DE20209737U1 - Dach- bzw. Fassadenverkleidung und Paneel für eine solche Bedeckung - Google Patents
Dach- bzw. Fassadenverkleidung und Paneel für eine solche BedeckungInfo
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Description
Dach- bzw. Fassadenverkleidung und Paneel für eine solche Bedeckung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dach- bzw. Fassadenverkleidung, bestehend aus Holzleisten und Verkleidungspaneelen aus Metall, wobei jedes Paneel zusammengesetzt ist aus einer Mittelpartie und zwei Randpartien, die an den Rändern gegenüber der Mittelpartie profiliert sind.
In Dach- bzw. Fassadenverkleidungen dieser Art sind mehrere angrenzende Paneele aneinander befestigt, wobei eine der Randpartien von jedem Paneel eine Holzleiste überlappt und an der anderen Randpartie eines angrenzenden Paneels befestigt ist.
Es gibt zwei Probleme. Einerseits müssen die Paneele an den Leisten befestigt werden, und andererseits muss die Verbindung zwischen zwei angrenzenden Paneelen dicht sein.
In den bekannten Dach- bzw. Fassadenverkleidungen wird das erste Problem dadurch gelöst, dass die Enden der angrenzenden Randpartien von zwei Paneelen eingefasst werden, wodurch vor Ort eine Einbördelmaschine benötigt wird. Diese Maschine ist teuer, und ihr Einsatz vor Ort ist nicht immer einfach. Das Einfassen ist außerdem sehr zeitraubend.
Für die Befestigung auf den Leisten werden Nägel durch die Randpartien in die Leisten geschlagen. Die Köpfe der Nägel bleiben sichtbar, und es ist nicht auszuschließen, dass entlang der Nägel Wasser eindringen kann.
Ziel der Erfindung ist es, diese Nachteile zu beseitigen und eine Dach- bzw. Fassadenverkleidung zu bieten, bei der die Verbindungen zwischen den Paneelen dicht sind ohne Gebrauch von einer Einbördelmaschine zu machen und bei der die Befestigung der Paneele an den Leisten von außen nicht sichtbar ist.
Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass eine erste dieser Randpartien eine Leiste bedeckt und eine Außenseite hat, die sich nach unten erstreckt und deren Rand nach innen und nach oben so umgebogen ist, dass er eine nach oben offene Eingriffrille; die zweite
dieser Randpartien eine Seite hat, die sich neben einer zweiten Leiste nach oben erstreckt, und einen Rand hat, der zur mittleren Partie so umknickt, dass er eine nach unten offene Rille bildet; Befestigungshaken auf der zweiten Leiste verteilt sind, die auf der oberen Seite dieser zweiten Leiste befestigt sind und ein umgebogenes Ende haben, das in die Eingriffsrille der zweiten Randpartie eingreift; die erste Randpartie eines der angrenzenden Paneele die Befestigungshaken bedeckt, die auf der oberen Seite der ersten Leiste, die es bedeckt, angebracht sind und die Rille dieser ersten Randpartie in die umgebogenen Enden der an dieser Leiste befestigten Befestigungshaken und gleichzeitig in das nach unten gerichtete Ende des umgebogenen Randes der zweiten Randpartie eines angrenzenden Paneels eingreift, und zwar das Ende, das in die oben erwähnten Enden der Haken eingehakt wird.
Ein Paneel wird auf einer Leiste durch Haken gehalten, deren Befestigung an der Leiste durch dieses Paneel bedeckt wird.
Es gibt Dachbeläge, bei denen die Paneele durch an die Leisten genagelte Haken gehalten werden. Jedoch bedeckt keines der Paneele auf beiden Seiten einer Leiste diese Leiste. Diese zwei Paneele grenzen mit den vertikalen Randpartien, die einen umgebogenen Außenrand und an die Leiste genagelte Haken haben, an die Leiste, und die an die Leiste genagelten Haken wirken auf diese umgebogenen Ränder der oben erwähnten Randpartien. Die Leiste und die Haken sind durch einen Streifen bedeckt, dessen Längsränder mit den oben erwähnten umgebogenen Rändern und den Enden der Haken durch Bördelung verbunden. Die Konstruktion dieser Dachbeläge erfordert einen hohen Arbeitsaufwand und die Verwendung von Bördelmaschinen.
