DE20204011U1 - Elektrische Verbindungsanordnung mit einer Folienleiterplatte oder einem Folienleiterkabel sowie elektrisches Brückenelement und Verarbeitungseinheit für diese Anordnung - Google Patents
Elektrische Verbindungsanordnung mit einer Folienleiterplatte oder einem Folienleiterkabel sowie elektrisches Brückenelement und Verarbeitungseinheit für diese AnordnungInfo
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Description
# ; 10495/VIII
Elektrische Verbindungsanordnung mit einer Folienleiterplatte oder einem Foiienieiterkabel sowie elektrisches Brückenelement und Verarbeitungseinheit für diese Anordnung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Verbindungsanordnung mit einer Folienleiterplatte (FPC) oder mit einem insbesondere als Anschlußleitung ausgebildeten Foiienieiterkabel (FFC), mit mindestens einer flexiblen Trägerfolie, auf der elektrische Leiterzüge angeordnet sind, welche durch mindestens eine mit der Trägerfolie und den Leiterzügen verbundene Deckschicht abgedeckt sind. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein elektrisches Brückenelement und eine Verarbeitungseinheit für diese Anordnung.
Bei gedruckten Leiterplatten werden in allgemeiner Form zwei Gruppen unterschieden: eine Gruppe mit steifem und eine Gruppe mit flexiblem Träger, wobei die Leiterplatten der zweiten Gruppe auch als Folienleiterplatten bezeichnet werden können. Solche Foliienleiterplatten, die bei einfacher Herstellungsweise ein ausgezeichnetes Biegevermögen aufweisen, werden bevorzugt dort eingesetzt, wo sich elektrische Schaltungen problemlos der Geometrie des Einsatzortes anpassen müssen oder einer wiederholten Biegebeanspruchung unterworfen sind (beispielsweise in der Automobilindustrie oder in der Computertechnik). Sie weisen ein geringes Gewicht auf und können, da sie sehr flach sind, platzsparend in die verschiedensten Systeme integriert werden.
Bei Folienleiterplatten, die zur Herstellung sogenannter FPCs (Flexible Printed Circuits) oder FFCs (Flexible Printed Cables) verwendet werden, basiert das Material der Trägerfolie dabei zumeist auf Polyimid- oder Polyesterverbindungen, während die Leiterzüge aus elektrolytisch abgeschiedener oder gewalzter Kupferfolie bestehen. Für die Deckschicht kann entweder - wie für den Träger - ebenfalls eine Folie oder auch ein flexibler Lack zur Anwendung kommen. Trägerfolie, Leiterzüge und Deckschicht
können mit Klebstoff und/oder unter Anwendung von Wärme und Druck miteinander verbunden werden. Eine derartige Folienleiterplatte sowie deren Herstellungs- und Montageverfahren sind in der DE 100 31 940 A1 beschrieben.
Im Automobilbau finden FPCs und FFCs Verwendung, die mindestens einen Leiterplattenbereich, in der Regel mehrere Leiterplattenbereiche, aufweisen, die jeweils als Anschlußleitung ausgebildet sind, an deren freien Ende sich ein Stecker zur Ausbildung einer Steckverbindung befindet. Für derartige Steckverbindungen und Stecker sind verschiedene Ausführungen bekannt, wie beispielsweise eine Steckverbindung gemäß DE 299 16 367 U1, bei der das Steckerteil aus einer flexiblen gedruckten Schaltung selbst gebildet ist und mindestens ein Leiterzug als Steckerkontakt fungiert.
Eine solche Steckerausbildung stellt eine vorteilhafte Alternative zu einem Stecker dar, wie er in der DE 100 31 940 A1 beschrieben ist. Dort ist erwähnt, daß ein Endabschnitt, der etwa der Größe eines Steckerteiles entspricht, aus der Folien leiterplatte herausgetrennt und insbesondere mittels eines Crimpautomaten, mit einem Steckerteil konfektioniert werden kann.
