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Die Erfindung betrifft eine Gesichtsmaske.
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Gesichtsmasken dienen bekanntlich dafür, von einer die Gesichtsmaske tragenden Person beim Sprechen, Niesen oder Husten in Form von Tröpfchen ausgesandten Speichel oder Nasensekret zurückhalten. Dies ist insbesondere dann gewünscht, wenn die Person mit einer Krankheit infiziert ist, die mittels einer Tröpfcheninfektion übertragbar ist. In diesem Fall befinden sich etwaige Krankheitserreger, insbesondere Viren, in dem Speichel oder in dem Nasensekret der Person und können bei Kontakt mit weiteren, in der Umgebung der Person befindlichen Personen zu einer Ansteckung mit der Krankheit führen. Um eine Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden, sollen die Tröpfchen deshalb möglichst vollständig von der Gesichtsmaske zurückgehalten werden. Weiterhin kann die Gesichtsmaske auch die Aufgabe erfüllen, die Person selbst vor in der Umgebung befindlichen Stoffen, beispielsweise Staub, zu schützen. Gesichtsmasken können dabei mit einem Filtermedium ausgestattet sein zur Aufnahme der Tröpfchen. Hierbei sind Gesichtsmasken für den einmaligen Gebrauch bekannt, als auch Gesichtsmasken, welche nach Reinigen und/oder Desinfektion wiederverwendet werden können.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Atemschutzmaske bekannt. Aus
DE 1 541 167 ist eine Gesichtsmaske bekannt, welche mittels Bändern am Kopf zu befestigen ist und einen schalenförmigen, Nase und Mund bedeckenden geformten Teil aus undurchlässigem Material mit nachgiebig am Gesicht anliegenden Kanten sowie nach hinten geführten Luftkanälen aufweist.
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Aus
EP 2 581 114 A2 ist eine Gesichtsmaske mit einem schalenförmigen Maskenkörper mit einem umlaufenden Abschlussrandbereich sowie zwei auf der Innenseite des Maskenkörpers angeordneten Erhöhungen zur Anlage an dem Gesicht des Trägers bekannt. Die Atemschutzmaske umfasst ferner eine geschossene umlaufende Dichtlippe, welche den Abschlussrandbereich am Gesicht des Trägers abdichtet.
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Nachteilig bei den bekannten Gesichtsmasken ist, dass es aufgrund von Gesichtsbewegungen im Bereich von Nase und Wange zu Spalten zwischen Maske und Gesicht kommen kann. Für Brillenträger ergibt sich hierbei das Problem, dass ausgeatmete Luft zwischen Gesichtsmaske und Gesicht herausgedrückt wird, was zu einem Beschlagen der Brille führt.
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Aufgabe der Erfindung ist es eine Gesichtsmaske mit einem verbesserte Tragekomfort bereitzustellen, welche sich zudem durch eine verbesserte Anpassungsfähigkeit der Gesichtsmaske an das Gesicht eines die Gesichtsmaske tragenden Brillenträgers auszeichnet, so dass ausgeatmete Luft nicht zu einem Beschlagen der Brille führt.
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Dies Aufgabe wird gelöst durch die Gesichtsmaske gemäß den Merkmalen des unabhängigen Schutzanspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Die erfindungsgemäße Gesichtsmaske weist einen Hauptteil und mindestens ein Halteteil auf, wobei das Hauptteil einen Mittelbereich mit einem oberen und einem unteren Rand und zwei gegenüberliegende Endbereiche aufweist. Der Mittelbereich des Hauptteils ist dazu hergerichtet, in einem Tragezustand der Gesichtsmaske einen Mund- und Nasenbereich sowie zumindest teilweise Wangenbereiche einer die Gesichtsmaske tragenden Person abzudecken.
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Das mindestens eine Halteteil ist dazu hergerichtet, in Zusammenwirkung mit dem Hauptteil letzteres an einem Kopf der die Gesichtsmaske tragenden Person zu fixieren, so dass der Hauptteil bestimmungsgemäß den Mundbereich und teilweise den Nasenbereich der Person abdecken kann. Das Halteteil ist mit mindestens einem der Endbereiche des Hauptteils verbunden.
