DE202024101687U1 - Kontaminationsschutzvorrichtung - Google Patents
Kontaminationsschutzvorrichtung Download PDFInfo
- Publication number
- DE202024101687U1 DE202024101687U1 DE202024101687.4U DE202024101687U DE202024101687U1 DE 202024101687 U1 DE202024101687 U1 DE 202024101687U1 DE 202024101687 U DE202024101687 U DE 202024101687U DE 202024101687 U1 DE202024101687 U1 DE 202024101687U1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- catheter
- outlet
- protection device
- inlet
- contamination protection
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Active
Links
- 238000011109 contamination Methods 0.000 title claims abstract description 140
- 230000000295 complement effect Effects 0.000 claims abstract description 15
- 230000009467 reduction Effects 0.000 claims abstract description 7
- 239000000463 material Substances 0.000 claims description 16
- 238000012546 transfer Methods 0.000 claims description 11
- 230000001066 destructive effect Effects 0.000 claims description 3
- 238000000034 method Methods 0.000 claims description 3
- 230000008569 process Effects 0.000 claims description 2
- 230000006378 damage Effects 0.000 abstract description 7
- 238000013461 design Methods 0.000 description 19
- 244000052769 pathogen Species 0.000 description 12
- 244000005700 microbiome Species 0.000 description 10
- 230000008859 change Effects 0.000 description 3
- 238000003780 insertion Methods 0.000 description 3
- 230000037431 insertion Effects 0.000 description 3
- 210000003462 vein Anatomy 0.000 description 3
- 230000006835 compression Effects 0.000 description 2
- 238000007906 compression Methods 0.000 description 2
- 229940079593 drug Drugs 0.000 description 2
- 239000003814 drug Substances 0.000 description 2
- 230000003993 interaction Effects 0.000 description 2
- 241000894006 Bacteria Species 0.000 description 1
- 238000013459 approach Methods 0.000 description 1
- 230000015572 biosynthetic process Effects 0.000 description 1
- 230000000903 blocking effect Effects 0.000 description 1
- 238000010276 construction Methods 0.000 description 1
- 230000009977 dual effect Effects 0.000 description 1
- 239000013013 elastic material Substances 0.000 description 1
- 210000004013 groin Anatomy 0.000 description 1
- 238000003384 imaging method Methods 0.000 description 1
- 230000007246 mechanism Effects 0.000 description 1
- 230000000149 penetrating effect Effects 0.000 description 1
- 230000002441 reversible effect Effects 0.000 description 1
- 238000007789 sealing Methods 0.000 description 1
- 230000001960 triggered effect Effects 0.000 description 1
Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61M—DEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
- A61M25/00—Catheters; Hollow probes
- A61M25/01—Introducing, guiding, advancing, emplacing or holding catheters
- A61M25/0105—Steering means as part of the catheter or advancing means; Markers for positioning
- A61M25/0111—Aseptic insertion devices
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61M—DEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
- A61M25/00—Catheters; Hollow probes
- A61M25/002—Packages specially adapted therefor ; catheter kit packages
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61M—DEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
- A61M25/00—Catheters; Hollow probes
- A61M25/01—Introducing, guiding, advancing, emplacing or holding catheters
- A61M25/06—Body-piercing guide needles or the like
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61M—DEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
- A61M29/00—Dilators with or without means for introducing media, e.g. remedies
Landscapes
- Health & Medical Sciences (AREA)
- Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
- Biophysics (AREA)
- Pulmonology (AREA)
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Anesthesiology (AREA)
- Biomedical Technology (AREA)
- Heart & Thoracic Surgery (AREA)
- Hematology (AREA)
- Animal Behavior & Ethology (AREA)
- General Health & Medical Sciences (AREA)
- Public Health (AREA)
- Veterinary Medicine (AREA)
- Infusion, Injection, And Reservoir Apparatuses (AREA)
Abstract
Kontaminationsschutzvorrichtung (1) zum Schutz eines Abschnitts (2) eines Katheters (3) vor Kontamination, umfassend
- einen proximalen Eingang (4) zur Einführung des Katheters (3) in die Kontaminationsschutzvorrichtung (1) hinein,
- einen distalen, in einem Abstand von dem Eingang (4) angeordneten Ausgang (5) zur Ausführung des Katheters (3) aus der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) heraus,
- einen den Eingang (4) und den Ausgang (5) miteinander verbindenden, luftdicht sowohl an den Eingang (4) als auch an den Ausgang (5) angeschlossenen Schlauchkörper (6), innerhalb dessen der Abschnitt (2) des Katheters (3) kontaminationssicher sowie in Längsrichtung des Katheters (3) beweglich lagerbar ist,
- ein in oder an dem Eingang (4) ausgebildetes proximales Fixiermittel (7) zur lokalen Fixierung des Katheters (4) relativ zu dem Eingang (4),
- ein in oder an dem Ausgang (5) ausgebildetes distales Fixiermittel (8) zur lokalen Fixierung des Katheters (3) relativ zu dem Ausgang (5),
- einen an dem Ausgang (5) ausgebildeten Konnektor (9) zur luftdichten sowie Kraft übertragenden Verbindung der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) mit einem komplementären Konnektor (10) einer Schleuse (11),
wobei das proximale Fixiermittel (7) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, zumindest einmalig ausgehend von einem Freigabezustand, in dem es gelöst und infolgedessen der Katheter (3) in dessen Längsrichtung relativ zu dem Eingang (4) bewegbar ist, in einen Fixierzustand, in dem es den Katheter (3) lokal relativ zu dem Eingang (4) fixieren kann, überführt zu werden,
wobei das distale Fixiermittel (8) dazu vorgehsehen und eingerichtet ist, wiederholt zerstörungsfrei zwischen einem Freigabezustand, in dem es gelöst und infolgedessen der Katheter (3) in dessen Längsrichtung relativ zu dem Ausgang (5) bewegbar ist, und einem Fixierzustand, in dem es den Katheter (3) lokal relativ zu dem Ausgang (5) fixieren kann, überführt zu werden,
wobei der Schlauchkörper (6) zerstörungsfrei verformbar ist, sodass der Abstand zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) unter Aufbringung einer Verformung des Schlauchkörpers (6) reduzierbar ist, sodass insbesondere bei Vorliegen des proximalen Fixiermittels (7) in dessen Fixierzustand und bei Vorliegen des distalen Fixiermittels (8) in dessen Freigabezustand der bisher innerhalb des Schlauchkörpers (6) gelagerte Abschnitt (2) des Katheters (3) unter Verformung des Schlauchkörpers (6) und damit einhergehender Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) auf einer Länge durch den Ausgang (5) aus der Kontaminationsschutzvorrichtung herausbewegt werden kann, deren Betrag zumindest im Wesentlichen einem Betrag der Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) entspricht.
- einen proximalen Eingang (4) zur Einführung des Katheters (3) in die Kontaminationsschutzvorrichtung (1) hinein,
- einen distalen, in einem Abstand von dem Eingang (4) angeordneten Ausgang (5) zur Ausführung des Katheters (3) aus der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) heraus,
- einen den Eingang (4) und den Ausgang (5) miteinander verbindenden, luftdicht sowohl an den Eingang (4) als auch an den Ausgang (5) angeschlossenen Schlauchkörper (6), innerhalb dessen der Abschnitt (2) des Katheters (3) kontaminationssicher sowie in Längsrichtung des Katheters (3) beweglich lagerbar ist,
- ein in oder an dem Eingang (4) ausgebildetes proximales Fixiermittel (7) zur lokalen Fixierung des Katheters (4) relativ zu dem Eingang (4),
- ein in oder an dem Ausgang (5) ausgebildetes distales Fixiermittel (8) zur lokalen Fixierung des Katheters (3) relativ zu dem Ausgang (5),
- einen an dem Ausgang (5) ausgebildeten Konnektor (9) zur luftdichten sowie Kraft übertragenden Verbindung der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) mit einem komplementären Konnektor (10) einer Schleuse (11),
wobei das proximale Fixiermittel (7) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, zumindest einmalig ausgehend von einem Freigabezustand, in dem es gelöst und infolgedessen der Katheter (3) in dessen Längsrichtung relativ zu dem Eingang (4) bewegbar ist, in einen Fixierzustand, in dem es den Katheter (3) lokal relativ zu dem Eingang (4) fixieren kann, überführt zu werden,
wobei das distale Fixiermittel (8) dazu vorgehsehen und eingerichtet ist, wiederholt zerstörungsfrei zwischen einem Freigabezustand, in dem es gelöst und infolgedessen der Katheter (3) in dessen Längsrichtung relativ zu dem Ausgang (5) bewegbar ist, und einem Fixierzustand, in dem es den Katheter (3) lokal relativ zu dem Ausgang (5) fixieren kann, überführt zu werden,
wobei der Schlauchkörper (6) zerstörungsfrei verformbar ist, sodass der Abstand zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) unter Aufbringung einer Verformung des Schlauchkörpers (6) reduzierbar ist, sodass insbesondere bei Vorliegen des proximalen Fixiermittels (7) in dessen Fixierzustand und bei Vorliegen des distalen Fixiermittels (8) in dessen Freigabezustand der bisher innerhalb des Schlauchkörpers (6) gelagerte Abschnitt (2) des Katheters (3) unter Verformung des Schlauchkörpers (6) und damit einhergehender Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) auf einer Länge durch den Ausgang (5) aus der Kontaminationsschutzvorrichtung herausbewegt werden kann, deren Betrag zumindest im Wesentlichen einem Betrag der Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) entspricht.
Description
- Die vorliegende Anmeldung betrifft eine Kontaminationsschutzvorrichtung gemäß Anspruch 1. Ferner betrifft die vorliegende Anmeldung ein Set gemäß Anspruch 17, das Set umfassend einen Katheter, eine Schleuse sowie eine Kontaminationsschutzvorrichtung.
- Die Kontaminationsschutzvorrichtung ist zur Verwendung in Verbindung mit dem Setzen und Positionieren eines Katheters in einem Gefäß eines Patienten vorgesehen. Die Anwendung bezieht sich demzufolge auf den medizinischen Bereich. Typischerweise ist die Anwendung im Rahmen einer Operation am menschlichen Körper vorgesehen, die bevorzugt in einem sterilen Umfeld, insbesondere einem Operationssaal durchgeführt wird.
- Stand der Technik
- Beim Setzen eines Katheters wird der Katheter so weit in das jeweilige Gefäß des Patienten vor- bzw. eingeschoben, wie dies der behandelnden Person in diesem Moment zweckdienlich erscheint. Die Positionierung eines distalen Endes des Katheters kann mit Hilfsmitteln überprüft und verifiziert werden, beispielsweise mittels bildgebender Verfahren, beispielsweise unter Einsatz von Röntgenstrahlen.