Sowohl bei der einen, als auch bei der anderen Art der vorbeschriebenen bekannten Stecker besteht das Problem, insbesondere dann, wenn es sich um Stecker mit mehreren Kontakten handelt, daß für verschiedenartige Anwendungsfälle eine unterschiedliche Anschlußbelegung der Kontakte vorzusehen ist, d.h., daß zum Beispiel an einem Kontakt, der für einen ersten Anwendungsfall mit einem bestimmten elektrischen Potential zu beaufschlagen ist, in einem zweiten Anwendungsfall ein anderes elektrisches Potential anliegen soll. Dieses Problem kann bekanntermaßen dadurch gelöst werden, daß die Leiterbahnführung oder die Kodierung im Stecker verändert wird. Im Sinne eines wenig aufwendigen Fertigungsprozesses besteht demgegenüber jedoch das Bedürfnis, auf derartige Maßnahmen verzichten und mit möglichst wenigen, einheitlich gestalteten Elementen eine Vielzahl von Anwendungsfällen abdecken zu können.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Verbindungsanordnung der eingangs genannten Art bereitzustellen, die es in wenig aufwendiger, jedoch variabler Weise gestattet, die Leiterzüge einer Folienleiterplatte
oder eines Folienleiterkabels mit einem gewünschten elektrischen Potential zu beaufschlagen. Diese Aufgabe umfaßt auch die Bereitstellung eines elektrischen Brückenelementes und einer Verarbeitungseinheit für die elektrische Verbindungsanordnung.
Diese Aufgabe wird einerseits durch eine Verbindungsanordnung der eingangs genannten Art gelöst, die ein in Parallellage auf der Folienleiterplatte oder dem Folienleiterkabel aufliegendes Brückenelement aufweist, welches selbst mindestens eine flexible Trägerfolie umfaßt, auf der elektrische Leiterzüge angeordnet sind, wobei mindestens ein Leiterzug des Brückenelementes mindestens zwei Leiterzüge der Folienleiterplatte oder des Folienleiterkabels miteinander verbindet.
Zum anderen wird diese Aufgabe durch das erfindungsgemäße elektrische Brückenelement gelöst, welches mindestens eine flexible Trägerfolie aufweist, auf der elektrische Leiterzüge angeordnet sind, wobei mindestens ein Leiterzug dazu bestimmt ist, mindestens zwei Leiterzüge einer Folienleiterplatte oder eines Folienleiterkabels miteinander zu verbinden.
Schließlich stellt auch die erfindungsgemäße Verarbeitungseinheit eine Lösung dieser Aufgabe bereit, indem sie mehrere erfindungsgemäße Brückenelemente, insbesondere für die erfindungsgemäße elektrische Verbindungsanordnung umfaßt, die bandförmig auf einer Rolle angeordnet sind.
Ein großer Vorteil der erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsanordnung besteht darin, daß diese einfach herstellbar ist, indem auf einen Lötprozeß verzichtet werden kann. So ist es beispielsweise möglich, die Anordnung derart zu fertigen, daß der mindestens eine Leiterzug des Brückenelementes bei entfernter Deckschicht der Folienleiterplatte oder des Folienleiterkabels unmittelbar an den mindestens zwei Leiterzügen der Folienleiterplatte oder des Folienleiterkabels anliegt. Der mindestens eine Leiterzug des Brückenelementes kann dabei mit den mindestens zwei Leiterzügen der Folienleiterplatte oder des Folienleiterkabel z.B. über einen elektrisch leitfähigen Lack verbunden werden. Allerdings besteht ein Problem dabei darin, daß die Deckschicht nicht einfach entfernt werden kann, ohne daß dabei die Leiterzüge beschädigt werden.
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung kann des weiteren vorgesehen sein, daß die flexible Trägerfolie des Brückenelementes unmittelbar an der flexiblen Trägerfolie der Folienleiterplatte oder des Folienleiterkabels anliegt. In diesem Fall kann das Brückenelement mit der Folienleiterplatte oder dem Folienleiterkabel vorteilhafterweise über Crimpverbindungen, die insbesondere im Bereich der miteinander kontaktierenden Leiterzüge angeordnet sind, verbunden werden. Dabei muß die Deckschicht nicht entfernt werden.
