
Tiefbohreinrichtungen, bei denen beispielsweise für jeden
Lagerabschnitt einer Kurbelwelle eine gesonderte Abdichteinrichtung
vorgesehen sein kann, reduziert sich die Zahl von Verschleiß- bzw.
Umrüstteilen
bei unterschiedlichen Werkstücken
erheblich. Auch entfällt
der erforderliche Positionieraufwand beim Umrüsten auf andere Werkstücktypen
bzw. der erforderliche Aufwand zur Montage oder Demontage einzelner
Einrichtungen beim Umrüsten
auf Werkstücktypen
mit unterschiedlicher Zahl von Bearbeitungsabschnitten, beispielsweise
auf Kurbelwellen für
unterschiedliche Zylinderanzahlen.
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Besonders
vorteilhaft sind Ausführungsformen,
bei denen die Tiefbohreinrichtung eine computernumerische Steuerungseinrichtung
aufweist und die Manipulatoreinrichtung in Abhängigkeit von Steuersignalen
dieser Steuereinrichtung steuerbar ist. Beispielsweise kann über einen
NC-Achsantrieb die Verfahrbewegung
einer Manipulatoreinrichtung innerhalb ihres Arbeitsbereiches gezielt
gesteuert werden. Insbesondere kann die Steuereinrichtung, die auch
die Bohrvorgänge
der Tiefbohrwerkzeuge steuert, zur Ansteuerung der Manipulatoreinrichtung
genutzt werden. Da diese Steuereinrichtung auf Daten zugreift, die
die Werkstückgeometrie
bzw. die Orte und Ausrichtungen von Bohrungen repräsentieren, ist
eine zielgenaue Steuerung der Manipulatoreinrichtung in Bezug auf
die Bohrungen möglich.
Auf manuelle Eingriffe zur Bewegung der Manipulatoreinrichtung kann
daher vollständig
verzichtet werden, so dass ein vollautomatischer Betrieb einer mit
einer derartigen Manipulatoreinrichtung ausgestatteten Tiefbohreinrichtung
möglich
ist.
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Es
gibt Ausführungsformen,
bei denen die Manipulatoreinrichtung nur eine einzige Funktionalität bereitstellt,
beispielsweise die Funktion einer Abdichteinrichtung. Bevorzugt
sind Ausführungsformen, bei
denen eine Manipulatoreinrichtung mehrere Funktionseinheiten zur
Durchführung
unterschiedlicher Manipulationen an einem der Axialposition zugeordneten
Bearbeitungsabschnitt des Werkstückes aufweist.
Je nach Art der Funktionalität
können
mehrere Funktionen gleichzeitig oder aufeinanderfolgend durchgeführt werden.
Eine multifunktionale Manipulatoreinrichtung nutzt die zielgenaue
Positionierbarkeit der Manipulatoreinrichtung für eine Vielzahl von Funktionalitäten, die
somit mit einem Minimum erforderlicher Baugruppen realisierbar sind.
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Da
in der Regel auch Durchgangsbohrungen herzustellen sind, umfasst
eine Manipulationseinrichtung vorzugsweise mindestens eine Abdichteinrichtung
zur Abdichtung von Durchtrittsstellen von Tiefbohrwerkzeugen beim
Bohren des Werkstückes.
Diese Durchtrittsstellen befinden sich jeweils auf der dem Tiefbohrwerkzeug
bzw. dem Spindelstock abgewandten Seite des Werkstücks. Vorzugsweise
ist genau eine Abdichteinrichtung vorgesehen, die aufgrund der Verfahrbarkeit
der Manipulationseinrichtung an jeder beliebigen, stufenlos einstellbaren
Axialposition positionierbar ist. Es kann somit an jeder Axialposition
verhindert werden, dass das Kühlmittel, vermischt
mit Bohrspänen,
beim Durchbruch des Bohrers auf der dem Werkzeug abgewandten Seite herausspritzt,
die Vorrichtung verschmutzt und den Bohrer unter Umständen trockenlaufen
lässt,
was zu vorzeitigem Bohrerverschleiß führen könnte. Damit können Maschinenstillstände zu Reinigungszwecken vermieden
werden und es wird ein zuverlässiger Dauerbetrieb
möglich.
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Eine
besonders zuverlässige
Abdichtung ist bei einer Weiterbildung dadurch möglich, dass eine Abdichteinrichtung,
die zur Abdichtung eines axialen Bearbeitungsabschnittes, beispielsweise
eines Hauptlagers oder eines Hublagers, vorgesehen ist, mindestens
eine in dem Abdichtabschnitt an eine Werkstückmantelfläche über einen Umfangsabschnitt
anpreßbare
Abdichtschale aufweist, wodurch sich eine großflächige Abdichtung erreichen
lässt, die
auch hohen Bohröldrücken widersteht.
Die Abdichtschale kann auf der werkstückzugewandten Seite aus Kunststoff
bestehen, in den hineingebohrt werden kann. Vorzugsweise sind pro
Abdichtabschnitt mehrere Abdichtschalen vorgesehen, wodurch eine in
Umfangsrichtung lückenlose
Abdichtung erreichbar ist, die praktisch nur den Eintrittsbereich
des Werkzeuges freilässt.
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Um
Vibrationen und/oder eine Durchbiegung eines langgestreckten Werkstückes, beispielsweise einer
Kurbelwelle, durch Bearbeitungskräfte zu vermeiden, umfasst die
Manipulatoreinrichtung gemäß einer
Weiterbildung Einrichtungen, die eine Abstützung und Schwingungsdämpfung des
Werkstückes ermöglichen.
Hierzu kann die Manipulatoreinrichtung mindestens eine Abstützeinrichtung
zur bedarfsweise einstellbaren Abstützung des Werkstückes im
Bereich mindestens eines Bearbeitungsabschnittes aufweisen. Die
Abstützung
kann direkt im Axialbereich der jeweils zu bearbeitenden Bohrung
angreifen. Alternativ oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, eine Abstützung
einseitig oder beidseitig neben einer Bearbeitungsstelle vorzusehen.
