-
Die Erfindung betrifft ein Liegeelement,
welches ein schwenkbares Rückenteil
und ein damit gelenkig gekoppeltes, schwenkbares Kopfteil sowie ggf.
ein Fußteil
aufweist, und bei dem die schwenkbaren Bauelemente durch eine elektromotorische Verstelleinrichtung
bewegbar sind, die wenigstens einen Antriebsmotor und ein Profilelement,
vorzugsweise eine Gewindespindel aufweist, die jeweils ein darauf
aufgesetztes in Längsrichtung
des Profilelementes bzw. der Gewindespindel verfahrbares Verstellelement
aufweist.
-
Das in Rede stehende Liegeelement
kann ein Lattenrost, eine Liege, ein Bett und dgl. sein. Das Rückenteil
und das Kopfteil sind in einer bevorzugten Ausführung durch einen sogenannten
Doppelantrieb verschwenkbar. Dieser Doppelantrieb ist mit einem oder
mit zwei Antriebsmotoren ausgerüstet,
die über Schneckentriebe
die Spindeln mit reduzierten Drehzahlen antreiben. Die Steuerung
erfolgt über
eine Steuereinheit und einen Handschalter. Jede Spindelmutter wirkt
auf einen Schubhebel, der fest bzw. drehbar auf die Schwenkachse
des Rücken- und/oder
des Fußteils
aufgesetzt ist. Es ist auch möglich,
jedoch in der Praxis kaum eingeführt,
daß entweder
nur das Rücken- oder das Fußteil verstellt werden.
Es wäre
dann ein Antrieb notwendig, der mit einem Antriebsmotor und einer
Spindel und einer Spindelmutter ausgestattet ist. Als Variante wäre es auch
möglich,
daß zwei
solcher Antriebe verwendet werden, um das Rückenteil und das Fußteil zu
verstellen. Bei vielen Ausführungen
der in Rede stehenden Lie geelemente ist das Rückenteil an der dem Fußteil abgewandten
Seite mit einem Kopfteil gelenkig verbunden. Durch entsprechende
Beschläge
wird sichergestellt, daß das
Kopfteil gegenüber
dem Rückenteil
angehoben wird, wenn der dem Rückenteil
zugeordnete Antriebsmotor bzw. Antrieb eingeschaltet wird.
-
Die in Rede stehenden Antriebe haben
sich in der Praxis bestens bewährt
und die Funktionssicherheit ist gegeben. Es wird jedoch insbesondere von
den Herstellern der Lattenroste und vom Handel als Nachteil empfunden,
daß die
fest auf die Schwenkwellen aufgesetzten Anlenkhebel gegenüber den
unteren Flächen
der Längsholme
des Lattenrostes hervorstehen. Dadurch wird die Stapelbarkeit erschwert.
Es wird als besonders nachteilig empfunden, daß die beim Stapeln benötigte Höhe durch
den Anlenkhebel bzw. durch die Anlenkhebel wesentlich erhöht wird.
Ein weiterer Nachteil ist noch, daß die für die Verstellung des Rücken- und
des Fußteils
notwendigen Funktionsbeschläge
auch gegenüber
den unteren Flächen
der Längsholme
des Lattenrostes vorstehen. Es ist bekannt, daß die Bauhöhe eines Lattenrostes relativ
gering ist, so daß es
nicht möglich
ist, ein Hebelsystem einzusetzen, welches zwischen den durch die
oberen und unteren Flächen
des Lattenrostes begrenzten Ebenen liegt. Ideal wäre jedoch
eine solche Version. Die zur Verstellung notwendigen Kräfte und
Momente sind relativ groß,
so daß Hebelsysteme
notwendig sind, die sinngemäß eine Übersetzung
darstellen.
