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DE20206806U1 - Sitzmöbel - Google Patents

Sitzmöbel

Info

Publication number
DE20206806U1
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DE
Germany
Prior art keywords
backrest
seating furniture
furniture according
headrest
lever
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20206806U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ferdinand Lusch GmbH and Co KG
Original Assignee
Ferdinand Lusch GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE20206806U1 publication Critical patent/DE20206806U1/de
Priority to EP03005561A priority patent/EP1358822A3/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C1/00Chairs adapted for special purposes
    • A47C1/02Reclining or easy chairs
    • A47C1/031Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts
    • A47C1/036Reclining or easy chairs having coupled concurrently adjustable supporting parts the parts including a head-rest

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Chairs For Special Purposes, Such As Reclining Chairs (AREA)
  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Description

Sitzmöbel
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Sitzmöbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Um dem Benutzer eines Sitzmöbels die Möglichkeit zu bieten, unterschiedliche Sitzpositionen einnehmen zu können, ist es bekannt, die Rückenlehne des Sitzmöbels zu verstellen von einer aufrechten Sitzposition bis zu einer nahezu Liegeposition, in der eine besonders entspannte Nutzung möglich ist.
Die Verstellung der Rückenlehne kann dabei manuell oder motorisch erfolgen, wobei vielfach eine Fußstütze vorgesehen ist, die bewegungsabhängig von der Verstellung der Rückenlehne in eine Gebrauchsposition aufschwenkbar ist.
Zur Optimierung des Benutzungskomforts wird auch eine Verstellung der Kopf stütze gewünscht, deren Positionen abhängig von den Stellungen der Rückenlehne sein soll.
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATEW* A'NB TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 26.04.2002 Seite 2
Die prinzipielle Verstellung einer Kopfstütze ist beispielsweise aus der US 4 691 961 bekannt, wobei diese Verstellung allerdings nicht bewegungsabhängig von der Rückenlehne erfolgt, sondern jeweils separat vorgenommen werden muß.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel der gattungsgemäßen Art so weiter zu entwickeln, daß mit konstruktiv einfachen Mitteln eine den Bedürfnissen des Benutzers angepaßte, von der Bewegung bzw. Stellung der Rückenlehne abhängige Verstellung der Kopfstütze möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Sitzmöbel gelöst, das die Merkmale des Anspruchs 1 oder 2 aufweist.
Die konstruktive Ausbildung gemäß dem Anspruch 1 zeichnet sich neben einer einfachen baulichen und daher kostengünstigen Realisierung insbesondere durch die universelle Ersetzbarkeit aus.
Nach diesem Vorschlag erfolgt eine von der Bewegung der Rückenlehne abhängige Verstellung des Kopfteiles auch bei einem Sitzmöbel, dessen Sitzteil und Armlehne feststehen und lediglich die Rückenlehne verschwenkbar ist, beispielsweise mittels einer Gasdruckfeder.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung des Sitzmöbels gemäß Anspruch 1 ist die Koppelstange an einem Ende eines Winkelhebels angeschlossen, an dessen anderem Ende ein Schwenkglied des Schwenkbeschlages, der mit dem Sitzteil verbunden ist, befestigt ist.
Hierdurch wird eine dem Bedürfnis des Benutzers angepaßte optimale Verstellung der Kopfstütze erreicht. So verschwenkt die Kopfstütze zunächst bei einer ersten Rückstellung der Rückenlehne nach vorne, so daß in dieser Position, wie sie gerne beim Fernsehen eingenommen wird, eine ausreichende Unterstützung des Kopfes erfolgt, in der der Kopf üblicherweise relativ gerade gehalten wird.
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATÖNT AtTO TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 26.04.2002 Seite 3