Vorzugsweise bedeckt gemäß der Erfindung die erste Randpartie eine Leiste und hat eine Seite, die praktisch lotrecht zur mittleren Partie ist und gegen eine laterale Seite der Leiste anliegt, eine Auflage, die den oberen Teil der Leiste bedeckt, und eine Außenseite, die entlang der lateralen Seite, die der Leiste entgegengesetzt ist, nach unten geneigt ist und den nach außen umgebogenen Rand aufweist.
Die zur Leiste lotrechte Seite hält das Paneel zwischen zwei Leisten fest und sorgt für eine perfekte und starre Befestigung des Paneels.
Vorzugsweise weist die zweite Randpartie eine Seite auf, die von der Mittelpartie zur Oberseite der lateralen Wand einer zweiten Leiste geneigt ist, wobei diese Seite den zur Mittelpartie umgebogenen Rand aufweist und so die nach unten offene Rille bildet.
Die geneigte Seite ermöglicht eine laterale Ausdehnung ohne Paneelprobleme.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung sind die Paneele auf der Unterseite ihrer Mittelpartie mit einer Schalldämmung versehen.
Dadurch wird das Geräusch von Regen und Wind auf den Paneelen stark reduziert.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Paneel, das speziell für die Verwendung in einer Dach- bzw. Fassadenverkleidung gemäß der Erfindung bestimmt ist.
Zur Verdeutlichung wird im Folgenden ein erläuterndes und nicht einschränkendes Ausführungsbeispiel einer Dachverkleidung und eines Paneels gemäß der Erfindung beschrieben, wobei Bezug auf die in der Anlage beigefügten Zeichnungen genommen wird, in denen:
Bild 1 eine Perspektivansicht eines Teils der Dachverkleidung gemäß der Erfindung darstellt;
Bild 2 einen vergrößerten Schnitt entlang der Linie II-II von Bild 1 darstellt;
Bild 3 eine Perspektivansicht eines Befestigungshakens der Dachverkleidung von Bild 1 darstellt;
Bild 4 eine Perspektivansicht eines Paneels der Dachverkleidung von Bild 1 darstellt.
Bild 4 eine Perspektivansicht eines Paneels der Dachverkleidung von Bild 1 darstellt.
Die in Bild 1 und 2 dargestellte Dachverkleidung umfasst Leisten 1 aus Holz und Verkleidungspaneele 2 aus Kupfer, Zink, Aluminium, rostfreiem Stahl oder einem beliebigen anderen beschichteten Metall.
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Die Leisten 1 mit rechteckigem Schnitt sind an eine Latte 3 genagelt oder geschraubt, z. B. aus verdichtetem Holz, die wiederum mit Sparren 4 befestigt sind.
Jedes Verkleidungspaneel besteht aus einem zentralen Längsstück 5 und zwei Profilrandpartien 6 und 7 entlang der entgegengesetzten Längsränder der Mittelpartie 5.
Die erste Randpartie 6 besitzt lotrecht zur Mittelpartie 5 eine Seite 8, parallel zur Mittelpartie 5 eine Auflage 9 und eine Außenseite 10, die nach unten geneigt ist und einen Rand 11 aufweist, der so nach unten gebogen ist, dass er eine nach oben gerichtete Eingriffsrille 12 bildet, wie es im Detail in Bild 4 dargestellt ist.
Die zweite Randpartie 7 umfasst eine Seite 13, die ausgehend von der Mittelpartie 5 nach oben geneigt ist, und eine zur Mittelpartie 5 umgebogene Randpartie 14, so dass eine nach unten offene Rille 15 entsteht.
Wenn die Verkleidungspaneele 2 in der in Bild 1 und 2 dargestellten Dachverkleidung befestigt werden, befindet sich die lotrechte Seite 8 der Randpartie 6 an einer lateralen Seite einer ersten Leiste 1, während die geneigte Seite 13 der Randpartie 7 sich praktisch bis gegen die obere Partie Stück einer lateralen Seite einer zweiten Leiste 1 nach oben erstreckt.
Diese Paneele sind an Leisten 1 mit Befestigungshaken befestigt, die entlang der Leisten 1 verteilt sind.
Wie in Bild 3 dargestellt, umfasst ein Befestigungshaken 16 ein mit Löchern 18 versehenes Befestigungsstück 17 und eine nach unten geneigte Seite 19, deren Ende 20 um ca. 180° umgebogen ist. Die Neigung der Partie 19 ist ähnlich der einer Seite 13.
