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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein einspuriges Fahrzeug, auf dem eine Person stehend transportiert werden kann.
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Die Erfindung betrifft auch einen Rahmen für einspurige Fahrzeuge wie z.B. Tretroller, die sowohl eine Person, als auch Gepäck transportieren kann. Das Gepäck kann von unterschiedlicher Größe sein und wird längs zur Fahrrichtung befestigt.
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Die vorliegende Erfindung soll eine universelle Gepäckaufnahme für solche einspurigen Fahrzeuge schaffen, die aus Gründen möglichst stabiler und leichter Bauweise zusammen mit Vorderradaufnahme und Lenksäulenaufnahme in einem gemeinsamen Rahmen integriert ist, der mit dem Trittbrett und der Hinterradaufnahme verbunden ist. Damit sollen sowohl die auftretenden Kräfte möglichst effektiv absorbiert als auch baulicher Aufwand und Gewicht optimiert werden.
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Stand der Technik
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In letzter Zeit haben sowohl durch menschliche Kraft angetriebene Tretroller wie auch elektrisch betriebene E-Roller oder E-Scooter - im Folgenden auch als „Roller“ bezeichnet - eine stärkere Verbreitung insbesondere in Ballungsgebieten gefunden.
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Oft werden diese Vehikel als ergänzende Verkehrsmittel für „die erste Meile“ und/oder „die letzte Meile“ genutzt und vor und nach der Benutzung irgendwo abgestellt bzw. in einem anderen Verkehrsmittel mitgenommen.
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Dabei sind die Platzverhältnisse weder in den genutzten komplementären Verkehrsmitteln (z.B. Bahn, Auto) noch auf zumeist öffentlichen Abstellplätzen wie in Wohnhäusern ausreichend vorhanden. Auch die Transporte der Roller z.B. über Treppen in Gebäude oder in die Komplementärverkehrsmittel hinein und heraus verlangen nach kompakten Abmessungen und geringem Gewicht.
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Eine weitere Anforderung an Roller, wenn sie eher als Transportgerät denn als Sport- oder Freizeitgerät genutzt werden, ist die Möglichkeit, Gepäck oder Lasten zu befördern.
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Hier wurden bisher vier Arten von Lösungen vorgeschlagen:
- 1. Ein nicht wechselbares Gepäckstück mit Anbauteilen, das längs (z.B. US 9 033 350 B2 / EP2540604B1 , EP1138590A1 , JP2009006107A , US 2016/0144708 A1 , US 2004/0094919 A1 , WO 01/72164 A1 , CN108791621A ) oder quer zu Fahrtrichtung (z.B. CN 201240476Y , DE 10026184 C2 , EP 3 516 982 A1 , US6460866 , US9090274 , US20130062377A1 ) ausgerichtet ist. Hierbei enthält ein Gepäck (meist ein hochformatiger Koffer) die notwendigen Anbauteile, um es in einen Roller umzuwandeln. Sie werden zum Fahren ausgezogen oder ausgeklappt, zum Tragen eingefahren oder eingeklappt. Dabei ist also das Gepäckstück selbst gleich der Roller.
- 2. Ein Trolley mit Rolleranbauteilen (wie z.B. Trittbrett) und Gepäckaufnahme quer zur Fahrtrichtung (z.B. US20150122566A1 , Trolley mit abnehmbaren Koffer: US20100213680A1 ). Hier gilt für die Anbauteile das gleiche wie 1.
- 3. Ein normaler Roller mit Gepäckaufnahme am Vorderrad quer zur Fahrtrichtung (z.B. DE000010204478A1 , DE202019103766U1 , US20140061267A1 , WO001995008466A1 , EP000001704901 A1 , DE202008006764U1 , US20130062377A1 , DE102006042119A1 ) oder mit quadratischer Grundfläche ( DE202004003741U1 , DE102011106561A1 )
- 4. Ein normaler Roller mit einem nach oben offenen Gepäckbehälter am Vorderrad (z.B. DE3138095A1 / DE000008128047U1 , US20160297459A1 , US8534405 , DE9403583U1 , Kombination aus 3. und 4.: DE000029610975U1 , DE102012007780B3 , DE102006049770A1 )
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US9108695 beschreibt ein Fahrzeug, bei dem ein vertikal quadratischer Rahmen ebenfalls sowohl als Gepäckaufnahme als auch als zentrales Aufnahmeteil von Lenkung, Vorderrad und Sitz (statt Fußauflage) dient, allerdings wird hier das Gepäck nicht an einer Oberfläche befestigt, sondern in den Rahmen eingeschoben.