Bei einem weiteren Verschwenken der Rückenlehne in eine Rückenlage wird die Kopfstütze so zurückgeschwenkt, daß sie eine gestreckte Position zur Rückenlehne einnimmt, die im wesentlichen der entspricht, wie sie bei aufrecht stehender Rükkenlehne gegeben ist. Hier stellt die Kopfstütze also somit eine Verlängerung der Rückenlehne dar.
Während bei dem Lösungsvorschlag entsprechend dem Anspruch 1 die Verstellung der Kopfstütze durch Veränderung des Sitzwinkels, also der Relativverschwenkung der Rückenlehne zum Sitzteil erfolgt, ist die Verschwenkung der Kopfstütze bei der konstruktiven Ausbildung des Sitzmöbels gemäß dem Anspruch 2 abhängig von einer Relativbewegung des Sitzteiles zu den Seitenteilen. Hier wird also vorausgesetzt, daß sich das Sitzteil und die daran angeschlossenen Rückenlehne bewegen können.
Eine Verschwenkung der Kopfstütze nach vorne erfolgt hierbei bereits dann, wenn eine Sitzwinkelveränderung zwischen der Rückenlehne und dem Sitzteil noch nicht stattfindet, sondern lediglich das Sitzteil relativ zum Seitenteil verfahren wird.
Die genannte Funktionsabhängigkeit ergibt sich selbstverständlich gleichermaßen bei einer Relativbewegung der Seitenteile zu dem Stzteil.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 ist vorgesehen, daß der Schwingbeschlag an seinem dem Koppelglied zugewandten Ende einen Kniehebel aufweist, der in seinem Kniebereich drehbar an der Rückenlehne befestigt ist, während ein Schenkel mit dem Koppelglied und der andere Schenkel mit einem Schwinghebel des Schwingbeschlages verbunden ist, der andererseits am Seitenteil oder daran befestigten Teilen angeschlossen ist.
Der Schwenkbeschlag des Sitzmöbels nach Anspruch 1 weist einen im Sinne des Kniehebels fungierenden Winkelhebel auf, der ebenfalls drehbar an der Rückenleh-
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT «DANTZ - PATeWaWa*LTE - EßftOPE/fN PATETfT*&Agr;"&Idigr;*&Bgr; TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 26.04.2002 Seite 4
ne befestigt ist und dessen einer Schenkel an einer Lenkerlasche des Schwenkbeschlages und dessen anderer Hebel an der Koppelstange angelenkt ist.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Jeweils ein Ausführungsbeispiel der Erfindungen wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
Figuren
1-4 ein Sitzmöbel gemäß dem Anspruch 1 jeweils in unterschiedlichen Positonen der Rückenlehne in geschnittenen schematischen Seitenansichten,
Figuren
5-8 ein Sitzmöbel entsprechend dem Anspruch 2, ebenfalls jeweils in einer unterschiedlichen Position der Rückenlehne in einer geschnittenen schematischen Seitenansicht.
Die Figuren zeigen allesamt ein Sitzmöbel mit einer in ihrer Neigung verstellbaren Rückenlehne 1, einer daran angeschlossenen Kopfstütze 4, mindestens einer ein Seitenteil 3 bildenden Armlehne sowie einem Sitzteil 2. Soweit die beiden dargestellten Sitzmöbel gleiche Bauteile aufweisen, sind diese mit gleichen Bezugszeichen versehen.
In den Figuren 1-4 ist ein Sitzmöbel dargestellt, bei dem an dem Sitzteil 2 ein mit der Rückenlehne 1 gelenkig verbundener Schwenkbeschlag 5 angeschlossen ist, der eine angeschlossene Koppelstange 10 trägt, die andererseits schwenkbar mit der Kopfstütze 4 verbunden ist.
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LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EÜROPEA*N PATENT AT«> TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 26.04.2002 Seite 5
Die in der Figur 1 mit I-III bezeichneten unterschiedlichen Positionen der Rückenlehne 1 entsprechen fortlaufend den Stellungen wie sie in den Figuren 2-4 gezeigt sind.
Die Rückenlehne 1 und das Sitzteil 2 sind über einen Verbindungsbeschlag 9 gelenkig miteinander verbunden.
An diesem Verbindungsbeschlag 9, und zwar an dem an dem Sitzteil 2 befestigten Bereich, ist ein Anschlußhebel 7 des Schwenkbeschlages 5 angeschlossen, an dessen freiem Ende eine Lenkerlasche 8 drehbar gelagert ist, die andererseits an einem Schenkel eines Winkelhebels 6 angelenkt ist, der über das an der Rückenlehne befestigte Teil des Verbindungsbeschlages 9 schwenkbar daran angeschlossen ist. An dem anderen Schenkel des Winkelhebels 6 ist die Koppelstange 10 befestigt, die andererseits mit der Kopfstütze 4, wie erwähnt, verbunden ist. Darüber hinaus ist etwa parallel zur Koppelstange 10 verlaufend eine Anschlußlasche 11 vorgesehen, die sowohl mit der Rückenlehne 1 wie auch mit der Kopfstütze 4 verbunden ist und in Richtung der Vorderseite der Rückenlehne 1, bezogen auf die Koppelstange 10, angeordnet ist.
