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Stand der
Technik
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Bei
Wischblättern,
die zur Verteilung einer vom Wischerarm ausgehenden Kraft zum ordnungsgemäßen Anlegen
der Wischleiste an der zu wischenden Scheibe anstelle eines sogenannten
Tragbügelsystems
(DE-OS 15 05257) mit ein bandartig langgestreckten, federelastischen
Tragelement versehen sind, muss das unbelastete Tragelement eine bestimmte
formgebende Krümmung
aufweisen, die stärker
ist als die im Wischfeld der zu wischenden Scheibe gemessene stärkste Krümmung. Beim
Anlegen des Wischblatts an der Scheibe berührt dieses zunächst nur
mit seinen beiden Enden 10' seiner Wischleiste
die Fahrzeugscheibe (20) (1). Unter der
Wirkung einer vom Wischerarm ausgehenden Anlegekraft wird die Wischleiste
dann über
ihre gesamte Länge
an der Scheibe angelegt, wobei das Tragelement gespannt wird. Diese
Spannung muss – in
bestimmten Grenzen – über das
gesamte vom Wischblatt überstrichene
Wischfeld vorhanden sein, auch wenn sich die Krümmungsradien von sphärisch gekrümmten Fahrzeugscheiben
bei jeder Wischblattposition ändern.
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Wenn
ein bekanntes Wischblatt der im Oberbegriff des Anspruchs 1 bezeichneten
Art 100 26 419.0 über
die ungleichförmig
sphärisch
gekrümmte Scheibe
verschoben wird und das Wischblatt unter dem Druck des Tragelements
beziehungsweise der Oberfläche
der Scheibe folgend aus einer seiner Strecklage angenäherten Betriebslage – im Mittelbereich
der zu wischenden Scheibe – in
seine maximal gekrümmte
Betriebslage – in
den Randbereichen der Scheibe – verformt
wird, ergibt sich zwischen den Bandflächen des Tragelements und dem
an diesen anliegenden Flächen
der Windabweisleiste eine Relativbewegung in deren Längsrichtung,
welche zu Verspannungen im Wischblatt führt. Diese Verspannungen können das
Wischergebnis beeinträchtigen und
darüber
hinaus zu unerwünschten
Quietschgeräuschen
während
des Wischbetriebs führen,
weil durch den bezüglich
der Federschienen ungünstigen Reibwert
des für
die Windabweisleiste notwendigen Materials eine diese Relativbewegung
störende Bremswirkung
an den Federschienen zustand kommt. Da diese unerwünschten
Wirkungen auch schon zwischen der Wischleiste und dem Tragelement
auftreten können
beziehungsweise nur durch geeignete Maßnahmen zu verhindern oder
zu mildern sind, verstärkt
die Reibung zwischen Tragelement und Windabweisleiste die erwähnten Nachteile.
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Vorteile der
Erfindung
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Bei
dem erfindungsgemäßen Wischblatt
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 lassen sich Berührungen
zwischen Windabweisleiste und Tragelement vermeiden oder zumindest
stark reduzieren, weil die Windabweisleiste nicht mit dem Tragelement,
sondern direkt mit der Wischleiste verbunden und an dieser gehalten
wird.
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Wenn
das Tragelement des Wischblatts zwei mit Abstand voneinander angeordnete
Federschienen hat, ergibt sich eine unsichtbare, integrierte Verbindung
zwischen den beiden Bauelementen – Wischleiste und Windabweisleiste – dadurch,
dass diese Bauelemente über
den zwischen den Federschienen verbleibenden Längsschlitz miteinander verbunden
sind.
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Dies
kann kostengünstig
dadurch erreicht werden, dass sich eines der beiden Bauelemente
mit einem stegartigen Fortsatz über
den Längsschlitz
zur der von ihm abgewandten Bandfläche des Tragelements erstreckt
und weiter die Verbindung der beiden Bauelemente miteinander an
dem Fortsatz realisiert ist.
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Um
eine stabile, beim Betrieb des Wischblatts auftretenden hohen Belastungen
gewachsene Verbindung zwischen den beiden Bauelementen sicher zu
stellen ist es zweckmäßig, wenn
der Fortsatz des einen Bauelements im Querschnitt gesehen ein Formprofil
aufweist, dem im Querschnitt gesehen ein auf dieses abgestimmtes
Gegen-Formprofil des anderen Bauelements zugeordnet ist.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der stegartige Fortsatz
an einer den Federschienen zugewandten Wand der Wischleiste angeordnet,
wobei sich der Fortsatz nach der Durchdringung des Längsschlitzes
zur Bildung von Aufnahme-Längsnuten
für die
Federschienen bandartig verbreitert und die inneren, einander zugewandten Randstreifen
der Federschienen abdeckt.
