DE20203847U1 - Elektrisches Gerät - Google Patents
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Description
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"Elektrisches Gerät"
Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektrisches Gerät mit einem Gehäuse und mit innerhalb des Gehäuses in einem Anschlußraumbereich angeordneten elektrischen Anschlußelementen für von außen zuzuführende Anschlußleiter.
Elektrische Geräte sind in den verschiedenartigsten Ausführungen bekannt. So werden beispielsweise im Rahmen der Gebäude-Elektroinstallation Unterputz (UP)-Geräte und teilweise auch Aufputz (AP)-Geräte eingesetzt. Dabei wird jeweils von außen her ein selbst wahlweise unter oder auf Putz (UP/AP) verlegtes - Anschlußkabel zugeführt, dessen Anschlußleiter an elektrischen Anschlußelementen innerhalb des Gerätes anzuschließen sind. Vor allem bei sehr kleinen und kompakten und daher im Gehäuse-Inneren engen Geräten ist dieses Anschließen recht kompliziert und erfordert eine gute Fingerfertigkeit, weil der Arbeitsraum im Anschlußraumbereich sehr eng ist. Die einzelnen Leiter müssen unter starker Biegeverformung umständlich in die üblicherweise als Klemmen ausgebildeten -Anschlußelemente eingeführt werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein elektrisches Gerät der genannten Art zu schaffen, bei dem die äußeren Anschlußleiter auf einfachere und komfortable Weise an den Anschlußelementen angeschlossen werden können.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass die Anschlußelemente innerhalb des Gehäuses derart lageveränderbar sind, dass sie aus einer Geräte-Betriebsposition unter Vergrößerung des Anschlußraumbereichs in eine Anschlußpositiön und zurück überführbar sind.
Durch diese vorteilhafte Ausgestaltung läßt sich somit der Anschlußraumbereich vergrößern, so dass ein die Anschlußleiter enthaltendes äußeres Anschlußkabel auf einfache Weise einführbar ist und innerhalb des vergrößerten Anschlußraumbereichs wegen des größeren Bewegungsspielraums das Kabel abgemanteit und die einzelnen
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Anschlußleiter abisoliert und unter entsprechender Biegeverformung an den Anschlußelementen angeschlossen werden können. Nach dem eigentlichen elektrischen Anschluß werden dann die Anschlußelemente unter entsprechender Wieder-Verkleinerung des Anschlußraumbereichs sowie unter weitergehender Biegeverformung der Anschlußleiter in die Geräte-Gebrauchsposition zurückbewegt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll die Erfindung genauer erläutert werden.
Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Perspektivansicht einer möglichen Ausführung eines
erfindungsgemäßen elektrischen Gerätes auf dessen Vorderseite,
Fig. 2 eine vergrößerte Perspektivansicht auf die Rück- bzw. Unterseite
des Gerätes in Pfeilrichtung Il gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Perspektivansicht des Gerätes in einem geöffnetem Zustand
zur Einsicht auf den Anschlußraumbereich, und zwar in der eigentlichen Geräte-Gebrauchs- bzw. Betriebsposition,
Fig. 4 eine Ansicht wie in Fig. 3, jedoch in einem anschlußbereiten
Zustand in der Anschlußposition,
Fig. 5 a bis 5c vergrößerte Schnittdarstellungen in der Ebene V-V gemäß Fig. 3 in unterschiedlichen Zuständen und
Fig. 6 eine vergrößerte Teilschnittdarstellung in der Ebene Vl- Vl
gemäß Fig. 4.
In dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel ist ein elektrisches Gerät 1 zur Installation auf einer - insbesondere durch eine vertikale Wand gebildeten -
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Montagefläche 2 (siehe Fig. 6) vorgesehen, d. h. zur sogenannten Aufputz-Montage. Alternativ kann es sich auch um ein Unterputz-Gerät handeln.
Wie sich aus den Fig. 3 bis 6 ergibt, sind innerhalb des Gehäuses 4 in einem Anschlußraumbereich 6 elektrische Anschlußelemente 8 beispielsweise in Form von Leiterklemmen zum Anschluß von Anschlußleitern 10 angeordnet. Üblicherweise wird gebäudeseitig ein Anschlußkabel 12 (Fig. 6) unter Putz verlegt. Dieses Anschlußkabel 12 enthält die Anschlußleiter 10 und wird mit einem Anschlußende durch eine Kabel-Einführöffnung 14 in den Anschlußraumbereich 6 des Gehäuses 4 eingeführt, um in diesem Bereich die Anschlußleiter 10 an den Anschlußelementen 8 anzuschließen.