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Die Lösungen mit feststehendem Gepäckstück und auch diejenigen mit Gepäckbehälter sind unflexibler beim Transport. Im Falle von Mietrollern bringt der Passagier zudem sein Gepäckstück mit.
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Die Gepäckträgerlösungen quer zur Fahrtrichtung oder mit quadratischer Grundfläche haben einen Nachteil beim Platzbedarf im Falle größerer Gepäckstücke. Meist hat ein Gepäckstück keinen quadratischen Grundriss, d.h. eine Längsseite. Dieses muss beim Transport aus Gründen der Kippstabilität nach vorne und zwecks Befestigungsstabilität quer zur Fahrtrichtung transportiert werden. Dies verbreitert das Fahrzeug, das eine eher längliche Grundfläche aufweist je nach Gepäckgröße erheblich und kann für Durchfahrten z.B. von Fußgängerzonen nachteilig sein.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es daher Aufgabe der Erfindung, einen Roller bekannter Art dergestalt weiterzuentwickeln, dass er über eine universelle Gepäckablage verfügt, die verschiedene Utensilien des Passagiers wie z.B. Koffer oder Einkaufstaschen aufnehmen kann, wobei gleichzeitig eine stabile und kompakte Struktur des Rollers bei möglichst wenig Eigengewicht geschaffen werden soll.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß wird also ein einspuriges Fahrzeug, auf dem eine Person stehend transportiert werden kann, mit einem gelenkten Vorderrad mit einer Halterung in Form einer Vorderradgabel, einem Griffteil, mit dem die Person das Fahrzeug lenken kann, mindestens einem Hinterrad mit einer Hinterradaufnahme, einer Lenksäule, einer Fußauflage, die zwischen Vorderrad und Hinterrad angeordnet ist, und einem Rahmen geschaffen, bei dem die Lenksäule Vorderradgabel und Griffteil verbindet, das Griffteil fest mit der Lenksäule verbunden ist, der Rahmen längs zur Fahrtrichtung gestreckt ausgebildet ist, die Fußauflage in Fahrtrichtung im hinteren unteren Bereich des Rahmens angeordnet ist, wobei der Rahmen eine vertikale Fläche aus einem starren Material umfasst, die sich in Längsrichtung des Fahrzeugs erstreckt, und die in Längsrichtung zwischen der Lenksäule und der Fußauflage oberhalb der Fußauflage angeordnet ist, und an deren unteren Kante die Vorderradgabel, an deren oberer Kante die Lenksäule drehbar gelagert ist, während die Fußauflage mit dem hinteren, unteren Bereich der Fläche verbunden ist. Um die Fahrzeuglänge zu begrenzen, den Schwerpunkt nach hinten zu verlagern und aus Stabilitätsgründen die Entfernung der Aufnahmepunkte der Fußauflage am Rahmen zu maximieren, überdeckt der Rahmen vorzugsweise die Fußauflage, sodass auch die Füße des Fahrers unterhalb des Rahmens positioniert werden.
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Dabei kann die Fläche geometrisch so dicht und die Oberflächenstruktur auf dieser Fläche so stabil ausgeführt sein, dass daran Gepäckstücke befestigt werden können, ohne in horizontaler Richtung durchzufallen.
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Ebenso ist es bevorzugt, dass mindestens an 2 Stellen der Fläche Fixierungsmöglichkeiten angeordnet sind, mit denen Gepäckstücke befestigt werden können.
