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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verpackungsanordnung, insbesondere mit einem faltbaren ersten Aufnahmeträger, bevorzugt zur, insbesondere einzelnen bzw. vereinzelten, Aufnahme einer Vielzahl von Objekten, sowie einer Außenverpackungseinrichtung zur Aufnahme dieses ersten Aufnahmeträgers.
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Weiter bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein System aus einer Außenverpackungseinrichtung und wenigstens einem Aufnahmeträger. Derartige Aufnahmeträger sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt und werden beispielsweise in Adventskalendern verwendet, welche mit einer Vielzahl (zumeist verschiedener) Objekte (einzeln) bestückt werden können. Denkbar ist nicht nur dass die Adventskalender von einem Unternehmen, sondern auch vom Endabnehmer selbst befüllt und beispielsweise verschenkt werden. Dieser Aufnahmeträger ist üblicherweise in einer Umverpackung (hier als Außenverpackungseinrichtung bezeichnet) angeordnet, welche eine Vielzahl von (zumeist 24) Entnahmeabschnitten - als Kalendertürchen - aufweist.
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Diese Entnahmeabschnitte sind insbesondere derart ausgebildet und dazu geeignet und bestimmt, die Umverpackung zu öffnen, so dass insbesondere ein in dem Aufnahmeträger angeordnetes Objekt entnehmbar ist.
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Die Objekte, mit denen die Adventskalender bzw. die Verpackungseinrichtungen und insbesondere die Aufnahmeträger bestückt werden, sind vielfältig. Bekannt sind beispielsweise Süßwaren, wie Pralinen, Spielwaren, Kosmetikartikel, aber auch Tee, Gewürze oder Saatgut beispielsweise für Pflanzen oder Gemüse. Der Aufnahmeträger weist etwa wenigstens drei über erste Faltstellen miteinander in Verbindung stehende Seitenwände auf, wobei wenigstens eine Seitenwand und bevorzugt wenigstens zwei Seitenwände mindestens eine erste Aufnahmeöffnung und insbesondere eine Vielzahl an Aufnahmeöffnungen aufweist bzw. aufweisen.
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Aus der
DE 202019104222 U1 ist eine derartige Aufnahmeeinrichtung bekannt. Diese ist dafür vorgesehen, mit einer Vielzahl gleichartiger Produkte bestückt zu werden. Manchmal ist es jedoch gewünscht, derartige Verpackungen mit unterschiedlichen Produkten zu bestücken und insbesondere mit Produkten unterschiedlicher Größe. Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, derartige Verpackungseinrichtungen flexibler zu gestalten. Dies wird durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine erfindungsgemäße Verpackungsanordnung zur Aufnahme einer Vielzahl von Objekten, weist eine Außenverpackungseinrichtung und wenigstens einen ersten inneren Aufnahmeträger, welcher innerhalb der äußeren Verpackungseinrichtung angeordnet ist, auf. Dabei ist der erste innere Aufnahmeträger zur Aufnahme einer ersten Teilanzahl der Vielzahl der Objekte geeignet und bestimmt und der Aufnahmeträger weist wenigstens drei über erste Faltstellen miteinander in Verbindung stehende Seitenwände aufweist, von denen sich in aufgebautem Zustand eine erste Seitenwand in einer Längsrichtung und einer ersten Querrichtung erstreckt und wenigstens eine zweite Seitenwand sowie eine dritte Seitenwand sich in der Längsrichtung und einer von der ersten Querrichtung verschiedene, zweite Querrichtung erstrecken, wobei die zweite Seitenwand mindestens eine erste Aufnahmeöffnung, bevorzugt eine Vielzahl erster Aufnahmeöffnungen zur Aufnahme von Objekten aufweist und bevorzugt die dritte Seitenwand wenigstens eine zweite Aufnahmeöffnung und bevorzugt eine Vielzahl zweiter Aufnahmeöffnungen zur Aufnahme von Objekten aufweist und wobei die Verpackungsanordnung einen zweiten inneren Aufnahmeträger aufweist, der innerhalb der Außenverpackungseinrichtung angeordnet ist.
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Bevorzugt dient dabei jede Aufnahmeöffnung des ersten Aufnahmeträgers zur Aufnahme genau eines Objekts. Bevorzugt werden die Objekte zueinander beabstandet aufgenommen.
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Bevorzugt sind die Aufnahmeöffnungen parallel zueinander ausgerichtet. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Aufnahmeöffnungen äquidistant zueinander angeordnet.
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Um eine gute Raumausnutzung sowie Umverpackungen bzw. Adventskalender mit möglichst geringem Platzbedarf und auch möglichst geringem Transportvolumen zu erhalten, sind Aufnahmeträger vorteilhaft, die an zwei einander gegenüberliegenden Seitenwänden Aufnahmeöffnungen aufweisen (in aufgebautem bzw. entfaltetem Zustand).
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Als Tee-, Gewürz- oder Saatgutverpackungen haben sich dabei flache Rechteckverpackungen bzw. Rechteckbeutel etabliert, die im Vergleich zu ihrer Höhe eine sehr große Breite und Tiefe aufweisen. Um beispielsweise derartige Verpackungen waagrecht in einem Aufnahmeträger aufzubewahren bzw. in waagrechtem Zustand anzuordnen, ist eine vergleichsweise große Auflagefläche bzw. eine Abstützung an mehreren Bereichen erforderlich, was nachteilig eine großräumigere Ausgestaltung des Aufnahmeträgers bedeutet.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform wird also eine Verpackungseinrichtung und insbesondere ein erster Aufnahmeträger sowie eine Umverpackung (bzw. die Außenverpackungseinrichtung) zur Verfügung gestellt, welche auch mit Objekten großer Querschnittsfläche bestückt werden können und gleichzeitig eine möglichst raumsparende Umverpackung gewährleisten.
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Allgemeine Beschreibung des ersten Aufnahmeträgers:
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Bevorzugt ist die erste Aufnahmeöffnung der zweiten Seitenwand in aufgebautem Zustand und/oder in einem entfalteten Zustand in Bezug auf die Längsrichtung gegenüber der wenigstens einen zweiten Aufnahmeöffnung der dritten Seitenwand und bevorzugt gegenüber der Vielzahl zweiter Aufnahmeöffnungen der dritten Seitenwand (jeweils) versetzt angeordnet.
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Bevorzugt ist dabei die erste Aufnahmeöffnung der zweiten Seitenwand in Bezug auf die zweite Querrichtung nicht versetzt gegenüber der wenigstens einen zweiten Aufnahmeöffnung und bevorzugt einer Vielzahl zweiter Aufnahmeöffnungen der dritten Seitenwand angeordnet. Bevorzugt ist dabei die erste Aufnahmeöffnung der zweiten Seitenwand sowie die wenigstens eine zweite Aufnahmeöffnung der dritten Seitenwand bzw. der Vielzahl zweiter Aufnahmeöffnungen bezogen auf die zweite Querrichtung im Wesentlichen an derselben Stelle bzw. Breite des ersten Aufnahmeträgers angeordnet.
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Unter einer in Längsrichtung versetzten Anordnung wird insbesondere verstanden, dass die erste Aufnahmeöffnung der zweiten Seitenwand in aufgebautem Zustand entweder in Längsrichtung gesehen (bevorzugt in seiner Gesamtheit) oberhalb oder unterhalb der wenigstens einen zweiten Aufnahmeöffnung der dritten Seitenwand (und/oder einer Seitenwand des Aufnahmeträgers) und bevorzugt gegenüber der Vielzahl zweiter Aufnahmeöffnungen der dritten Seitenwand (und/oder einer Seitenwand des Aufnahmeträgers) angeordnet ist.
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Mit anderen Worten ist an einer der ersten Aufnahmeöffnung gegenüberliegenden (Seiten)Wand und/oder Innenwand auf Höhe dieser ersten Aufnahmeöffnung (bezogen auf die Längsrichtung) keine Aufnahmeöffnung angeordnet. Bevorzugt ist an einer der ersten Aufnahmeöffnung gegenüberliegenden Wand, insbesondere Innenwand, auf Höhe dieser ersten Aufnahmeöffnung bezogen auf die Längsrichtung ein durchgängiger, insbesondere nicht unterbrochener Wandabschnitt vorgesehen. Die versetzte Anordnung bietet den Vorteil, dass ein in einer ersten Aufnahmeöffnung aufgenommenes Objekt von einer gegenüberliegenden Wandung des ersten Aufnahmeträgers abgestützt werden kann. Eine der zweiten Seitenwand mit erster Aufnahmeöffnung gegenüberliegende Wandung dient vorteilhaft insbesondere nicht nur zur Aufnahme von Objekten, sondern zugleich als Stützelement für ein Objekt, welches in einer ersten Aufnahmeöffnung der zweiten Seitenwand aufgenommen ist. Dadurch ist vorteilhaft eine raumsparende Bauweise des ersten Aufnahmeträgers möglich, da keine zusätzliche Stützwand vorgesehen werden muss.