Erfindungsgemäß sind hierbei die Anschlußelemente 8 innerhalb des Gehäuses 4 derart lageveränderbar, dass sie aus einer Geräte-Betriebsposition (Figuren 3 und 5a, b) unter Vergrößerung des Anschlußraumbereichs 6 in eine Anschlußposition (Figuren 4, 5c und 6) überführbar sind. Wie insbesondere in Fig. 6 veranschaulicht ist, erleichtert der erfindungsgemäß vergrößerbare Anschlußraumbereich 6 das Anschließen der Anschlußleiter 10 an den Anschlußelementen 8 wesentlich, da der Monteur einen größeren Bewegungsspielraum bekommt. Nach erfolgtem Anschluß können die Anschlußelemente 8 mit den angeschlossenen Anschlußleitern zurück in die Betriebsposition des Gerätes 1 überführt werden, und zwar unter entsprechender Biegeverformung der Anschlußleiter 10.
Zweckmäßigerweise sind die Anschlußelemente 8 - vorzugsweise zusammen mit sonstigen Gerätebestandteilen - an einem Trägerelement 16 befestigt, wobei das Trägerelement 16 verschiebbar in dem Gehäuse 4 geführt und zumindest in der Geräte-Betriebsposition der Anschlußelemente 8 lösbar arretiert ist. Vorzugsweise ist das Trägerelement 16 von einer Leiterplatte gebildet, die gemäß Fig. 3 und 4 in seitlichen, schienenartigen Führungsprofilen 18 des Gehäuses 4 verschiebbar geführt ist. Wie sich aus den Figuren 3 bis 5 ergibt, sind zum lösbaren Arretieren des Trägerelementes 16 Rastmittel 20 vorgesehen. Im dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel ist als Rastmittel 20 mindestens ein federelastischer Rastarm 22 vorgesehen (siehe dazu insbesondere Fig. 5), der einendig im Gehäuse 4 befestigt ist und in der Gebrauchsposition (Fig. 5a) mit einer Rastnase 24 in eine Rastausnehmung 26 des Trägerelementes 16 eingreift. Hierbei ist die Rastausnehmung 26 mit Vorteil als ein sich in Verschieberichtung des Trägerelementes 16 erstreckendes Langloch
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ausgebildet (Fig. 3 und 4), wobei der Rastarm 22 dazu parallel insbesondere unterhalb des Trägerelementes 16 zwischen diesem und einer Gehäuse-Bodenwandung 28 verläuft. Weiterhin weist der Rastarm 22 an einem freien, sich über die Rastnase 24 hinaus erstreckenden Ende ein vorzugsweise knopfartiges, in die Rastausnehmung 26 eingreifendes Betätigungsstück 30 auf.
Wie sich aus Fig. 5 ergibt, greift der Rastarm 22 in der arretierten Gebrauchsposition mit der Rastnase 24 so in die Rastausnehmung 26 ein, dass eine Verschiebung des Trägerelementes 16 in die Anschlußposition gemäß Fig. 5c gesperrt ist. Dabei sind die Rastnase 24 und das Betätigungsstück 30 in Anpassung an die Länge der Langloch-Rastausnehmung 26 derart voneinander beabstandet, dass das Trägerelement 16 auch in der anderen Verschieberichtung fixiert ist. Somit wird das Trägerelement 16 sicher in seiner Betriebsposition gehalten. Gemäß Fig. 5b kann der Rastarm 22 über das Betätigungsstück 30 in Pfeilrichtung 32 nach unten gedrückt werden, um so die Rastnase 24 außer Eingriff aus der Langloch-Rastausnehmung 26 zu bringen. Nachfolgend kann das Trägerelement 16 zusammen mit den in Fig. 5 nicht dargestellten Anschlußelementen 8 in Pfeilrichtung 34 in die Anschlußposition gemäß Fig. 5c (vgl. auch Fig. 4 und 6) verschoben werden. Gemäß Fig. 5c wird das Trägerelement 16 dadurch gegen zu weites Verschieben fixiert, dass das Betätigungsstück 30 des Rastarms 22 nach dem Betätigen zur Bewegungsbegrenzung innerhalb der Langloch-Rastausnehmung 26 liegt. Nach dem erfolgten Anschluß der Anschlußleiter 10 wird das Trägerelement 16 im Pfei[richtung 36 zurück in die Betriebsposition nach Fig. 5a verschoben, bis die Rastnase 24 wieder einrastet.
Wie dargestellt, sind bevorzugt auf beiden Seiten des Trägerelementes 16 jeweils gleichartige Rastmittel 20 vorgesehen.
Die Kabel-Einführöffnung 14 ist im Bereich der Bodenwandung 28 angeordnet und mündet gehäuseinnenseitig in den Anschlußraumbereich 6. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Bodenwandung 28 auf ihrer zu der Montagefläche 2 weisenden Außenseite mindestens eine kanalförmige Aufnahmevertiefung 38 für das Anschlußkabel 12 aufweist. Dabei liegt die Kabel-Einführöffnung 14 innerhalb des Bereichs der Aufnahmevertiefung 38.
