DE20210493U1 - Katheterfixierung - Google Patents
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Abstract
Fixiervorrichtung für einen Katheter, insbesondere für einen Epidural-, Plexus- oder Spinalkatheter, mit einem auf die Haut eines Patienten aufklebbaren Basisteil (1), an dem über eine Anlenkung (6) ein über das Basisteil (1) verschwenkbares Abdeckteil (3) angelenkt ist, wobei das Basisteil (1) eine seitliche, zu einem Seitenrand (4) des Basisteils (1) hin offene Ausnehmung (5) zur Aufnahme eines Katheters (7) sowie Verriegelungsmittel aufweist, die das Abdeckteil (3) in seiner verschwenkten, das Basisteil (1) dabei nahezu vollständig abdeckenden Stellung auf dem Basisteil (1) unter klemmendem Einschluss des dazwischen hindurchgeführten Katheters (7) verriegelt, dadurch gekennzeichnet, dass Basisteil (1), Abdeckteil (3) und Verriegelungsmittel Teile eines Klettenhaftverschlusses bilden.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Fixiervorrichtung für einen Katheter, insbesondere für einen Epidural-, Plexus- oder Spinalkatheter, mit einem auf die Haut eines Patienten aufklebbaren Basisteil, an dem über eine Anlenkung ein über das Basisteil verschwenkbares Abdeckteil angelenkt ist, wobei das Basisteil eine seitliche, zu einem Seitenrand des Basisteils hin offene Ausnehmung zur Aufnahme eines Katheters sowie Verriegelungsmittel aufweist, die das Abdeckteil in seiner verschwenkten, das Basisteil dabei nahezu vollständig abdeckenden Stellung auf dem Basisteil unter klemmendem Einschluss des dazwischen hindurchgeführten Katheters verriegelt.
- Die Einleitung von Medikamenten in den Epiduralraum, in die Gefäßnervenscheiden oder in die Rückenmarksflüssigkeit wird in vielen medizinischen Bereichen durchgeführt, besonders häufig für die Betäubung von zu operierenden Körperteilen (als selbständiges Anästhesieverfahren oder in Kombination mit einer Vollnarkose) sowie für die Behandlung von postoperativen Schmerzen oder auch Schmerzen anderer Ursache. Dabei werden die Medikamente üblicherweise über einen dünnen Katheter (dünne Kunststoffleitung), der mit einer speziellen Punktionstechnik in den erwünschten Körperbereich des Patienten eingeführt wird, appliziert. Die Methode ist seit Jahrzehnten weltweit etabliert. Als Beispiel kann die weltverbreitete Epiduralanalgesie zur Stillung der Geburtsschmerzen genannt werden.
- Um seine Aufgabe – Zuführen von Medikamenten in den gewünschten Bereich – zuverlässig erfüllen zu können, darf der Katheter seine vorbestimmte Lage nicht verlassen. Dennoch kommt es nicht selten zu Lageveränderungen des Katheters innerhalb des Körpers des Patienten. Das Problem ist als Dislodgement bekannt.
- Zur Verhinderung des Dislodgements wurden bereits zahlreiche Techniken und Vorrichtungen vorgeschlagen. Die einfachste und wahrscheinlich meist verbreitete Technik ist das Fixieren des Katheters auf der Haut mittels Pflaster oder Klebefolie. Dieser Methode haften jedoch zahlreiche Nachteile an. Eine weitere Fixierungsmethode stellt das chirurgische Annähen des Katheters an der Haut nahe der Austrittsstelle dar. Auch diese Methode ist mit zahlreichen Nachteilen behaftet. Es wurden daher bereits eine Vielzahl von speziellen Fixiervorrichtungen entwickelt, die am Körper des Patienten zu befestigen sind.
