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Die Erfindung betrifft ein System von Bauelementen mit einer in eine Gebäudewand, insbesondere Kellerwand, integrierbaren Zarge für ein Gebäudeöffnungsverschlusselement, insbesondere Kellerfenster, und mit einem diesem zugeordneten Lichtschacht, insbesondere Betonlichtschacht.
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Bei den bekannten Anordnungen dieser Art wird der Lichtschacht außerhalb der Zarge an der Gebäudewand festgelegt. Vielfach ist der Lichtschacht hierzu mit seitlichen Flanschen versehen und wird mit diesen an die Gebäudewand angedübelt. Dies erfordert Bohrarbeiten etc. vor Ort zum Setzen der Dübel, was umständlich und daher unerwünscht ist.
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Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System eingangs erwähnter Art zu schaffen, bei dem die Anbringung des Lichtschachts vereinfacht ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei einem System eingangs erwähnter Art die Zarge eine Halteeinrichtung zum Anschließen des Lichtschachts an die Zarge aufweist und dass am Lichtschacht eine mit der Halteeinrichtung der Zarge verbindbare Anschlusseinrichtung vorgesehen ist.
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Diese Merkmale ermöglichen in vorteilhafter Weise einen direkten Anschluss des Lichtschachts an die zugeordnete Zarge. Die entsprechenden Maßnahmen können daher bereits fabrik- beziehungsweise werksseitig vorgesehen werden, so dass ein Andübeln vor Ort etc. entfällt, was die Anbringung des Lichtschachts stark vereinfacht.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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So kann der Lichtschacht zweckmäßig als aus einem faserverstärkten Beton bestehendes, dünnwandiges Bauteil mit zwei seitlichen Flanschen ausgebildet sein, wobei die Anschlusseinrichtung aus zwei seitlichen Anschlussbeschlägen besteht, die im Ansatzbereich der Flansche an die Seitenschenkel des Lichtschachts in diesen einbetoniert sind. Die Flansche ergeben trotz der dünnen Wandstärke des Lichtschachts eine große Anlagefläche und führen zu einem verstärkten Eckbereich, der eine zuverlässige Aufnahme der Anschlussbeschläge ermöglicht.
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Vorteilhaft können die Anschlussbeschläge jeweils eine mit der Anlagefläche der Flansche bündige Platte aufweisen, die mit einer Einhängeausnehmung versehen ist und an eine hinter der Einhängeausnehmung vorgesehene Nische begrenzende Tasche angesetzt ist. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass der Lichtschacht bei der Montage an geeigneten, zargenseitig vorgesehenen Verbindungselementen eingehängt werden kann. Dies ermöglicht eine einfache Vormontage des Lichtschachts durch Einhängen, was eine anschließende Befestigung erleichtert.
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In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann die Halteeinrichtung der Zarge zwei jeweils einem Anschlussbeschlag des Lichtschachts zugeordnete Haltebeschläge aufweisen, wobei die Zarge als dünnwandiges Bauteil ausgebildet ist und die Haltebeschläge an den Seitenschenkeln der dünnwandigen Zarge angebracht sind. Dies ermöglicht eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung der Zarge und deren Ausstattung mit den Anschlussbeschlägen.
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Zweckmäßig kann die Zarge durch und durch aus einem tragenden Isoliermaterial, vorzugsweise in Form von an ihren Enden miteinander verbundenen Paneelen bestehen. Dabei können die Haltebeschläge einfach an die Außenseiten der Seitenschenkel der Zarge angeklebt und/oder angeschraubt werden, was auf einfache Weise eine hohe Genauigkeit ermöglicht. Die Klebeverbindung wird dadurch erleichtert, dass die aus tragendem Isoliermaterial bestehende Zarge im Bereich ihrer Außenseiten mit einer Beschichtung aus einem mit dem umgebenden Baustoff der Gebäudewand abbindenden Material versehen werden muss, das zweckmäßig in eine Klebstoffbeschichtung eingestreut wird, mittels welcher vorzugsweise auch die Haltebeschläge angeklebt werden können.