-
Ein Standardlattenrost wird in die
Funktionsgruppen A) Holzrahmen und Liegekonstruktion, B) Beschlagskomponenten
für die
Liegekonstruktion einschl. der Drehgelenke, Beschlagskomponenten zur
Versteifung der Gesamtkonstruktion und zur Erzeugung der Bewegungsabläufe und
in den Antrieb unterteilt.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ggf.
auch durch Veränderung
der zuvor genannten Funktionsgruppen ein Liegeelement der eingangs näher beschriebenen
Art so zu gestalten, daß auf
die als störend
empfundenen Anlenkhebel verzichtet werden kann, und daß die zur
Verstellung notwendigen Kräfte
durch ein geeignetes kinematisches System vom Antriebsmotor bzw.
von den Antriebsmotoren auf das Fuß- und/oder das Rückenteil übertragen werden können.
-
Die gestellte Aufgabe wird gelöst, indem
jedes Verstellelement mit einem Aufrichthebel gelenkig verbunden
ist, der Teil eines Aufrichtgestänges
für das
Rücken-
und/ oder das Fußteil
des Liegeelementes ist.
-
Im Gegensatz zu den bislang bekannten Bauarten
ist es nunmehr durch ein entsprechend ausgelegtes Aufrichtgestänge möglich, die
Kraft bzw. das Drehmoment mit einem einfachen Hebel einzuleiten.
Dadurch ergibt sich eine äußerst flache
Bauform, so daß die
Anzahl der in einer bestimmten Höhe
gestapelten Lattenroste deutlich erhöht wird. Die Verwendung eines
Aufrichtgestänges
hat in einer entsprechenden Auslegung den Vorteil, daß dieses in
der eingefahrenen Stellung der beweglichen Bauteile des Lattenrostes
eine geringe Höhe
hat, und daß es
außerdem
so ausgelegt ist, daß während der Ausfahrbewegung
eine Anpassung an die Kraft- und Bewegungsverhältnisse erfolgt.
-
In einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß das
Abtriebsglied des jeweiligen Aufrichtgestänges direkt am Rücken- oder
am Fußteil
angreift. Das Aufrichtgestänge
ist vollständig
oder nahezu vollständig
zwischen den oberen und unteren Flächen der Längsholme des Lattenrostes angeordnet.
Dadurch wird bei der Stapelung der Lattenroste nur die Höhe der Längsholme
bzw. annähernd
nur die Höhe
der Längsholme
des Lattenrostes benötigt. Eine
einfache, jedoch die Kräfte
aufbringende Lösung
wird erreicht, wenn der Aufrichthebel des Aufrichtgestänges an
einer die beiden Seitenholme des Rückenteils und/oder des Fußteils verbindenden Quertraverse
angelenkt sind. Beim Verfahren der Spindelmutter zur Mitte des Liegeelementes
wird dann das damit verbundene Bauteil verschwenkt. In der Ausgangslage,
d.h. bei eingefahrenem Fuß-
bzw. Rückenteil
sollte der Aufrichthebel gegenüber
der Horizontalen einen kleinen spitzen Winkel einschließen. Diese
Ausführung
ist jedoch besonders für
das Rückenteil
geeignet.
-
Bei den Standardliegeelementen besteht das
Fußteil üblicherweise
aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Fußteilelementen, die in der
ausgefahrenen Stellung in einer Winkelstellung stehen. Der Aufrichthebel
sollte auch bei dieser Ausführung an
einer Quertraverse angelenkt werden, die die beiden Fußteilelemente
miteinander verbindet. An dem dem Kopfteil abgewandten Fußteilelement
sollte dann wenigstens ein Führungslenker
angelenkt sein, der mit seinem anderen Ende an dem Längsholm
des Lattenrostes drehbar gelagert ist. Vorzugsweise sollte jedoch
an beiden Seiten des Fußteilelementes
jeweils ein Führungslenker
angeordnet sein. Bei vielen Ausführungen
ist das Rückenteil
mit einer Kopfstütze gelenkig
verbunden. Diese Kopfstütze
kann beim Aufrichten des Rückenteils
in eine Winkelstellung zum Rückenteil
verfahren werden. Um diese voreilende Bewegung zu bewirken ist,
vorgesehen, daß an
wenigstens einen Seitenholm des Rückenteils, vorzugsweise jedoch
an beiden Seiten des Rückenteils
jeweils ein Antriebslenker angeordnet ist, der über ein Gestänge mit
der Kopfstütze
des Rückenteils
derart gekoppelt ist, daß ab
