-
TECHNISCHES GEBIET
-
Die vorliegende Anmeldung bezieht sich auf das Gebiet der LED-Technologie und insbesondere auf ein LED-Filament und eine Beleuchtungseinrichtung.
-
STAND DER TECHNIK
-
Heutzutage haben die Forschungen an LED-Filamenten mit der kontinuierlichen Entwicklung von LEDs allmählich bahnbrechende Fortschritte gemacht. Dabei wird das LED-Filament normalerweise durch Hochspannung angetrieben, damit die herkömmlichen Glühlampen ersetzt werden.
-
Herkömmliche Glühlampen haben einen engen Anwendungsbereich und verwenden herkömmliche Filamente, die üblicherweise durch Festkristall-Drahtbondprozess vollständig in Reihe miteinander geschaltet werden, weswegen sie durch die Länge des Leitungshalters und den Drahtbondprozess beschränkt wird, wodurch jeder Halter eine minimale und maximale Anzahl von Festkirstallen aufweist, weswegen eine niedrigere Spannung nicht erreichbar ist und die Anwendungen auf unterschiedliche Leistungstreiber unmöglich sind.
-
INHALT DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
-
Die technische Aufgabe, die hauptsächlich durch die vorliegende Anmeldung gelöst wird, besteht darin, ein LED-Filament und eine Beleuchtungseinrichtung bereitzustellen, um unterschiedliche Niederspannungsantriebe realisieren zu können, wodurch das LED-Filament und die Beleuchtungseinrichtung auf unterschiedliche Leistungstreiber anwendbar sind und einen breiteren Anwendungsbereich aufweisen.
-
Um die obige Aufgabe zu lösen, stellt eine technische Ausgestaltung der vorliegenden Anmeldung ein LED-Filament und eine Beleuchtungseinrichtung bereit, wobei das LED-Filament umfasst: einen Leitungshalter; Elektrodenkontaktstücke, die ein erstes Elektrodenkontaktstück und ein zweites Elektrodenkontaktstück umfasst, die jeweils an beiden Enden des Leitungshalters angeordnet sind; und einen Chipsatz, der auf dem Leitungshalter angeordnet und mit dem ersten Elektrodenkontaktstück und dem zweiten Elektrodenkontaktstück durch einen Bonddraht verbunden ist, wobei der Chipsatz mehrere erste Chipsätze umfasst.
-
Dabei sind an den beiden Seiten des Leitungshalters ein erster Zuleitungsdraht und ein zweiter Zuleitungsdraht angeordnet, die parallel zueinander sind, wobei der Chipsatz mindestens zwei erste Chipsätze umfasst, die parallel zueinander geschaltet sind, wobei ein erstes Ende des ersten Chipsatzes durch den Bonddraht mit dem ersten Zuleitungsdraht und ein zweites Ende des ersten Chipsatzes durch den Bonddraht mit dem zweiten Zuleitungsdraht verbunden ist, wobei der erste Zuleitungsdraht und der zweite Zuleitungsdraht jeweils durch den Bonddraht mit dem ersten Elektrodenkontaktstück und dem zweiten Elektrodenkontaktstück verbunden sind.
-
Dabei umfasst der erste Chipsatz mindestens zwei Chips, die miteinander in Reihe geschaltet sind.
-
Dabei sind mehrere der Chips im Chipsatz parallel zueinander und in gleichen Abständen auf dem Leitungshalter angeordnet, wobei ein erstes Ende der Richtung des ersten Elektrodenkontaktstücks und ein zweites Ende der Richtung des zweiten Elektrodenkontaktstücks zugewandt ist.
-
Dabei sind nahe dem ersten Elektrodenkontaktstück und dem zweiten Elektrodenkontaktstück auf dem Leitungshalter jeweils ein erster Widerstand und ein zweiter Widerstand sowie ein erster Hochspannungschip und ein zweiter Hochspannungschip angeordnet, wobei der erste Widerstand und der zweite Widerstand jeweils mit dem ersten Zuleitungsdraht und dem zweiten Zuleitungsdraht in Reihe geschaltet und jeweils mit dem ersten Hochspannungschip und dem zweiten Hochspannungschip verbunden sind, wobei der erste Hochspannungschip und der zweite Hochspannungschip jeweils mit dem Elektrodenkontaktstück und dem zweiten Elektrodenkontaktstück verbunden sind.
