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DE20202222U1 - Polstermöbel mit Sitzhärteverstellung - Google Patents

Polstermöbel mit Sitzhärteverstellung

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Publication number
DE20202222U1
DE20202222U1 DE20202222U DE20202222U DE20202222U1 DE 20202222 U1 DE20202222 U1 DE 20202222U1 DE 20202222 U DE20202222 U DE 20202222U DE 20202222 U DE20202222 U DE 20202222U DE 20202222 U1 DE20202222 U1 DE 20202222U1
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Germany
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DE20202222U
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ARCO POLSTERMOEBEL A RAEDLEIN
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ARCO POLSTERMOEBEL A RAEDLEIN
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Description

ARCO Polstermöbel G 402
A. Rädlein GmbH & Co. KG . . 13.02.2002
.Sonnefelder Str. 12
9627 9 Weidhausen
5
Polstermöbel mit Sitzhärteverstellung
Die Erfindung betrifft ein Polstermöbel mit einem Grundgestell und einem, hieran mindestens im Randbereich fixierten Sitz- oder Liegepolster, das zur Sitzhärteverstellung von einer Grundplatte untergriffen ist, die im Untergestell höhenverstellbar angeordnet ist.
Ein gattungsgemäßes Polstermöbel mit verstellbarer Sitzhärte ist aus der DE 198 26 436 Al bekannt. Dieses PoIstermöbel weist ein Grundgestell zur Aufnahme eines Sitzpolsters mit Federelementen zur Polsterung des Sitzpolsters gegenüber dem Grundgestell und/oder einer im Grundgestell integrierten Grundplatte auf, wobei ein Verstellelement zur Verstellung der Sitzhärte des Polstermöbels vorgesehen ist. Das -Polster wird durch die Grundplatte gegenüber dem obenseitigen Bezug von unten her gestaucht. Bei Verwendung von Federn eines Federkernpolsters werden die Federn gespannt und damit auch eine höhere Sitzhärte bewirkt.
Aus der DE 199 20 076 Al ist ein Polstermöbel bekannt, bei dem die Sitzhärte des Polstermöbels ebenfalls durch eine das Sitzpolster untergreifende Höhenverstelleinrichtung veränderbar ist. Die Höhenverstelleinrichtung besteht entweder aus einem Scherengestell oder aus einem Höhenschwenkmechänismus, der eine nahezu gleichmäßige Anhebung der Platte der Höhenverstelleinrichtung bewirkt.
Wird dabei das Polster gegen den Bezug gedrückt, so wird das Polster gestaucht.
Sitzhärteverstellungen von Polstern von Polstermöbeln, die ähnlich wirkend aufgebaut sind, sind ferner aus der GB-185,845 und aus der US-2,044,675 bekannt.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, in einem Polstermöbel der gattungsgemäßen Art eine solche Sitzhärteverstellung vorzusehen, die besonders einfach aufgebaut ist und eine unterschiedliche Härteverteilung über die Sitzfläche ermöglicht. Gelöst wird die Aufgabe durch Ausgestaltung des Polstermöbels entsprechend der im Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind im einzelnen selbsterklärend.in den Unteransprüchen angegeben.
