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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft allgemein die Technologie der Herstellung von
Gussteilen und insbesondere Schwerkraftkokillen- und Niederdruckprozesse,
bei denen Kerne zur Herstellung von inneren Hohlräumen in
dem Guss zum Einsatz kommen. Ein typisches Beispiel für einen
derartigen Gussprozess ist ein Gussprozess, bei dem Motorzylinderköpfe hergestellt
werden, wobei innere Kerne zur Herstellung des Wassermantels für das Motorkühlwasser,
der Einlass- und Auslasskanäle
sowie eines beliebigen weiteren sekundären Hohlraumes notwendig sind.
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Stand der Technik
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Im
Allgemeinen erfolgt das Gießen
eines Motorzylinderkopfes in mittleren und großen Produktionen unter Verwendung
einer festen Außenform,
die Kokille (chill) genannt wird, wobei innere und bisweilen auch äußere Kerne
erforderlich sind, die in die Kokille eingesetzt (eingelegt) werden,
sodass ein gussbereiter einzelner Körper gebildet wird.
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Bei
einem Gussprozess mittels einer Kokille mit Kernen aus Sand und
polymerisiertem Harz besteht die Hauptschwierigkeit darin, das Innere
des zu gießenden
Teiles, das heißt
die Kerne, mit dem Äußeren, das
heißt
der Kokille, auszurichten bzw. zu kollimieren, um die erforderliche
Abmessungsgenauigkeit zu erhalten. Die Kerne werden in entsprechenden
Formen, die Kernkästen
(core boxes) genannt werden, hergestellt, woraufhin sie üblicherweise
in der Nähe
der Kokille vorzusammengesetzt werden.
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Die
Gruppe von vorzusammengesetzten Kernen wird von automatischen Vorrichtungen
(Greifern und Aufsatzwerkzeugen) gesammelt und in die Kokille gelegt
(hineingelegt). Nunmehr ist es möglich, das
Schmelzmetall, das das zwischen den Sandkernen und der Kokille befindliche
Volumen füllt,
zu gießen.
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Sandvorsprünge, die
Muster (prints) genannt werden, werden an den Kernen hergestellt,
um die eingelegte bzw. zusammengesetzte Kerngruppe in einer gewünschten
Position zu halten. Derartige Muster werden in die Kokille gelegt
und sind kein Bestandteil des sich durch das Gießen ergebenden Teiles. In dem
speziellen Fall von Kernen für
Einlass- und Auslasskanäle
eines Motorzylinderkopfes, wovon die Oberflächen die endgültige Ausformung
des Gusses bilden, werden derartige Kerne in den Wassermantelkern
eingesetzt, wobei während
des Schrittes des Bewegens der Kerngruppen in die Kokille, wenn
das Einlegen bzw. Zusammensetzen manuell vorgenommen wird, diese
bedingt durch die Wirkung von Zwischenräumen, die von der Metalldicke
eingenommen werden, frei sind. Sodann gelangen sie schwerkraftbedingt
in die untere Zone der entsprechenden in dem Wassermantelkern vorgesehenen Durchlässe. Sind
die Kanalkerne in Kontakt mit dem Unterkasten (drag) (untere Basis)
der Kokille, so nehmen sie die endgültige Position ein.
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Erfolgt
das Kerneinlegen bzw. -zusammensetzen mittels automatischer Systeme,
so werden die Kanalkerne von einer speziellen automatischen Vorrichtung
in geeigneten Positionen relativ zu dem Wassermantel gehalten, jedoch üblicherweise
nur durch die Seite des Flansches in Kopplung mit den Einlass- und
Auslassrohrleitungen. Der gesamte Vorgang bedarf eines sorgfältigen Vorgehens.
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Da
die traditionelle Technologie für
den Wassermantelkern eine wie bei den anderen Kernen erfolgende
separate Formung vorsieht, muss das Wassermantelkernkasteninnere
ebenfalls mit sämtlichen anderen
Teilen als Folge der Außendicke
der gussinternen Teile (Kanäle
und dergleichen mehr) und zur Aufnahme der anderen Kerne während des
nachfolgenden Kerneinlegens bzw. -zusammensetzens versehen sein.
Da die Kanalaußenteile
kein Drafting erfahren, da sie normalerweise nur die Hälfte der
Höhe des
Wassermantels einnehmen, werden derzeit bewegliche Teile verwendet,
die von Zahnrädern,
Nockenwellen oder im optimalen Fall pneumatischen Zylindern mit
einer nahezu durchweg erfolgenden Bewegung an geneigten Achsen gesteuert
bzw. geregelt werden.
