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Die Erfindung betrifft eine Treppenwange für aus Stützen und Riegeln gebildete Treppentürme, bestehend aus einem Holm, der mindestens zwei Aufnahmen aufweist, die stufenförmig angeordnet sind und von denen sich mindestens eine Aufnahme an einem Stab abstützt, wobei der Holm an seinen Enden mit Befestigungsvorrichtungen und / oder Stützelementen versehen ist.
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Treppenwangen finden unter anderem Anwendung in Treppentürmen. Bei Treppentürmen handelt es sich um mobile Treppen, die bei Veranstaltungen zum Erreichen von Tribünen oder als Notfalltreppen, bspw. im Falle von Renovierungsarbeiten an öffentlichen oder privaten Gebäuden eingesetzt werden. Die Treppentürme sind von Stützen und Riegeln gebildet, wie sie aus dem Gerüstbau bekannt sind.
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Treppenwangen der eingangs genannten Art sind aus der
DE 10 2009 024 857 A1 bekannt. Sie bilden die seitliche Begrenzung der Treppen. Die Treppenwangen sind schräg ausgerichtet und mit ihren dem Boden abgewandten - oberen - Ende und dem dem Boden zugewandten - unteren - Ende an den Stützen und Riegeln befestigt. Parallel zu den schräg angeordneten Treppenwangen verlaufen Absturzsicherungen in Form von Geländern, die ebenfalls schräg ausgerichtet sind.
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In die Stützen und Riegel sind Belagbohlen einhängbar, die dann einen Treppenabsatz bilden können. Die Belagbohlen sind üblicherweise aus Stahl hergestellt. Mit Hilfe der Belagbohlen werden auch die einzelnen Treppenstufen erstellt, die dabei in die Treppenwangen eingehängt werden. Zur Sicherung der Belagbohlen werden diese mit den Treppenwangen verschraubt oder mittels eines Riegels arretiert. Dies stellt zwar eine zuverlässige Sicherung dar; es müssen aber pro Belag mindestens zwei Verschraubungen vorgenommen werden bzw. Riegel verbaut werden, was in Ansehung der Größe von Treppentürmen und der daraus resultierenden Anzahl an verbauten Belagbohlen sehr zeitintensiv und damit kostenintensiv ist.
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Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Treppenwange für Treppentürme zu schaffen, die eine zuverlässige Sicherung der Belagbohlen gegen Abheben bereitstellt und dabei ohne zusätzliche Arbeiten für Verschraubungen oder Verriegelungen auskommt. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1 gelöst.
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Mit der Erfindung ist eine Treppenwange für Treppentürme geschaffen, die eine zuverlässige Sicherung der Belagbohlen gegen Abheben bereitstellt und dabei ohne zusätzliche Arbeiten für Verschraubungen oder Verriegelungen auskommt.
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In Weiterbildung der Erfindung handelt es sich bei dem Klemmteil um ein mehrfach gebogenes Blech. Die Herstellung des Klemmteils aus Blech ist zum einen preiswert, zum anderen wohnen dem Blechteil geringfügige Federeigenschaften inne, die das Klemmen der Belagbohlen verbessern.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist das Klemmteil an den Stab angeschweißt. Das Schweißen stellt eine zuverlässige und zugleich preiswerte Art der Befestigung dar.
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Bevorzugt ist das freie Ende des Stabs mit einer Verlängerung versehen. Aufgrund der Verlängerung ist der Abstand zwischen dem Stab der Treppenwange und dem Treppengeländer derart reduziert, dass eine Entnahme der Belagbohle bei montiertem Treppengeländer verhindert ist. Hierdurch ist die Diebstahl- und Vandalismusgefahr verringert.
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Äußerst bevorzugt ist die Verlängerung in Richtung der benachbarten, tiefer angeordneten Aufnahme abgewinkelt. Hierdurch ist die Verlängerung im Wesentlichen rechtwinklig zum Untergurt des Treppengeländers ausgerichtet, so dass eine passgenaue Positionierung zum Treppengeländer geschaffen ist, die zu einer weiteren Verbesserung des Schutzes gegen Diebstahl und Vandalismus beiträgt.