Bevorzugt wird eine Abstützung
dadurch erreicht, dass die Abstützeinrichtung
mindestens ein Abstützorgan
aufweist, welches numerisch gesteuert und/oder manuell zum Werkstück bewegbar
und in einem Abstützbereich
an die Werkstückmantelfläche anpressbar
ist. Das Abstützorgan
ist vorzugsweise als Abstützschale
mit einer über
einen Umfangsabschnitt an die Mantelfläche eines Werkstücks anlegbaren
Abstützfläche ausgebildet.
Dadurch kann ein sicherer Anlagekontakt geschaffen werden, der Ausweichbewegungen
des Werkstückes
in einem weiten Winkelbereich von Radial richtungen auf der dem Werkzeug
gegenüberliegenden
Seite verhindert. Günstig
sind Ausführungsformen,
bei denen das Abstützorgan,
z.B. auf der dem Tiefbohrwerkzeug abgewandten Seite, an das Werkzeug
bis in eine Abstützstellung
heranführbar und
in der Abstützstellung
derart festlegbar ist, dass das Abstützorgan praktisch unbeweglich
gehalten ist. Damit ist eine weitgehend unnachgiebige, feste Abstützung erzielbar.
Dies kann beispielsweise durch geeignete Klemmung einer Kolbenstange
erreicht werden, die eine Abstützschale
trägt und
die mit Hilfe eines Betätigungszylinders
zur Bewegung des Abstützorgans
pneumatisch oder hydraulisch bewegt wird.
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Eine
Abstützeinrichtung
kann als gesonderte Einrichtung zusätzlich zu einer Abdichteinrichtung vorgesehen
sein. Bevorzugt werden die Funktionalitäten Abdichtung und Abstützung in
einer einzigen Einrichtung integriert, so dass die Abdichteinrichtung als
Abstützeinrichtung
bzw. eine Abstützeinrichtung als
Abdichteinrichtung ausgebildet ist. Durch diese Integration mehrere
Funktionalitäten
können
Bauteile und Bauraum an der Manipulatoreinrichtung gespart werden.
Bei einer Weiterbildung ist die Integration dadurch realisiert,
dass mindestens eine als Abstützorgan
nutzbare Abdichtschale der Abdichteinrichtung mit Hilfe eines beweglich
antreibbaren Betätigungselementes
in eine Abstützstellung
bewegbar ist und eine Festlegungseinrichtung zur Festlegung des
Betätigungselementes
in der Abstützstellung
vorgesehen ist. Dies kann durch eine Radial-Klemmeinrichtung realisiert
werden, die eine als Betätigungselement
dienende Kolbenstange klemmend festlegt, sobald die daran abgebracht
Abstützschale/Abdichtschale
in festem Anlagekontakt mit dem Werkstück steht.
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Zur
Sicherstellung der Werkstückqualität muss geprüft werden,
ob die Bohrungen korrekt durchgebohrt sind. Als Ursachen für nicht
durchgebohrte Bohrungen kommen beispielsweise Werkzeugbrüche, in
der Länge
falsch eingestellt Werkzeuge und/oder fehlerhafte NC- Programme in Betracht. Herkömmlich werden
für derartige
Prüfungen
beispielsweise separate Prüfstationen
verwendet, in denen die Werkstücke
nach Ausbau aus der Tiefbohreinrichtung überprüft werden. Es sind auch Werkzeuglängenprüfeinrichtungen
bekannt. Teilweise werden auch Tiefbohreinrichtungen eingesetzt,
welche Einrichtungen enthalten, die die Veränderung des Druckes des dem
Werkzeug zugeführten
Kühlschmierstoffes
beim Bohrungsaustritt überwachen oder
Systeme, die die Veränderung
von Axialkraft oder aufgenommener Wirkleistung beim Bohrungsaustritt überwachen.
Derartige Systeme haben sich für
die Produktionsanforderungen, insbesondere in der Automobilindustrie,
als unzuverlässig
erwiesen.
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Bei
bevorzugten Weiterbildungen werden die genannten Probleme dadurch
gelöst,
dass die Manipulatoreinrichtung mindestens eine Bohrungsprüfeinrichtung
zur Prüfung
eines Bohrungsdurchtritts an der dem Tiefbohrwerkzeug abgewandten
Seite des Werkstückes
aufweist. Die Funktionalität
der Bohrungsprüfung
wird damit innerhalb der Tiefbohreinrichtung bereitgestellt, und
zwar auf Seiten der Werkstückhaltereinrichtung,
der eine derart ausgestattete Manipulatoreinrichtung zugeordnet
sein kann. Die Prüfung
kann also während
des Bohrprozesses oder unmittelbar danach erfolgen, solang die bearbeiteten Werkstücke noch
eingespannt sind. Bei computernumerischer Steuerung kann die Prüfung lokal
zielgerichtet erfolgen, da die Manipulatoreinrichtung an den Ort
des vorgesehenen Bohrungsdurchtrittes verfahren werden kann. Die
erforderliche Zeit für
eine Werkzeuglängenkontrolle
und/oder der Aufwand für eine
zusätzliche
Prüfstation
kann eingespart werden.
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Die
Prüfung
kann berührungslos
beispielsweise auf optischem, elektrischem und/oder elektromagnetischem
Wege mit Hilfe geeigneter Sensoren erfolgen. Vorzugsweise ist die
Prüfeinrichtung
als mechanisch arbeitende Tasteinrichtung ausgebildet, die für die harten
Umgebungsbedingungen beim Bearbeitungsprozess ausreichend robust
gestaltet sein kann, um Fehlfunktionen zu vermeiden. Bei vorteilhaften
Weiterbildungen umfasst die Prüfeinrichtung mindestens
einen zum Eindringen in eine Durchtrittsbohrung dimensionierten
Eintauchstift sowie eine zugeordnete Einrichtung zur Erfassung des
Eintauchens des Eintauchstiftes in eine Bohrung. Die Prüfung kann
dann in der Weise erfolgen, dass der Eintauchstift an die erwartete
Position einer Bohrungsdurchtrittsstelle verfahren und an das Werkstück herangebracht
wird. Kann der Eintauchstift über
die Mantelfläche
hinaus in das Innere des Werkstückes eindringen,
so ist eine Bohrung vorhanden. Stößt der Stift an der vorgesehenen
Stelle auf die Mantelfläche, so
liegt eine nicht-korrekte Bohrung vor, bei der beispielsweise der
Bohrkanal überhaupt
nicht oder nur über
einen zu geringen Querschnitt bis zur Werkstückmantelfläche reicht.
