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DE202020101933U1 - Verbindungselement - Google Patents

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DE202020101933U1
DE202020101933U1 DE202020101933.3U DE202020101933U DE202020101933U1 DE 202020101933 U1 DE202020101933 U1 DE 202020101933U1 DE 202020101933 U DE202020101933 U DE 202020101933U DE 202020101933 U1 DE202020101933 U1 DE 202020101933U1
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DE202020101933.3U
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H U J Steiner GmbH
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H U J STEINER GmbH
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    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H17/00Fencing, e.g. fences, enclosures, corrals
    • E04H17/14Fences constructed of rigid elements, e.g. with additional wire fillings or with posts
    • E04H17/16Fences constructed of rigid elements, e.g. with additional wire fillings or with posts using prefabricated panel-like elements, e.g. wired frames
    • E04H17/161Fences constructed of rigid elements, e.g. with additional wire fillings or with posts using prefabricated panel-like elements, e.g. wired frames using wire panels
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04C5/16Auxiliary parts for reinforcements, e.g. connectors, spacers, stirrups
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Verbindungselement (1) zum Verbinden von zwei Doppelstabgittermatten (100), umfassend ein erstes Rastelement (10) sowie ein in Längsachsenrichtung (2) des Verbindungselements (1) dem ersten Rastelement (10) gegenüberliegendes zweites Rastelement (20) zum Anstecken jeweils an einen Längsstab (101) der zwei Doppelstabgittermatten (100), sowie weiters umfassend eine Abdecklasche (50), die zwischen dem ersten und dem zweiten Rastelement (10, 20) angeordnet ist, wobei zwischen der Abdecklasche (50) und dem ersten Rastelement (10) eine erste Ausnehmung (30) sowie zwischen der Abdecklasche (50) und dem zweiten Rastelement (10) eine zweite Ausnehmung (40) vorgesehen sind, wobei die lichten Längsweiten (31, 41) der ersten und der zweiten Ausnehmung (30, 40) zur Aufnahme jeweils eines Querstabs (102) der Doppelstabgittermatten (100) dienen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement zum Verbinden von zwei Doppelstabgittermatten.
  • Unter dem Begriff „Doppelstabmattenzaun“ versteht man einen Metallgitterzaun, bei dem einzelne Gittermatten üblicherweise rechteckige Zaunelemente bilden, die meist an ihren gegenüberliegenden Schmalseiten mit den jeweils angrenzenden Zaunelementen zu einem durchgängigen Metallgitterzaun verbunden werden. Derartige Zäune werden auch als Stahlmattenzaun, Gitterzaun oder Mattenzaun bezeichnet. Die einzelnen Gittermatten bzw. Zaunelemente werden auch als Zaunmatten oder Industriematten bezeichnet.
  • Bei der Bauart eines Doppelstabmattenzaunes sind die Gittermatten eines rechteckigen Zaunelements aus einem Gitter von mehreren jeweils parallel zueinander verlaufenden Längsstäben sowie von mehreren jeweils parallel zueinander verlaufenden Querstäben gebildet. Die Längsstäbe und die Querstäbe, die das Gitter bilden, sind im Wesentlichen rechtwinkelig zueinander angeordnet und an ihren Kreuzungspunkten miteinander fest verbunden. Üblicherweise sind die Längs- und Querstäbe durch Löten oder Schweißen unlösbar miteinander verbunden und ergeben somit eine formstabile Gittermatte.
  • In Einbaulage eines Zaunelements weist dieses unter der Annahme, dass das betrachtete Zaunelement rechteckig gestaltet und im Wesentlichen an einem ebenen Zaunabschnitt ohne Geländesteigung aufgestellt ist, eine größere Gitterlänge entsprechend der Zaunlänge sowie eine im Vergleich zu seiner Länge geringere Gitterhöhe entsprechend der Zaunhöhe auf. Die Längsstäbe dieses betrachteten Zaunelements sind daher in Einbaulage im Wesentlichen horizontal bzw. in Längsrichtung angeordnet. Die Querstäbe dieses Zaunelements sind entsprechend quer dazu in vertikaler Richtung bzw. in Querrichtung in Bezug zu den Längsstäben angeordnet. Für quadratische Zaunelemente, bei denen die Gitterlänge und die Gitterhöhe im Wesentlichen gleich groß sind, wird im Weiteren ebenfalls von Längsstäben gesprochen, die in Einbaulage im Wesentlichen horizontal angeordnet sind, sowie von in vertikaler Einbaurichtung angeordneten Querstäben.
  • Generell wird im Weiteren die Zuordnung der Begriffe hinsichtlich eines Ortes oder einer Orientierung, wie beispielsweise „horizontal“, „vertikal“, „in horizontaler Richtung“, „in vertikaler Richtung“, „in Längsrichtung“, „in Querrichtung“, „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten“, „darunter“, „darüber“ etc. lediglich zur Vereinfachung gewählt und diese Begriffe beziehen sich möglicherweise auf die Darstellung des Verbindungselements in den Zeichnungen, nicht jedoch notwendigerweise auf eine aktuelle Gebrauchslage oder Einbaulage des Verbindungselements.
