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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spinn- oder Spulmaschine mit einer Vielzahl von in Längsrichtung der Spinn- oder Spulmaschine nebeneinander angeordneten Arbeitsstellen, wobei jede der Arbeitsstellen eine Liefervorrichtung zum Liefern eines Fadens, eine Spulvorrichtung zum Aufspulen des gelieferten Fadens und eine Ansetzvorrichtung zum Ansetzen des Fadens aufweist, wobei die Ansetzvorrichtung eine pneumatisch betätigte Schneidvorrichtung zum Ablängen des Fadens beinhaltet.
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Nach einer Unterbrechung des Produktionsprozesses an einer Spinn- oder Spulmaschine ist es erforderlich, den unterbrochenen Faden wieder neu anzusetzen. Hierfür sind verschiedene Verfahren bekannt, beispielsweise das Anspinnen des Fadens durch Rückführung in das Spinnelement an einer Rotor- oder Luftspinnmaschine oder das Spleißen an Ring- oder Luftspinnmaschinen oder auch Spulmaschinen. Hierfür ist es erforderlich, dass spulenseitige Fadenende auf eine definierte Länge zu kürzen. Ebenso wird oftmals auch eine Vorbereitung des Garnendes beispielsweise durch Auffasern durchgeführt. Sofern der Ansetzprozess durch eine verfahrbare Wartungseinrichtung durchgeführt wird, verfügt die verfahrbare Wartungseinrichtung in der Regel über eine Ansetzvorrichtung mit einer Schneidvorrichtung für das Ablängen des Fadenendes. Bei moderneren Spinn oder Spulmaschinen mit zumindest teilautarken Arbeitsstellen ist eine solche Ansetzvorrichtung meist an jeder der Arbeitsstellen vorgesehen.
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Aus der
DE 25 34 816 A1 ist eine Offenend-Spinnmaschine bekannt, bei welcher an jeder der Arbeitsstellen ein Fadenführungsrohr mit einer Schneidvorrichtung angeordnet ist. Bei einem geplanten Auslauf der Maschine werden die Arbeitsstellen dabei so gesteuert, dass das spulenseitige Fadenende noch in dem Abzugswalzenpaar geklemmt bleibt und sich somit zumindest teilweise noch in seinem regulären Fadenlauf an der Arbeitsstelle befindet.
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Mittels des Abzugswalzenpaares sowie einer Ejektordüse wird das Fadenende in den Bereich der Schneidvorrichtung verbracht und geschnitten. Die Schneidvorrichtung wird mittels eines Pneumatikzylinders und eines Ventils betätigt. Das Fadenende weist nun eine definierte Länge auf und kann sodann durch eine gesteuerte Bewegung der Abzugswalzen mithilfe der Ejektordüse zurück in den Spinnrotor geführt werden.
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Aus der
DE 10 2018 105 933 A1 ist ebenfalls eine Offenend-Spinnmaschine bekannt, bei welcher an jeder der Arbeitsstellen eine Ansetzvorrichtung mit einer Schneidvorrichtung angeordnet ist. Dabei wird das spulenseitige Fadenende mittels einer Zuführvorrichtung erfasst und unter Bildung einer Fadenschlaufe der Ansetzvorrichtung mit der Schneidvorrichtung vorgelegt. Mittels der Zuführvorrichtung kann dabei auch ein nach einem Fadenbruch auf die Spule aufgelaufenes Fadenende erfasst und der Schneidvorrichtung vorgelegt werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Spinn- oder Spulmaschine mit einem einfacheren und kostengünstigeren Aufbau der Ansetzvorrichtungen vorzuschlagen.
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Die Aufgabe wird gelöst durch eine Spinn- oder Spulmaschine mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche.