Durch die erfindungsgemäße Verarbeitungseinheit ist es möglich, erfindungsgemäße elektrische Verbindungsanordnungen in einem kontinuierlichen Fertigungsprozeß, beispielsweise in einem eine Portalpresse umfassenden Brückencrimpmodul herzustellen.
Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der nachfolgenden speziellen Beschreibung enthalten.
Anhand der in der beiliegenden Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 im Querschnitt (Schnittlinie l-l in Fig. 4 oder 7), eine erste Variante des
Aufbaus einer flexiblen gedruckten Schaltung (FPC, FFC) auf einer Folienleiterplatte oder einem -kabel in einer erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsanordnung,
Fig. 2 in einer Fig. 1 entsprechenden Darstellung eine zweite Variante des
Aufbaus einer flexiblen gedruckten Schaltung (FPC, FFG) auf einer Folienleiterplatte oder einem -kabel in einer erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsanordnung,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Folienleiterplatte mit einer erfindungsgemäßen
elektrischen Verbindungsanordnung,
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt aus einer Folienleiterplatte vor der
Herstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsanordnung,
Fig. 5 in einer Fig. 4 entsprechenden Darstellung, den Ausschnitt aus der
Folien leiterplatte bei der Herstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsanordnung,
Fig. 6 in einer Fig. 4 und 5 entsprechenden Darstellung, den Ausschnitt aus der
Folienleiterplatte nach der Herstellung der erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsanordnung,
Fig. 7 in einer Fig. 6 entsprechenden Darstellung, eine weitere Ausführung
einer erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsanordnung,
Fig. 8 in schematischer Darstellung, eine Ausführung einer erfindungsgemäßen
elektrischen Verbindungsanordnung im Querschnitt,
Fig. 9 ebenfalls schematisiert, eine vergrößerte Querschnittsdarstellung eines
Bereiches einer erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsanordnung,
Fig. 10 eine Draufsicht auf mehrere erfindungsgemäße elektrische Brückenelemente,
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht eines Crimps für eine erfindungsgemäße
elektrische Verbindungsanordnung,
Fig. 12 eine Seitenansicht eines Crimps für eine erfindungsgemäße elektrische
Verbindungsanordnung,
Fig. 13 eine Draufsicht auf einen Crimp für eine erfindungsgemäße elektrische
Verbindungsanordnung.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen und werden daher in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben.
Wie aus Fig. 1 und 2 hervorgeht, umfaßt eine erfindungsgemäße elektrische Verbindungsanordnung eine Folienleiterplatte FPC oder ein Folienleiterkabel FFC, mit einer Trägerfolie 1, auf der elektrische Leiterzüge 2 angeordnet sind, welche durch eine Deckschicht 3 abgedeckt sind. Dadurch ist mindestens eine flexible gedruckte Schaltung gebildet.
Gemäß einer ersten Variante (Fig. 1) des Aufbaus kann die Deckschicht dabei aus einer Deckfolie, gemäß einer zweiten Variante (Fig. 2) auch aus einem Decklack bestehen. Die Trägerfolie 1, die Leiterzüge 2 und die Deckschicht 3 können vorzugsweise - wie dargestellt - über Klebeverbindungen 4 verbunden sein.
Ein solcher FPC/FFC-Aufbau ist an sich bekannt. Nachfolgend werden zu den einzelnen Folien- und Klebstoffschichten 1, 2, 3, 4 exemplarisch Dickenangaben aufgeführt, die aber jeweils im Bereich von 5 bis 10 pm Mikrometer nach oben oder unten von den angegebenen Werten abweichen können:
Trägerfolie 1 (z.B. aus PET) 50 pm
obere Kleberschicht 4a (Fig. 1) 25 pm
Leiterzüge 2 (Kupferfolie) 70 pm
untere Kleberschicht 4b (Fig. 1) 35 pm
Deckfolie (Deckschicht 3-Fig. 1) 50 pm
Decklack (Deckschicht 3 - Fig. 2) 30 pm
Die erfindungsgemäße elektrische Verbindungsanordnung ist für Folienleiterplatten FPC mit einer Gesamtdicke von etwa 35 pm bis 105 pm und für Folienleiterkabel FFC mit einer Gesamtdicke von bis zu etwa 270 pm besonders geeignet.