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Die erfindungsgemäße Gesichtsmaske zeichnet sich ferner dadurch aus, dass der Mittelbereich eine Außenseite und eine einem Gesicht der Person zugewandte Innenseite aufweist sowie dass der Mittelbereich am oberen Rand an der Innenseite eine geformte Erhöhung ausbildet. Diese Erhöhung liegt in einem Bereich zwischen dem Nasenrücken und dem Wangenbereich dicht am Gesicht der Person an. Der untere Rand des Mittelbereichs und die Ränder der Endbereiche liegen erfindungsgemäß zumindest teilweise nicht dicht am Gesicht der Person an.
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Dadurch wird einerseits sichergestellt, dass der Hauptteil den Mund- und Nasenbereich des Trägers abdeckt, um einen unerwünschten Ausstoß von Körperflüssigkeiten in die Umgebung zu verhindern. Etwaige Aerosole in der ausgeatmeten Luft gelangen somit nicht in Richtung einer anderen Person. Andererseits wird erreicht, dass die ausgeatmete Luft ausschließlich seitlich und unterhalb des Mittelbereichs an die Umgebung geführt wird. Durch die erfindungsgemäß ausgebildete Erhöhung am oberen Rand des Mittelbereichs wird vom Nasenrücken bis hin zum Wangenbereich der Bereich unterhalb des oberen Randes des Mittelbereichs zur Umgebung hin abgedichtet. Ausgeatmete Luft mit hoher Luftfeuchtigkeit und Körpertemperatur gelangt am oberen Rand des Mittelbereichs somit nicht von unterhalb der Gesichtsmaske in Richtung einer Brille. Dadurch wird bei ungünstigen Umgebungsbedingungen, insbesondere im Herbst und Winter oder bei erhöhter Atemfrequenz aufgrund körperlicher Anstrengung der Person ein Beschlagen der Brille verhindert.
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Zweckmäßig ist die Erhöhung auf der Innenseite des Mittelbereichs aufgeklebt, aufgeschweißt oder aufgenäht. Die Verbindung ist hierbei vorteilhaft derart ausgebildet, dass die Erhöhung unverrückbar mit dem Mittelbereich verbunden ist.
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Die erfindungsgemäße Erhöhung ist dabei derart ausgebildet, insbesondere geformt, dass sie in einem Bereich vom Nasenrücken bis zur Wange der Person direkt am Gesicht der Person anliegt. Zweckmäßig ist die Erhöhung derart geformt, dass sie auch bei Gesichtsbewegungen stets direkten Kontakt mit dem Gesicht der Person behält. Durch die Erfindung wird insbesondere, der bei herkömmlichen Masken kritische Übergangsbereich vom Nasenflügel zum Wangenbereich optimal abgedichtet, so dass insbesondere durch diesen Bereich keine ausgeatmete Luft von unterhalb der Gesichtsmaske in Richtung einer Brille gelangen kann.
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In einer Ausbildung der Erfindung sind am oberen Rand mindestens zwei Erhöhungen vorhanden, welche symmetrisch zu einer Symmetrieachse des Hauptteils angeordnet sind. Zweckmäßig sind je mindestens eine Erhöhung einer rechten und linken Gesichtshälfte zugeordnet. Dadurch ist es möglich, dass Asymmetrien des Gesichts ausgeglichen werden können, um ein optimales Anliegen des oberen Randes des Mittelbereichs am Gesicht der Person zu gewährleisten.
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Die Erhöhung kann dabei gebildet sein aus einem vorgeformten Teil, z.B. einem mit einem Gel oder einer Flüssigkeit gefülltem Pad oder einem flexiblen Festkörper, z.B. einem Elastomer oder einem stoff- oder watteähnlichem Material, welches sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass es keine Rückstellkräfte aufweist, wie es z.B. bei herkömmlichen Alltagsmasken bekannt ist, welche am oberen Rand einen formbaren Draht aufweisen. Aufgrund der Verformung des Drahtes nach Anlegen der Maske, um den Draht an die Kontur des Gesichtes anzupassen, kann es zu Rückstellkräften im Draht kommen. Rückstellkräfte im Draht können auch durch Zugkräfte der Halteteile, z.B. Gummibänder hervorgerufen werden, mittels denen die Gesichtsmaske am Kopf des Trägers gehalten wird. Durch die Rückstellkräfte im Draht können sich zwischen dem oberen Rand und dem Gesicht des Trägers Spalte bilden, durch welche ausgeatmete Luft in Richtung einer Brille entweichen kann. Diese unerwünschten Spalte werden mit der Erfindung verhindert, da durch die erfindungsgemäße in Richtung des Gesichts weisende Erhöhung ein kontinuierliches dichtes Anliegen des oberen Randes des Mittelbereichs am Gesicht der Person und gleichzeitiges ein nicht dichtes Anliegen der seitlichen Ränder und des unteren Rand des Mittelbereichs am Gesicht der Person gewährleistet wird.