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Für den Fall
eines Motorzylinderkopfes ist es zum Zwecke der Vereinfachung der
Extraktion der sich bewegenden Teile notwendig, eine größere Neigung
(Draftingwinkel) vorzusehen und die Außendicke der Kanäle zu verformen,
wodurch Überschussmaterial
zum Erreichen der Minimaldicke, die für den Gussvorgang erforderlich
ist, bereitgestellt wird. Dies geht mit der Verringerung des Wassermantelkernes mit
dem Ergebnis einer größeren Sprödheit hiervon und
einer geringeren Effizienz des Kühlkreislaufes einher.
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In
anderen Fällen
wird das Problem, die Kanalkerne durch die in den Wassermantelkernen
hergestellten Öffnungen
hindurchgehen zu lassen, dadurch gelöst, dass letztere horizontal
in zwei Hälften unterteilt
werden, die anschließend
nach dem Einsetzen der Kanäle
mittels eines Klebstoffes aneinander angebracht werden.
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Dies
bedingt jedoch höhere
Herstellungskosten und eine geringere Qualität des fertigen Erzeugnisses
vor allem bedingt durch die Gussgrate, die in dem Wasserzirkulationsbereich
entstehen können, sowie
bedingt durch Gusseinschlüsse,
die sich durch einen etwaigen Kontakt des Schmelzmetalls mit dem Halbkernfixierklebemittel
entwickeln können.
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Ein
weiterer Gussprozess, der „Lost
Foam" („verlorener
Schaum") genannt
wird, besteht im Ausführen
einer Mehrzahl von Polystyrolsektoren unter Verwendung spezieller
Gussformen. Sobald diese Sektoren aneinander angebracht sind, passen
sie zu dem zu gießenden
Teil. Das auf diese Weise erhaltene Polystyrolmodell wird beschichtet
und sodann in einen Behälter
gegeben, der anschließend
durch Vibration mit gemeinem Sand oder einem ähnlichen Material gefüllt wird.
Unter Verwendung eines speziellen Fließkanals, der ebenfalls aus
Polystyrol hergestellt ist, fließt das Schmelzmetall in den
Behälter. Verbrennt
das Polystyrol, so wird es durch das Metall ersetzt, um so den gewünschten
Guss zu bilden.
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Dieser
Prozess erlaubt den Verzicht auf das Ausführen und Einlegen der Kerne
aus polymerisiertem Sand. Neben verschiedenen technologischen Problemen
geht dieses Verfahren zudem mit dem Nachteil einher, dass für den Fall
des Gießens
eines Motorzylinderkopfes die Kanalausformungen trotz der Beschichtung
nicht optimal sind, da ihre Oberflächen geformt und daher direkt
von den Polystyroloberflächen
abgeschlossen werden. Es können
sich sogar Bindestellen infolge der Kopplung von Polystyrolsektoren
bilden. Die notwendige Verwendung eines Klebstoffes ist zudem die
Hauptursache für
Einschlüsse.
Der Prozess kommt selten zu Anwendung.
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Aufgaben und Vorteile der
Erfindung
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die vorstehend
beschriebenen Nachteile aus dem Stand der Technik durch Bereitstellen einer
neuen Kernbaugruppe, Hauptkernkasten und Gußform zum Gießen eines
Motorzylinderkopfes zu überwinden,
die das Herstellen von qualitativ höherwertigen Güssen, wodurch
die Menge des Gussausschusses aufgrund von Abmessungsmängeln verringert
wird, und des Weiteren das Einführen
neuer Gestaltungsmerkmale ermöglichen.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Kernbaugruppe,
Hauptkernkasten und Gußform
zum Gießen
eines Motorzylinderkopfes bereitzustellen, die eine perfekte relative Positionierung
zwischen sämtlichen
Kernen und ein einfaches Einsetzen der Kerne in die Form oder in
einen weiteren Kern beliebiger Ausformung ermöglichen.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Kernbaugruppe,
Hauptkernkasten und Gußform
zum Gießen
eines Motorzylinderkopfes bereitzustellen, die eine beträchtliche
Vereinfachung der Kernkästen,
das heißt
ohne komplexe Ausformungen, Hinterschneidungen bzw. Einstiche und
damit verbundene bewegliche Teile, ermöglichen und die daher kostengünstiger,
verlässlicher
und ablauffreundlicher sind.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Kernbaugruppe,
Hauptkernkasten und Gußform
zum Gießen
von Motorzylinderköpfen
bereitzustellen, die das Herstellen von Kernen für Einlass- und Auslasskanäle ohne
Verformung an der Außendicke
und mit den vielfältigsten
und komplexesten Ausformungen ermöglichen, was zu einer besseren
Motorleistung und zu ökologisch
fortgeschritteneren Motoren in Bezug auf Abgase führt, insoweit
dies durch die neue Gusstechnologie ermöglicht wird.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Kernbaugruppe,
Hauptkernkasten und Gußform
zum Gießen
eines Motorzylinderkopfes bereitzustellen, die ein Einbetten von
Einsätzen
für die Kanäle in den
Guss aus einem Material ermöglichen, das
der durch das Schmelzmetall erzeugten Wärme standhält, um vollkommen glatte Kanäle herzustellen,
die zu einer Verbesserung der Motoreffizienz beitragen.
