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Die vorliegende Erfindung betrifft Ballen aus insbesondere hochverdichtetem Filter-Tow-Material, welches aus endlosen Filamenten, insbesondere endlosen Cellulose-2,5-Acetat-Filamenten, besteht.
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Die überwiegende Anzahl der heute verwendeten Zigarettenfilter wird aus Filter-Tow-Material hergestellt, welches aus endlosen Cellulose-2,5-Acetat-Filamenten besteht. Die einzelnen Filamente werden dabei nach dem Spinnen zu einem Band oder Streifen zusammengefasst und anschließend in einer Stauchkammer gekräuselt. Danach wird das Produkt getrocknet und anschließend locker in mehrere Meter hohe Füllkannen abgelegt. Hierbei wird das Filter-Tow-Material durch in Längs- und Querrichtung changierende Bewegungen einer Ablegeeinheit gleichmäßig als Lage über die Querschnittsfläche der Füllkanne verteilt. Es werden so viele Lagen aufeinander abgelegt, bis die Filter-Tow-Packung die gewünschte Masse und Höhe in der Füllkammer erreicht hat.
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Üblicherweise sind in diesem Bereich Packungsgewichte von mehreren 100 kg. Anschließend wird das in die Füllkannen eingelegte Filter-Tow-Material zu einem Filter-Tow-Ballen gepresst und zum Zwecke des Transports zum Filter- oder Zigarettenhersteller endverpackt.
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Die für die Weiterverarbeitung zu Zigarettenfiltern bereitgestellten Ballen wiegen je nach Ballenformat zwischen 350 und 650 kg, wobei ausnahmsweise auch hochdichte Ballen mit Gewichten von bis zu 900 kg, so genannte „high-density-tow bales“ erhältlich sind, wie sie beispielsweise in der Druckschrift
US 4,577,752 A beschrieben sind.
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Nach dem Transport der endverpackten Filter-Tow-Ballen zum Filter- oder Zigarettenhersteller wird das Filter-Tow-Material dem Ballen entnommen und auf einer Filterstabmaschine, wie sie beispielsweise in der Druckschrift
US 5,460,590 A beschrieben ist, zu Filterstäben verarbeitet.
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Bei der Verarbeitung von Filter-Tow-Material zu Filterstäben in einer Filterstabmaschine wird das Filter-Tow-Material in einem Aufbereitungsteil möglichst stark aufgebauscht. Zum Aufbauschen des Filter-Tow-Materials wird dieses in der Regel mittels Druckluft betriebener Ausbreiterdüsen auseinandergezogen und durch ein System von Streckwalzen insbesondere mit Gewinde- bzw. Schraubenoberflächen gestreckt. Danach wird das ausgebreitete Filter-Tow-Material in einen Triacetin-Sprühkasten zugeführt, in welchem die Acetatoberfläche des Filter-Tow-Materials angelöst und klebrig gemacht wird. Im Formatteil der Filterstabmaschine wird das Filter-Tow-Band gerafft und auf den Querschnitt des zukünftigen Filterstabs zusammengedrückt. Dabei verkleben die Filamente und bilden eine dreidimensionale Raumnetzstruktur mit der für die Verarbeitung und den Verbrauchern gewünschten Filterhärte.
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Der Anfang und das Ende des Filter-Tow-Streifens bzw. des Filter-Tow-Bands eines Filter-Tow-Ballens stehen üblicherweise an definierten Positionen aus dem Filter-Tow-Ballen heraus, so dass der Filter-Tow-Streifen mit seinem Anfang in die Filterstabmaschine bzw. Filterstrangmaschine eingeführt werden kann, während das Ende des Filter-Tow-Streifens mit dem Anfang des Filter-Tow-Streifens eines nachfolgenden Filter-Tow-Ballens verbunden werden kann.
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Als Verbindungsmittel werden etwa Verschweißungen oder Verklebungen eingesetzt. So ist eine ununterbrochene Beschickung der Filterstabmaschine bzw. Filterstrangmaschine mit Filter-Tow-Material möglich.
