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Technisches Umfeld
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Die Erfindung betrifft eine Einschubvorrichtung zur Präsentation von Bildträgern und Informationsblättern mit einem aus Kunststoffmaterial hergestellten plattenförmigen, eine flache Vorderseite und eine flache Rückseite aufweisenden Grundkörper, an dessen Vorderseite mindestens eine Folienbahn festgelegt ist.
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Stand der Technik
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Einschubvorrichtungen der eingangs beschriebenen Art werden auch als Schautafeln bezeichnet und finden sich beispielsweise in Einzel- und Großhandel als Preisauszeichnungstafeln oder im Kraftfahrzeughandel, wo innerhalb des Kraftfahrzeuges beispielsweise hinter der Frontscheibe Preis- und Technikinformationen des zu verkaufenden Fahrzeuges aufgelistet werden.
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Die verwendeten Vorrichtungen oder Schautafeln weisen dabei Größenordnungen auf, die es erlauben, vorzugsweise ein Papierblatt der Größe DIN A4 zur Präsentation der Daten zu verwenden, wobei selbstverständlich eine mehrfache Verwendung der Schautafeln für unterschiedliche Angebotszwecke geboten ist.
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Zum Einsatz kommen beispielsweise Schautafeln, bei der in einer U-förmigen Schiene eines Trägerteils in der Art eines Klemmhalters Informationsblätter festgesteckt werden können.
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Zusätzlich sind aus dem Stand der Technik Aufnahmetaschen aus Weichkunststoff bekannt, die mit einem transparenten Fensterausschnitt versehen sind, so beispielsweise aus der
DE 34 12064 U1 . Darüber hinaus ist in der
EP 1 729 273 U1 eine Folientasche zur Anbringung an der Außenseite von Kraftfahrzeugen beschrieben, die einen offenen, mit einem Haftstreifen zusammenwirkenden Rand aufweist.
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Aufgabe der Erfindung
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Ausgehend vom bekannten Stand der Technik und den hinlänglich bekannten Lösungen für eine mit den gattungsbildenden Merkmalen ausgestattete Einschubvorrichtung besteht die Aufgabe der Erfindung darin, einen derartigen Gegenstand dahingehend weiter zu entwickeln, dass eine kostengünstige, Ressourcen schonende und somit umweltfreundliche Herstellung gewährleistet ist. Darüber hinaus soll eine qualitativ hochwertige und funktionelle Einschubvorrichtung geschaffen werden.
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Lösung der Aufgabe
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Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß in Zusammenschau mit den gattungsbildenden Merkmalen des Anspruches 1 durch die im kennzeichnenden Teil dargelegte technische Lehre gelöst.
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Erfindungswesentlich dabei ist es, dass der Grundkörper an einem Rand einen umgekanteten Seitenbereich dergestalt aufweist, dass dieser Seitenbereich die Oberfläche der Rückseite unter einem spitzen Winkel zwischen der Rückseite des Grundkörpers und der der Rückseite zugewandten Oberfläche des abgekanteten Seitenbereiches teilweise übergreift.
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Die neuartige Gestaltung des Grundkörpers ermöglicht es, die erfindungsgemäße Einschubvorrichtung an der Innenseite der Frontscheibe eines Kraftfahrzeuges zu platzieren und zu fixieren. Die Festlegung erfolgt durch die Tatsache, dass die Einschubvorrichtung mit ihrem umgekanteten Seitenbereich in den Spalt zwischen Frontscheibe und Armaturenbrett eingeschoben werden kann. Die Elastizität des Kunststoffmaterials ermöglicht eine entsprechende Klemmwirkung beim Einschieben und fixiert dadurch die Einschubvorrichtung problemlos.