Durch die Anbringung einer einseitig angelenkten Grundplatte und deren Verstellung im Neigungswinkel mittels einer Höhenverstelleiririchtung untergreift der Erhöhungsaufsatzkörper das Polster oder verbleibt in einem geringen Abstand zur Unterseite des Polsters, so dass beim Daraufsetzen das Polster auf das durch den Erhöhungsaufsatzkörper gebildete Widerlager drückt, wodurch die möglichen Durchschwinglängen verkürzt werden. Die Grundplatte ist sogar so weit anhebbar, dass das Polster gegen den Spannbezug gedrückt und damit gestaucht wird, wodurch ebenfalls der Federweg verändert und damit die Sitzhärte eingestellt wird.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist auf jede Art des Polstermöbels anwendbar, gleich ob es sich um einen Sessei oder um ein zwei-, drei- oder mehrsitziges Polstermöbel, ein reines Sitzpolstermöbel oder auch ein Liegepolstermöbel handelt. Ebenso ist die Erfindung in Verbindung mit jeder Polsterausführung anwendbar, gleich ob es
sich um ein Schaumpolster, eine Federkernpolsterung oder um ein Polster mit anderen stauchbaren Füllungen handelt, oder ob diese Unterfederungen, z. B. Stahlwellenfedern oder Gummigurte oder andere elastische Gurte, aufweist. Durch die erzwungene Änderung der Durchschwingung ergibt sich jeweils ein härterer oder weicherer Sitz/Liegekomfort. Darüber hinaus lässt sich durch die Oberflächengestaltung des Erhöhungsaufsatzkörpers eine punktuelle Sitzhärtenverteiiung über die Fläche erzielen, beispielsweise eine weichere Gesäßpartie gegenüber der Randpartie. Für diesen Fall wäre der Erhöhungsaufsatzkörper mit entsprechend ausgebildeten Randzonen zu versehen, die die Durchschwingung des Polsters im Randzonenbereich begrenzen oder aber auch den Federweg des Polsters durch Anheben und Eindrücken in das Polster verkürzen.
Es ist ersichtlich, dass hierüber praktisch jede gewünschte Härteeinstellung möglich ist.
Die angegebenen motorischen Antriebe sind zweckmäßigerweise elektromotorische Antriebe. Es ist aber auch eine Verstellung per Hand möglich, wenn die entsprechend angegebenen Mittel eingesetzt werden, um die klappenförmige Grundplatte am freien Ende anzuheben und abzusenken. Bei Verwendung eines bogenförmigen Erhöhungsaufsatzkörpers ist ersichtlich, dass beim Anheben im vorderen Bereich des Polsters sich eher eine höhere Sitzhärte einstellen lässt als im hinteren Bereich, was vorteilhaft für den Sitzkomfort ist, da über die Sitztiefe unterschiedliche Härtegrade eingestellt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
35
In Figur 1 ist z. B. ein Sessel mit abgenommenem Seitenteil schematisch dargestellt. Dieser Sessel weist ein Untergestell 2 mit einem Rückenlehnenteil auf, das sich
nach oben erstreckt. In dem Untergestell 2 sind hintere und vordere Querträger 14, 15 vorgesehen, an denen das Polster 7 befestigt·ist. Dieses Polster kann einen nicht dargestellten unteren Rahmen aufweisen, an dem der Polsterbezug 8' und das Polstermaterial, z.B. ein Schaumstoffpolster oder ein Federkernpolster, mit oder ohne einer Unterfederung 16 versehen, befestigt sind. Das Polsterelement muss an den Querträgern 14, 15 fixiert sein, um die gewünschte Härteverstellung zu erreichen. An der Rückseite ist ein Rückenpolster 17 vorgesehen, das mit der unteren Stirnseite auf das Polster 7 greift. Unterhalb des Polsters 7 befindet sich die erfindungsgemäß angelenkte Grundplatte 1, die sich über die gesamte Tiefe des Untergestells des Sessels erstreckt. Sie ist vorderseitig mit einem Scharnier mit der Achse 3 an der Vorderwand 18 des Untergestells 2 innenseitig angelenkt und erstreckt sich bis in den Raum des Untergestells 2 hinter dem Polster 4. An der Grundplatte 1 ist eine Zahnstange 12 befestigt, die bei gerader Ausführung an dem