  • Bei einem Doppelstabmattenzaun sind in Einbaulage eines Zaunelements die Längsstäbe jeweils paarweise angeordnet, wobei jeweils zwei parallel zueinander sowie einander gegenüberliegend angeordnete Längsstäbe in horizontaler Richtung verlaufen, und die einzelnen Querstäbe zwischen den jeweils paarweise angeordneten Längsstäben gitterartig hindurchragen sowie mit den paarweise angeordneten Längsstäben in den Kreuzungspunkten unlösbar miteinander verbunden sind. Vorteilhaft sind solche Doppelstabgittermatten besonders formstabil und knickfest und können als Zaunelemente auch in größeren Gitterlängen eingesetzt werden, weshalb die Anzahl der Zaunsäulen zur Befestigung der Zaunelemente entsprechend reduziert werden kann. Beispielsweise sind solche Doppelstabgittermatten mit einer Gitterlänge bzw. Mattenlänge von rund 2,5 m erhältlich. In Einbausituationen, bei denen die Abstände zwischen zwei Zaunsäulen oder zwischen entsprechenden Befestigungspunkten beispielsweise einer Mauer oder eines Gebäudes jedoch einen größeren Abstand aufweisen als die verfügbare Gitterlänge der Doppelstabgittermatten, müssen zwei aneinander grenzende Doppelstabgittermatten miteinander verbunden werden, um eine stabile, durchgehende Einzäunung zu gewährleisten.
  • Zum Verbinden zweier benachbarter bzw. aneinandergrenzender Zaunelemente sind derzeit allerdings keine formschönen und einfach handhabbaren Verbindungsstücke erhältlich. Üblicherweise werden derzeit zum Verbinden von zwei Zaunelementen an Stellen, an denen keine Zaunsäulen verfügbar sind, meist verschraubbare Metallverbindungsplättchen oder Metallverbindungsstreifen verwendet, die an den senkrechten Querstäben der beiden Zaunelemente angeschraubt oder angeklemmt werden und so eine Verbindung der angrenzenden Doppelstabgittermatten ermöglichen. Nachteilig daran ist, dass die Montage solcher Metallverbindungsplättchen oder Metallverbindungsstreifen aufwendig ist und diese den optischen Gesamteindruck der sonst durchgehenden Doppelstabgittermatten empfindlich stören. Als optisch störend wird dabei nicht nur empfunden, dass Metallverbindungsplättchen oder Metallverbindungsstreifen auffällig sichtbar sind und den sonst luftigen Gesamteindruck der Doppelstabgittermatten stören. Meist weicht an diesen Verbindungsstellen auch der Abstand zwischen den benachbarten Querstäben der zwei angrenzenden Zaunelementen vom konstant vorgegebenen, regelmäßigen Teilungsabstand der Querstäbe innerhalb einer Gittermatte ab, was zusätzlich für eine unerwünschte Unregelmäßigkeit im Erscheinungsbild eines solchen Gitterzaunes führt. Da die Doppelstabgittermatten üblicherweise korrosionsgeschützt bzw. pulverbeschichtet sind, kommt es bei der Montage solcher Verbindungsplättchen oder Verbindungsstreifen oftmals auch zur Beschädigung des Korrosionsschutzes der Doppelstabgittermatten und folglich zu einer Kontaktkorrosion mit den Schrauben oder Metallplättchen, was ein weiterer Nachteil der derzeit üblichen, herkömmlichen Verbindungsmittel ist.
  • Es ist somit die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verbindungselement zum Verbinden von Doppelstabgittermatten bereitzustellen, das die geschilderten Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Verbindungselement mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche betreffen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
  • Ein erfindungsgemäßes Verbindungselement zum Verbinden von zwei Doppelstabgittermatten umfasst ein erstes Rastelement sowie ein in Längsachsenrichtung des Verbindungselements dem ersten Rastelement gegenüberliegendes zweites Rastelement zum Anstecken jeweils an einen Längsstab der zwei Doppelstabgittermatten, sowie umfasst weiters eine Abdecklasche, die zwischen dem ersten und dem zweiten Rastelement angeordnet ist, wobei zwischen der Abdecklasche und dem ersten Rastelement eine erste Ausnehmung sowie zwischen der Abdecklasche und dem zweiten Rastelement eine zweite Ausnehmung vorgesehen sind, wobei die lichten Längsweiten der ersten und der zweiten Ausnehmung zur Aufnahme jeweils eines Querstabs der Doppelstabgittermatten dienen.
  • Vorteilhaft sind die beiden Rastelemente fluchtend in Längsachsenrichtung des Verbindungselements ausgerichtet. Jedes der beiden Rastelemente ist so gestaltet, dass es auf einem zylindrischen Stababschnitt eines Längsstabs der Doppelstabgittermatten aufsteckbar ist. Zu diesem Zweck weisen die Rastelemente jeweils eine im Wesentlichen zylinderförmige innere Ausnehmung auf, in der in Einbaulage der entsprechende Abschnitt des Längsstabs aufgenommen wird. In Längsrichtung weisen die Rastelemente jeweils einen Längsspalt mit einer lichten Weite auf, durch den hindurch der entsprechende Stababschnitt eines Längsstabs in das Rastelement eingesteckt wird. Das Rastelement umschließt dabei etwa U-förmig den entsprechenden Längsstababschnitt.