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Vorzugsweise
ist die Prüfeinrichtung
derart konfiguriert, dass bei der Prüfung in Abhängigkeit vom Prüfergebnis
ein vorzugsweise elektrisches Prüfsignal
an eine Steuerung der Tiefbohreinrichtung abgebbar ist, wobei die
Steuereinrichtung vorzugsweise so konfiguriert ist, dass ein Bohrprozess
in Abhängigkeit
von dem Prüfsignal
steuerbar ist. Dadurch ist es beispielsweise möglich, unmittelbar nach Feststellung
einer nicht-korrekten Bohrung den Bohrprozess zu unterbrechen, um
die Ursache des Fehlers festzustellen und zu beseitigen.
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Die
beschriebenen Funktionalitäten
können einzeln
oder in beliebigen Kombinationen an einer Manipulatoreinrichtung
vorgesehen sein. Manipulatoreinrichtungen der hier beispielhaft
beschriebenen Art können
bei allen gattungsgemäßen Tiefbohreinrichtungen
unabhängig
davon eingesetzt werden, ob die zu bearbeitenden Werkstücke mit
horizontaler Werkstücklängsachse
oder mit einer schräg
zur Horizontalen gekippten Werkstücklängsachse gehalten werden. Eine
bevorzugte Ausführungsform
einer erfindungemäßen Tiefbohreinrichtung
umfasst sämtliche
Merkmale der in der
DE 199 38
856 beschriebenen Tiefbohreinrichtung mit der Maßgabe, dass
die dort beschriebenen Abdichteinrichtungen durch eine einzige Manipulatoreinrichtung
der erläuterten
Art ersetzt werden. Insoweit werden sämtliche Merkmale der in der
DE 199 38 856 beschriebenen
Tiefbohreinrichtung durch Bezugnahme zum Inhalt der vorliegenden
Beschreibung gemacht.
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Weitere
Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform in Verbindung mit
den Zeichnungen und den Unteransprüchen. Hierbei können die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Kombination miteinander bei einer
Ausführungsform
verwirklicht sein. Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird in den Zeichnungen dargestellt und im folgenden
näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tiefbohreinrichtung,
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2 eine
Draufsicht auf die Tiefbohreinrichtung von 1,
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3 eine
Vorderansicht der Tiefbohreinrichtung gemäß 1 und 3,
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4 eine
schrägperspektivische
Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
einer ersten Teileinrichtung mit einer Ausführungsform einer Manipulatoreinrichtung,
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5 eine
schrägperspektivische
Ansicht einer Ausführungsform
einer Manipulatoreinrichtung,
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6 eine
schematische Darstellung der Arbeitsweise einer an der Manipulatoreinrichtung
vorgesehenen Abstützeinrichtung,
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7 eine
schematische Darstellung der Arbeitsweise einer an der Manipulatoreinrichtung
vorgesehenen Bohrungsprüfeinrichtung
in Wartestellung und
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8 die
in 7 gezeigte Bohrungsprüfeinrichtung in Prüfstellung,
wobei in (a) eine Situation mit vorhandener
Bohrung und in (b) eine Situation mit fehlender
Bohrung gezeigt ist.
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Die
in den 1 bis 3 gezeigte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Tiefbohreinrichtung 1 basiert
auf einem Standard-Tiefbohrzentrum, bei
dem auf der Oberseite eines Maschinenbettes 2 eine Tiefbohreinheit 3 befestigt
ist. Diese hat eine erste Positioniereinrichtung 4 mit
einem Querschlitten 5, der auf zwei achsparallelen Linearführungsschienen 6 gleitbeweglich
geführt
ist und mittels eines (nicht gezeigten) ersten NC-Antriebsmotors über einen
ersten Spindeltrieb 7 parallel zu einer horizontalen ersten
Achse 8 (X-Achse) verfahrbar ist.
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Auf
dem Querschlitten erhebt sich ein Ständer 9 mit einem Paar
vertikal ausgerichteter, achsparalleler Linearführungsschienen 10,
an denen eine Werkzeugträgereinrichtung 11 vertikal
beweglich geführt
ist. Zum Heben und Senken der Werkzeugträgereinrichtung 11 dient
ein an der Oberseite des Ständers
angeordneter NC-Motor, z.B. ein Servomotor 12, dessen Motorachse
parallel zu den Achsen der Linearführungen 10 verläuft und
der über
einen zwischen den Führungsschienen 10 angeordneten, vertikalen
zweiten Spindeltrieb 13 an der Rückseite der Werkzeugträgereinrichtung 11 angreift.
Dadurch ist eine einfach aufgebaute zweite Positioniereinrichtung 14 zur
Vertikalverschiebung der Werkzeugträgereinrichtung 11 parallel
zu einer vertikalen zweiten Achse 15 geschaffen, die als
Y-Achse bezeichnet wird.
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Die
Werkzeugträgereinrichtung 11 umfasst einen
horizontal langgestreckten, in Form einer vertikalen Platte ausgebildeten
Träger 18,
an dessen ständerzugewandter
Rückseite
Führungselemente 19 zum
Angreifen an den Linearführungen 10 sowie eine
Spindelmutter 20 zum Zusammenwirken mit der vertikalen
zweiten Spindel 13 befestigt sind. Auf der gegenüberliegenden
Vorderseite verläuft
in horizontaler Richtung eine Linearführung mit zwei achsparallelen
Führungsschienen 21,
auf denen ein Spindelstock 22 linear beweglich geführt ist.
Zum Verschieben des Spindelstockes entlang der Linearführung 21 parallel
zur horizontalen Z-Achse 28 ist ein weiterer NC-Servomotor 24 vorgesehen,
der über
eine horizontale Gewindespindel 25 an einer Gewindetriebsmutter
an der Unterseite des Spindelstockes angreift.
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Im
Spindelstock 22 sind mit Abstand übereinanderliegend zwei achsparallele
Arbeitsspindeln 26 angeordnet, wobei für jede der Arbeitsspindeln
am Spindelstock ein gesondert ansteuerbarer, elektromotorischer
Spindelantrieb 27 zur Drehung der Arbeitsspindel um eine
horizontale Spindelachse 30 vorgesehen ist. Jede der Arbeitsspindeln
hat auf der antriebsabgewandten Seite ein Schnellspannfutter zur
Aufnahme eines Tiefbohrwerkzeuges 32. Es gibt auch Ausführungen
mit nur einer Spindel oder mit mehr als zwei Spindeln.
