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Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Fangbandes an einer Fahrzeugkomponente, um insbesondere zu verhindern, dass die Fahrzeugkomponente im Falle einer Fahrzeugkollision durch ihre Umgebung geschleudert wird. Ferner betrifft die Erfindung ein Befestigungssystem, das die Befestigungsvorrichtung umfasst, und eine Verwendung eines Fangbandes in einem solchen Befestigungssystem.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Befestigungsmöglichkeit für ein Fangband an einer Fahrzeugkomponente zu schaffen, bei der eine einfache und schnelle Montage gewährleistet ist und ferner ein ungewolltes Lösen der Befestigung verhindert wird, wobei das Fangband nicht beschädigt, insbesondere nicht gerissen, wird, um seine Funktion bestimmungsgemäß erfüllen zu können.
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Die Aufgabe wird durch eine Befestigungsvorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Ferner wird die Aufgabe durch das Befestigungssystem gemäß Anspruch 9 und die Verwendung eines Fangbandes gemäß Anspruch 12 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den jeweiligen Unteransprüchen und der nachstehenden Beschreibung angegeben.
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Die Erfindung geht von dem Grundgedanken aus, eine Befestigung durch einfaches und schnelles Aufstecken auf die Fahrzeugkomponente zu gewährleisten, indem ein Ring vorgesehen ist, der mindestens einen Federarm aufweist, der sich von dem Rand der Ringöffnung in Richtung der Mittelachse des Rings erstreckt, wobei der Federarm eine Federkraft in Richtung der Mittelachse des Rings bewirkt, wenn der Federarm von der Mittelachse weg bewegt wird. Gleichzeitig wird Gefahr der Beschädigung des Fangbandes, das mit der Befestigungsvorrichtung verbunden ist, verringert, indem eine Befestigungslasche zum Verbinden des Fangbandes vorgesehen ist. Es ist daher nicht notwendig, das Befestigungsband um den Ring zu wickeln, um es mit der Befestigungsvorrichtung zu verbinden. Dadurch würde das Fangband zwischen dem Ring und der Fahrzeugkomponenten eingeklemmt und durch etwaige scharfe Kanten dieses Bereichs und durch hohe Kollisionskräfte rissgefährdet sein. Insbesondere können auf die Fahrzeugkomponente und die Befestigungsvorrichtung hohe Kräfte durch eine Airbag-Expansion im Falle einer Kollision wirken. Gemäß der Erfindung kann das Fangband daher auch bei solch ungünstigen Bedingungen seine Funktion erfüllen, die Fahrzeugkomponente, die sich im Kollisionsfall vom Fahrzeug löst, „zu fangen“ und dadurch zu verhindern, dass sie durch ihre Umgebung geschleudert wird, wodurch es zu Verletzungen von Personen und Beschädigungen von Sachen kommen kann. Ein weiterer Verwendungszweck der Befestigungsvorrichtung ist die Sicherheit vor Verlust der Fahrzeugkomponente, wenn sich die Fahrzeugkomponente beispielsweise löst. Ebenfalls kann die Befestigungsvorrichtung als Montagehilfe dienen: So kann beispielsweise ein Werker eine Vorplatzierung vornehmen, wozu er nur eine Hand benötigt. Dadurch kann er mit der zweiten Hand weitere Tätigkeiten durchführen, sodass die Effizienz im Montageprozess gesteigert wird.
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Erfindungsgemäß weist der Ring mindestens einen Federarm auf, der sich von dem Rand der Ringöffnung in Richtung der Mittelachse des Rings erstreckt. Dabei bewirkt der Federarm eine Federkraft in Richtung der Mittelachse des Rings, wenn er von der Mittelachse weg bewegt wird. Der Federarm ist also ausgebildet, um auf einen bolzenförmigen Gegenstand, auf dem der Ring aufgesteckt wird, eine Kraft auszuüben, die zur Mittelachse des Rings wirkt. Der Ring wird dabei in der Weise an dem Gegenstand befestigt, dass sich der Federarm auf den Gegenstand mittels der Federkraft andrückt. Vor dem Aufstecken des Rings auf den Gegenstand ist der Federarm üblicherweise in einem unbelasteten Zustand. Durch das Aufstecken des Ringes auf den Gegenstand (bzw. durch das Hindurchführen des Gegenstands durch die Ringöffnung) wird dabei der Federarm von dem Gegenstand nach außen (also von der Mittelachse des Rings weg) gedrückt, wodurch sich die Federkraft ausbildet.