  • Zum Verbinden zweier voneinander beabstandeter Doppelstabgittermatten wird das erste Rastelement an einem Ende eines Längsstabs der ersten Doppelstabgittermatte angesteckt bzw. aufgesteckt. Das gegenüberliegende zweite Rastelement des Verbindungselements wird an einem Ende eines Längsstabs der zweiten Doppelstabgittermatte angesteckt bzw. aufgesteckt. Das Verbindungselement wird dabei so angesteckt, dass sich die Abdecklasche des Verbindungselements in Einbaulage des Verbindungselements zwischen der ersten und der zweiten Doppelstabgittermatte befindet bzw. die Abdecklasche in den Spalt zwischen den beiden Doppelstabgittermatten ragt. Die Abdecklasche des Verbindungselements wirkt somit als Abstandhalter zwischen den beiden Doppelstabgittermatten. Weiters simuliert die Abdecklasche einen durchgehenden Verlauf des entsprechenden Querstabes bzw. Tragstabes der Doppelstabgittermatte. Dazu ist die Abdecklasche vorzugsweise so gestaltet, dass ihre Breite dem Abstand von jeweils paarweise auf gleicher Höhe nebeneinander parallel angeordneten Querstäben entspricht. Somit wird mit dem Verbindungselement ein optisch unauffälliger, unterbrechungsfreier Übergang der beiden Doppelstabgittermatten gewährleistet.
  • Die beiden Ausnehmungen zwischen den endständigen Rastelementen des Verbindungselements und der mittig angeordneten Abdecklasche dienen dazu, in Einbaulage die im Wesentlichen senkrechten Querstäbe der Doppelstabgittermatten aufzunehmen. Vorteilhaft sind die Ausnehmungen so bemessen, dass die Randkonturen der Ausnehmungen in Einbaulage an den Querstäben anliegen und solcherart Anschläge bilden, die in Einbaulage einen formschlüssigen Sitz des aufgesteckten Verbindungselements im Zusammenwirken mit den beiden Doppelstabgittermatten ergeben. In angesteckter Einbaulage ist das Verbindungselement somit im Wesentlichen waagrecht an Längsstäben der beiden Doppelstabgittermatten aufgesteckt. Die Längsachsenrichtung des Verbindungselements ist in Einbaulage somit fluchtend mit den Querstäben der Doppelstabgittermatten. Solcherart wird eine besonders stabile und formschöne Verbindung der beiden Doppelstabgittermatten gewährleistet. Die miteinander verbundenen Gittermatten bilden eine durchgehende Zaunebene ohne Wölbungen oder Knicke. Für den Fall, dass in Einbaulage eines Zaunes entsprechend der jeweiligen Zaunhöhe bzw. Gitterhöhe sämtliche der mehreren übereinander angeordneten Querstäbe der Gittermatten, die sich jeweils auf unterschiedlichen Höhenniveaus der Doppelstabgittermatten befinden, jeweils mit erfindungsgemäßen Verbindungselemente mit benachbarten Querstäben der angrenzenden Doppelstabgittermatten verbunden sind, so entsteht vorteilhaft ein besonders homogener, durchlaufender Eindruck. Die Zaunfelder der solcherart miteinander verbundenen Doppelstabgittermatten werden somit in Längsrichtung des Gitterzauns als scheinbar endlose Doppelstabgittermatten wahrgenommen.
  • Im Fall von Geländesteigungen, die mit einem solchen Gitterzaun überwunden werden müssen, können zwei nebeneinander angeordnete Doppelstabgittermatten mittels der Verbindungselemente auch mit einem relativen Höhenversatz miteinander verbunden werden, was ein weiterer Vorteil dieser neuartigen Verbindungselemente ist.
  • Vorteilhaft kann es sein, die Verbindungselemente aus Metall bzw. aus korrosionsgeschütztem Stahl herzustellen. Damit weisen die Verbindungselemente auch eine hohe Verwindungs- und Torsionssteifigkeit auf. Ebenfalls ist es im Rahmen der Erfindung vorgesehen, dass solche Verbindungselemente beispielsweise aus Aluminium oder aus einem schlagzähen Kunststoff hergestellt sein können. Optisch besonders ansprechend können die Verbindungselemente auch in entsprechenden Zaunfarben angeboten werden.
  • Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Verbindungselement das erste und das zweite Rastelement jeweils zumindest eine Sicke mit einer Sickenhöhe aufweisen, wobei die zumindest eine Sicke eine lichte Weite des jeweiligen Rastelements um die Sickenhöhe auf eine reduzierte lichte Weite verringert.
  • Mittels der Sicken im Bereich des ersten und des zweiten Rastelements wird eine lösbare formschlüssige Rastverbindung gewährleistet. Das Verbindungselement steckt in Einbaulage auf den endseitigen Querstäben der beiden verbundenen Doppelstabgittermatten fest.
  • Zweckmäßigerweise kann bei einem Verbindungselement gemäß der Erfindung die Sickenhöhe von 10% bis 25%, vorzugsweise von 15% bis 25%, der lichten Weite des Rastelements betragen. Üblicherweise werden zur Herstellung von Doppelstabgittermatten Gitterstäbe mit einem Durchmesser von 6 mm oder von 8 mm verwendet. Beispielhaft beträgt bei einem Verbindungselement, dass zur Verbindung von Doppelstabgittermatten mit einem Gitterstab-Durchmesser von 6 mm vorgesehen ist, die lichte Weite der Rastelemente zumindest 6 mm, damit die Rastelemente an die entsprechenden Querstababschnitte der Gitterstäbe angesteckt werden können. Die Sickenhöhe der Sicken beträgt in diesem Fall beispielsweise 1 mm. Somit verbleibt eine reduzierte lichte Weite im Bereich der Sicken von zumindest 5 mm. Durch Anstecken bzw. Aufdrücken der Rastelemente an den entsprechenden Querstäben wird somit eine kraftschlüssige Rastverbindung geschaffen. Das Verbindungselement klemmt somit an den Querstäben der Doppelstabgittermatten fest und kann mit entsprechender Krafteinwirkung auch wieder von diesen gelöst werden.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn bei einem erfindungsgemäßen Verbindungselement die zumindest eine Sicke an der Innenseite des Rastelements angeordnet ist, wobei sich die Sicke vorzugsweise in Längsachsenrichtung erstreckt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung können bei einem Verbindungselement das erste und das zweite Rastelement jeweils in dieselbe Ansteckrichtung quer zur Längsachsenrichtung orientiert sein und die zwischen dem ersten und dem zweiten Rastelement angeordnete Abdecklasche in einer Auskragrichtung quer zur Längsachsenrichtung von dieser abstehen, wobei die Auskragrichtung der Abdecklasche im Wesentlichen um 90° in Bezug zur Ansteckrichtung der Rastelemente verdreht ist.