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Aus
fertigungstechnischen Gründen
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die bandartige Verbreiterung
des Fortsatzes als positives Formprofil auszubilden, dem ein als
nutartige Vertiefung ausgebildetes negatives Formprofil an der Windabweisleiste passend
zugeordnet ist und darüber
hinaus die nutartige Vertiefung an einer den Federschienen zugewandten
Wand der Windabweisleiste ausgebildet ist.
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Bei
bestimmten Anwendungsfällen
kann es zweckdienlich sein, wenn der Fortsatz an einer den Federschienen
zugewandten Wand der Windabweisleiste angeordnet ist wobei sich
der Fortsatz nach der Durchdringung des Längsschlitzes bandartig verbreitert
und die inneren, einander zugewandten Randstreifen der Federschienen
untergreift, wobei dann die bandartige Verbreiterung des Windabweisleisten-Fortsatzes
zur Sicherung der Wischleiste am Tragelement beiträgt.
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Es
ergeben sich Vorteile hinsichtlich einer stabilen Verbindung zwischen
Wischleiste und Windabweisleiste, wenn zum einen die bandartige
Verbreiterung des Fortsatzes ein positives Formprofil bildet, dem
ein als nutartige Vertiefung ausgebildetes negatives Formprofil
an der Wischleiste passend zugeordnet ist und weiter die nutartige
Vertiefung an einer den Federschienen zugewandten Wand der Wischleiste
ausgebildet ist.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist zur Verbindung der Wischleiste mit
der Windabweisleiste ein separates drittes stabförmiges Bauelement angeordnet,
welches an zwei einander gegenüberliegenden Längsseiten
jeweils mit einer in einer gemeinsamen Ebene liegenden zur Aufnahme
der inneren, einander zugewandten Randstreifen der Federschienen dienenden
Längsnut
versehen ist, zwischen denen ein Steg verbleibt, dessen Breite auf
die Schlitzbreite und die Breite der Längsnuten auf die Dicke der
Federschienen abgestimmt sind und die beiden anderen Längsseiten
des stabförmigen
Bauelements positive Formprofile bilden, denen sowohl in der Wischleiste
als auch in der Windabweisleiste passende, negative Formprofile
zugeordnet sind. Dieses dritte Bauelement wird zunächst entweder
mit der Wischleiste oder mit der Windabweisleiste verbunden und gehört dann
zu diesem Bauelement, welches danach mit dem anderen Bauelement
verbunden wird. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen,
dass jedes dieser Bauelemente kompromisslos aus einem Material gefertigt
werden kann, das optimal für
die Erfüllung
der an dieses Bauelement gestellten Anforderungen geeignet ist.
Insbesondere kann das für
das dritte, stabförmige
Bauelement zu verwendete Material ein besonders guter Gleitpartner
mit dem Material der Federschienen des Tragelements bilden.
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In
Fortführung
des Erfindungsgedankens ragen die beiden Federschienen des Tragelements
mit ihren voneinander abgewandten äußeren Randstreifen wenigstens
abschnittsweise aus ihren Aufnahme-Längsnuten, wobei zwischen den
Federschienen und der diesen zugewandten Wand der Windabweisleiste
ein Luftspalt verbleibt. Durch diese Ausgestaltung des Wischblatts
wird jede Berührung
zwischen Tragelement und Windabweisleiste und somit auch eingangs
erwähnte
Nachteile eine Befestigung der Windabweisleiste am Tragelement vollständig vermieden.
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Bei
besonders starker Belastung der Windabweisleiste beispielsweise
bei hohen Fahrgeschwindigkeiten eines Kraftfahrzeuges kann es von Vorteil
sein, wenn sich die Windabweisleiste mit an ihren beiden Längsrändern angeordneten
schneidenförmigen
Anschlägen
an dem Tragelement abstützt.
Die Schneidenform der Abstützanschläge von denen
gegebenen falls auch nur eine einzige, an der von der Anströmfläche der
Windabweisleiste abgewandten Längsseite
der Windabweisleiste angeordnet werden muss, minimiert die Größe der Flächenberührung und
damit auch die damit verbundenen schon beschriebenen Beeinträchtigungen.
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Eine
besonders leicht gewichtige Ausführung
des Wischblatts ergibt sich, wenn die Windabweisleiste im Querschnitt
gesehen zwei divergierende Schenkel hat, die an einer gemeinsamen
Basis miteinander verbunden sind, deren freie, dem Tragelement zugewandten
Schenkelenden sich insbesondere mit schneidenförmigen Anschlägen an dem
Tragelement abstützen
und an den beiden elastisch auslenkbaren Schenkeln sich ergänzende positive
Formprofile angeordnet sind, denen negative Formprofile der Wischleiste
zugeordnet sind. Durch die Vermeidung einer dem Tragelement zugekehrten
Wand der Windabweisleiste wird deren Masse und damit die Masse des
bei jedem Wischhub zu beschleunigende und wieder abzubremsenden
Wischblatts erheblich verringert. Dadurch können sich auch Kosteneinsparungen
bei der Auslegung der Einzelkomponenten wie zum Beispiel des elektrischen
Antriebsmotors und/oder des Pendelgetriebes und dergleichen der gesamten
Wischanlage ergeben.