Ende der Grundplatte 1 angelenkt sein sollte. Die Zahnstange 12 erstreckt sich nach oben und ist mittels Führungsbolzen 19 geführt. In die Zahnreihe der Zahnstange 12 greifen die Zähne eines Ritzels 10 ein, das auf einer Motorwelle befestigt ist. Dieser Motor ist nicht eingezeichnet und an einer Trägerplatine 20 befestigt. Es ist ersichtlich, dass bei Drehung- des Ritzels■10 in der durch den Doppelpfeil dargestellten Richtung, je nach Drehsinn, die Zahnstange nach oben oder nach unten fährt, was durch die neben der Zahnstange eingezeichneten. Pfeile symbolisiert ist, so dass beim Herauffahren der auf der Grundplatte 1 befestigte Erhöhungsaufsatzkörper 6 nach oben bewegt wird und das Polster 7 untergreift, dieses gegenüber dem gespannten Bezug 8 staucht oder beabstandet hierzu endet, um die Durchschwingung des Polsters zu begrenzen. Der bogenförmig zugeschnittene Erhöhungsaufsatzkörper 6 besteht zweckmäßigerweise aus hartem Schaumstoff und ist an der Grundplatte 1 oder an dem die Grundplatte 1 bildenden Rahmen in bekannter Weise befestigt. An Stelle des ange-
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gebenen Motors kann selbstverständlich auch mit dem Ritzel 10 eine Antriebswelle verbunden sein, die durch ein Führungsloch in dem Seitenteil des Sessels eingesetzt ist und zentral am Ritzel 10 befestigt ist und ein Handrad am vorstehenden Ende aufweist, um per Hand die gewünschte Drehbewegung auf das Ritzel 10 auszuüben. Es versteht sich dabei von selbst, dass hier Brems- oder Sperrmittel vorzusehen sind, um eine Arretierung in jeder Drehstellung zu gewährleisten. Ebenso kann die Halteplatine 20 zum Bewegungsausgleich ebenfalls angelenkt befestigt sein.
Das in Figur 2 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem in Figur 1 lediglich durch die Ver-Wendung eines Spindelmotors an Stelle eines normalen Motors oder Getriebemotors, wie er in dem Beispiel gemäß Figur 1 zum Einsatz kommt. Die Spindel 11 ist dabei an einem Träger 21 befestigt. Der Motor ist an einem Widerlager 13 schwenkbeweglich angelenkt, so dass zum Bewegungsausgleich beim Anheben der Grundplatte 1 der Motor ausweichen kann. Zweckmäßig, ist es, auch die Spindel 11 an dem Träger 21 über ein Gelenk zu befestigen, um bewegungsbedingte Auslenkungen ausgleichen zu können. Die Spindel 11 wird von dem Motor .9 nach oben in den Motor hineingezogen, so dass eine Verstellung des Neigungswinkels der Grundplatte 1 in gewünschter Weise gemäß der eingezeichneten Doppelpfeilrichtung möglich ist.
Bezugszeichenliste
1 Grundplatte
2 Untergestell
3 Achse
4 freies Ende der Grundplatte
5 Höhenversteileinrichtung
6 Erhöhungsaufsat&zgr;körper
7 Polster
8 Bezug
9 Spindelmotor
10 Ritzel
11. Spindel
12 Zahnstange
13 Widerlager
14 Querträger
15 Querträger
16 Unterfederung
17 Rückenpolster
18 Vorderwand
19 FührungsboLzen
20 Trägerplatine
21 Träger
.*

Claims (16)

1. Polstermöbel mit einem Grundgestell und einem hieran mindestens im Randbereich fixiertet Sitz- oder Liegepolster, das zur Sitzhärteverstellung von einer Grundplatte untergriffen ist, die im Untergestell höhenverstellbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (1) im Untergestell (2) einseitig um eine horizontale Schwenkachse (3) schwenkbar angelenkt ist, während das gegenüberliegende Ende (4) mit einer Höhenverstelleinrichtung (5) im Untergestell (2) gekoppelt ist, und dass auf der Grundplatte (1) ein Erhöhungsaufsatzkörper (6) obenseitig vorstehend vorgesehen ist, der das Polster (7) untergreift oder in einem definierten Abstand darunter endet, wobei der Erhöhungsaufsatzkörper (6) das Durchdrücken des Polsters (7) begrenzt oder das Polster gegen den fixierten und gespannten Bezug (8) entsprechend der Einstellhöhe der Grundplatte (1) staucht.
2. Polstermöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhenverstelleinrichtung (5) mit einem manuellen oder motorischen Antrieb oder mit einem kombinierten manuellen motorischen Antrieb gekoppelt ist und dass die Grundplatte (1) in verschiedene Schrägstellungen durch Betätigen der Höhenverstelleinrichtung (5) verbringbar und in der jeweiligen Stellung arretierbar oder arretiert ist.
3. Polstermöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Erhöhungsaufsatzkörper (6) brückenbogenförmig ausgebildet ist oder eine Freiform mit nach oben vorstehenden Prägungen besitzt oder wellenförmig mit im wesentlichen parallel zur Rückenlehne verlaufenden Wellenbergen ausgeführt ist.
4. Polstermöbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Erhöhungsaufsatzkörper (6) eine solche Breite aufweist, die der gewünschten Breite des Sitz/Liegeabschnittes des Polsters (7) entspricht, dessen Sitzhärte verändert werden soll, oder eine solche ausgeformte Oberseite aufweist, um punktuelle Sitzhärteveränderungen des Polsters (7) zu erzielen.
5. Polstermöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (1) als Rahmen ausgebildet ist und dass auf dem Rahmen der Erhöhungsaufsatzkörper (6) befestigt ist.
6. Polstermöbel nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Erhöhungsaufsatzkörper (6) ein schalenförmiger Körper oder ein Vollformkörper ist.
7. Polstermöbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Erhöhungsaufsatzkörper (6) eine bestimmte Elastizität aufweist und härter ist als das Polster (7).
8. Polstermöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Polster (7) ein Schaumstoffpolster, ein Federkernpolster, ein Federkernpolster mit Schaumauflage ist oder andere Füllungen aufweist.
9. Polstermöbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Polster (7) eine Unterfederung in Form von Stahlwellen, Federn, Gummigurten oder anderen elastischen Materialien aufweist, die zwischen dem Polster (7) und dem Erhöhungsaufsatzkörper (6) zwischengefügt ist.
10. Polstermöbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Polstermöbel als Einsitzelement die Grundplatte (1) an der Vorderseite, an einer der Seitenwände oder an der Rückseite des Untergestells (2) angelenkt ist und gegenüberliegend die Höhenverstelleinrichtung (5) angekoppelt ist.
11. Polstermöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (1) bei einem mehrsitzigen Polstermöbel an der Innenseite der Vorderwand (18) des Untergestells (2) angelenkt ist.
12. Polstermöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der motorische Antrieb ein Spindelmotor (9), ein Schneckengetriebemotor oder ein Motor mit einem Ritzel (10) ist und dass die Spindel (11) des Spindelmotors (9) oder eine Zahnstange (12), in die die Schnecke des Schneckengetriebemotors oder das Ritzel (10) eingreift, an dem der Schwenkachse (3) der Grundplatte (1) gegenüberliegenden Ende (4) befestigt oder angelenkt ist, während das Widerlager (13) des Motors (9) im Untergestell befestigt ist.
13. Polstermöbel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als manueller Antrieb ein Verstellgetriebe am freien Ende der Grundplatte (1) vorgesehen ist, das mit einem Stellrad oder einem Hebel verbunden ist, und dass durch Dreh- oder Pumpbewegung oder Anheben oder Absenken eines in Verlängerung oder seitlich an der Grundplatte (1) angebrachten Hebels die Höhe der Grundplatte (1) verstellbar ist.
14. Polstermöbel nach Anspruch 1, 12, oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass über die Länge einer Grundplatte (1) verteilt mehrere miteinander gekoppelte Höhenverstelleinrichtungen (5) vorgesehen sind.
15. Polstermöbel nach Anspruch 1 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Grundplatten (1) in Reihe hintereinander angeordnet sind und jede Grundplatte (1) gesondert verschwenkbar ist.
16. Polstermöbel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnstange (12) eine Langlochführung oder Leitkurve aufweist und bei der Höhenverstellung durch in diese eingreifende Bolzen im Untergestell geführt ist.
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