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Wenn größere oder schwerere Gepäckstücke transportiert werden sollen, ist es bevorzugt, dass die Fläche an ihrem unteren Ende durch eine horizontal nach der Seite verlaufende Bodenplattform abgeschlossen ist.
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Vorzugsweise ist an der hinteren, unteren Ecke der Fläche ein Ständer angebracht.
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Um den Platzbedarf des erfindungsgemäßen Fahrzeugs bei Transport oder Lagerung weiter zu reduzieren, ist es bevorzugt, dass die Fußauflage zusammen mit dem Hinterrad abnehmbar ausgebildet ist, und an der Fläche Befestigungsmittel zum senkrechten Anbringen der Fußauflage parallel zur Unterkante der Fläche mit dem Hinterrad nach unten vorgesehen sind.
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Zur weiteren Erleichterung des Transports des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ist es bevorzugt, wenn an der Oberkante der Fläche eine horizontal ausgerichtete Halteeinrichtung, ein stabiler Griff oder eine Halteschlaufe angebracht ist.
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Zur weiteren Verbesserung der Stabilität des erfindungsgemäßen Fahrzeugs ist es bevorzugt, wenn Traversen zwischen den äußeren Ecken der Bodenplattform und den oberen Enden der vorderen und hinteren Seitenkanten der Fläche angeordnet sind.
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Vorzugsweise können an der Oberkante der Fläche Halterungen für Handys oder Karten oder Flaschenhalterungen angebracht sein.
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Ebenso können an der Fläche abschließbare Fächer angeordnet werden, um den Komfort für die Benutzer noch weiter zu erhöhen.
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Sofern das Fahrzeug über einen elektrischen Antrieb verfügt, können an der Fläche Akkumulatoren befestigt sein.
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Im Übrigen können auf einer oder beiden Seitenflächen der Fläche Werbebilder und/oder Werbeaufschriften aufgebracht sein, die dadurch eine besondere Auffälligkeit genießen, dass sie durch die Fahrten des erfindungsgemäßen Fahrzeuges überall herumgezeigt werden.
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Figurenliste
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Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand des in den anliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
- 1 einen Roller nach dem Stand der Technik in durchgezogenen Linien, die zusätzlichen Bestandteile nach der Erfindung sind gestrichelt eingezeichnet;
- 2 einen erfindungsgemäßen Roller in Seitenansicht;
- 3 den erfindungsgemäßen Roller in der 3D-Ansicht;
- 4 den erfindungsgemäßen Roller mit dem Gepäckträger in 3D-Ansicht von hinten rechts;
- 5 eine Variante des erfindungsgemäßen Rollers mit abnehmbarer Fußauflage in Seitenansicht;
- 6 eine Variante des erfindungsgemäßen Rollers mit abnehmbarer Fußauflage in 3D-Ansicht;
- 7 die erfindungsgemäße Vorderradaufnahme in Vorderansicht;
- 8 die erfindungsgemäße Vorderradaufnahme in 3D-Ansicht;
- 9 die erfindungsgemäße Lenksäulenaufnahme in 3D-Ansicht.
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Beschreibung
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Die vorliegende Erfindung schafft einen Roller zum Transport von Personen und Gepäck z.B. in der Ausführung eines durch Körperkraft (Tretroller) oder elektrisch betriebenen (E-Scooter) Rollers.
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Die Erfindung soll im Wesentlichen zwei Probleme lösen: Zum einen soll der Roller über eine universelle Gepäckablage verfügen, um verschiedene Utensilien des Passagiers wie z.B. Koffer oder Einkaufstaschen daran zu befestigen, die sich nur schlecht oder gar nicht als Rucksack auf dem Rücken des Passagiers transportieren lassen.
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Zum anderen soll eine stabile und kompakte Struktur bei möglichst wenig Eigengewicht geschaffen werden, die den Roller selbst auch möglichst leicht tragbar macht und trotzdem den erhöhten fahrdynamischen Kräften insbesondere längs zur Fahrtrichtung standhält.