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Bevorzugt ist der erste insbesondere faltbare erste Aufnahmeträger mit einer Vielzahl von Objekten bestückbar. Bevorzugt handelt es sich dabei um tragbare Objekte und besonders bevorzugt um flache Objekte, beispielsweise um Flachbeutel und/oder Rechteckbeutel. Beispielsweise kann es sich bei einem derartigen Objekt um eine Verpackung mit Tee, etwa Papierhüllen mit einem Teebeutel oder Beutel mit losem Tee, mit Gewürzen und/oder mit Saatgut handeln.
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Bevorzugt sind die (einzeln zu entnehmenden) Objekte jeweils in einer separaten Aufnahmeöffnung aufgenommen. Bevorzugt weist der erste Aufnahmeträger für jedes aufzunehmende Objekt jeweils eine (eigene) Aufnahmeöffnung auf, welche (paarweise bezogen aufeinander) voneinander beabstandet sind.
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Bevorzugt ist jeweils eine Aufnahmeöffnung derart ausgestaltet und dazu geeignet und bestimmt ein Objekt aufzunehmen, welches eine Höhe aufweist, die kleiner ist als 10 cm, bevorzugt kleiner als 5 cm, bevorzugt kleiner ist als 2 cm und besonders bevorzugt kleiner ist als 1 cm, und/oder welches eine Tiefe aufweist, die bevorzugt kleiner ist als 12 cm, bevorzugt kleiner ist als 10 cm, bevorzugt kleiner ist als 8 cm und bevorzugt kleiner ist als 7 cm und besonders bevorzugt kleiner ist als 5 cm. Bevorzugt weist das Objekt dabei eine Breite auf, die kleiner ist als 8 cm, bevorzugt kleiner als 7 cm und besonders bevorzugt kleiner als 5 cm auf.
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Bevorzugt ist der erste Aufnahmeträger (und besonders bevorzugt auch der zweite Aufnahmeträger) aus einem einzigen (und einheitlichen) Werkstück, etwa aus einem einzelnen Karton oder etwa Pappe, hergestellt. Bevorzugt handelt es sich bei dem Aufnahmeträger im entfalteten Zustand um ein Stanzteil. Mit anderen Worten wird aus einem (einzigen und einheitlichen) Werkstück insbesondere mithilfe eines Schnittmusters, bevorzugt in genau einem Verfahrensschnitt wie einem Stanzen, der oder die Aufnahmeträger in seinem entfalteten Zustand hergestellt.
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Bevorzugt erstreckt sich der erste Aufnahmeträger (und bevorzugt auch der zweite Aufnahmeträger) in seinem entfalteten Zustand (bevorzugt in seiner Gesamtheit) in einer Ebene. Bevorzugt entsteht (ausschließlich) durch Falten (und Einrasten) der Endzustand bzw. der aufgebaute bzw. der gefaltete Zustand des ersten Aufnahmeträgers. Bevorzugt weist der aufgebaute bzw. gefaltete Zustand des ersten Aufnahmeträgers keine stoffschlüssige Verbindung auf.
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Bevorzugt weist der erste Aufnahmeträger einen Bodenabschnitt, bevorzugt eine Bodenwandung auf, auf dem der erste Aufnahmeträger in aufgebautem Zustand (etwa auf einer horizontalen Bodenebene) stehen kann. In stehendem Zustand des ersten Aufnahmeträgers erstreckt sich die Längsrichtung insbesondere parallel zu einer vertikalen Richtung, bevorzugt von einem Bodenabschnitt des Behältnisses ausgehend zu einem weiteren Endabschnitt des Aufnahmeträgers, etwa einer Deckelseite hin.
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Bevorzugt erstreckt sich die erste Querrichtung in eine Richtung im Wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung. Bevorzugt erstreckt sich die zweite Querrichtung im Wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung. Bevorzugt erstreckt sich die erste Querrichtung im Wesentlichen senkrecht zur zweiten Querrichtung.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist jede der ersten Aufnahmeöffnungen der zweiten Seitenwand in aufgebautem Zustand und/oder in einem entfalteten Zustand in Bezug auf die Längsrichtung gegenüber jeder der zweiten Aufnahmeöffnungen der dritten Seitenwand versetzt angeordnet. Mit anderen Worten liegt keiner (ersten) Aufnahmeöffnung der zweiten Seitenwand (in aufgebautem Zustand) eine (zweite) Aufnahmeöffnung der dritten Seitenwand gegenüber. Dies bietet den Vorteil, dass eine (der zweiten Seitenwand bezogen auf einen Längsschnitt entlang der Längsachse parallel zur zweiten Seitenwand, gegenüberliegende) Wandung, in die eine (Vielzahl) (zweiter) Aufnahmeöffnung(en) integriert sind bzw. aufweisen, als Stützelement zum Abstützen und/oder Halten eines in einer ersten Aufnahmeöffnung der zweiten Seitenwand aufgenommenen Objekts dienen kann. Hierdurch lässt sich vorteilhaft ein raumsparender Aufnahmeträger konstruieren
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In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform ist wenigstens eine sich in Längsrichtung erstreckende Wandung des ersten Aufnahmeträgers, insbesondere eine Wandung parallel zur zweiten Seitenwand und/oder dritten Seitenwand, bei welcher es sich bevorzugt um eine Innenwand handelt, derart ausgebildet und dazu geeignet und bestimmt, einen Bewegungsfreiheitsgrad eines Objekts in wenigstens eine Richtung, insbesondere entlang der ersten Querrichtung, hin zu begrenzen, wobei das Objekt in einer, insbesondere beliebigen, ersten Aufnahmeöffnung und/oder einer, insbesondere beliebigen, zweiten Aufnahmeöffnung aufgenommenen ist.
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Bevorzugt weist der erste Aufnahmeträger eine Wandung auf, welche wenigstens ein in einer zweiten Aufnahmeöffnung aufgenommenes Objekt, wenigstens teilweise aufnehmen kann, welche als Anschlag für ein in einer ersten Aufnahmeöffnung der zweiten Seitenwand aufgenommenes Objekt dienen kann. Bei dieser Wandung kann es sich um die dritte Seitenwand oder um eine weitere Wandung, insbesondere eine Innenwandung des Aufnahmeträgers handeln, welche bevorzugt im Wesentlichen parallel zur dritten Seitenwand verläuft und bevorzugt zwischen der ersten und der zweiten Seitenwand angeordnet ist.
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Mit anderen Worten schlägt ein Objekt, welches (insbesondere horizontal) in einer ersten Aufnahmeöffnung der zweiten Seitenwandung aufgenommen ist, bei Bewegung in eine erste Querrichtung und/oder zur dritten Seitenwandung hin, an diese Wandung an. Vorteilhaft wird hierdurch eine weitere Bewegung des Objekts in diese Richtung verhindert und besonders bevorzugt wird hierdurch ein Herausrutschen bzw. Hinabgleiten des Objekts von der ersten Aufnahmeöffnung heraus und insbesondere ein anschließendes Hinunterfallen des Objekts (in das Innere des Aufnahmeträgers) verhindert.
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In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform weist wenigstens eine und bevorzugt jede erste Aufnahmeöffnung und/oder wenigstens eine und bevorzugt jede zweite Aufnahmeöffnung einen Aufnahmeabschnitt auf, welcher sich in eine Richtung senkrecht zur Längsrichtung erstreckt und welcher bevorzugt in einer Ebene senkrecht zur Längsrichtung liegt. Bevorzugt handelt es sich bei der Ebene in stehendem Zustand des Aufnahmeträgers um eine horizontale Ebene. Denkbar ist aber auch eine um einen Winkel, der kleiner ist als 45°, bevorzugt kleiner als 30° und besonders bevorzugt kleiner ist als 15° verschwenkte Ebene.
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Bevorzugt liegt das aufzunehmende Objekt wenigstens teilweise auf dem Aufnahmeabschnitt (der jeweiligen Aufnahmeöffnung) in einem aufgenommenen Zustand des Objekts auf. Bevorzugt erstreckt sich der Aufnahmeabschnitt (jeweils) in wenigstens zwei Dimensionen, welche bevorzugt in einer Ebene senkrecht zur Längsrichtung liegen.
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In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform wird der Aufnahmeabschnitt durch wenigstens zwei und bevorzugt durch wenigstens drei (benachbart angeordnete) Wände, insbesondere Seitenwände und/oder Innenwände, bevorzugt durch Öffnungsbegrenzungen in diesen Wänden, des Aufnahmeträgers gebildet, wobei insbesondere die Wände über Faltstellen miteinander in Verbindung stehen. Bevorzugt sind zwei dieser Wände im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet, wobei sich diese bevorzugt in eine zweite Querrichtung (sowie in Längsrichtung) erstrecken. Bevorzugt weisen die den Aufnahmeabschnitt bildenden Wände eine Öffnung auf, durch die das Objekt hindurch führbar ist.