- Nicht selten kommt es dabei vor, dass nach dem Setzen des Katheters und nach der Beendigung einer Operation, in deren Rahmen dieses Setzen stattgefunden hat, der Wunsch aufkommt, die Position des Katheters bzw. insbesondere von dessen distalem Ende zu verändern. Eine solche Änderung ist unproblematisch, soweit für diese Änderung der Katheter lediglich aus dem Gefäß um ein bestimmtes Maß herausgezogen werden muss. Bei der umgekehrten Aufgabenstellung, das heißt einer Nachführung oder einem Nachschieben des Katheters in das Gefäß, besteht das Problem, dass der nachzuschiebende Abschnitt steril sein muss. Mit anderen Worten darf dieser Abschnitt nicht in der Zeit nach dem initialen Setzen des Katheters mit Erregern oder Mikroorganismen kontaminiert worden sein, da dies ein erhebliches Risiko für den Patienten darstellen könnte. Der Katheter wird jedoch in einem proximalen Abschnitt, der sich außerhalb des Körpers des Patienten erstreckt, nach Abschluss der Operation fast unweigerlich kontaminiert und kann daher nicht ohne Weiteres in das jeweilige Gefäß nachträglich nachgeschoben werden. Ggf. ist es in solchen Situationen erforderlich, einen neuen Katheter zu setzen.
- Aufgabe
- Der vorliegenden Anmeldung liegt mithin die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, einen proximalen Abschnitt eines bereits gesetzten Katheters nachträglich in das jeweilige Gefäß des jeweiligen Patienten nachschieben zu können.
- Lösung
- Die zugrunde liegende Aufgabe wird erfindungsgemäß mittels einer Kontaminationsschutzvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der Beschreibung.
- Die Kontaminationsschutzvorrichtung allgemein dient dazu, einen Abschnitt eines Katheters, der sich außerhalb des Körpers eines Patienten befindet, kontaminationssicher einzuhausen, sodass dieser Abschnitt gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in ein jeweiliges Gefäß des Patienten „nachgeschoben“ werden kann, insbesondere um eine Position eines distalen Endes des Katheters im Körper des Patienten zu verändern. In der Anwendung kann sich dies darin äußern, dass ein Katheter zunächst so weit in das Gefäß des Patienten eingeschoben wird, wie es zu diesem Zeitpunkt zweckdienlich erscheint. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Wunsch entstehen, den Katheter ein weiteres Stück in das Gefäß einzuschieben. Dies wäre nicht möglich, wenn der Abschnitt des Katheters, der sich bisher noch außerhalb des Körpers des Patienten befindet, mit Erregern oder sonstigen Mikroorganismen kontaminiert wäre. Daher besteht die Notwendigkeit, zumindest einen Abschnitt des Katheters, gewissermaßen als „Nachschubreserve“, derart kontaminationssicher außerhalb des Körpers des Patienten zu lagern, dass dieser Abschnitt nachträglich, das heißt nach dem initialen Setzen des Katheters, nachgeschoben werden kann.
- Beispielsweise kann ein Rechtsherz-Katheter zunächst in einem ersten Schritt etwa 40 cm über eine Vene in der Leiste des jeweiligen Patienten in Richtung des Herzens eingeschoben und zunächst in seiner Lage fixiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Katheter ein weiteres Stück, beispielsweise auf einer Länge von 10 cm, nachgeschoben werden, um das distale Ende des Katheters an einen (neuen) bestimmungsgemäßen Ort zu bringen. Der in die Vene des Patienten nachgeschobene Abschnitt mit der Länge von 10 cm muss hierfür frei von Kontaminationen sein und daher vor dem Einschieben in die Vene kontaminationssicher gelagert worden sein.
- Die Kontaminationsschutzvorrichtung umfasst einen proximalen Eingang zur Einführung des Katheters in die Kontaminationsschutzvorrichtung hinein. Sie umfasst ferner einen distalen Ausgang, der in einem Abstand von dem Eingang angeordnet ist. Der Ausgang dient dazu, den Katheter aus der Kontaminationsschutzvorrichtung heraus auszuführen. Sowohl der Eingang als auch der Ausgang sind vorzugweise jeweils in Form einteiliger körperlicher Bauteile oder, wenn sie mehrteilig ausgebildet sind, jeweils in Form einer mehrteiligen Baugruppe ausgebildet. Insbesondere könne der Eingang und/oder der Ausgang von Kunststoff-Spritzgussbauteilen gebildet und vorzugsweise jeweils zweiteilig ausgebildet sein.
- Der Eingang und der Ausgang sind in einem Abstand voneinander angeordnet, wobei der Eingang und der Ausgang mittels eines Schlauchkörpers miteinander verbunden sind. Eine unmittelbarer Kontakt des Eingangs mit dem Ausgang besteht vorzugsweise zumindest dann nicht, wenn sich der Schlauchkörper in einem unverformten bzw. ungestauchten Zustand befindet. Der Schlauchkörper ist luftdicht sowohl an den Eingang als auch an den Ausgang angeschlossen. Innerhalb des Schlauchkörpers ist ein Abschnitt des jeweiligen Katheters kontaminationssicher lagerbar bzw. gelagert. Hierbei ist der Katheter nicht fest mit dem Schlauchkörper verbunden, sodass der Katheter in seiner Längsrichtung relativ zu dem Schlauchkörper beweglich ist.
- Um den Katheter in seiner Lage relativ zu dem Eingang festzulegen, umfasst die Kontaminationsschutzvorrichtung ein proximales Fixiermittel, das in oder an dem Eingang ausgebildet ist. Das proximale Fixiermittel ist dazu vorgesehen und eingerichtet, den Katheter lokal an oder in dem Eingang relativ zu letzterem zu fixieren. Hierzu ist das proximale Fixiermittel dazu vorgesehen und eingerichtet, zumindest einmalig ausgehend von einem (ursprünglich vorliegenden) Freigabezustand in einen Fixierzustand überführt zu werden. Der Freigabezustand ist dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel gelöst ist, sodass der Katheter in dessen Längsrichtung relativ zu dem Eingang bewegbar ist. Hingegen ist der Katheter bei Vorliegen des Fixiermittels in dessen Fixierzustand lokal relativ zu dem Eingang fixiert. Mit anderen Worten ist bei Vorliegen des Fixiermittels in seinem Fixierzustand der Katheter nicht länger relativ zu dem Eingang bewegbar. Insbesondere kann der Katheter bei Vorliegen des Fixiermittels in seinem Fixierzustand nicht in Richtung seiner Längsachse durch den Eingang hindurch geschoben werden.
- Analog zu dem proximalen Fixiermittel umfasst die Kontaminationsschutzvorrichtung ferner ein distales Fixiermittel, das in oder an dem Ausgang ausgebildet ist. Das distale Fixiermittel ist dazu vorgesehen und eingerichtet, den Katheter lokal relativ zu dem Ausgang zu fixieren. Mithin ist das distale Fixiermittel analog zu dem proximalen Fixiermittel von einem Freigabezustand in einen Fixierzustand überführbar.
- Betreffend das distale Fixiermittel ist es im Unterschied zu dem proximalen Fixiermittel von Bedeutung, dass die Überführung des distalen Fixiermittels von dem (ursprünglichen) Freigabezustand in den Fixierzustand reversibel sein muss, das heißt das distale Fixiermittel ausgehend von dem Fixierzustand zerstörungsfrei mindestens einmal, vorzugsweise beliebig häufig, wieder zurück in den Freigabezustand und anschließend wieder in den Fixierzustand überführt werden kann. Eine solche Ausgestaltung kann auch für das proximale Fixiermittel vorgesehen sein, ist jedoch nicht zwingend und gegebenenfalls auch nicht vorteilhaft. Stattdessen kann es von Vorteil sein, wenn das proximale Fixiermittel lediglich einmalig von seinem Freigabezustand in seinen Fixierzustand überführbar ist und danach nicht wieder gelöst werden kann. Die Notwendigkeit, das distale Fixiermittel mindestens einmal, vorzugsweise mehrmals, zerstörungsfrei zwischen seinem Freigabezustand und seinem Fixierzustand überführen zu können, ist nachstehend im Zuge der Erläuterung der Funktion der Kontaminationsschutzvorrichtung näher dargelegt.
- Die Kontaminationsschutzvorrichtung umfasst schließlich ferner einen Konnektor, der an dem Ausgang oder als Teil des Ausgangs ausgebildet ist. Der Konnektor dient dazu, die Kontaminationsschutzvorrichtung luftdicht sowie in Kraft übertragender Weise mit einem komplementären Konnektor einer Schleuse zu verbinden. Eine solche Schleuse wird bei dem Setzen eines Katheters in aller Regel verwendet, um Medikamente oder dergleichen zuzuführen. Der Katheter ist typischerweise durch die Schleuse in das Gefäß des Patienten geführt.
- Für die Erfindung ist wesentlich, dass der Schlauchkörper, der den Eingang und den Ausgang miteinander verbindet, zerstörungsfrei verformbar ist. Beispielsweise und vorzugsweise kann der Schlauchkörper von einem, vorzugsweise durchsichtigen, Folienschlauch gebildet sein. Die Verformbarkeit des Schlauchkörpers bewirkt, dass der Abstand zwischen dem Eingang und dem Ausgang reduzierbar ist. Bei einer solchen Reduktion des Abstands verformt sich der Schlauchkörper, wobei er sich beispielsweise in Knicke oder Falten legen kann. Diese Verformbarkeit des Schlauchkörpers ermöglicht in Zusammenwirkung mit den Fixiermitteln die bestimmungsgemäße Funktion der Kontaminationsschutzvorrichtung. Diese ergibt sich wie folgt:
- Für die Nachführung eines Abschnitts des Katheters in das jeweilige Gefäß eines jeweiligen Patienten unter Verwendung der Kontaminationsschutzvorrichtung ist es vorgesehen, dass der Katheter zunächst durch die Kontaminationsschutzvorrichtung geführt wird. Dies kann insbesondere im Zuge eines initialen Setzens des Katheters erfolgen, das unter sterilen Bedingungen stattfindet, insbesondere in einem Operationssaal. Hierzu wird in der Regel zunächst das jeweilige Gefäß des Patienten mittels einer Kanüle punktiert. Gegebenenfalls kann die punktierte Stelle („Einstichstelle“) mittels eines Dilatators anschließend aufgeweitet werden. Sodann wird typischerweise die Schleuse gesetzt, deren distales Ende in das Gefäß eingeführt wird. An einem proximalen Ende der Schleuse weist diese einen Konnektor auf, der dazu vorgesehen und eingerichtet ist, mit dem Konnektor der Kontaminationsschutzvorrichtung verbunden zu werden. Diese Verbindung erfolgt in luftdichter Weise sowie vorzugsweise unter Ausbildung eines Formschlusses. Entsprechend wird die Kontaminationsschutzvorrichtung bestimmungsgemäß mittels ihres Konnektors an die Schleuse angeschlossen. Anschließend kann der Katheter eingeführt werden, wobei der Katheter von dem proximalen Ende der Kontaminationsschutzvorrichtung her, das heißt durch den Eingang, in die Kontaminationsschutzvorrichtung eingeführt, durch den Schlauchkörper hindurch geführt und an dem distalen Ende der Kontaminationsschutzvorrichtung, das heißt dem Ausgang, aus der Kontaminationsschutzvorrichtung heraus ausgeführt wird. Im Zuge der Ausführung des Katheters aus der Kontaminationsschutzvorrichtung heraus wird der Katheter direkt in die angeschlossene Schleuse übergeleitet. Der Katheter wird um ein gewünschtes Maß weiter vorgeschoben und dabei in das punktierte Gefäß des Patienten eingeschoben. Sobald ein distales Ende des Katheters eine bestimmungsgemäße Position erreicht hat, kann der Katheter bis auf Weiteres in seiner dann eingenommen Stellung verbleiben. Das initiale Setzen des Katheters ist damit beendet.