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Diese
und weitere Aufgaben der Erfindung werden durch eine Kernbaugruppe,
Hauptkernkasten und Gußform
zum Gießen
eines Motorzylinderkopfes entsprechend den beigefügten Ansprüchen gelöst. Darüber hinaus
wird durch die Erfindung ein entsprechender Motorzylinderkopf zur
Verfügung
gestellt.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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Weitere
Merkmale der Erfindung erschließen sich
besser unter Bezugnahme auf die begleitende, erläuternde und nichtbeschränkende Zeichnung,
die sich wie folgt zusammensetzt.
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1 zeigt
Kerne aus Sand und polymerisiertem Harz zur Ausführung der Einlass- und Auslasskanäle eines
Motorzylinderkopfes.
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2 ist
eine Schnittansicht der Kernkästen zur
Formung der Kerne von 1 in einer Abwandlung mit Einsätzen um
die Einlass- und Auslasskanäle.
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3 zeigt
die Kanalkerne mit Einsätzen aus
der Herstellung mit dem Kernkasten von 2.
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4 zeigt
einen Ausschnitt der Kanalkerne mit einer Einsetzung in die Gussform
für deren
Beschichtung mit einem Schäumungsmaterial.
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5 zeigt
die mit dem Schäumungsmaterial
beschichtete Gruppe von Ventilsitzen und Kanalkernen.
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6 zeigt
den noch leeren Wassermantelkernkasten.
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7 zeigt
den Kernkasten (6) mit der Gruppe der darin
eingesetzten Kanalkerne von 5.
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8 zeigt
die Gruppe von Kernen, Ventilsitzen und der Schäumungsbeschichtung mit einer
Herstellung durch Formung des Wassermantelkernes in dem Kernkasten
der vorherigen Figur, wobei die Ventilführungen in die Beschichtung
eingesetzt sind.
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9 zeigt
ein vollständiges
Kokillenkernzusammensetz- bzw. -einlegschema der Kerngruppe der
vorherigen Figur.
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9a und 9b zeigen
zwei vergrößerte Einzelheiten
des Kernzusammensetz- bzw.
-einlegschemas, wobei die schwarzen Teile die Unterschiede hinsichtlich
Form und Volumen der Wassermantelabmessungen zeigen, die Erfindung
im Vergleich zum Stand der Technik erreicht werden können.
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10 zeigt
das Kernzusammensetz- bzw. -einlegschema in einer Abwandlung mit
Einsätzen.
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Detailbeschreibung der Erfindung
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Wie
vorstehend ausgeführt
worden ist, betrifft die vorliegende Erfindung eine Kernbaugruppe, Hauptkernkasten
und Gußform
zum Gießen
eines Motorzylinderkopfes zum Herstellen von Güssen, die mit inneren Hohlräumen versehen
sind. Wie bekannt ist, werden derartige Hohlräume hergestellt, indem in eine
Form, so beispielsweise eine Kokille, die Schmelzmetall aufnehmen
soll, ein oder mehrere Kerne eingelegt werden, die aus Sand oder
einem polymerisierten Harz oder einem anderen Material gefertigt
sind. Diese Kerne werden wiederum vorab in speziellen Formen, die
Kernkästen
genannt werden, hergestellt. Für
den Fall von mehreren Kernen werden diese separat – jeder
in einem eigenen Kernkasten – hergestellt
und anschließend
zusammengesetzt, bevor sie (zusammengesetzt) in die Form oder Kokille
gelegt werden. Versehen sind die Kerne zu diesem Zweck üblicherweise
mit komplementären Vorsprüngen und
Hohlräumen,
die positive und negative Muster (prints) genannt werden, zur wechselseitigen
Stützung
und mit anderen Sandvorsprüngen,
die in die geeigneten Sitze in die Kokille gelegt werden sollen,
die nicht Bestandteil des Gusses sind.
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Die
Erfindung sieht das Beschichten von einem oder mehreren Kernen,
die aus Sand oder einem anderen Material gefertigt sind, mit einer
Schicht aus Schäumungsmaterial,
so beispielsweise Polystyrol, nur in den ausgeformten Zonen unter
Verwendung einer speziellen Gussform und das anschließende Legen
derselben in die Kokille vor.