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Günstig besitzen die Haltebeschläge jeweils eine Gewindebüchse, die an einer Auflageplatte befestigt ist, welche an der Außenseite der zugeordneten Seitenwand der Zarge anbringbar ist und von der wenigstens ein in das umgebende Material der die Zarge aufnehmenden Gebäudewand hineinragender Anker abstehen kann. Hierdurch ist es möglich, dass die lichtschachtseitigen Anschlussbeschläge und die zargenseitigen Haltebeschläge durch jeweils eine Kopfschraube miteinander verbindbar sind, die mit ihrem Gewinde in die Gewindebüchse des zugeordneten Haltebeschlags einschraubbar und mit ihrem kopfseitigen Ende in die Einhängeausnehmung des zugeordneten lichtschachtseitigen Anschlussbeschlags einhängbar ist. Dies ermöglicht eine einfache Vormontage des Lichtschachts.
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Vorteilhaft können die Schrauben nach der Vormontage, das heißt nach dem Einhängen des Lichtschachts, angezogen werden, wobei der Schraubenkopf durch eine an der die Einhängeausnehmung aufweisenden Platte anliegende geschlitzte Unterleglasche abgestützt sein kann. Hierdurch wird die Einhängeausnehmung abgedeckt, so dass auch mit einem durch diese hindurch passenden Schraubenkopf eine zuverlässige Abstützung gewährleistet ist.
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In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann der Zarge ein innenseitig hiermit fluchtender Isolierrahmen vorgeordnet sein, der eine der Dicke einer an der Gebäudewand anbringbaren Isolierung entsprechende Stärke und eine die Dicke der Schenkel der Zarge übersteigende Dicke aufweist und dessen Seitenschenkel mit mit den zargenseitigen Gewindebüchsen fluchtenden Durchgangsbohrungen für die Kopfschrauben versehen sind. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Zarge nur eine der Dicke des massiven Bereichs der zugeordneten Gebäudewand entsprechende Stärke aufweisen braucht, was die Integration der Zarge in die Gebäudewand bei deren Herstellung erleichtert.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
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In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
- 1 eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen Zarge-Lichtschachtsystems,
- 2 einen Horizontalschnitt durch eine Gebäudewand mit eingebautem Zarge-Lichtschachtsystem,
- 3 eine Seitenansicht der Zarge mit angebrachtem Haltebeschlag und
- 4 ein Beispiel für einen lichtschachtseitig integrierbaren Anschlussbeschlag .
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Das der 1 zugrunde liegende Bauelemente-System enthält eine Zarge 1 für ein zugeordnetes, nur in 2 gezeigtes Gebäudeöffnungsverschlusselement, zum Beispiel ein Kellerfenster etc., und einen der Zarge 1 zugeordneten Lichtschacht 2. Die Zarge 1 wird beim Erstellen einer in 2 gezeigten Gebäudewand 3, beispielsweise einer Kellerwand, in diese eingebaut. Im dargestellten Beispiel kann es sich dabei um eine betonierte Kellerwand handeln, in welche die Zarge 1 einbetoniert ist. Die Zarge 1 kann als Komplettzarge ausgebildet sein, in welche das zugeordnete Gebäudeöffnungsverschlusselement 4, im dargestellten Beispiel in Form eines Kellerfensters, bereits eingesetzt ist und die daher zusammen mit dem bereits eingesetzten Gebäudeöffnungsverschlusselement 4 in die Gebäudewand 3 eingebaut wird. Der Lichtschacht 2 kann zweckmäßig als Betonformling hergestellt werden, wobei vorzugsweise faserverstärkter Beton Verwendung finden kann, so dass eine geringe Wandstärke möglich ist. Der Lichtschacht 2 hat einen U-förmigen Querschnitt und ist im dargestellten Beispiel an den Enden seiner Seitenschenkel mit nach außen gerichteten Flanschen 5 versehen, mit denen er gemäß 2 zur Anlage an der Außenseite der die Zarge 1 enthaltenden Gebäudewand 3 kommt.
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Der Lichtschacht 2 wird bei der Montage gebäudeseitig festgelegt. Hierzu wird der Lichtschacht 2 im vorliegenden Fall mit der in die Gebäudewand 3 eingebauten Zarge 1 verbunden. Die Zarge 1 besitzt dementsprechend eine geeignete Halteeinrichtung, an der die Zarge 2 mit einer geeigneten Anschlusseinrichtung anschließbar ist, wie 2 zeigt. Zur Bildung der Halteeinrichtung ist die Zarge 1 mit zwei seitlichen Haltebeschlägen 6 versehen, die an den Seitenschenkeln der Zarge 1 angebracht sind. Die Haltebeschläge 6 besitzen jeweils, wie aus 3 hervorgeht, eine Gewindebüchse 7, die an einer Auflageplatte 8 befestigt, vorzugsweise an diese angeschweißt ist, die an der Außenseite des zugeordneten Seitenschenkels der Zarge 1 angebracht ist.