- Sobald der Katheter initial gesetzt ist, kann insbesondere das proximale Fixiermittel ausgehend von seinem Freigabezustand in seinem Fixierzustand überführt werden. Der Katheter ist daraufhin lokal relativ zu dem Eingang fixiert, wobei vorzugsweise der Eingang mittels des Fixiermittels auch luftdicht gegen die Umgebung abgedichtet bzw. verschlossen ist, sobald sich das Fixiermittel in seinem Fixierzustand befindet, wie nachstehend erläutert ist. Ein Abschnitt des Katheters, der sich daraufhin innerhalb des Schlauchkörpers befindet, ist infolge der Einhausung im Schlauchkörper vor Kontamination geschützt.
- Vorzugsweise ist das proximale Fixiermittel derart ausgebildet, dass es nicht wieder von seinem Fixierzustand zurück in seinen Freigabezustand überführt werden kann. Damit ist festgelegt, dass ein Abschnitt des Katheters, der sich proximal des Eingangs erstreckt, nicht zu einem späteren Zeitpunkt in die Kontaminationsschutzvorrichtung (und mithin auch nicht in den Körper des Patienten) eingeschoben werden kann. Der sich proximal des Eingangs befindliche Abschnitt des Katheters bedarf keiner kontaminationssicheren Lagerung.
- Sobald der Katheter initial in den Körper bzw. das jeweilige Gefäß des Patienten eingeschoben wurde, kann (und typischerweise wird) auch das distale Fixiermittel in seinen Fixierzustand überführt. Der Katheter ist sodann sowohl an dem Eingang als auch an dem Ausgang fixiert und mithin relativ zu der Kontaminationsschutzvorrichtung festgelegt.
- Gemäß dem eingangs erläuterten Beispiel kann es zu einem späteren Zeitpunkt vorteilhaft sein, den Katheter weiter in das Gefäß des Patienten einzuschieben. Dies kann nunmehr besonders einfach dadurch erfolgen, dass das distale Fixiermittel ausgehend von seinem Fixierzustand wieder zurück in seinen Freigabezustand überführt wird, sodass sich der Katheter in Richtung seiner Längsachse relativ zu dem Ausgang bewegen kann. Eine solche Bewegung kann dadurch ausgelöst werden, dass der Abstand zwischen dem Eingang und dem Ausgang unter Verformung des Schlauchkörpers reduziert wird. Hierdurch kann der Abschnitt des Katheters, der sich bis dahin kontaminationssicher innerhalb des Schlauchkörpers befunden hat, auf einer Länge durch den Ausgang hindurch aus der Kontaminationsschutzvorrichtung heraus ausgeführt werden, deren Betrag zumindest im Wesentlichen einem Betrag der Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang und dem Ausgang entspricht. Der Katheter wird dementsprechend um dieses Maß weiter in das Gefäß des Patienten eingeschoben.
- Beispielsweise kann nach der Überführung des distalen Fixiermittels in dessen Freigabezustand der Eingang um 10 cm in Richtung auf den Ausgang zu bewegt werden, wobei sich der verformbare Schlauchkörper beispielsweise in Falten gelegt. Die Bewegung des Eingangs um die genannten 10 cm auf den Ausgang zu, führen dazu, dass der Katheter, der weiterhin an dem Eingang lokal fixiert ist, um dieses Maß an dem gegenüberliegenden Ausgang aus der Kontaminationsschutzvorrichtung heraus ausgeführt wird. Im Ergebnis wird mithin wunschgemäß der Katheter insgesamt um dieses Maß, nämlich 10 cm, weiter in das Gefäß des Patienten eingeschoben.
- Nach dem „Nachschieben“ des Katheters kann (und typischerweise wird) das distale Fixiermittel wieder in seinen Fixierzustand überführt, sodass der Katheter wieder lokal relativ zu dem Ausgang fixiert ist. Eine Wiederholung dieses Vorgangs, das heißt ein weiteres Nachschieben des Katheters, ist ohne Weiteres möglich, wenn das distale Fixiermittel in vorteilhafter Weise mehrmals zerstörungsfrei zwischen seinem Freigabezustand und seinem Fixierzustand überführbar ausgebildet ist. Das Nachschieben des Katheters ist zumindest so weit möglich, bis die initial vorhandene Nachschubreserve des Katheters, die zumindest im Wesentlichen dem ursprünglichen Abstand zwischen dem Eingang und dem Ausgang entspricht, vollständig aufgebraucht ist. Wenn dies der Fall ist, ist der Schlauchkörper maximal gestaucht, wobei der Eingang fast oder tatsächlich in direkten Kontakt mit dem Ausgang tritt.
- Die erfindungsgemäße Kontaminationsschutzvorrichtung hat viele Vorteile. Insbesondere ermöglicht sie ein besonders einfaches Nachführen bzw. Nachschieben eines Abschnitts des jeweiligen Katheters in das jeweilige Gefäß des jeweiligen Patienten. Hierbei ist es lediglich erforderlich, das distale Fixiermittel zu lösen und dadurch den Katheter relativ zu dem Ausgang freizugeben. Das Nachschieben des Katheters kann besonders einfach mittels händischen Greifens des Eingangs erfolgen, der infolge seiner weiterhin bestehenden Verbindung mit dem Katheter als Mittel genutzt werden kann, um den Katheter weiter einzuschieben. Die Handhabung ist mithin besonders einfach und ohne besondere Einweisung oder Übung der jeweiligen die Kontaminationsschutzvorrichtung nutzenden Person möglich.
- In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Kontaminationsschutzvorrichtung ist der Konnektor nach Art eines Bajonettverbinders ausgebildet. Auf diese Weise kann der Konnektor besonders einfach und intuitiv mit dem jeweiligen komplementären Konnektor der jeweiligen Schleuse verbunden werden. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn der Konnektor derart ausgebildet ist, dass er wahlweise in zwei einander entgegengesetzte Drehrichtungen mit dem jeweils komplementären Konnektor der Schleuse formschlüssig verbunden werden kann. Beispielsweise ist es denkbar, dass der Konnektor hierzu eine T-förmige Ausnehmung aufweist, die mit einem komplementären Zapfen des Konnektors der jeweiligen Schleuse formschlüssig zusammenwirken kann. Eine entsprechende Ausgestaltung ist auch dem untenstehenden Ausführungsbeispiel entnehmbar.
- Von besonderem Vorteil ist eine solche Ausgestaltung der Kontaminationsschutzvorrichtung, bei der das proximale Fixiermittel bei Vorliegen in seinem Fixierzustand den Eingang luftdicht verschließt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keine Erreger oder sonstige Mikroorganismen durch den Eingang hindurch in den Schlauchkörper eintreten können, sobald das proximale Fixiermittel in seinem Fixierzustand vorliegt. Das Fixiermittel weist bei dieser Ausgestaltung entsprechend eine Doppelfunktion auf, nämlich zum einen zur lokalen Fixierung des Katheters und zum anderen zur Abdichtung der Kontaminationsschutzvorrichtung gegen die Umgebung. Eine solche Ausgestaltung des proximalen Fixiermittels ist besonders einfach möglich, wenn es in vorteilhafter Ausgestaltung eine nachstehend beschriebene Hülse aufweist. Wenn das proximale Fixiermittel in vorteilhafter Weise lediglich einmalig in seinen Fixierzustand überführt werden kann, ist daraufhin auch sichergestellt, dass der Eingang infolge dieser Überführung dauerhaft luftdicht gegen die Umgebung verschlossen ist.
- Analog kann eine Ausgestaltung der Kontaminationsschutzvorrichtung besonders vorteilhaft sein, bei der das distale Fixiermittel einen luftdichten Verschluss des Ausgangs bewirken kann, sodass der Eintritt von Erregern oder sonstige Mikroorganismen durch den Ausgang hindurch in den Schlauchkörper unterbunden ist. Eine solche Ausgestaltung des distalen Fixiermittels ist besonders einfach möglich, wenn es in vorteilhafter Ausgestaltung eine nachstehend beschriebene Hülse aufweist. Wenn zum Nachschieben des Katheters das distale Fixiermittel ausgehend von seinem Fixierzustand wieder in seinen Freigabezustand überführt wird, wird auch der luftdichte Abschluss des Schlauchkörpers an dem distalen Ende der Kontaminationsschutzvorrichtung zumindest temporär aufgehoben. Dies ist jedoch unkritisch, da die Kontaminationsschutzvorrichtung an ihrem distalen Ende mittels des Konnektors luftdicht an den Konnektor der Schleuse angeschlossen ist. Ein Eintritt von Erregern oder sonstigen Mikroorganismen aus der Umgebung durch den Ausgang hindurch in den Schlauchkörper ist daher nicht zu befürchten.
- Besonders von Vorteil ist eine solche Ausgestaltung, bei der sowohl das proximale Fixiermittel als auch das distale Fixiermittel dazu vorgesehen und eingerichtet sind, bei Vorliegen in ihrem jeweiligen Fixierzustand den Eingang bzw. den Ausgang luftdicht zu verschließen.
- Weiterhin kann eine solche Ausgestaltung der Kontaminationsschutzvorrichtung besonders vorteilhaft sein, bei der das proximale Fixiermittel und/oder das distale Fixiermittel eine von elastisch verformbarem Material gebildete Hülse aufweisen. Diese Hülse ist vorzugsweise zylindrisch geformt. In besonders bevorzugter Weise kann das jeweilige Fixiermittel allein von der Hülse gebildet sein. Die Hülse ist dazu vorgesehen und eingerichtet, einen Klemmabschnitt des Katheters radial umlaufend einzufassen, wobei eine Längsachse der Hülse mit einer Längsachse des Eingangs bzw. des Ausgangs übereinstimmt. Sofern die Hülse in einem unverformten Zustand vorliegt, ist ihr Durchmesser von solchem Betrag, dass der Katheter frei in Richtung seiner Längsachse (und mithin in längsachsparallele Richtung der Hülse) relativ zu der Hülse bewegbar ist. Die Hülse ist dazu vorgesehen und eingerichtet, zur Überführung des Fixiermittels in seinen Fixierzustand bei Aufbringen einer komprimierenden Kraft auf die Hülse in Richtung ihrer Längsachse gestaucht bzw. gequetscht zu werden. Dies bewirkt, dass das Material der Hülse bezogen auf ihre Längsachse radial nach innen verdrängt wird und dabei den Katheter in dessen Klemmabschnitt einklemmt. Mit anderen Worten wird die Hülse zur Überführung des Fixiermittels in seinen Fixierzustand derart überdrückt, dass ihr effektiver Durchmesser reduziert wird und sie hierdurch in klemmenden Kontakt mit dem Klemmabschnitt des Katheters tritt. Hierbei wird ein Reibschluss zwischen der Hülse und den Katheter ausgebildet. Letzterer ist nunmehr relativ zu der Hülse und mithin relativ zu dem Eingang bzw. Ausgang wunschgemäß fixiert. Mit Blick auf das distale Fixiermittel kann infolge der Wegnahme der komprimierenden Kraft auf die Hülse letztere sich wieder elastisch zurück in ihre ursprüngliche Form verformen, sodass der Klemmabschnitt des Katheters wieder frei ist und folglich die lokale Fixierung des Katheters relativ zu dem Ausgang aufgehoben ist.