-
Dabei umfasst der Chipsatz mindestens zwei erste Chipsätze, die parallel zueinander geschaltet sind, wobei der erste Chipsatz einen Chip umfasst, wobei ein erstes Ende von jedem der Chips durch den Bonddraht mit dem ersten Elektrodenkontaktstück verbunden ist, und wobei ein zweites Ende von jedem der Chips durch den Bonddraht mit dem zweiten Elektrodenkontaktstück verbunden ist.
-
Dabei umfasst der Chipsatz mindestens zwei erste Chipsätze, die in Reihe miteinander geschaltet sind, wobei der erste Chipsatz mindestens zwei Chips umfasst, die parallel zueinander geschaltet sind, wobei ein erstes Ende eines der ersten Chipsätze im Chipsatz nahe dem ersten Elektrodenkontaktstück durch den Bonddraht mit dem ersten Elektrodenkontaktstück verbunden ist, und wobei ein zweites Ende eines der ersten Chipsätze im Chipsatz nahe dem zweiten Elektrodenkontaktstück durch den Bonddraht mit dem zweiten Elektrodenkontaktstück verbunden ist.
-
Dabei sind mehrere der Chips im Chipsatz parallel zueinander und in gleichen Abständen auf dem Leitungshalter angeordnet, wobei das erste Ende einer Seite des Leitungshalters und das zweite Ende der anderen Seite des Leitungshalters zugewandt ist.
-
Dabei ist der Leitungshalter aus Keramik oder Glas hergestellt.
-
Um die obige Aufgabe zu lösen, stellt eine weitere technische Ausgestaltung der vorliegenden Anmeldung eine Beleuchtungseinrichtung bereit, die das oben beschriebene LED-Filament umfasst.
-
Der vorteilhafte Effekt der vorliegenden Anmeldung besteht darin, dass in der vorliegenden Anmeldung der Chipsatz mindestens zwei erste Chipsätze umfasst, die in Reihe miteinander oder parallel zueinander geschaltet sind, wobei der erste Chipsatz mindestens einen Chip umfasst. Auf die oben genannte Weise können beim LED-Filament der vorliegenden Anmeldung unterschiedliche Niederspannungsantriebe realisiert werden, indem eine eingestellte Anzahl von Chips in unterschiedliche Hybridstrukturen einschließlich der Reihen- und Parallelschaltungsstrukturen gesetzt wird, wodurch das LED-Filament auf unterschiedliche Leistungstreiber anwendbar ist und einen breiteren Anwendungsbereich aufweist.
-
Figurenliste
-
- 1 zeigt eine schematische Strukturansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen LED-Filaments;
- 2 zeigt eine schematische Strukturansicht einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen LED-Filaments;
- 3 zeigt eine schematische Strukturansicht einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen LED-Filaments;
- 4 zeigt eine schematische Strukturansicht einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen LED-Filaments;
- 5 zeigt eine schematische Strukturansicht einer fünften Ausführungsform des erfindungsgemäßen LED-Filaments; und
- 6 zeigt eine schematische Strukturansicht einer sechsten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen LED-Filaments;
-
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
-
Die technischen Ausgestaltungen in Ausführungsbeispielen der vorliegenden Anmeldung werden im Folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen der Ausführungsbeispielen der vorliegenden Anmeldung klar und vollständig beschrieben. Offensichtlich sind die beschriebenen Ausführungsbeispiele nur ein Teil der Ausführungsbeispiele der vorliegenden Anmeldung und umfassen nicht alle Ausführungsbeispiele. Alle anderen Ausführungsbeispiele, die vom Fachmann auf der Grundlage der Ausführungsbeispiele in der vorliegenden Anmeldung ohne schöpferischen Aufwand erzielen werden, sollen in den Schutzumfang der vorliegenden Anmeldung fallen.