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Gelöst wird dies durch einen in Fahrtrichtung gesehen länglichen räumlichen Rahmen 1, der die Kräfte von Fußauflage 2, Vorderrad 3 und Lenksäule 12 aufnimmt und einen Gepäckträger integriert.
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1 zeigt schematisch den Stand der Technik eines Tretrollers oder elektrisch betriebenen E-Scooters ohne Gepäckträger oder -behälter. Gestrichelt sind erfindungsgemäße Komponenten, die in 1 hineinprojiziert wurden. 2 ff. zeigt den Roller nur in der erfindungsgemäßen Gestalt.
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Der in 1 dargestellte Roller gemäß dem Stand der Technik umfasst folgende Bestandteile:
- Eine Vorderradgabel 6, die mittels eines im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Rohrs 3a mit einer Lenksäule 8 zusammen vorn an einem Rahmen 1 drehbar gehalten ist, der sich in Fahrtrichtung erstreckt und hintereinander die Fußauflage 12 und das Hinterrad 9 trägt.
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Die Vorderradgabel 6, die das Vorderrad unten vertikal aufnimmt und auf der oberen Seite von einem Führungsrohr abgeschlossen wird, wird bei herkömmlichen Rollern von einem vertikal ausgerichteten Rohr 3a als außen umschließendes hülsenförmiges Führungslager von unten aufgenommen, das oben auch mit der Lenksäule 12 verbunden ist.
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Dieses Führungslager ist mit der Fußauflage 2 meist über eine Quertraverse 5 verbunden, wobei die Verbindungen 7a der Traverse 5 zur Vorderrad- und Lenksäulenaufnahme 3a, und zur Fußauflage 2 meistens gekröpft und geschweißt sind.
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Bei mit Muskelkraft angetriebenen Tretrollern ist die Traverse 5 zwischen den Punkten 7a und 7b oft von einem Schwenklager unterbrochen, um die Lenksäule 12 mit dem Vorderrad 6 und die Fußauflage 2 mit Hinterrad 9 zueinander zu verschwenken, um den Roller so in zusammengeklapptem Zustand besser zu tragen und zu lagern. Um den Schwenkwinkel, der sich aus den Endpunkten 8 und 9 ergibt, im Fahrzustand sowie im eingeklappten Zustand zu fixieren, werden bewegliche Teile wie z.B. Arretierungsbolzen verwendet, die ein entsprechendes Spiel aufweisen.
Dieses Spiel ist insbesondere durch den relativ langen Hebel der Lenksäule für den Fahrer spürbar.
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Dieser ist durch die aufrechte Position des Fahrers bedingt, die auch für die Länge der Fußauflage bzw. dem Radstand nach einer gewissen Länge verlangt, um Kippstabilität um die Achse quer zur Fahrtrichtung zu gewährleisten.
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Durch das Gewicht des Fahrers (der vertikale Pfeil zeigt die Hauptkraftrichtung) und beim Anziehen und Wegdrücken der Lenksäule 12 zum Beschleunigen und Bremsen (der horizontale Pfeil in 1 zeigt die Hauptkraftrichtung) treten im Punkt 7b und 7a und dazwischen insbesondere bei größeren und schwereren Personen relative große Kräfte auf.
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Diese Hebelkräfte werden durch Bodenunebenheiten dynamisch noch verstärkt und wirken als Knickkräfte und Scherkräfte auf das Material, was nach hohen Materialstärken und stabilen, aufwendig zu fertigenden Verbindungen (Schweißungen) verlangt. Auch eventuelle Schwenklager mit Fixierbolzen und deren Fassungen müssen eine stabile Bauweise aufweisen. All dies treibt Kosten und Gewicht des Rollers nach oben.
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Bei dem erfindungsgemäßen Rahmen 1 wird der Bereich der durch die Punkte 8, 6, 9 aufgespannten Ebene zwischen den kraftaufnehmenden Punkten 4 und 10b durch eine ausfüllende, flächige Struktur gestützt, auf die so großenteils die Schub- und Zugkräfte (schräger Pfeil) wirken.