- Die eingangs beschriebene Fixiervorrichtung lässt sich der
DE 199 54 129 A1 entnehmen. Dargestellt und beschrieben ist hier eine Fixiervorrichtung für einen Epiduralkatheter. Basisteil und Abdeckteil bestehen aus Kunststoffschalen, die über ein Scharnier verschwenkbar miteinander verbunden sind. Das Basisteil weist eine seitlich offene Öffnung auf, durch die der Katheter seitlich in die Fixiervorrichtung eingesetzt werden kann. Ein Kanal erstreckt sich quer über das Basisteil und weist Vorsprünge auf, gegen die der Katheter zur Anlage kommt. Wird das deckelförmige Abdeckteil geschlossen, übergreift es die seitliche Öffnung und wird durch eine Verriegelung im geschlossenen Zustand gehalten. An der Unterseite des Abdeckteils sind Zähne vorgesehen, die im geschlossenen Zu stand des Deckels zur Anlage an der Oberseite des Katheters kommen, so dass dieser zwischen diesen Zähnen und den Vorsprüngen festgehalten wird. - Nachteilig bei dieser vorbekannten Ausführungsform ist die Ausbildung aus hartem Kunststoff, so dass der Patient – z.B. bei Fixierung eines Epiduralkatheters auf seinem Rücken – in Rückenlage Diskomfort hat; diese vorbekannte Vorrichtung schränkt den Patienten auch in seinen Bewegungen ein. Nachteilig erscheint ferner, dass die Vorrichtung für jede Inspektion oder Desinfektion der Austrittsstelle vollständig geöffnet werden muss, so dass der Katheter bei diesem Vorgang unfixiert bleibt. Ferner besteht die Gefahr, dass die hier vorgesehene Klemmtechnik zu Einengungen des Katheters führt.
- Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Fixiervorrichtung zu entwickeln, die
-
- – den Katheter sicher gegen jede Dislokation schützt,
- – nicht invasiv ist,
- – im Gebrauch nicht kompliziert oder zeitaufwendig ist,
- – den Katheter auch bei längerer Liegedauer nicht schädigt und/oder sein Lumen nicht einengt,
- – die Einstichstelle (Austrittsstelle des Katheters aus der Haut) vor Infektion schützt,
- – eine Inspektion, Desinfektion und/oder einen Verbandswechsel der Austrittsstelle nicht stört,
- – die Möglichkeit bietet, die Katheterlage ohne großen Aufwand jederzeit beurteilen und ggf. korrigieren zu können (z.B. den Katheter etwas zurückzuziehen und ihn danach in der neuen Position wieder zu fixieren),
- – möglichst flach und weich ist, um keinen Druck auf die Haut auszuüben (z.B. bei Fixierung eines Epiduralkatheters auf dem Rücken des Patienten),
- – den Patienten in seinen Bewegungen nicht einschränkt und
- – kostengünstig ist.
- Ausgehend von der eingangs beschriebenen Fixiervorrichtung werden alle diese Ziele in überraschend einfacher Weise dadurch erreicht, dass Basisteil, Abdeckteil und Verriegelungsmittel Teile eines Klettenhaftverschlusses bilden.
- Diese erfindungsgemäße Fixiervorrichtung erfüllt alle vorstehend genannten Voraussetzungen. Die Katheterfixierung kann schnell und ohne zusätzliche Materialien durchgeführt werden. Die Fixiervorrichtung sollte als vorsterilisierter Einmalartikel hergestellt werden, wobei die Herstellungskosten unter dem Preis einer Annaht liegen dürften.
- Die Außenkontur der Fixiervorrichtung kann rechteckig mit abgerundeten oder abgeschrägten Ecken oder aber insgesamt ovalförmig ausgebildet sein.
- Dabei ist es zweckmäßig, wenn sich die angenähert senkrecht zu dem genannten, die offene Ausnehmung aufweisenden Seitenrand verlaufende Anlenkung zwischen Basisteil und Abdeckteil nur über eine Teillänge des Längsrandes erstreckt und zumindest den Bereich neben der seitlichen Ausnehmung frei lässt. Dies gibt die Möglichkeit, zur Inspektion der Einstichstelle, zur Desinfektion oder dgl. nur den die seitliche Ausnehmung abdeckenden Abschnitt des Abdeckteils hochzuklappen, hierbei aber den im Klettverschluss eingeklemmten Katheterabschnitt in seiner fixierten Stellung zu belassen.
- Ferner ist es vorteilhaft, wenn die Oberseite des Abdeckteils als Beschriftungsfeld ausgebildet ist. Denn dies gibt die Möglichkeit, wichtige Fakten (Punktionsdatum, Punktionstiefe, Länge des Katheters im Patienten) direkt an der Punktionsstelle auf der Oberseite der Fixierung zu notieren.
- Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und werden in Verbindung mit weiteren Vorteilen der Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert.