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Es ist vorteilhaft, dass der Ring mehrere Federarme aufweist. Dadurch können mehrere Federkräfte auf den Gegenstand wirken, wodurch eine sicherere Befestigung zu Stande kommt. Die Federarme können gleichmäßig um die Ringöffnung verteilt sein. Sie können auch ungleichmäßig um die Ringöffnung verteilt sein. Das hat den Vorteil, dass damit eine Fehlmontage vermieden werden kann. So kann es beispielweise sein, dass durch die Form des bolzenförmigen Gegenstands nur eine Aufsteckposition verwirklicht werden kann. An der Mantelfläche des bolzenförmigen Gegenstands können daher beispielsweise Fortsätze angeformt sein, die in die Lücken zwischen den Federarmen passen. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Ring mehrere Federarme auf, wobei mindestens ein Federarm eine andere Funktion erfüllt. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Positionierung des Gegenstandes handeln, indem die Fläche des Federarms, welche zur Mittelachse weist im Wesentlichen eine Form aufweist, die zur Form der Außenfläche des Gegenstandes komplementär ist. Beispielsweise kann der Gegenstand zylinderförmig sein und die entsprechende Fläche des Federarms ist zumindest abschnittsweise konkav, so dass der Gegenstand an dieser Fläche anliegen kann und damit gut positioniert wird. Eine komplementäre Fläche können in einer vorteilhaften Ausführungsform auch anderen Federarme, insbesondere der Befestigung dienenden Federarme, aufweisen. Der Federarm ist vorzugsweise flächig, etwa in der Form einer Zunge, ausgebildet.
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Der Federarm erstreckt sich erfindungsgemäß von dem Rand der Ringöffnung in Richtung der Mittelachse des Rings. Im Sinne der Erfindung umfasst „in Richtung der Mittelachse“ auch den Fall, dass sich der Federarm bis zur Mittelachse erstreckt. Ebenfalls ist der Fall umfasst, dass sich der Federarm zusätzlich von der Ebene der Ringöffnung weg erstreckt. Der Ring und die Ringöffnung können die gleiche Form aufweisen oder verschiedenförmig sein. Zum Beispiel können der Ring und die Ringöffnung im Wesentlichen rund (zum Beispiel kreisförmig oder elliptisch) sein. Es ist aber auch denkbar, dass der Ring beispielsweise polygonal (zum Beispiel quadratisch, rechteckig, pentagonal) ist und die Ringöffnung rund oder umgekehrt. Der Rand des Rings oder ein Teil dessen kann zum Beispiel einen von der Ebene der Ringöffnung weg gebogenen Kragen aufweisen.
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Erfindungsgemäß weist die Befestigungsvorrichtung eine Befestigungslasche mit einer Laschenöffnung auf, die an dem Ring angebracht ist. Die Lasche dient dazu, ein Fangband an dieser zu befestigen. Die Befestigungslasche kann beispielsweise im Wesentlichen rund oder polygonal geformt sein. Sie kann aber auch eine unregelmäßige Form aufweisen. Entsprechendes gilt für die Laschenöffnung. Vorzugsweise ist die Befestigungslasche im Wesentlichen rechteckig. Besonders bevorzugt ist die Laschenöffnung im Wesentlichen rechteckig. „Im Wesentlichen“ meint, dass die Rechteckform beispielsweise Radien, Fasern oder andere Geometrien umfassen kann. Vorzugsweise sind der Ring und die Befestigungslasche einstückig. Sie können beispielsweise aus Metall oder Kunststoff bestehen. Andere Materialien sind denkbar. Sie können aus verschiedenen Materialien bestehen. Vorzugsweise bestehen sie aus demselben Material.