-
Unter Bezugnahme auf 1, zeigt 1 eine schematische Strukturansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen LED-Filaments. In der vorliegenden Ausführungsform umfasst das LED-Filament einen Leitungshalter 10, Elektrodenkontaktstücke 20, einen Chipsatz 30 und Bonddrähte 40.
-
Dabei umfassen die Elektrodenkontaktstücke 20 ferner ein erstes Elektrodenkontaktstück 210 und ein zweites Elektrodenkontaktstück 220, wobei das erste Elektrodenkontaktstück 210 und das zweite Elektrodenkontaktstück 220 jeweils an beiden Enden des Leitungshalters 10 angeordnet sind, um mit beiden Enden einer externen Stromversorgung verbunden zu werden.
-
Dabei kann der Leitungshalter aus Keramik oder Glas hergestellt werden, was in der vorliegenden Anmeldung nicht beschränkt ist.
-
Dabei ist der Chipsatz 30 auf dem Leitungshalter 10 angeordnet, wobei sein positiver Pol und negativer Poljeweils durch die Bonddrähte 40 mit dem ersten Elektrodenkontaktstück 210 und dem zweiten Elektrodenkontaktstück 220 verbunden sind. Dabei umfasst der Chipsatz 30 vier erste Chipsätze 310, die parallel zueinander geschaltet sind, wobei jeder der ersten Chipsätze 310 ferner einen Chip 3110 und einen Chip 3120 umfasst.
-
Es versteht sich, dass beim Chipsatz 30 der Festkristall-Drahtbondprozess verwendet werden kann, wobei zunächst eine eingestellte Anzahl von Chips auf dem Leitungshalter 10 angeordnet und fixiert ist, so dass nach dem Anordnen der eingestellten Anzahl von Chips die Reihen-Parallel-Beziehungen der einzelnen Chips im Chipsatz 30 durch Verstellen der Anordnung der Bodendrähte verstellt werden, wodurch die Anpassung an verschiedene Antriebsspannungen erreichbar ist.
-
Optional kann beim Chipsatz 30 je nach Bedarf jede eingestellte Anzahl von Chips, die in Reihe miteinander geschaltet sind, in Teilsätze unterteilt werden, damit mindestens zwei erste Chipsätze 310 erzeugt sind, wobei jede der ersten Chipsätzen parallel zueinander geschaltet werden kann, wobei der erste Chipsatz ferner mindestens zwei Chips umfassen kann, die in Reihe miteinander geschaltet sind. In anderen Ausführungsbeispielen kann der erste Chipsatz 310 jedoch nur einen Chip umfassen, was in der vorliegenden Anmeldung nicht beschränkt ist.
-
Wenn die Anzahl der auf dem Leitungshalter 10 angeordneten Chips acht ist, d.h. wenn die Gesamtanzahl der Chips, die in dem Chipsatz 30 enthalten sind, acht ist, kann optional jeder der Chips durch eine entsprechende Einstellung des Bonddrahtes 40 parallel zueinander geschaltet werden, um weiterhin mit dem ersten Elektrodenkontaktstück 210 und dem zweiten Elektrodenkontaktstück 220 verbunden zu werden, wodurch eine externe Verbindung mit beiden Enden einer Niederspannungsstromversorgung ermöglicht wird, wobei dementsprechend die Ausgangsspannung der Stromversorgung 3V beträgt. Wenn zwei benachbarte Chips der acht Chips in Reihe miteinander geschaltet sind und die nach der Reihenschaltung gebildeten Chipsätzen weiter parallel zueinander geschaltet sind, um mit dem ersten Elektrodenkontaktstück 210 und dem zweiten Elektrodenkontaktstück 220 verbunden zu werden (wie in 1 gezeigt, bilden jeweils zwei Chips 3110 und 3120 einen ersten Chipsatz 310, während jeder der ersten Chipsätze 310 zum Bilden des Chipsatzes 30 parallel zueinander geschaltet ist und jeweils mit den ersten Elektrodenkontaktstück 210 und dem zweiten Elektrodenkontaktstück 310 verbunden ist), beträgt die Ausgangsspannung der entsprechenden Antriebsstromversorgung 6 V. In anderen Ausführungsbeispielen kann die Gesamtanzahl der Chips, die in dem Chipsatz 30 enthalten sind, eine andere Anzahl sein, d.h., der erste Chipsatz 310, der in dem Chipsatz 30 enthalten ist, kann auch eine andere Anzahl sein. Wenn jeder der ersten Chipsätzen 310 zwei Chips 3110 und 3120 umfasst, die miteinander in Reihe geschaltet sind, beträgt die Ausgangsspannung der entsprechenden Antriebsstromversorgung immer noch 6 V, was in der vorliegenden Anmeldung nicht beschränkt ist. Dabei kann die entsprechende externe Stromversorgung eine Niederspannungs-Gleichstromversorgung oder eine Niederspannungs-Wechselstromversorgung sein, und versorgt durch das erste Elektrodenkontaktstück 210 und das zweite Elektrodenkontaktstück 220 sowie den eingestellten Bonddraht 40 die jeweilige Chipsätze 310 mit Strom.