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Wie sich insbesondere aus Fig. 2 ergibt, weist das Gehäuse 4 bzw. die Bodenwandung 28 eine längliche, bevorzugt im Wesentlichen rechteckige Grundform auf, wobei die kanalförmige Aufnahmevertiefung 38 geradlinig in Längsrichtung der Bodenwandung 28 und vorzugsweise etwa mittig im Wesentlichen über deren gesamte Erstreckung verläuft. Hierbei ist die Kabel-Einführöffnung 14 in einem Endbereich der kanalförmigen Aufnahmevertiefung 38 angeordnet, und zwar gemäß Fig. 6 insbesondere in einem schräg zwischen der Bodenwandung 28 und einem Vertiefungsgrund 40 verlaufenden Wandungsabschnitt 42. Somit geht die kanalartige Aufnahmevertiefung 38 bevorzugt an einem Ende unmittelbar in die Kabel-Einführöffnung 14 über. Wie in Fig. 6 veranschaulicht ist, kann das Gerät 1 durch diese vorteilhafte Ausgestaltung auf einfache Weise in Doppelpfeilrichtung 44 (Verlaufsrichtung der kanalartigen Aufnahmevertiefung 38) auf der Montagefläche 2 relativ zu der Stelle des Wandaustritts des Anschlußkabels 12 ausgerichtet werden, wobei dann das Anschlußkabel 12 mehr oder weniger weit durch einen entsprechenden Abschnitt der Aufnahmevertiefung 38 verläuft und im Gehäuseinneren innerhalb des Anschlußraumbereichs 6 direkt hinter der Einführöffnung 8 zum Anschluß abgemantelt werden kann. Für die Kabeleinführung ist es vorteilhaft, wenn der Wandungsabschnitt 42 derart in einem Winkel von vorzugsweise etwa 20° bis 50° schräg zur Bodenwandung 28 verläuft, dass das durch die Aufnahmevertiefung 38 verlaufende Anschlußkabel 12 unter einer etwa rechtwinkligen Umbiegung durch die Einführöffnung 14 geführt werden kann.
Hierbei ist in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung eine Spritzwasser-Abdichtung im Bereich der Einführöffnung 14 vorgesehen. Dazu ist die Einführöffnung 14 vorzugsweise in einem separaten, im Gehäuse 4 sitzenden Dichtungselement 46 gebildet, welches eine spritzwasserdichte Kabeleinführung (entsprechend IP44) gewährleistet. Wie sich weiterhin aus Fig. 6 ergibt, besteht das Dichtungselement 46 aus einem Halteabschnitt 48 zur Halteverbindung mit dem Gehäuse 4 sowie aus einem tüllenartigen, die Kabel-Einführöffnung 14 umschließenden Dichtabschnitt 50. Dieser tüllenartige Dichtabschnitt 50 bildet eine elastische Lippendichtung zur umfänglichen Auflage auf dem Anschlußkabel 12. Dabei ist die Einführöffnung 14 kreisförmig und mit einem zunächst geringeren Durchmesser als das Anschlußkabel 10 ausgebildet. Das Dichtungselement 46 ist vorzugsweise einteilig als Zweikomponenten-Formteil aus Kunststoff gebildet. Dabei bestehen der Halteabschnitt
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48 aus einem relativ festeren, formstabileren Kunststoffmaterial und der Dichtabschnitt 50 aus einem relativ flexibleren, elastischen Kunststoffmaterial.
Das Dichtungselement 46 kann mit. Vorteil im Bereich des Halteabschnittes 48 einstückig mit den Rastarmen 22 ausgebildet sein (Fig. 5).
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. So kann es sich um ein grundsätzlich beliebiges Gerät handeln, wenn auch in der bevorzugten Ausführungsform das Gerät 1 in flacher, kompakter Bauform beispielsweise als eine Türstation einer Hauskommunikationsanlage ausgebildet ist und dazu eine Tasteneinrichtung 52 (Klingeltasten) und eine Lautsprechereinrichtung 54 aufweist (Fig. I, 3 und 4).
Claims (16)
1. Elektrisches Gerät (1) mit einem Gehäuse (4) und mit innerhalb des Gehäuses (4) in einem Anschlußraumbereich (6) angeordneten elektrischen Anschlußelementen (8) für von außen zuzuführende Anschlußleiter (10), dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlußelemente (8) innerhalb des Gehäuses (4) derart lageveränderbar sind, dass sie aus einer Geräte-Betriebsposition unter Vergrößerung des Anschlußraumbereichs (6) in eine Anschlußposition und zurück überführbar sind.
2. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlußelemente (8)- vorzugsweise zusammen mit sonstigen Gerätebestandteilen (52, 54) - an einem Trägerelement (16) befestigt sind, wobei das Trägerelement (16) verschiebbar in dem Gehäuse (4) geführt und zumindest in der Geräte- Betriebsposition der Anschlußelemente (8) lösbar arretiert ist.
3. Elektrisches Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement(16)von einer Leiterplatte gebildet ist, die in seitlichen, schienenartigen Führungsprofilen (18) des Gehäuses (4) verschiebbar geführt ist.
4. Elektrisches Gerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zum lösbaren Arretieren des Trägerelementes (16) Rastmittel (20) vorgesehen sind.
5. Elektrisches Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Rastmittel(20)mindestens ein federelastischer Rastarm (22) vorgesehen ist, der einendig im Gehäuse (4) befestigt ist und in der Gebrauchsposition mit einer Rastnase (24) in eine Rastausnehmung (26) des Trägerelementes (16) eingreift.
6. Elektrisches Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastausnehmung(26)als ein sich in Verschieberichtung (34, 36) des Trägerelementes (16) erstreckendes Langloch ausgebildet ist, wobei der Rastarm (22) dazu parallel insbesondere unterhalb des Trägerelementes (16) zwischen diesem und einer Gehäuse- Bodenwandung (28) verläuft.
7. Elektrisches Gerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastarm (22) an einem freien, sich über die Rastnase (24) hinaus erstreckenden Ende ein vorzugsweise knopfartiges Betätigungsstück (30) aufweist, welches derart in die Rastausnehmung (26) eingreift, dass durch Druck auf das Betätigungsstück (30) und dadurch bewirkte elastische Verformung des Rastarms (22) die Rastnase (24) außer Eingriff aus der Rastausnehmung (26) bringbar ist.
8. Elektrisches Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastnase(24) und das Betätigungsstück (30) in Anpassung an die Länge der Langloch- Rastausnehmung (26) derart voneinander beabstandet sind, dass das Trägerelement (16) in einer eingreifenden Ruhelage des Rastarms (22) in der Betriebsposition in beiden Richtungen fixiert ist.
9. Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass auf beiden Seiten des Trägerelementes (16) jeweils gleichartige Rastmittel (20) vorgesehen sind.
10. Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine Ausführung als Aufputz-Gerät zur Montage auf einer Montagefläche (2), wobei das Gehäuse (4) eine der Montagefläche (2) zuzukehrende Bodenwandung (28) mit einer gehäuseinnenseitig in den Anschlußraumbereich (6) mündenden Einführöffnung (14) für ein die Anschlußleiter (10) enthaltendes, äußeres, von der Montagefläche (2) her zuzuführendes Anschluß-Kabel (12) aufweist.
11. Elektrisches Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenwandung (28) auf ihrer zu der Montagefläche (2) weisenden Außenseite eine kanalförmige Aufnahmevertiefung (38) für das Anschlußkabel (12) aufweist, wobei die Kabel- Einführöffnung (14) innerhalb des Bereichs der Aufnahmevertiefung (38) liegt.
12. Elektrisches Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse(4)bzw. die Bodenwandung (28) eine längliche, bevorzugt im Wesentlichen rechteckige Grundform aufweist, wobei die kanalförmige Aufnahmevertiefung (38) insbesondere geradlinig in Längsrichtung der Bodenwandung (28) und bevorzugt etwa mittig im Wesentlichen über deren gesamte Erstreckung verläuft.
13. Elektrisches Gerät nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabel-Einführöffnung(14)in einem Endbereich der kanalförmigen Aufnahmevertiefung (38), vorzugsweise in einem insbesondere schräg zwischen der Bodenwandung (28) und einem Vertiefungsgrund (40) verlaufenden Wandungsabschnitt (42) angeordnet ist.
14. Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabel-Einführöffnung(14) eine Spritzwasser-Abdichtung aufweist und dazu insbesondere in einem separaten, im Gehäuse (4) sitzenden Dichtungselement (46) gebildet ist.
15. Elektrisches Gerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (46) aus einem Halteabschnitt (48) zur Halteverbindung mit dem Gehäuse (4.) und einem insbesondere tüllenartigen, die Kabel-Einführöffnung (14) umschließenden Dichtabschnitt (50) besteht.
16. Elektrisches Gerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (46) einteilig als Zweikomponenten-Formteil aus Kunststoff gebildet ist, wobei der Halteabschnitt (48) aus einem relativ festeren, formstabileren Kunststoffmaterial und der Dichtabschitt (50) aus einem relativ flexibleren, elastischen Kunststoffmaterial bestehen.
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