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Zur
Verbindung zwischen der Wischleiste und der Windabweisleiste ist
in diesem Fall an der Innenwand eines jeden der beiden Schenkel
eine zu dem diesem benachbarten äußeren Randstreifen des
Tragelements gerichteter, das positive Formprofil bildende Rasthaken
angeformt, denen jeweils ein am Fortsatz der Wischleiste ausgebildeter,
das negative Formprofil bildender Gegenhaken zugeordnet ist.
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Dies
ist fertigungstechnisch besonders einfach dadurch zu erreichen,
dass die Gegenhaken an den Längswänden einer
im Fortsatz der Wischleiste vorhandenen Längsnut ausgebildet sind.
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Eine
Variante zur geschilderten Leichtbauweise einer Windabweisleiste
beziehungsweise eines mit einer solchen ausgestatteten Wischblatts sieht
vor, dass die Windabweisleiste im Querschnitt gesehen zwei divergierende Schenkel
hat, die an einer gemeinsamen Basis miteinander verbunden sind und
deren freie, dem Tragelement zugewandten Schenkelenden sich am Wischblatt
abstützen,
wobei an der Innenwand eines der beiden Schenkel ein positives Formprofil
angeordnet ist, dem ein am Fortsatz der Wischleiste ausgebildetes
negatives Formprofil zugeordnet ist.
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Eine
nur willkürlich
lösbare
Verbindung zwischen Wischleiste und Windabweisleiste ergibt sich, wenn
in Ausgestaltung der Erfindung das positive, im Querschnitt scheiben-
oder kreisförmige
Formprofil über
einen schmalen Längssteg
mit dem einen Schenkel der Windabweisleiste verbunden ist und weiter
das negative Formprofil als im Querschnitt kreisförmige Längsnut ausgebildet
ist, die an ihrer der Windabweisleiste zugewandten Seite mit einer auf
die Dicke des Längsstegs
abgestimmten schlitzartigen Längsöffnung versehen
ist.
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Zweckmäßig ist
dabei der Durchmesser des positiven Formprofils auf den Durchmesser
des negativen Formprofils passend abgestimmt.
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Ein
dauerhafter, leicht lösbarer
Formschluss zwischen Wischleiste und Windabweisleiste wird dadurch
erreicht, dass der Durchmesser des aus einem elastischen Material
bestehenden positiven Formprofils kleiner ist als der Durchmesser
des negativen Formprofils, dass das positive Formprofil mit einer Längsbohrung
versehen ist und dass in diese Längsbohrung
ein Dorn einführbar
ist, der den Durchmesser des positiven Formprofils auf den Durchmesser des
negativen Formprofils aufweitet. Die Vormontage ist dadurch besonders
einfach, weil die Durchmesserdifferenz zwischen dem negativen und
dem positiven Formprofil ein einfaches Zusammenschieben der beiden
Bauteile gestattet. Ein fester Formschluss wird durch das Einfügen des
Dorns in die Längsbohrung
erreicht, wodurch das positive Formprofil auf den Durchmesser des
negativen Formprofils aufgeweitet wird. Es eröffnet sich dadurch auch die
Möglichkeit,
die beiden Bauelemente mittels eines Automaten zusammenzufügen.
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Um
bei der Herstellung der Windabweisleiste beziehungsweise der Wischleiste
die Vorteile des kostengünstigen
Extrusionsverfahrens nutzen zu können,
sind die Querschnitte dieser beiden Bauelemente jeweils über deren
gesamte Länge
gleichbleibend. Dessen ungeachtet können die Querschnitte jedoch
nachträglich
partiell verändert
werden, wenn dies beispielsweise zur Anordnung einer wischblattseitigen
Kupplungshälfte
am Wischblatt erforderlich ist, damit das Wischblatt mit einem angetriebenen Wischerarm
verbunden werden kann.
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Weiter
kann es von Vorteil sein, wenn die Windabweisleiste und die Wischleiste
an ihren Verbindungsstellen miteinander verklebt sind. Der Ausdruck „Verkleben" steht in diesem
Falle auch für
andere Verbindungsverfahren wie zum Beispiel Vulkanisieren etc.
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Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind
in der nachfolgenden Beschreibung von in der dazugehörigen Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen
angegeben.