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In
der gezeigten Betriebsstellung der Tiefbohreinrichtung sind keine
Tiefbohrwerkzeuge eingespannt. Einige Tiefbohrwerkzeuge sind achsparallel übereinanderliegend
in einem später
erläuterten Wechselmagazin 33 angeordnet,
das seitlich neben der Werkzeugträgereinrichtung an einer vertikalen Trägerplatte
am Rand des Maschinenbettes angeordnet ist.
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Zur
Führung
der in die jeweiligen Arbeitsspindeln eingespannten Tiefbohrwerkzeuge
vor, während
und nach einem Bohrvorgang ist eine Werkzeugführungseinrichtung 35 vorgesehen,
die an dem dem Vorschubantrieb 24 gegenüberliegenden Ende fest an der
Trägerplatte 18 angebracht
ist und einen Bohrbuchsenträger 36 zur
Aufnahme von auswechselbaren Bohrbuchsen bzw. Werkzeugführungen 37 hat.
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Die
beschriebene bevorzugte Tiefbohreinheit ermöglicht es, durch rechtwinklig
zueinander verlaufende Bewegungen der Werkzeuge parallel zur X-Achse
bzw. zur Y-Achse die Werkzeuge zur Einnahme einer Bearbeitungsposition
senkrecht zur Werkzeuglängsachse
parallel zu verschieben. Weiterhin ist durch die Verschiebung des
Spindelstockes in Richtung auf die Werkzeugführungseinrichtung 35 oder
von dieser weg eine Axialverschiebung des Werkzeuges in Z-Achsen-Richtung
möglich.
Dieser Arbeitsvorschub des Tiefbohrwerkzeuges ist möglich, ohne
dass größere Massen
der Tiefbohreinheit, beispielsweise die Werkzeugträgereinrichtung
als Ganzes, verschoben werden müsste.
Der Bearbeitungsvorschub erfolgt durch Linearverschiebung des Spindelstockes,
also durch eine dem Werkzeug zugeordnete Z-Achse 28.
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Zum
Halten der zu bohrenden Werkstücke sowie
zur richtigen Ausrichtung der Werkstücke in Bezug auf die Werkzeug-
bzw. Spindelachse ist eine Werkstückhalteeinheit 40 vorgesehen,
die im gezeigten Beispiel zwei Kurbelwellen 41 trägt, deren
Längsachsen 42 parallel
zueinander horizontal ausgerichtet sind. Die Werkstückhalteeinheit
hat im wesentlichen zwei funktionell zusammenwirkende Teileinrichtungen.
Eine erste Teileinrichtung 43 dient zum Halten der Werkstücke mit
horizontal ausgerichteter Werkstücklängsachse
und zum Drehen der Werkstücke
um die auch als A-Achse bezeichnete Werkstücklängsachse. Im gezeigten Beispiel
sind hierzu die Kurbelwellen 41 in Spannfuttern 44 aufgenommen,
die von einem Schwenkantrieb 45 mit z.B. über einen
Zahnriemen 46 oder eine Kette oder ein Stirnrad drehbar
sind. Für
jede Kurbelwelle ist ein gesonderter, unabhängig vom anderen Motor steuerbarer Antrieb
vorgesehen. Auf der Gegenseite können
die Werkstücke
auf Spitzen oder in Spannfuttern gelagert sein. Die beschriebenen
Elemente sind an einem im Querschnitt L-förmigen Träger 47 an dessen vertikalem Schenkel
befestigt. Der Träger
ist auf einem in 3 gut zu erkennenden Drehtisch 50 befestigt,
der Teil einer zweiten Teileinrichtung der Werkstückhalteeinheit
ist und um eine vertikale Drehachse 49, im folgenden auch
B-Achse, drehbar ist. Durch die Nutzung eines ggf. ohnehin vorhandenen
Drehtisches einer Tiefbohreinrichtung können herkömmliche Tiefbohreinrichtungen
auf zweckmäßige und
kostengünstige
Weise zu einer erfindungsgemäßen Tiefbohreinrichtung
aufgewertet werden, indem eine geeignete erste Teileinrichtung am
Drehtisch befestigt wird.
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Der
Drehtisch ist mittels einer dritten Positioniereinrichtung 51 parallel
zu einer dritten Achse bzw. W-Achse 48 verschiebbar, die
parallel zur Spindelachse 30 ausgerichtet ist. Hierzu ist
der Drehtisch auf einer dritten Linearführungseinrichtung 52 angeordnet,
die zwei auf dem Maschinenbett befestigte, achsparallel zueinander
horizontal angeordnete Führungsschienen 53 umfasst,
auf denen das Drehtellerunterteil geradlinig verschiebbar geführt ist.
Zur Verschiebung der Kurbelwellenspannvorrichtung in W-Richtung
ist ein Antriebsmotor 54 vorgesehen, der eine Gewindespindel 55 dreht,
auf der eine an der Unterseite des Drehtisches befestigte Mutter
läuft.
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Es
können
durch eine Überlagerung
von Drehungen um die A-Achse 42 und die B-Achse 49 beliebige
Raumwinkel eingefahren werden. Dabei werden durch Drehung um die
vertikale B-Achse unterschiedliche Kippwinkel der Bohrungen relativ
zu den Werkstückachsen
eingestellt, während
durch Drehung um die A-Achse unterschiedliche Positionen bzgl. des
Umfanges eines Werkstückes
einstellbar sind. Bei allen Winkeleinstellungen bleiben die Längsachsen 42 der
Werkstücke
horizontal.
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Durch
Parallelverschiebung der Werkzeuge in X-Richtung sind verschiedene
Positionen entlang der Längsachse
des Werkstückes
einstellbar, während
Parallelverschiebungen in vertikaler Y-Richtung dazu genutzt werden
können,
abweichend von einer Radialrichtung zur Längsachse eine seitlich zur Längsachse
versetzte Bohrung einzubringen. So können durch rechtwinklige Bewegungen
im Werkzeug die erforderlichen Bearbeitungspositionen angefahren
werden.