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Andere Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
- 1 die Darstellung einer Treppenwange für zwei Treppenstufen;
- 2 die Darstellung einer Treppenwange für fünf Treppenstufen;
- 3 die vergrößerte Darstellung der Einzelheit „Z“ in 2;
- 4 die Darstellung einer Treppenwange für acht Treppenstufen
- 5 die Darstellung einer Treppenwange für elf Treppenstufen;
- 6 die perspektivische Darstellung eines Treppenturms mit Treppenwangen für zwei Treppenstufen beim Einhängen der unteren Belagbohle;
- 7 die Seitenansicht des in 6 dargestellten Treppenturms;
- 8 die perspektivische Darstellung des in 6 dargestellten Treppenturms mit eingehängte unterer Belagbohle;
- 9 die Seitenansicht des in 8 dargestellten Treppenturms;
- 10 die perspektivische Darstellung des in 6 dargestellten Treppenturms mit eingehängten Belagbohlen;
- 11 die Seitenansicht des in 10 dargestellten Treppenturms;
- 12 die vergrößerte Darstellung der Einzelheit „Y“ in 11;
- 13 die perspektivische Darstellung des in 6 dargestellten Treppenturms mit eingehängten Belagbohlen und Treppengeländer;
- 14 die Seitenansicht des in 13 dargestellten Treppenturms;
- 15 die vergrößerte Darstellung der Einzelheit „X“ in 14.
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Der als Ausführungsbeispiel gewählte Treppenturm besteht aus Stützen 1, die mit horizontal ausgerichteten Längsriegeln 2 und horizontal ausgerichteten Querriegeln 3 miteinander verbunden sind. Zur weiteren Stabilisierung können bei größeren Treppentürmen auch - nicht dargestellte - Diagonalriegel Anwendung finden. In die Längsriegel 2 sind horizontal ausgerichtete Belagbohlen 5 eingehängt. Die Belagbohlen 5 bilden sowohl die Absätze innerhalb des Treppenturms als auch die Treppenstufen. Zum Befestigen der Treppenstufen sind Treppenwangen 6 vorgesehen. Zur Absturzsicherung sind an den Podesten Geländer 7 und entlang der Treppenwangen 6 Treppengeländer 8 angeordnet.
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Die Stützen 1 sind in Form von Rohren ausgebildet. In regelmäßigen Abständen sind an den Stützen 1 Abstützpunkte in Form von Tellern 11 vorgesehen, die in an sich bekannter Weise mit Aussparungen zur Befestigung der Riegel 2, 3 und 4 vorgesehen sind. Bodenseitig sind an den Stützen 1 Gewindefußplatten 12 vorgesehen, die einen sicheren Stand des Treppenturms ermöglichen. An ihren dem Boden abgewandten - oberen - Enden sind die Stützen 1 mit Verjüngungen 13 versehen, auf die zur Bildung eines weiteren Geschosses weitere Stützen 1 aufsteckbar sind.
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Die Riegel 2 und 3 sind in bekannter Weise ausgebildet. Sie bestehen aus einem Rohr 21 und 31, an dessen Enden Kupplungen 22 und 32 vorgesehen sind, die in die Teller 11 der Stützen 1 fassen. Die Verriegelung der Kupplungen 22 und 32 mit den Tellern 11 erfolgt durch einen Keil 4.
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Die Belagbohlen 5 sind in der Regel als Stahlbohlen ausgebildet. Sie weisen einen Belag 51 auf, an dessen stirnseitigen Enden Rohrauflagen 52 angeordnet sind. Mit den Rohrauflagen 52 sind die Belagbohlen 5 im Bereich außerhalb einer Treppe auf die Längsriegel 2 aufgelegt. An ihren Längsseiten weisen die Belagbohlen 5 jeweils Auskragungen 53 auf, die an den Belag 51 angeschweißt sind.
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Die Treppenwangen 6 bestehen aus einem Holm 61, der im Ausführungsbeispiel als Vierkantrohr ausgebildet ist. Andere Ausbildungen, bspw. als Rundrohr, sind ebenfalls möglich. Der Holm 61 weist Aufnahmen 62 auf, die stufenförmig angeordnet sind. Die Aufnahmen 62 sind im Ausführungsbeispiel rohrförmig ausgeführt. Auf ihnen sind im Bereich der Treppe die Rohrauflagen 52 der Belagbohlen 5 aufgelegt. Die Belagbohlen 5 sind somit zwischen zwei Treppenwangen 6 eingehängt.