- In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist das die Hülse derart ausgebildet, dass sie bei Vorliegen unter Einfluss der komprimierenden Kraft und dem daraufhin vorliegenden gestauchten bzw. gequetschten Zustand (das heißt bei Vorliegen des jeweiligen Fixiermittels in seinem Fixierzustand) den jeweiligen Durchgang, durch den der Katheter hindurch den Eingang bzw. den Ausgang durchquert, luftdicht verschließt. Dies wird dadurch erreicht, dass das Material der Hülse infolge ihrer Stauchung radial nach innen ausweicht und dabei den freien Querschnitt, den die Hülse bei Vorliegen in einem unverformten Zustand aufweist, vollständig versperrt bzw. „zudrückt“. Auf diese Weise kann der vorteilhafte luftdichte Abschluss gegen die Umgebung unter Verwendung einer solchen Hülse besonders einfach erreicht werden.
- Entsprechend ist eine solche Ausgestaltung der Kontaminationsschutzvorrichtung besonders von Vorteil, bei der sowohl das proximale Fixiermittel als auch das distale Fixiermittel jeweils eine Hülse gemäß vorstehender Beschreibung aufweisen, wobei die Hülsen jeweils derart ausgebildet sind, dass sie bei Vorliegen des jeweiligen Fixiermittels in dessen Fixierzustand den Eingang bzw. den Ausgang luftdicht verschließen.
- Weiterhin kann eine solche Ausgestaltung der Kontaminationsschutzvorrichtung besonders vorteilhaft sein, bei der der Eingang und/oder der Ausgang jeweils zweiteilig ausgebildet ist bzw. sind. Die beiden Teile sind in kraftübertragender Weise miteinander verbunden, wobei sie in längsachsparallele Richtung des Eingangs bzw. des Ausgangs relativ zueinander bewegbar sind. Beispielsweise und vorzugsweise ist es denkbar, dass die beiden Teile mit miteinander kämmenden Gewindeabschnitten versehen sind, sodass sie infolge eines manuellen Aufbringens eines Drehmoments auf mindestens eines der beiden Teile relativ zueinander bewegbar sind.
- Die zweiteilige Ausgestaltung des Eingangs und/oder des Ausgangs ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das jeweilig zugeordnete Fixiermittel die vorstehend beschriebene Hülse aufweist oder von dieser gebildet ist. Wenn diese Kombination vorliegt, ist die Kontaminationsschutzvorrichtung ferner dann besonders von Vorteil, wenn die Hülse derart in oder an dem Eingang bzw. in oder an dem Ausgang angeordnet ist, dass sie infolge einer längsachsparallelen Bewegung der beiden Teile des Eingangs bzw. des Ausgangs relativ zueinander, insbesondere aufeinander zu, zwischen korrespondierenden Anschlagflächen der beiden Teile in Richtung ihrer Längsachse stauchbar bzw. quetschbar ist. Bei dieser Ausgestaltung kann das jeweilige Fixiermittel besonders einfach von seinem Freigabezustand in seinen Fixierzustand überführt werden, indem die beiden Teile relativ zueinander bewegt werden, insbesondere aufeinander zu bewegt werden. Hierbei wird die Hülse zwischen den genannten Anschlagflächen gestaucht bzw. gequetscht und dadurch in der vorstehend beschriebenen Weise verformt, sodass das Material der Hülse radial nach innen verdrängt wird und dadurch den Klemmabschnitt des Katheters bestimmungsgemäß einklemmt und ggf. luftdicht verschließt.
- Zumindest im Falle zumindest des distalen Fixiermittels können bei dieser Ausgestaltung besonders einfach die beiden Teile des Ausgangs wieder in entgegengesetzte Richtung relativ zueinander bewegt werden, insbesondere voneinander weg, sodass die Stauchung bzw. Quetschungen der Hülse aufgehoben wird, letztere sich dadurch elastisch zurückverformt und schließlich den Klemmabschnitt des Katheters wieder zur Bewegung freigibt. Wie vorstehend bereits dargelegt, ist es für die Umsetzung dieser Kombination besonders vorteilhaft, wenn die beiden Teile des Eingangs bzw. des Ausgangs mit miteinander kämmenden Gewindeabschnitten versehen sind. Hierdurch kann die Bewegung der jeweiligen beiden Teile relativ zueinander besonders einfach mittels händischen Aufbringens eines Drehmoments auf mindestens eines der beiden Teile bewirkt werden.
- In einer weiterhin vorteilhaften Ausgestaltung der Kontaminationsschutzvorrichtung ist der Schlauchkörper derart langgestreckt ausgebildet, dass ein maximaler Abstand zwischen dem Eingang und dem Ausgang mindestens 10 cm, vorzugsweise mindestens 15 cm, beträgt. Leiter vorzugsweise kann der Abstand mindestens 20 cm betragen. Der maximale Abstand ist maßgeblich dafür, um welches Maß der Katheter nachträglich maximal nachschiebbar ist.
- Ebenfalls kann es besonders vorteilhaft sein, wenn der Schlauchkörper derart langgestreckt ausgebildet ist, dass ein maximaler Abstand zwischen dem Eingang und dem Ausgang höchstens 60 cm, vorzugsweise höchstens 50 cm, beträgt. Diese Ausgestaltung bleibt die Kontaminationsschutzvorrichtung insgesamt gut handhabbar.
- Weiterhin kann eine solche Ausgestaltung der Kontaminationsschutzvorrichtung besonders vorteilhaft sein, bei der ein proximaler Endabschnitt des Schlauchkörpers zur Herstellung des luftdichten Anschlusses an den Eingang über einen an dem Eingang ausgebildeten Zapfen gezogen ist. Vorzugsweise ist der Endabschnitt des Schlauchkörpers mittels eines Klemmrings gegen eine äußere Mantelfläche des Zapfens geklemmt. Eine derartige Verbindung zwischen dem Schlauchkörper und dem Eingang ist besonders einfach herstellbar, wobei mittels einer Klemmung besonders einfach ein luftdichter sowie Kraft übertragender Anschluss hergestellt werden kann.
- Analog hierzu jedoch grundsätzlich auch unabhängig davon kann es ebenfalls vorteilhaft sein, wenn ein distaler Endabschnitt des Schlauchkörpers zur Herstellung des luftdichten Anschlusses an den Ausgang über einen an dem Ausgang ausgebildeten Zapfen gezogen ist. Hierbei ist es ebenfalls zu bevorzugen, wenn der Endabschnitt des Schlauchkörpers mittels eines Klemmrings gegen eine äußere Mantelfläche des Zapfens geklemmt ist. Die sich ergebenden Vorteile sind vorstehend bereits dargelegt.
- Die erfindungsgemäße Aufgabe wird ferner mittels eines Sets mit den Merkmalen des Anspruchs 17 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den zugehörigen Unteransprüchen sowie der Beschreibung.
- Das Set umfasst zumindest einen Katheter, eine Schleuse und eine Kontaminationsschutzvorrichtung. Die Kontaminationsschutzvorrichtung ist dabei gemäß Anspruch 1 oder einer der als bevorzugt beschriebenen Ausgestaltungen gemäß den Unteransprüchen oder der Beschreibung ausgebildet. Der Konnektor der Kontaminationsschutzvorrichtung ist dazu vorgesehen und eingerichtet, mit einem komplementären Konnektor der Schleuse derart zusammenzuwirken, dass die Kontaminationsschutzvorrichtung luftdicht sowie in Kraft übertragender Weise an die Schleuse angeschlossen ist. Mit anderen Worten sind die beiden Konnektoren (der Kontaminationsschutzvorrichtung einerseits und der Schleuse andererseits) zumindest bei Vorliegen des Sets in einem Nutzungszustand bestimmungsgemäß miteinander verbunden.
- Die Kontaminationsschutzvorrichtung ist dazu vorgesehen und eingerichtet, dass der Katheter von dem proximalen Eingang her in die Kontaminationsschutzvorrichtung einführbar, durch den Schlauchkörper hin durchführbar, durch den distalen Ausgang aus der Kontaminationsschutzvorrichtung ausführbar und dadurch - bei Vorliegen der Kontaminationsschutzvorrichtung in einem mittels ihres Konnektors an den Konnektor der Schleuse angeschlossenen Zustand, das heißt bei Vorliegen des Sets in einem Nutzungszustand - unmittelbar von der Kontaminationsschutzvorrichtung in die Schleuse einführbar ist. Der Katheter ist im Übrigen durch die Schleuse hindurch in ein jeweiliges Gefäß des jeweiligen Patienten einführbar oder eingeführt.
- Ein Abschnitt des Katheters ist kontaminationssicher innerhalb des Schlauchkörpers lagerbar oder gelagert. Hierbei ist der Katheter von dem Schlauchkörper eingehaust bzw. eingefasst, sodass insbesondere unerwünschte Erreger und sonstige Mikroorganismen nicht von außen in die Kontaminationsschutzvorrichtung eintreten und dadurch in Kontakt mit diesem Abschnitt des Katheters treten können.
- Mittels des proximalen Fixiermittels ist der Katheter relativ zu dem Eingang fixierbar oder fixiert, wenn das proximale Fixiermittel in seinen Fixierzustand überführt wird bzw. in letzterem vorliegt. Auf diese Weise ist eine Bewegung des Katheters lokal relativ zu dem Eingang unterbindbar bzw. unterbunden. Wie vorstehend im Zusammenhang mit dem proximalen Fixiermittel bereits dargelegt, kann es dabei besonders vorteilhaft sein, wenn das proximale Fixiermittel lediglich einmalig von seinem Freigabezustand in seinen Fixierzustand überführt werden kann. Diese Einmaligkeit manifestiert sich darin, dass eine zerstörungsfreie Überführung des proximalen Fixiermittels von seinen Fixierzustand zurück in seinem Freigabezustand nicht möglich ist. Auf diese Weise kann insbesondere ein unbeabsichtigtes Nachführen eines proximalen Abschnitts des Katheters in die Kontaminationsschutzvorrichtung hinein verhindert werden, infolge derer ein unerwünschter Eintrag beispielsweise von Erregern in die Kontaminationsschutzvorrichtung stattfinden könnte.