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Zeichnung
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In
der Zeichnung zeigen: 1 die Prinzipdarstellung eines
erfindungsgemäßen Wischblatts
in Seitenansicht, 2 einen Schnitt entlang der
Linie II-II in 1 durch das in einer Vormontage-Position dargestellte
Wischblatt, in vergrößerter Darstellung, 3 einen
Schnitt durch eine erste Ausführungsform
des Wischblatts gemäß 1 entlang
der Linie II-II in vergrößerter Darstellung, 4 einen Schnitt gemäß 3 durch
eine andere Ausführungsform des
Wischblatts mit einer Detailvergrößerung, 5 einen
Schnitt gemäß 3 durch
eine weitere Ausführungsform
des Wischblatts, 6 einen Schnitt gemäß 3 durch
eine weitere Ausführungsform des
Wischblatts, 7 einen Schnitt gemäß 3 durch
eine weitere Ausführungsform
des Wischblatts, 8 einen Schnitt gemäß 3 durch
eine weitere Ausführungsform
des Wischblatts, 9 das Wischblatt gemäß 8 in
einer Vormontageposition dargestellt, 10 einen
Schnitt gemäß 3 durch eine
weitere Ausführungsform
des Wischblatts, 11 einen Schnitt durch das Wischblatt
gemäß 10 in
einer Vormontageposition dargestellt, 12 einen
Schnitt gemäß 3 durch
eine weitere Ausführungsform
des Wischblatts und 13 das Wischblatt gemäß 12 in
einer Vormontageposition dargestellt.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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Ein
in 1 dargestelltes Wischblatt 10 weist ein
bandartig langgestrecktes, federelastisches Tragelement 12 auf,
an dessen unteren, der Scheibe zugewandten Bandseite oder Bandfläche 13 eine langgestreckte,
gummielastische Wischleiste 14 längsachsenparellel befestigt
ist. An der oberen, von der Scheibe abgewandten Bandseite oder Bandfläche 11 des
beim Ausführungsbeispiels
zwei Federschienen aufweisenden Tragelements 12 ist in
dessen Mittelabschnitt ein wischblattseitiges Teil 15 einer Anschlussvorrichtung
angeordnet und mit dem Tragelement verbunden, mit deren Hilfe das
Wischblatt 10 gelenkig mit einem in 1 teilweise
dargestellten, angetriebenen Wischerarm 16 lösbar verbunden werden
kann. Der quer zu seiner Längserstreckung pendelnd
angetriebene Wischerarm 16 ist in Richtung eines Pfeiles 18 zur
zu wischenden Scheibe – beispielsweise
zur Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs belastet – deren
Oberfläche
in
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1 durch
eine strichpunktierte Linie 20 angedeutet ist. Da die Linie 20 die
stärkste
Krümmung
der Scheibenoberfläche
darstellen soll ist klar ersichtlich, dass die formgebende Krümmung des
mit seinen beiden Enden 10' an
der Scheibe 20 anliegenden, noch unbelasteten Wischblatts 10 stärker ist
als die maximale Scheibenkrümmung
(1). Unter dem Anpressdruck (Pfeil 18)
legt sich das Wischblatt 10 mit seiner Wischlippe 22 über seine
gesamte Länge
an der Scheibenoberfläche 20 an.
Dabei baut sich im aus Metall gefertigten, federelastischen Tragelement 12 eine
Spannung auf, welche für
eine ordnungsgemäße Anlage
der aus einem gummielastischen Material bestehenden Wischleiste 14 beziehungsweise
der Wischlippe 22 über
deren gesamte Länge
an der Scheibenoberfläche 20 sowie
für eine gleichmäßige Verteilung
des Anpressdrucks (Pfeil 18) sorgt. An der von der Scheibe 20 abgewandten oberen
Bandfläche 11 des
Tragelements 12 ist eine Windabweisleiste 24 angeordnet,
welche sich beim Ausführungsbeispiel über die
gesamte Länge
des Wischblatts erstreckt. Die Windabweisleiste 24 hat bei
allen im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen einen über deren
Länge gleichbleibenden Querschnitt.
Damit das wischblattseitige Teil 15 der Anschlussvorrichtung
mit dem Wischblatt verbunden werden kann, ist die Windabweisleiste 24 in
ihrem Mittelabschnitt mit einer Aussparung 26 versehen (1).
Die Windabweisleiste 29 soll dafür sorgen, dass das Wischblatt 10 beziehungsweise
dessen Wischlippe 22 auch bei hohen Fahrgeschwindigkeiten
des Kraftfahrzeugs mit dem vorschriftsmäßigen Anpressdruck (Pfeil 18)
an der Scheibe 20 gehalten wird.
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Im
Folgenden soll nun auf die besondere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Wischblatts näher eingegangen
werden.