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In einer bevorzugten Ausführungsform liegt die Befestigungslasche in einer Ebene, die im Wesentlichen senkrecht zur Mittelachse des Rings verläuft, und ist an dem Rand des Rings angebracht. In diesem Sinne bedeutet „im Wesentlichen“ das 90° nicht exakt erreicht werden müssen, sondern auch ein Wert umfasst ist von 90° bis ±30°, bevorzugt bis ±15°, besonders bevorzugt bis ±5° oder sogar ±1°. Idealerweise beträgt der Winkel genau 90°. Dadurch liegt die Befestigungslasche senkrecht zur Aufsteckrichtung. Wenn bei dieser Anordnung eine Kraft (etwa durch Zug am Federband) auf die Befestigungslasche weg von der Mittelachse wirkt, so wirkt aufgrund dieser 90°-Anordnung idealerweise keine Kraftkomponente entlang der Mittelachse. Eine derartige Kraftkomponente würde bestrebt sein, die Befestigungsvorrichtung aus dem bolzenförmigen Gegenstand herauszuschieben, wenn sie entgegen der Aufsteckrichtung wirkt. Diese Ausführungsform sorgt also dafür, dass eine sicherere Befestigung einer Fahrzeugkomponente an dem Fangband hergestellt wird. In einer alternativen Ausführungsform ist liegt die Befestigungslasche in einer Ebene, die im Wesentlichen nicht senkrecht zur Mittelachse des Rings verläuft, und ist an dem Rand des Rings angebracht.
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In einer Ausführungsform weist die Befestigungslasche gegenüber dem Ring eine Materialverstärkung auf. Dies hat den Vorteil, dass die Befestigungslasche höheren Kräften standhalten kann. Dadurch wird bewirkt, dass bei hoher Krafteinwirkung, insbesondere durch Zugkräfte, die über das Fangband auf die Befestigungsvorrichtung wirken, die Befestigungslasche diese Kräfte aufnimmt, ohne zu brechen. Dadurch kann sich die Materialverstärkung auf die Befestigungslasche beschränken, so dass Material und Gewicht eingespart werden kann. Die Materialverstärkung kann beispielsweise durch Erhöhung der Breite der Ränder um die Laschenöffnung herum realisiert werden. Zusätzlich oder alternativ kann dies durch die Erhöhung der Dicke der Ränder um die Laschenöffnung herum realisiert werden. Ebenfalls zusätzlich oder alternativ kann durch Werkstoffbearbeitung, zum Beispiel durch Härten, eine höhere Festigkeit der Befestigungslasche oder Teile derer realisiert werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Laschenöffnung mindestens eine abgerundete Kante auf. Insbesondere handelt es sich dabei um die Kante oder Kanten, an der oder an denen das Fangband anliegt. Somit wird verhindert, dass scharfe Kanten das Fangband beschädigen, zum Beispiel durch Einschneiden in das Fangband. Die abgerundete Kante kann beispielsweise durch eine Zunge realisiert werden, die sich von dem Rand der Laschenöffnung zunächst in die Laschenöffnung hinein erstreckt und dann umgebogen bzw. umgeschlagen wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weisen zumindest zwei Federarme eine unterschiedliche Elastizität auf. Dadurch kann an unterschiedlichen Stellen individuell die gewünschte Federkraft eingestellt werden. Damit können die Federarme zum Beispiel auf eine besondere Geometrie des (bolzenförmigen) Gegenstandes angepasst werden. Die Elastizität eines Federarms kann beispielsweise durch Variieren seiner Geometrie oder Form eingestellt werden. Beispielsweise kann der Federarm eine Aussparung oder Loch aufweisen, um seine Elastizität zu erhöhen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform erstrecken sich zumindest zwei Federarme unterschiedlich weit in Richtung der Mittelachse. Auch dadurch kann eine Anpassung auf die Form des (bolzenförmigen) Gegenstandes realisiert werden. Dies kann ebenfalls dazu genutzt werden, eine Fehlmontage zu vermeiden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Federarm zur Befestigungslasche zwischen 150° und 210° um die Mittelachse versetzt. Vorzugsweise ist der Federarm zur Befestigungslasche im Wesentlichen um 180° um die Mittelachse versetzt, ist also diametral gegenüberliegend. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist der versetzte Federarm eine geringere Elastizität auf als zumindest einer der anderen Federarme, vorzugsweise als alle anderen Federarme. Dadurch kann er Radialkräfte, die durch das Andrücken des bolzenförmigen Gegenstandes wirken, besser aufnehmen. Eine geringere Elastizität lässt sich beispielsweise durch eine größere Dimensionierung des Federarms verwirklichen. So kann er beispielsweise größer, dicker und/oder breiter ausgeführt sein als andere Federarme. Dadurch wird er stabiler und kann besser Radialkräften standhalten.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst der versetzte Federarm eine Anlage für einen bolzenförmigen Gegenstand, der in die Ringöffnung gesteckt ist. Die Anlage ist vorzugsweise der Außenkontur des bolzenförmigen Gegenstandes angepasst. Vorzugsweise ist die Anlage flächig, insbesondere bevorzugt konkav ausgebildet.