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Das
Kernbeschichtungsmaterial soll sich in Kontakt mit dem Gussmetall
zersetzen, wodurch es ersetzt wird, wodurch die erforderliche Gussdicke
bestimmt ist, damit die fertige Gussoberfläche durch die Qualität der Kernoberfläche bestimmt
ist.
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Insbesondere
ist die Erfindung für
diejenigen Gussprozesse gedacht und von besonderem Vorteil, bei
denen die Ausführung
eines Hauptkernes und eines oder mehrerer sekundärer Kerne erforderlich ist. Entsprechend
der Erfindung werden die sekundären Kerne
nach der auf diese Weise erfolgenden Ausführung in den jeweiligen Kernkästen in
die Gussform gelegt und mit Schäumungsmaterial
nur in der Ausformungszone mit der für das Gießen erforderlichen Dicke beschichtet,
woraufhin sie (vorzusammengesetzt) in den noch zu formenden, das
heißt
leeren Hauptkernkasten gelegt werden.
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Um
die bereits mit dem Schäumungsmaterial beschichteten
sekundären
Kerne aufzunehmen, ist der Hauptkernkasten an den Ausformungen der
sekundären
Kerne leer, da Ausformungen und Dicke durch die Kerne und durch
die Beschichtungsschicht ersetzt werden. Infolgedessen ist der Hauptkernkasten
sehr viel einfacher und kostengünstiger
in der Ausführung,
da er den Verzicht auf eine innere Unterschneidung bzw. einen inneren
Einstich und auf beliebige sich bewegende Teile, die zur Ausführung der Inhalte
der sekundären
Kerne erforderlich sind, ermöglicht.
Darüber
hinaus verfügt
der Hauptkernkasten nur über
die Außenmuster
der sekundären
Kerne, die in denselben voreingesetzt werden. Hergestellt wird im
Gefolge der Formung des Hauptkernkastens mit Sand und polymerisiertem
Harz ein einzelner monolithischer Körper, der bereits zusammengesetzt
ist und eine beträchtliche
geometrische Genauigkeit aufweist, aus dem Hauptkern und den sekundären Kernen,
die integral mit dem Hauptkern durch die die Gussdicke bildende
Beschichtung gebildet sind.
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Ein
derartiger monolithischer Körper
kann dann einfach transportiert und in die Form oder Kokille gelegt
werden.
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Über die
Kerne aus Sand oder einem anderen Material hinausgehend kann die
Erfindung auch auf dünne
hohle Einsätze
angewendet werden, die aus einem wärmebeständigen Material, so beispielsweise
einem Metall oder einem Verbundmaterial gefertigt sind, und der
Einbettung in den Guss zum Herstellen der inneren Oberflächen der
Hohlräume
mit perfekter Glätte
dienen. Vom abmessungstechnischen Standpunkt aus kann der Hauptkernkasten
sowohl Sandkerne wie auch mit einem Schäumungsmaterial beschichtete
Einsätze
aufnehmen.
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Sollen
Einsätze
aus Metall oder einem anderen Material in den Guss eingebettet werden,
weisen diese Einsätze
einen inneren Leerraum auf und entspricht dieser Leerraum der Kernausgestaltung,
so müssen
sie in einen speziellen Kernkasten eingelegt werden, bei dem zusätzlich nur
die Einsatzdicke Berücksichtigung
findet, woraufhin das Formen erfolgt. Der sich ergebende Kern ist
mit Mustern und eingebetteten Einsätzen nur in der ausgeformten
Zone versehen, mit einer darüber
hinaus gegebenen Funktion als Stütze
für die
Einsätze,
weshalb ein derartiger Kern auch das Eindringen des Schmelzmaterials
in den Leerraumteil der eingebetteten Einsätze verhindert.
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Die
Eigenschaft, die das Vornehmen des Voreinlegens der bereits beschichteten
Kerne in einen noch zu formenden (leeren) Kernkasten ermöglicht,
ermöglicht
für derartige
sekundäre
Kerne eine Mitbildung in beliebigen geometrischen Ausformungen,
die andernfalls nicht möglich
wäre. Beim
Gießen wird
es daher möglich,
sogar mehrere Durchlässe, Labyrinthe
und andere vorher unmögliche
Formen zu verwirklichen, was daher rührt, dass das Vornehmen eines
nachfolgenden Zusammensetzens bzw. Einlegens erst nach dem Formen
aller Kerne nicht notwendig ist.
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Infolgedessen
führt der
beschriebene Prozess zu einer Außendicke von sämtlichen
sekundären
Kernen ohne irgendeine Verformung und mit einer perfekten plangemäßen Ausformung,
was entsprechend der herkömmlichen
Technologie nicht möglich
ist, da oftmals innere Ausformungen eines Hauptkernkastens bewegliche
Teile für
ein Drafting erfordern, die nur mit spezieller Verformung hergestellt
werden können.