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Eine Spinn- oder Spulmaschine weist eine Vielzahl von in Längsrichtung der Spinn- oder Spulmaschine nebeneinander angeordneten Arbeitsstellen auf, wobei jede der Arbeitsstellen eine Liefervorrichtung zum Liefern eines Fadens, eine Spulvorrichtung zum Aufspulen des gelieferten Fadens und eine Ansetzvorrichtung zum Ansetzen des Fadens aufweist, wobei die Ansetzvorrichtung eine pneumatisch betätigte Schneidvorrichtung zum Ablängen des Fadens beinhaltet.
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Unter dem Begriff Ansetzen werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung sowohl das Anspinnen eines Fadens durch Rückführung in das Spinnelement als auch das Spleißen von Fäden verstanden. Ebenso soll auch das Ansetzen auf Leerhülse von den Begriff umfasst sein.
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Es ist nun vorgesehen, dass den Schneidvorrichtungen mehrerer Arbeitsstellen der Spinn- oder Spulmaschine ein gemeinsames Betätigungsventil zugeordnet ist. Die mehreren Schneidvorrichtungen sind somit mittels des gemeinsamen Betätigungsventils betätigbar. Da nicht mehr für jede einzelne Arbeitsstelle bzw. jede einzelne Schneidvorrichtung ein eigenes Betätigungsventil vorgesehen ist, können erhebliche Kosteneinsparungen erreicht werden. Ebenso wird der bauliche Aufwand der Spinn- oder Spulmaschine reduziert, da insgesamt weniger Ventile an der Spinn- oder Spulmaschine eingebaut werden müssen. Da die durch das gemeinsame Ventil betätigten Schneidvorrichtungen an den Arbeitsstellen nur während eines Ansetzprozesses betätigt werden, ist insgesamt auch kein erhöhter Verschleiß der Schneidvorrichtungen zu befürchten.
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Nach einer ersten Ausführung ist es vorteilhaft, wenn jeweils zwei Schneidvorrichtungen ein gemeinsames Betätigungsventil zugeordnet ist. Da die zwei Schneidvorrichtungen somit mittels des gemeinsamen Betätigungsventils betätigbar sind, kann hierdurch eine erhebliche Kostenersparnis und Reduktion des Montageaufwandss erreicht werden, wobei zugleich kein nennenswerter Mehraufwand für die Druckluftversorgung sowie durch erhöhten Verschleiß auftritt. Denkbar sind aber natürlich auch andere Ausführungen bei denen beispielsweise drei, vier oder mehr Schneidvorrichtungen jeweils mittels eines gemeinsamen Ventils betätigbar sind.
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Vorteilhaft ist es zudem, wenn die Vielzahl von Arbeitsstellen der Spinn- oder Spulmaschine baulich in mehrere Sektionen gegliedert ist. Eine Sektion bildet dabei eine kompakte bauliche Einheit, wobei jede Spinn- oder Spulmaschine dann bei an sich gleicher Bauweise eine unterschiedliche Anzahl von Sektionen aufweisen kann. Viele Steuerungsfunktionen und gegebenenfalls auch Antriebsfunktionen können hierdurch auch auf Sektionsebene ausgeführt werden.
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Nach einer weiteren Ausführung der Spinn- oder Spulmaschine ist es deshalb vorteilhaft, wenn den Schneidvorrichtungen der Arbeitsstellen jeweils einer Sektion jeweils ein gemeinsames Betätigungsventil zugeordnet ist. Die Schneidvorrichtungen jeweils einer Sektion sind dann mittels des gemeinsamen Betätigungsventils gemeinsam, d.h. gleichzeitig, betätigbar. Da die Anzahl der Arbeitsstellen innerhalb einer Sektion, die gleichzeitig ansetzen können, in der Regel auf ein oder zwei Arbeitsstellen begrenzt ist, ist es auch dann nicht zu befürchten, dass es zu unerwünschten Schneidvorgängen an einzelnen Arbeitsstellen kommt.
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Vorteile bringt es zudem mit sich, wenn die Ansetzvorrichtung wenigstens einen ersten, der Schneidvorrichtung zugeordneten Fadenführungsbereich aufweist. Der Faden kann hierdurch sicher dem Messer der Schneidvorrichtung vorgelegt werden und sicher durchtrennt werden.