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Die Erfindung betrifft auch ein Befestigungssystem mit einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung und einem Fangband. Das Fangband ist durch die Laschenöffnung gesteckt und mit der Befestigungslasche schlaufenartig verbunden. Dabei wird das Fangband nach dem Durchstecken durch die Laschenöffnung umgeschlagen und an sich selbst an einer Stelle außerhalb der Laschenöffnung befestigt. Dies kann zum Beispiel durch Verkleben, Verknoten, Verschlaufen oder Zusammennähen erfolgen. Das Fangband kann elastisch oder starr sein. Es kann aus Stoff, Kunststoff oder anderen denkbaren Werkstoffen bestehen. Es kann vorzugsweise einen rechteckigen Querschnitt aufweisen, wobei insbesondere bevorzugt der Querschnitt über die gesamte Länge oder einen Großteil der Länge konstant ist. Entsprechendes gilt für Ausführungsformen mit anderen Querschnittsformen (z. B. rund). Bei einem rechteckigen Querschnitt ist vorzugsweise die Breite viel größer als die Höhe, zum Beispiel mindestens fünf-, zehn- oder zwanzigfach größer. Vorteilhafterweise weist dabei die Befestigungslasche eine im Wesentlichen rechteckige Laschenöffnung auf. Die Breite der Laschenöffnung ist dabei mindestens so groß wie die Breite des Querschnitts des Fangbands, so dass das Fangband auf einer (vorteilhafterweise abgerundeten) Kante bzw. Seite der Laschenöffnung aufliegen kann, ohne verformt, verbogen oder verdrillt werden zu müssen. Die Höhe der Laschenöffnung ist vorzugsweise deutlich größer als die Höhe des Querschnitts des Fangbands, so dass das Fangband problemlos durch die Laschenöffnung gezogen werden kann. Die Höhe der Laschenöffnung ist vorzugsweise mindestens zwei-, zehn- oder zwanzigfach größer als die Höhe des Fangbandquerschnitts.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Befestigungssystem ferner eine Fahrzeugkomponente mit einem bolzenförmigen Gegenstand auf, wobei die Befestigungsvorrichtung an der Fahrzeugkomponente befestigt ist, indem der bolzenförmige Gegenstand in die Ringöffnung gesteckt ist und die Federkraft auf ihn wirkt. Der bolzenförmige Gegenstand kann beispielsweise stabförmig oder rohrförmig sein, wobei unter „stabförmig“ eine massive Form und unter „rohrförmig“ eine Hohlform zu verstehen ist. Der Stab bzw. das Rohr können zum Bespiel einen runden oder polygonalen Querschnitt aufweisen. Bevorzugt ist ein rundes Rohrprofil. Vorzugsweise weist der bolzenförmige Gegenstand einen oder mehrere Fortsätze auf, die an seiner Außenfläche angeformt sind. Ein Fortsatz kann beispielsweise dazu dienen, in einem Zwischenraum zwischen den Federarmen angeordnet zu sein, um dadurch als Sicherung gegen Verdrehen der Befestigungsvorrichtung zu dienen. Ein Fortsatz kann beispielsweise nach außen hin spitz zulaufen, sodass er in ein Federarm einschneiden kann, wodurch eine stabilere Befestigung von Befestigungsvorrichtung und bolzenförmigen Gegenstand bewirkt wird. Ein Fortsatz kann zum Beispiel länglich ausgebildet sein und parallel zu der Mittelachse an der Außenfläche des bolzenförmigen Gegenstands angebracht sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Fahrzeugkomponente eine Komponente im Inneren des Fahrzeugs. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Komponente eine Armlehne. Die Armlehne kann zum Beispiel eine Armlehne an der Fahrzeugtür sein oder eine Armlehne zwischen dem Fahrer- und Beifahrersitz. Die Fahrzeugkomponente und der bolzenförmige Gegenstand können zum Beispiel einstückig sein. Sie können etwa als einheitliche Form durch (Spritz-)Gießen hergestellt sein. Es ist auch denkbar, dass die Fahrzeugkomponente eine Komponente im Außenbereich des Fahrzeugs ist.