einer bestimmten Stellung des Rückenteils
das Kopfteil eine gegenüber
dem Rückenteil
derart voreilend schwenkbar ist, daß die von dem Aufrichthebel
aufgebrachte resultierende Kraft erhöht ist. Dieses Gestänge besteht
im wesentlichen aus dem Antriebshebel und einer Koppel, die gelenkig
mit dem Antriebshebel verbunden ist. Das dem Antriebshebel gegenüberliegende
Ende der Koppelstange ist an einem Ausleger gelagert, der gegenüber dem
Seitenholm der Kopfstütze
nach unten vorsteht. Das Aufrichtgestänge kann in vielen Ausführungsformen
verwendet werden. So ist es beispielsweise denkbar, daß das Aufrichtgestänge als Mehrgelenkkette,
vorzugsweise als Dreigelenkkette ausgebildet ist, und daß ein Hebel
der Mehrgelenkkette ortsfest gelagert ist, während der andere Hebel der
an der Spindelmutter gelagerte Antriebshebel ist. Sofern die Mehrgelenkkette
eine Dreigelenkkette ist, besteht das Aufrichtgestänge aus
den beiden Hebeln, die im flachen Zustand des Kopfteils und/oder des
Fußteils
einen stumpfen Winkel einschließen, der
knapp unter 180° liegt.
Die Mehrgelenkketten könnten
direkt an den Seitenholmen des Kopfteils bzw. des Fußteils angreifen.
Dadurch ergibt sich eine konstruktiv besonders einfache Ausführung. Es
ist jedoch auch denkbar, daß zumindest
die das Rückenteil
aufrichtenden Mehrgelenkketten auf einen Aufrichthebel einwirken,
der die Längsholme
des Rückenteils
kontaktieren. In weiterer Ausgestaltung sollte dieser Aufrichthebel
an der dem Fußteil
abgewandten Seiten nach oben abgewinkelt sein, so daß zunächst durch
die Linearbewegung der Spindelmutter das Kopfteil verschwenkt wird,
sofern das Liegelement damit ausgerüstet ist. Damit die beiden
Fußteilelemente
beim Aufrichten in eine Winkelstellung gebracht werden, ist vorgesehen,
daß an
einem Element vorzugsweise an beiden Seiten im Bereich der Schwenkachse
ein Winkelbegrenzungselement festgelegt ist, welches vorzugsweise
bogen- oder segmentförmig
gestaltet ist.
-
Je nach Ausführung des Liegeelementes kann
mindestens ein Antriebsmotor in den Stirnendbereichen oder auch
im mittleren Bereich angeordnet sein.
-
Es ist jedoch auch möglich, daß der Motor bzw.
die Motoren auf einer festen Spindel, die auch als Hohlspindel ausgebildet
sein kann, verfahren. Der Motor kann bei einer entsprechenden Gestaltung eines
Abtriebsgliedes mit einer Innengewindebohrung direkt auf der Spindel
bzw. der Hohlspindel verfahren. Es ist jedoch auch möglich, daß auf die
Spindel bzw. auf die Hohlspindel ein Gleitschuh festgesetzt wird,
an den der Motor angeflanscht wird.
-
Bei dem in Rede stehenden Liegeelement kann
es erforderlich werden, dass das an die Verstelleinrichtung angeschlossene
Bauteil bzw. Bauteile von Hand abgesenkt werden. Dies kann, beispielsweise
bei einem Stromausfall erforderlich sein oder wenn die Verstelleinrichtung
defekt ist. Es ist deshalb in weiterer Ausgestaltung vorgesehen,
dass zur Notabsenkung des an die elektromotorische Verstelleinrichtung
angeschlossenen Bauteils bzw. Bauteile der Aufrichthebel lösbar, vorzugsweise
form- und/oder kraftschlüssig
mit der Spindelmutter gekoppelt ist. Im Falle der Notabsenkung könnte nunmehr der
Benutzer das Lattenrost anheben und den Aufrichthebel bzw. die Aufrichthebel
von der Spindelmutter abkoppeln. Durch das Eigengewicht fällt nunmehr das
Bauteil selbsttätig
in die gestreckte Lage zurück. Eine
form- und oder kraftschlüssige
Verbindung hätte den
Vorteil, dass zum Entkoppeln und auch wieder zum späteren Ankoppeln
keine Werkzeuge notwendig sind. Eine konstruktiv einfache Ausführung ist
gegeben, wenn die Verbindung durch einen Zapfen, eine Kalotte oder
dergleichen und eine zugeordnete Bohrung bzw. Ausnehmung gebildet
ist. Da sich mindestens ein Element dieser Verbindung elastisch
verformen läßt, wäre mit einem
mäßigen Kraftaufwand die
Verbindung zu lösen.