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In einer Ausführungsform der Erfindung ist am oberen Rand des Mittelbereichs ein Aufnahmevolumen mit einem geformten Einlegeteil vorhanden. Dieses Einlegeteil ist dabei derart ausgebildet, dass es eine in Richtung des Gesichts weisende Erhöhung ausbildet. Das Einlegeteil kann dabei ein vorgeformtes Pad oder ein Elastomer sein. Es ist aber auch möglich, dass das Einlegeteil ein stoff- oder federhaltiges Material ist, welches leicht formbar ist. Dadurch ist es möglich, dass sich das in Richtung des Gesichts gewölbte Einlegeteil stets an sich etwaig veränderte Gesichtskonturen anpasst, welche z.B. durch das Sprechen der Person hervorgerufen werden.
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In einer Variante der Erfindung ist der Hauptteil im Bereich des mindestens einen Aufnahmevolumens zweilagig ausgebildet. Ferner begrenzen die beiden Lagen des Hauptteils zwischen sich das Aufnahmevolumen für ein Einlegeteil. Damit ist es möglich, eine Gesichtsmaske mit möglichst wenig Material bereitzustellen, wodurch der Tragekomfort aufgrund reduzierten Gewichts verbessert wird. Zweckmäßig weist das mindestens eine Aufnahmevolumen eine umlaufende Naht auf, sodass das mindestens eine Einlegeteil im Aufnahmevolumen fixiert ist. Somit ist sichergestellt, dass das Einlegeteil beim Tragen der Gesichtsmaske nicht verrutschen kann und so der obere Rand des Hauptteils zuverlässig am Gesicht, insbesondere vom Nasenrücken bis zum Wangenbereich des Gesichtsmaskenträgers anliegt. Ferner wird ein Herausfallen des Einlegeteils verhindert. Selbstverständlich ist es möglich, einen Abschnitt der Naht derart auszubilden, dass ein wiederverschließbarer Eingriff in das Aufnahmevolumen möglich ist, sodass ein Auswechseln des Einlegeteils zu Reinigungs- und/oder Desinfektionszwecken möglich ist.
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In einer weiteren Ausbildungsvariante der Erfindung sind die beiden Lagen in den beiden Endbereichen sowie am unteren und oberen Rand miteinander vernäht. Damit wird gewährleistet, dass die beiden Lagen bündig übereinanderliegen und keine Lage während des Gebrauchs für die Person unangenehme Falten bildet. In einer weiteren Variante verläuft mittig zwischen den beiden Endbereichen, eine die beiden Lagen verbindende Naht vom oberen Rand zum unteren Rand des Hauptteils. Diese naht bildet eine Art Symmetrieachse der Gesichtsmaske und trägt dabei der Symmetrieachse des Gesichts entlang des Nasenrückens der Person Rechnung. Durch diese Naht ist es möglich, dem Hauptteil der Gesichtsmaske eine konkave Kontur zu verleihen, sodass sich das Hauptteil optimal an das Gesicht der Person anpassen kann.
