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Die vorliegende Erfindung bezieht sich zunächst auf einen Schachtdeckelheber.
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Genauer gesagt bezieht sich die Erfindung auf einen solchen Schachtdeckelheber zum Öffnen und Schließen eines Scharnierdeckels oder einer Luke eines Schachts, wie z.B. eines Gullys, der den Zugang z.B. zu Kanalisation, Wasserleitungen, Regenwasserableitung, Strom- oder Telekommunikationsnetzen und dergleichen ermöglicht.
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Ohne die Erfindung hierauf zu beschränken, bezieht sich die Erfindung insbesondere auf einen solchen Schachtdeckelheber, der sich besonders zum Öffnen und Schließen des Scharnierdeckels oder der Luke eines solchen Schachts mit einem Zufallschutz eignet, wobei der Zufallschutz darin besteht, dass der Deckel oder die Luke zum Schließen über eine geringe Höhe angehoben werden muss.
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Für das Öffnen und Schließen von Deckeln oder Luken der entsprechenden Schächte sind bereits zahlreiche Werkzeuge und Schachtdeckelheber bekannt, aber diese bekannten Lösungen haben eine Reihe von Nachteilen, insbesondere für Schächte mit dem oben erwähnten Zufallschutz.
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Die Deckel und Luken von Gullys sind sehr schwer, um dem überfahrenden Verkehr standzuhalten.
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Sie werden in der Regel aus Gusseisen oder einem ähnlichen Material hergestellt und wiegen schnell Dutzende von Kilogramm.
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Es gibt bekannte Werkzeuge, die einen oder mehrere Magnete verwenden, um die Luke oder den Deckel zu halten.
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In einigen Fällen verwenden diese bekannten Werkzeuge einen Hebel, aber selbst dann muss ein Bediener oft das gesamte Gewicht der Luke oder des Deckels direkt, zumindest vorübergehend, ohne Hebelwirkung mit Muskelkraft anheben, beispielsweise um den Deckel oder die Luke aus dem Schacht zu entfernen.
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Eine solche Operation ist sehr stressig, vor allem für den Rücken des Bedieners.
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Es gibt auch so genannte Hebel-Schachtdeckelheber, deren Vorderseite als Stütze dienen soll und wobei in einem bestimmten Abstand davon mindestens ein Hakenteil vorgesehen ist, das typischerweise gelenkig und/oder beweglich am Schachtdeckelheber befestigt ist.
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Dabei beabsichtigt ist, dass der Hakenteil in eine Öffnung im Deckel oder in der Luke greifen kann, während die Vorderseite des Deckelhebers bei Manipulationen auf dem Deckel oder der Luke aufliegen sollte.
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Unter Anwendung der Hebelwirkung, wobei der Teil zwischen dem Hakenteil und der als Stütze dienenden Vorderseite des Schachtdeckelhebers als Lastarm und der verbleibende Teil des Schachtdeckelhebers zwischen dem Haken und einem oder mehreren Handgriffen als Kraftarm wirkt, kann der Deckel oder die Luke ohne übermäßigen Kraftaufwand mit einer Scharnierbewegung geöffnet und geschlossen werden.
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Solche bekannten Hebel-Schachtdeckelheber sind jedoch nicht geeignet, um eine Hubbewegung auszuüben, mit der die Luke oder der Deckel angehoben werden muss, um die Betätigung oder Blockierung des oben genannten Zufallschutzes vor dem Verschließen des Schachts aufzuheben.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten Schachtdeckelheber zum Öffnen und Schließen eines Scharnierdeckels oder einer Luke an einem Schacht ist, dass der Bediener während der Ausführung der erforderlichen Arbeiten neben dem Loch des geöffneten Schachts steht, so dass ein hohes Risiko besteht, in den Schacht zu fallen.
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Der Zweck der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Lösung für die oben genannten und/oder andere Probleme anzubieten.