Bei einem durch Zurückschwenken der Rückenlehne 1 sich verändernden Sitzwinkel dreht sich der Winkelhebel 6 nach oben in Richtung der Kopfstütze 4 in eine Stellung, wie sie in der Figur 3 gezeigt ist. Zu erkennen ist, daß die beiden Schenkel des Winkelhebels 6 in Richtung der Unterseite bzw. Rückseite des Sitzmöbels verlaufen, also hier einen etwa rechten Winkel einschließen.
Durch die Hochstellung des Winkelhebels 6 wird über die Koppelstange 10 die Kopfstütze 4 nach vorne geneigt, wobei die Anschlußlasche 11 mit zugehörigem Anschlußpunkt ein Drehlager bildet, um das sich die Kopfstütze 4 verschwenkt.
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LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EOAOPEA1N &Rgr;&Agr;&Tgr;&Egr;&Ngr;&Tgr;*&Agr;&Ngr;&Idigr;>TRADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 26.04.2002 Seite 6
Im weiteren Verschwenken der Rückenlehne 1 in eine geneigte Endposition, wie sie in der Figur 4 erkennbar ist, dreht der Winkelhebel 6 entgegengesetzt unter gleichzeitigem Ziehen an der Koppelstange 10, bis die Kopfstütze 4 in eine zur Rückenlehne 1 gestreckte Position geschwenkt ist, wie sie der in der Figur 2 gezeigten Ausgangsstellung entspricht.
Selbstverständlich ist an jeder Seite des Sitzteiles, also der dem jeweiligen Seitenteil 3 zugewandten ein Schwenkbeschlag 5 mit angeschlossener Koppelstange 10 angeordnet.
Bei dem in den Figuren 5-8 gezeigten, dem Anspruch 2 entsprechenden Sitzmöbel ist an jedem Seitenteil 3 ein Schwingbeschlag 13 angelenkt, der sowohl gelenkig mit der Rückenlehne 1 wie auch mit einem an der Kopfstütze 4 schwenkbar abgeschlossenen Koppelglied 12 verbunden ist.
Dabei besteht der Schwingbeschlag 13 aus einem Schwinghebel 15 und einem Kniehebel 14. Der Schwinghebel 15 ist über eine Verbindungslasche 16 drehbar an dem jeweils zugeordneten Seitenteil 3 befestigt, während der Kniehebel 14 mit einem Schenkel am anderen Ende des Schwinghebels 15 angelenkt ist, im Kniebereich jedoch drehbar mit der Rückenlehne 1 verbunden ist.
Am anderen Schenkel des Kniehebels 14 ist das Koppelglied 12 angeschlossen, das des weiteren, wie erwähnt, an der Kopfstütze 4 festgelegt ist. Hier ist auch eine Anschlußlasche 11 angeschlossen, die andererseits an der Rückenlehne 1 befestigt ist, wobei die Anschlußlasche 11 ein Drehlager für die Kopfstütze 4 bildet, das im vorderen Bereich angeordnet ist.
Die einzelnen Positionen der Figuren 6-8 sind in der Figur 5 mit IV-VI bezeichnet, wobei die Position IV der Figur 6, die V der Figur 7 und die VI der Figur 8 entspricht.
LOESENBECK · STRACKE · SPECHT · DANTZ - PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATENT ANf>TOADEMARK ATTORNEYS
Anmeldetext vom 26.04.2002 Seite 7
Die Figur 6 zeigt eine Normalstellung der Rückenlehne 1, also eine aufgerichtete Sitzposition, in der die Kopfstütze 4 gegenüber der Rückenlehne 1 gestreckt angeordnet ist.
Bei einer Verschwenkung der Rückenlehne 1 nach hinten und gleichzeitiger, nach hinten gerichteter Relativbewegung des Sitzteiles 2 zum Seitenteil 3 wird über den Schwinghebel 15 der an der Rückenlehne 1 gelagerte Kniehebel 14 so gedreht, daß das Koppelglied 12 eine Aufwärtsbewegung vollführt, d. h., der Kniehebel 14 drückt das Koppelglied 12 in eine obere Position und verschwenkt dabei die Kopfstütze 4 um die Drehachse der Anschlußlasche 11, so daß sich die Kopfstütze 4 nach vorne neigt (Figur 7).
Im weiteren Verlauf der Verschwenkung der Rückenlehne 1 in eine quasi Liegeposition wird der Kniehebel 14 weitergedreht, wobei das Koppelglied 12 zurückgezogen wird und die Kopfstütze 4 in eine gestreckte Lage, entsprechend der Figur 6, zurückgeführt wird, wie dies in der Figur 8 deutlich erkennbar ist.
Entscheidend dabei ist, daß die beiden Schenkel des Kniehebels 14 auf der der Vorderseite des Sitzmöbels zugewandten Seite einen rechten oder nahezu rechten Winkel einschließen.