-
Optional sind ferner ein erster Zuleitungsdraht 510 und ein zweiter Zuleitungsdraht 520, die parallel zueinander sind, auf beiden Seiten des Leitungshalters 10 angeordnet; dementsprechend umfasst der Chipsatz 30 vier erste Chipsätze 310, die parallel zueinander geschaltet werden, wobei ein erstes Ende des ersten Chipsatzes 310 durch den Bonddraht 40 mit dem zweiten Zuleitungsdraht 520 und ein zweites Ende des ersten Chipsatzes 310 durch den Bonddraht mit dem ersten Zuleitungsdraht 510 verbunden ist, so dass der zweite Zuleitungsdraht 520 und der erste Zuleitungsdraht 50 weiterhin durch den Bonddraht 40 jeweils mit dem ersten Elektrodenkontaktstück 210 und dem zweiten Elektrodenkontaktstück 220 verbunden sind. Es versteht sich, dass unter dem ersten Zuleitungsdraht 510 und dem zweiten Zuleitungsdraht 520 ein Drahtabschnitt oder ein Übertragungsanschluss verstanden werden können, so dass eine zuverlässigere und bequemere Parallelschaltung der einzelnen ersten Chipsätze 310 ermöglicht wird, wobei der erste Zuleitungsdraht 510 und der zweite Zuleitungsdraht 520 jeweils mit dem ersten Elektrodenkontaktstück 210 und dem zweiten Elektrodenkontaktstück 220 verbunden sind, wodurch es vermieden wird, dass die Gefahr einer Überkreuzung oder eines Bruchs des Bonddrahtes aufgrund des Vorhandenseins eines passenden zu langen Bonddrahtes vorliegt, dass schließlich der entsprechende Stromkreis getrennt wird, und dass das entsprechende LED-Filament nicht funktioniert und nicht angezündet werden kann. Optional sind alle Chips in dem Chipsatz 30 zunächst parallel zueinander und in gleichen Abständen auf dem Leitungshalter 10 angeordnet, um die Reihen-Parallel-Beziehungen der einzelnen Chips je nach Bedarf weiter einzustellen, wodurch der entsprechende Drahtbondprozess beendet wird. Dabei ist das zweite Ende jedes Chips im Chipsatz 30 derselben Richtung zugewandt, wobei das erste Ende der Richtung des ersten Elektrodenkontaktstücks 210 zugewandt ist, und wobei das zweite Ende in Richtung des zweiten Elektrodenkontaktstücks 220 horizontal angeordnet ist, um die Schwierigkeit der Fertigstellung der entsprechenden Bonddrähte zu verringern.