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Dabei kann diese Öffnung von diesen Wänden vollumfänglich begrenzt sein, also insbesondere in und entgegengesetzt der zweiten Querrichtung und in und entgegengesetzt der Längsrichtung hin begrenzt sein.
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Bevorzugt weist der erste Aufnahmeträger wenigstens und insbesondere genau zwei Öffnungen auf, durch welche der Auflageabschnitt einer ersten oder einer zweiten Aufnahmeöffnung (bevorzugt jeweils) gebildet wird. Bevorzugt handelt es sich dabei um längliche Öffnungen, insbesondere um schlitzartige Öffnungen. Bevorzugt sind die beiden Öffnungen jeweils in verschiedenen Wänden des Aufnahmeträgers angeordnet, welche bevorzugt in aufgebautem Zustand des Aufnahmeträgers im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind. Bevorzugt stehen die beiden Wände, in denen jeweils eine an der Bildung der Öffnung bzw. des Auflageabschnittes beteiligten Öffnungen angeordnet sind, über eine weitere Wandung, insbesondere eine Seitenwand, des Aufnahmeträgers (und über zwei Faltstellen) miteinander in Verbindung.
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Denkbar ist aber auch, dass die (jede) (erste und/oder zweite) Aufnahmeöffnung und/oder der Auflageabschnitt in entfaltetem Zustand des Aufnahmeträgers durch (genau) eine - insbesondere längliche und/oder schlitzförmige bzw. schlitzartige - Öffnung gebildet wird, welche sich besonders bevorzugt über wenigstens drei benachbarte, durch Faltstellen miteinander in Verbindung stehende, Wände hin erstreckt. In gefaltetem Zustand bzw. aufgebautem Zustand ergibt sich hier eine Öffnung, welche lediglich in Längsrichtung und entgegen der Längsrichtung sowie entlang (oder entgegen) der zweiten Querrichtung begrenzt ist, allerdings in entgegengesetzter letzterer Richtung (also entweder entgegen (oder entlang) der zweiten Querrichtung) nach außen hin offen ist. Bevorzugt ist der Auflageabschnitt als Teil einer Ausnehmung in dem Aufnahmeträger ausgebildet.
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Bevorzugt weisen alle ersten Aufnahmeöffnungen dieselbe Form auf. Bevorzugt weisen alle zweiten Aufnahmeöffnungen dieselbe Form auf. Bevorzugt weist im entfalteten Zustand des Aufnahmeträgers die (jede) erste Aufnahmeöffnung eine bezogen auf eine Mittelachse (parallel zur Längsrichtung) des Aufnahmeträgers im entfalteten Zustand (welche insbesondere einer Mittelachse der ersten Seitenwandung entspricht), achsensymmetrische Form auf (allerdings bei anderer Anordnung bezogen auf die Längsrichtung).
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Bevorzugt weist die (jede) erste Aufnahmeöffnung innerhalb der zweiten Seitenwand und/oder die (jede) zweite Aufnahmeöffnung innerhalb der dritten Seitenwand eine Ausdehnung in die zweite Querrichtung (in gefaltetem Zustand) gesehen von wenigstens 2 cm, bevorzugt wenigstens 4cm, bevorzugt wenigstens 5 cm und besonders bevorzugt wenigstens 6 cm auf. Bevorzugt weist die erste und/oder die zweite Aufnahmeöffnung eine Ausdehnung in die Längsrichtung von wenigstens 0,5 cm, bevorzugt wenigstens 0,7 cm und besonders bevorzugt wenigstens 1 cm auf.
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Bevorzugt weist die erste und/oder die zweite Aufnahmeöffnung eine Ausdehnung in die Längsrichtung von höchstens 10 cm, bevorzugt höchstens 5 cm, bevorzugt höchstens 2 cm und besonders bevorzugt höchstens 1,5 cm auf.
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Erstreckt sich eine erste und/oder zweite Aufnahmeöffnung über wenigstens zwei und bevorzugt über wenigstens drei Seitenwände, so weist sie bevorzugt in entfaltetem Zustand (bzw. die Aufnahmeöffnung im Schnittmuster des Aufnahmeträgers) eine Ausdehnung in eine Richtung senkrecht zur Längsrichtung von wenigstens 8 cm, bevorzugt wenigstens 10 cm, bevorzugt wenigstens 12 cm und besonders bevorzugt wenigstens 14 cm auf.
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In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform weist der faltbare Aufnahmeträger mindestens zwei, bevorzugt mindestens vier und besonders bevorzugt mindestens sechs erste und/oder zweite Aufnahmeöffnungen auf. Bevorzugt ist an der ersten Seitenwand des Aufnahmeträgers, welche zwischen der zweiten und der dritten Seitenwand des Aufnahmeträgers angeordnet ist, ein Deckelelement und/oder ein Bodenelement (über eine Faltstelle) angeordnet, wobei das Deckelelement und/oder Bodenelement in einem gefalteten Zustand des Aufnahmeträgers (im Wesentlichen ausschließlich) in einer Ebene senkrecht zur Längsachse angeordnet ist. Das Bodenelement und/oder Deckelelement trägt vorteilhaft zur Stabilität des Aufnahmeträgers bei.
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Bevorzugt weist das Bodenelement und/oder das Deckelelement in die zweite Querrichtung gesehen (im Wesentlichen) dieselbe Ausdehnung auf, wie diejenige der zweiten und/oder dritten Seitenwand.
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Bevorzugt übersteigt die Ausdehnung des Bodenelements und/oder des Deckelelements in die erste Querrichtung gesehen die Ausdehnung der ersten Seitenwand des Aufnahmeträgers, welche (über je eine Faltstelle) mit der zweiten Seitenwand und/oder der dritten Seitenwand verbunden ist und zwischen diesen angeordnet ist. Dies bietet den Vorteil, dass durch das Deckelelement und/oder das Bodenelement eine rutschfeste Anordnung des Aufnahmeträgers in einer (quaderförmigen) Umverpackung gewährleistet werden kann, während die zweite und/oder dritte Seitenwand von der Umverpackung beabstandet ist/sind. Dies bietet den Vorteil, dass das in einer ersten und/oder zweiten Aufnahmeöffnung aufzunehmende Objekt bei möglichst schmaler Auflagefläche (in die erste Querrichtung gesehen) bzw. möglichst geringer Ausdehnung des Auflageabschnitts in die erste Querrichtung gesehen möglichst nahe an seinem Schwerpunkt auf dem Auflageabschnitt angeordnet werden kann.
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Bevorzugt weist das Deckelelement und/oder das Bodenelement eine Lasche auf, mittels welcher das Deckelelement bzw. das Bodenelement in seinem gefalteten Zustand an einem Befestigungsabschnitt einer Wandung, insbesondere einer Innenwandung, welche wenigstens einen Auflageabschnitt einer ersten und/oder zweiten Aufnahmeöffnung aufweist, reibschlüssig und/oder formschlüssig befestigbar ist.
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Bevorzugt weist die erste Seitenwandung eine Lasche auf, insbesondere an einem oberen Abschnitt und insbesondere an einer oberen Seite (in Längsrichtung gesehen), in welchem ein Vorsprung der an dem Deckelelement angeordneten Lasche einführbar ist und insbesondere hierdurch ein Faltzustand des Deckelelements relativ zur ersten Seitenwandung reibschlüssig und/oder formschlüssig fixierbar ist. Bevorzugt weist die erste Seitenwandung eine Lasche auf, insbesondere an einem unteren Abschnitt und insbesondere an einer unteren Seite (in Längsrichtung gesehen), in welchem ein Vorsprung der an dem Bodenelement angeordneten Lasche einführbar ist und insbesondere hierdurch ein Faltzustand des Bodenelements relativ zur ersten Seitenwandung reibschlüssig und/oder formschlüssig fixierbar ist. Insbesondere ist hierdurch eine im Wesentlichen senkrechte Ausrichtung des Deckelelementes bzw. des Bodenelementes relativ zur ersten Seitenwandung reibschlüssig und/oder formschlüssig fixierbar.
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Bevorzugt weist eine Seitenwandung des Aufnahmeträgers, welche zwischen der zweiten Seitenwand und einer weiteren Wand des Aufnahmeträgers, welche ebenfalls abschnittsweise einen Auflageabschnitt einer in der zweiten Seitenwand angeordneten ersten Aufnahmeöffnung aufweist, angeordnet ist, eine Ausdehnung (in die erste Querrichtung gesehen) auf, welche kleiner als ein Drittel und/oder größer als ein Viertel der maximalen Ausdehnung der ersten Aufnahmeöffnung innerhalb der zweiten Seitenwand (in die zweite Querrichtung gesehen) ist. Alternativ und/oder zusätzlich ist diese Ausdehnung ausgewählt aus einem Bereich zwischen 1 cm und 5 cm, bevorzugt zwischen 2 cm und 4 cm und besonders bevorzugt zwischen 2,5 cm und 3,5 cm.