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Die Gestaltung des umgekanteten Seitenbereiches in seiner Anordnung im spitzen Winkel zur Rückseite des Grundkörpers ermöglicht es, die erfindungsgemäße Einschubvorrichtung auch in schmalen Spalten zu fixieren, da durch die Elastizität in der Umkantstelle eine Verkleinerung des spitzen Winkels bis zur Anlage des Seitenbereiches an der Rückseite des Grundkörpers erfolgen kann, ohne dass eine Beschädigung der Einschubvorrichtung erfolgt.
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Besondere Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich zusammen mit der technischen Lehre des Anspruches 1 zusätzlich aus den Merkmalen der auf diesen Anspruch rückbezogenen Unteransprüche.
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Es hat sich hinsichtlich der praktischen Anwendung als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der spitze Winkel zwischen der Rückseite des Grundkörpers und der der Rückseite zugewandten Oberfläche des abgekanteten Seitenbereiches ein Maß von 5-20° aufweist.
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Darüber hinaus kann es zweckmäßig sein, zwischen der an der Vorderseite des Grundkörpers aufgebrachten Folienbahn und dem Grundkörper eine im Grundriss U-förmige Abstandsplatte anzuordnen. Die Abstandsplatte weist zwei parallel beanstandete Schenkel und ein die beiden Schenkel verbindendes Koppelglied auf, so dass ein Freiraum gebildet ist, in den der Bildträger oder das Informationsblatt eingeschoben und platziert werden können. Es ist somit durch diese besondere Ausgestaltung einer Einschubtasche gebildet, die das eingeschobene Informationsblatt gegen äußere Einflüsse schützt. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass durch die Dicke der Abstandsplatte im Größenbereich von 0,5-1,5 mm ein leichtes Einschieben und Entfernen des jeweiligen Informationsblattes gewährleistet ist.
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Üblicherweise besitzt der Freiraum zwischen den beabstandeten Schenkeln und dem Koppelglied die Größe eines DIN A4 Blattes.
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Im Rahmen einer speziellen Weiterbildung des Gegenstandes der Erfindung kann es darüber hinaus vorteilhaft sein, wenn einer der beiden beabstandeten Schenkel zur Aufnahme von Bild und Schriftinformation wesentlich breiter als der zweite Schenkel ausgebildet ist und mit seiner äußeren Seitenkante im Bereich der dem abgekanteten Seitenbereich abgewandten, gegenüberliegenden Seitenkante des Grundkörpers angeordnet ist. Es ergibt sich somit in der Gesamtgestaltung der Einschubvorrichtung ein oberer, über dem eingeschobenen Informationsblatt liegender weiterer Informationsbereich, der beispielsweise mit Dauerinformationen hinsichtlich des Verkaufsunternehmens, entsprechenden Logodarstellungen und Kontaktinformationen versehen sein kann.
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Diese Dauerinformationen können in vorteilhafter Weise auf der Rückseite der die Abstandsplatte außen überdeckende Folienbahn aufgebracht werden. Die Folienbahn ist zweckmäßigerweise aus Polyester oder Polycarbonat hergestellt, weist eine Dicke von 0,3-1 mm auf und kann zur Vermeidung von Reflexionen und zur Erhöhung der Lesbarkeit der auf den Informationsblättern sichtbaren Daten matt geprägt sein.
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Das Material des Grundkörpers besteht zweckmäßigerweise aus weißem Polycarbonat mit einer Dicke im Bereich von 1,5-3 mm, wobei bei diesem Material der Seitenbereich an der unteren Kante der Einschubvorrichtung durch eine thermische Umformung in seine federnde Rücklage im Grundkörper gebracht werden kann.
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Grundkörper, Abstandsplatte und Folienbahn werden durch geeignete Kleber miteinander verbunden, was unter produktionstechnischen Gesichtspunkten eine einfache und dauerhafte Fixierung der Einzelbauteile miteinander ermöglicht.