Mehrere Befestigungshaken 16 sind mit ihrer Befestigungsseite 17 an der oberen Seite der Leiste 1 mit Schrauben oder Nägeln 19 befestigt, die durch die Löcher 18 in die Leiste 1 geschraubt bzw. genagelt sind. Ihr Teil 19 hängt im umgebogenen Rand 14 der Seite 13 einer Randpartie 6, und das Ende 20 ist in die Rille 15 des umgebogenen Randes 14 eingeführt, wie es in Bild 1 und 2 dargestellt ist.
Die entgegengesetzte Randpartie 6 bedeckt die vorhergehende Leiste 1 und an dieser Leiste 1 befestigten Befestigungshaken 16. Insbesondere bedeckt die Auflage 9 die Befestigungsteile 17 und folglich die Schrauben oder Nägel 21. Die äußere geneigte
Seite 10 hat praktische die gleiche Neigung wie die Seite 13 und die Partien 19. Ihre Rille 12 greift in die Enden der geneigten Partien 19 der Haken 16 sowie das nach unten geneigte Ende des gebogenen Randes 14 der geneigten Seite 13 eines bereits angebrachten angrenzenden Verkleidungspaneels 2.
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So erhält man eine dichte Verbindung zwischen zwei angrenzenden Paneelen 2, die gleichzeitig an einer Leiste 1 befestigt sind, wobei die Schrauben bzw. Nägel 21 von außen nicht sichtbar sind.
Die untere Seite des Mittelteils 5 von jedem Paneel 1 ist mit einem schalldämmenden Material 22 bedeckt, das für Lärmisolation sorgt.
Beim Bau der Dachverkleidung wird ein erstes Paneel 2 angebracht. Befestigungshaken 16 werden mit ihrem Ende in die Rille 15 der Randpartie 7 von Paneel 2 eingeführt und an der Spitze einer Leiste 1 vernagelt. Die andere Randpartie kann eine andere Form haben als die zuvor beschriebene Randpartie 6, da sie sich an einem Rand des Daches befindet.
Beim Anbringen eines zweiten Paneels 2 greift die Rille 12 seiner Randpartie 6 in die umgebogenen Enden 20 der oben genannten Befestigungshaken 16. Nach der Anbringung wird seine andere Randpartie 7 mit Befestigungshaken 16 in der zuvor beschriebenen Weise befestigt, und so weiter, bis alle Paneele 2 angebracht worden sind.
Die Mittelpartie 5 muss nicht unbedingt völlig flach sein. Sie kann in Quer- wie auch in Längsrichtung mit Rippen versehen sein.
Der Bau des zuvor beschriebenen Daches ist sehr leicht und einfach, und man erhält eine völlig dichte Verbindung zwischen den angrenzenden Paneelen 2. Bereits eine Neigung von 5 % kann genügen.
Obschon eine Dachverkleidung beschrieben wurde, ist offensichtlich, dass mit den gleichen Leisten 1, Paneelen 2 und Befestigungshaken 16 auch eine Fassadenverkleidung realisiert werden kann.
• ·
Es ist ebenfalls offensichtlich, dass an dem oben beschriebenen Beispiel zahlreiche Veränderungen vorgenommen werden können ohne den Rahmen der Erfindung, wie sie in den folgenden Patentansprüchen beschrieben ist, zu überschreiten.
Of;·.
Claims (10)
1. Dach- bzw. Fassadenverkleidung, bestehend aus Leisten (1) aus Holz und Verkleidungspaneelen (2) aus Metall, wobei jedes Paneel (2) eine Mittelpartie (5) und zwei Profilrandpartien (6, 7) entlang der entgegengesetzten Ränder der Mittelpartie (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass
- eine erste dieser Randpartien (6) eine Leiste (1) bedeckt und eine Außenseite (10) aufweist, die sich nach unten erstreckt und deren Rand so nach innen und nach oben umgebogen ist, dass er eine nach oben offene Eingriffrille (12) bildet;
- die zweite dieser Randpartien (7) eine Seite (13) aufweist, die sich neben einer zweiten Leiste (1) nach oben erstreckt und einen Rand (5) aufweist, der so zur Mittelpartie (5) umgebogen ist, dass er eine nach unten offene Eingriffrille (15) bildet;
- Befestigungshaken (16) auf der zweiten Leiste (1) verteilt sind, die an der Oberseite dieser zweiten Leiste (1) befestigt sind und ein umgebogenes Ende (20) aufweisen, das in die Eingriffrille (15) der zweiten Randpartie (7) eingreift;
- die erste Randpartie (6) eines der zwei angrenzenden Paneele (2) die Befestigungshaken (16) bedeckt, die an der Oberseite der Leiste (1), die sie bedeckt) befestigt sind, und die Rille (12) dieser ersten Randpartie (6) in die umgebogenen Enden (20) der an der Leiste (1) befestigten Befestigungshaken (16) eingreifen und gleichzeitig in das nach unten gerichtete Ende des umgebogenen Randes (14) der zweiten Randpartie (7) eines angrenzenden Paneels (2) eingreift, und zwar das Ende, das in die oben erwähnten Enden (20) der Befestigungshaken (16) eingehakt wird.