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Bevorzugt weist die zweite Seitenwand und/oder die dritte Seitenwand in die zweite Querrichtung gesehen eine Ausdehnung von höchstens 15 cm, bevorzugt höchstens 12 cm, bevorzugt höchstens 10 cm und besonders bevorzugt höchstens 9 cm auf.
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Bevorzugt weist die erste Seitenwand, welche insbesondere an der zweiten Seitenwand und der dritten Seitenwand (über eine Faltstelle) benachbart angeordnet ist, eine Breite (in die erste Querrichtung gesehen) auf, welche aus einem Bereich zwischen 5 cm und 15 cm, bevorzugt aus einem Bereich zwischen 7 cm und 13 cm und besonders bevorzugt aus einem Bereich zwischen 10 cm und 11 cm ausgewählt ist.
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Bevorzugt weisen die erste und/oder zweite und/oder dritte Seitenwand und/oder eine vierte, sich in Längsrichtung erstreckende Wandung des ersten Aufnahmeträgers und/oder eine fünfte, sich in Längsrichtung erstreckende Wandung des ersten Aufnahmeträgers dieselbe Höhe (in Längsrichtung gesehen) auf und/oder eine Höhe (in Längsrichtung gesehen) von wenigstens 10 cm, bevorzugt wenigstens 10 cm und besonders bevorzugt von wenigstens 26 cm auf. Bevorzugt weisen die erste und/oder zweite und/oder dritte Seitenwand und/oder die vierte, sich in Längsrichtung erstreckende Wandung des ersten Aufnahmeträgers und/oder die fünfte, sich in Längsrichtung erstreckende Wandung des Aufnahmeträgers eine Höhe (in Längsrichtung gesehen) von höchstens 40 cm, bevorzugt höchstens 30 cm und besonders bevorzugt von höchstens 28 cm auf.
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In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform weist der erste faltbare Aufnahmeträger wenigstens eine Grifföffnung und bevorzugt wenigstens zwei Grifföffnungen auf, welche bevorzugt an dem Deckelelement angeordnet sind und in wenigstens eine Dimension, bevorzugt in wenigstens zwei Dimensionen einen Durchmesser in dem Bereich zwischen 1 cm und 3 cm und bevorzugt zwischen 2 cm und 3 cm und besonders bevorzugt von im Wesentlichen 2,5 cm aufweisen. Bevorzugt ist (sind) diese Grifföffnung(en) im Wesentlichen kreisrund ausgestaltet. Eine derartige Grifföffnung bietet den Vorteil, dass der erste Aufnahmeträger anwenderfreundlich (mithilfe eines Fingers) aus einer Umverpackung herausgezogen werden kann. Bevorzugt ist wenigstens eine Grifföffnung bezogen auf die erste Querrichtung zwischen den einen Auflageabschnitt (für ein in der ersten Aufnahmeöffnung aufzunehmendes Objekt) bildenden Wandungen angeordnet. Bevorzugt ist wenigstens eine Grifföffnung bezogen auf die erste Querrichtung zwischen den einen Auflageabschnitt (für ein in der zweiten Aufnahmeöffnung aufzunehmendes Objekt) bildenden Wandungen angeordnet.
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In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform ist die faltbare Transportverpackung einteilig ausgebildet. Dies bietet den Vorteil einer erhöhten Stabilität und vereinfachter Herstellung. In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform weist der erste faltbare Aufnahmeträger mindestens ein Stützelement auf, welches dazu geeignet und bestimmt ist, wenigstens ein in einer ersten und/oder zweiten Aufnahmeöffnung aufgenommenes Objekt und bevorzugt eine Vielzahl aufgenommener Objekte wenigstens teilweise zu stützen und/oder wenigstens einen Bewegungsfreiheitsgrad des (jeweilig aufgenommenen) Objekts in wenigstens eine Richtung hin zu begrenzen. Vorteilhaft bildet das Stützelement einen Anschlag für wenigstens ein in einer ersten oder zweiten Aufnahmeöffnung aufgenommenes Objekt. Dies bietet den Vorteil, dass ein Hinabrutschen bzw. ein Hinabgleiten eines aufgenommenen Objekts in das Innere des Aufnahmeträgers gehemmt wird.
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Bevorzugt erstreckt sich das Stützelement in Längsrichtung und besonders bevorzugt in die zweite Querrichtung. Bevorzugt ist das Stützelement im Wesentlichen flach und/oder weist eine rechteckartige bzw. rechteckförmige Grundfläche auf. Bevorzugt ist das Stützelement parallel zu der zweiten Seitenwand und/oder der dritten Seitenwand. Bevorzugt ist das Stützelement von der ersten Seitenwand und/oder der dritten Seitenwand beabstandet. Bevorzugt ist das Stützelement von einer (Innen-)Wandung, die einen Auflageabschnitt für ein in einer ersten oder zweiten Aufnahmeöffnung aufzunehmendes Objekt aufweist, beabstandet. Bevorzugt ist das Stützelement symmetrisch und/oder mittig bezogen auf die erste Querrichtung innerhalb des Aufnahmeträgers angeordnet. In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform ist das Stützelement von der ersten und/oder zweiten Aufnahmeöffnung beabstandet.
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Bevorzugt ist das Stützelement derart ausgebildet, dass (wenigstens) ein erstes, in einer ersten Aufnahmeöffnung aufgenommenes Objekt durch das Stützelement (in erste Querrichtung gesehen) hindurch ragen kann (etwa durch eine Öffnung oder eine Ausnehmung des Stützelementes), während (wenigstens) ein zweites, in einer ersten Aufnahmeöffnung aufgenommenes Objekt durch das Stützelement nicht hindurch ragen kann und/oder durch das Stützelement in die erste Querrichtung hin begrenzt wird und/oder durch das Stützelement abgestützt wird. Bevorzugt ist das Stützelement derart ausgebildet, dass (wenigstens) ein erstes, in einer zweiten Aufnahmeöffnung aufgenommenes Objekt durch das Stützelement (in erste Querrichtung gesehen) hindurch ragen kann (etwa durch eine Öffnung oder eine Ausnehmung des Stützelementes), während (wenigstens) ein zweites, in einer zweiten Aufnahmeöffnung aufgenommenes Objekt durch das Stützelement nicht hindurch ragen kann und/oder durch das Stützelement in die erste Querrichtung hin begrenzt wird und/oder durch das Stützelement abgestützt wird. Dies bietet den Vorteil, dass (insbesondere optional und/oder variabel) Objekte verschiedener Größe (bzw. verschiedener Ausdehnung bezogen auf die erste Querrichtung in einem in einer Aufnahmeöffnung aufgenommenen Zustand) berücksichtigt werden können.
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In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform ist das Stützelement (wiederholt) lösbar in den Aufnahmeträger anordenbar und/oder reibschlüssig und/oder kraftschlüssig fixierbar. Bevorzugt ist das Stützelement wiederholt in den Aufnahmeträger einbringbar und entnehmbar. Dies bietet den Vorteil, dass ein in einer ersten oder zweiten Aufnahmeöffnung aufzunehmendes kleineres Objekt abgestützt werden kann. Insbesondere vorteilhaft kann damit bedarfsweise anwenderspezifisch für Objekte mit kleinerer Querschnittsfläche bzw. geringerer Tiefe, die sich nicht in einem in der ersten oder der zweiten Aufnahmeöffnung aufgenommenen Zustand nicht bis hin zu einer (Innen-)Wandung des Aufnahmeträgers (welche insbesondere ebenfalls einen Aufnahmeabschnitt für ein in einer zweiten oder ersten Aufnahmeöffnung aufgenommenes Objekt aufweist), erstreckt, ebenfalls ein Anschlag bzw. ein Stützelement vorgesehen werden.
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Allgemeine Beschreibung der Außenverpackungseinrichtung
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Die Außenverpackungseinrichtung weist bevorzugt wenigstens drei und bevorzugt vier über Faltstellen miteinander in Verbindung stehende, sich in Längsrichtung erstreckende Seitenwände auf, wobei zwei dieser Seitenwände eine Vielzahl öffenbarer und insbesondere wiederverschließbarer Entnahmeabschnitte aufweisen.
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Bevorzugt ist wenigstens ein Entnahmeabschnitt und bevorzugt die Vielzahl an Entnahmeabschnitte der einen Seitenwand bezogen auf die Vielzahl Entnahmeabschnitte der anderen Seitenwand in Bezug auf die Längsrichtung versetzt angeordnet, wobei bevorzugt die Vielzahl Entnahmeabschnitte der einen Seitenwand in eine Querrichtung gesehen (welche senkrecht auf die Längsrichtung steht) nicht versetzt gegenüber der Vielzahl der Entnahmeabschnitte der anderen Seitenwand angeordnet ist. Bevorzugt handelt es sich bei den Seitenwänden um einander gegenüberliegende (Außen-)Seitenwände. Bevorzugt sind die beiden Seitenwände im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet.