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Über Bewegung
der Werkstückhalteeinheit 40 mittels
Motor 54 parallel zur W-Achse kann das Werkstück gegen
die in W-Richtung bzw. Z-Richtung festgelegte
Bohrbuchse 37 gefahren werden. Durch Bewegungen in W-Richtung
können
auch Kompensationsbewegungen durchgeführt werden, die durch das Schwenken
der Werkstücke
um die vertikale B-Achse erforderlich werden, wenn die Werkzeuge horizontal
gegen die vertikale B-Achse versetzt sind.
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Der
Bearbeitungsvorschub zur Vertiefung einer Bohrung bzw. zum Herausziehen
eines Werkzeuges aus der Bohrung erfolgt zweckmäßig durch die dem Werkzeug
zugeordnete Z-Achse, indem der Spindelstock relativ zur Werkzeugführungseinrichtung
verfahren wird, wobei zweckmäßig die
Bohrbuchse fest an der dem Werkzeug zugewandten Seite des Werkstückes anliegt.
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Ein
Verfahren zum Bohren von Bohrungen, die an unterschiedlichen Positionen
und/oder in unterschiedlichen Ausrichtungen relativ zur Längsachse
der Werkstücke
eingebracht werden sollen, kann wie folgt durchgeführt werden.
Die Tiefbohreinheit ist soweit eingerichtet, dass Tiefbohrwerkzeuge
in die Arbeitsspindeln eingespannt und den Tiefbohrwerkzeugen und
der Werkstückgeometrie
angepasste Bohrbuchsen in die Werkzeugführungseinrichtung 37 eingebaut
sind. Zum Einspannen der Kurbelwellen in die Werkstückhalteeinheit
kann der Drehtisch mittels Vorschub in W-Richtung auf Höhe eines
seitlich neben dem Maschinengestell angeordneten Ladeportals 58 verfahren
werden. Der Drehtisch kann in eine Ladeposition verdreht werden,
bei der die Einspannelemente für
die Werkstücke
dem Ladeportal zugewandt sind, also in eine ca. 90° gegen die
gezeigte Ausrichtung verdrehte Beladeposition. Nach Einspannen der
Kurbelwellen werden diese durch den B-Achsen-Antrieb und die Schwenkantriebe 45 in eine
erste Arbeitsposition gedreht, die der Ausrichtung der ersten zu
erzeugenden Bohrungen entspricht. Durch Verschiebung des Werkzeugträgers in X-Richtung
und/oder Y-Richtung
wird die richtige Position der Werkzeuge angefahren. Anschließend werden
durch Verfahren des Drehtisches in Richtung der W-Achse die Werkstückkonturen
an die feststehenden Bohrbuchsen angedrückt. Bei eingeschaltetem Spindelantrieb
wird dann über
den Vorschubantrieb 24 der Spindelstock vorgeschoben und
damit das von ihm getragene Werkzeug durch die Führungsbuchse hindurch in das
Werkstück
bis zur vorgesehenen Tiefe eingebracht. Anschließend wird das Werkzeug zurückgezogen.
Anschließend
kann der Drehtisch zurückgezogen
werden, um durch Drehungen um die B-Achse und/oder A-Achse eine
neue Werkstückausrichtung
relativ zum Werkzeug zu erreichen. Zeitgleich oder zeitversetzt
zu dieser Schwenkung kann durch Bewegungen der Werkzeuge in X- und/oder
Y-Richtung die neue Werkzeugposition angefahren werden. Dann wird
der beschriebene Vorgang für
die neuen Bohrungen eingeleitet.
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Um
einen sicheren Anlagekontakt zwischen Bohrbuchse und Werkstück zu ermöglichen,
sind zweckmäßig den
jeweiligen Kurbelwellenkonturen angepasste Bohrbuchsen vorgesehen.
Sollen Bohrungen unterschiedlichen Durchmessers gebohrt werden,
so sind zweckmäßig entsprechend
unterschiedlich dimensionierte Tiefbohrwerkzeuge und den jeweiligen
Werkzeugdurchmessern angepasste Bohrbuchsen vorgesehen. Ein Werkzeugwechsel und
ggf. ein durchzuführender
Bohrbuchsenwechsel sind bei der gezeigten Ausführungsform zeitgleich automatisch
durchführbar.
Hierzu sind der automatische Bohrbuchsenwechsler 33 neben
der Tiefbohreinheit 1 sowie eine Bohrbuchsen-Wechseleinrichtung 34 an
der Werkstückhalteeinheit 40 vorgesehen. Während die
Werkzeugwechseleinrichtung 33 gestellfest angebracht ist,
ist die Werkzeugfüh rungs-Wechseleinrichtung 34 fest
mit dem Träger 47 der
Werkstückhalteeinheit
verbunden und mit diesem in W-Richtung verfahrbar. Zum gleichzeitigen
Wechsel von Tiefbohrwerkzeugen und dazu passenden Bohrbuchsen wird
der Drehtisch so weit zurückgezogen,
dass eine Querverschiebung des Ständers 9 ohne Berührung mit
der Werkstückhalteeinheit
oder den darin gehaltenen Werkstücken
möglich
ist. Der Spindelstock wird in die in den Figuren gezeigte maximale
Rückzugstellung
linear verschoben. Anschließend
wird der Ständer
so weit seitlich verfahren, bis die Spindelachse koaxial mit der
Achse eines in der Haltevorrichtung 33 gehaltenen, einzuwechselnden Werkzeuges 32 ist.
In dieser Stellung sind die zu wechselnden Bohrbuchsen ebenfalls
zueinander ausgerichtet und ein Bohrbuchsenwechsel kann durch entsprechende
Manipulationen vorgenommen werden, wobei der Drehtisch in W-Richtung
verfahren werden kann. Der Werkzeugwechsel kann ggf. gleichzeitig
unter Verschiebung des Spindelstockes und entsprechende Manipulationen
in der Arbeitsspindel vorgenommen werden. Nach dem Werkzeug- und
Bohrbuchsenwechsel, die selbstverständlich auch jeweils gesondert
durchführbar
sind, kann der beschriebene Arbeitsvorgang zum Einbringen neuer Bohrungen
durchgeführt
werden.
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Die
sehr übersichtlich,
einfach und kompakt aufgebaute Tiefbohreinrichtung, die zum Beispiel
mit der Tiefbohreinheit 4 und dem Drehtisch 50 wesentliche
Komponenten moderner Tiefbohrzentren nutzen kann, erhöht eine
flexible Bohrung von Werkstücken, insbesondere
Kurbelwellen mit hoher Produktivität und hoher Präzision.