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Ebenso ist es vorteilhaft, wenn die Ansetzvorrichtung einen zweiten Fadenführungsbereich zur Führung des Fadens während des regulären Betriebs der Arbeitsstelle aufweist. Der Faden befindet sich hierdurch während der regulären Produktion sicher außerhalb der Schneidvorrichtung und kann hierdurch auch bei der gemeinsamen Betätigung mehrerer Schneidvorrichtungen mittels des gemeinsamen Betätigungsventils nicht versehentlich durchtrennt werden.
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Weitere Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen beschrieben. Es zeigen:
- 1 eine schematische Vorderansicht einer Spinn- oder Spulmaschine in einer Übersichtsdarstellung,
- 2 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht einer Arbeitsstelle einer Spinn- oder Spulmaschine, sowie
- 3 eine schematische, geschnittene Ansicht zweier Ansetzvorrichtungen, welche durch ein gemeinsames Betätigungsventil betätigbar sind.
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Bei der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele werden identische oder in ihrer Gestaltung und/oder Wirkweise zumindest vergleichbare Merkmale mit gleichen Bezugszeichen versehen. Weiterhin werden diese lediglich bei ihrer erstmaligen Erwähnung detailliert erläutert, während bei den folgenden Ausführungsbeispielen lediglich auf die Unterschiede zu den bereits beschriebenen Ausführungsbeispielen eingegangen wird. Weiterhin sind aus Gründen der Übersichtlichkeit von mehreren identischen Bauteilen bzw. Merkmalen oftmals nur eines oder nur einige wenige beschriftet.
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1 zeigt eine schematische Vorderansicht einer Spinn- oder Spulmaschine 1 in einer Übersichtsdarstellung. Die Spinn- oder Spulmaschine 1 weist eine Vielzahl von in Längsrichtung der Spinn- oder Spulmaschine 1 nebeneinander angeordneten Arbeitsstellen 2 auf, welche auch auf beiden Längsseiten der Spinn- oder Spulmaschine 1 angeordnet sein können. Die Arbeitsstellen 2 sind dabei jeweils zwischen zwei Gestellen 14 angeordnet und meist baulich in mehrere Sektionen 10 gegliedert. Jede Sektion 10 beinhaltet dabei die gleiche Anzahl an Arbeitsstellen 2 auf nur einer oder auch auf beiden Längsseiten der Spinn- oder Spulmaschine 1.
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Jede der Arbeitsstellen 2 weist in an sich bekannter Weise eine Liefervorrichtung 3 auf, welche im Falle einer Spulmaschine durch eine Ablaufspule und im Falle einer Spinnmaschine durch eine Spinnvorrichtung 16 (siehe 2) gebildet ist. Der durch die Liefervorrichtung 3 gelieferte Faden 5 wird sodann, gegebenenfalls nach Durchlaufen weiterer Arbeitsorgane, einer Spulvorrichtung 4 zugeführt, wo er auf eine Spule 6 aufgewickelt wird. Die Spule 6 kann dabei in Form einer Kreuzspule oder auch in Form eines Kopses ausgebildet sein. Zwischen der Liefervorrichtung 3 und der Spulvorrichtung 4 ist weiterhin eine Ansetzvorrichtung 7 angeordnet, mittels welcher ein spulenseitiges Fadenende angesetzt werden kann.
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Zur Steuerung der Spinn- oder Spulmaschine 1 weist die Spinn- oder Spulmaschine 1 eine zentrale Steuerung 13 auf. Weiterhin kann wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel dargestellt, zur Steuerung der Vorgänge an den einzelnen Arbeitsstellen 2 an jeder der Arbeitsstellen 2 eine Steuerung 13 vorgesehen sein, welche mit der zentralen Steuerung 13 zusammenwirkt. Es ist jedoch auch möglich, beispielsweise lediglich eine Steuerung 13 je Sektion vorzusehen.