Bei einem Lattenrost sind insbesondere zum Verstellen des Rückenteils
relativ große
Kräfte
notwendig, da eine Belastung durch eine liegende Person erfolgt.
Um eine ausreichende Stabilität
sicherzustellen, ist vorgesehen, dass der Aufrichthebel bzw. die
Aufrichthebel als Doppelhebel ausgebildet sind, so dass sie aus
zwei beabstandeten Einzelhebeln gebildet sind. Außerdem würde dadurch
eine einseitige Belastung der Spindelmutter verhindert. Jeder Aufrichthebel
kann direkt an die Spindelmutter angeschlossen sein. Es ist jedoch auch
als weitere Variante durchführbar,
dass das Profilelement in einem Führungsprofil verschiebbar geführt und
mit einem Gleitschuh verbunden ist, der außen auf dem Führungsprofil
verschiebbar geführt ist.
Jeder Aufrichthebel ist dann an den Gleitschuh angelenkt. Sofern
der Aufrichthebel als Doppelhebel ausgebildet ist, ergibt sich ein
geringmöglicher
Abstand, wenn die Verbindungsbereiche zwischen dem Führungsprofil
und den parallel zum Führungsprofil verlaufenden
Seitenplatten liegen. Das Führungsprofil
ist in bevorzugter Ausführung
außen
glattflächig, so
dass sich daraus ein entsprechender Querschnitt des Gleitschuhes
ergibt. In bevorzugter Ausführung ist
das Führungsprofil
mehreckig gestaltet, so dass trotz der angesprochenen Lage der Verbindungsbereiche
der Einzelhebel noch ausreichende Führungsflächen zu Verfügung stehen.
-
Für
die Schwenkbewegung wird eine relativ geringe Kraft benötigt. Für die anfängliche
Bewegung des Aufrichtgestänges
für das
Rückenteil
wird zunächst
eine verhältnismäßig große Kraft
benötigt, insbesondere
wenn die Rückenlehne
durch den Oberkörper
einer Person belastet ist. Der Aufrichthebel muß dann in eine solche Stellung gebracht
werden, daß dieses
Moment bzw. diese Last aufgebracht werden kann. Es ist deshalb vorgesehen,
daß zunächst die
Kopfstütze
schwenkbar ist, und daß der Aufrichthebel
während
dieser Bewegung der Kopfstütze
oder unmittelbar danach oder auch zeitlich überlappen in eine zum Rückenteil
günstige
Stellung bewegbar ist. Sofern der Antriebsgetriebemotor verfährt und
die Spindel feststeht, ist vorgesehen, daß das Abtriebsglied des Antriebesgetriebemotors
eine zentrische Innengewindebohrung aufweist, die mit dem Gewinde
der Spindel bzw. der Hohlspindel in Eingriff steht. Normalerweise
wird bei einem Liegeelement der in Rede stehenden Art das Rückenteil
und das Fußteil
verstellt. Dem Rückenteil
und dem Fußteil
ist dann jeweils ein Antriebsgetriebemotor zugeordnet. In weiterer
Ausgestaltung ist jedoch noch vorgesehen, daß das Rückenteil und ggf. die Kopfstütze und
auch das Fußteil
mittels eines einzigen Antriebsgetriebemotors angetrieben werden.
Vorzugsweise müßten dann
die Eingangsglieder der Aufrichtgestänge miteinander gekoppelt werden,
daß auch wahlweise
nur das Rückenteil
oder nur das Fußteil verstellt
werden kann. Dem Antriebsgetriebemotor müßten dann entsprechende Koppelelemente, Schaltelemente
o.dgl. zugeordnet sein.