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Die Erfindung betrifft auch eine Verwendung eines Fangbands in einem erfindungsgemäßen Befestigungssystem zur Vermeidung, dass im Falle einer Fahrzeugkollision die Fahrzeugkomponente durch ihre Umgebung geschleudert wird. Ein weiterer Verwendungszweck der Befestigungsvorrichtung ist die Sicherheit vor Verlust der Fahrzeugkomponente, wenn sich die Fahrzeugkomponente beispielsweise löst. Ebenfalls kann die Befestigungsvorrichtung als Montagehilfe dienen: So kann beispielsweise ein Werker eine Vorplatzierung vornehmen, wozu er nur eine Hand benötigt. Dadurch kann er mit der zweiten Hand weitere Tätigkeiten durchführen, sodass die Effizienz im Montageprozess gesteigert wird.
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Figurenliste
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Die Erfindung wird anhand der nachstehenden Figuren beschrieben. Dabei zeigen die Figuren lediglich beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung. Darin zeigt:
- 1 eine Dreitafelprojektion eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung,
- 2 eine perspektivische Ansicht der Befestigungsvorrichtung gemäß 1,
- 3 einen Ausschnitt einer Fahrzeugkomponente mit einem bolzenförmigen Gegenstand in der Draufsicht,
- 4 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Befestigungssystems mit der Fahrzeugkomponente gemäß 3,
- 5 das Befestigungssystem gemäß 4 in einer perspektivischen Ansicht.
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1 zeigt eine Dreitafelprojektion eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung. Die 1a bis 1c zeigen verschiedene Ansichten der Befestigungsvorrichtung. 1a zeigt eine Seitenansicht, 1b eine Vorderansicht und 1c eine Draufsicht. Wie in 1c zu sehen ist, weist die Befestigungsvorrichtung 1 einen Ring 2 auf, wobei der Ring sechs Federarme 3 aufweist. Die Federarme 3 erstrecken sich von dem Rand 4 der Ringöffnung 5 in Richtung der Mittelachse 6 des Rings 2. Sie sind derart ausgebildet, eine Federkraft in Richtung der Mittelachse 6 des Rings zu bewirken, wenn sie von der Mittelachse 6 weg bewegt werden. Die Befestigungsvorrichtung 1 weist ferner eine Befestigungslasche 7 mit einer Laschenöffnung 8 auf, die an dem Ring 2 angebracht ist. Die Laschenöffnung 8 weist eine abgerundete Kante 9 (siehe auch 1a) auf, an der ein Fangband anliegen kann. Somit wird verhindert, dass das Fangband an seiner Auflagestelle mit einer scharfen Kante in Anlage kommt, was unter Umständen zu einem Reißen des Fangbandes führen kann. Bei der abgerundeten Kante 9 handelt es sich um eine Zunge, die sich von dem Rand der Laschenöffnung 9 zunächst in die Laschenöffnung hinein erstreckt und dann nach unten umgebogen wird.