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Mit Ausnahme der untersten Aufnahme 62 stützen sich die Aufnahmen 62 an Stäben 63 ab. Die Stäbe 63 sind an dem Holm 61 angeschweißt. Sie weisen einen eingezogenen Abschnitt 64 auf. Das freie, also dem Holm 61 abgewandte Ende der Stäbe 63 ist mit einer Verlängerung 65 versehen. Die Verlängerung 65 ist abgewinkelt in Richtung der benachbarten, tiefer angeordneten Aufnahme 62. Die unterste Aufnahme 62 des Holms 61 stützt sich an einem Bügel 68 ab, der ebenfalls an den Holm 61 angeschweißt ist. Auch der Bügel 68 ist an seinem freien, dem Holm 61 abgewandten Ende mit der Verlängerung 65 versehen.
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An seinen Enden ist der Holm 61 mit Befestigungsvorrichtungen 66 versehen. Die Befestigungsvorrichtungen 66 können verschiedenartig ausgebildet sein; in der einfachsten Ausführungsform bestehen die Befestigungsvorrichtungen 66 aus Halbkupplungen, die in montiertem Zustand die Stütze 1 umfassen und verschraubt sind.
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An den Stäben 63 ist jeweils ein Klemmteil 67 angeordnet. Im Ausführungsbeispiel ist das Klemmteil 67 im Bereich des eingezogenen Abschnitts 64 angeordnet. Bei dem Klemmteil 67 handelt es sich im Ausführungsbeispiel um ein mehrfach gebogenes Blech, das im Wesentlichen die Form eines „M“ hat. Dadurch ist eine stufenartige Form hervorgerufen. Andere Ausgestaltungen sind möglich. Das Klemmteil 67 ist im Ausführungsbeispiel an den jeweiligen Stab 63 angeschweißt.
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Die Treppenwangen 6 sind darüber hinaus im Ausführungsbeispiel nach den 2 bis 5 mit Stützelementen 9 zum Abstützen an den Stützen 1 und den Riegeln 2 versehen. Die Stützelemente 9 sind unabhängig von der Höhe der Abstützpunkte und dem Abstand der Stützen 1. Sie sind an den dem Boden abgewandten - oberen - Ende von einem Bügel 91 gebildet. Der Bügel 91 ist aus Flacheisen gebildet und mit dem Holm 61 verschweißt. Der Bügel 91 weist einen vertikalen Abschnitt 92 und einen horizontalen Abschnitt 93 auf. Am Übergang zwischen dem vertikalen Abschnitt 92 und dem horizontalen Abschnitt 93 ist ein bogenförmiger Vorsprung 94 ausgebildet, mit dem der Bügel 91 in montiertem Zustand mit der Stütze 1 in Kontakt steht.
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An dem dem Boden zugewandten - unteren - Ende ist das Stützelement 9 im Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 3 von einer in Längsrichtung ausgerichteten Auflage 95 gebildet. Im Ausführungsbeispiel nach den 4 und 5 ist das dem Boden zugewandte - untere - Ende des Stützelements 9 in Form einer Klaue 96 ausgebildet, die den Längsriegel 2 seitlich umfasst.
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Das Geländer 7 besteht aus einem Obergurt 71 und einem Untergurt 72, die horizontal ausgerichtet sind. Zwischen Ober- und Untergurt erstrecken sich vertikal ausgerichtete Füllstäbe 73. Der Obergurt 71 fungiert im Ausführungsbeispiel gleichzeitig als Handlauf.
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Zur Befestigung des Geländers 7 kommen unterschiedliche Geländerhalter 74 zur Anwendung. Die standardisierten Geländerhalter 74 bestehen aus einer Art Kupplung, die mit den Tellern 11 an den Stützen 1 korrespondieren. Die Kupplungen sind in montiertem Zustand mit ihrem in der Mitte befindlichen Schlitz auf die Teller 11 aufgeschoben und mit Hilfe des von oben eingeschlagenen Keils 4, der die Durchbrüche in den Tellern 11 durchsetzt, befestigt. Der Geländerhalter 74 kann aber auch in einfacher Weise aus einem Haken bestehen, dessen nach unten in Richtung Boden weisender Teil in einen Teller 11 an einer Stütze 1 eingehängt ist.