-
Anhand der beiliegenden Zeichnungen
wird die Erfindung noch näher
erläutert.
Es zeigen:
-
1 eine
erste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Liegeelementes
mit ausgefahrenem Kopf- und Fußteil,
-
2 eine
der 1 entsprechende
Darstellung, jedoch aus einer anderen Blickrichtung und verschwenkter
Kopfstütze,
und
-
3 bis 6 zwei Liegeelemente in verschiedenen
Ausführungen
und verschiedenen Stellungen, jeweils in Schemaskizzen.
-
7 die
in einem Führungsprofil
geführte Spindelmutter
mit dem Aufrichthebel in einer teilweise explosiv dargestellten
Ausführung
und
-
8 bis 11 der an einem Gleitschuh
festgesetzte Aufrichthebel sowie die in dem Führungsprofil geführte Spindelmutter
in vier verschiedenen Ansichten,
-
12 und 13 das Führungsprofil mit einem Kabelkanal
in zwei verschiedenen Ausführungen.
-
Das in den 1 und 2 dargestellte
Liegeelement 10 ist in vereinfachter Darstellung als Lattenrost
gezeichnet, um das Aufrichtgestänge
darzustellen. Das Liegeelement wird seitlich von zwei Längsholmen 11, 12 und
zwei Stirnholmen 13, 14 begrenzt. Das Liegeelement 10 ist
mit einem schwenkbaren Rückenteil 15,
einem damit gelenkig verbundenen Kopfteil 16 und einem
Fußteil 17 ausgestattet,
welches aus zwei Fußteilelementen 17a und 17b besteht,
die ebenfalls gelenkig miteinander verbunden sind. Bei der Ausführung nach
den 1 und 2 sind innenseitig benachbart
den Stirnholmen 13, 14 nicht näher erläuterte Antriebsmotore 18, 19 montiert,
die mit einem die Drehzahl herabsetzenden Getriebe gekoppelt sind.
Etwa über
die halbe Länge
des Lattenrostes 10 erstreckt sich jeweils vom Antriebsmotor 18, 19 aus
eine Gewindespindel 20, 21. Auf jede Gewindespindel 20, 21 ist
ein Verstellelement 22, 23 in Form einer Spindelmutter
aufgesetzt, die gegen Drehung gesichert ist. An jeder Spindelmutter 22, 23 ist ein
aus zwei Stäben
gebildeter Aufrichthebel 24, 25 drehbar gelagert.
Der der Rückenlehne 15 zugeordnete
Aufrichthebel 24 ist an einer Quertraverse 26 angeordnet,
die in den Seitenholmen der Rückenlehne 15 festgelegt
ist. In den Endbereichen der Quertraverse 26 sind zwei
Antriebshebel 27, 28 vorgesehen, die über Koppelstangen 29, 30 mit
Auslegern 31, 32 verbunden sind, die fest an der
Kopfstütze 16 befestigt
sind und gegenüber
den unteren Flächen der
seitlichen Holme vorstehen. Die Antriebslenker 27, 28,
die Koppelstangen 29, 30 und die Ausleger 31, 32 bilden
ein Antriebsgestänge
für die
Voreilung der Kopfstütze 16.
Wie die 1 und 2 zeigen, sind die beiden
Fußteilelemente 17a und 17b in
der ausgefahrenen Stellung in Winkelstellungen gefahren. Dazu sind
an dem dem Kopfteil bzw. der Rückenlehne 15 abgewandten
Fußteilelement
zwei Führungslenker 33, 34 gelagert,
die mit den anderen Enden an den Längsholmen 11, 12 angelenkt
sind. Die 2 zeigt, daß ab einer
bestimmten Winkelstellung die Kopfstütze 16 gegenüber der
Rückenlehne 16 schwenkbar
ist. Bei der Ausführung
gemäß den 3 bis 6 sind die beiden Antriebsmotore 18, 19 im mittleren
Bereich des Lattenrostes 10 montiert. Die Antriebsmotore 18, 19 treiben
ebenfalls die Gewindespindeln 20, 21 an. Bei den
beiden Ausführungen
ist jeder an den Spindelmuttern angelenkte Aufrichthebel 24, 25 das
Eingangslied einer Dreigelenkkette. Der zweite mit den Aufrichthebeln 24, 25 jeweils
gelenkig verbundene Hebel 35, 36 ist ortsfest
an dem zugehörigen
Längsholm 11, 12 gelagert.