- Ferner ist der Katheter mittels des distalen Fixiermittels bedarfsweise lokal relativ zu dem Ausgang fixierbar oder fixiert und wieder freigebbar oder freigegeben. Entsprechend der vorstehenden Erläuterung ist es dabei von Bedeutung, dass das distale Fixiermittel zerstörungsfrei wiederholt zwischen seinem Freigabezustand und seinem Fixierzustand überführt werden kann. Auf diese Weise kann eine Relativbewegung des Katheters bezogen auf den Ausgang jederzeit ermöglicht werden, sodass der kontaminationssicher innerhalb des Schlauchkörpers gelagerte Abschnitt des Katheters auf einer gewünschten Länge aus der Kontaminationsschutzvorrichtung in die Schleuse nachgeführt werden kann, wodurch der Katheter insgesamt auf dieser Länge in das Gefäß des Patienten nachgeführt werden kann.
- Um dies zu erreichen, ist überdies der Schlauchkörper zerstörungsfrei verformbar, sodass der Abstand zwischen dem Eingang und dem Ausgang unter Aufbringung einer Verformung des Schlauchkörpers reduzierbar ist. Auf diese Weise kann mittels des beschriebenen Mechanismus der Abstand zwischen dem Eingang und dem Ausgang flexibel geändert werden, sodass der in dem Schlauchkörper gelagerte Abschnitt des Katheters bei Vorliegen des distalen Fixiermittels in seinem Freigabezustand auf einer Länge aus dem Schlauchkörper (und mithin aus der Kontaminationsschutzvorrichtung) heraus ausführbar ist. Ein Betrag der Länge, um die der Katheter aus der Kontaminationsschutzvorrichtung ausgeführt wird, entspricht dabei zumindest im Wesentlichen einem Betrag der Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang und dem Ausgang. Der Katheter wird dabei wunschgemäß durch die Schleuse weiter in das Gefäß des Patienten eingeführt. Hierdurch kann besonders einfach eine Korrektur einer Position des distalen Endes des Katheters im Körper des Patienten vorgenommen werden, ohne dass es dabei zu einem Eintrag von Erregern oder Bakterien über den Katheter in das Gefäß des Patienten kommt.
- Die sich durch das Set ergebenden Vorteile sind vorstehend bereits im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Kontaminationsschutzvorrichtung beschrieben.
- In bevorzugter Ausgestaltung umfasst das Set ferner eine Kanüle, mittels der das jeweilige Gefäß des jeweiligen Patienten punktiert werden kann. Ferner kann es von Vorteil sein, wenn das Set zudem einen Dilatator umfasst, mittels dessen die Einstichstelle aufgeweitet werden kann, insbesondere vor dem Setzen der Schleuse.
- Die Anwendung des Sets kann beispielsweise derart ablaufen, dass zunächst mittels der Kanüle das jeweilige Gefäß des Patienten punktiert wird. Sodann wird ein Draht durch die Kanüle geführt und in der Einstichstelle platziert. Die Kanüle kann entfernt werden. Bedarfsweise kann sodann der Dilatator über den Draht zu der Einstichstelle bewegt und mittels des Dilatators die Einstichstelle aufgeweitet werden. Der Dilatator wird anschließend entfernt. Sodann kann die Schleuse über den Draht in das Gefäß eingeführt werden, wobei ein distaler Endabschnitt der Schleuse in das Gefäß eindringt und die Schleuse im Übrigen größtenteils außerhalb des Gefäßes bzw. außerhalb des Körpers des Patienten verbleibt. Der Draht kann sodann entfernt werden. Anschließend wird die Kontaminationsschutzvorrichtung mit ihrem Konnektor an den Konnektor der Schleuse angeschlossen, wobei der Konnektor der Schleuse an einem proximalen Ende der Schleuse angeordnet ist. Schließlich wird der Katheter durch die Kontaminationsschutzvorrichtung hindurch in die Schleuse und durch die Schleuse hindurch in das Gefäß des Patienten eingeführt. Sobald das distale Ende des Katheters seinen Bestimmungsort erreicht hat, werden die beiden Fixiermittel der Kontaminationsschutzvorrichtung und ihren Fixierzustand überführt und dadurch der Katheter relativ zu dem Eingang und dem Ausgang der Kontaminationsschutzvorrichtung fixiert, sodass eine weitere Bewegung des Katheters unterbunden ist. Ferner wird hierdurch, nämlich durch die Überführung der Fixiermittel in deren Fixierzustände, in bevorzugter Weise die Kontaminationsschutzvorrichtung auch luftdicht gegen die Umgebung verschlossen.
- Dieser beispielhafte Ablauf erfolgt im Operationssaal unter sterilen Bedingungen. Wenn der Patient in diesem Zustand aus dem Operationssaal heraus bewegt wird, kommt es unweigerlich zur Kontamination eines proximalen Abschnitts des Katheters, der sich proximal des Eingangs (und mithin außerhalb) der Kontaminationsschutzvorrichtung erstreckt, in dem er proximal aus dieser herausragt. Aufgrund der lokalen Fixierung des Katheters relativ zu dem Eingang mittels des proximalen Fixiermittels ist ein weiteres Einführen dieses nun potentiell kontaminierten proximalen Abschnitts des Katheters in die Kontaminationsschutzvorrichtung (und mithin in den Körper des Patienten) unterbunden. Der Abschnitt jedoch, der sich innerhalb der Kontaminationsschutzvorrichtung bzw. innerhalb des Schlauchkörpers befindet, ist kontaminationssicher gelagert und kann in der vorstehend beschriebenen Weise nachträglich in das Gefäß des Patienten eingeführt werden. Eine Position des distalen Endes des Katheters im Körper des Patienten kann daher nachträglich besonders einfach geändert werden.
- Ausführungsbeispiele
- Die Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels, das in den Figuren dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigt:
-
1 : Eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Kontaminationsschutzvorrichtung, -
2 : Ein Längsschnitt A-A durch die Kontaminationsschutzvorrichtung gemäß1 , -
3 : Ansicht eines Sets, umfassend die Kontaminationsschutzvorrichtung gemäß1 sowie eine Kanüle und eine Schleuse. - Ein Ausführungsbeispiel, das in den
1 und2 gezeigt ist, umfasst eine Kontaminationsschutzvorrichtung 1, die dazu eingerichtet ist, einen Abschnitt 2 eines in den Figuren nicht dargestellten Katheters 3 kontaminationssicher aufzunehmen bzw. zu lagern. Die Kontaminationsschutzvorrichtung 1 umfasst einen Eingang 4, einen Ausgang 5 und einen Schlauchkörper 6. Der Eingang 4 ist dazu vorgesehen und eingerichtet, dass der Katheter 3 durch den Eingang 4 hindurch in die Kontaminationsschutzvorrichtung 1 einführbar ist. - In dem gezeigten Beispiel ist der Eingang 4 zweiteilig ausgebildet, wobei ein erstes Teil 20 und ein zweites Teil 21 des Eingangs 4 mittels miteinander korrespondierender sowie miteinander kämmender Gewindeabschnitte miteinander verbunden sind. Die Gewindeabschnitte sind koaxial zu einer Längsachse 14 des Eingangs 4 orientiert, sodass die beiden Teile 20, 21 mittels einer Verdrehung relativ zueinander um die Längsachse 14 entlang letzterer aufeinander zu oder voneinander weg bewegt werden können (je nach Drehrichtung der Verdrehung der beiden Teile 20, 21). Die beiden Teile 20, 21 des Eingangs 4 sind hier jeweils von Spritzgussbauteilen gebildet und bestehen aus Kunststoff.
- Der Schlauchkörper 6 ist an den Eingang 4 angeschlossen und luftdicht mit diesem verbunden. Hierzu ist ein proximaler Endabschnitt 24 des Schlauchkörpers 6 über einen Zapfen 26 des Eingangs 4 gezogen und dort mittels eines Klemmrings 28 geklemmt gehalten. Der Endabschnitt 24 des Schlauchkörpers 6 liegt dabei auf einer äußeren Mantelfläche des Zapfens 26 auf und wird mittels des Klemmrings 28 gegen diese Mantelfläche gespannt. Hierdurch ergibt sich die beschriebene luftdichte Verbindung des Schlauchkörpers 6 mit dem Eingang 4.
- Der Schlauchkörper 6 weist in dem gezeigten Beispiel eine Länge von 45 cm auf. An dem dem Eingang 4 gegenüberliegenden Ende ist der Schlauchkörper 6 an den Ausgang 5 angeschlossen. Analog zu dem Anschluss an den Eingang 4 ist hierzu ein distaler Endabschnitt 25 des Schlauchkörpers 6 über einen Zapfen 27 des Ausgangs 5 eingezogen und mittels eines Klemmrings 28 gegen eine äußere Mantelfläche des Zapfens 27 geklemmt.
- Der Schlauchkörper 6 ist in dem gezeigten Beispiel von einem durchsichtigen Folienschlauch bildet, die flexibel bzw. elastisch verformt werden kann. Auf diese Weise sind der Eingang 4 und der Ausgang 5 über den Schlauchkörper 6 zwar miteinander verbunden. Diese Verbindung besteht jedoch nicht in Form einer in sich steifen Konstruktion. Stattdessen ist der Schlauchkörper 6 biegeschlaff ausgebildet, sodass der Eingang 4 und der Ausgang 5 zumindest im Wesentlichen frei so weit relativ zueinander bewegbar sind, wie der Schlauchkörper 6 es mit seiner Länge erlaubt. Hierbei kann es vorteilhaft sein, wenn der Schlauchkörper 6 eine gewisse Eigensteifigkeit aufweist, die beispielsweise durch eine geeignete Materialwahl herbeigeführt sein kann. Diese Ausgestaltung erlaubt zwar eine ungehinderte Bewegung des Eingangs 4 relativ zu dem Ausgang 5, insbesondere eine Annäherung des Eingangs 4 an den Ausgang 5, verhindert jedoch ein unbeabsichtigtes freies „Baumeln“ des Eingangs 4 relativ zu dem Ausgang 5. Letzteres könnte ansonsten vorliegen, wenn die Kontaminationsschutzvorrichtung 1 in bestimmungsgemäßer Weise mit einer korrespondierenden, in
3 veranschaulichten Schleuse 11 verbunden ist, wobei der Ausgang 5 mittels eines nachstehend näher beschriebenen Konnektors 9 an einem komplementären Konnektor 10 der Schleuse 11 festgelegt ist und der Eingang 4 lediglich über den Schlauchkörper 6 mit dem Ausgang 5 verbunden ist. Der Schlauchkörper 6 ist hier und vorzugsweise derart ausgebildet, dass er sich in Falten legen kann, wenn der Abstand zwischen dem Eingang 4 und dem Ausgang 5 reduziert wird. - Der Ausgang 5 ist vergleichbar zu dem Eingang 4 in dem gezeigten Beispiel zweiteilig ausgebildet, wobei ebenfalls vergleichbar zu dem Eingang 4 die beiden Teile 20', 21' des Ausgangs 5 mittels komplementärer Gewindeabschnitte miteinander verbunden sind. Auf diese Weise können die beiden Teile 20', 21' des Ausgangs 5 mittels einer Verdrehung der beiden Teile 20', 21' relativ zueinander bewegt werden, wobei insbesondere die beiden Teile 20', 21' infolge einer solchen Verdrehung entlang einer Längsachse 15 des Ausgangs 5 aufeinander zu oder bei entgegengesetzter Verdrehung voneinander weg bewegt werden können. Entsprechend sind die Gewindeabschnitte der beiden Teile 20', 21' koaxial zu der Längsachse 15 des Ausgangs 5 orientiert.