-
Im Gegensatz zum Stand der Technik umfasst das erfindungsgemäße LED-Filament: einen Leitungshalter; Elektrodenkontaktstücke, die ein erstes Elektrodenkontaktstück und ein zweites Elektrodenkontaktstück umfasst, die jeweils an beiden Enden des Leitungshalters angeordnet sind; und einen Chipsatz, der auf dem Leitungshalter angeordnet und mit dem ersten Elektrodenkontaktstück und dem zweiten Elektrodenkontaktstück durch einen Bonddraht verbunden ist, wobei der Chipsatz mindestens zwei erste Chipsätze umfasst, die in Reihe miteinander oder parallel zueinander geschaltet sind, und wobei der erste Chipsatz einen Chip umfasst. Auf die oben genannte Weise können beim LED-Filament der vorliegenden Anmeldung unterschiedliche Niederspannungsantriebe realisiert werden, indem eine eingestellte Anzahl von Chips in unterschiedliche Hybridstrukturen einschließlich der Reihen- und Parallelschaltungsstrukturen gesetzt wird, wodurch das LED-Filament auf unterschiedliche Leistungstreiber anwendbar ist und einen breiteren Anwendungsbereich aufweist.
-
Unter Bezugnahme auf 2, zeigt 2 eine schematische Strukturansicht einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Es versteht sich, dass sich das LED-Filament der vorliegenden Ausführungsform von dem LED-Filament der ersten Ausführungsform der vorliegenden Anmeldung in 1 dadurch unterscheidet, dass die Anzahl der in dem ersten Chipsatz 310 enthaltenen Chips eins ist.
-
Dabei umfasst der Chipsatz 30 drei erste Chipsätze 310, die parallel zueinander geschaltet sind, wobei jeder der ersten Chipsätze 310 nur einen Chip umfasst, d.h., dass alle Chips im Chipsatz 30 parallel zueinander geschaltet sind; zu diesem Zeitpunkt beträgt die Spannung der daran angepassten Antriebsstromversorgung 3 V. In anderen Ausführungsbeispielen kann die Anzahl der ersten Chipsätze 310, die vom Chipsatz 30 enthalten sind, d.h. die Gesamtanzahl der enthaltenen Chips, auch eine andere Zahl sein, wobei alle erste Chipsätze 310 (d.h., alle Chips) parallel zueinander geschaltet sind, wobei die Spannung der zu diesem Zeitpunkt daran angepassten Antriebsstromversorgung immer noch 3 V beträgt, was in der vorliegenden Anmeldung nicht beschränkt ist.
-
Unter Bezugnahme auf 3, zeigt 3 eine schematische Strukturansicht einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Es versteht sich, dass sich das LED-Filament der vorliegenden Ausführungsform von dem LED-Filament der ersten Ausführungsform der vorliegenden Anmeldung in 1 dadurch unterscheidet, dass die Anzahl der in dem ersten Chipsatz 310 enthaltenen Chips vier ist.
-
Dabei umfasst der Chipsatz 30 zwei erste Chipsätze 310, die parallel zueinander geschaltet sind, wobei jeder der ersten Chipsätze 310 ferner vier Chips 3110, 3120, 3130 und 3140 umfasst, die in Reihe miteinander geschaltet sind; zu diesem Zeitpunkt beträgt die Spannung der daran angepassten Antriebsstromversorgung 12 V.
-
Es versteht sich, dass in der vorliegenden Ausführungsform die Spannung der Antriebsstromversorgung, die dem Chipsatz 30 im LED-Filament entspricht, an die Anzahl der Chips, die miteinander in Reihe geschaltet sind, in jedem der ersten Chipsätze 310 angepasst sind, während die Anzahl der mindesten zwei Chipsätze 310 im Chipsatz 30, die parallel zueinander geschaltet sind, die Spannung der entsprechenden Antriebsstromversorgung nicht beeinflusst. Daraus ist entnehmbar, dass in anderen Ausführungsbeispielen die erste Chipsätze 310 im Chipsatz 30, die parallel zueinander geschaltet sind, auch eine andere Anzahl annehmen können. Wenn der erste Chipsatz 310 auch vier Chips umfasst, die in Reihe miteinander geschaltet sind, beträgt die Spannung der daran angepassten Antriebsstromversorgung immer noch 12 V, was in der vorliegenden Anmeldung nicht beschränkt ist.