Claims (11)

1. Sitzmöbel, mit einer in ihrer Neigung verstellbaren Rückenlehne (1), einer daran angeschlossenen Kopfstütze (4), mindestens einer ein Seitenteil (3) bildenden Armlehne sowie einem Sitzteil (2), dadurch gekennzeichnet, daß an dem Sitzteil (2) ein mit der Rückenlehne (1) gelenkig verbundener Schwenkbeschlag (5) angeschlossen ist, der eine angelenkte Koppelstange (10) trägt, die andererseits schwenkbar mit der Kopfstütze (4) verbunden ist.
2. Sitzmöbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Seitenteil (3) ein Schwenkbeschlag (13) angelenkt ist, der sowohl gelenkig mit der Rückenlehne (1) wie auch mit einem an der Kopfstütze (4) schwenkbar angeschlossenen Koppelglied (12) verbunden ist.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkbeschlag (5) aus einem fest mit dem Sitzteil (2) verbundenen Anschlußhebel (7) sowie einer daran angelenkten Lenkerlasche (8) und einem damit verbundenen, an der Rückenlehne (1) drehbar gelagerten Winkelhebel (6) besteht.
4. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelstange (10) am anderen Schenkel des Winkelhebels (6) angeschlossen ist.
5. Sitzmöbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel des Winkelhebels (6) in aufgerichteter Stellung der Rückenlehne (1) sich zur Rückseite bzw. Unterseite des Sitzmöbels erstrecken und dabei einen rechten oder annähernd rechten Winkel einschließen.
6. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfstütze (4) mittels einer Anschlußlasche (11) an der Rückenlehne (1) angeschlossen ist, die, bezogen auf die Koppelstange (10), in dem der Vorderseite der Rückenlehne (1) zugewandten Bereich angeordnet ist und die ein Drehlager für die Kopfstütze (4) bildet.
7. Sitzmöbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußhebel (7) an einem Verbindungsbeschlag (9) befestigt ist, mit dem die Rückenlehne (1) am Sitzteil (2) befestigt ist.
8. Sitzmöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwingbeschlag (13) einen Schwinghebel (15) aufweist, der einerseits drehbar mit dem zugeordneten Seitenteil (3) und andererseits an einem Schenkel eines Kniehebels (14) befestigt ist, der an der Rückenlehne 1 angelenkt ist und an dessen anderem Schenkel das Koppelglied (12) angeschlossen ist.
9. Sitzmöbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwinghebel über eine Verbindungslasche (16) bzw. über ein daran angeschlossenes Lager mit dem Seitenteil (3) verbunden ist.
10. Sitzmöbel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel des Kniehebels (14) in aufgeschwenkter Stellung der Rückenlehne (1) zu deren Vorderseite bzw. zum Sitzteil (2) hin gerichtet sind.
11. Sitzmöbel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel des Kniehebels (14) einen rechten oder nahezu rechten Winkel einschließen.
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