Sämtliche
Antriebe zur Bewegung der gegeneinander verschiebbaren und verdrehbaren
Elemente werden zweckmäßig über eine numerische
Steuerung computergestützt
gesteuert. Diese Steuereinrichtung ist bei der gezeigten Anlage in
einem neben der Anlage stehenden Bedienpult 59 untergebracht.
Durch die NC-Steuerung sind die Vorgänge beim Bohren und zwischen
den Bohrvorgängen
vollständig
automatisierbar. Die NC-Steuerung kann auch so eingerichtet sein,
dass die Manipulationen zum Ein- und Auswechseln von Werkstücken weitgehend
automatisierbar sind. Entsprechend ist es möglich, mit der beschriebenen
oder einer entsprechenden maschinellen "Hardware" durch geeignete Steuerprogramme die
unterschiedlichsten Bohrungsgeometrien und -verteilungen an Werkstücken, insbesondere
Kurbelwellen, zu schaffen. Der kompakte Aufbau ermöglicht es,
alle beweglichen Komponenten der Einrichtung innerhalb einer kompakt
dimensionierten Schutzhaube 60 unterzubringen, die für Arbeiten
an der Tiefbohreinrichtung zum Beispiel auf der dem Ladeportal 58 zugewandten
Seite mit Türen
o.dgl. verschließbare Öffnungen
haben kann.
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Weitere
Ausführungsformen
und Merkmale sind der
DE 199
38 856 entnehmbar, insbesondere den dortigen
4 bis
6 und
8 und
den zugehörigen
Beschreibungsteilen. Diese Merkmale werden durch Bezugnahme zum
Inhalt dieser Beschreibung gemacht.
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Erfindungsgemäße Tiefbohreinrichtungen zeichnen
sich besonders durch das Vorhandensein von mindestens einer, vorzugsweise
genau einer, Manipulatoreinrichtung 100 aus, mit deren
Hilfe eine Vielzahl von Manipulationen an den eingespannten Werkstücken vor,
während
und/oder nach einem Bohrprozess durchgeführt werden können. Zur
Verdeutlichung zeigt 4 schrägperspektivisch eine Ausführungsform
einer ersten Teileinrichtung 43 der Werkstückhaltereinheit,
an der eine derartige Manipulatoreinrichtung 100 angebracht
ist. Aus Gründen der Übersichtlichkeit
haben funktional entsprechende Elemente der 1 bis 3 und 4 die
gleichen Bezugszeichen. Die Manipulatoreinrichtung ist im Detail
in 5 gezeigt, einige Funktionalitäten werden auch anhand der 6 bis 8 beschrieben. Der
Träger 47 hat
an seiner den Werkstücken 41 zugewandten
Vorderseite vier parallele, übereinanderliegende,
horizontale Profilschienen 102 mit einem hintergreifbaren
Trägerprofil.
Jedem der übereinanderliegenden
Werkstücke
ist ein Paar übereinanderliegender
Profilschienen zugeordnet, deren Längsachsen parallel zur Werkstücklängsachse 42 verläuft. Die
Profilschienen erstrecken sich im wesentlichen über die gesamte Breite der
zweiten Teileinrichtung. An dem dem Betrachter zugewandten Ende
der zweiten Teileinrichtung sind übereinander zwei identische,
L-förmige
Lagerteile 103 befestigt, die an ihren Innenseiten Spannfutter 104 für die Werkstücke tragen.
Am gegenüberliegenden
Ende sind Gegenlagerteile in Form von Reitstöcken 105 mit Lagerspitzen 106 zur
Festlegung der Drehachse der Kurbelwellen vorgesehen. Die Reitstöcke 105 sind
auf den Profilschienen 102 verschiebbar und in stufenlos
einstellbaren Axialpositionen festlegbar, um die Einspannbreite
an die Werkstückdimensionen
anzupassen.
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Für jedes
einzuspannende Werkstück
ist ein gesonderter, unabhängig
ansteuerbarer Drehantrieb für
die Werkstückdrehung
um die A-Achse vorgesehen. Dieser umfasst im gezeigten Beispiel
jeweils einen im Träger 47 befestigten
Servomotor 45, der über
einen nicht gezeigten Zahnriemen am drehbar gelagerten Spannfutter 104 angreift.
Die Servomotoren sind für
Werkstückdrehungen
von bis zu ca. 1700 U/min. ausgelegt, wodurch gegebenenfalls eine
Reinigung der Werkstücke
durch Abschleudern von Ölen und
Spänen
möglich
ist. Die unabhängigen
Antriebe erlauben einen modularen Aufbau der Teileinrichtung, die
einfach für
unterschiedliche Werkstückzahlen
umgerüstet
werden kann. Außerdem
ist die Einstellung der richtigen Drehstellung (Radialposition) der
Werkstücke
für jedes
Werkstück
individuell möglich,
was insbesondere bei der Einstellung mit Hilfe von Messtastern vorteilhaft
ist.
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Zwischen
den Endlagerteilen 103 und 105 ist für jedes
Werkstück
an einem Paar zugeordneter Profilschienen 102 eine Manipulatoreinrichtung 100 angebracht.
Diese wird bei abgenommenem Reitstock 105 auf das jeweilige
Schienenpaar aufgeschoben, bevor der Reitstock aufgeschoben und
festgelegt wird. Jede Manipulatoreinrichtung 100 ist zwischen
den Endlagerteilen 103 und 105 der Einspannvorrichtung
stufenlos innerhalb eines Arbeitsbereiches 107 verfahrbar,
welcher die gesamte Länge
der eingespannten Werkstücke
und damit jeden Bearbeitungs abschnitt eines Werkstückes umfasst.
Als Bearbeitungsabschnitt wird hier jeder axiale Abschnitt des Werkstückes, insbesondere
ein Hublager oder ein Hauptlager einer Kurbelwelle, angesehen, insbesondere
jene Abschnitte, in denen Bohrungen mit Hilfe der Tiefbohrwerkzeuge
eingebracht wurden, werden oder werden sollen. Ein nicht gezeigter
NC-Achsantrieb,
welcher über
die Steuereinrichtung der Tiefbohreinrichtung angesteuert wird,
erlaubt eine gezielte Bewegung einer Manipulatoreinrichtung an jede
vorgebbare Axialposition entlang eines eingespannten Werkstücks 41 und
ermöglicht
somit die Positionierung der Manipulatoreinrichtung aufgrund von
Daten, die auch zur Bohrung des Werkstückes genutzt werden.