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Jedenfalls
wird dem Gussingenieur eine neue Technologie an die Hand gegeben,
die das Herstellen von Güssen
ermöglicht,
die sogar andere benachbarte und derzeit entsprechend den Randbedingungen
der aktuellen herkömmlichen
Gusstechnologie noch separat gegossene Teile einbetten können.
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Diese
neue Technologie kann auch zum Herstellen von Versteifungen durch
das Vorbeschichten von brüchigen
Kernen mit einem Schäumungsmaterial
zum Zwecke der Vereinfachung des Umganges damit oder für einen
größeren Schutz
gegen Brüche nach
dem Voreinsetzen in die Form oder zur Unterbindung des Effektes
des metallostatischen Druckes verwendet werden.
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Vorstehendes
wird sowohl durch Vornehmen eines direkten Voreinlegens in die Gussform
erreicht, wobei in diesem Fall die Beschichtungsdicke kleiner oder
gleich der Gussdicke sein kann, oder durch Legen der vorbeschichteten
Kerne in den zu formenden weiteren Kernkasten, wobei in diesem Fall
die Beschichtung gleich der Gussdicke sein muss.
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Um
Hohlkerne wie auch Einsätze
mit Polystyrol oder einem anderen gleichwertigen Material zu beschichten,
ist die Bereitstellung einer speziellen Gussform, die aus einer
einzelnen unteren negativen Hälfte
und einer weiteren oberen negativen Hälfte besteht, da positive Muster
aus den Kernen oder Einsätzen
zur Beschichtung bestehen, notwendig.
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Die
Gussform ist mit sämtlichen
Kernmustersitzen gleich den Kernkästen, den Formen oder Kokillen
unter Einbeziehung der jeweiligen spezifischen Toleranzen und wärmebedingten
Ausdehnungen ausgestaltet.
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Detailbeschreibung des Ausführungsbeispieles
der Erfindung
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Das
Ausführungsbeispiel
ist insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für eine Anwendung bei einem
Kokillengussverfahren eines Motorzylinderkopfes geeignet. In diesem
Fall ist, wie in der begleitenden Zeichnung gezeigt ist, der Hauptkern 11 der Wassermantelkern,
der wiederum derjenige ist, der die Kühlmittelkreislaufdurchlässe ausführt, wohingegen
die sekundären
Kerne hauptsächlich
diejenigen im Zusammenhang mit dem Einlasskanal 12 und dem
Auslasskanal 13 sind.
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Letztere
werden zusammen mit beliebigen anderen sekundären Kernen, so beispielsweise
denjenigen, die den Abgaszirkulationsbereich bilden und irgendwie
mit dem Wassermantelkern in Zusammenhang stehen, in jeweiligen Kernkästen auf
herkömmliche
Weise hergestellt. Nach der Formung werden diese Kerne in eine einzelne
Gussform 19 (4) eingelegt, damit eine Beschichtung
mit einem Schäumungsmaterial 18,
so beispielsweise mit Polystyrol, erfolgen kann. Ventilsitze 14, 15 für die Einlass-
und Auslassventile können
vorab in die Gussform an speziellen Bezügen bzw. Bezugspunkten eingelegt
werden. Darüber
hinaus kann die Gussform mit beweglichen zylindrischen Stiften 16, 17 zur
Ausführung
von Sitzen 16', 17' (5)
für die
Ventilführungen 16'', 17'' versehen
sein.
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Polystyrol 18 oder
ein gleichwertiges Material, das in die Gussform eingespritzt wird,
umhüllt
nur die ausgeformten Zonen der darin eingesetzten Kerne mit der
erforderlichen Gussdicke, wobei die Kernmuster 12', 13' ausgeschlossen
werden. Zudem sind die Ventilsitze an dem Außendurchmesser eingebettet,
wohingegen sie innen an den konischen Kanten der Kanalkerne ausgerichtet
sind. Für
diese spezifische Anwendung müssen
die Ventilsitze 14, 15 ein geeignetes Bearbeitungsmaterial
an dem Innendurchmesser aufweisen. Der Außendurchmesser der Ventilsitze
ist durch eine Verjüngung
gleich dem Innendurchmesser ausgeführt, wobei die Verjüngung für das Beschichtungsmaterial
zum Stützen
und zum in einer Position erfolgenden Halten der Ventilsitze während der
weiteren Bearbeitung bis hin zum Einlegen in die Kokille oder Gussform
notwendig ist. Das Metall blockiert schließlich die Ventilsitze beim
Gießen.