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Genauer gesagt besteht der Zweck der Erfindung in der Bereitstellung eines Schachtdeckelhebers, der es einem Bediener ermöglicht, einen Schacht mit einem Scharnierdeckel oder einer Luke und mit einem Zufallschutz, wie oben erwähnt, zu öffnen und zu schließen, wobei jeder hierfür erforderliche Vorgang mit Hebelwirkung und somit ohne dass der Bediener das volle Gewicht der Luke oder des Deckels direkt, ohne Hebelwirkung, jederzeit mit Muskelkraft anheben muss, durchgeführt werden kann.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung ist die Bereitstellung eines solchen Schachtdeckelhebers, der einfach und daher zu einem interessanten Preis herzustellen ist und dessen Verwendung einfach und äußerst effizient ist.
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Ein weiterer Zweck der Erfindung besteht darin, einen Schachtdeckelheber anzubieten, der sicherer in der Anwendung ist als die bekannten Schachtdeckelheber.
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Genauer gesagt ist es ein Zweck der Erfindung, sicherzustellen, dass zur Durchführung der Vorgänge zum Öffnen und Schließen eines Schachts der Bediener immer auf einer Seite des Schachts sitzen muss, wobei sich das Scharnier des Deckels und der Luke zwischen dem Bediener und dem eigentlichen Schacht befindet, bevor der Schacht geöffnet werden kann.
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Dadurch fungiert der Deckel oder die Luke in geöffnetem Zustand als eine Art Barriere zwischen dem Bediener und dem offenen Schacht, so dass es für den Bediener fast unmöglich ist, in den Schacht zu fallen, was natürlich erheblich zur Sicherheit beiträgt.
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Noch ein weiteres Ziel der Erfindung ist die Entwicklung eines Schachtdeckelhebers, der sich leicht an Schächte unterschiedlicher Form anpassen lässt, ein geringes Gewicht hat und leicht zu lagern ist.
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Zu diesem Zweck betrifft die vorliegende Erfindung einen Schachtdeckelheber zum Öffnen und Schließen eines Scharnierdeckels oder einer Luke an einem Schacht, wobei der Schachtdeckelheber durch einen länglichen Körper mit einem Paar Griffe an einem ersten Ende und einem Haken am gegenüberliegenden freien Ende gebildet wird, der dazu bestimmt ist, in eine Öffnung in einem entsprechenden Deckel oder einer entsprechenden Luke einzugreifen, wobei der Schachtdeckelheber mit einem ausklappbaren Stab versehen ist, der mit einem ersten Ende gelenkig an dem länglichen Körper in einem bestimmten Abstand von dem Ende mit Haken verbunden ist und dessen anderes freies Ende als Stützfuß auf einem Untergrund dienen kann.
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Ein großer Vorteil eines solchen Schachtdeckelhebers nach der Erfindung besteht darin, dass der Haken und der längliche Körper beim Öffnen und Schließen des Schachts zur Anwendung einer Hebelwirkung eingesetzt werden können.
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Ein weiterer großer Vorteil eines solchen Schachtdeckelhebers nach der Erfindung besteht darin, dass der ausklappbare Stab bei geöffnetem Deckel oder geöffneter Luke eines Schachts als Stützfuß auf einem an den Schacht angrenzenden Untergrund dienen kann, so dass eine Hebelwirkung ausgeübt werden kann, um den Deckel oder die Luke aus dem Zufallschutz herauszuheben, wobei ein Lastarm zwischen dem Haken und dem ausklappbaren Stab und ein Kraftarm zwischen dem ausklappbaren Stab und den Griffen gebildet wird.
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Kurz gesagt, in einem solchen Schachtdeckelheber nach der Erfindung sind alle Mechanismen auf sehr einfache Weise verarbeitet, um beim Öffnen und Schließen eines Schachts mit dem oben erwähnten Zufallschutz die erforderlichen Vorgänge durchführen zu können, ohne dass das Gewicht des Deckels oder der Luke irgendwann direkt vom Bediener ohne Hebelwirkung angehoben werden muss.
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In einer bevorzugten Ausführungsform eines Schachtdeckelhebers nach der Erfindung erstreckt sich der Haken auf einer ersten lateralen Seite des länglichen Abschnitts und kann der ausklappbare Stab auf der anderen lateralen Seite des länglichen Abschnitts gedreht werden.
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Ein großer Vorteil dieser Ausführungsform eines Schachtdeckelhebers nach der Erfindung besteht darin, dass sich der Haken und der ausklappbare Stab hauptsächlich auf gegenüberliegenden lateralen Seiten des länglichen Körpers befinden.