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Wie
in 5 und 6 gut erkennbar, hat eine auswechselbare
Manipulatoreinrichtung 100 einen im Einbauzustand vertikal
ausgerichteten Grundkörper 110,
an dessen werkstückabgewandten
Seite übereinanderliegend
zwei horizontale Trägerabschnitte 111 ausgebildet
sind, die der Befestigung von Schlittenelementen 112 mit
einem dem Profil der Profilleisten 102 angepassten Innenprofil
dienen. Am oberen Ende des Grundkörpers 110 ist eine
Spindelmutter 113 befestigt, welche im Einbauzustand der Manipulatoreinrichtung
auf einer NC-gesteuert drehbaren Gewindespindel läuft. Am
Grundkörper 110 sind
bei der gezeigten Ausführungsform
mehrere Funktionseinheiten befestigt, nämlich eine integrierte Abstütz- und
Abdichteinrichtung 120 und eine Bohrungsprüfeinrichtung 130.
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Die
als Abdichteinrichtung nutzbare Einrichtung 120 hat drei
an einem gemeinsamen Kniehebelmechanismus 121 angebrachte
Abdichtschalen 122, 123, 124, die an
ihren zylindrisch gekrümmten,
werkstückzugewandten
Innenflächen
(nicht gezeigte) Kunststoffbeläge
aufweisen. Der Kniehebelmechanismus ist so ausgelegt, dass bei einem
hydraulischen Vorschub der mittleren Schale 123 in Richtung des
abzudichtenden Werkstückabschnittes
(z.B. Hauptlager 125 einer Kurbelwelle 41) sich die
symmetrisch zur Mittelschale angeordneten, äußeren Schalen 122 und 124 zur
Bildung eines fast lückenlosen
Dichtrings um den abzudichtenden Werkstückabschnitt legen, so dass
nur noch auf der der Mittelschale 123 gegenüberliegenden
Seite ein Spalt zur Durchführung
des Bohrwerkzeuges bleibt. Durch diese Rundum-Abdichtung wird ein
Austritt von unter Druck stehender Bohrflüssigkeit beim Durchbruch des
Bohrwerkzeuges zuverlässig
verhindert. Dieses dringt lediglich ein Stück in den weichen Belag der mittleren
Abdichtschale 123 ein. Ein Austreten von Bohrflüssigkeit
und damit eine Verschmutzung des Bohrbereiches sowie gegebenenfalls
ein Trockenlaufen der Bohrwerkzeuge wird auf diese Weise zuverlässig verhindert.
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Die
Elemente der Abdichteinrichtung 120 können auch zur zuverlässigen Abstützung des Werkstückes im
umfassten Bereich dienen, um beispielsweise Vibrationen oder einen
Durchbiegung der Kurbelwelle durch Bearbeitungskräfte (Pfeile 126)
zu vermeiden. Hierzu ist im Grundkörper 110 eine elektrisch
oder hydraulisch betätigbare
Klemmhülse 127 vorgesehen,
die als Abstützung
der Kurbelwelle beim Bohren dient. Die beschriebenen Schalen der
Abdichteinrichtung sind am vorderen Ende einer Kolbenstange 128 befestigt,
die mit Hilfe eines im Grundkörper 110 angeordneten
Betätigungszylinders
hydraulisch aus der in 5 gezeigten Offenstellung der
Schalen in die in 6 gezeigte Umgreifungsstellung
der Schalen verfahren werden kann. In der Umgreifungsstellung liegt
insbesondere auch die mittlere Schale 123 über einen
Umfangswinkel von ca. 110° mit
festem, flächigen
Berührungskontakt
an der Werkstückmantelfläche an.
In dieser Abstützstellung
wird nun die Kolbenstange 128 festgelegt, indem die Klemmhülse 127 zur
Klemmung der Kolbenstange 128 betätigt wird. Damit wird eine
Ausweichbewegung insbesondere der als Abstützorgan dienenden mittleren
Schale 123 unter der Wirkung der Bearbeitungskräfte 126 zuverlässig vermieden,
so dass die auftretenden horizontalen Bearbeitungskräfte in ihrer
Wirkrichtung von der Abdicht-/Abstützeinrichtung 120 direkt
an der zu bohrenden Lagerstelle abgefangen werden. Die Klemmung
vermeidet auch Ausweichbewegungen quer zur Wirkrichtung 126 der
Bearbeitungskräfte,
was insbesondere durch die über
einen Umgreifungsabschnitt von ca. 110° angreifenden Abstützschale 123 und
auch durch die anderen Abstützschalen 122 und 124 geleistet
wird, welche bei anderen Ausführungen von
Abstützungseinrichtungen
auch entfallen können.
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Anhand
der 7 und 8 werden Aufbau und Arbeitsweise
einer bevorzugten Ausführungsform
einer Bohrungsprüfeinrichtung 130 beschrieben,
welche am Grundkörper 110 neben
der kombinierten Abdicht/Abstützeinrichtung 120 befestigt
ist. Die Bohrungsprüfeinrichtung 130 hat
ein Gehäuse 131,
in dem eine zur Werkstückseite
offene Zylinderbohrung 132 vorgesehen ist. In dieser läuft ein
beidseitig mit Hydraulikfluid beaufschlagbarer Kolben 133,
an dem eine Stange 134 befestigt ist. Die Stange 134 ist
in einer Durchlassöffnung
einer an der Vorderseite des Gehäuses
befestigten Stirnplatte 136 axial beweglich geführt. Die
Stange 134 trägt
an ihrem werkstückzugewandten
Ende in einer stirnseitig offenen Bohrung 139 einen axial
federnd gelagerten Prüfstift 135.