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2 zeigt eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht einer Arbeitsstelle 2 einer Spinn- oder Spulmaschine. Die Liefervorrichtung 3 ist bei der vorliegenden Spinn- oder Spulmaschine 1 als Spinnvorrichtung 16 ausgebildet, aus welcher der produzierte Faden 5 mittels einer Abzugsvorrichtung Ziffer 15 abgezogen wird und der Spulvorrichtung 4 zugeführt wird.
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Die Ansetzvorrichtung 7 ist daher im vorliegenden Beispiel zwischen der Abzugsvorrichtung Ziffer 15 und der Spinnvorrichtung 16 angeordnet. Die Ansetzvorrichtung 7 beinhaltet eine pneumatische Schneidvorrichtung 8 zum Ablängen des Fadens 5 im Rahmen eines Ansatzvorganges. Zur Versorgung der Schneidvorrichtungen 8 der Ansetzvorrichtungen 7 weist die Spinn- oder Spulmaschine 1 eine Druckluftleitung 17 auf, welche beispielsweise als maschinenlange Leitung ausgeführt sein kann, welche sich über die Länge aller nebeneinander angeordneten Arbeitsstellen 2 erstreckt. Alternativ ist es jedoch beispielsweise auch möglich, die Schneidvorrichtungen 8 der Ansetzvorrichtungen 7 jeweils einer Sektion 10 mittels einer gemeinsamen Druckluftleitung 17 zu versorgen. Die Druckluftleitung 17 kann dabei natürlich auch zur Versorgung weiterer pneumatischer Komponenten der Arbeitsstellen 2 vorgesehen sein.
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Die einzelnen Schneidvorrichtungen 8 sind mittels Abzweigleitungen 18 mit der Druckluftleitung 17 verbunden. Zur Betätigung der Schneidvorrichtungen 8 ist weiterhin ein Betätigungsventil 9 vorgesehen. Wie durch die abgebrochen dargestellte Abzweigleitung 18 symbolisiert, ist dabei vorgesehen, dass mehrere Arbeitsstellen 2 der Spinn- oder Spulmaschine 1 mittels eines gemeinsamen Betätigungsventils 9 betätigbar sind. Die im Bild nach oben weisende Abzweigleitung 18, welcher zu einer weiteren Schneidvorrichtung 8 führt, ist daher erst nach dem Betätigungsventil 9 angeordnet und über dieses ebenfalls mit der Druckluftleitung 17 verbunden. Dabei sind, wie beispielsweise in der 3 dargestellt, wenigstens zwei Schneidvorrichtungen 8 zweier Arbeitsstellen 2 mittels des gemeinsamen Betätigungsventils 9 betätigbar. Es kann jedoch auch mehr als zwei Arbeitsstellen 2 jeweils ein gemeinsames Betätigungsventil 9 zugeordnet sein.
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3 zeigt eine schematische, geschnittene Darstellung zweier benachbarter Ansetzvorrichtungen 7, deren Schneidvorrichtungen 8 mittels eines gemeinsamen Betätigungsventils 9 betätigt werden. Die Ansetzvorrichtungen 7 weisen jeweils eine Schneidvorrichtung 8 auf. Die Schneidvorrichtungen 8 beinhalten jeweils ein Messer 20, welches durch einen Pneumatikzylinder 21 zum Schneiden betrifft das Messer 20 auf einen Amboss 19 auf, wodurch der vorgelegte Faden 5 (siehe 2) schließlich getrennt wird. Der Pneumatikzylinder 21 wird über eine Abzweigleitung 18 und das Betätigungsventil 9 von der zentralen Druckluftleitung 17 beaufschlagt.