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Die
Gruppe aus den Kanälen 12, 13 und
den Ventilsitzen 14, 15, die alle mit dem Schäumungsmaterial 18 beschichtet
sind und daher aus einem einzigen Körper (5) bestehen,
wird anschließend
in den Wassermantelkernkasten 20 (6, 7)
gelegt (voreingesetzt). Wie vorstehend ausgeführt worden ist, zeigt der Wassermantelkernkasten 20 einen sehr
einfachen Aufbau, da er frei von Ausformungen entsprechend der Außendicke
der voreingesetzten sekundären
Kerne ist.
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Anstelle
von derartigen Ausformungen sind vielmehr Bezugssitze 20 und
negative Muster 20'' (6)
vorhanden, die die sekundären
Kerne mit den jeweiligen Mustern und die mit dem Schäumungsmaterial
beschichteten Ventilsitze aufnehmen sollen. Daher ist der Kernkasten
frei von beliebigen Unterscheidungen bzw. Einstichen und beweglichen Teilen.
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An
diesem Punkt wird der Wassermantelkernkasten mit Sand und polymerisiertem
Harz gefüllt,
sodass sich eine äußerst akkurate
und monolithische Gruppe ergibt, wobei der Wassermantelkern 11 die
Außendicke
der Kanalkerne aus dem Schäumungsmaterial
an den ausgeformten Zonen (8) hält. Eine
vollständige
relative Positionierung zwischen allen Kernen wird daher ebenfalls
hergestellt.
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Ist
die gesamte Gruppe aus sekundären
Kernen, Ventilsitzen und Schäumungsmaterial
zu einem einzigen Körper
mit dem Wassermantelkern geformt, so können die Ventilführungen 16'', 17'' automatisch in
die geeigneten Sitze 16', 17', die in dem
Schäumungsmaterial
hergestellt sind, eingesetzt werden. Spezielle Dichtelemente werden
dann an den Bindestellen zwischen dem Schäumungsmaterial und der oberen
Hälfte
des Wassermantelkernkastens aufgebracht, um während des Formens Sandeinsickerungen
in die Führungssitze
zu verhindern.
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Die
Ventilführungen
sind fest (ohne mittige Löcher),
da ein mechanisches Bearbeiten zum Einsetzen der Ventilschäfte mit
in den Guss eingebetteten Ventilführungen vorgenommen wird. Dies
verhindert unter anderem die Verwendung von traditionellen Versteifungsprägungen um
die Ventilführung
in den Kanalkernen.
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Die
Ventilführungen
sind mit einer negativen kreisförmigen
Nut an den in dem Schäumungsmaterial
eingebetteten Abschnitten versehen, die die Ventilführungen
in dem Gussmetall, wenn letzteres das Schäumungsmaterial ersetzt, in
Position hält.
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Vorhanden
in dem oberen Abschnitt der Ventilführung ist oftmals ein weiterer
Kern 21 für
einen Ölkanal,
wie dies für
den in 10 gezeigten Fall zutrifft,
oder ein Kanal für
einen Stößelbereich
zur Ausführung
von Speisern (risers) (Gussmetallzuführung bei kühlungsbedingtem Schrumpfen).
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Infolgedessen
ist das obere Ende der Ventilführungen
stets in den richtigen Sitz gemäß Ausführung in
dem oberen Kern 21 oder in dem Stößelbereichskern geführt und
damit in der richtigen Position blockiert, und zwar auch dann, wenn
das Gussmetall sich zersetzt hat oder das Schäumungsmaterial um die Ventilführungen
zersetzt, ohne dass die jeweiligen Ventilführungen kaputtgehen. In dem
unteren Abschnitt sind die Ventilführungen in jeweilige Sitze 22,
die in den Kanalkernen hergestellt sind (3), eingesetzt
und gestoppt.
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Nunmehr
kann die monolithische Gruppe aus dem Wassermantelkern 11,
den sekundären
Kernen, den Ventilsitzen, den Ventilführungen und dem Schäumungsmaterial
zusammen mit anderen Kernen, so beispielsweise dem Kern 21,
zusammengesetzt in die Kokille gelegt werden (9 und 10). Während des
Gießens
zersetzt sich das Schmelzmetall und ersetzt das Schäumungsmaterial,
wodurch die erforderliche Dicke bestimmt ist und die Ventilsitze
und Ventilführungen
eingebettet sind.
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10 zeigt
dasselbe Zusammensetz- bzw. -einlegschema wie vorstehend beschrieben,
wobei hier jedoch die Kanalkerne aus metallischen hohlen Einsätzen 23 bestehen
(oder aus einem beliebigen anderen Material, das der durch das Gussmetall
erzeugten Wärme
standhalten kann), mit einer Füllung aus
Sand und polymerisiertem Harz zur Erfüllung einer Stützfunktion
wie auch zur Verhinderung eines Eindringens des Schmelzmetalls in
die Einsätze.