-
Wenn die Anzahl der Chips, die miteinander in Reihe geschaltet sind, in dem ersten Chipsatz 310 dabei n ist (n ist eine positive ganze Zahl größer als 1), beträgt die Spannung der daran angepassten Antriebsstromversorgung 3n V. Wenn beispielsweise der Chipsatz 30 zwei erste Chipsätze 310 umfasst, die zueinander parallel geschaltet sind, und der erste Chipsatz 310 zwölf Chips umfasst, die miteinander in Reihe geschaltet sind, beträgt die Spannung der entsprechenden Antriebsstromversorgung 36 V. Wenn der Chipsatz 30 vier erste Chipsätze 310 umfasst, die zueinander parallel geschaltet sind, und der erste Chipsatz 310 fünf Chips umfasst, die miteinander in Reihe geschaltet sind, beträgt die Spannung der entsprechenden Antriebsstromversorgung 15 V. Daraus ist entnehmbar, dass eine Anpassung an unterschiedliche Stromversorgungsspannungen erreicht werden kann, indem die Anzahl der Chips, die miteinander in Reihe geschaltet sind, in jedem der ersten Chipsätze 310, die zueinander parallel geschaltet sind, im Chipsatz eingestellt wird, wodurch nur durch Verstellen der Reihen-Parallel-Beziehung der eingestellten Anzahl von Chips im LED-Filament die Anpassung an verschiedene Antriebsspannung realisiert werden kann, so dass das LED-Filament auf unterschiedliche Leistungstreiber anwendbar ist und einen breiteren Anwendungsbereich aufweist.
-
Dabei ist die durch den Chipsatz 30 erreichbare Antriebsspannung durch die die Obergrenze der Anzahl der im Leitungshalter 10 aufgenommenen Chips und die entsprechende Reihen-Parallel-Beziehung jedes Chips bestimmt, wobei der Bereich der erreichbaren Antriebsspannung zwischen 3 bis 150 V sein kann, um die Ausgestaltungen der Antriebsversorgung, die die Niederspannung und Hochspannung abdecken, anzuwenden, wobei der Niederspannungsteil davon auch von einer Batterie angetrieben werden kann, ohne den herkömmlichen Festkristall-Drahtbondprozess zu ändern, wodurch die Produktionsausbeute und die Effizienz der Produktion relativ hoch sind.
-
Unter Bezugnahme auf 4, zeigt 4 eine schematische Strukturansicht einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Es versteht sich, dass sich das LED-Filament der vorliegenden Ausführungsform von dem LED-Filament der ersten Ausführungsform der vorliegenden Anmeldung in 1 dadurch unterscheidet, dass das LED-Filament ferner einen ersten Widerstand 610 und einen zweiten Widerstand 620 sowie einen ersten Hochspannungschip 710 und einen zweiten Hochspannungschip 720 umfasst.
-
Dabei sind nahe dem ersten Elektrodenkontaktstück 210 und dem zweiten Elektrodenkontaktstück 220 auf dem Leitungshalter 10 jeweils der erste Widerstand 610 und der zweite Widerstand 620 sowie der erste Hochspannungschip 710 und der zweite Hochspannungschip 720 angeordnet.
-
Dabei sind der erste Widerstand 610 und der zweite Widerstand 620 jeweils mit dem ersten Zuleitungsdraht 510 und dem zweiten Zuleitungsdraht 520 in Reihe geschaltet und weiterhin jeweils mit dem ersten Hochspannungschip 710 und dem zweiten Hochspannungschip 720 verbunden sind, wobei der erste Zuleitungsdraht 510 und der zweite Zuleitungsdraht 520 in vier Teile unterteilt sind, um einen Teil des ersten Zuleitungsdrahtes 510 und des zweiten Zuleitungsdrahtes 520, der mit dem Chip verbunden sind, von einem Teil zu trennen, der mit dem ersten Hochspannungschip 710 und dem zweiten Hochspannungschip 720 verbunden ist, wobei der erste Hochspannungschip 710 und der zweite Hochspannungschip 720 jeweils mit dem Elektrodenkontaktstück 210 und dem zweiten Elektrodenkontaktstück 220 verbunden sind. Es versteht sich, dass in der vorliegenden Ausführungsform eine Stabilisierung des Stroms sowie der Spannung beim Vorwärts-Einschalten und Rückwärts-Abschalten des Chipsatzes realisiert wird, indem ein Hochspannungschip, der der Sperrspannung und Arbeitsspannung standhalten kann, und ein entsprechender Widerstand zwischen dem Chipsatz 30 und dem ersten Elektrodenkontaktstück 210 sowie dem zweiten Elektrodenkontaktstück 220 in Reihe geschaltet sind, so dass das mögliche Versagen des LED-Filaments bei Überstrom und Überspannung effektiv vermieden wird, wodurch Nutzungsleistung des LED-Filaments vollständiger wird.