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Der
in 2 dargestellte Querschnitt durch das Wischblatt
entlang der Linie II-II in 1 zeigt das
Wischblatt in einem vormontierten Zustand, weil dort lediglich die
Wischleiste 14 zwischen zwei Federschienen 28 gehalten
ist, die zum Tragelement 12 gehören. Die beiden in einer gemeinsamen
Ebene angeordneten Federschienen 28 befinden sich in einem
Abstand voneinander, so dass sich zwischen den inneren, einander
zugewandten Randstreifen 30 der Federschienen 28 ein
Längsschlitz 32 mit
einer Schlitzbreite 34 ergibt. Die an der unteren Bandfläche 13 des
Tragelements 12 angeordnete Wischleiste 14 erstreckt
sich mit einem stegartigen Fortsatz 36 – dessen Breite etwas geringer
ist als die Breite 34 des Längsschlitzes 32 – durch
den Längsschlitz 32,
und verbreitert sich nach dem Durchdringen des Längsschlitzes an der oberen
Bandfläche 11 des
Tragelements 14 bandartig. Durch diese bandartige Verbreiterung 37 werden
die inneren Randstreifen 30 der Federschienen 28 abgedeckt,
so dass sich Aufnahme-Längsnuten 38 zur
Aufnahme der inneren Randstreifen 30 des Tragelements 12 ergeben.
Da dessen beide Federschienen 28 durch nicht näher dargestellte
Mittel in der in 2 gezeigten Position fixiert sind,
ergibt sich eine in Längsrichtung
gegenüber dem
Tragelement frei bewegliche Verbindung zwischen dem Tragelement 12 und
der Wischleiste 14, die nicht unbeabsichtigt gelöst werden
kann, welche aber eine ausgezeichnete Anpassung der Wischlippe 22 an
den Verlauf der zu wischenden Scheibe 20 gestattet. Weiter
zeigt 2, dass auf der oberen Bandfläche 11 des Tragelements
die Windabweisleiste 24 angeordnet ist. Die Windabweisleiste
hat eine im wesentlichen rohrartige dreieckige Querschnittskontur,
deren erste Seite 40 dem Tragelement 12 zugekehrt
ist. Die zweite Seite 42 der Windabweisleiste ist mit einer
Hohlkehle 44 versehen, welche während des Wischbetriebs der
hauptsächlichen Luftströmung zugewandt
ist. Die dritte Seite 45 ergänzt stabilisierend die Windabweisleiste 24.
Die die Seiten 40, 42 und 45 an den Außenseiten
von Wänden
gebildet ... ergibt sich eine leichtgewichtige weil hohle Windabweisleiste 24.
Wie die in
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2 dargestellte
Vormontageposition der Windabweisleiste 24 zeigt, hat diese
an ihrer ersten Dreiecksseite 40 eine nutartige Vertiefung 46,
deren Querschnittsprofil auf das Querschnittsprofil der bandartigen
Verbreiterung 37 des Fortsatzes 36 abgestimmt
ist. Somit bildet die bandartige Verbreiterung 37 ein positives
Formprofil, dem ein entsprechendes negatives Formprofil 46 der
Windabweisleiste 24 passend zugeordnet ist. Die Windabweisleiste 24 kann
also passend auf die Weiterführung 36, 37 der
Wischleiste 14 aufgesetzt werden. Dadurch ergibt sich eine
gewisse Fixierung zwischen der mit dem Tragelement 12 versehenen
Wischleiste 14 und der Windabweisleiste 24 quer
zur Längsrichtung
des Wischblatts 10 gesehen. Zur betriebssicheren Verbindung
dieser beiden Bauelemente 14 und 24 miteinander
sind beim Ausführungsbeispiel
deren wechselseitige Berührungflächen mit
einem Kleber 48 behandelt, durch den eine praktisch unlösbare Verbindung
erreicht wird (2). Selbstverständlich ist
es auch denkbar, die Verbindung zwischen den beiden Bauelementen 14 und 24 auf
eine andere, dem Fachmann geläufige
Weise, beispielsweise durch Vulkanisierung oder Laserung zu erreichen. Wenn
die Windabweisleiste 24 mit der Wischleiste 14 fest
verbunden ist, ergibt sich ein Wischblattquerschnitt, der in 3 dargestellt
ist. Weiter zeigt 3, dass die Abstimmung zwischen
der Dicke der bandartigen Verbreiterung 37 und der Tiefe
der nutartigen Vertiefung 46 in der Wand 40 so
getroffen ist, dass zwischen den mit ihren äußeren Randstreifen 31 aus
den Aufnahme-Längsnuten 38 ragenden
Federschienen 28 und der diesen zugewandten ersten Wandseite 40 des
Tragelements 24 eine Luftspalt 50 verbleibt. Dadurch
wird eine sich möglicherweise
störend
auf das Wischergebnis des Wischblatts 10 auswirkende großflächige Berührung zwischen
der Windabweisleiste 24 und dem Tragelement 12 vermieden.