Das Innere dieser Einsätze
weist dieselben Abmessungsmerkmale wie die Sandkerne auf. Die Kerne
aus polymerisiertem Sand und die Einsätze 23 werden zu einem
speziellen Kernkasten 10 geformt, der die Dicke der Einsätze (2)
berücksichtigen
muss.
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An
dem einen Ende enden die Einsätze
an den Ventilsitzen, wohingegen sie an dem anderen Ende bündig mit
dem Gussrohflansch enden. Da die Einlass- und Auslasskanalkerne 12, 13 und
beliebige weitere sekundäre
Kerne nach dem Beschichten mit dem Schäumungsmaterial 18 in
den Wassermantelkernkasten 11 gelegt (vorzusammengesetzt)
werden, bestehen keinerlei Ausgestaltungseinschränkungen für die Kanäle oder für die weiteren sekundären Kerne.
Die Einlasskanäle
können
miteinander mit einer einzelnen Kammer ohne irgendeine Unterbrechung in
horizontaler Richtung mit den oberen Teilen der Ventilsitze verbunden
werden. Eine derartige Kammer kann sogar den Einlassrohrleitungskoppelflansch
erreichen und eine einzelne Kammer integral mit derselben Rohrleitung
bilden, ohne dass irgendwelche Probleme des Zusammensetzens mit
dem Wassermantel auftreten würden.
Ein derartiges Konzept kann auch auf Einsätze erweitert werden, die aus
einem anderen Material gefertigt und in den Guss eingebettet sind.
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Infolgedessen
werden dem Ingenieur große Freiheiten
bei der Ausgestaltung ermöglicht,
da die derzeit gültigen
Randbedingungen für
die Ausgestaltung nicht mehr gelten, so beispielsweise der erzwungene
Durchlass der Kanäle
durch den Wassermantel. Wie beispielsweise in 9a und 9b gezeigt
ist, kann der Wassermantelbereich mit einer runderen Ausgestaltung
(schwarze Teile) anstelle der derzeit üblichen geneigten Oberflächen und
scharfen Kanten zur Ermöglichung
von Drafting ausgeführt werden.
Die Außenkanalkerndicke
ist ebenfalls frei von Verformungen, mit einer konstanten und perfekten
plangemäßen Dicke.
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Aus
alledem ergibt sich, dass das Kokillengussverfahren, das vorgeschlagen
worden ist und bei der Ausführung
eines Motorzylinderkopfes Anwendung findet, die nachfolgenden Vorteile
mit sich bringt:
- • Einlass- und Auslasskanäle ohne
irgendwelche Randbedingungen für
das Innere und ohne Verformungen an der Außendicke mit konsequenter, konstanter Gussdicke;
- • Einlass-
und Auslasskanäle,
die aus wärmebeständigen Einsätzen bestehen
und während
des Gießens
eingebettet werden;
- • eine
höhere
geometrische Genauigkeit in der Position der Einlass- und Auslasskanäle und des Wassermantels
relativ zu den Brennkammern;
- • ein
Wassermantel mit einem größeren Wasserdurchlassvolumen
in den kritischeren Zonen;
- • Ventilsitze
mit einer Einbettung während
des Gießens;
- • Ventilführungen
mit einer Einbettung während des
Gießens;
- • die
Möglichkeit
des Verzichts auf Löcher,
die für die
Muster zum Stützen
des Wassermantelkernes in dem Fließschritt erzeugt werden, wodurch
die mechanische Bearbeitung, die zum Einbringen derartiger Löcher erforderlich
ist, überflüssig wird.
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Die
Erfindung kann insbesondere zur Anwendung kommen in einem Gussverfahren
zum Herstellen von Teilen, die mit inneren Hohlräumen oder Löchern versehen sind, wobei
die Löcher
und/oder Hohlräume
hergestellt werden, indem in eine Form oder Kokille, die das geschmolzene
Metall aufnehmen soll, ein oder mehrere Kerne, die aus Sand oder einem
anderen Material gefertigt sind, eingelegt werden und wobei jeder
Kern separat in einem geeigneten Kernkasten ausgeführt wird,
gekennzeichnet durch einen vor dem Einlegen in die Form oder Kokille
erfolgenden Schritt des Beschichtens wenigstens eines Kernes mit
einer Schicht eines Materials, die dafür ausgelegt ist, sich in Kontakt
mit dem Gussmetall zu zersetzen bzw. aufzulösen.