Der Gelenkpunkt wirkt beim Rückenteil 16 auf
einen Aufstellhebel 37, der an dem dem Fußteil 17 abgewandten Ende
nach oben abgewinkelt ist. Dadurch wird auch die Kopfstütze gegenüber der
Rückenlehne
in eine Winkelstellung gebracht. Im Gegensatz zu der Darstellung
können
die beiden Gelenkpunkte der Hebel 24, 36 direkt
auf die Seitenholme des Rückenteils 16 einwirken.
Die 4 zeigt, daß zum Aufrichten
der Rückenlehne 16 und
des Fußteils 17 die
Spindelmuttern in Richtung zu den im mittleren Bereich angeordneten
Antriebsmotoren 18, 19 verfahren werden. In der
eingefahrenen Stellung gemäß der 3 stehen die Hebel 24, 36 und 25,35 unter
einem stumpfen Winkel zueinander, damit beim Verfahren der Spindelmuttern
die Gelenkpunkte nach oben wandern. Die 5 und 6 zeigen,
daß auch
die beiden Fußteilelemente 17a und 17b in
die Winkelstellungen verfahren, da an dem endseitigen Fußteilelement 17 ein Winkelbegrenzungsanschlag 38 befestigt
ist. Durch die Größe des Bogens
wird der eingeschlossene Winkel in der ausgefahrenen Stellung verschwenkt. In
nicht näher
dargestellter Weise können
die Spindeln in einem Gehäuse,
einem Rohr o.dgl. angeordnet werden, damit sie geschützt sind
und der notwendige Unfallschutz gegeben ist.
-
Bei der Ausführung nach den 7 bis 11 ist die
nichtsichtbare Spindelmutter in einem Führungsprofil 41 geführt. Sie
wird durch die Spindel 39 angetrieben. Auf dem Führungsprofil 41 ist
ein Gleitschuh 42 verschiebbar geführt, der mit der Spindelmutter entsprechend
der Darstellung nach der 11 über einen
Brückensteg 43 verbunden
ist. An den Gleitschuh 42 ist der aus den beiden Einzelhebeln 40a, 40b,
gebildete Aufrichthebel 40 lösbar festgelegt. Dazu sind
die senkrechten Wandteile des Gleitschuhs 42 entweder mit
Ausnehmungen mit Bohrungen oder mit vorstehenden Zapfen oder Kalotten
versehen. Entsprechend müssten
die Endbereiche der Einzelhebel 40a, 40b auch
mit Zapfen, Kalotten oder mit Bohrungen versehen sein, so dass durch
Verbiegen der Einzelhebel 40a oder 40b die Verbindungen zu
lösen sind.
Das Führungsprofil 41 hat
einen mehreckigen Querschnitt mit glatten Außenflächen. Zwei parallel und im
Abstand zu einander stehende Seitenwandteile stehen im Abstand zu
den zugeordneten Flächen
des Führungsprofils 41,
so dass die zugewandt liegenden Enden der Einzelhebel 40a, 40b in
diesen Abstandsraum eingreifen. Die Einzelhebel 40a, 40b des
Aufrichthebels 40 sind aus Flachstäben gebildet. Damit ein Durchbiegen
bei der Belastung verhindert wird, stehen sie hochkant. Damit sich
in der belasteten Stellung die rastende Verbindung nicht löst, und
ein Bewegungsraum für
die Einzelhebel 40a, 40b gegeben ist, ist der
Gleitschuh 42 an der dem Aufrichthebel zugewandten Seite
mit entsprechenden Schlitzen 44, 45 versehen,
die sich in Längsrichtung
der Spindel 39 erstrecken. Die 8 zeigt die Einheit gemäß der 7 in einer Unteransicht,
während
die 9 die Einheit im
montierten Zustand in einer Seitenansicht zeigt. Die 10 zeigt die Einheit nach
der 7 in einer Draufsicht
und die 11 in einer
Stirnansicht in der auch deutlich zu erkennen ist, dass die Spindelmutter 22 oder 23 in dem
Führungsprofil 41 schließend geführt ist.