  • Diese Ausführung bietet den Vorteil, dass die solcherart in Bezug zu den Anstecköffnungen der Rastelemente etwa 90° rechtwinkelig um die Längsachse verdrehte Abdecklasche in Einbaulage einen durchgehenden Verlauf des entsprechenden Querstabes bzw. Tragstabes der Doppelstabgittermatte ergibt. Dazu ist die Abdecklasche vorzugsweise so gestaltet, dass ihre Breite dem Abstand von jeweils paarweise auf gleicher Höhe nebeneinander parallel angeordneten Querstäben entspricht. Somit wird mit dem Verbindungselement ein optisch unauffälliger, unterbrechungsfreier Übergang der beiden Doppelstabgittermatten gewährleistet.
  • Um in Einbaulage, also in angesteckter Lage, eine besonders stabile Verbindung des Verbindungselements mit den Doppelstabgittermatten zu erzielen, können die lichten Längsweiten der ersten und der zweiten Ausnehmung zumindest dem Durchmesser eines Querstabs der Doppelstabgittermatten entsprechen.
  • Vorteilhaft kann durch Variation der lichten Längsweiten der beiden Ausnehmungen ebenfalls der formschlüssige Sitz des Verbindungselements in Einbaulage beeinflusst werden. Für den Fall, dass die lichten Längsweiten der ersten und der zweiten Ausnehmung möglichst exakt dem Durchmesser der Querstäbe der Doppelstabgittermatten entsprechen, wird eine besonders stabile Klemm- bzw. Rastverbindung des Verbindungselements im Zusammenwirken mit den Doppelstabgittermatten gewährleistet.
  • Weiters kann es von Vorteil sein, wenn in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bei einem Verbindungselement die erste und die zweite Ausnehmung dazu vorgesehen sind, in Einbaulage jeweils einen Querstab der Doppelstabgittermatten zumindest abschnittsweise zu umfassen, wobei die zur ersten sowie zur zweiten Ausnehmung orientierten Ränder des ersten und des zweiten Rastelements Längsanschläge bilden, die gemeinsam mit einem jeweils gegenüberliegenden Anschlagrand der Abdecklasche die seitlichen Begrenzungen der Ausnehmungen bilden.
  • Die Anschläge ragen vorteilhaft in Einbaulage an die Querstäbe der Doppelstabgittermatten, weshalb in angesteckter Lage eine besonders stabile, formschlüssige Befestigung des Verbindungselements mit den beiden Doppelstabgittermatten erzielt wird. Die Abstände zwischen benachbarten Doppelstabgittermatten sind somit durch das daran befestigte, dazwischen angeordnete Verbindungselement festgelegt.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung kann es vorteilhaft sein, wenn bei einem Verbindungselement eine Länge des ersten Rastelements sowie eine Länge des zweiten Rastelements kürzer oder höchstens so lang sind wie ein Längenabstand zwischen benachbarten Querstäben einer Doppelstabgittermatte.
  • In einer weiteren Ausführung der Erfindung kann bei einem Verbindungselement eine Länge der Abdecklasche kürzer oder höchstens so lang sein wie ein Längenabstand zwischen benachbarten Querstäben einer Doppelstabgittermatte.
  • In diesen Ausführungsvarianten können besonders kompakte Verbindungselemente eingesetzt werden.
  • Um eine besonders gleichmäßige Verbindung der zwei benachbarten Doppelstabgittermatten unter Verwendung des erfindungsgemäßen Verbindungselements zu erzielen, können bei einem Verbindungselement die Längen des ersten und des zweiten Rastelements gleich der Länge der Abdecklasche sein.