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Selbstverständlich sind alle Materialien für die Verwendung in einem breiten Temperaturbereich geeignet, da die erfindungsgemäße Einschubvorrichtung sowohl im Winter als auch im Sommer ohne Verformungen ihrer Grundstruktur langfristig einsatzfähig sein muss. Um die Handhabung, den Transport und gegebenenfalls die Lagerung bei Nichtbenutzung problemlos zu gestalten, sind die Ecken des Grundkörpers und der Abstandsplatte abgerundet und die Kanten der Bauteile entgratet.
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Figurenliste
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Einschubvorrichtung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
- 1 eine seitliche Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Einschubvorrichtung und
- 2 eine Frontansicht der Einschubvorrichtung aus 1 mit teilweise eingeschobenem Informationsträger.
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Die Schnittdarstellung der 1 zeigt den prinzipiellen Aufbau der erfindungsgemäßen Einschubvorrichtung. Sie besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten. Wesentliches Element ist ein plattenförmiger Grundkörper 1, der im Ausführungsbeispiel einen rechteckigen Grundriss aufweist, wie dies der 2 zu entnehmen ist.
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Der Grundkörper 1 besitzt an einer Seite einen Seitenbereich 4, der mittels einer Umkantung 5 so umgeformt ist, dass die Oberfläche der Rückseite 3 des Grundkörpers 1 mit der der Rückseite 3 zugewandten Oberfläche des Seitenbereiches 4 einen spitzen Winkel 7 bildet. Der Grundkörper 1 ist aus gefärbtem Kunststoffmaterial hergestellt und weist eine gewisse Elastizität auf, so dass bei einem Kraftangriff an der Spitze des Seitenbereiches 4 eine Veränderung des Winkels 7 erfolgen kann.
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Die beschriebene Ausgestaltung hat den Hintergrund, dass die Einschubvorrichtung beispielsweise zur Präsentation von Bildträgern und Informationsblättern im Kraftfahrzeughandel eingesetzt werden kann. Zu diesem Zweck schiebt man die erfindungsgemäße Einschubvorrichtung mit der Umkantung 5 hinter der Frontscheibe eines Kraftfahrzeuges in den dort üblicherweise vorhandenen Spalt zwischen Armaturenbrett und Frontscheibe, durch den die Belüftung der Frontscheibe erfolgt. Die Elastizität des Materials des Grundkörpers 1 lässt es zu, dass der Grundkörper 1 in dem Spalt durch die mögliche Veränderung (Verkleinerung) des Winkels 7 geklemmt und zuverlässig gehalten wird.
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Aus der 2 ist ersichtlich, dass der Seitenbereich 4 an seinem oberen freien Ende eine Kantenrundung 6 besitzt und in seiner Breitenausdehnung des der Umkantung 5 zugewandten Bereiches im Wesentlichen der Breite der entsprechenden Seite des Grundkörpers 1 entspricht.
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Der Grundkörper 1 ist entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung aus Polycarbonat gefertigt. Dieses Material besitzt die gewünschte Elastizität und lässt sich insbesondere im Hinblick auf die notwendige Umkantung 5 am Grundkörper 1 kostengünstig bearbeiten. In der Praxis hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Winkel 7 zwischen der Rückseite 3 des Grundkörpers 1 und der der Rückseite 3 zugewandten Oberfläche 8 des gekanteten Seitenbereiches 4 im Bereich von 5 bis 20° liegt.
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An der Vorderseite 2 des Grundkörpers 1 ist, wie dies die 1 und 2 zeigen, eine Abstandsplatte 9 angeordnet. Die Abstandsplatte 9 besteht im Wesentlichen aus zwei parallel beanstandet zueinander angeordneten Schenkeln 10 und 11, die einseitig durch ein Koppelglied 12 miteinander verbunden sind. Durch diese konstruktive Gestaltung ergibt sich innerhalb der Abstandsplatte 9 ein U-förmiger Freiraum 13, in den ein Informationsblatt 14 eingeschoben werden kann.