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In geöffnetem Zustand des Deckels oder der Luke, in der der Haken in eine Öffnung im Deckel oder in der Luke eingehakt ist und sich der längliche Körper in einer Richtung fast senkrecht zum geöffneten Deckel oder zur geöffneten Luke erstreckt, kann der ausklappbare Stab so in Richtung eines Untergrunds neben dem Schacht gedreht werden.
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Der ausklappbare Stab kann somit auf diesem Untergrund aufliegen und so eine Hebelwirkung ermöglichen beim Anheben des Deckels oder der Luke, um eine Blockierung des Zufallschutzes zu lösen.
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All dies wird anhand der Abbildungen näher erläutert.
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Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Kombination aus einem Schachtdeckelheber nach der Erfindung, wie oben beschrieben, und einem Schacht, der mit einem Scharnierdeckel oder einer Luke und mit einem Zufallschutz ausgestattet ist, der darin besteht, dass der Deckel oder die Luke zum Schließen über eine geringe Höhe angehoben werden muss.
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Charakteristisch für eine solche Kombination nach der Erfindung ist, dass der ausklappbare Stab des Schachtdeckelhebers eine Länge hat, die dem Abstand zwischen einer Öffnung im Deckel oder in der Luke, in die der Haken des Schachtdeckelhebers eingreifen kann, und dem Scharnier des Deckels oder der Luke entspricht oder leicht darüber liegt.
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Ein wesentlicher Vorteil einer solchen Kombination aus Schachtdeckelheber und Schacht nach der Erfindung besteht darin, dass die Abmessungen des ausklappbaren Stabs und des Deckels bzw. der Luke des Schachts aufeinander abgestimmt sind, so dass der ausklappbare Stab beim Herausheben des Deckels bzw. der Luke aus dem Zufallschutz wirksam als Stütze für die Ausübung einer Hebelkraft dienen kann.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform eines Schachtdeckelhebers und eines Schachts nach der Erfindung hat der Deckel oder die Luke eine Öffnung in einigem Abstand von ihrem Scharnier, und ist der Haken des Schachtdeckelhebers so beschaffen, dass er in die Öffnung eingeführt werden kann, indem sich der längliche Körper des Schachtdeckelhebers in die Verlängerung oder fast in die Verlängerung des Deckels oder der Luke erstreckt, wobei der Schachtdeckelheber dann durch eine Vierteldrehung in eine blockierte Position in einer Position senkrecht zur Luke oder Abdeckung bewegt werden kann, so dass der längliche Körper als Hebel zum Öffnen des Deckels oder der Luke wirken kann.
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Ein großer Vorteil einer solchen Kombination aus Schachtdeckelheber und Schacht nach der Erfindung ist, dass der Schachtdeckelheber von selbst in der Öffnung des Deckels oder der Luke des Schachts blockieren kann und somit im blockierten Zustand ohne Weiteres als Lastarm des Hebels dienen kann.
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Die senkrechte oder fast senkrechte Position des länglichen Körpers in Bezug auf den Deckel oder die Luke in dieser blockierten Position fördert die Hebelwirkung.
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In anderen erfindungsgemäßen Ausführungsformen einer Kombination aus einem Schacht und einem Schachtdeckelheber können diese so aufeinander abgestimmt sein, dass der Haken des Schachtdeckelhebers in eine Öffnung der Luke eingeführt werden kann, wenn dieser sich in einem Winkel zum Deckel befindet.
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In einer solchen Kombination ist es auch möglich, dafür zu sorgen, dass der Schacht und der Schachtdeckelheber so zusammenwirken, dass, um den Schachtdeckelheber in eine blockierte Position zu bringen, eine Drehbewegung, über mehr oder weniger als eine Vierteldrehung, also 90°, ausgeführt werden muss.
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In einer weiteren Variante kann sogar sichergestellt werden, dass sich der Haken des Schachtdeckelhebers unmittelbar nach dem Einsetzen in eine Öffnung der Luke oder des Deckels, d.h. ohne zusätzliche Bearbeitung, in einer blockierten Position in der Luke oder im Deckel befindet.