  • Die Längen des ersten und des zweiten Rastelements entsprechen in dieser bevorzugten Ausführung der Länge der Abdecklasche. In dieser Ausführung ist das Verbindungselement in seiner Längsachsenrichtung symmetrisch aufgeteilt und die beiden Längen des ersten und des zweiten Rastelements sowie die Länge der Abdecklasche entsprechen jeweils einem Drittel der Gesamtlänge des Verbindungselements.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Erläuterung von in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen. In den Zeichnungen zeigen:
    • - 1 in einer isometrischen Ansicht schräg von vorne ein erfindungsgemäßes Verbindungselement;
    • - 2 in einer isometrischen Ansicht schräg von unten das in 1 dargestellte Verbindungselement;
    • - 3 von der Seite das in 1 dargestellte Verbindungselement;
    • - 4 frontal von unten das in 1 dargestellte Verbindungselement;
    • - 5 in einer Seitenansicht von vorne einen Zaun, bei dem zwei Doppelstabgittermatten mit erfindungsgemäßen Verbindungselementen miteinander verbunden sind;
    • - 6 die Einbausituation gemäß 5 in einer Ansicht von oben;
    • - 7 eine Detailansicht des in 5 markierten Ausschnitts A;
    • - 8 eine Detailansicht der in 6 markierten Ansicht B;
    • - 9 eine Detailansicht der in 5 markierten Schnittansicht C-C;
    • - 10 eine Detailansicht der in 5 markierten Schnittansicht D-D;
    • - 11 in einer Explosionsansicht schräg von vorne ein erfindungsgemäßes Verbindungselement vor dem Anstecken an zwei Doppelstabgittermatten;
    • - 12 in einer isometrischen Ansicht schräg von vorne das in 11 veranschaulichte Verbindungselement in an zwei Doppelstabgittermatten befestigter Einbaulage.
  • Die folgende detaillierte Figurenbeschreibung betrifft gleichermaßen die 1 bis 4, welche jeweils ein Verbindungselement 1 gemäß der Erfindung zeigen. Das Verbindungselement 1 ist ein längliches, einteiliges Bauteil und weist eine Längsachsenrichtung 2 auf, die strichpunktiert skizziert ist. An seinen beiden Enden in Längsachsenrichtung 2 sind ein erstes und ein zweites Rastelement 10 bzw. 20 angeordnet. Die beiden Rastelemente 10 bzw. 20 sind jeweils zum Anstecken des Verbindungselements 1 an Längsstäben von zwei Doppelstabgittermatten vorgesehen.
  • Das erste Rastelement 10 ist hier als etwa U-förmiges Profil ausgeführt, das sich in Längsachsenrichtung 2 entlang einer Länge 11 erstreckt und eine lichte Weite 12 aufweist. Die lichte Weite 12 des ersten Rastelements 10 entspricht zumindest dem Durchmesser der Gitterstäbe der Doppelstabgittermatte. Eine Sicke 15, die am ersten Rastelement 10 angeordnet ist und nach innen ragt, reduziert die lichte Weite 12 um eine Sickenhöhe 16. Die entsprechend um die Sickenhöhe 16 reduzierte lichte Weite 13 des ersten Rastelements 10 ist geringer als der Durchmesser der Gitterstäbe der Doppelstabgittermatte. Das Verbindungselement 1 wird daher mit dem ersten Rastelement 10 unter Krafteinwirkung auf einem Längsstab der ersten zu verbindenden Doppelstabgittermatte aufgesteckt. Die Sicke 15 sorgt dabei für eine kraftschlüssige Presspassung des ersten Rastelements 10 in aufgesteckter Lage auf dem Gitterstab der Doppelstabgittermatte.
  • Ebenso ist das zweite Rastelement 20 hier als etwa U-förmiges Profil ausgeführt, das sich entlang einer Länge 21 in Längsachsenrichtung 2 erstreckt und das eine lichte Weite 22 aufweist. Die lichte Weite 22 des zweiten Rastelements 20 entspricht ebenfalls zumindest dem Durchmesser der Gitterstäbe der Doppelstabgittermatte. Eine Sicke 25, die am zweiten Rastelement 20 angeordnet ist und nach innen ragt, reduziert die lichte Weite 22 um eine Sickenhöhe 26. Die entsprechend um die Sickenhöhe 26 reduzierte lichte Weite 23 des zweiten Rastelements 20 ist ebenso geringer als der Durchmesser der Gitterstäbe der Doppelstabgittermatte. Das Verbindungselement 1 wird daher mit dem zweiten Rastelement 20 unter Krafteinwirkung auf einem Längsstab der zweiten zu verbindenden Doppelstabgittermatte aufgesteckt. Die Sicke 25 sorgt dabei ebenfalls für eine kraftschlüssige Presspassung des zweiten Rastelements 20 in aufgesteckter Lage auf dem entsprechenden Gitterstab der ersten Doppelstabgittermatte.
  • Das erste Rastelement 10 und das zweite Rastelement 20 sind hier spiegelsymmetrisch in Bezug zu einer mittleren Symmetrieebene, die senkrecht zur Längsachsenrichtung 2 angeordnet ist. Wie in 2 deutlich zu erkennen ist, sind die U-förmigen Profile des ersten Rastelements 10 und des zweiten Rastelements 20 jeweils in dieselbe Richtung geöffnet. Der Pfeil 19 symbolisiert eine Ansteckrichtung des ersten Rastelements 10, um in Pfeilrichtung 19 einen Längsstab einer ersten Doppelstabgittermatte anzustecken. Der Pfeil 29 symbolisiert eine Ansteckrichtung des zweiten Rastelements 20, um in Pfeilrichtung 29 einen Längsstab einer zweiten Doppelstabgittermatte anzustecken. Die beiden Pfeile 19 und 29 sind parallel zueinander und liegen in derselben Ebene.