- In der Zeichnung ist eine als Beispiel dienende Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
-
1 eine Fixiervorrichtung in aufgeklapptem Zustand; -
2 die Fixiervorrichtung in einer Darstellung gemäß1 mit einem eingelegten Katheter und -
3 die Fixiervorrichtung gemäß2 in geschlossenem Zustand. - Die dargestellte Fixiervorrichtung besteht aus einem angenähert rechteckigen Basisteil
1 , an dessen einem Längsrand2 ein Abdeckteil3 angelenkt ist. Basisteil1 und Abdeckteil3 bilden die beiden Teile eines Klettenhaftverschlusses. - in Basisteil
1 ist eine seitliche, zu einem Seitenrand4 hin offene Ausnehmung5 vorgesehen, die zum Seitenrand4 hin in eine verjüngte Einschuböffnung5a übergeht. - Das Abdeckteil
3 ist an dem Basisteil1 über eine Anlenkung6 angelenkt, die sich angenähert senkrecht zu dem genannten, die offene Ausnehmung5 aufweisenden Seitenrand4 , aber nur über eine Teillänge des Längsrandes2 erstreckt und zumindest den Bereich neben der seitlichen Ausnehmung5 frei lässt. - Die patientennahe Unterseite des Basisteils
1 ist mit einem in der Zeichnung nicht näher dargestellten klebenden Material beschichtet und mit einer Abziehfolie geschützt. - Nach der Platzierung eines Katheters
7 wird das Basisteil1 nach Entfernen der genannten Abziehfolie auf die Haut des Patienten aufgeklebt und zwar so, dass die Austrittsstelle des Katheters aus der Haut (Punktionsstelle8 ) ungefähr in der Mitte der Ausnehmung5 liegt, die einen Durchmesser von z.B. 12–15 mm aufweisen kann. Der Katheter7 wird dann auf der Oberseite des Basisteils1 mit vorzugsweise zwei Schleifen aufgelegt; dann wird das Abdeckteil3 über das Basisteil verschwenkt und auf dieses fest aufgedrückt, um so den Klettverschluss zu schließen. In dieser Verschlussstellung deckt das Abdeckteil3 das Basisteil1 nahezu vollständig ab. Der Katheter7 ist in dieser Verschließstellung zwischen Basisteil1 und Abdeckteil3 sicher fixiert. Auf die Punktionsstelle8 kann bei Bedarf ein kleiner Tupfer gelegt werden, der von dem Deckelteil auf der Stelle gehalten wird. - Die Punktionsstelle
8 kann ohne Gefahr für die Fixierung des Katheters7 inspiziert werden, da – wie3 deutlich macht – nur der die Ausnehmung5 abdeckende Abschnitt des Abdeckteils3 aufgeklappt werden kann. In dieser aufgeklappten Stellung kann z.B. der Tupfer gewechselt werden. - Der Katheter
7 selbst kann jederzeit von der Fixierung befreit und danach neu fixiert werden. -
3 lässt überdies erkennen, dass die Oberseite des Abdeckteils3 als Beschriftungsfeld ausgebildet ist.
Claims (5)
- Fixiervorrichtung für einen Katheter, insbesondere für einen Epidural-, Plexus- oder Spinalkatheter, mit einem auf die Haut eines Patienten aufklebbaren Basisteil (
1 ), an dem über eine Anlenkung (6 ) ein über das Basisteil (1 ) verschwenkbares Abdeckteil (3 ) angelenkt ist, wobei das Basisteil (1 ) eine seitliche, zu einem Seitenrand (4 ) des Basisteils (1 ) hin offene Ausnehmung (5 ) zur Aufnahme eines Katheters (7 ) sowie Verriegelungsmittel aufweist, die das Abdeckteil (3 ) in seiner verschwenkten, das Basisteil (1 ) dabei nahezu vollständig abdeckenden Stellung auf dem Basisteil (1 ) unter klemmendem Einschluss des dazwischen hindurchgeführten Katheters (7 ) verriegelt, dadurch gekennzeichnet, dass Basisteil (1 ), Abdeckteil (3 ) und Verriegelungsmittel Teile eines Klettenhaftverschlusses bilden. - Fixiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die angenähert senkrecht zu dem genannten, die offene Ausnehmung (
5 ) aufweisenden Seitenrand (4 ) verlaufende Anlenkung (6 ) zwischen Basisteil (1 ) und Abdeckteil (3 ) nur über eine Teillänge des Längsrandes (2 ) erstreckt und zumindest den Bereich neben der seitlichen Ausnehmung (5 ) frei lässt. - Fixiervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Ausnehmung (
5 ) zum Seitenrand (4 ) hin in eine verjüngte Einschuböffnung (5a ) übergeht. - Fixiervorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die patientennahe Unterseite des Basisteils (
1 ) mit einem klebenden Material beschichtet und mit einer Abziehfolie geschützt ist. - Fixiervorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite des Abdeckteils (
3 ) als Beschriftungsfeld ausgebildet ist.
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Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
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