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Die Erfindung kann auch in Verbindung mit einem im Folgenden beschriebenen Verfahren zum Öffnen und Schließen des Scharnierdeckels oder der Luke eines Schachts mit einem Schachtdeckelheber in einer Kombination aus einem Schachtdeckelheber und einem Schacht nach der Erfindung wie oben beschrieben verwendet werden.
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Typisch für ein solches Verfahren ist, dass zum Schließen des Scharnierdeckels oder der Luke die folgenden Schritte durchgeführt werden:
- - der Haken des Schachtdeckelhebers wird in eine Öffnung im Deckel oder in der Luke eingeführt;
- - der Deckel oder die Luke wird durch eine Schubbewegung mit dem Schachtdeckelheber in eine Position geschwenkt, in der der Zufallschutz eine weitere Bewegung verhindert;
- - der ausklappbare Stab wird ausgeklappt und das freie Ende des ausklappbaren Stabs wird in eine stützende Position auf einem Untergrund neben dem Deckel oder der Luke gebracht;
- - die Luke oder der Deckel wird mit dem Schachtdeckelheber über eine Höhe angehoben, die ausreicht, um den Zufallschutz durch, auf dem ausklappbaren Stab ruhend, eine nach unten gerichtete Hebelbewegung an den Seiten der Griffe des länglichen Körpers, anzuheben;
- - der Scharnierdeckel oder die Luke wird durch eine Drehbewegung weiter geschlossen, bis er/sie sich in der geschlossenen Position befindet; und
- - der ausklappbare Stab wird zurück in den länglichen Körper bewegt und der Schachtdeckelheber aus der Öffnung herausgenommen.
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Zusätzlich oder alternativ werden die folgenden Schritte zum Öffnen des Scharnierdeckels oder der Luke in einem anderen bevorzugten Verfahren durchgeführt:
- - der Haken des Schachtdeckelhebers wird in eine Öffnung im Deckel oder in der Luke eingeführt;
- - der Schachtdeckelheber wird in einer blockierten Position in der Öffnung platziert; und
- - unter Anwendung der Hebelwirkung des länglichen Körpers wird der Deckel oder die Luke in die geöffnete Position gedreht.
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Nach einem bevorzugten Verfahren wird dabei der Schachtdeckelheber in die Öffnung gedreht, um den Schachtdeckelheber in eine blockierte Position zu bringen, wobei der längliche Körper in der blockierten Position senkrecht oder nahezu senkrecht zum Deckel oder zur Luke gerichtet ist.
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Eine solche senkrechte oder nahezu senkrechte Position des länglichen Körpers zur Luke oder zum Deckel hat den Vorteil, dass eine sehr effiziente Hebelwirkung erzielt wird.
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Zusätzlich ist ein bevorzugtes Verfahren vorzugsweise so, dass sich beim Einführen des Hakens des Schachtdeckelhebers in eine Deckel- oder Lukenöffnung sich der längliche Körper in einer Verlängerung des Deckels oder der Luke oder in einer Richtung erstreckt, die mit dem Deckel oder der Luke einen spitzen Winkel bildet, wobei der Schachtdeckelheber, um ihn in eine blockierte Position zu bringen, jeweils um eine Vierteldrehung oder um einen Winkel, der zu dem vorgenannten spitzen Winkel komplementär ist, gedreht wird.
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Es liegt auf der Hand, dass die beschriebenen Verfahren sehr einfach durchzuführen sind und ein Bediener die Vorgänge zum Öffnen und Schließen eines Schachts ohne großen Aufwand durchführen kann.
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Um die Merkmale der Erfindung besser zu veranschaulichen, werden im Folgenden einige bevorzugte Ausführungsformen eines Schachts und Schachtdeckelhebers nach der Erfindung sowie Verfahren zum Öffnen und Schließen eines solchen Schachts mit einem solchen Schachtdeckelheber als Beispiele ohne einschränkenden Charakter unter Bezugnahme auf begleitende Abbildungen beschrieben, wobei:
- eine Seitenansicht eines Schachtdeckelhebers nach der Erfindung zeigt;
- und eine Vorderansicht und eine Draufsicht des Schachtdeckelhebers nach der Erfindung bzw. entsprechend den Pfeilen F2 und F3 in zeigen; und
- bis perspektivisch aufeinanderfolgende Schritte eines Verfahrens beim Öffnen und Schließen eines Schachtes mit Zufallschutz unter Verwendung eines Schachtdeckelhebers nach der Erfindung zeigen.