  • In Längsachsenrichtung 2 zwischen dem ersten und dem zweiten Rastelement 10, 20 ist eine Abdecklasche 50 angeordnet, wobei zwischen der Abdecklasche 50 und dem ersten Rastelement 10 eine erste Ausnehmung 30 sowie zwischen der Abdecklasche 50 und dem zweiten Rastelement 10 eine zweite Ausnehmung 40 vorgesehen sind. Die erste Ausnehmung 30 weist eine lichte Längsweite 31 auf, die in Einbaulage, also in angesteckter Position des Verbindungselements 1 zur Aufnahme eines Querstabs einer Doppelstabgittermatte dient. Eine Anschlagsfläche 32 dient im Bereich der Ausnehmung 30 zur Versteifung des Verbindungselements 1. In Einbaulage liegt die Anschlagsfläche 32 an einem Querstab der Doppelstabgittermatte an, weshalb das Verbindungselement 1 verdrehsicher an der Doppelstabgittermatte befestigt werden kann.
  • Gleichermaßen weist die zweite Ausnehmung 40 eine lichte Längsweite 41 auf, die in Einbaulage, also in angesteckter Position des Verbindungselements 1 zur Aufnahme eines Querstabs einer Doppelstabgittermatte dient. Eine Anschlagsfläche 42 dient im Bereich der Ausnehmung 40 zur Versteifung des Verbindungselements 1. In Einbaulage liegt die Anschlagsfläche 42 an einem Querstab der Doppelstabgittermatte an, wodurch die verdrehsichere Verbindung des Verbindungselements 1 an beiden Doppelstabgittermatten gewährleistet wird.
  • Die mittig angeordnete Abdecklasche 50 weist eine Länge 51 sowie eine Breite 52 auf. Die Breite 52 ist etwa so bemessen, dass diese dem Horizontalabstand der paarweise angeordneten Längsstäbe der Doppelstabgittermatte entspricht. Die Abdecklasche 50 ragt in Einbaulage in den Spalt zwischen den jeweils äußersten Querstäben der zwei zu verbindenden Doppelstabgittermatten. Die seitlichen Ränder der Abdecklasche 50 bilden jeweils einen Anschlagrand 53, um in Einbaulage an zwei Querstäben der zwei zu verbindenden Doppelstabgittermatten anzuliegen und solcherart den Abstand in horizontaler Richtung zwischen den jeweils äußersten Querstäben der zwei zu verbindenden Doppelstabgittermatten festzulegen. Je nach Ausführung des Verbindungselements 1 kann eine gewisse Längentoleranz eingestellt werden, wobei die jeweils äußersten Querstäben der zwei zu verbindenden Doppelstabgittermatten einerseits zumindest entsprechend der Länge 51 der dazwischen angeordneten Abdecklasche innenseitig voneinander beabstandet sind. Andererseits ist der Abstand zwischen den äußersten Querstäben der zwei zu verbindenden Doppelstabgittermatten außenseitig durch den Längsanschlag 14 ersten Rastelements 10 bzw. durch den Längsanschlag 24 des zweiten Rastelements 20 festgelegt. Die beiden Längsanschläge 14, 24 sind einen Längsabstand 54 voneinander entfernt. Eine untere Abdecklasche 55 bildet hier einen Abschnitt des zwischen den beiden Doppelstabgittermatten fehlenden Längstabes nach und hat im Wesentlichen optische Funktion.
  • Die Abdecklasche 50 steht in einer Auskragrichtung 59 quer zur Längsachsenrichtung 2 von dieser 2 ab, wobei die Auskragrichtung 59 beispielsweise in 2 mit einem Pfeil 59 symbolisiert ist. Wie in 3 deutlich ersichtlich, ist die Abdecklasche 50 im Wesentlichen um 90° in Bezug zur Ansteckrichtung 19, 29 der Rastelemente 20, 30 verdreht. Die Abdecklasche 50 ragt somit in ihrer Auskragrichtung 59 im Wesentlichen rechtwinkelig von der mit den Pfeilen 19 und 29 symbolisierten Ansteckebene der beiden Rastelemente 10, 20 ab.
  • 5 zeigt in einer Detailansicht von vorne einen Zaun, bei dem zwei Doppelstabgittermatten 100 mit erfindungsgemäßen Verbindungselementen 1 miteinander verbunden sind. 6 zeigt die Einbausituation gemäß 5 in einer Ansicht von oben. Die in Einbaulage im Wesentlichen horizontal angeordneten Längsstäbe 101 der Doppelstabgittermatten 100 sind jeweils paarweise auf ein und derselben Höhe bzw. auf demselben Höhenniveau angeordnet. Die Querstäbe 102 der Doppelstabgittermatten 100 ragen zwischen den paarweise angeordneten Längsstäben 101 hindurch und sind an den Kreuzungspunkten mit diesen verschweißt. Durch die jeweils paarweise angeordneten Längsstäbe 101 sind die Doppelstabgittermatten 100 vorteilhaft besonders formstabil und können in Längsrichtung nicht verbogen werden. Die jeweils verwendeten Gitterstäbe weisen einen Durchmesser 103 auf, der beispielsweise je nach Ausführung der Doppelstabgittermatten 100 üblicherweise 6 mm oder 8 mm betragen kann.