- Im Unterschied zu dem Eingang 4 ist an dem ersten Teil 20' des Ausgangs 5 ein Konnektor 9 der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 ausgebildet, der dazu vorgesehen und eingerichtet ist, mit einem komplementären Konnektor 10 einer Schleuse 11 zusammenzuwirken. Dieses Zusammenwirken besteht darin, dass die Konnektoren 9, 10 der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 und der Schleuse 11 einen Kraft übertragenden sowie luftdichten Anschluss bereitstellen, mittels dessen die Kontaminationsschutzvorrichtung 1 an die Schleuse 11 angeschlossen werden kann. Mithin ist insbesondere ein Eintritt von Erregern oder sonstigen Mikroorganismen an der Verbindungsstelle der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 und der Schleuse 11 unterbunden.
- In bevorzugter Weise kann der erste Teil 20', an dem der Konnektor 9 ausgebildet ist, verliersicher an dem zweiten Teil 21' angebracht sein, sodass für den Fall einer Fehlbedienung, bei der die beiden Teile 20', 21' so weit relativ zueinander verdreht werden, dass die Gewindeabschnitte ihren Eingriff miteinander verlieren, die beiden Teile 20', 21' trotzdem miteinander verbunden bleiben. In dem gezeigten Beispiel ist die Verliersicherung mittels eines Clips 30 bewerkstelligt, der an dem zweiten Teil 21' angebracht wird und an einem korrespondierenden Endanschlag 23 des ersten Teils 20' anschlagen kann.
- Hier und vorzugsweise ist der Konnektor 9 nach Art eines Bajonettverschlusses ausgebildet, wobei er hierzu eine T-förmige Ausnehmung 16 aufweist, die zum formschlüssigen Eingriff mit einem in den Figuren nicht dargestellten korrespondierenden Zapfen des Konnektors 10 der Schleuse 11 vorgesehen ist. Für die Herstellung der Verbindung der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 mit der Schleuse 11 wird entsprechend zunächst der Konnektor 9 derart über den Konnektor 10 der Schleuse 11 geschoben, dass der Zapfen des Konnektors 10 der Schleuse 11 entlang des ersten Abschnitts der Ausnehmung 16 (vertikaler Abschnitt des Ts) wandert, bis er schließlich an dessen Ende anstößt. Sodann kann der Konnektor 9 der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 um die Längsachse 15 des Ausgangs 5 gedreht werden, sodass der Zapfen des Konnektors 10 der Schleuse 11 entlang des horizontalen Abschnitts der Ausnehmung 16 (entlang des horizontalen Abschnitts des Ts) wandert. Hierdurch wird die gewünschte formschlüssige Verbindung der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 und der Schleuse 11 in Richtung parallel zu der Längsachse 15 des Ausgangs 5 hergestellt, sodass ein Abziehen der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 von der Schleuse 11 unterbunden ist.
- Hier und vorzugsweise ist die T-förmige Ausnehmung 16 des Konnektors 9 an den einander gegenüberliegenden Enden des horizontalen Abschnitts der Ausnehmung 16 mit Raststellen ausgestattet, in denen der Zapfen des Konnektors 10 der Schleuse 11 spürbar einrastet. Hierdurch wird zum einen dem Benutzer der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 ein haptisches Feedback bereitgestellt, anhand dessen er die Herstellung der Verbindung erkennen kann. Zum anderen wird verhindert, dass die hergestellte Verbindung in unbeabsichtigter Weise wieder aufgelöst wird. Hierzu bedarf es zunächst der Überwindung eines Rastdrehmoments, um die Einrastung des Zapfens in der jeweiligen Raststelle aufzulösen.
- Wenn die Kontaminationsschutzvorrichtung 1 in Benutzung genommen wird, wird zunächst ein in
3 dargestellter Katheter 3 durch den Eingang 4 hindurch in die Kontaminationsschutzvorrichtung 1 und mithin in den Schlauchkörper 6 eingeführt und analog auf der gegenüberliegenden Seite durch den Ausgang 5 hindurch ausgeführt. Dies erfolgt in aller Regel unter sterilen Bedingungen innerhalb eines Operationssaals. Um einen Abschnitt 2 des Katheters 3, der sich sodann innerhalb des Schlauchkörpers 6 erstreckt, dauerhaft kontaminationssicher zu lagern, das heißt auch in einer Umgebung außerhalb des Operationssaals, wird bestimmungsgemäß ein proximales Fixiermittel 7 des Eingangs 4 ausgehend von seinem Freigabezustand in seine Fixierzustand überführt. Dies führt dazu, dass der Katheter 3 nicht länger frei relativ zu dem Eingang 4 bewegbar ist, sondern im Gegenteil lokal relativ zu dem Eingang 4 fixiert wird. Mit anderen Worten ist nach der Überführung des proximalen Fixiermittels 7 in dessen Fixierzustand eine Bewegung des Katheters 3 entlang dessen Längsachse relativ zu dem Eingang 4 unterbunden. Ein Nachschieben eines proximalen Abschnitts des Katheters 3, der sich proximal außerhalb der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 erstreckt, in die Kontaminationsschutzvorrichtung 1 hinein ist damit unterbunden. - Das proximale Fixiermittel 7 hat hier und vorzugsweise ferner die Funktion, den Eingang 4 luftdicht zu verschließen, sodass Erreger oder sonstige Mikroorganismen nicht durch den Eingang 4 hindurch in den Schlauchkörper 6 eintreten können. Eine solche Ausgestaltung kann besonders gut erreicht werden, wenn das proximale Fixiermittel 7 über eine Hülse 12 aufweist. Dies wird nachstehend gesondert erläutert.
- Sofern die Kontaminationsschutzvorrichtung 1 bestimmungsgemäß mittels des Konnektors 9 luftdicht an den komplementären Konnektor 10 der Schleuse 11 angeschlossen ist, ist die Überführung eines distalen Fixiermittels 8 des Ausgangs 5 in dessen Fixierzustand nicht unbedingt erforderlich. Allerdings ist es für die Festlegung eines distalen Endes des Katheters 3 betreffend dessen Position in dem jeweiligen Gefäß des Patienten von wesentlicher Bedeutung, dass das distale Fixiermittel 8 des Ausgangs 5 ebenfalls in seinen Fixierzustand überführt wird, nachdem der Katheter 3 wunschgemäß gesetzt ist, das heißt dessen distales Ende sich in einer wunschgemäßen Stelle innerhalb des Gefäßes des Patienten befindet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass eine Bewegung des Katheters 3 innerhalb des Gefäßes des Patienten nicht oder zumindest nicht in wesentlichem Umfang stattfinden kann. Stattdessen ist der Katheter 3 mittels der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 bzw. insbesondere den beiden Fixiermittel 7, 8 über die Schleuse 11 relativ zu dem Gefäß des Patienten arretiert.
- Wie sich besonders gut anhand der Darstellung gemäß
2 ergibt, sind in dem gezeigten Beispiel in vorteilhafter Weise die beiden Fixiermittel 7, 8 des Eingangs 4 und des Ausgangs 5 in dem gezeigten Beispiel jeweils von einer Hülse 12, 12' gebildet. Diese Hülsen 12, 12' sind sowohl bei dem Eingang 4 als auch bei dem Ausgang 5 jeweils radial innenseitig in dem jeweiligen ersten Teil 20, 20' aufgenommen. Die Hülsen 12, 12' sind in dem gezeigten Beispiel jeweils einstückig ausgebildet und bestehen aus einem elastischen Material. Insbesondere können die Hülsen 12, 12' von einem gummiartigen Material gebildet sein. Die Hülsen 12, 12' weisen jeweils eine zylindrische Form auf, wobei eine Längsachse 13 der Hülse 12 des Eingangs 4 parallel zu der Längsachse 14 des Eingangs 4 und eine Längsachse 13 der Hülse 12' des Ausgangs 5 parallel zu der Längsachse 15 des Ausgangs 5 orientiert sind. - Im Weiteren wird zunächst auf die Hülse 12 des Eingangs 4 Bezug genommen. Diese ist derart in dem ersten Teil 20 des Eingangs 4 angeordnet, dass ein erstes stirnseitiges Ende 17 der Hülse 12 an einer radial vorstehenden Anschlagfläche 19 des ersten Teils 20 anliegt. Ferner ist das zweite Teil 21 des Eingangs 4 derart ausgeformt, dass es ebenfalls eine radial vorstehenden Anschlagfläche 19' bereitstellt die dazu vorgesehen und eingerichtet ist, mit einem zweiten stirnseitigen Ende 18 der Hülse 12 zusammenzuwirken. Auf diese Weise ist die Hülse 12 dazu geeignet, infolge einer Bewegung der beiden Teile 20, 21 relativ zueinander in Richtung parallel zu der Längsachse 14 des Eingangs 4 sowie parallel zu der Längsachse 13 der Hülse 12 aufeinander zu zwischen den Anschlagflächen 19, 19' des ersten Teils 20 und des zweiten Teils 21 gequetscht bzw. gestaucht zu werden. Mit anderen Worten kann eine komprimierende Kraft auf die Hülse 12 aufgebracht werden, die parallel zu ihrer Längsachse 13 wirkt.
- Hier und vorzugsweise weist das zweite Teil 21 des Eingangs 4 an seiner radial äußeren Mantelfläche die Form eines Mehrkants 22 auf, mittels dessen besonders einfach händisch ein Drehmoment auf das zweite Teil 21 um die Längsachse 14 des Eingangs 4 aufgebracht werden kann. Infolge der Aufbringung dieses Drehmoments und einer damit einhergehenden Verdrehung des zweiten Teils 21 relativ zu dem ersten Teil 20 findet aufgrund der Verbindung der beiden Teile 20, 21 miteinander über deren Gewindeabschnitte eine Bewegung des zweiten Teils 21 in Richtung parallel zu der Längsachse 14 auf den ersten Teil 20 zu statt. Infolge dieser Bewegung wird die Hülse 12 zwischen den Anschlagfläche 19, 19' gequetscht, sodass sich das Material der Hülse 12 in radiale Richtung bezogen auf ihre Längsachse 13 nach innen verformt bzw. das Material nach innen verdrängt wird. Hierdurch bedingt wird der freie Querschnitt der Hülse 12, durch den hindurch der Katheter 3 geführt ist, vollständig verschlossen bzw. „zugedrückt“ und der Katheter 3 dabei von dem Material der Hülse 12 eingeklemmt. Auf diese Weise ist wunschgemäß zum einen die lokale Fixierung des Katheters 3 relativ zu dem Eingang 4 erreicht und zum anderen der Eingang 4 luftdicht verschlossen, sodass Erreger oder sonstige Mikroorganismen nicht von der Umgebung her durch den Eingang 4 hindurch in den Schlauchkörper 6 eintreten können.