2. Dach- bzw. Fassadenverkleidung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Randpartie (6), die eine Leiste (1) bedeckt, eine Seite (8), die praktisch lotrecht zur Mittelpartie (5) ist, die sich an einer lateralen Seite der Leiste (1) befindet, eine Auflage (9), die die Oberseite der Leiste (1) bedeckt, und eine Außenseite (10) aufweist, die entlang der lateral entgegengesetzten Seite der Leiste (1) nach unten geneigt ist und einen nach innen umgebogenen Rand aufweist.
3. Dach- bzw. Fassadenverkleidung gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, das die zweite Randpartie (7) eine Seite (13) aufweist, die ausgehend von der Mittelpartie (5) zur Oberseite der lateralen Wand einer zweiten Leiste (1) geneigt ist, wobei diese Seite (13) den Rand (14) aufweist, der zur Mittelpartie (5) so umgebogen ist, dass er die nach unten offene Rille (15) bildet.
4. Dach- bzw. Fassadenverkleidung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Befestigungshaken (16) eine Befestigungspartie (17) aufweist, die an der Oberseite der Leiste (1) befestigt, vorzugsweise genagelt oder verschraubt, ist, und eine nach unten geneigte Partie (19), deren Ende (20) umgebogen ist und in die Eingriffsrille (15) der zweiten Randpartie (7) eingreift.
5. Dach- bzw. Fassadenverkleidung gemäß einem der Ansprüche 2, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (9) der ersten Randpartie (6) die an der Oberseite der ersten Leiste (1) befestigten Befestigungspartien (17) bedeckt und die Rille (12) dieser ersten Randpartie (6) in die geneigten Partien (19) der an der oben genannten Leiste (1) befestigten Befestigungshaken (16) sowie in das nach unten geneigte Ende des umgebogenen Randes (14) der geneigten Seite (13) der zweiten Randpartie (7) eines vorhergehenden Paneels (2) eingreift, falls eine erste Randpartie (6) eines vorhergehenden Paneels (2) an der ersten Leiste (1) in der oben beschriebenen Weise befestigt ist.
6. Dach- bzw. Fassadenverkleidung gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Paneele (2) an der unteren Fläche ihres Mittelstücks mit einer Schalldämmung versehen sind.
7. Paneel für Dach- bzw. Fassadenverkleidung, bestehend aus einer Mittelpartie (5) und zwei Profilrandpartien (6, 7) an den entgegengesetzten Rändern der Mittelpartie (5), dadurch gekennzeichnet, dass
- eine erste dieser Randpartien (6) eine Außenseite (10) mit einem Rand (11) aufweist, der so nach unten umgebogen ist, dass er eine Eingriffrille (12) bildet;
- die zweite dieser Randpartien (7) eine Seite (13) mit einem Rand (14) aufweist, der so zur Mittelpartie (5) umgebogen ist, dass er eine Rille (15) bildet.
8. Paneel gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Randpartie (6) eine Seite (8), die praktisch lotrecht zur Mittelpartie (5) ist, eine Auflage (9) und die Seite (10) aufweist, die nach unten geneigt ist und den nach innen umgebogenen Rand (11) aufweist.
9. Paneel gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Randpartie (7) eine ausgehend vom Mittelstück (5) geneigte Seite (7) aufweist, wobei diese Seite den Rand (14) aufweist, der zur Mittelpartie (5) so umgebogen ist, dass er die zur Mittelpartie (5) offene Rille (15) bildet.
10. Paneel gemäß einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es auf der unteren Fläche seines Mittelstücks (5) mit einer Schalldämmung versehen ist.
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