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Zur Bildung der lichtschachtseitigen Anschlusseinrichtung ist der Lichtschacht 2 gemäß 1 und 2 mit zwei seitlichen Anschlussbeschlägen 9 versehen, die zweckmäßig im Bereich der durch die Flansche 5 und die zugeordneten Seitenschenkel des Lichtschachts 2 gebildeten Ecke, das heißt im Bereich des Ansatzes der Flansche 5 an den jeweils zugeordneten Seitenschenkeln des Lichtschachts 2 platziert sind. Die Flansche 5 können dabei einen dem jeweiligen Anschlussbeschlag zugeordneten, seitlichen Ausschnitt 10 aufweisen. Die Anschlussbeschläge 9 besitzen jeweils, wie 1 weiter zeigt, eine vordere, mit der Anlagefläche der Flansche 5 bündige Platte 11. Diese ist, wie am besten aus 4 erkennbar ist, mit einer Einhängeausnehmung 12 versehen und an eine eine hinter der Einhängeausnehmung 12 vorgesehene Nische begrenzende, hier U-förmige Tasche 13 angesetzt. Die Anschlussbeschläge 9 werden bereits bei der Herstellung des Lichtschachts 2 in diesen einbetoniert und können gemäß 4 zur Bewerkstelligung einer guten, lichtschachtseitigen Verankerung mit rückwärtig abstehenden Ankern 14 versehen sein, welche so angeordnet sind, dass sie in das Material des jeweils zugeordneten Seitenschenkels des Lichtschachts 2 eingreifen.
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Die Zarge 1 ist als dünnwandiges Bauteil ausgebildet, das heißt es besitzt eine vergleichsweise kleine Wanddicke d. Die Haltebeschläge 6 sind daher an den Außenseiten der seitlichen Schenkel der Zarge 1 befestigt. Hierzu kann die Auflageplatte 8 der Haltebeschläge 6 an die Außenseite des zugeordneten Seitenschenkels der Zarge 1 angeklebt und/oder angeschraubt sein. Im dargestellten Beispiel ist die Zarge 1 aus ihre Schenkel bildenden Paneelen zusammengesetzt, die an ihren Enden miteinander verbunden sind. Die Paneele bestehen zweckmäßig aus einem tragenden Isoliermaterial. Die Zarge 1 besteht dementsprechend durch und durch aus einem tragenden Isoliermaterial und ist zur Erzielung einer guten Abbindung mit dem umgebenden Baustoff der sie aufnehmenden Gebäudewand 3 an ihrer Außenseite mit einer hierzu geeigneten Beschichtung versehen. Diese kann durch einen Klebstoff, vorzugsweise Epoxidharz, gebildet werden, der mit mit dem Baustoff der Gebäudewand 3 abbindendem Material, wie Sand etc., bestreut ist. Diese Klebstoffbeschichtung kann auch dazu dienen, die Haltebeschläge 6 an die Außenseite der zugeordneten Seitenschenkel der Zarge 1 anzukleben.
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Alternativ oder zusätzlich kann eine Verschraubung vorgesehen sein. Im dargestellten Beispiel ist die Anlageplatte 8 hierzu, wie 3 zeigt, mit Löchern für geeignete Befestigungsschrauben 15 versehen. Dabei kann es sich zweckmäßig um nicht durchgehende Holzschrauben handeln, so dass die Innenoberfläche der Zarge 1 nicht beeinträchtigt wird. Zur zusätzlichen Verankerung der Haltebeschläge 6 im an die Zarge 1 anschließenden Baustoff der Gebäudewand 3 können die Haltebeschläge 6, wie im dargestellten Beispiel gemäß 2 und 3 mit jeweils mindestens einem nach außen abstehenden, das heißt in das genannte Baumaterial hineinragenden Anker 16 versehen sein.