- In analoger Weise ist die Hülse 12' des Ausgangs 5 ausgebildet und positioniert, wobei auch dort die Hülse 12' in dem ersten Teil 20' des Ausgangs 5 mit ihrem ersten stirnseitigen Ende 17 an einer Anschlagfläche 19 des ersten Teils 20' anliegt. An dem zweiten Teil 21' des Ausgangs 5 ist ebenfalls eine Anschlagfläche 19' ausgebildet, die zur Zusammenwirkung mit einem zweiten stirnseitigen Ende 18 der Hülse 12' vorgesehen ist. Mittels einer Verdrehung der beiden Teile 20', 21' relativ zueinander um die Längsachse 15 des Ausgangs 5 werden die beiden Teile 20', 21' infolge der Zusammenwirkung der komplementären Gewindeabschnitte parallel zu dieser Längsachse 15 relativ zueinander bewegt. Infolge einer Bewegung aufeinander zu wird die Hülse 12' (wie vorstehend im Zusammenhang mit dem Eingang 4 beschrieben) zwischen den Anschlagfläche 19, 19' gequetscht und der freie Querschnitt der Hülse 12' dadurch verschlossen. Ferner wird hier und vorzugsweise analog zu dem proximalen Fixiermittel 7 auch ein luftdichter Verschluss des Ausgangs 5 erreicht, indem das Material der Hülse 12' einen freien Querschnitt des Ausgangs 5 komplett verschließt bzw. „zudrückt“. Der Katheter 3 ist damit lokal an dem Eingang 5 mittels der Hülse 12' fixiert. Infolge einer Bewegung der beiden Teile 20', 21' parallel zu der Längsachse 15 des Ausgangs 5 voneinander weg kann die auf die Hülse 12' wirkende Kraft wieder reduziert oder ganz abgebaut werden, woraufhin sich die Hülse 12' aufgrund ihrer elastischen Eigenschaften wieder zurück in ihre ursprüngliche Form verformt, die in
2 veranschaulicht ist. Das distale Fixiermittel 8 des Ausgangs 5 befindet sich daraufhin wieder in seinem Freigabezustand, das heißt eine Bewegung des Katheters 3 relativ zu dem Ausgang 5 ist wieder möglich. - Das distale Fixiermittel 8 des Ausgangs 5 ist hier und vorzugsweise beliebig häufig wechselweise zwischen seinem Freigabezustand und seinem Fixierzustand überführbar, sodass der Katheter 3 mit Bezug auf den Ausgang 5 wunschgemäß fixiert oder von diesem gelöst werden kann. Zumindest die einmalige Überführung des distalen Fixiermittels 8 von seinem Fixierzustand zurück in seinen Freigabezustand und ein weiteres Mal in den Fixierzustand ist für die vorstehend beschriebene Anwendung der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 wesentlich, da eine abermalige Bewegung des Katheters 3 relativ zu dem Ausgang 5 nach dem initialen Setzen des Katheters 3 notwendig ist, um den Katheter 3 erforderlichenfalls später tiefer in das Gefäß des Patienten einschieben zu können.
- Hingegen ist es von Vorteil, wenn das proximale Fixiermittel 7 des Eingangs 4 lediglich einmalig von seinem ursprünglichen Freigabezustand in seinen Fixierzustand überführbar ist. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass das zweite Teil 21 des Eingangs 4 an dem ersten Teil 20 des Eingangs 4 einrastet, wenn das proximale Fixiermittel 7 in seinen Fixierzustand überführt wurde. Mit Bezug auf das vorliegende Ausführungsbeispiel liegt dieser Fixierzustand vor, wenn die Hülse 12 des Eingangs 4 in der beschriebenen Weise verformt ist und den Katheter 3 einklemmt. Das Einrasten des zweiten Teils 21 an dem ersten Teil 20 bewirkt, dass die beiden Teile nicht wieder voneinander weg bewegt werden können, wodurch sich die Hülse 12 elastisch zurückverformen würde, das heißt das Fixiermittel 7 zurück in seinem Freigabezustand überführt würde. Mit einmaliger Fixierung des Katheters 3 lokal relativ zu dem Eingang 4 ist sichergestellt, dass ein proximaler Abschnitt des Katheters 3, der sich proximale der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 erstreckt, nicht nachträglich in die Kontaminationsschutzvorrichtung 1 eingeführt werden kann. Ferner ist sichergestellt, dass es zu keinem nachträglichen Eintrag von Erregern oder Mikroorganismen durch den Eingang 4 hindurch kommt, da das in seinem Fixierzustand vorliegende proximale Fixiermittel 7 bzw. die Hülse 12 den Eingang 4 luftdicht versperren.
- Ein Ausführungsbeispiel eines Sets, das den Katheter 3, die Schleuse 11, eine Kanüle 29 und eine Kontaminationsschutzvorrichtung 1 umfasst, ist in
3 dargestellt. Dort ist der Katheter 3 durch die Schleuse 11 geführt, sodass er an einem distalen Ende 32 der Schleuse 11 herausragt. Dieses distale Ende 32 ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Schleuse 11 in dem jeweiligen Gefäß des Patienten positioniert, sodass der distale Abschnitt des Katheters 3, der ausgehend von dem distalen Ende 32 der Schleuse 11 in distale Richtung vorsteht, sich innerhalb des Gefäßes erstreckt. Dabei ist das distale Ende 32 der Schleuse 11 durch eine Einstichstelle hindurch in das Gefäß des Patienten eingetreten, wobei die Einstichstelle zuvor mittels der Kanüle 29 erzeugt wurde, indem das Gefäß mittels der Kanüle 29 punktiert wurde. - An einem dem distalen Ende 32 gegenüberliegenden proximalen Ende 33 der Schleuse 11 weist diese ihren Konnektor 10 auf, der in beschriebener Weise dazu vorgesehen und eingerichtet ist, mit dem komplementären Konnektor 9 der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 luftdicht und Kraft übertragend zusammenzuwirken. Der Abschnitt des Katheters 3, der sich proximal des proximalen Endes 33 der Schleuse 11 erstreckt, ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Sets, das heißt bei bestimmungsgemäßem Anschluss der Kontaminationsschutzvorrichtung 1 an die Schleuse 11, zumindest auf einem Abschnitt 2 innerhalb der Kontaminationsschutzvorrichtung 1, insbesondere innerhalb des Schlauchkörpers 6, kontaminationssicher gelagert.
- Die Schleuse 11 verfügt ferner über eine Zuführleitung 31, über die bei Bedarf über die Schleuse 11 dem Patienten Medikamente zuleitbar sind.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Kontaminationsschutzvorrichtung
- 2
- Abschnitt
- 3
- Katheter
- 4
- Eingang
- 5
- Ausgang
- 6
- Schlauchkörper
- 7
- proximales Fixiermittel
- 8
- distales Fixiermittel
- 9
- Konnektor der Kontaminationsschutzvorrichtung
- 10
- Konnektor der Schleuse
- 11
- Schleuse
- 12, 12`
- Hülse
- 13
- Längsachse der Hülse
- 14
- Längsachse des Eingangs
- 15
- Längsachse des Ausgangs
- 16
- Ausnehmung
- 17
- erstes stirnseitiges Ende der Hülse
- 18
- zweites stirnseitiges Ende der Hülse
- 19, 19'
- Anschlagfläche
- 20, 20'
- erstes Teil
- 21, 21'
- zweites Teil
- 22
- Mehrkant
- 23
- Endanschlag
- 24
- proximaler Endabschnitt des Schlauchkörpers
- 25
- distaler Endabschnitt des Schlauchkörpers
- 26
- Zapfen des Eingangs
- 27
- Zapfen des Ausgangs
- 28
- Klemmring
- 29
- Kanüle
- 30
- Clip
- 31
- Zuführleitung
- 32
- distales Ende der Schleuse
- 33
- proximales Ende der Schleuse
Claims (19)
- Kontaminationsschutzvorrichtung (1) zum Schutz eines Abschnitts (2) eines Katheters (3) vor Kontamination, umfassend - einen proximalen Eingang (4) zur Einführung des Katheters (3) in die Kontaminationsschutzvorrichtung (1) hinein, - einen distalen, in einem Abstand von dem Eingang (4) angeordneten Ausgang (5) zur Ausführung des Katheters (3) aus der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) heraus, - einen den Eingang (4) und den Ausgang (5) miteinander verbindenden, luftdicht sowohl an den Eingang (4) als auch an den Ausgang (5) angeschlossenen Schlauchkörper (6), innerhalb dessen der Abschnitt (2) des Katheters (3) kontaminationssicher sowie in Längsrichtung des Katheters (3) beweglich lagerbar ist, - ein in oder an dem Eingang (4) ausgebildetes proximales Fixiermittel (7) zur lokalen Fixierung des Katheters (4) relativ zu dem Eingang (4), - ein in oder an dem Ausgang (5) ausgebildetes distales Fixiermittel (8) zur lokalen Fixierung des Katheters (3) relativ zu dem Ausgang (5), - einen an dem Ausgang (5) ausgebildeten Konnektor (9) zur luftdichten sowie Kraft übertragenden Verbindung der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) mit einem komplementären Konnektor (10) einer Schleuse (11), wobei das proximale Fixiermittel (7) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, zumindest einmalig ausgehend von einem Freigabezustand, in dem es gelöst und infolgedessen der Katheter (3) in dessen Längsrichtung relativ zu dem Eingang (4) bewegbar ist, in einen Fixierzustand, in dem es den Katheter (3) lokal relativ zu dem Eingang (4) fixieren kann, überführt zu werden, wobei das distale Fixiermittel (8) dazu vorgehsehen und eingerichtet ist, wiederholt zerstörungsfrei zwischen einem Freigabezustand, in dem es gelöst und infolgedessen der Katheter (3) in dessen Längsrichtung relativ zu dem Ausgang (5) bewegbar ist, und einem Fixierzustand, in dem es den Katheter (3) lokal relativ zu dem Ausgang (5) fixieren kann, überführt zu werden, wobei der Schlauchkörper (6) zerstörungsfrei verformbar ist, sodass der Abstand zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) unter Aufbringung einer Verformung des Schlauchkörpers (6) reduzierbar ist, sodass insbesondere bei Vorliegen des proximalen Fixiermittels (7) in dessen Fixierzustand und bei Vorliegen des distalen Fixiermittels (8) in dessen Freigabezustand der bisher innerhalb des Schlauchkörpers (6) gelagerte Abschnitt (2) des Katheters (3) unter Verformung des Schlauchkörpers (6) und damit einhergehender Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) auf einer Länge durch den Ausgang (5) aus der Kontaminationsschutzvorrichtung herausbewegt werden kann, deren Betrag zumindest im Wesentlichen einem Betrag der Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) entspricht.