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Die bis zeigen einen Schachtdeckelheber 1 nach der Erfindung zum Öffnen und Schließen eines Scharnierdeckels oder einer Luke 2 zu einem Schacht 3.
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Dieser Schachtdeckelheber 1 besteht aus einem länglichen Körper 4 mit einem Paar Griffen 6 und 7 an einem ersten Ende 5 und einem Haken 9 am gegenüberliegenden freien Ende 8.
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Der Haken 9 soll in der Lage sein, in eine Öffnung 10 des betreffenden Deckels oder der Luke 2 einzugreifen.
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In anderen Ausführungsformen können auch andere Formen als die Öffnungen 10 auf dem Deckel oder der Luke 2 verwendet werden, die mit einem solchen Haken 9 zusammenwirken können.
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Der Haken 9 ist in diesem Fall abnehmbar auf dem länglichen Körper 4 montiert, aber erfindungsgemäß muss dies nicht unbedingt der Fall sein.
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Der Vorteil einer abnehmbaren Befestigung des Hakens 9 besteht natürlich darin, dass angepasste Haken 9 an dem länglichen Körper 4 in Abhängigkeit von den Formen oder Öffnungen 10, die in oder an dem zu öffnenden und zu schließenden Deckel oder Luke 2 vorgesehen sind und mit denen der Haken 9 zusammenarbeiten muss, angebracht werden können.
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Der längliche Körper 4 wird in diesem Fall hauptsächlich durch eine flache, geradlinige Latte 11 mit einer bestimmten Breite B und einer geringen Dicke D gebildet.
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Der Haken 9 ist ebenfalls flach mit einer Dicke D', die vorzugsweise kleiner oder gleich der Dicke D der Latte 11 ist.
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Die Breite B dieser Latte 11 wird in einer Ebene gemessen, die im wesentlichen in derselben Ebene liegt, in der die Kraft F liegt, die von einem Bediener 12 mit den Griffen 6 und 7 auf den Schachtdeckelheber 1 ausgeübt wird.
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Der Haken 9 wird in diesem Fall aus einem flachen Element 13 gebildet, das sich hauptsächlich in einer Richtung CC' erstreckt, die einen Winkel X mit der Richtung AA' bildet, in der sich der längliche Körper 4 erstreckt.
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Der Haken 9 erstreckt sich hauptsächlich in einer Richtung CC' weg vom länglichen Abschnitt 4 zur Vorderseite 14 eines Schachtdeckelhebers 1.
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Der Haken 9 selbst wird durch eine Aussparung 15 im flachen Element 13 gebildet, die gleichzeitig eine Spitze 16 am Haken 9 bildet.
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Die in den bis dargestellte Ausführungsform ist natürlich nur ein Beispiel, und Schachtdeckelheber 1 nach der Erfindung können mit Haken 9 ausgeführt werden, die völlig unterschiedliche Formen annehmen.
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Nach der Erfindung ist der Schachtdeckelheber 1 auch mit einem ausklappbaren Stab 17 ausgestattet, der mit einem ersten Ende 18 in einem bestimmten Abstand E vom Haken 9 mit dem länglichen Körper 4 gelenkig verbunden ist.
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Das andere freie Ende 19 kann als Stützfuß auf einem Untergrund 20 dienen.
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Ein solcher Untergrund 20 bezieht sich natürlich auf einen Untergrund 20 neben dem entsprechenden Schacht 3.
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Für die Erfindung spielt es eigentlich keine Rolle, welche genaue Form der Haken 9 in Abhängigkeit von der entsprechenden Öffnung 10 im Deckel oder der Luke 2 hat.
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Dennoch ist es erfindungsgemäß wichtig, dass sich der Haken 9 in einer Richtung CC' von dem länglichen Abschnitt 4 weg erstreckt, die zur Vorderseite 14 des Schachtdeckelhebers 1 gerichtet ist, und dass sich der ausklappbare Stab 17 auf der anderen gegenüberliegenden Rückseite 21 des länglichen Abschnitts 4 oder des Schachtdeckelhebers 1 drehen kann.