Der Prüfstift 135 ist
als Eintauchstift gestaltet und im Durchmesser so dimensioniert,
dass er in eine voll durchgebohrte Bohrung auf der Durchtrittsseite
eintauchen kann. Eine nicht gezeigte Sensoreinrichtung ist zur Erfassung
der axialen Position des Eintauchstiftes 135 ausgelegt,
um zu unterscheiden, ob sich der Prüfstift 135 in der
gezeigten ausgerückten
Stellung oder in einer eingedrückten
Stellung befindet, in die er gegen die Kraft der Feder 140 in
die Haltebohrung 139 eingedrückt werden kann. Die Position
des Prüfstiftes
kann beispielsweise direkt über einen
Mikroschalter oder indirekt über
eine pneumatische Schaltung erfasst und ein der Position entsprechendes
Prüfsignal
erzeugt werden.
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Die
Arbeitsweise der Bohrungsprüfeinrichtung
wird anhand der 8(a) und (b) näher erläutert. Nach
Abschluss eines Bohrvorganges an einem ausgewählten Bearbeitungsabschnitt
wird das Bearbeitungswerkzeug zurückgezogen. Vorher oder nachher
wird die Bohrungsprüfeinrichtung
durch computernumerisch gesteuerte Axialverschiebung der Manipulatoreinrichtung 100 so
verfahren, dass der Prüfstift 135 in
seiner Position mit der Position des (erwarteten) Bohrungsaustritts
der Bohrung 137 übereinstimmt.
Die Positionierung in vertikaler Richtung 138 kann manuell
oder automatisch z.B. durch eine NC-Steuerung erfolgen. In dieser
sind diejenigen Daten, die Position und Ausrichtung der entsprechenden
Bohrung repräsentieren,
ohnehin vorhandenen und können
somit für
die Positionierung der Bohrungsprüfeinrichtung genutzt werden.
Nach korrekter Positionierung wird der Kolben 133 hydraulisch
in Richtung Werkstück
verfahren, so dass die Stange 134 mit dem Prüfstift 135 sich
in Richtung des Werkstückes
bewegt. Da die Vorschubachse des Prüfstiftes mit der Bohrungsachse übereinstimmt
und der Stiftdurchmesser etwa 10 bis 20% kleiner ist als der nominelle
Bohrungsdurchmesser, kann der Prüfstift, wie
in 8(a) gezeigt, in die Bohrung 137 eintauchen,
bis die Stange 134 ihre Endstellung mit Anlagekontakt an
der Werkstückmantelfläche erreicht
hat. Entsprechend der ausgerückten
Stellung des Prüfstiftes
wird ein Prüfsignal
für eine
korrekte Bohrung oder kein Prüfsignal
erzeugt. Danach wird der Prüfstift
in die in 7 gezeigte Ruhestellung zurückgezogen.
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Eine
Situation mit nicht korrekter Bohrung ist in 8(b) gezeigt.
Da die Bohrung nicht bis zu der der Prüfeinrichtung 130 zugewandten
Seite durchgedrungen ist, ist im Erwartungsbereich des Bohrungsdurchtrittes
noch Material vorhanden. Daher stößt die Spitze des Prüfstiftes 135 beim
Vorfahren der Prüfstange
auf die Werkstückmantelfläche und
taucht in der Endphase der Vorschubbewegung unter Zusammenpressen
der Feder 140 in ihre Halteöffnung 139 ein. Durch
das Eintauchen in die Halteöffnung
wird ein Prüfsignal
ausgelöst,
das eine nicht korrekte Bohrung anzeigt. Bei der gezeigten Ausführungsform empfängt die
Steuereinrichtung der Tiefbohreinheit dieses Prüfsignal oder ein daraus abgeleitetes
Signal und unterbricht den Bearbeitungsprozess des Werk stückes, damit
ein Bediener die Ursache für
den Fehler finden und beseitigen kann.
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Bei
anderen Ausführungsformen
ist auch eine Prüfung
von Bohrungen möglich,
die bei der Prüfung
schräg
zur Richtung der Spindelachse ausgerichtet sind. Ein hierfür benötigter schräger Vorschub
eines Prüfungsstiftes
kann dadurch ermöglicht werden,
dass die Bohrungsprüfeinrichtung
um eine vertikale Achse verschwenkbar gelagert ist, um Schrägstellungen
der Prüfstange
zu erreichen. Es ist auch möglich,
den Vorschub/Rückzug
eines Prüfstiftes
mittels einer NC-gesteuerten Überlagerung
einer Querbewegung der Manipulatoreinrichtung entlang der Profilschienen 102 und
einer Vorschubbewegung der Stange 134 zu erreichen. Hierzu
können
besondere Formen von Prüfstiften,
z.B. mit Abschrägungen,
nützlich
sein. Die Zustellung/Rückziehung
der Stange 134 kann bei allen Anspruchsformen z.B. hydraulisch,
pneumatisch oder elektromechanisch erfolgen.
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Die
erläuterten
Funktionen der an der Manipulatoreinrichtung 100 vorgesehenen
Funktionseinheiten 120, 130 können an jeder beliebigen, stufenlos einstellbaren
Axialposition der entsprechenden Kurbelwelle durchgeführt werden.
Dabei wird die Abdichtfunktion während
des Bohrvorganges genutzt, wozu die Abdichtschalen spätestens
kurz vor dem erwarteten Durchbruch des Tiefbauwerkzeuges an das Werkstück angelegt
werden. Üblicherweise
wird die Abdichteinrichtung vor Beginn des Bohrvorganges in die
in 6 gezeigte Abdichtstellung gebracht. Auch die
im Zusammenhang mit 6 erläuterte Abstützung erfolgt bevorzugt in
dem aktuell bearbeiteten Bearbeitungsabschnitt. Prinzipiell ist
es jedoch auch möglich,
die Abstützung
außerhalb
des Bearbeitungsabschnittes durchzuführen. Bei nicht gezeigten Ausführungsformen
kann hierzu eine gesonderte Abstützeinrichtung
alternativ oder zusätzlich
zu einer Abstützeinrichtung
vorgesehen sein. Die Bohrungskontrolle kann wahlweise für jede Bohrung
erfolgen oder, wenn beispielsweise alle Bohrungen mit dem gleichen
Werkzeug hergestellt werden, nur an der letzten Bohrung des jeweiligen
Werkstückes.
Es ist auch möglich,
bei Produktionsstart eine kompletten Prüfung und bei Folgeprüfungen nur
eine Prüfung
der jeweils letzten Bohrungen durchzuführen, um beispielsweise Programmfehler
auszuschließen.