- Kontaminationsschutzvorrichtung (1) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Konnektor (9) nach Art eines Bajonettverbinders ausgebildet ist, wobei vorzugsweise der Konnektor (9) dazu ausgebildet ist, wahlweise in zwei einander entgegengesetzte Drehrichtungen jeweils mit dem komplementären Konnektor (10) der Schleuse (11) formschlüssig verbunden zu werden. - Kontaminationsschutzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das proximale Fixiermittel (7) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, infolge der Überführung in den Fixierzustand einen freien Querschnitt des Eingangs (4), durch den hindurch der Katheter (3) führbar ist, luftdicht zu verschließen.
- Kontaminationsschutzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Fixiermittel (8) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, infolge der Überführung in den Fixierzustand einen freien Querschnitt des Ausgangs (5), durch den hindurch der Katheter (3) führbar ist, luftdicht zu verschließen.
- Kontaminationsschutzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das proximale Fixiermittel (7) und/oder das distale Fixiermittel (8) eine von elastisch verformbarem Material gebildete, vorzugsweise zylindrische, Hülse (12, 12') aufweisen, die dazu eingerichtet ist, einen Klemmabschnitt des Katheters (3) radial umlaufend einzufassen, wobei eine Längsachse (13) der Hülse (12, 12') mit einer Längsachse (14, 15) des Eingangs (4) bzw. des Ausgangs (5) übereinstimmt, wobei die Hülse (12, 12') dazu vorgesehen und eingerichtet ist, zur Überführung des Fixiermittels (7, 8) in seinen Fixierzustand infolge Aufbringung einer komprimierenden Kraft in Richtung ihrer Längsachse (13) gestaucht zu werden, sodass das Material der Hülse (12, 12') bezogen auf ihre Längsachse (13) radial nach innen verdrängt wird und dabei den Katheter (3) in dem Klemmabschnitt einklemmt.
- Kontaminationsschutzvorrichtung (1) nach den
Ansprüchen 3 und5 , dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorliegen des proximalen Fixiermittels (7) in seinem Fixierzustand das Material der Hülse (12) derart infolge der Aufbringung der komprimierenden Kraft radial nach innen verdrängt ist, dass das Material den freien Querschnitt des Eingangs (4) luftdicht verschließt. - Kontaminationsschutzvorrichtung (1) nach den
Ansprüchen 4 und5 , dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorliegen des distalen Fixiermittels (8) in seinem Fixierzustand das Material der Hülse (12') derart infolge der Aufbringung der komprimierenden Kraft radial nach innen verdrängt ist, dass das Material den freien Querschnitt des Ausgangs (5) luftdicht verschließt. - Kontaminationsschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingang (4) und/oder der Ausgang (5) zweiteilig ausgebildet ist bzw. sind, wobei die beiden Teile (20, 20', 21, 21`) in Kraft übertragender Weise miteinander verbunden sind, wobei die beiden Teile (20, 20', 21, 21') in längsachsparallele Richtung relativ zueinander bewegbar sind.
- Kontaminationsschutzvorrichtung (1) nach
Anspruch 8 , soweit er auf einen derAnsprüche 5 bis7 rückbezogen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (12, 12') derart in oder an dem Eingang (4) bzw. in oder an dem Ausgang (5) angeordnet ist, dass sie infolge einer längsachsparallelen Bewegung der beiden Teile (20, 20', 21, 21') relativ zueinander, insbesondere aufeinander zu, zwischen korrespondierenden Anschlagflächen (19, 19') der Teile (20, 20', 21, 21') in Richtung ihrer Längsachse (13) stauchbar ist. - Kontaminationsschutzvorrichtung nach
Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der beiden Teile (20, 20`, 21, 21') relativ zueinander, insbesondere aufeinander zu, infolge eines manuellen Aufbringens eines Drehmoments auf mindestens eines der beiden Teile (20, 20', 21, 21') bewirkt wird, wobei vorzugsweise die beiden Teile (20, 20', 21, 21`) mit miteinander kämmenden Gewindeabschnitten versehen sind. - Kontaminationsschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchkörper (6) von einem durchsichtigen Folienschlauch gebildet ist.
- Kontaminationsschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchkörper (6) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, sich im Zuge einer Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) in Falten zu legen, vorzugsweise nach Art eines Faltenbalgs.
- Kontaminationsschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchkörper (6) derart langgestreckt ausgebildet ist, dass ein maximaler Abstand zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) mindestens 10 cm, vorzugsweise mindestens 15 cm, beträgt.
- Kontaminationsschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauchkörper (6) derart langgestreckt ausgebildet ist, dass ein maximaler Abstand zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) höchstens 30 cm, vorzugsweise höchstens 25 cm, beträgt.
- Kontaminationsschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein proximaler Endabschnitt (24) des Schlauchkörpers (6) zur Herstellung des luftdichten Anschlusses an den Eingang (4) über einen an dem Eingang (4) ausgebildeten Zapfen (26) gezogen ist, wobei vorzugsweise der Endabschnitt (24) des Schlauchkörpers (6) mittels eines Klemmrings (28) gegen eine äußere Mantelfläche des Zapfens (26) geklemmt ist.
- Kontaminationsschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein distaler Endabschnitt (25) des Schlauchkörpers (6) zur Herstellung des luftdichten Anschlusses an den Ausgang (5) über einen an dem Ausgang (5) ausgebildeten Zapfen (27) gezogen ist, wobei vorzugsweise der Endabschnitt (25) des Schlauchkörpers (6) mittels eines Klemmrings (28) gegen eine äußere Mantelfläche des Zapfens (27) geklemmt ist.
- Set umfassend einen Katheter (3), eine Schleuse (11) und eine Kontaminationsschutzvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Konnektor (9) der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, mit einem komplementären Konnektor (10) der Schleuse (11) derart zusammenzuwirken, dass die Kontaminationsschutzvorrichtung (1) luftdicht sowie in Kraft übertragender Weise an die Schleuse (11) angeschlossen ist, wobei die Kontaminationsschutzvorrichtung (1) dazu vorgesehen und eingerichtet ist, dass der Katheter (3) von dem proximalen Eingang (4) der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) her in die Kontaminationsschutzvorrichtung (1) einführbar, durch den Schlauchkörper (6) der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) hindurch führbar, durch den distalen Ausgang (5) der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) aus der der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) ausführbar und dadurch - bei Vorliegen der Kontaminationsschutzvorrichtung (1) in einem mittels ihres Konnektors (9) an den Konnektor (10) der Schleuse (11) angeschlossenen Zustand - unmittelbar in die Schleuse (11) einführbar ist, wobei ein Abschnitt (2) des Katheters (3) kontaminationssicher innerhalb des Schlauchkörpers (6) lagerbar oder gelagert ist, wobei der Katheter (3) mittels des in seinem Fixierzustand vorliegenden proximalen Fixiermittels (7) lokal relativ zu dem Eingang (4) fixierbar oder fixiert ist, wobei der Katheter (3) mittels des distalen Fixiermittels (8) bedarfsweise lokal relativ zu dem Ausgang (5) fixierbar oder fixiert und wieder freigebbar oder freigegeben ist, wobei der Schlauchkörper (6) zerstörungsfrei verformbar ist, sodass der Abstand zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) unter Aufbringung einer Verformung des Schlauchkörpers (6) reduzierbar ist, sodass insbesondere bei Vorliegen des proximalen Fixiermittels (7) in dessen Fixierzustand und bei Vorliegen des distalen Fixiermittels (8) in dessen Freigabezustand der bisher innerhalb des Schlauchkörpers (6) gelagerter Abschnitt (2) des Katheters (3) unter Verformung des Schlauchkörpers (6) und damit einhergehender Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) auf einer Länge durch den Ausgang (5) aus der Kontaminationsschutzvorrichtung herausbewegt werden kann, deren Betrag zumindest im Wesentlichen einem Betrag der Reduktion des Abstands zwischen dem Eingang (4) und dem Ausgang (5) entspricht.
- Set nach
Anspruch 17 , dadurch gekennzeichnet, dass das Set eine Kanüle (29) umfasst. - Set nach einem der
Ansprüche 17 oder18 , dadurch gekennzeichnet, dass das Set einen Dilatator umfasst.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE202024101687.4U DE202024101687U1 (de) | 2024-04-08 | 2024-04-08 | Kontaminationsschutzvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE202024101687.4U DE202024101687U1 (de) | 2024-04-08 | 2024-04-08 | Kontaminationsschutzvorrichtung |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE202024101687U1 true DE202024101687U1 (de) | 2024-04-26 |
Family
ID=91079064
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE202024101687.4U Active DE202024101687U1 (de) | 2024-04-08 | 2024-04-08 | Kontaminationsschutzvorrichtung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE202024101687U1 (de) |
-
2024
- 2024-04-08 DE DE202024101687.4U patent/DE202024101687U1/de active Active
Similar Documents
Publication | Publication Date | Title |
---|---|---|
DE69121917T2 (de) | Vorrichtung zum anbringen eines drains | |
DE3049503C2 (de) | "Blutentnahmevorrichtung" | |
EP0366870B1 (de) | Ureterschiene mit Klemmverbindung zu einem Vorschubschlauch | |
DE19820808C2 (de) | Einführungsvorrichtung für Gehirnsonden | |
DE2915425C2 (de) | Saugsteuervorrichtung für ein Endoskop | |
DE3621374A1 (de) | Behandlungsinstrument eines endoskopes | |
DE2331333A1 (de) | Infusionsbesteck | |
DE2845643A1 (de) | Katheteranschlusskopf mit mindestens einem kanal in einem grundkoerper | |
DE212009000058U1 (de) | Sicherheitsspritze | |
DE8915945U1 (de) | Anordnung mit einer Ureterschiene, einer Hilfsschiene und einem Doppelmandrin | |
EP2902074A1 (de) | Elektrodenfixierhülse mit versteiftem befestigungsabschnitt und verfahren zu deren herstellung | |
EP3141269A1 (de) | System zum verbinden einer blutpumpe mit einem herzen | |
DE3816906A1 (de) | Ureterschiene mit loesbar verbundenem vorschubschlauch | |
DE202007000173U1 (de) | Punktionseinheit mit einem Drainagekatheter | |
DE202017002009U1 (de) | System zum Einsetzen einer Trachealkanüle in ein Tracheostoma | |
DE202024101687U1 (de) | Kontaminationsschutzvorrichtung | |
WO2002053045A1 (de) | Katheterpunktionsbesteck | |
DE1566673C3 (de) | Vorrichtung zum Einführen eines Katheters | |
DE102006013096B4 (de) | Kanüle | |
EP0989881B1 (de) | Kathetereinführvorrichtung mit einer einrichtung zum flüssigkeitsdichten abklemmen des einführungslumens | |
DE102017126422A1 (de) | Katheter zur Injektion und/oder Applikation eines Fluids | |
DE102013101874A1 (de) | Medizinisches Instrument mit einem korkenzieherartigen Verbindungselement | |
DE102022005028B4 (de) | Albarran und Zugdrahtmitnehmer für einen Albarran | |
WO2010149386A1 (de) | Dilatationsvorrichtung zur perkutanen dilatativen tracheostomie | |
DE102023114208A1 (de) | Einrichtung zur axialen Lagefixierung eines Instruments in einem Führungselement bei einer endoskopischen Behandlungsvorrichtung |
Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
R207 | Utility model specification |