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Diese Vorderseite 14 und Rückseite 21 sind in diesem Fall die Seiten 14 und 21 auf beiden Seiten der Breite B des länglichen Körpers 4.
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Vorzugsweise sind gemäß der Erfindung auf dem länglichen Körper 4 Haltevorrichtungen zum Halten und Lösen des ausklappbaren Stabs 17 vorgesehen, die jedoch in den Abbildungen nicht dargestellt sind.
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Genauer gesagt ist beabsichtigt, dass der ausklappbare Stab 17 mit solchen Haltevorrichtungen in einer Position gehalten werden kann, in der sich der ausklappbare Stab 17 in Richtung des länglichen Körpers 4 erstreckt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform, die auch in den Abbildungen gezeigt wird, ist der ausklappbare Stab 17 mit einer an seinem freien Ende 19 angebrachten Fußstütze 22 ausgestattet, die gelenkig am betreffenden Ende 19 angebracht ist.
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Das Griffpaar 6 und 7 wird durch einen Querstab 23 gebildet, der sich auf beiden Seiten des länglichen Körpers 4 in einer Richtung FF' senkrecht zum länglichen Körper 4 erstreckt, genauer gesagt in der Ebene, die durch die Breite B des länglichen Körpers 4 gebildet wird.
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Einige Aspekte der Form und/oder Abmessungen des Schachtdeckelhebers 1 können nur durch Bezugnahme auf den Schacht 3 und den Deckel oder die Luke 2 selbst ausgedrückt werden, da sie für das Zusammenwirken des Schachtdeckelhebers 1 • mit dem Deckel oder der Luke 2 des Schachts 3 wichtig sind.
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Ein Schachtdeckelheber 1 nach der Erfindung ist vorzugsweise dazu bestimmt, mit einem Schacht 3 zusammenzuwirken, der mit einem Scharnierdeckel oder einer Luke 2 und mit einem Zufallschutz ausgestattet ist, der daraus besteht, dass zum Schließen des Schachtdeckels oder der Luke 2, dieser bzw. diese über eine geringe Höhe angehoben werden muss.
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Beim Schließen des Scharnierdeckels oder der Luke 2 ist der Zufallschutz so ausgelegt, dass der Deckel oder die Luke 2 nur bis zum einer blockierten Position gedreht werden kann, um das automatische Schließen des Deckels oder der Luke 2 zu verhindern, und der Deckel oder die Luke 2 kann nur weiter geschlossen werden, indem er bzw. sie aus der blockierten Position über die vorgenannte niedrige Höhe, die zur Blockierung führt, angehoben wird.
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Solche Schächte 3 mit einem Scharnierdeckel oder Luke 2 und einem Zufallschutz sind nach dem Stand der Technik bekannt und der Zufallschutz wird daher in den Abbildungen nicht weiter detailliert.
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Eine Kombination 24 aus einem Schachtdeckelheber 1 und einem Schacht 3 nach der Erfindung sollte vorzugsweise so beschaffen sein, dass der ausklappbare Stab 17 des Schachtdeckelhebers 1 nach der Erfindung eine Länge G aufweist, die dem Abstand I zwischen einer Öffnung 10 im Deckel oder in der Luke 2, in die der Haken 9 des Schachtdeckelhebers 1 eingreifen kann, und dem Scharnier 25 des Deckels oder der Luke 2 entspricht oder oder leicht darüber liegt.
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Auf diese Weise kann ein Schachtdeckelheber 1 nach der Erfindung sehr effizient eingesetzt werden, um eine Hebelwirkung zu erzielen, wie z.B. in dargestellt, die der Zufallschutz eines Schachts 3 überwindet.
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Ein weiteres bevorzugtes Merkmal einer Kombination aus einem Schachtdeckelheber 1 und eines Schachts 3 nach der Erfindung besteht darin, dass der ausklappbare Stab 17 an dem länglichen Körper 4 in einem begrenzten Abstand J von dem Ende 8 mit Haken 9 gelenkig angebracht ist, wobei der Abstand J der doppelten Größe K des Hakens 9 selbst entspricht oder kleiner ist.