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Bevorzugt ist die Außenverpackungseinrichtung (im Rahmen dieser Beschreibung auch als Umverpackung bezeichnet) derart ausgebildet, dass bei aufgenommenem Aufnahmeträger, insbesondere bei zwei aufgenommenen Aufnahmeträgern, je erster und/oder zweiter Aufnahmeöffnung des Aufnahmeträgers (bzw. der Aufnahmeträger) wenigstens und bevorzugt genau ein Entnahmeabschnitt vorgesehen ist. Nach Öffnung des Entnahmeabschnitts ist bevorzugt (jeweils) ein in einer (ersten oder zweiten) Aufnahmeöffnung aufgenommenes Objekt durch die entstehende Öffnung an der Stelle des Entnahmeabschnitts von dem Aufnahmeträger und insbesondere aus der Außenverpackungseinrichtung heraus entnehmbar.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist wenigstens ein Entnahmeabschnitt und bevorzugt sind die Entnahmeabschnitte, insbesondere jeweils, durch Perforation einer Seitenwand bzw. durch wenigstens eine Perforationslinie in einer Seitenwand (in ungeöffnetem Zustand) ausgebildet.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Vielzahl an Entnahmeabschnitte einer und insbesondere jeweils einer Seitenwand in wenigstens zwei Reihen angeordnet. Unter einer Reihe an Entnahmeabschnitte wird dabei eine Vielzahl von Entnahmeabschnitte verstanden, die in Längsrichtung gesehen jeweils paarweise zueinander im Wesentlichen (unmittelbar) untereinander und insbesondere nicht in eine Querrichtung gesehen versetzt zueinander angeordnet sind. Bevorzugt sind wenigstens die Entnahmeabschnitte einer Reihe und die Entnahmeabschnitte einer zweiten Reihe einer Seitenwand jeweils paarweise zueinander in Längsrichtung gesehen versetzt zueinander angeordnet. Dies bietet den Vorteil, dass zwei identische (und nicht achsensymmetrisch zueinander ausgestaltete) Aufnahmeträger verwendet werden können.
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Denkbar ist aber auch, dass wenigstens ein Entnahmeabschnitt einer ersten Reihe von Entnahmeabschnitten und wenigstens ein Entnahmeabschnitt in einer zweiten Reihe von Entnahmeabschnitten einer Seitenwand in Längsrichtung gesehen nicht versetzt zueinander angeordnet und insbesondere auf derselben Höhe der Außenverpackungseinrichtung bzw. Umverpackung in Längsrichtung gesehen angeordnet sind.
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Bevorzugt sind auf wenigstens einer Seitenwand der Außenverpackungseinrichtung und besonders bevorzugt auf wenigstens zwei Seitenwänden der Umverpackung mindestens 6, bevorzugt mindestens 10 und besonders bevorzugt mindestens 12 Entnahmeabschnitte und/oder höchstens 25, bevorzugt höchstens 20, bevorzugt höchstens 15 und besonders bevorzugt höchstens 12 Entnahmeabschnitte angeordnet.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform nimmt der wenigstens erste Aufnahmeträger (und bevorzugt die wenigstens zwei ersten Aufnahmeträger) einen Anteil des Innenvolumens der Außenverpackungseinrichtung ein, der größer ist als 20%, bevorzugt größer als 30%, bevorzugt größer als 40%, bevorzugt größer als 50% und bevorzugt größer als 60% und bevorzugt größer als 65%. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform nimmt der erste Aufnahmeträger (und bevorzugt die wenigstens zwei ersten Aufnahmeträger) einen Anteil des Innenvolumens der Außenverpackungseinrichtung ein, der kleiner ist als 90%, bevorzugt kleiner als 85%, bevorzugt kleiner als 80%, bevorzugt kleiner als 75%.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform nimmt der zweite Aufnahmeträger einen Anteil des Innenvolumens der Außenverpackungseinrichtung ein, der größer ist als 10%, bevorzugt größer als 15%, bevorzugt größer als 20%, bevorzugt größer als 25% und bevorzugt größer als 30% und bevorzugt größer als 35%. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform nimmt der erste Aufnahmeträger einen Anteil des Innenvolumens der Außenverpackungseinrichtung ein, der kleiner ist als 70%, bevorzugt kleiner als 60%, bevorzugt kleiner als 50%, bevorzugt kleiner als 45%.
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Die Anmelderin hat ermittelt, dass diese Volumenanteile der beiden Aufnahmeträger eine besonders platzsparende Anordnung einer Vielzahl von Objekten ermöglichen,
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Bevorzugt nehmen der erste und der zweite Aufnahmeträger gemeinsam ein Innenvolumen der Außenverpackungseinrichtung ein, welches größer ist als 70%, bevorzugt größer als 80%, bevorzugt größer als 90% und bevorzugt größer als 95%.
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In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform weist die Außenverpackungseinrichtung an ihrer Oberseite wenigstens zwei Deckelelemente, insbesondere von im Wesentlichen derselben Größe, auf, mittels welcher eine in gefaltetem bzw. aufgebautem Zustand und insbesondere in einem geöffneten Zustand der Umverpackung vorhandene, obere Öffnung der faltbaren Umverpackung wenigstens teilweise verschließbar ist. Bevorzugt sind die beiden Deckelelemente unabhängig voneinander öffnen- und/oder verschließbar. Bevorzugt kann bei einem geöffneten und einem verschlossenen Deckelelement durch das geöffnete Deckelelement ein Aufnahmeträger und können bevorzugt beide Aufnahmeträger in die Außenverpackungseinrichtung bzw. Umverpackung eingeführt und/oder aus der Außenverpackungseinrichtung bzw. Umverpackung entnommen werden. Hierdurch wird ein Bestücken der einzelnen Aufnahmeöffnungen des bzw. der Aufnahmeträger mit Objekten erleichtert bzw. ermöglicht.
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Bevorzugt ist die Außenverpackungseinrichtung aus einem einzigen (und einheitlichen) Werkstück, etwa aus einem einzelnen Karton oder etwa Pappe, hergestellt. Bevorzugt handelt es sich bei der Außenverpackungseinrichtung im entfalteten Zustand um ein Stanzteil. Mit anderen Worten wird aus einem (einzigen und einheitlichen) Werkstück insbesondere mithilfe eines Schnittmusters, bevorzugt in genau einem Verfahrensschnitt wie einem Stanzen, die Außenverpackungseinrichtung in ihrem entfalteten Zustand hergestellt. Bevorzugt erstreckt sich die Außenverpackungseinrichtung in ihrem entfalteten Zustand (bevorzugt in seiner Gesamtheit) in einer Ebene. Bevorzugt entsteht (ausschließlich) durch Falten der Endzustand bzw. der aufgebaute Zustand der Außenverpackungseinrichtung.
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Bevorzugt ist die Außenverpackungseinrichtung und/oder wenigstens ein Aufnahmeträger aus einem Material, welches ausgewählt ist aus einer Gruppe, die Papier, Karton, Pappe und Kombinationen hiervon aufweist.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umgibt die Außenverpackungseinrichtung den ersten inneren Aufnahmeträger vollständig. Dieser ist also bevorzugt innerhalb der Außenverpackungseinrichtung angeordnet. Dabei ist es möglich, dass der erste innere Aufnahmeträger gegenüber der Außenverpackungseinrichtung fixiert, beispielsweise an einer oder mehreren Positionen mit dieser verklebt ist.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Außenverpackungseinrichtung eine Vielzahl von Soll-Öffnungsbereichen und/oder Entnahmeabschnitten auf, welche geöffnet werden können, um Durchgangsöffnungen auszubilden. Bevorzugt können diese Entnahmeabschnitte auch wieder verschlossen werden.
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Bevorzugt sind durch diese Durchgangsöffnungen hindurch dem ersten inneren Aufnahmeträger Objekte und/oder dem zweiten Aufnahmeträger entnehmbar. Bevorzugt weist der erste innere Aufnahmeträger im Wesentlichen gleichartige Objekte, bzw. geometrisch gleichartige Objekte auf. Dies bedeutet, dass die Aufnahmeausnehmungen des ersten Aufnahmeträgers dazu bestimmt sind, eine Vielzahl von gleichartigen Produkten und/oder Objekten aufzunehmen.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der zweite innere Aufnahmeträger wenigstens eine Aufnahmeöffnung zur Aufnahme einer zweiten Teilanzahl der Objekte auf. Bevorzugt wird dabei eine Aufnahmeöffnung bzw. ein Aufnahmevolumen ausgebildet, welches wenigstens zwei, bevorzugt wenigstens drei Objekte fassen kann. Dabei ist bevorzugt dieses Aufnahmevolumen ohne Zwischenwände oder dergleichen ausgeführt, sodass die weiteren Objekte bevorzugt unmittelbar aneinander liegen.