-
Unter Bezugnahme auf 5, zeigt 5 eine schematische Strukturansicht einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Es versteht sich, dass sich das LED-Filament der vorliegenden Ausführungsform von dem LED-Filament der ersten Ausführungsform der vorliegenden Anmeldung in 1 dadurch unterscheidet, dass das der Chipsatz 30 einen ersten Chipsatz 310 umfasst, der weiterhin fünf Chips 3110, 3120, 3130, 3140 und 3150 umfasst, die parallel zueinander geschaltet sind, und dass das LED-Filament den ersten Zuleitungsdraht 510 und den zweiten Zuleitungsdraht 520 nicht umfasst.
-
Dabei sind die Chips 3110, 3120, 3130, 3140 und 3150 nach einer parallelen Schaltung ferner mit dem ersten Elektrodenkontaktstück 210 und dem zweiten Elektrodenkontaktstück 220 verbunden; zu diesem Zeitpunkt beträgt die Spannung der daran angepassten Antriebsstromversorgung 3 V. In anderen Ausführungsbeispielen kann die Anzahl der Chips in dem Chipsatz, die parallel zueinander geschaltet sind, einen anderen Wert annehmen, was in der vorliegenden Anmeldung nicht beschränkt ist. Dabei sind alle Chips im Chipsatz 310 parallel zueinander geschaltet und in gleichen Abständen auf dem Leitungshalter 10 angeordnet, wobei ihre positive Pole einer Seite des Leitungshalters 10 zugewandt und ihre negative Pole der anderen Seite des Leitungshalters 10 zugewandt sind.
-
Unter Bezugnahme auf 6, zeigt 6 eine schematische Strukturansicht einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Es versteht sich, dass sich das LED-Filament der vorliegenden Ausführungsform von dem LED-Filament der fünften Ausführungsform der vorliegenden Anmeldung in 5 dadurch unterscheidet, dass das der Chipsatz 30 zwei erste Chipsätze 310 umfasst, die miteinander in Reihe geschaltet sind, wobei jeder der ersten Chipsätze 310 ferner drei Chips 3110, 3120 und 3130 umfasst, die parallel zueinander geschaltet sind.
-
Dabei sind die zwei erste Chipsätze 310 im Chipsatz 30 nach ihrer seriellen Schaltung weiterhin mit dem ersten Elektrodenkontaktstück 210 und dem zweiten Elektrodenkontaktstück 220 verbunden, um mit einer Niederspannungsstromversorgung von außen verbunden zu werden; zu diesem Zeitpunkt beträgt die Spannung der daran angepassten Antriebsstromversorgung 6 V.
-
Es versteht sich, dass in der vorliegenden Ausführungsform der Spannungswert der Antriebsstromversorgung, die dem Chipsatz 30 im LED-Filament entspricht, durch die Anzahl der Chipsätze 310, die miteinander in Reihe geschaltet sind, bestimmt wird, während die Anzahl der mindesten zwei Chips im Chipsatz 30, die parallel zueinander geschaltet sind, die Spannung der entsprechenden Antriebsstromversorgung nicht beeinflusst. Daraus ist entnehmbar, dass in anderen Ausführungsbeispielen die erste Chipsätze 310, die parallel zueinander geschaltet sind, auch eine andere Anzahl annehmen können, wobei die Spannung der entsprechenden Antriebsstromversorgung nicht 6V beträgt, was in der vorliegenden Anmeldung nicht beschränkt ist.