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In der Darstellung der 2 ist das zur Hälfte eingeschobene Informationsblatt 4 zu erkennen. Die Abstandsplatte ist aus transparentem Polycarbonat gefertigt und weist eine Dicke von vorzugsweise 1 bis 2 mm auf.
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Wie der 2 weiter zu entnehmen ist, sind die beiden Schenkel 10 und 11 unterschiedlich breit gestaltet. Der der Umkantung 5 abgewandte Schenkel 10 ist größer ausgeführt und bietet deshalb die Möglichkeit, zusätzlich dauerhafte Informationen zu präsentieren wie beispielsweise Daten und Adresse des Anbieters der auf dem Informationsblatt 14 beschriebenen Ware.
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In der 2 ist die entsprechende Information sowohl auf dem Informationsblatt 14 als auch auf dem Schenkel 10 der Abstandsplatte 9 durch entsprechende Wellenlinien symbolisiert. Die dem Freiraum 13 abgewandte Außenkante des Schenkels 10 fluchtet dabei mit der Seitenkante 16 an der Oberkante des Grundkörpers 1.
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Aus der 1 ist zusätzlich ersichtlich, dass die Einschubvorrichtung als drittes Bauelement eine die Abstandsplatte 9 überdeckende Folienbahn 10 besitzt. Die Folienbahn 10 entspricht in ihrem Grundriss dem flächigen Außenmaß der Abstandsplatte 9 und überdeckt zusätzlich den Freiraum 13 innerhalb der Abstandsplatte 9. Durch diese Überdeckung entsteht zwischen der Vorderseite 2 des Grundkörpers 1 und der Rückseite der Folienbahn 10 ein Einschubschlitz für das Informationsblatt 14, welches gleichzeitig durch die Folienbahn vor Umwelteinflüssen geschützt wird. Die Folienbahn wird vorteilhafterweise aus Polyester oder Polycarbonat mit einer Dicke von 0,3 bis 1 mm hergestellt.
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Die oben erwähnte Information im Bereich des Schenkels 10 der Abstandsplatte 9 kann auf unterschiedliche Weise hergestellt sein. Beispielsweise ist die Möglichkeit gegeben, Name und gegebenenfalls Logo des Anbieters auf die der Vorderseite 2 abgewandte Rückseite der Abstandsplatte 9 aufzudrucken, wobei selbstverständlich auch die Möglichkeit gegeben ist, den Aufdruck der Information auf der Vorder- oder Rückseite der Folienbahn 10 vorzunehmen, die ansonsten transparent gehalten ist.
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Die Verbindungen zwischen der Abstandsplatte 9 und dem Grundkörper 1 einerseits und zwischen der Abstandsplatte 9 und der Folienbahn 15 andererseits werden zweckmäßigerweise als Verklebungen ausgeführt, was unter produktionstechnischen und Haltbarkeitsgesichtspunkten sich als besonders kostengünstig erwiesen hat.
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Um eine Entnahme des eingeschobenen Informationsblattes 14 zu erleichtern, ist, wie dies der Darstellung der 2 zu entnehmen ist, am Grundkörper einseitig an der Öffnung nach außen des Freiraumes 13 eine Ausnehmung 17 eingebracht, die eine im wesentlichen halbrunde Form aufweist und im Präsentationsmodus der Einschubvorrichtung durch das Informationsblatt 14 überdeckt wird.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Grundkörper
- 2
- Vorderseite
- 3
- Rückseite
- 4
- Seitenbereich
- 5
- Umkantung
- 6
- Kantenrundung
- 7
- Winkel
- 8
- Oberfläche (Seitenbereich)
- 9
- Abstandsplatte
- 10
- Schenkel
- 11
- Schenkel
- 12
- Koppelglied
- 13
- Freiraum
- 14
- Informationsblatt
- 15
- Folienbahn
- 16
- Seitenkante (Oberkante Grundkörper)
- 17
- Ausnehmung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3412064 U1 [0005]
- EP 1729273 [0005]