  • Zwischen benachbarten Längsstäben 101 einer Doppelstabgittermatte 100 ist jeweils ein regelmäßiger Höhenabstand 105 vorgesehen. Ebenso sind die benachbarten Querstäbe 102 einer Doppelstabgittermatte 100 in einem jeweils regelmäßigen Längenabstand 106 voneinander beabstandet. Eine Doppelstabgittermatte 100 weist eine Gitterlänge 110 sowie eine Gitterhöhe 111 auf. Die Doppelstabgittermatten 100 sind üblicherweise an Zaunsäulen 120 befestigt. In der hier gezeigten Ausführung sind die Zaunsäulen 120 auf einem durchlaufenden Mauersockel 130 befestigt. Den seitlichen Abschluss der Zaunelemente bildet hier eine Mauersäule 135. Im hier gezeigten Fall endet eine Doppelstabgittermatte 100 zwischen einer Zaunsäule 120 und der abschließenden Mauersäule. Um die fehlende Zaunlänge formschön und möglichst unauffällig mit einem kurzen Stück einer weiteren Doppelstabgittermatte 100 zu überbrücken, werden hier sechs Stück Verbindungselemente 1 eingesetzt, die jeweils an den sechs Höhenniveaus der horizontal verlaufenden Querstäbe 102 angeordnet werden und jeweils an einem Querstab 102 aufgesteckt werden. Mittels dieser Verbindungselemente 1 kann die weitere Doppelstabgittermatte 100 stabil und formschön an die vorige Doppelstabgittermatte 100 angesteckt werden. 7 zeigt eine Detailansicht des in 5 markierten Ausschnitts A. Das oberste Verbindungselement 1 verbindet die beiden Doppelstabgittermatten 100 und überbrückt so den Abstand zwischen den Doppelstabgittermatten 100. Aufgrund der gewählten Länge 51 der Abdecklasche 50, die dem Längenabstand 106 zwischen benachbarten Querstäben 102 entspricht, wird eine gleichmäßige Längsteilung der Querstäbe 102 erzielt und der Übergangsbereich zwischen den beiden Doppelstabgittermatten 100 fällt optisch kaum auf.
  • 8 zeigt eine Detailansicht der in 6 markierten Ansicht B. Das Verbindungselement 1 ragt mit seiner Abdecklasche 50 zwischen die paarweise angeordneten Längsstäbe 101 der Doppelstabgittermatten 100. Die Breite 52 der Abdecklasche 50 ist etwa so bemessen, dass diese dem Horizontalabstand der paarweise angeordneten Längsstäbe 101 entspricht.
  • 9 zeigt eine Detailansicht der in 5 markierten Schnittansicht C-C. In einer Schnittansicht ist das Verbindungselement 1 von der Seite zu erkennen, welches in Einbaulage auf einem der beiden Längsstäbe 101 aufgesteckt ist. Die Sicke 15 des Rastelements 10 sorgt für eine feste Rastverbindung zwischen dem Verbindungselement 1 und der entsprechenden Doppelstabgittermatte 100.
  • 10 zeigt eine Detailansicht der in 5 markierten Schnittansicht D-D. Das entsprechende Verbindungselement 1 ist in einer Schnittansicht von der Seite zu erkennen.
  • 11 zeigt in einer Explosionsansicht schräg von vorne ein erfindungsgemäßes Verbindungselement 1 vor dem Anstecken an zwei Doppelstabgittermatten 100. Zur besseren Darstellung sind die Details der beiden Doppelstabgittermatten 100 strichliert dargestellt. Das Verbindungselement 1 ist hier so gezeigt, dass die seitlich etwa waagrecht abstehende Abdecklasche 50 nach vorne in den Bildvordergrund weist. Der Pfeil 19 symbolisiert die Ansteckrichtung des ersten Rastelements 10, um einen Längsstab 101 einer ersten Doppelstabgittermatte 100 in Pfeilrichtung 19 an das Verbindungselement 1 anzustecken. Der Pfeil 29 symbolisiert die Ansteckrichtung des zweiten Rastelements 20, um in Pfeilrichtung 29 einen Längsstab 101 einer zweiten Doppelstabgittermatte 100 anzustecken. Die beiden Pfeile 19 und 29 sind parallel zueinander und liegen in derselben Ebene. Die Abdecklasche 50 steht in einer Auskragrichtung 59 quer zur Längsachsenrichtung 2 von dieser 2 ab, wobei die Auskragrichtung 59 mit einem Pfeil 59 symbolisiert ist. Die Abdecklasche 50 ist im Wesentlichen um 90° in Bezug zur Ansteckrichtung 19, 29 der Rastelemente 20, 30 verdreht. Die Abdecklasche 50 ragt somit in ihrer Auskragrichtung 59 im Wesentlichen rechtwinkelig von der mit den Pfeilen 19 und 29 symbolisierten Ansteckebene der beiden Rastelemente 10, 20 ab.