Wie des weiteren Fig. 3 veranschaulicht, die einen Ausschnitt aus einer mattenartigen (oder auch Bogen-)Struktur einer Folienleiterplatte FPC, FFC zeigt, welche auch als Nutzen bezeichnet wird, kann mindestens ein Leiterplattenbereich - entsprechend der figürlichen Darstellung sind es zwei Leiterplattenbereiche - jeweils als elektrische Anschlußleitung 5a, 5b ausgebildet sein. Diese als elektrische Anschlußleitungen 5a, 5b ausgebildeten Leiterplattenbereiche 5a, 5b sind vorteilhafterweise jeweils über in der Tirägerfolie 1 und in der Deckschicht 3 angeordnete Schwächungslinien 6a, 6b jeweils mit anderen Leiterplattenbereichen 5b, 5c verbunden/Bei den Schwächungslinien 6a,
6b kann es sich dabei um Perforationslinien handeln, die einfach durch Stanzen in die erfindungsgemäße Folienleiterplatte eingebracht werden können. Alternativ wäre es aber beispielsweise auch möglich, die Schwächungslinien 6a, 6b durch Ritzen des Verbundes aus Trägerfolie 1 und Deckschicht 3 (Ritzen von Trägerfolie 1 und/oder Deckschicht 3) zu erzeugen. Aufgrund der Schwächungslinien 6a, 6b lassen sich die Anschlußleitungen zur Montage in einfacher Weise manuell aus dem Nutzen heraustrennen. Der jeweilige als Anschlußleitung ausgebildete Leiterplattenbereich 5a, 5b kann - wie dargestellt - in einem Endabschnitt mit einem Steckerteil 7a, 7b konfektioniert sein. Für eine FPC/FFC-Folienleiterstruktur kann vorgesehen sein, daß diese zumindest bereichsweise mit einem Bauteil, z.B. einem Kfz-Dachhimmel, insbesondere verklebt wird. Dazu kann vorzugsweise ein doppelseitiges Hybridklebeband eingesetzt werden. Alternativ dazu kann auch eine Ultraschallverschweißung oder eine Verbindung über ein Klettband erfolgen.
Fig. 3 zeigt im unteren Bereich eine erfindungsgemäße elektrische Verbindungsanordnung V, deren Bildung durch Fig. 4 bis 6 näher veranschaulicht wird.
Die wird erfindungsgemäße Verbindungsanordnung V wird dadurch gebildet, daß auf die Folienleiterplatte (FPC) oder das Folienleiterkabel (FFC) (in Fig. 4 einzeln dargestellt) ein erfindungsgemäßes elektrisches Brückenelement B in Parallellage aufgebracht wird (Fig. 5). Das erfindungsgemäße Brückenelement B umfaßt dabei selbst - wie im Detail Fig. 8 und insbesondere Fig. 9 zeigen - mindestens eine flexible Trägerfolie 1a, auf der elektrische Leiterzüge 2a angeordnet sind. Mindestens ein Leiterzug 2a des Brückenelementes B (in Fig. 6 zwei Leiterzüge 2a) verbindet mindestens zwei Leiterzüge 2 (in Fig. jeweils drei Leiterzüge 2) der Folienleiterplatte FPC bzw. des Folienleiterkabels (FFC) miteinander. In der dargestellten bevorzugten Ausführung ist dabei das Brückenelement B mit der Folienleiterplatte FPC oder dem Folienleiterkabel FFC über Verbindungen durch Crimps C, die insbesondere im Bereich der miteinander kontaktierenden Leiterzüge angeordnet sind und somit auch den elektrischen Kontakt zwischen den Leiterzügen 2, 2a herstellen, verbunden. Durch diese Verbindung der Leiterzüge 2, 2a der Folienleiterplatte FPC (oder des Folienleiterkabels FFC) und des Brückenelementes B kann eine Kontaktbelegung der Steckerteile 7a, 7b (Fig. 3) konfiguriert werden. Die ganze erfindungsgemäße elektrische Verbindungsanordnung ist sehr raumsparend, da insbesondere ihre Höhenerstreckung minimal ist.