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2 zeigt die Befestigungsvorrichtung gemäß 1 in einer perspektivischen Ansicht. Genauso wie in 1a und 1b ist dort zu sehen, dass der Ring 2 einen nach oben gebogenen Kragen 10 aufweist. Wie ebenfalls beispielsweise in 2 zu sehen ist, weist die Befestigungslasche gegenüber dem Ring mehrere Materialverstärkungen auf. So ist die Breite des Rings BR deutlich kleiner als die Breiten der Lasche BL1 und BL2. Dadurch wird bewirkt, dass bei hoher Krafteinwirkung, insbesondere durch Zugkräfte, die über das Fangband auf die Befestigungsvorrichtung 1 wirken, die Befestigungslasche 7 diese Kräfte aufnimmt, ohne zu brechen. Die Materialverstärkung ist somit nur auf die Befestigungslasche 7 beschränkt, was Gewicht- und Materialersparnisse zur Folge hat. In einer alternativen Ausführungsform kann die Breite des Rings BR größer als die Breite der Lasche BL1 (und/oder BL2) sein.
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Wie in 1a zu sehen ist, liegt die Befestigungslasche 7 in einer Ebene, die senkrecht zur Mittelachse 6 des Rings 2 verläuft, und sie ist an dem Rand 11 des Rings angebracht. Dadurch liegt die Befestigungslasche 7 senkrecht zur Aufsteckrichtung. Wenn bei dieser Anordnung eine Kraft, etwa durch Zug am Federband, auf die Befestigungslasche 7 weg von der Mittelachse 6 wirkt, so wirkt lediglich eine Kraftkomponente senkrecht zur Mittelachse und keine oder eine kaum relevante Kraftkomponente entlang der Mittelachse 6 (nach oben). Eine derartige Kraftkomponente würde bestrebt sein, die Befestigungsvorrichtung aus dem bolzenförmigen Gegenstand herauszuschieben. Diese Anordnung sorgt also dafür, dass eine stabilere Befestigung des Fangbandes an einer Fahrzeugkomponente gewährleistet ist.
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3 zeigt einen Ausschnitt einer Fahrzeugkomponente 12 mit einem bolzenförmigen Gegenstand 13 in der Draufsicht. Die Fahrzeugkomponente ist eine Armlehne. Der bolzenförmige Gegenstand ist rohrförmig und rund. Er weist ferner drei Fortsätze 15 an seiner Außenfläche auf, die jeweils spitz nach außen zulaufen. Ebenso zu sehen ist ein Federelement 14. 4 zeigt Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Befestigungssystems 16 mit der Fahrzeugkomponente gemäß 3. Darin ist die Befestigungsvorrichtung 1 gemäß den 1 und 2 auf den bolzenförmigen Gegenstand 13 aufgesteckt. Der Rand des Rings 11 ist gegen das Federelement 14 gedrückt und verformt dieses elastisch, so dass eine zusätzliche Federkraft die Befestigungsvorrichtung gegen den bolzenförmigen Gegenstand drückt, wodurch eine sicherere Befestigung breitgestellt wird. Ein Fangband 17 ist mit der Befestigungslasche 7 befestigt. 5 zeigt das Befestigungssystem 16 gemäß 4 in einer perspektivischen Ansicht. Darin ist zu erkennen, dass die Fortsätze 15 länglich ausgebildet sind und parallel zur Mittelachse 6 verlaufen. Der im Bild rechte Fortsatz ist in einen Federarm 3 eingeschnitten, wodurch ein größerer Widerstand gegen das Lösen der Befestigungsvorrichtung von der Fahrzeugkomponente bewirkt wird. Der linke Fortsatz wirkt als Verdrehsicherung. Er ist zwischen zwei Federarmen angeordnet und erlaubt dadurch lediglich eine geringfügige Relativdrehung zwischen Befestigungsvorrichtung und bolzenförmigen Gegenstand.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Befestigungsvorrichtung
- 2
- Ring
- 3
- Federarm
- 4
- Rand der Ringöffnung
- 5
- Ringöffnung
- 6
- Mittelachse des Rings
- 7
- Befestigungslasche
- 8
- Laschenöffnung
- 9
- abgerundete Kante
- 10
- Kragen
- 11
- Rand des Rings
- 12
- Fahrzeugkomponente
- 13
- bolzenförmiger Gegenstand
- 14
- Federelement
- 15
- Fortsatz
- 16
- Befestigungssystem
- 17
- Fangband