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Wenn
besonders hohe Belastungen der Windabweisleiste – beispielsweise ein besonders
hoher Anströmdruck
auf die zweite Seite 42 der Windabweisleiste 24 – zu erwarten
ist, kann es zweckmäßig sein,
an zumindest einer oder an den beiden voneinander abgewandten Längsrändern der
Seite 40 schneidenförmige
Anschläge 52 anzuordnen,
welche besonders in einer in 4 gezeigten
Detailvergrößerung ersichtlich
sind. Diese schneidenartigen Anschläge 52, welche kleinflächige beziehungsweise
linienförmige
Abstützungen
für Windabweisleiste
bilden, können
durchaus auch in kleine Längsabschnitte
oder auch in punktförmige
Erhebungen unterteilt sein, die dann ebenfalls als Abstützungen
oder Anschläge
wirken, wenn die Windabweisleiste sehr stark in Richtung des Pfeils 53 belastet
wird.
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Bei
hohen Belastungen der Windabweisleiste 24, kann es auch
zweckmäßig sein,
die erste Wandseite 40 der Windabweisleiste 24 mit
Längsrillen 54 zu
versehen, die praktisch eine Vergrößerung des Luftspalts 50 in 3 bewirken.
Es ist klar, dass die Anschläge
oder Abstützungen 52 nicht
zwingend an beiden Längskanten
der Windabweisleiste 24 vorgesehen werden müssen. In
vielen Fällen
mag es ausreichen, wenn die Abstützung
lediglich an der Längsseite
vorhanden ist, welche der zweiten, mit der Hohlkehle 44 versehenen
Wandseite 42 der Windabweisleiste 24 gegenüberliegt.
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Eine
andere, in 6 dargestellte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Wischblatts
sieht vor, dass an der ersten, den Federschienen zugewandten Wandseite 60 der
Windabweisleiste 59 ein stegartiger Fortsatz 61 angeordnet
ist, dessen Breite auf die Schlitzbreite 34 des Tragelements 12 abgestimmt
ist. Dieser Fortsatz durchdringt das Tragelement 12 in
dem zwischen den beiden Federschienen 28 verbleibenden
Längsschlitz 32 (2)
und ist danach zu einer bandartigen Verbreiterung 62 geformt, welche
die inneren, einander zugewandten Randstreifen 30 der Federschienen 28 zur
Bildung von Aufnahme-Längsnuten
(63) für
die Federschienen (28) untergreift. Die bandartige Verbreiterung 62 bildet
ein positives Formprofil, dem ein als nutartige Vertiefung 64 an
einer den Federschienen (28) zugewandten Wand ausgebildetes
negatives Formprofil in der Wischleiste 66 passend zugeordnet
ist. Es ergibt sich somit ein Formschluss zwischen Wischleiste (66)
und Windabweisleiste (59), der in seiner Wirkung dem oben
anhand der 2 schon beschriebenen Formschluss
entspricht. Der Unterschied zwischen der dort geschilderten Ausführungsform
und der in 6 dargestellten Ausführungsform
ist lediglich darin zu sehen, dass bei der Ausführungsform gemäß 6 das
positive Formprofil 62 an der Windabweisleiste (59)
angeordnet ist, dem ein negatives Formprofil 64 an der
Wischleiste 66 zugeordnet ist. Dadurch können sich
Vorteile hinsichtlich der Flexibilität des Wischblatts ergeben.
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Zur
Ausführungsform
gemäß 7 gehört neben
der Windabweisleiste 69 und der Wischleiste 66 ein
separates drittes, stabförmiges
Bauelement 70. Bei dieser Ausführungsform entspricht die Ausbildung
der Windabweisleiste 69 der in 2 dargestellten
Ausführungsform.
Dagegen entspricht die Querschnittsform der Wischleiste (66)
der Wischleistenausbildung gemäß 6.
Es sind also sowohl die Windabweisleiste 69 als auch die
Wischleiste 66 mit einer nutartigen Vertiefung 46 beziehungsweise 64 versehen.
Das stabförmige
Bauelement 70 hat an zwei einander gegenüberliegenden
Längsseiten
jeweils eine zur Aufnahme der inneren, einander zugewandten Randstreifen 30 der
Federschienen 28 dienenden Längsnuten 72, die in
einer gemeinsamen Ebene liegen. Zwischen den beiden Längsnuten 72 verbleibt
ein Steg 74, dessen Breite, entsprechend den Forderungen
auf die Schlitzbreite 34 (2) des Tragelements 12 abgestimmt
ist. Die Breite der Längsnuten 72 ist
auf die Dicke der Federschienen abgestimmt. Wenn das stabförmige dritte
Bauelement 70 in der in 7 dargestellten
Weise zunächst entweder
mit der Windabweisleiste 69 oder mit der Wischleiste 66 verbunden
ist, ergibt sich entweder eine Querschnitt-Ausführungsform gemäß den 2 und 3 oder
eine Ausführungsform
gemäß 6. Das
dritte Bauelement 70 wird also zunächst mit einem der beiden anderen
Bauelemente 66 bis 69 verbunden, beispielsweise
verklebt, so dass es dann zu diesem gehört. Danach erfolgt die Weitermontage gemäß 2 oder
gemäß 6.