10495/VIII
Die Leiterzüge 2a des erfindungsgemäßen Brückenelementes B gemäß der Ausführung in Fig. 5 und 6 weisen dabei einen Verbindungsabschnitt 2aa und einmal drei, einmal vier Kontaktierungsabschnitte 2ab auf. Diese sind im wesentlichen in Form eines E bzw. kammartig zueinander angeordnet, und die beiden Leiterzüge 2a, die jeweils dazu bestimmt sind, mindestens zwei Leiterzüge 2 der Folienleiterpiatte FPC oder des Folienleiterkabels FFC miteinander zu verbinden, greifen, insbesondere mit ihren Kontaktierungsabschnitten 2ab, reißverschlußartig ineinander. Dadurch kann das erfindungsgemäße Brückenelement B sehr kleinflächig gestaltet werden (z.B. kleiner als 25 mm &khgr; 25 mm).
Die Leiterzüge 2a des erfindungsgemäßen Brückenelementes gemäß der Ausführung in Fig. 7 weisen ebenfalls einen Verbindungsabschnitt 2aa und jeweils die minimale Anzahl von zwei Kontaktierungsabschnitten 2ab auf. Diese sind im wesentlichen in Form eines U zueinander angeordnet, wobei jeweils ein U-förmiger Leiterzug 2a, der dazu bestimmt ist, zwei Leiterzüge 2 der Folienleiterplatte FPC oder des Folienleiterkabels FFC miteinander zu verbinden, einen kleineren ebensolchen Leiterzug 2a zumindest bereichsweise umgreift.
Fig. 8 und 9 veranschaulichen nochmals die bevorzugte Verbindung eines erfindungsgemäßen Brückenelementes B mit einer FPC/FFC-Struktur mit Hilfe von Crimps C. Aus Fig. 8 ist dabei ersichtlich, daß zur Herstellung der Verbindung V die flexible Tnägerfolie 1a des Brückenelementes B unmittelbar an der flexiblen Trägerfolie 1 der Folienleiterplatte FPC oder des Folienleiterkabels FFC anliegt. Der Crimp C wird gemäß Fig. 8 von oben zugeführt (Pfeil P) und dann das Brückenelement B mit der Folienleiterplatte FPC oder dem Folienleiterkabel FFC durch den Crimps C mechanisch und elektrisch im Bereich der miteinander kontaktierenden Leiterzüge 2, 2a verbunden.
Daraus resultiert eine bevorzugte erfindungsgemäße elektrische Verbindungsanordnung V, wie sie Fig. 9 zeigt: Die flexible Trägerfolie 1a des Brückenelementes B liegt unmittelbar an der flexiblen Trägerfolie 1 der Folienleiterplatte FPC oder des Folienleiterkabels FFC an/zumindest ein Bereich eines Bodens 8 eines Crimps C liegt jeweils auf den freiliegenden Leiterzügen 2a des Brückenelementes B auf, und mindestens zwei seitlich des Bodens 8 angeordnete gecrimpte Flanken 9 des Crimps C
durchdringen einerseits sowohl das Brückenelement B als auch die Folienleiterplatte FPC oder das Folienleiterkabel FFC vollständig und kontaktieren andererseits in auf den Boden 8 hin zurückgebogenem Zustand mit einem Spitzenabschnitt 9a die Leiterzüge 2 der Folienleiterplatte FPC oder des Folienleiterkabels FFC elektrisch. Die umgebogenen Spitzenabschnitte 9a der Flanken 9 üben dabei auf die Leiterzüge 2 der Folienleiterplatte FPC oder des Folienleiterkabels FFC in der Kontaktzone eine Federwirkung aus, was durch den Doppelpfeil F in Fig. 9 veranschaulicht werden soll. Die Figur zeigt die gesamte Schichtfolge einer erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsanordnung, wobei auch eine obere Klebstoffschicht 4a und eine untere Klebstoffschicht 4b (insbesondere mit Dickenmaßen in den oben angeführten Bereichen) der Folienleiterplatte FPC oder des Folienleiterkabels FFC und eine Klebstoffschicht 4c des erfindungsgemäßen Brückenelementes B dargestellt sind. Die Dicken der Schichten des Brückenelementes können dabei bevorzugt in denselben Bereichen liegen wie die der entsprechenden Schichten der Folienleiterplatte FPC oder des Folienleiterkabels FFC.