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Bei der Verwendung als Adventskalender kann bei der Bestückung darauf geachtet werden, dass beispielsweise in das Aufnahmevolumen drei Objekte eingelegt werden, jeweils mit von unten nach oben aufsteigenden Nummern. Wenn der Benutzer das erste Objekt, beispielsweise mit der Nummer 7 (d. h. für den 7. Tag des Advents) entnimmt, ist es möglich, dass ein weiteres Objekt in eine Position fällt, in der es herausgenommen werden kann, beispielsweise das Objekt mit der Nummer 14 (für den 14. Kalendertag des Adventskalenders).
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der zweite innere Aufnahmeträger wenigstens zwei, bevorzugt wenigstens drei und besonders bevorzugt vier Seitenwandungen und besonders bevorzugt eine Bodenwandung auf, welche ein Aufnahmevolumen zur Aufnahme der zweiten Teilanzahl der Objekte umgeben bzw. begrenzen. Bevorzugt weisen dabei zwei einander gegenüberliegende Seitenwandungen jeweils eine Ausnehmung an ihrer der Bodenwandung gegenüber liegenden Seite auf.
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Diese Ausnehmung weist bevorzugt ein rechtecksförmiges Profil auf. Bevorzugt nimmt dabei diese Ausnehmung bezogen auf eine Fläche der Seitenwand einen Flächenanteil ein, der geringer ist als 40%, bevorzugt geringer als 30%, bevorzugt geringer als 20% und bevorzugt geringer als 10%. Besonders bevorzugt ist dieser Flächenanteil größer als 1%, bevorzugt größer als 2%, bevorzugt größer als 5%.
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Besonders bevorzugt ist diese Ausnehmung jeweils an einer Unterseite dieser Seitenwandungen ausgebildet. Diese Ausnehmungen dienen bevorzugt zum leichteren Entnehmen von Objekten (insbesondere durch die Außenaufnahmeeinrichtung hindurch) durch den Benutzer.
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Besonders bevorzugt ist die Aufnahmeöffnung an der verbleibenden Seite des inneren Aufnahmeträgers ausgebildet.
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Besonders bevorzugt ist die Bodenwandung selbst eine durch Faltungen entstandene Wandung.
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Besonders bevorzugt bildet der zweite (innere) Aufnahmeträger eine im Wesentlichen quaderförmige Gestalt aus. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umschließen die anderen Wände das besagte Aufnahmevolumen vollständig oder im Wesentlichen vollständig.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform unterscheiden sich die Querschnitte der Aufnahmeöffnungen des ersten Aufnahmeträgers und der Querschnitt der wenigstens einer Aufnahmeöffnung des zweiten Aufnahmeträgers. Bevorzugt weist wenigstens eine Aufnahmeöffnung des zweiten Aufnahmeträgers und insbesondere die Aufnahmeöffnung des zweiten Aufnahmeträgers einen größeren Querschnitt auf als die Aufnahmeöffnungen des ersten Aufnahmeträgers.
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Besonders bevorzugt wird die Aufnahmeöffnung des zweiten Aufnahmeträgers durch eine Wandung der Außenverpackungseinrichtung verdeckt. Dabei ist es möglich, dass in einem geschlossenen Zustand der Verpackungsanordnung die Aufnahmeöffnung insgesamt, bzw. vollständig durch die besagte Wandung der Außenaufnahmeeinrichtung verdeckt wird.
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Mit einem Öffnen eines Entnahmeabschnitts der Außenaufnahmeeinrichtung wird bevorzugt wenigstens ein Teil der Aufnahmeöffnung des zweiten Aufnahmeträgers freigelegt und insbesondere genau ein Teil der Aufnahmeöffnung des zweiten Aufnahmeträgers.
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Besonders bevorzugt entspricht der zu öffnende Bereich der Außenaufnahmeeinrichtung einem Querschnitt eines zu entnehmenden Objekts, bzw. ist ein bisschen größer als dieses Objekt. Auf diese Weise kann der Benutzer ein Objekt entnehmen, wobei jedoch weitere Objekte in dem Aufnahmevolumen verbleiben.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der zweite Aufnahmeträger ein Aufnahmevolumen und/oder einen Aufnahmeraum zur Aufnahme wenigstens eines Objekts und bevorzugt zur Aufnahme wenigstens zweier Objekte und bevorzugt zur Aufnahme wenigstens dreier Objekte auf.
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Besonders bevorzugt sind dabei dem Aufnahmeraum diese Objekte wie oben erwähnt durch die gleiche Öffnung entnehmbar.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind dem Aufnahmeraum die Objekte nur in einer vorgegebenen Reihenfolge entnehmbar. So ist es möglich, dass wie oben erwähnt die Objekte bereits von Anfang an mit bestimmten Zahlen beschriftet sind, welche beispielsweise die Tage eines Adventskalenders darstellen und insbesondere in dieser Reihenfolge entnommen werden können.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der erste Aufnahmeträger oberhalb des zweiten Aufnahmeträgers angeordnet. Üblicherweise werden sich in dem zweiten Aufnahmeträger schwerere Objekte befinden als in dem ersten Aufnahmeträger. Von daher erscheint es, insbesondere auch um ein Kippen der gesamten Verpackungsanordnung zu verhindern, bessert, wenn diese schweren Objekte sich weiter unten befinden als die in dem ersten Aufnahmeträger befindlichen Objekte.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind der erste innere Aufnahmeträger, der zweite innere Aufnahmeträger und/oder die Außenverpackungseinrichtung (jeweils) einteilig ausgebildet. Bevorzugt bedeutet dies, dass diese Elemente aus einem einzelnen Objekt beispielsweise einem einzelnen Faltkarton hergestellt werden können.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind der ersten innere Aufnahmeträger, der zweite innere Aufnahmeträger und/oder die Außenverpackungseinrichtung jeweils aus Papier oder Pappe oder einem papierhaltigen Material hergestellt. Auf diese Weise ist es möglich, dass die gesamte Verpackungsanordnung einheitlich entsorgt werden kann, insbesondere wenn sämtliche der oben genannten Elemente aus Papier oder Pappe bestehen. Insbesondere, wenn nach der Adventszeit sämtliche Objekte der Verpackungsanordnung entnommen sind, besteht diese bevorzugt nur noch aus einem Material und insbesondere aus einem papierhaltigen Material.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Verpackungsanordnung wenigstens zwei und bevorzugt genau zwei erste Aufnahmeträger auf. Bevorzugt sind diese zwei ersten Aufnahmeträger nebeneinander angeordnet. Bevorzugt sind diese beiden ersten Aufnahmeträger derart nebeneinander angeordnet, dass deren Öffnungen in die gleichen Richtungen weisen. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die wenigstens zwei ersten Aufnahmeträger gleichartig gestaltet. Besonders bevorzugt weisen diese wenigstens zwei Aufnahmeträger im Wesentlichen die gleichen Abmessungen auf.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind zwei erste Aufnahmeträger derart nebeneinander angeordnet, dass die Aufnahmeöffnungen eines der beiden ersten Aufnahmeträgers in der Längsrichtung gegenüber den Aufnahmeöffnungen des anderen der beiden Aufnahmeträgers in der Längsrichtung versetzt sind
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Verpackungsanordnung ein Adventskalender.
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Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Bausatz zur Herstellung einer Verpackungsanordnung der oben beschriebenen Art zur Aufnahme einer Vielzahl von Objekten. Erfindungsgemäß weist der Bausatz eine Bausatzeinheit für eine Außenverpackungseinrichtung, wenigstens eine Bausatzeinheit (und bevorzugt zwei Bausatzeinheiten) für einen (und bevorzugt zwei) ersten inneren Aufnahmeträger und wenigstens eine Bausatzeinheit für einen zweiten inneren Aufnahmeträger auf.
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Es ist dabei möglich, dass getrennt zunächst die Bausatzeinheiten bzw. die beiden Aufnahmeträger mit Objekten bestückt werden und anschließend in die Außenverpackungseinrichtung eingesetzt werden. Bevorzugt weist die Außenverpackungseinrichtung eine im Wesentlichen quaderförmige Gestalt auf.
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Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen. Darin zeigen:
- 1 Eine Darstellung eines ersten Aufnahmeträgers einer erfindungsgemäßen Ausführungsform im entfalteten Zustand bzw. eines Schnittmusters für einen faltbaren Aufnahmeträger;
- 2 eine Darstellung eines Stützelements im entfalteten Zustand bzw. eines Schnittmusters für ein Stützelement;
- 3 eine Darstellung eines Aufnahmeträgers gemäß der Ausführungsform nach 1 im gefalteten bzw. aufgebauten Zustand mit angeordnetem Stützelement;
- 4a-e eine Zustammenstellung des ersten und zweiten Aufnahmeträgers fünf Ansichten;
- 5a-c eine Außenverpackungseinrichtung in drei Ansichten.