Der besondere Vorteil dieser Ausführungsform ist darin zu sehen, dass
die Materialauswahl für
das stabartige Bauelement 70 ganz auf die Belange einer
reibungsarmen Gleitführung
gegenüber
dem Tragelement 12 abgestimmt werden kann.
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Zu
den Ausführungen
gemäß den 6 und 7 ist
noch zu sagen, dass auch bei diesen einer dem Tragelement 12 zugewandten
Unterseite der Windabweisleiste 59 bzw. Anschläge 52 angeordnet sein
können,
welche bei hoher Kippbelastung der Windabweisleiste zu ihrer von
der Hohlkehle 44 abgewandten Seite als kleinflächige Abstützungen
an der oberen Bandfläche 11 des
Tragelements 12 dienen.
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Die
in den 8 bis 13 dargestellten Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Wischblatts
zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie zur Gewichtsreduzierung
des Wischblatts keine echte erste Wandseite des Tragelements aufweisen.
Die Windabweisleiste 78 gemäß den 8 und 9 hat – im Querschnitt
gesehen – zwei
von einer gemeinsamen Basis 79 aus divergierende Schenkel 81, 83,
die sich zum Tragelement 12 erstrecken. An die Innenwand
eines jeden der beiden Schenkel 81, 83 ist ein
zu dem diesem benachbarten äußeren Randstreifen 31 des
Tragelements 12 gerichteter Rasthaken 80 angeformt,
wobei die beiden Rasthaken 80 zusammen das positive Formprofil
bilden. Den beiden Rasthaken 80 ist jeweils ein am Fortsatz 82 der
Wischleiste 85 ausgebildeter, gemeinsam das negative Formprofil
bildende Gegenhaken 84 zugeordnet. Zur Bildung der Gegenhaken 84 weist
der in eine Verbreiterung übergehende
Fortsatz 82 der Wischleiste 85 eine Längsnut 86 auf,
an deren einander zugewandten Längswänden die
beiden gegeneinander gerichteten Gegenhaken 84 ausgebildet
sind. Um die in 9 in einer Vormontageposition
gezeichnete Windabweisleiste mit der Wischleiste 85 zu
verbinden (vergleiche 8) werden beispielsweise die
beiden Schenkel 81, 83 der Windabweisleiste 78 in
Richtung der beiden Pfeile 88 soweit zusammengedrückt, dass
die Windabweisleiste ohne Schwierigkeiten in ihre in 8 gezeichnete
Betriebsstellung montiert werden kann. Auch bei dieser Ausführungsform
kann es sinnvoll sein, zumindest die von der Hohlkehle 44 der
Windabweisleiste abgewandte Längsseite
des Schenkels 83 mit den schon erwähnten Abstützungen 52 zu versehen.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß den 10 und 11 hat
die Windabweisleiste 90 im Querschnitt gesehen ebenfalls
zwei divergierende Schenkel 91, 92, wobei der
Schenkel 91 an seiner Außenseite mit der Hohlkehle 44 versehen
ist. Die beiden Schenkel 91 und 92 sind an einer
gemeinsamen Basis 89 miteinander verbunden. Die beiden
freien, dem Tragelement 12 zugewandten Schenkelenden stützen sich
am Tragelement 12 ab. Dabei ist bei dieser Ausführungsform
an jedes Schenkelende eine krallenartige Verlängerung 94 angeformt,
welche die äußeren Randstreifen 31 des
Tragelements 12 passend umgreifen. Zur Reibungsverminderung
sind auch hier schneiden- oder punktartige Abstützungen dort vorgesehen, wo
eine Berührung
zwischen dem Tragelement 12 und der Windabweisleiste 90 stattfinden kann.
An der inneren, dem Fortsatz 96 bzw. dessen Verbreiterung 9 der
Wischleiste 93 zugewandten Wand des Schenkels 91 ist
als positives Formprofil eine im Querschnitt scheiben- oder kreisförmige Leiste 98 vorgesehen,
die über
einen schmalen Längssteg 100 mit
dem Schenkel 91 verbunden ist. Das am Fortsatz 96 ausgebildete
negative Formprofil ist durch eine im Querschnitt kreisförmige Längsnut 102 gebildet,
die an ihrer der Windabweisleiste 90 zugewandten Seite
mit einer auf die Dicke des Längsstegs 100 abgestimmte,
schlitzartige Längsöffnung 104 versehen
ist. Um einen betriebssicheren Sitz der Windabweisleiste 90 an
dem Fortsatz 96 der Wischleiste 93 sicher zu stellen,
ist der Durchmesser der Leiste 98 entsprechend auf den
Durchmesser der Längsnut 102 abgestimmt.
Die Montage der Windabweisleiste 90 erfolgt in Längsrichtung
des Wischblatts, wobei die Leiste 98 in die Längsnut 102 eingefügt wird.