Während in Fig. 8 die Deckschicht 3 der Folienleiterplatte FPC oder des Folienleiterkabels FFC im Bereich des Crimps C entfernt ist, zeigt Fig. 9, daß auch eine Crimpverbindung ohne Deckflächenfreilegung möglich ist, indem sich der Crimp C durch die Kupfer-Leiterbahn 2 rollt. Das Brückenelement B besitzt keine Deckschicht.
Fig. 10 zeigt eine erfindungsgemäße Verarbeitungseinheit R, die vorteilhafterweise zur Herstellung einer erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungsanordnung V zum Einsatz kommen kann. Die Verarbeitungseinheit R umfaßt mehrere Brückenelemente B, in der Regel eine Vielzahl von Brückenelementen B, die bandförmig hintereinander angeordnet sind und auf einer Spule 10 zu einer Rolle aufgewickelt sind, was beispielsweise eine vorteilhafte kontinuierliche Zuführung zu einem Crimport ermöglicht, wie dies auch aus Fig. 7 hervorgeht. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn jeweils mindestens zwei Brückenelemente B miteinander über Schwächungslinien 11 verbunden sind. Die Brückenelemente B können so zur Verarbeitung in einfacher Weise voneinander abgelöst werden. Für die lagerichtige Zuführung zum Crimport in einer taktweise gesteuerten Maschine ist es dabei außerdem von Vorteil, wenn die Brückenelemente B eine maschinell detektierbare Markierung 12 aufweisen, die beispielsweise durch ein isoliertes Leiterstück 2a gebildet sein kann.
In den Fig. 11 bis 13 ist verschiedenen Ansichten ein Crimp C dargestellt, wie er bevorzugt zu Herstellung einer erfindungsgemäßen Verbindungsanordnung V eingesetzt werden kann. Das Grundmaterial eines solchen Crimps C kann mit Vorteil (Verarbeitbarkeit, Federwirkung F) wahlweise aus CuSn4, CuFe, CuNiSi oder CuCrTiSi bestehen und die Oberfläche des Crimps C kann wahlweise eine aus Sn, Au oder Ag bestehende Beschichtung aufweisen (geringer Übergangswiderstand in der Kontaktzone). Typische Abmessungen der Crimps C sind beispielsweise eine Materialstärke d von etwa 0,1 mm bis 0,3 mm, vorzugsweise von 0,2 mm, eine Länge I von etwa 5,0 bis 10,0, insbesondere von 6,0 bis 8,0 mm, sowie eine Höhe h von etwa 2,0 mm bis 3,0 mm. Im Bereich des Bodens 8 krallenartige freigeschnittene und umgebogene Zungen 8a - und/oder - wie insbesondere Fig. 8 und 9 zeigen - eine sickenartige Verkröpfung 8b aufweisen.
Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. So fällt es beispielsweise auch in den Rahmen der Erfindung, wenn - wie bereits erwähnt die Brückenelemente B nicht über Crimpverbindungen, sondern auf andere Weise fixiert sind.
Ferner ist die Erfindung nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein, Dies bedeutet, daß jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle offenbartes Merkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
11
Bezugszeichen | Trägerfolie von FPC/FFC |
1 | Trägerfolie von B |
1a | Leiterzug von FPC/FFC |
2 | Leiterzug von B |
2a | Verbindungsabschnitt von 2a |
2aa | Kontaktierungsabschnitt von 2a |
2ab | Deckschicht FPC/FFC |
3 | Klebeverbindung (zwischen 1 und 2 bzw. 2 und 3) |
4 | Klebeverbindung zwischen 2 und 3 |
4a | Klebeverbindung zwischen 1 und 2 |
4b | Klebeverbindung zwischen 1a und 2a |
4c | Anschlußleitungs-Leiterplattenbereiche |
5a, 5b | Leiterplattenbereich |
5c | Schwächungslinien zwischen 5a, 5b, 5c |
6a, 6b | Steckerteile |
7a, 7b | Boden von C |
8 | Zunge von 8 |
8a | Verkröpfung von 8 |
8b | Flanke von C |
9 | Spitzenabschnitt von 9 |
9a | Spule |
10 | Schwächungslinien zwischen B und B |
11 | Markierung von B |
12 | Brückenelement |
B | Crimp |
C | Materialstärke von C |
d | Federwirkung von 9a auf 2 |
F | Folienleiterkabel |
FFG |
10495/VIII .