  • 12 in einer isometrischen Ansicht schräg von vorne das in 11 veranschaulichte Verbindungselement 1 in bereits an zwei Doppelstabgittermatten 100 befestigter Einbaulage. Auch hier sind die Details der beiden Doppelstabgittermatten 100 strichliert dargestellt. Das Verbindungselement 1 ist hier so gezeigt, dass die seitlich etwa waagrecht abstehende Abdecklasche 50 nach hinten in den Bildhintergrund weist. Wie in 12 ersichtlich bildet das Verbindungselement 1 in Einbaulage einen besonders formschönen, unauffälligen Übergang zwischen den beiden miteinander verbundenen Doppelstabgittermatten 100.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Verbindungselement
    2
    Längsachsenrichtung des Verbindungselements
    10
    erstes Rastelement
    11
    Länge des ersten Rastelements
    12
    lichte Weite des ersten Rastelements
    13
    reduzierte lichte Weite des ersten Rastelements
    14
    Längsanschlag des ersten Rastelements
    15
    Sicke
    16
    Sickenhöhe
    19
    Ansteckrichtung des ersten Rastelements (Pfeil)
    20
    zweites Rastelement
    21
    Länge des zweiten Rastelements
    22
    lichte Weite des zweiten Rastelements
    23
    reduzierte lichte Weite des zweiten Rastelements
    24
    Längsanschlag des zweiten Rastelements
    25
    Sicke
    26
    Sickenhöhe
    29
    Ansteckrichtung des zweiten Rastelements (Pfeil)
    30
    erste Ausnehmung
    31
    lichte Längsweite der ersten Ausnehmung
    32
    Anschlagsfläche
    40
    zweite Ausnehmung
    41
    lichte Längsweite der zweiten Ausnehmung
    42
    Anschlagsfläche
    50
    Abdecklasche
    51
    Länge der Abdecklasche
    52
    Breite der Abdecklasche
    53
    Anschlagrand der Abdecklasche
    54
    Längsabstand zwischen den Längsanschlägen der Rastelemente
    55
    untere Abdecklasche
    59
    Auskragrichtung der Abdecklasche (Pfeil)
    100
    Doppelstabgittermatte
    101
    Längsstab der Doppelstabgittermatte
    102
    Querstab der Doppelstabgittermatte
    103
    Durchmesser der Gitterstäbe
  • LISTE DER BEZUGSZEICHEN (FORTSETZUNG)
  • 105
    Höhenabstand zwischen benachbarten Längsstäben
    106
    Längenabstand zwischen benachbarten Querstäben
    110
    Gitterlänge der Doppelstabgittermatte
    111
    Gitterhöhe der Doppelstabgittermatte
    120
    Zaunsäule
    130
    Mauersockel
    135
    Mauersäule

Claims (10)

  1. Verbindungselement (1) zum Verbinden von zwei Doppelstabgittermatten (100), umfassend ein erstes Rastelement (10) sowie ein in Längsachsenrichtung (2) des Verbindungselements (1) dem ersten Rastelement (10) gegenüberliegendes zweites Rastelement (20) zum Anstecken jeweils an einen Längsstab (101) der zwei Doppelstabgittermatten (100), sowie weiters umfassend eine Abdecklasche (50), die zwischen dem ersten und dem zweiten Rastelement (10, 20) angeordnet ist, wobei zwischen der Abdecklasche (50) und dem ersten Rastelement (10) eine erste Ausnehmung (30) sowie zwischen der Abdecklasche (50) und dem zweiten Rastelement (10) eine zweite Ausnehmung (40) vorgesehen sind, wobei die lichten Längsweiten (31, 41) der ersten und der zweiten Ausnehmung (30, 40) zur Aufnahme jeweils eines Querstabs (102) der Doppelstabgittermatten (100) dienen.
  2. Verbindungselement (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Rastelement (10, 20) jeweils zumindest eine Sicke (15, 25) mit einer Sickenhöhe (16, 26) aufweisen, wobei die zumindest eine Sicke (15, 25) eine lichte Weite (12, 22) des jeweiligen Rastelements (10, 20) um die Sickenhöhe (16, 26) auf eine reduzierte lichte Weite (13, 23) verringert.
  3. Verbindungselement (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sickenhöhe (16, 26) von 10% bis 25%, vorzugsweise von 15% bis 25%, der lichten Weite (12, 22) des Rastelements (10, 20) beträgt.
  4. Verbindungselement (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Sicke (15, 25) an der Innenseite des Rastelements (10, 20) angeordnet ist, wobei sich die Sicke (15, 25) vorzugsweise in Längsachsenrichtung (2) erstreckt.
  5. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Rastelement (10, 20) jeweils in dieselbe Ansteckrichtung (19, 29) quer zur Längsachsenrichtung (2) orientiert sind und die zwischen dem ersten und dem zweiten Rastelement (10, 20) angeordnete Abdecklasche (50) in einer Auskragrichtung (59) quer zur Längsachsenrichtung (2) von dieser (2) absteht, wobei die Auskragrichtung (59) der Abdecklasche (50) im Wesentlichen um 90° in Bezug zur Ansteckrichtung (19, 29) der Rastelemente (20, 30) verdreht ist.
  6. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die lichten Längsweiten (31, 41) der ersten und der zweiten Ausnehmung (30, 40) zumindest dem Durchmesser (103) eines Querstabs (102) der Doppelstabgittermatten (100) entsprechen.
  7. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Ausnehmung (30, 40) dazu vorgesehen sind, in Einbaulage jeweils einen Querstab (102) der Doppelstabgittermatten (100) zumindest abschnittsweise umfassen, wobei die zur ersten sowie zur zweiten Ausnehmung (30, 40) orientierten Ränder des ersten und des zweiten Rastelements (10, 20) Längsanschläge (14, 24) bilden, die gemeinsam mit einem jeweils gegenüberliegenden Anschlagrand (53) der Abdecklasche (50) die seitlichen Begrenzungen der Ausnehmungen (30,40) bilden.
  8. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Länge (11) des ersten Rastelements (10) sowie eine Länge (21) des zweiten Rastelements (20) kürzer oder höchstens so lang sind wie ein Längenabstand (106) zwischen benachbarten Querstäben (102) einer Doppelstabgittermatte (100).
  9. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Länge (51) der Abdecklasche (50) kürzer oder höchstens so lang ist wie ein Längenabstand (106) zwischen benachbarten Querstäben (102) einer Doppelstabgittermatte (100).
  10. Verbindungselement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Längen (11, 21) des ersten und des zweiten Rastelements (10, 20) gleich sind der Länge (51) der Abdecklasche (50).
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