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Im vorliegenden Beispiel sind die Schneidvorrichtungen 8 zweier benachbarter Arbeitsstellen 2 mittels eines gemeinsamen Betätigungsventils 9 betätigbar. Es sind jedoch diesbezüglich zahlreiche Abwandlungen denkbar. So können beispielsweise auch Schneidvorrichtungen 8 mehrerer Arbeitsstellen 2 gruppenweise, z.B. jeweils in Gruppen von vier Arbeitsstellen, mittels eines gemeinsamen Betätigungsventils 9 betätigt werden. Denkbar ist es weiterhin, alle Arbeitsstellen 2 einer Sektion 10 oder einer Sektionsseite mittels eines gemeinsamen Betätigungsventils 9 zu betätigen.
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Die Ansetzvorrichtung 7 weist weiterhin einen ersten Fadenführungsbereich 11 auf, in welchem der Faden 5 (siehe 2) während des Schneidvorganges geführt ist. Der Faden 5 gelangt über den sich erweiternden Einführbereich 22 in den Fadenführungsbereich 11 und wird hierdurch der Schneidvorrichtung 8 zum Trennen vorgelegt. Weiterhin weist die Ansetzvorrichtung 7 einen zweiten Fadenführungsbereich 12 auf, in welchem der Faden 5 während des regulären Betriebs der Arbeitsstelle 2 geführt ist und welcher ebenfalls einen Einführbereich 22 aufweist. Im regulären Betrieb der Arbeitsstelle 2 befindet sich der Faden 5 somit außerhalb der Schneidvorrichtung 8.
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Da die Schneidfunktion lediglich während des Ansetzvorganges benötigt wird, ist es problemlos möglich, auch mehrere Schneidvorrichtungen 8 benachbarter oder einander gegenüberliegender Arbeitsstellen 2 gemeinsam mittels eines gemeinsamen Betätigungsventils 9 zu betätigen, da sich der Faden 5 im Regelfall in dem zweiten Fadenführungsbereich 12 befindet. Unerwünschte Trennvorgänge eines Fadens 5 im laufenden Betrieb werden dadurch vermieden. Zudem ist die Anzahl der Arbeitsstellen 2, welche gleichzeitig einen Ansetzvorgang durchführen können, schon aus Gründen der Ressourcenzuteilung begrenzt. Auch hierdurch kann sichergestellt werden, dass es bei der gemeinsamen Betätigung mehrerer Schneidvorrichtungen 8 nicht zu unerwünschten Schneidvorgängen im laufenden Betrieb kommt.
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Durch die Einsparung von weiteren Betätigungsventile 9 kann eine nennenswerte Kostenersparnis erreicht werden und zugleich auch der Montageaufwand der Spinn- oder Spulmaschine 1 reduziert werden. Ein eventuell erhöhter Verschleiß der Schneidvorrichtungen 8 ist demgegenüber unproblematisch, da die Anzahl der Ansetzvorgänge und damit der Schneidvorgänge ohnehin begrenzt ist und die Schneidvorrichtungen 8 ohnehin von Zeit zu Zeit gewartet werden müssen.
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Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Abwandlungen im Rahmen der Patentansprüche sind ebenso möglich wie eine beliebige Kombination der beschriebenen Merkmale, auch wenn sie in unterschiedlichen Teilen der Beschreibung bzw. den Ansprüchen oder in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen dargestellt und beschrieben sind, vorausgesetzt, dass kein Widerspruch zur Lehre der unabhängigen Ansprüche entsteht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Spinn- oder Spulmaschine
- 2
- Arbeitsstelle
- 3
- Liefervorrichtung
- 4
- Spulvorrichtung
- 5
- Faden
- 6
- Spule
- 7
- Ansetzvorrichtung
- 8
- Schneidvorrichtung
- 9
- Betätigungsventil
- 10
- Sektion
- 11
- erster Fadenführungsbereich
- 12
- zweiter Fadenführungsbereich
- 13
- Steuerung
- 14
- Gestell
- 15
- Abzugsvorrichtung
- 16
- Spinnvorrichtung
- 17
- Druckluftleitung
- 18
- Abzweigleitung
- 19
- Amboss
- 20
- Messer
- 21
- Pneumatikzylinder
- 22
- Einführbereich
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 2534816 A1 [0003]
- DE 102018105933 A1 [0005]