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Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht mindestens ein zweites Halteteil vor, wobei ein erstes und ein zweites Ende des ersten Halteteils mit dem ersten Endbereich und ein erstes und zweites Ende des zweiten Halteteils mit dem zweiten Endbereich des Hauptteils verbunden sind, sodass die Halteteile jeweils Ohrschlaufen ausbilden, die jeweils um ein Ohr der die Gesichtsmaske tragenden Person führbar sind. Hierzu müssen die Ohrschlaufen lediglich um das jeweilige Ohr der Person gelegt werden. Eine manuelle Einstellung einer Länge der Halteteile kann mithin entfallen. Auch im Hinblick auf eine von der Person getragene Kopfbedeckung hat sich eine solche Ausgestaltung der Halteteile als besonders vorteilhaft erwiesen, da ein Tragen der Kopfbedeckung auf diese Weise nicht von der Gesichtsmaske beeinflusst wird. Ebenso wird eine Frisur der die Gesichtsmaske tragenden Person nicht beeinträchtigt.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung ist das mindestens eine Halteteil von einem elastischen Band gebildet. Vorzugsweise kann das elastische Band von einem elastischen Gummiband gebildet sein. Mittels eines elastischen Bands kann ein Anlegen der Gesichtsmaske vereinfacht werden. Vorzugsweise kann dabei vorgesehen sein, dass zumindest das Halteteil in einem Ausgangszustand in einer Länge derart dimensioniert ist, dass eine Fixierung des Hauptteils lediglich mittels einer Dehnung des selbigen erfolgen kann. Auf diese Weise werden keine weiteren Mittel zur Anpassung einer Länge des Haltteils benötigt, da das Halteteil in einem Tragezustand des Hauptteils unter Spannung steht und das Hauptteil mithin dicht vor den Mund- und zumindest teilweise vor dem Nasenbereich der Person fixieren kann. Dadurch ist der Tragekomfort besonders verbessert.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele und Varianten der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
- 1 eine Frontansicht einer erfindungsgemäßen Gesichtsmaske,
- 2 eine perspektivische Ansicht einer Gesichtsmaske in einer vorteilhaften Ausführungsform,
- 3 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Gesichtsmaske,
- 4 eine weitere perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Gesichtsmaske
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Ein Ausführungsbeispiel, das in 1 gezeigt ist, betrifft eine erfindungsgemäße Gesichtsmaske 1, umfassend ein Hauptteil 2 und zwei Halteteile 3.
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Anhand 3 und 4 ist erkennbar, dass die Gesichtsmaske 1 dafür vorgesehen ist einen Mund- und Wangenbereich sowie zumindest teilweise einen Nasenbereich einer der die Gesichtsmaske 1 tragenden Person 6 abzudecken. Hierdurch soll verhindert werden, dass beim Sprechen oder Husten der Person ausgestoßene Tröpfchen in die Umgebung der Person 6 gelangen.
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Der Hauptteil 2 der Gesichtsmaske 1 weist einen Mittelbereich 7 mit einer Außenseite 7a und einer Innenseite 7b sowie zwei sich gegenüberliegende Endbereiche 8, 9 auf. An einem oberen Rand 10 des Mittelbereichs 7 sind zwei Erhöhungen 7c vorhanden. Die beiden Erhöhungen 7c sind dabei symmetrisch zu einer Symmetrieachse 20 der Gesichtsmaske 1 angeordnet. Die Lage der Erhöhungen 7c ist dabei derart gewählt, dass sie beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Gesichtsmaske 1 vom Nasenrücken 21 der Person bis hin zum Wangenbereich der Person dicht am Gesicht 6a der Person anliegt.
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Die Erhöhung 7c ist beispielhaft als ein flexibles Pad ausgebildet, welches an der Innenseite 7b des Mittelbereichs 7 angebracht, z.B. aufgeklebt, aufgeschweißt oder angenäht ist. Nicht dargestellt ist die Vorverformung der Erhöhung 7c, so dass sich die Erhöhung 7c beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Gesichtsmaske 1 optimal an das Gesicht 6a der Person 6 anlegt und so den Bereich zwischen Nase und Wange der Person 6 abdichtet.
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Die Halteteile 3 sind beispielsweise als elastisches Gummiband ausgebildet. Ein erstes Ende 14 des jeweiligen Halteteils 3 ist mit dem jeweiligen Endbereich 8, 9 am oberen Rand 10 verbunden, wobei ein zweites Ende 15 des jeweiligen Halteteils 3 mit dem jeweiligen Endbereich 9, 8 am z.B. unteren Rand 11 verbunden ist. Der zwischen dem ersten Ende 14 und zweiten Ende 15 der jeweiligen Halteteile 3 ausgebildete Bereich bildet hierbei jeweils eine Ohrschlaufe 16 aus. Mittels Anlegens der Ohrschlaufen 16 um jeweils ein Ohr 17 der Person 6 lässt sich die Gesichtsmaske 1 vor dem Mund- und Nasenbereich der Person 6 fixieren.