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Ein weiteres bevorzugtes Merkmal einer Kombination aus einem Schachtdeckelhebers 1 und einem Schachts 3 nach der Erfindung besteht darin, den Deckel oder die Luke 2 so zu gestalten, dass er bzw. sie mit einer Öffnung 10 in einigem Abstand I von seinem bzw. ihrem Scharnier 25 versehen ist, so dass der Haken 9 des Schachtdeckelhebers 1 in die Öffnung 10 eingeführt werden kann, indem sich der längliche Körper 4 des Schachtdeckelhebers 1 in die Verlängerung oder nahezu in die Verlängerung des Deckels oder der Luke 2 erstreckt.
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Diese Situation ist zum Beispiel in dargestellt.
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Nach der Erfindung sollten der Haken 9 und die Öffnung 10 im Deckel oder in der Luke 2 vorzugsweise so zueinander ausgerichtet sein, dass der Schachtdeckelheber 1 dann durch eine Vierteldrehung entsprechend einer Drehung Y, wie in dargestellt, in eine blockierte Stellung gebracht werden kann, genauer gesagt in eine Position senkrecht oder nahezu senkrecht zum Deckel oder zur Luke 2, so dass der längliche Körper 4 als Hebel zum Öffnen des Deckels oder der Luke 2 wirken kann.
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Die Verwendung eines Schachtdeckelhebers 1 nach der Erfindung zum Öffnen und Schließen eines Schachts 3 in einer Kombination 24 aus einem Schachtdeckelheber 1 und einem Schacht 3 nach der Erfindung, nach einem Verfahren ist in den bis dargestellt.
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Nach einem bevorzugten Verfahren sollten vor dem Öffnen des Scharnierdeckels oder der Luke 2 vorzugsweise die folgenden Schritte nacheinander durchgeführt werden.
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In einem ersten Schritt eines solchen Verfahrens ist beabsichtigt, den Haken 9 des Schachtdeckelhebers 1 in eine Öffnung 10 des Deckels oder der Luke 2 einzuführen, wobei sich der längliche Körper 4 im hier gezeigten Fall in die Verlängerung des Deckels oder der Luke 2 erstreckt.
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Dieser Schritt ist in dargestellt.
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In anderen Ausführungsformen kann der Schachtdeckelheber 1 in die Öffnung 10 des Deckels oder der Luke 2 eingeführt werden, wenn sich der längliche Körper 4 z.B. in einer Richtung schräg zum Deckel oder zur Luke 2 erstreckt.
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In einem Verfahren, wie hier dargestellt, wird der Schachtdeckelheber 1 über eine Vierteldrehung, d.h. über einen Winkel von 90° oder nahezu 90°, entsprechend einer Drehbewegung, die durch den Pfeil Y in angedeutet ist, gedreht, bis sein Haken 9 unter einem Winkel Q von etwa 90° in die Öffnung 10 in eine blockierte Position gebracht ist.
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Der längliche Körper 4 erstreckt sich in diesem blockierten Zustand senkrecht oder fast senkrecht zum Deckel bzw. zur Luke 2, was z.B. in dargestellt ist, aber erfindungsgemäß muss dies nicht unbedingt der Fall sein.
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Um diesen Zustand zu erreichen, muss sich ein Bediener 12 in einer durch den Z-Pfeil in angezeigten Richtung von einer Position auf der Seite 26 des Schachts 3 gegenüber dem Scharnier 25 des Deckels oder der Luke 2 zu einer Position auf der Seite 27 des Schachts 3 neben dem Scharnier 25 des Deckels oder der Luke 2 bewegen.
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Während dieser Bewegung bleibt der Schacht 3 zunächst geschlossen, und der Bediener 12 muss sich daher vor dem Öffnen des Schachts 3 in einer Position neben dem Schacht 3 befinden, wobei das Scharnier 25 des Deckels oder der Luke 2 zwischen dem Bediener 12 und dem eigentlichen Schacht 3 liegt.
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Der Operator 12 bleibt weiter auf dieser Seite 27 neben Schacht 3, während er alle weiteren Operationen zum Öffnen und Schließen von Schacht 3 durchführt, was natürlich viel sicherer ist als mit den derzeit bekannten Schachtdeckelhebern.