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Darüber hinaus werden die Hebellängen verkürzt und damit die Hebelkräfte verringert. So wirkt auf eine erfindungsgemäße Lenksäulenaufnahme 4 die in horizontaler Richtung mit und gegen die Fahrtrichtung wirkende Kraft über die Lenksäule 12 nur auf dem Hebelweg 8-4. Demgegenüber wirkt beim Stand der Technik die gleiche Kraft auf dem Hebelweg 8-11.
Die vertikalen Kraftkomponenten wirken erfindungsgemäß auf der Strecke 10b - 9, nach Stand der Technik auf der Strecke 7b - 9.
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Zudem werden die den Hebelkräften gegenwirkenden Gegenhebel verlängert. Nach dem Stand der Technik ist dieser auf die Breite der Traverse 5 in den Punkten 7a bzw. 7b beschränkt.
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Erfindungsgemäß ist der an der Lenksäule 12 wirkende Gegenhebel (horizontale Kraft) die Strecke 3b - 4, derjenigen der auf Fußauflage 2 und Hinterrad 9 wirkende (vertikale Kraft) die Strecke 10a - 10b.
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Sowohl die Verkürzung der Hebellängen als auch die Verlängerung der Gegenhebel entlastet Aufnahmen und Rahmenteile, die damit leichtgewichtiger ausgeführt sein können.
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DE 11 2016 006 507 T5 und
CN108791621A schlagen gleichfalls eine Ausfüllung des Winkels durch einen Hohlkörper vor, allerdings werden die Füße des Fahrers seitlich des Hohlkörpers und nicht dahinter positioniert, womit keine Gepäckauflage am Hohlkörper möglich bzw. vorteilhaft ist.
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Bei der
DE20018919U1 wird die Lenksäule von einem räumlichen Behälter aufgenommen, aber die empfindliche Traverse 5 wird beibehalten.
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Rollervorrichtungen, die um einen Koffer gebaut sind (z.B.
DE000010204478A1 ,
DE202019103766U1 ,
DE000008128047U1 ) profitieren zwar auch von diesem als hebelverkürzenden zentralen Rahmen, sind aber quer zur Fahrtrichtung ausgerichtet, während die stärksten fahrdynamischen Kräfte längs zur Fahrtrichtung wirken.
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Die Ausführung des Rahmens 1 kann in Form eines Gitterrohrrahmens oder als Monocoque erfolgen.
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Eine mögliche Ausführungsweise ist ein längliches Rohrgestell, ähnlich wie ein Fahrradrahmen. Die Hohlräume zwischen den Rohren können für den Transport von kleinteiligem Gepäck z. B. mit einem Stoff überzogen werden.
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Erfindungsgemäß wird als Rahmen 1 ein flächiger räumlicher Volumenkörper verwendet, der an der unteren Kante und im Bereich der Aufnahmen 3b, 10a, 10b, 4 vorzugsweise extra verstärkt ist und zumindest an einer Seitenfläche geschlossen ist. Auf der Ober- und Unterseite können Einschübe oder Fächer vorhanden sein, um Wertsachen zu verstauen oder im Falle von E-Scootern die Akkus unterzubringen.
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Der Rahmen 1 dient an mindestens einer Seite zugleich als vertikale Gepäckfläche 13 mit den - im Vergleich zum Rohrrahmen -flexibelsten Befestigungsmöglichkeiten z.B. in Form von festmontierten Haken 17, Ösen oder Aussparungen für das Einsetzen von diversen Halterungen.
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Wie 4 verdeutlicht, entspricht die Lademöglichkeit des erfindungsgemäßen Rahmens 1 mit der vertikalen Gepäckfläche 13 einer verkleinerten, um 90 Grad gedrehten LKW- Pritsche.
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Analog zu dieser LKW Pritsche, die mit Hilfe von Planengerüst und Plane zu einem Behälter wird, kann die Erfindung in einer weiteren Ausführung mit diversen Anbauteilen und einer Abdeckung, z.B. durch anklemmbare Rahmenteile und Stoffteile zu einem geschlossenen Behältnis für Gepäck werden.