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2 zeigt eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Gesichtsmaske, bei welcher zur Ausbildung einer Erhöhung 7c ein Aufnahmevolumen 4 am oberen Rand 10 der Gesichtsmaske 1 mit eingebrachten Einlegeteil 5 vorhanden ist. Beispielhaft sind zwei Aufnahmevolumina 4 dargestellt, welche symmetrisch zur Symmetrieachse 20 der Gesichtsmaske 1 angeordnet sind. Die Aufnahmevolumina 4 erstrecken sich dabei jeweils von der Symmetrieachse 20 bis zum jeweiligen Endbereich 8, 9 des Hauptteils 2 der Gesichtsmaske 1. Jedes Aufnahmevolumen 4 enthält jeweils ein Einlegeteil 5. Selbstverständlich können auch mehrere Einlegeteile 5 in ein Aufnahmevolumen 4 eingebracht sein.
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Zur Bildung des Aufnahmevolumens 4 ist der Hauptteil 2 zumindest im oberen Bereich zweilagig ausgebildet. Das Aufnahmevolumen 4 weist eine umlaufende Naht 19 auf zur Fixierung des Einlegeteils 5 in dem Aufnahmevolumen 4. In 2 ist beispielhaft aus Darstellungsgründen das Aufnahmevolumen 4 geöffnet dargestellt, wobei die obere Naht am oberen Rand 10 nicht ausgeführt ist. Das Einlegeteil 5 erstreckt sich dabei von der Symmetrieachse 20 der Gesichtsmaske 1 bis zum Endbereich 8, 9 des Hauptteils 2. Insbesondere erstreckt sich das Einlegeteil 5 hierbei vom Nasenbereich bis hin zum Wangenbereich der die Gesichtsmaske 1 tragenden Person 6.
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3 zeigt in perspektivischer Ansicht eine Person mit einer erfindungsgemäßen Gesichtsmaske 1. Die Erhöhungen 5, 7c unterhalb des oberen Rands 10 des Hauptteils 2 liegen im Bereich zwischen dem Nasenrücken 21 und der Wange vollständig am Gesicht 6a der Person 6 an. Mit anderen Worten es ist in diesem Abschnitt kein Spalt zwischen Gesicht 6a und Gesichtsmaske 1 vorhanden. Der untere Rand 11 des Hauptteils 2 liegt hingegen nicht dicht am Gesicht 6a der Person 6 an, somit besteht ein Spalt 18 zwischen der Gesichtsmaske 1 und dem Gesicht 6a der Person 6. Ebenso liegen die Ränder 8a, 9a der Endbereiche 8, 9 des Hauptteils 3 nicht dicht am Gesicht 6a der Person 6 an.
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Ausgeatmete Luft tritt somit ausschließlich an den Rändern 8a, 9a der Endbereiche 8, 9 (Seitenbereich) und am unteren Rand 11 der Gesichtsmaske 1 hervor. Die ausgeatmete Luft strömt somit nicht am oberen Rand 10 der Gesichtsmaske in Richtung einer (nicht dargestellten) Brille. Ein Beschlagen der Brille wird dadurch beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Gesichtsmaske zuverlässig verhindert.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gesichtsmaske
- 2
- Hauptteil
- 3
- Halteteil
- 4
- Aufnahmevolumen
- 5
- Einlegeteil
- 6
- Person
- 6a
- Gesicht
- 7
- Mittelbereich
- 7a
- Außenseite
- 7b
- Innenseite
- 7c
- Erhöhung
- 8
- erster Endbereich
- 8a
- Rand erster Endbereich
- 9
- zweiter Endbereich
- 9a
- Rand zweiter Endbereich
- 10
- oberer Rand
- 11
- unterer Rand
- 12
- erste Lage
- 13
- zweite Lage
- 14
- erstes Ende
- 15
- zweites Ende
- 16
- Schlaufe
- 17
- Ohr
- 18
- Spalt
- 19
- Naht
- 20
- Symmetrieachse
- 21
- Nasenrücken
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 1541167 [0003]
- EP 2581114 A2 [0004]