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1 zeigt eine Darstellung eines Aufnahmeträgers 10 einer erfindungsgemäßen Ausführungsform im entfalteten Zustand bzw. eines Schnittmusters für einen Aufnahmeträger 10. Das Bezugszeichen L kennzeichnet die Längsrichtung. Diese Richtung entspricht der Längsrichtung des Aufnahmeträgers in aufgebautem Zustand (vgl. 3). Das Bezugszeichen Q2 kennzeichnet eine Querrichtung, welche bevorzugt senkrecht auf der Längsrichtung L steht. Für die nebenstehende (zweite) Seitenwand 24 b entspricht diese Richtung Q2 der zweiten Querrichtung, welche für den aufgebauten bzw. gefalteten Zustand des Aufnahmeträgers definiert ist (vgl. 3).
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Der erste Aufnahmeträger weist eine, hier rechteckförmige, erste Seitenwand 24a auf, eine insbesondere an die erste Seitenwand 24a anliegen über eine Faltstelle 22b verbundene zweite Seitenwand 24b, welche eine Vielzahl (hier sechs) erste Aufnahmeöffnungen 30b aufweist. Weiter weist der Aufnahmeträger 10 weist eine insbesondere an die erste Seitenwand 24a anliegende, über eine Faltstelle 22a verbundene dritte Seitenwand 24c auf, welche eine Vielzahl (hier sechs) zweite Aufnahmeöffnungen 30c aufweist.
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Zu erkennen ist an dem Schnittmuster, dass die ersten Aufnahmeöffnungen 30b und die zweiten Aufnahmeöffnungen 30c der dritten Seitenwand 24c in Längsrichtung L gesehen versetzt zueinander angeordnet sind. In der in 1 gezeigten Ausführungsform ist keine erste Aufnahmeöffnung 30b auf derselben Höhe (in Längsrichtung L) gesehen angeordnet wie die zweite Aufnahmeöffnung 30c.
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Mit der zweiten Seitenwand 24b und mit der dritten Seitenwand 24c steht jeweils über eine (in Querrichtung gesehen) via einer Faltstelle 36a bzw. 22c verbundene, schmalere Seitenwand 36 bzw. 34, wiederum via einer Faltstelle 36b bzw. 22d eine weitere Wandung 24e bzw. 24d in Verbindung. Diese weitere Wandung 24e (bzw. 24d) weist bevorzugt (im Wesentlichen) dieselbe Außenabmessung sowie dieselbe äußere, insbesondere rechteckige, Form wie die zweite Seitenwand 24b (bzw. die dritte Seitenwand 24c) auf.
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Die weitere Wandung 24e, welche in gefaltetem bzw. aufgebautem Zustand eine Innenwandung darstellt, weist bevorzugt eine Vielzahl von (hier sechs) Aufnahmeöffnungen 30e auf. Ein Abschnitt der Begrenzungen einer Aufnahmeöffnung 30e der weiteren Wandung 24e bildet (jeweils) zusammen mit einem Abschnitt der Begrenzung einer ersten Aufnahmeöffnung 30b (wenigstens abschnittsweise und bevorzugt vollständig) einen Auflageabschnitt für ein in der ersten Aufnahmeöffnung 30b aufzunehmendes Objekt. Ein hierin aufgenommenes Objekt liegt bevorzugt wenigstens abschnittsweise (bevorzugt ausschließlich) auf diesem Auflageabschnitt auf. Bevorzugt ist (jeweils) eine Aufnahmeöffnung 30e der weiteren Wandung 24e auf derselben Höhe (in Längsrichtung L gesehen) angeordnet wie eine erste Aufnahmeöffnung 30b der zweiten Seitenwand 24b
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Die weitere Wandung 24d, welche in gefaltetem bzw. aufgebautem Zustand eine Innenwandung darstellt, weist bevorzugt eine Vielzahl von (hier sechs) Aufnahmeöffnungen 30d auf. Ein Abschnitt der Begrenzungen einer Aufnahmeöffnung 30d der weiteren Wandung 24d bildet (jeweils) zusammen mit einem Abschnitt der Begrenzung einer zweiten Aufnahmeöffnung 30c (wenigstens abschnittsweise und bevorzugt vollständig) einen Auflageabschnitt für ein in der zweiten Aufnahmeöffnung 30c aufzunehmendes Objekt. Ein hierin aufgenommenes Objekt liegt bevorzugt wenigstens abschnittsweise (bevorzugt ausschließlich) auf diesem Auflageabschnitt auf. Bevorzugt ist (jeweils) eine Aufnahmeöffnung 30d der weiteren Wandung 24d auf derselben Höhe (in Längsrichtung L gesehen) angeordnet wie eine zweite Aufnahmeöffnung 30c der dritten Seitenwand 24c.
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Die weitere Wandung 24d und 24e kann (jeweils) mehrere Befestigungslaschen und/oder Befestigungsabschnitte aufweisen. In dem in 1 gezeigten Schnittmuster weisen die beiden weiteren Wandung(en) 24d und 24e an drei Seiten hin jeweils eine längliche Befestigungslasche auf.
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Die erste Seitenwand 24a steht über eine Faltstelle in Verbindung mit einem Deckelelement 42 sowie hier über die Faltstelle 28 in Verbindung mit einem Bodenelement 26. Sowohl an dem Deckelelement 42 als auch an dem Bodenelement 26 ist (in Längsrichtung bzw. entgegen der Längsrichtung) eine Lasche zur Befestigung bzw. Fixierung des aufgebauten Zustands bzw. eines Faltungszustands des Deckelelements 42 bzw. Bodenelements 26 angeordnet. Die Lasche des Deckelelements 42 kann - wie hier in 1 gezeigt - einen Vorsprung aufweisen, der in eine ebenfalls gezeigte Ausnehmung an einer oberen Seite der ersten Wandung 24a eingreifen kann. Ebenso kann die Lasche des Bodenelements 26 - wie hier in 1 gezeigt - einen (länglichen) Vorsprung aufweisen, der in eine ebenfalls gezeigte Ausnehmung an einer unteren Seite der ersten Wandung 24a eingreifen kann. Das Deckelelement 42 weist zwei (hier etwa fingergroße) Grifföffnungen 40 zum erleichterten Herausziehen des Aufnahmeträgers 10 aus einer Umverpackung auf.
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2 zeigt eine Darstellung eines (hier rechteckförmigen) Stützelements 50 im entfalteten Zustand bzw. eines Schnittmusters für ein Stützelement 50. Ein unterer und ein oberer (bevorzugt rechteckförmiger) Abschnitt 54 kann entlang der Faltstelle 52 insbesondere rechtwinklig gegenüber dem verbleibenden mittleren Abschnitt des Stützelements 50 gefaltet werden. Das Bezugszeichen 56 kennzeichnet jeweils eine Lasche bzw. einen Befestigungsabschnitt des Stützelements, die bzw. der lediglich entlang der Faltstelle 52 in Verbindung mit dem Stützelement steht, während die durchgezogene Linie eine vollständig durchtrennte (gestanzte) Linie darstellt. Diese Lasche ist bevorzugt in gefaltetem bzw. aufgebautem Zustand (sowie in einem an dem Aufnahmeträger angeordneten bzw. fixierten Zustand) gegenüber dem unteren Abschnitt 54 (bzw. oberen Abschnitt 54) entgegengesetzten Seite hin gefaltet und besonders bevorzugt in einem rechten Winkel zu dem mittleren Abschnitt des Stützelements 50. Damit kann vorteilhaft eine reibschlüssige Anordnung und/oder Fixierung des Stützelements in dem Aufnahmeträger 10 erreicht werden.
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3 zeigt eine Darstellung eines Aufnahmeträgers 10 gemäß der Ausführungsform nach 1 im gefalteten bzw. aufgebauten Zustand mit angeordnetem Stützelement 50. Insgesamt weist das Stützelement in gefaltetem bzw. aufgebautem Zustand eine im Wesentlichen quaderförmige bzw. quaderartige Gestalt auf.
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Das Bezugszeichen 26 kennzeichnet das Bodenelement, auf dem der Aufnahmeträger 10 in stehendem Zustand auf einer horizontalen Ebene bzw. Standfläche steht. Das Bezugszeichen L kennzeichnet die Längsrichtung, welche zugleich hier die Haupterstreckungsrichtung des Aufnahmeträgers darstellt. Die Längsrichtung erstreckt sich von dem Bodenelement in Richtung des Deckelelements und stellt in stehendem Zustand eine Vertikale zu einer horizontalen Ebene bzw. Standfläche dar. Die erste Querrichtung Q1 und die zweite Querrichtung Q2 stehen jeweils senkrecht auf die Längsrichtung und stehen bevorzugt (in aufgebautem Zustand bzw. gefaltetem Zustand) ebenfalls aufeinander senkrecht.