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Ebenso kann die Gepäckfläche dauerhaft mit einem Gepäckstück, z.B. einem Koffer verbunden werden.
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Zum Sichern des Gepäcks können Befestigungselemente dienen, die an den Aussenrändern der Gepäckfläche festgeklemmt werden, z.B. Expander, oder es können in Aussparungen in der Oberfläche Beschläge eingehängt werden, um z.B. festes Gepäck zu befestigen oder Querfächer anzubringen oder durch Schlaufen Taschen oder Koffer an einem Haken 17 zu befestigen.
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Erfindungsgemäß ist der untere Bereich der vertikalen Gepäckfläche 13 mit einer horizontalen Bodenplattform 14 vorzugsweise mit einem Bodenbrett oder -blech versehen, um Gepäck nach unten zu sichern.
Zudem wandert der Schwerpunkt des gesamten Fahrzeugs nach unten, wenn die Last darauf abgelegt wird. Durch den niedrigeren Schwerpunkt kann beim Fahren leichter ausbalanciert werden und die Seitenkippstabilität nimmt zu.
Damit kann der Roller auch mit Gepäck durch Standfüße stehend stabil abgestellt werden.
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Die horizontale Bodenplattform 14 ist vorzugsweise fest in den Rahmen 1 integriert.
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Soll der Roller eher schmal gebaut werden oder ist die Größe der Last sehr variabel, kann die horizontale Bodenplattform 14 in weiteren Varianten in mehreren Stufen in den Rahmen 1 ein- und zum Transport ausgefahren oder an der vertikalen Gepäckfläche 13 an- und zum Transport ausgeklappt werden.
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Es können parallel zur horizontalen Bodenplattform 14 darüber weitere abnehmbare oder abklappbare horizontale Ladeflächen angebaut werden.
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Zur zusätzlichen Stabilität sind erfindungsgemäß die vertikale Gepäckfläche 13 und die horizontale Bodenplattform 14 mindestens an den Außenkanten vorne und hinten mit Traversen 15 verbunden, die vorzugsweise festmontiert sind.
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Diese können aber auch abnehmbar ausgeführt werden, insbesondere im Fall einer beweglichen Bodenplattform.
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Erfindungsgemäß wird an der Oberseite des Rahmens 1 eine horizontal ausgerichtete Halteeinrichtung wie ein stabiler Griff oder eine Halteschlaufe 16 angebracht, um den Roller mit einer Hand hochzuheben, etwa um ihn über Treppenstufen zu tragen. Die erfindungsgemäße waagrechte Anordnung der Halteeinrichtung möglichst nahe dem Grundflächenschwerpunkt erleichtert es, den Roller in möglichst waagrechter Lage zu halten.
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Ein häufiges Problem von Rollern, insbesondere von E-Scootern, die nicht zusammengeklappt werden können, ist der Platzbedarf beim Abstellen.
In einer Variante der Erfindung (6) kann die Fußauflage 2 zusammen mit dem Hinterrad 9 vom Rahmen 1 abgenommen und mit dem Hinterrad 9 nach unten an der Hinterseite des Rahmens 1 angebracht werden.
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Damit vermindert sich die Grundfläche beim Abstellen erheblich und Straßenschmutz bleibt mit den Rädern auf dem Boden. Trotzdem ist der Roller auch in eingeklapptem Zustand noch schiebbar und beweglich.
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Dazu sind die Aufnahmestreben 10a, 10b der Fußauflage 2 am Rahmen 1 mit Ausziehbolzen 18a, 18b versehen, die die Unterseite der Aufnahmestreben 10a, 10b mit der Fußauflage 2 verbinden, die diese über gebohrte zylinderförmige Hohlfassungen 19a, 19b aufnehmen.
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Die Fixierung der Fußauflage 2 am Rahmen 1 geschieht über Beschläge oder erfindungsgemäß über magnetische Oberflächen auf der Unterseite der Fußauflage 2 und der Außenseite der hinteren Traverse 15.
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Die Unterseite des Rahmens 1 in der erfindungsgemäßen Ausführung eignet sich zum Anbringen von ausklappbaren Ständern, die auch dann verwendet werden können, wenn die Fußauflage 2 hochgeklappt ist.