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Mit Hilfe der Hebelwirkung des im Deckel bzw. in der Luke 2 blockierten Schachtdeckelhebers 1, wobei der längliche Körper 4 den Kraftarm und der blockierte Haken 9 den Lastarm bildet, kann der Deckel bzw. die Luke 2 ohne großen Kraftaufwand gemäß einer Drehbewegung 0 um das Scharnier 25 in die geöffnete Position aufgedreht werden, was in beispielhaft dargestellt ist.
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Um den Scharnierdeckel oder die Luke 2 nach einem Verfahren zu schließen, können folgende Schritte durchgeführt werden.
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In einem ersten Schritt wird der Haken 9 des Schachtdeckelhebers 1 in eine Öffnung 10 des Deckels oder der Luke 2 eingeführt.
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Dies kann wiederum geschehen, indem zuerst der längliche Körper 4 in der Verlängerung des Deckels oder der Luke 2 ausgefahren wird und dann der längliche Körper 4 über eine Vierteldrehung entsprechend einer Drehung Y gedreht wird, bis er eine blockierte Position im Deckel oder in der Luke 2 erreicht.
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Dann wird der Deckel oder die Luke 2 gelenkig um das Scharnier 25 in eine Position gebracht, in der der Zufallschutz eine weitere Bewegung verhindert.
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Dabei kann der Bediener 12 eine Schubkraft entsprechend dem Pfeil P ausüben.
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All dies ist in dargestellt.
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Um die Blockierung durch den Zufallschutz aufzuheben, wird der ausklappbare Stab 17 ebenfalls ausgeklappt und das freie Ende 19 des ausklappbaren Stabs 17 auf einem Untergrund 20 neben dem Deckel oder der Luke 2 in eine stützende Position gebracht.
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Die Fußstütze 22 kann dabei in die gewünschte Position gedreht werden.
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Die Luke oder der Deckel 2 wird dann mit dem Schachtdeckelheber 1 entsprechend einer vertikalen oder nahezu vertikalen Bewegung R über eine Höhe angehoben, die ausreicht, um die Blockierung des Zufallschutzes aufzuheben.
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Eine abwärts gerichtete Hebelbewegung S wird hierbei von dem Bediener 12 mit den Händen an den Seiten der Griffe 6 und 7 des länglichen Körpers 4 ausgeführt, wobei der längliche Körper 4 auf dem ausgeklappten Stab 17 ruht.
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Diese Vorgänge sind in dargestellt.
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Danach ist der Scharnierdeckel oder die Luke 2 durch eine Drehbewegung bis zur Schließstellung mit einer Bewegung ähnlich der in dargestellten weiter zu schließen.
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Schließlich wird der ausklappbare Stab 17 mit einer Drehung T um sein gelenkig verbundenes Ende 18 in den länglichen Körper 4 zurückbewegt, und der Schachtdeckelheber 1 wird aus der Öffnung 10 herausgenommen.
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Dies ist in dargestellt.
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Ein Schachtdeckelheber 1 nach der Erfindung kann auf viele andere Arten als in den Abbildungen dargestellt realisiert werden.
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So kann es beispielsweise vorteilhaft sein, an einem solchen Schachtdeckelheber 1 einen Schultergurt anzubringen, um den Transport über längere Gehstrecken zu erleichtern.
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Die Erfindung ist keineswegs auf die durch die Abbildungen veranschaulichte und als Beispiel dienenden Schachtdeckelheber 1 nach der Erfindung und Kombinationen aus Schachtdeckelheber 1 und Schacht 3 nach der Erfindung beschränkt, sondern solche Schachtdeckelheber 1 oder solche Kombinationen aus Schachtdeckelheber 1 und Schacht 3 können auf andere Arten realisiert werden, ohne den Erfindungsumfang zu überschreiten.
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Darüber hinaus ist ein Verfahren zum Öffnen und Schließen des Scharnierdeckels oder der Luke 2 eines solchen Schachts 3 mit einem solchen Schachtdeckelheber 1 nicht auf das oben beschriebene Verfahren beschränkt, sondern es können auch andere Verfahren zu diesem Zweck eingesetzt werden.