-
Wenn die Anzahl der Chipsätze 310, die miteinander in Reihe geschaltet sind, in dem Chipsatz 30 dabei m ist (m ist eine positive ganze Zahl größer als 1), beträgt die Spannung der daran angepassten Antriebsstromversorgung 3m V. Wenn beispielsweise der Chipsatz 30 elf erste Chipsätze 310 umfasst, die miteinander in Reihe geschaltet sind, und der erste Chipsatz 310 zwei Chips umfasst, die parallel zueinander geschaltet sind, beträgt die Spannung der entsprechenden Antriebsstromversorgung 33 V. Wenn der Chipsatz 30 acht erste Chipsätze 310 umfasst, die miteinander in Reihe geschaltet sind, und der erste Chipsatz 310 drei Chips umfasst, die parallel zueinander geschaltet sind, beträgt die Spannung der entsprechenden Antriebsstromversorgung 24V. Daraus ist entnehmbar, dass eine Anpassung an unterschiedliche Stromversorgungsspannungen erreicht werden kann , indem die Anzahl der ersten Chipsätze 310, die miteinander in Reihe geschaltet sind, in dem Chipsatz 310 im Chipsatz eingestellt wird, wobei alle Chips in jedem der ersten Chipsätze 310 parallel zueinander geschaltet sind, wodurch nur durch Verstellen der Reihen-Parallel-Beziehung der eingestellten Anzahl von Chips im LED-Filament die Anpassung an verschiedene Antriebsspannung realisiert werden kann, so dass das LED-Filament auf unterschiedliche Leistungstreiber anwendbar ist und einen breiteren Anwendungsbereich aufweist, wobei eine Vielzahl von Ausgestaltungen mit Niederspannung realisiert werden kann, ohne die Vorrichtungen des entsprechenden Bonddrahtes zu ändern, so dass die Helligkeit des LED-Filaments signifikant verbessert werden kann und niedrigere Kosten erzielbar sind.
-
Basierend auf dem allgemeinen erfinderischen Konzept stellt die vorliegende Anmeldung ferner eine Beleuchtungseinrichtung bereit, die das oben beschriebene LED-Filament umfasst.
-
Im Gegensatz zum Stand der Technik umfasst das erfindungsgemäße LED-Filament: einen Leitungshalter; Elektrodenkontaktstücke, die ein erstes Elektrodenkontaktstück und ein zweites Elektrodenkontaktstück umfasst, die jeweils an beiden Enden des Leitungshalters angeordnet sind; und einen Chipsatz, der auf dem Leitungshalter angeordnet und mit dem ersten Elektrodenkontaktstück und dem zweiten Elektrodenkontaktstück durch einen Bonddraht verbunden ist, wobei der Chipsatz mindestens zwei erste Chipsätze umfasst, die in Reihe miteinander oder parallel zueinander geschaltet sind, und wobei der erste Chipsatz mindestens einen Chip umfasst. Auf die oben genannte Weise können beim LED-Filament der vorliegenden Anmeldung unterschiedliche Niederspannungsantriebe realisiert werden, indem eine eingestellte Anzahl von Chips in unterschiedliche Hybridstrukturen einschließlich der Reihen- und Parallelschaltungsstrukturen gesetzt wird, wodurch das LED-Filament auf unterschiedliche Leistungstreiber anwendbar ist und einen breiteren Anwendungsbereich aufweist.
-
Vorstehend sind nur die Ausführungsformen der vorliegenden Anmeldung, die den Schutzumfang der vorliegenden Anmeldung nicht einschränken. Jede äquivalente Struktur bzw. äquivalente prinzipielle Umwandlung, die unter Verwendung der Beschreibung und der Zeichnungen der vorliegenden Anmeldung vorgenommen, oder die direkte bzw. indirekte Anwendung auf anderen verwandten technischen Gebieten fällt ebenfalls in den Schutzumfang des der vorliegenden Anmeldung.