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Vorzugsweise
wird die Beschichtung auf den Kern nur in den Zonen und durch die
Dicke der Gussausformung aufgebracht.
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Weiter
bevorzugt wird das Beschichten durch Spritzgießen auf den zu beschichtenden
Kern vorgenommen.
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Vorzugsweise
wird ein Hauptkern, der in einem speziellen Kernkasten ausgeführt wird,
zusammen mit einem oder mehreren sekundären Kernen, die mit dem Hauptkern
verbunden werden sollen, verwendet, wobei das Gussverfahren die
nachfolgenden Schritte aufweist:
Beschichten wenigstens eines
sekundären
Kernes nur in den Zonen und durch die ausgeformte Dicke mit einer
Schicht eines Materials, die sich in Kontakt mit dem geschmolzenen
Metall zersetzt bzw. auflöst;
Einsetzen
der vorbeschichteten sekundären
Kerne in den noch zu formenden Hauptkernkasten;
Formen des
Hauptkernkastens; und
Einsetzen der bei dem vorherigen Schritt
hergestellten monolithischen Gruppe, die aus dem Hauptkern, den
sekundären
Kernen und dem diese fest verbunden haltenden Beschichtungsmaterial
besteht, in die Form oder Kokille, die das geschmolzene Metall aufnehmen
soll.
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Vorzugsweise
ist der Hauptkern derjenige, der den Wassermantel 11 für den Motorkühlmittelkreislauf
ausführen
soll, und wobei die sekundären Kerne
wenigstens die Kerne der Einlass- und Auslasskanäle 12, 13 umfassen,
wobei die Kanalkerne in eine mit der Beschichtungsmaterialschicht 18 zu
beschichtende einzelne Gussform 19 eingelegt werden, um
einen in den speziellen Wassermantelkernkasten einzulegenden einzelnen
Körper
zu bilden.
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Weiter
bevorzugt werden zunächst
Ventilsitze 14, 15 für die Einlass- und Auslasskanäle in die Gussform
eingelegt und das eingespritzte Material umhüllt die Ventilsitze an dem
Außendurchmesser.
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Vorzugsweise
werden vor dem Einsetzen der monolithischen Gruppe in die Form oder
Kokille die Ventilführungen 16'', 17'' für die Einlass-
und Auslassventile in die monolithische Gruppe eingesetzt, die den
Hauptkern und die sekundären
beschichteten Kerne umfasst.
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Vorzugsweise
bestehen die zu beschichtenden Kerne aus hohlen Einsätzen 23,
die aus einem wärmebeständigen Material
gefertigt sind, wobei der Hohlraum die plangemäße Ausformung darstellt.
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Weiter
bevorzugt bestehen die zu beschichtenden Kerne aus einem hohlen
Einsatz nur für
die ausgeformten Zonen und sind aus einem wärmebeständigen Material mit einer Füllung aus
Sand und einem polymerisierten Harz hergestellt, um die Muster auszuführen und
Metalleinsickerungen zu verhindern.
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Vorzugsweise
ist das Beschichtungsmaterial der Kerne aus Sand und polymerisiertem
Harz oder der Einsätze
ein Schäumungsmaterial,
wie beispielsweise Polystyrol.
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Des
weiteren betrifft die Erfindung einen Hauptkernkasten für eines
der obigen Gussverfahren, wobei dieser aus zwei Abschnitten besteht,
die aufeinander geschlossen werden sollen, so dass er frei von Unterschneidungen
bzw. Einstichen und daher von beweglichen Teilen zum Durchführen des Ziehens
bzw. Drafting ist, und dass er Sitze und negative Muster 20', 20'' zum Aufnehmen und Blockieren in
einer Position aufweist, die mit dem Beschichtungsmaterial vorbeschichtete
sekundäre
Kerne in der Position blockiert.
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Vorzugsweise
ist die Gussform mit zylindrischen beweglichen Stiften 16, 17 zum
Ausführen
von Sitzen 16', 17' in dem Beschichtungsmaterial
für die Ventilführungen 16'', 17'' der
Einlass- und Auslassventile versehen.
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Weiter
bevorzugt ist die Gussform zum Beschichten der Einlass- und Auslasskanalkerne 12, 13 in
einem Gussprozess eines Motorzylinderkopfes zum Aufnehmen von Ventilsitzen 14, 15 für die Einlass-
und Auslassventile ausgestaltet.
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Des
weiteren wird durch die Erfindung ein Motorzylinderkopf geschaffen,
gekennzeichnet durch die Einbettung wenigstens eines hohlen Einsatzes 23,
der aus Metall oder einem anderen wärmebeständigen Material hergestellt
ist, dessen Inneres die Ausgestaltung des entsprechenden Einlass-
und Auslasskanals bildet.