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7 und 8 zeigen die erfindungsgemäße Vorderradaufnahme 3b. Die Vorderradgabel 6 mündet in ein drehbares vertikales Rohr, das über ein Drehlager 21 von einem ruhendem Aufnahmeblock 22 eingefasst ist, der vorzugsweise als separates Teil an der Unterseite des Rahmens 1 eingebaut ist oder ein integraler Bestandteil dessen ist.
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9 zeigt die erfindungsgemäße Lenksäulenaufnahme 4. Die Lenksäule 12 ist vorzugsweise fluchtend konzentrisch über der Vorderradgabel 6 angeordnet und mit dieser kraftschlüssig gekoppelt.
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Sie ist drehbar über ein Drehlager 21a von einem ruhendem Aufnahmeblock 23 eingefasst, der vorzugsweise als separates Teil an der Oberseite des Rahmens 1 eingebaut ist oder ein integraler Bestandteil dessen ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Rahmen
- 2
- Fußauflage
- 3a
- Vorderradaufnahme und Lenksäulenaufnahme Stand der Technik
- 3b
- Erfindungsgemäße Vorderradaufnahme
- 4
- Erfindungsgemäße Lenksäulenaufnahme
- 5
- Verbindungstraverse Vorderrad mit Lenksäule und Fußauflage nach Stand der Technik
- 6
- Vorderradgabel
- 7a
- Verbindungspunkt von 5 und 3a Stand der Technik
- 7b
- Verbindungspunkt von 5 und 2 Stand der Technik
- 8
- Griffteil
- 9
- Hinterrad
- 10a
- Erfindungsgemäße vordere Aufnahmestreben der Fußauflage am Rahmen
- 10b
- Erfindungsgemäße hintere Aufnahmestreben der Fußauflage am Rahmen
- 11
- Lenksäulenaufnahme nach Stand der Technik
- 12
- Lenksäule
- 13
- vertikale Gepäckfläche
- 14
- horizontale Bodenplattform
- 15
- Traversen
- 16
- Halteschlaufe
- 17
- Haken
- 18a
- vorderer Ziehbolzen
- 18b
- hinterer Ziehbolzen
- 19a
- Fassung für vorderen Ziehbolzen
- 19b
- Fassung für hinteren Ziehbolzen
- 20
- Vorderrad
- 21, 21a
- Drehlager
- 22
- Verbindungsblock Vorderradaufnahme
- 23
- Verbindungsblock Lenksäulenaufnahme
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 9033350 B2 [0008]
- EP 2540604 B1 [0008]
- EP 1138590 A1 [0008]
- JP 2009006107 A [0008]
- US 2016/0144708 A1 [0008]
- US 2004/0094919 A1 [0008]
- WO 0172164 A1 [0008]
- CN 108791621 A [0008, 0044]
- CN 201240476 Y [0008]
- DE 10026184 C2 [0008]
- EP 3516982 A1 [0008]
- US 6460866 [0008]
- US 9090274 [0008]
- US 20130062377 A1 [0008]
- US 20150122566 A1 [0008]
- US 20100213680 A1 [0008]
- DE 000010204478 A1 [0008, 0046]
- DE 202019103766 U1 [0008, 0046]
- US 20140061267 A1 [0008]
- WO 001995008466 A1 [0008]
- EP 000001704901 A1 [0008]
- DE 202008006764 U1 [0008]
- DE 102006042119 A1 [0008]
- DE 202004003741 U1 [0008]
- DE 102011106561 A1 [0008]
- DE 3138095 A1 [0008]
- DE 000008128047 U1 [0008, 0046]
- US 20160297459 A1 [0008]
- US 8534405 [0008]
- DE 9403583 U1 [0008]
- DE 000029610975 U1 [0008]
- DE 102012007780 B3 [0008]
- DE 102006049770 A1 [0008]
- US 9108695 [0009]
- DE 112016006507 T5 [0044]
- DE 20018919 U1 [0045]