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Hier erstreckt sich die (bei der in 3 gewählten Ansicht nicht ersichtliche) erste Seitenwand 24a in Längsrichtung und in die erste Querrichtung Q1. Die zweite und dritte Seitenwand (24b, c) erstrecken sich nicht nur in Längsrichtung, sondern in die zweite Querrichtung Q2.
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Die Haupterstreckungsrichtung der ersten Aufnahmeöffnung 30b sowie der Aufnahmeöffnung 30d der weiteren Wandung ist ebenfalls entlang der zweiten Querrichtung Q2. Diese weitere Wandung mit Aufnahmeöffnungen 30d ist in dem in 3 gezeigten gefalteten Zustand eine Innenwandung des Aufnahmeträgers 10. Um einen Abstand der weiteren Wandung und der zweiten Seitenwandung und damit auch einen Abstand der zweiten Aufnahmeöffnung 30c und der Aufnahmeöffnung 30d (in erste Querrichtung gesehen) zu erreichen, ist eine (hier schmale) Seitenwand 34 vorgesehen, die sich bevorzugt entlang der ersten Querrichtung Q1 erstreckt. Durch die Beabstandung der (auf derselben Höhe bezogen auf die Längsrichtung L liegende) zweiten Aufnahmeöffnung 30c und der Aufnahmeöffnung 30d wird vorteilhaft ein stabilerer Auflageabschnitt für das aufzunehmende Objekt gebildet. In ähnlicher Weise ist auch bezogen auf die zweite Seitenwand mit ersten Aufnahmeöffnungen 30b eine (hier schmale) Seitenwand 36 vorgesehen, welche als Abstandshalter zu einer weiteren Wand bzw. Innenwand mit einer Vielzahl von Aufnahmeöffnungen 30e (in 3 nicht sichtbar) fungiert.
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In der in 1 und 3 gezeigten Ausführungsform ist der Auflageabschnitt für die aufzunehmenden Objekte jeweils durch eine erste bzw. zweite Aufnahmeöffnung in einer Seitenwand sowie eine Aufnahmeöffnung in einer weiteren Wand bzw. Innenwand gebildet. Denkbar ist aber auch, dass anstelle zweier Öffnungen, eine einzige Öffnung, welche sich allerdings von der zweiten bzw. dritten Seitenwand 24b bzw. 24c über die (schmale) Seitenwand 36 bzw. 34 hinweg bis in die weitere Wand bzw. Innenwand 24e bzw. 24d hinein erstreckt. Wiederum bildet dann eine jeweilige untere Begrenzung einer derartigen Aufnahmeöffnung den Auflageabschnitt für das aufzunehmende Objekt.
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Die 4a - 4e zeigen fünf Ansichten einer Zusammenstellung aus zwei ersten Aufnahmeträgern 10 und einem zweiten Aufnahmeträger 110. Die beiden ersten Aufnahmeträger sind in 4a hintereinander angeordnet.
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Wie in 4a erkennbar, sind die beiden ersten Aufnahmeträger 10 jeweils an dem zweiten Aufnahmeträger angeordnet. Dabei sind die beiden Seitenwände 36 des vorderen ersten Aufnahmeträgers erkennbar.
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Die Außenverpackungseinrichtung ist in den Figuren nicht dargestellt. Diese weist bevorzugt ein quaderförmiges Profil auf, wobei die Außenverpackungseinrichtung die beiden ersten Aufnahmeträger sowie den zweiten Aufnahmeträger vollständig umgibt.
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Bevorzugt sind die Ränder des Deckelelements gegenüber den Innenwandungen der (nicht gezeigten Außenverpackungseinrichtung abgestützt. Bei der in 4a gezeigten Darstellung können die Objekte der ersten Teilanzahl an Objekten bevorzugt aus dem linken Aufnahmeträger in Richtung des Pfeils P1 entnommen werden und aus dem rechten Aufnahmeträger in Richtung des Pfeils P2.
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Bevorzugt können die Objekte aus dem zweiten Aufnahmeträger 110 in der Richtung P3 entnommen werden.
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Bevorzugt sind sämtliche Entnahmerichtungen, in denen die Objekte aus der Verpackungsanordnung entnommen werden können zueinander parallel. Bevorzugt sind die Entnahmerichtungen, in denen die Objekte aus den ersten Aufnahmeträgern entnommen werden können einander (parallel) entgegengesetzt.
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4b zeigt eine Vorderansicht der Zusammenstellung. Man erkennt hier, dass die Aufnahmeöffnungen 30b des in 4b rechten Aufnahmeträgers in der Längsrichtung gegenüber den Aufnahmeöffnungen 30c des in 4b dargestellten linken Aufnahmeträgers versetzt sind.
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Der zweite Aufnahmeträger 110 weist zwei Seitenwände 122b, 122d, einen Boden 122c und eine Deckelwandung 122a auf, welche gemeinsam ein Aufnahmevolumen zur Aufnahme der Objekte (nicht gezeigt) umgeben. Das Bezugszeichen 124 kennzeichnet eine Rückwand des zweiten Aufnahmeträgers.
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Das Bezugszeichen 126 kennzeichnet eine Ausnehmung, welche in der Seitenwand 122b angeordnet ist und welche zum Herausnehmen von Objekten dient.
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Bei der Anwendung als Adventskalender könnten beispielsweise in dem Aufnahmevolumen drei Objekte angeordnet werden, wobei von außen nur das unterste gegriffen werden kann und die verbleibenden Objekte nach Herausnahme dieses untersten Objekts nachrutschen.
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In 4c erkennt man wiederum die Rückwandung, die bevorzugt als Faltboden ausgeführt ist.
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Die 4d und 4e zeigen zwei perspektivische Darstellungen der in den 4a - 4c gezeigten Zusammenstellung. Man erkennt hier auch das Aufnahmevolumen 125 des zweiten Aufnahmeträgers 110.
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Die 5a - 5c zeigen drei Seitenansichten der Außenverpackungseinrichtung 100. Diese weist bevorzugt eine quaderförmige Gestalt mit vier Seitenwänden 102a - 102d. Dabei ist die Seitenwand 102a eine Vorderwand und Seitenwand 102c eine Rückwand.
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In der Rückwand 102c ist eine Vielzahl von Entnahmeabschnitten 104, 105 angeordnet, wobei bevorzugt die Entnahmeabschnitte 105 gegenüber den Entnahmeabschnitten 104 in der Längsrichtung der Außenverpackungseinrichtung versetzt sind. Das Bezugszeichen 104a kennzeichnet einen optionalen Eingriffsabschnitt, mittels dessen ein leichteres Öffnen des diesem zugeordneten Entnahmeabschnitts 105 möglich ist.
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Auch an der Vorderwand ist eine Vielzahl von Entnahmeabschnitten 106, 107 vorgesehen, wobei bevorzugt die Entnahmeabschnitte 107 gegenüber den Entnahmeabschnitten 106 in der Längsrichtung der Außenverpackungseinrichtung versetzt sind.
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Daneben erkennt man auch die Öffnung 108, welche einen Zugriff zu Objekten 50, welche sich in dem zweiten Aufnahmeträger 110 befinden, ermöglicht. Diese Öffnung 108 weist dabei auch eine Ausnehmung in den Seitenwände 102b und 102d (nicht gezeigt) auf, welche die Entnahme des Objekts 50 erleichtern. Das Bezugszeichen 112 kennzeichnet einen Deckelabschnitt der Außenverpackungseinrichtung 110.
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Man erkennt, dass die Außenverpackungseinrichtung hier insgesamt 24 Entnahmeabschnitte 104, 105, 106, 107 aufweist und zusätzlich noch die Öffnung 108 aufweist, welche einen Zugang zu hier drei weiteren Objekten ermöglicht. Es wäre dabei möglich, dass die Verpackungsanordnung mehr als 24 Objekte enthält, etwa falls zusätzliche Geschenke an bestimmten Tagen wie dem 24. Dezember gewünscht sind.
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Es wäre jedoch auch denkbar, dass weniger Entnahmeabschnitte, beispielsweise 21 Entnahmeabschnitte vorgesehen sind und die verbleibenden 3 Objekte über die Öffnung 108 entnehmbar sind.
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Entsprechend wäre es auch möglich, dass der in den vorangegangenen Figuren gezeigte erste Aufnahmeträger nicht vollständig mit Objekten bestückt ist, da sich weitere Objekte noch in dem zweiten Aufnahmeträger befinden können.
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Die Anmelderin behält sich, vor sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale als erfindungswesentlich zu beanspruchen, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Figuren auch Merkmale beschrieben wurden, welche für sich genommen vorteilhaft sein können. Der Fachmann erkennt unmittelbar, dass ein bestimmtes in einer Figur beschriebenes Merkmal auch ohne die Übernahme weiterer Merkmale aus dieser Figur vorteilhaft sein kann. Ferner erkennt der Fachmann, dass sich auch Vorteile durch eine Kombination mehrerer in einzelnen oder in unterschiedlichen Figuren gezeigter Merkmale ergeben können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202019104222 U1 [0005]