Gleichzeitig gelangen dann auch die äußeren Randstreifen 31 des
Tragelements 12 in die krallenartigen Verlängerungen 94 der
Windabweisleiste 90 (10).
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Eine
Variante der eben beschriebenen Ausführungsform wird im folgenden
anhand der 12 und 13 erläutert. Diese
unterscheidet sich von der Ausführungsform
gemäß den 10 und 11 dadurch,
dass die im Querschnitt kreisförmige
Leiste 108 mit einer Längsbohrung 110 versehen
ist, und dass der Durchmesser dieser Leiste 108 kleiner
ist als der Durchmesser der Längsnut 102.
Nach dem Zusammenfügen
der Windabweisleiste 90 mit der Wischleiste 14 beziehungsweise
mit deren Fortsatz 96, 97 wird in die Längsbohrung 110 der
Leiste 108 ein Dorn 112 eingebracht (12),
dessen Durchmesser größer ist
als der Durchmesser der Längsbohrung 110.
Dadurch erfolgt eine Aufweitung der Leiste 108 im Rahmen
der Differenz zwischen dem Durchmesser der Leiste 108 und
dem Durchmesser der Längsnut 102;
d.h., dass der Durchmesser des positiven Formprofils 108 auf
den Durchmesser des negativen Formprofils 102 aufgeweitet
wird.
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Nach
dem Zusammenfügen
der beiden Bauteile 90 und 93 ist ein dauerhaft
sicherer, formschlüssiger
Verbund gewährleistet,
weil die als positives Formprofil anzusehende Leiste 98 beziehungsweise 108 über mehr
als 180° von
dem als negatives Formprofil anzusehenden Fortsatz 98 umschlungen
wird. Bei der Ausführungsform
gemäß den 12 und 13 sind
die an den freien Enden der Schenkel 91 und 92 vorgesehenen
Abstützungen 52 entsprechend
der Ausführungsform
gemäß den 8 und 9 angeordnet.
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Um
eine kostengünstige
Herstellung des Wischblatts zu ermöglichen, sind die Querschnitte der
beiden aus einem elastischen Material bestehenden Bauelemente 14 und 24 jeweils über deren
gesamte Länge
gleichbleibend. Ungeachtet dessen können jedoch nach der Extrusion
dieser Bauteile partielle Aussparungen angeordnet werden, wenn dies
aus bestimmten Gründen
für zweckmäßig erachtet
wird. Auch bei den Ausführungsformen
gemäß den 8 bis 13 kann
es sinnvoll sein, genau wie anhand der Ausführungsformen gemäß den 2 bis 7 schon
beschrieben, dass die Windabweisleiste und die Wischleiste an ihren
Verbindungsstelle mit einem Kleber versehen werden, um auch besonders
hohen Belastungen zu begegnen.
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Die
verschiedenen beschriebenen Ausführungsformen
weisen je für
sich oder aber auch in wechselnden Kombinationen eine Vielzahl von
vorteilhaften Merkmalen auf. Ein wesentliches, allen gemeinsames
Merkmal ist darin zu sehen, dass zwei Bauelement des Wischblatts – die Wischleiste
und die Windabweisleiste – an
ihren einander zugewandten Seiten miteinander verbunden sind. Bei
einem Wischblatt, das ein Tragelement für die Wischleiste mit zwei
mit Abstand voneinander angeordneten Federschienen hat, ist es besonders
vorteilhaft, wenn diese beiden Bauelemente über den zwischen den Federschienen
verbleibenden Längsschlitz
miteinander verbunden sind. Dabei kann eine besonders fertigungsgerechte
Verbindung zwischen den beiden Bauelementen dadurch erreicht werden,
dass sich eines der beiden Bauelemente mit einem stegartigen Fortsatz über dem
Längsschlitz
zu der von ihm abgewandten Bandfläche des Tragelements erstreckt
und weiter die Verbindung der beiden Bauelemente miteinander an
dem Fortsatz realisiert ist. Besonders vorteilhaft ist es, wenn
darüber
hinaus gemäß einer wertvollen
Weiterbildung des Erfindungsgedankens der Fortsatz des einen Bauelements
im Querschnitt gesehen ein positives Formprofil aufweist, dem im Querschnitt
gesehen ein auf dieses abgestimmtes negatives Gegen-Formprofil des
anderen Bauelements zugeordnet ist.
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Durch
die Verbindung der Windabweisleiste alleine mit der Wischleiste – allenfalls
mit Abstützungen
an dem Tragelement – wird
eine störungsfreie Relativbewegung
zwischen dem Tragelement einerseits und der Windabweisleiste beziehungsweise
der Wischleiste andererseits sichergestellt. Auch werden dadurch
alterungs- oder umwelteinflussbedingte Längenänderungen der nicht metallischen
Bauteile problemlos ausgeglichen. Dazu trägt auch die Lage der Verbindungsnaht
im Bereich einer die „neutrale Faser" dieser Bauteile
schneidenden Ebene bei.