-
Die 12 und 13 zeigen Führungsprofile 41,
die mit jeweils einem Kabelkanal 46 für ein Kabel 47 ausgestattet
sind. Im Gegensatz zu der dargestellten Ausführung könnte das Führungsprofil 41 auch mit
mehreren Kanälen
ausgestattet sein. Bei der Ausführung
nach der 12 ist der
Kabelkanal nach außen
offen, d.h. er ist durch eine Einziehung nach innen gebildet. In
seiner Grundkontur ist er kreisförmig. Die Öffnung ist
so, daß ein
Kabel durch leichte Verformung in den Kabelkanal 46 gedrückt werden
kann, so daß nach
der Endformung nicht mehr herausfällt. Bei der Ausführung nach
der 13 liegt der Kabelkanal
im Inneren und ist durch einen zusätzlichen Steg 48 gebildet.
Bei der Ausführung
nach der 12 liegt der
Kabelkanal 46 im Abstand zu den beiden Seitenwänden, während er
bei der Ausführung
nach der 13 in der Ecke
liegt, wodurch Material gespart wird. Bei beiden Ausführungen
liegen die Kabelkanäle 46 den
Schlitzen gegenüber.
Entgegen der Darstellung könnten
sie jedoch auch den anderen Wandungen zugeordnet sein.
-
In nicht dargestellter Weise könnte das
Verstellelement entgegen den Darstellungen auch ein Antriebsmotor
sein, der auf der feststehenden Spindel hin und her fährt. Der
Motor müßte dann
ein entsprechendes Abtriebsglied mit einem Innengewinde aufweisen.
Alternativ ist es auch möglich,
daß auf
die Gewindespindel ein Gleitschuh oder ein Halter gesetzt wird,
an den der Motor montiert wird.
-
Entgegen der Darstellung nach der 7 könnte das Führungsprofil 41 auch
eine Spindel oder auch eine Hohlspindel sein. Das Gewinde müßte sich nicht über die
gesamte Länge
erstrecken, sondern es könnte
vorbestimmte Stellen mit dem Gewinde versehen sein. Eine weitere
Möglichkeit
wäre, daß das Führungsprofil 41 innen
oder außen
mit einer Verzahnung versehen ist, die entweder als eine separate Zahnstange
an einer Wand festgemacht ist oder aber die Wand selbst könnte verzahnt
sein. In diesem Fall würde
die Verzahnung mit dem Getriebe eines Antriebsmotors in Eingriff
stehen. Der Motor und das Getriebe würden dann längs der Verzahnung des Führungsprofils 41 verfahren.
-
Die Endstellungen der Verstellelemente 22, 23 müssen begrenzt
werden. Dies kann über
entsprechend montierte Endschalter erfolgen. Alternativ wäre es möglich, daß die Verstellelemente 22, 23 gegen
Anschläge
fahren und daß durch
mindestens eine Überstromerkennung
die Abschaltung erfolgt beispielsweise durch ein Überstromrelais
oder ein Halbleiterelement als Schalter. Ferner wäre es auch möglich, daß beim Ansprechen
einer elektrischen und/oder einer mechanischen Überlastsicherung der jeweilige
Antriebsmotor abgeschaltet wird.
-
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Die kinematischen Aufrichtgestänge
sind beispielhaft zu sehen. Wesentlich ist, daß an den Spindelmuttern 22, 23 Aufrichthebel 24, 25 schwenkbar
gelagert sind, die Teil des Aufrichtgestänges sind. Ferner ist wesentlich,
daß im flachgelegten
Zustand die zur Verstellung der Rückenlehne 15 und des
Fußteils 17 sowie
ggf. des Kopfteiles 16 notwendigen Bauelemente gegenüber den
oberen und unteren Flächen
der Längsholme 11, 12 des
Lattenrostes 10 nicht vorstehen oder nur unwesentlich vorstehen.