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Die Haltebeschläge 6 enthalten jeweils die oben bereits erwähnte Gewindebüchse 7, die hier an der zugeordneten Auflageplatte 8 befestigt, vorzugsweise hiermit verschweißt ist. Die Gewindebüchse 7 ist mit ihrer vorderen Stirnseite bündig mit der vorderen Stirnseite der zugeordneten Zarge 1 angeordnet, die daher samt ihren Haltebeschlägen 6 in eine zum Gießen der zugeordneten Gebäudewand benötigte Schalung eingesetzt werden kann. Zum Verbinden des Lichtschachts 2 mit der zugeordneten Zarge 1 sind in 1 angedeutete, mit einem Kopf 18 versehene Schrauben 17 vorgesehen, die mit ihrem Gewinde in die Gewindebüchse 7 des jeweils zugeordneten Haltebeschlags 6 einschraubbar sind. Am von der Gewindebüchse 7 abstehenden, kopfseitigen Ende der Schrauben 17 ist der Lichtschacht 2 mit seinen Anschlussbeschlägen 9 einhängbar, wobei die Schrauben 17 mit ihren kopfseitigen Enden durch die Einhängausnehmung 12 des jeweils zugeordneten Anschlussbeschlags 11 hindurchgehen und dementsprechend hiermit in Eingriff kommen. Bei der Montage des Lichtschachts 2 werden zunächst die Schrauben 17 in die zugeordnete Gewindebüchse 7 eingeschraubt, wobei jeweils nur noch ein kurzer Endbereich mit dem Kopf 18 über die Außenfläche der die Zarge 1 enthaltenden Gebäudewand 3 übersteht. In diesen so gebildeten Einhängstutzen wird der Lichtschacht 2 mit seinen Anschlussbeschlägen 9 eingehängt, wobei die Schrauben 17 die Einhängausnehmung 12 des zugeordneten Anschlussbeschlags 11 durchdringen und dementsprechend mit ihrem Kopf 18 hinter die vordere Platte 11 der Anschlussbeschläge 9 kommen.
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Anschließend werden die Schrauben 17 angezogen. Um dabei eine zuverlässige Abstützung zu gewährleisten, wird zwischen dem Kopf 18 jeder Schraube 17 und der anschlussbeschlagseitigen Platte 11 eine geschlitzte, in 1 angedeutete Unterleglasche 19 eingelegt, deren Schlitz vom Schaft der zugeordneten Schraube 17 durchgriffen ist und die außerhalb hiervon die Einhängeausnehmung 12 abdeckt, so dass eine auf die Schraube 17 wirkende Zugkraft von deren Kopf 18 über die zugeordnete Unterleglasche 19 auf die benachbarte Platte 11 des zugeordneten, lichtschachtseitigen Anschlussbeschlags 9 übertragen wird.
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Vielfach ist die die Zarge 1 aufnehmende Gehäusewand 3 mit einer an ihren massiven, die Zarge 1 enthaltenden Innenbereich 3a angesetzten, äußeren Isolierung 3b versehen, wie in 2 angedeutet ist. Da die äußere Isolierung 3b in der Regel nicht die erforderliche Drucksteifigkeit zur Aufnahme des Lichtschachts 2 aufweist, ist ein der Zarge 1 außen vorgeordneter Isolierrahmen 20 aus drucksteifem Isoliermaterial vorgesehen, dessen Innenoberfläche zweckmäßig mit der Innenoberfläche der Zarge 1 fluchtet. Die Dicke des Isolierrahmens 20 entspricht der Dicke der Isolierung 3b. Eine auf diese außen eventuell aufgebrachte Putzschicht kann auch die Stirnseite des Isolierrahmens 20 bedecken. In jedem Fall ist eine bündige Außenseite vorgesehen.
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Der Isolierrahmen 20 kann, wie die Zarge 1, als aus geeigneten Paneelen zusammengesetztes Bauteil oder, wie im dargestellten Beispiel angedeutet ist, als einteiliger Formling hergestellt werden. Die Wanddicke D des Isolierrahmens 20 ist größer als die Wanddicke d der Zarge 1, so dass sich ein über die Außenseite der Zarge 1 überstehender, äußerer Rand ergibt. Im Bereich dieses überstehenden Rands sind gemäß 1 den Schrauben 17 zugeordnete Durchgangsbohrungen 21 vorgesehen, die jeweils mit der zugeordneten Gewindebüchse 15 des zargenseitigen Haltebeschlags 6 und der zugeordneten Einhängausnehmung 12 des lichtschachtseitigen Anschlussbeschlags 9 fluchten und durch die die jeweils zugeordnete Schraube 17 durchsteckbar ist. Die Länge der Schrauben 17 ist dabei so bemessen, dass sich im in die zugeordnete Gewindebüchse 7 eingreifenden Zustand ein zum Einhängen des Lichtschachts 2 ausreichender Überstand über die äußere Stirnseite des Isolierrahmens 20 beziehungsweise die Außenoberfläche der Gebäudewand 3 ergibt.