.
FPC Folienleiterplatte
h Höhe von C
I Länge von C
P Zuführungsrichtung von C
R Verarbeitungseinheit aus B für V
V Verbindungsanordnung
Claims (27)
1. Elektrische Verbindungsanordnung mit einer Folienleiterplatte (FPC) oder mit einem insbesondere als Anschlußleitung ausgebildeten Folienleiterkabel (FFC), mit mindestens einer flexiblen Trägerfolie (1), auf der elektrische Leiterzüge (2) angeordnet sind, welche durch mindestens eine mit der Trägerfolie (1) und den Leiterzügen (2) verbundene Deckschicht (3) abgedeckt sind, gekennzeichnet durch ein in Parallellage auf der Folienleiterplatte (FPC) oder dem Folienleiterkabel (FFC) aufliegendes elektrisches Brückenelement (B), welches selbst mindestens eine flexible Trägerfolie (1a) umfaßt, auf der elektrische Leiterzüge (2a) angeordnet sind, wobei mindestens ein Leiterzug (2a) des Brückenelementes (B) mindestens zwei Leiterzüge (2) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) miteinander verbindet.
2. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Brückenelement zwei oder mehr verbindende Leiterzüge (2a) und die Folienleiterplatte (FPC) oder das Folienleiterkabel (FFC) drei oder mehr verbundene Leiterzüge (2) aufweist.
3. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die flexible Trägerfolie (1a) des Brückenelementes (B) unmittelbar an der flexiblen Trägerfolie (1) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) anliegt.
4. Verbindungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Leiterzug (2a) des Brückenelementes (B) bei entfernter Deckschicht (3) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) unmittelbar an den mindestens zwei Leiterzügen (2) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) anliegt.
5. Verbindungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Leiterzug (2a) des Brückenelementes (B) mit den mindestens zwei Leiterzügen (2) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabel (FFC) über einen elektrisch leitfähigen Lack verbunden ist.
6. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da durch gekennzeichnet, daß das Brückenelement (B) mit der Folienleiterplatte (FPC) oder dem Folienleiterkabel (FFC) über Verbindungen durch Crimps (C), die insbesondere im Bereich der miteinander kontaktierenden Leiterzüge (2, 2a) angeordnet sind, verbunden ist.
7. Verbindungsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundmaterial der Crimps (C) der Crimpverbindungen wahlweise aus CuSn4, CuFe, CuNiSi oder CuCrTiSi besteht und die Oberfläche der Crimps (C) wahlweise eine aus Sn, Au oder Ag bestehende Beschichtung aufweist.
8. Verbindungsanordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Crimps (C) der Crimpverbindungen eine Materialstärke (d) von etwa 0,1 mm bis 0,3 mm, vorzugsweise von 0,2 mm aufweisen.
9. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die flexible Trägerfolie (1a) des Brückenelementes (B) unmittelbar an der flexiblen Trägerfolie (1) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) anliegt, zumindest ein Bereich eines Bodens (9) eines Crimps (C) jeweils auf den freiliegenden Leiterzügen (2a) des Brückenelementes (B) aufliegt und mindestens zwei seitlich des Bodens (8) angeordnete gecrimpte Flanken (9) des Crimps (C) einerseits sowohl das Brückenelement (B) als auch die Folienleiterplatte (FPC) oder das Folienleiterkabel (FFC) vollständig durchdringen und andererseits in auf den Boden (8) hin zurückgebogenen Zustand mit einem Spitzenabschnitt (9a) die Leiterzüge (2) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) elektrisch kontaktieren.
10. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie (1, 1a), die Leiterzüge (2, 2a) und/oder die Deckschicht (3) des Brückenelementes (B) und/oder der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) über Klebeverbindungen (4, 4a, 4b, 4c) verbunden sind.
11. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (3) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) aus einer Deckfolie besteht.
12. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (3) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) aus einem flexiblen Decklack besteht.
13. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterzüge (2, 2a) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) und/oder des Brückenelementes (B) aus Kupfer, insbesondere aus elektrolytisch abgeschiedener oder aufgewalzter Kupferfolie, bestehen.
14. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Folienleiterplatte (FPC) eine Dicke von etwa 35 µm bis 105 µm aufweist.
15. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Folienleiterkabel (FFC) eine Dicke von bis zu etwa 270 µm aufweist.
16. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß an einem freien Ende eines als Anschlußleitung ausgebildeten Leiterplattenbereiches (5a, 5b) ein Steckerteil (7a, 7b) befestigt ist.
17. Verbindungsanordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Verbindung der Leiterzüge (2, 2a) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) und des Brückenelementes (B) eine Kontaktbelegung des Steckerteiles (7a, 7b) konfiguriert ist.
18. Verbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß verschiedene Bereiche (5a, 5b, 5c) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC), wie insbesondere als Anschlußleitung ausgebildete Bereiche (5a, 5b), miteinander über Schwächungslinien (6a, 6b) verbunden sind.
19. Brückenelement für eine elektrische Verbindungsanordnung, die eine Folienleiterplatte (FPC) oder ein insbesondere als Anschlußleitung ausgebildetes Folienleiterkabel (FFC) umfaßt, welche(s) mindestens eine flexible Trägerfolie (1), auf der elektrische Leiterzüge (2) angeordnet sind, aufweist, wobei die Leiterzüge (2) durch mindestens eine mit der Trägerfolie (1) und den Leiterzügen (2) verbundene Deckschicht (3) abgedeckt sind, gekennzeichnet durch mindestens eine flexible Trägerfolie (1a), auf der elektrische Leiterzüge (2a) angeordnet sind, wobei mindestens ein Leiterzug (2a) dazu bestimmt ist, mindestens zwei Leiterzüge (2) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) miteinander zu verbinden.
20. Brückenelement nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Leiterzug (2a) jeweils einen Verbindungsabschnitt (2aa) und mindestens zwei Kontaktierungsabschnitte (2ab) aufweist.
21. Brückenelement nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Leiterzug (2a) drei oder mehr Kontaktierungsabschnitte (2ab) aufweist.
22. Brückenelement nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsabschnitt (2aa) und die Kontaktierungsabschnitte (2ab) im wesentlichen in Form eines U, eines E oder kammartig zueinander angeordnet sind.
23. Brückenelement nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Leiterzüge (2a), die jeweils dazu bestimmt sind, mindestens zwei Leiterzüge (2) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) miteinander zu verbinden, insbesondere mit ihren Kontaktierungsabschnitten, reißverschlußartig ineinandergreifen.
24. Brückenelement nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Leiterzug (2a), der dazu bestimmt ist, mindestens zwei Leiterzüge (2) der Folienleiterplatte (FPC) oder des Folienleiterkabels (FFC) miteinander zu verbinden, einen anderen solchen Leiterzug (2a) zumindest bereichsweise umgreift.
25. Brückenelement nach einem der Ansprüche 19 bis 24, gekennzeichnet durch eine maschinell detektierbare Markierung (12).
26. Verarbeitungseinheit für eine elektrische Verbindungsanordnung mit einer Folienleiterplatte (FPC) oder mit einem ausgebildeten Folienleiterkabel (FFC), insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß diese mehrere Brückenelemente (B) nach den Ansprüchen 19 bis 25 umfaßt, die bandförmig auf einer Rolle angeordnet sind.
27. Verarbeitungseinheit nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils mindestens zwei Brückenelemente (B) miteinander über Schwächungslinien (6a, 6b) verbunden sind.
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