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Das Treppengeländer 8 ist vergleichbar zum Geländer 7 gestaltet. Es weist ebenfalls einen Obergurt 81 und einen Untergurt 82 auf, die parallel zueinander ausgerichtet sind. Zwischen Ober- und Untergurt erstrecken sich vertikal ausgerichtete Füllstäbe 83. Der Obergurt 81 und der Untergurt 82 verlaufen erkennbar im Bereich des Holms 61 der Treppenwangen 6 parallel zu diesen, während sie im Bereich eines Podestes horizontal ausgerichtet sind (vgl. 13 bis 15). Das Treppengeländer 8 ist mit Hilfe von Geländerhaltern 81 an den Stützen 1 befestigt. Auch die Geländerhalter 81 weisen Kupplungen auf, die mit den Tellern 11 an den Stützen 1 korrespondieren und mit dem Keil 4 fixiert werden. Der Geländerhalter 8 kann aber ebenfalls aus einem Haken bestehen, dessen nach unten in Richtung Boden weisender Teil in einen Teller 11 an einer Stütze 1 eingehängt ist.
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Das Klemmteil 67 im Bereich des eingezogenen Abschnitts 64 am Stab 63 stellt eine Abhebesicherung für die Belagbohle 5 der jeweiligen Treppenstufe dar. Wie insbesondere den 12 und 15 zu entnehmen ist, liegt die jeweilige Belagbohle 5 mit ihrer einen Auskragung 53 unter dem Klemmteil 67; die Auskragung 67 greift in die mittlere Vertiefung des im Wesentlichen M-förmigen Klemmteils 67. Ein Abheben der Belagbohle 5 bspw. aufgrund von Wind ist damit verhindert.
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Die oberste Stufe der Treppe ist ebenfalls mit einem Klemmteil 67 gesichert. Da sich aber oberhalb der obersten Stufe keine weitere Aufnahme 62 befindet bzw. der Holm 61 der Treppenwange 6 unterhalb der obersten Stufe endet, ist das Klemmteil 67 zur Sicherung der obersten Belagbohle 5 an einem separaten Bauteil 10 angebracht. Das Bauteil 10 besteht aus einer Kupplung, die in montiertem Zustand mit ihrem in der Mitte befindlichen Schlitz auf die Teller 11 aufgeschoben und mit Hilfe des von oben eingeschlagenen Keils 4, der die Durchbrüche in den Tellern 11 durchsetzt, befestigt ist. An die Kupplung ist das Klemmteil 67 angeschweißt.
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Wie den 6 und 7 zu entnehmen ist, wird die Belagbohle 5 zum Einhängen gekippt zwischen den Treppenwangen 6 positioniert, bis die den Klemmteilen 67 zugewandten Rohrauflagen 52 auf den Aufnahmen 62 aufliegen. Sodann wird die Belagbohle 5 in Richtung der Klemmteile 67 auf den Aufnahmen 62 verschoben, bis die dem Klemmteil 67 abgewandte Auskragung 53 die Verlängerung 65 passiert hat. Die Belagbohle 5 wird dann abgelassen, so dass alle Rohrauflagen 52 auf den Aufnahmen 62 aufliegen. Die dem Klemmteil 67 zugewandte Auskragung 53 greift in dieser Position wie oben erwähnt in das Klemmteil 67.
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Wenn alle für die Treppe erforderlichen Belagbohlen 5 in die Treppenwangen 6 eingehängt sind, wird abschließend das Treppengeländer 8 montiert. Wie aus den 13 bis 15 zu erkennen ist, liegt in montiertem Zustand der Untergurt 82 an den Verlängerungen 65 an bzw. ist lediglich einen minimalen Spalt davon entfernt. Die Verlängerungen 65 sind aufgrund ihrer abgewinkelten Ausführung im Wesentlichen rechtwinklig zum Untergurt 82 ausgerichtet. Durch die Anlage bzw. die unmittelbare Nachbarschaft zum Untergurt 82 ist ein Ausbau der Belagbohlen 5 verhindert. Dies bildet einen Schutz gegen Diebstahl oder Vandalismus.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009024857 A1 [0003]