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Beispielsweise ist in der Druckschrift
EP 1 800 553 A1 eine Wechselvorrichtung für Filter-Tow-Ballen beschrieben, bei welcher die Filter-Tow-Ballen nacheinander von einer Seite eingeführt werden. Der Anfang des Filter-Tow-Streifens eines frisch zugeführten Filter-Tow-Ballens wird mit dem Ende des Filter-Tow-Streifens des vorangehenden Filter-Tow-Ballens verbunden. Der Behälter oder die Unterlage eines aufgebrauchten Filter-Tow-Ballens wird zur anderen Seite der Wechselvorrichtung hinausbefördert.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Filter-Tow-Ballen anzugeben, mit welchem ein „fliegender“ Ballenwechsel, wie zuvor beschrieben, für den Betreiber der Filterstrang- oder Filterstabmaschine vereinfacht wird.
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Insbesondere liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen Filter-Tow-Ballen anzugeben, bei welchem für den Betreiber der Filterstrang- oder Filterstabmaschine das Verbinden des Endes eines Filter-Tow-Streifens eines ersten Filter-Tow-Ballens mit dem Anfang eines Filter-Tow-Streifens eines zweiten Filter-Tow-Ballens vereinfacht wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Ballen gemäß dem Schutzanspruch 1 gelöst, wobei vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Ballens in den abhängigen Schutzansprüchen angegeben sind.
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Demgemäß betrifft die Erfindung insbesondere einen Ballen aus insbesondere hochverdichtetem Filter-Tow-Material, welches aus endlosen Filamenten, insbesondere endlosen Cellulose-2,5-Acetat-Filamenten, besteht. Dabei sind die einzelnen Filamente des Filter-Tow-Materials zu einem Filter-Tow-Streifen zusammengefasst, welcher durch eine in Längs- und Querrichtung changierende Bewegung gleichmäßig als Vielzahl von übereinanderliegenden Lagen abgelegt ist. Der Filter-Tow-Streifen weist ein Anfang und ein Ende auf.
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Erfindungsgemäß ist insbesondere vorgesehen, dass der Anfang und das Ende des Filter-Tow-Streifens gemeinsam auf einer Oberseite des Ballens angeordnet sind.
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Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile liegen auf der Hand:
- Indem anders als bei aus dem Stand der Technik bekannten Filter-Tow-Ballen das Ende des Filter-Tow-Streifens nicht in der untersten Lage des Ballens vorliegt, sondern bewusst zusammen mit dem Anfang des Filter-Tow-Streifens auf der Oberseite des Ballens angeordnet wird, ist ein „fliegender“ Ballenwechsel bei der Filterstrang- bzw. Filterstabmaschine deutlich vereinfacht. Insbesondere erlaubt es die erfindungsgemäße Lösung, dass das Ende eines Filter-Tow-Streifens eines ersten Filter-Tow-Ballens bereits dann mit dem Anfang eines Filter-Tow-Streifens eines zweiten Filter-Tow-Ballens verbunden wird, wenn der erste Filter-Tow-Ballen noch nicht zumindest vollständig aufgebraucht ist.
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Dadurch ist die für den Betreiber der Filterstrang- bzw. Filterstabmaschine zur Verfügung stehende Zeit für das Verbinden der Filter-Tow-Streifen deutlich verlängert. Der Betreiber kann somit mit großer Sorgfalt das Ende des Filter-Tow-Streifens des ersten Filter-Tow-Ballens mit dem Anfang des Filter-Tow-Streifens des zweiten Filter-Tow-Ballens verbinden. Damit fällt bei der Verarbeitung des Filter-Tow-Materials möglichst wenig Filtermaterialausschuss an und es können Filterstränge mit hoher Qualität hergestellt werden.
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Bei bevorzugten Realisierungen des erfindungsgemäßen Filter-Tow-Ballens ist vorgesehen, dass das Ende des Filter-Tow-Streifens über einen sich an einer Seite, insbesondere Seitenfläche, des Ballens erstreckenden Abschnitt des Filter-Tow-Streifens mit einem Anfang des die unterste Lage der Vielzahl übereinanderliegenden Lagen bildenden Abschnitts des Filter-Tow-Streifens verbunden ist.
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Vorzugsweise verläuft der sich an einer Seite, insbesondere Seitenfläche, des Ballens erstreckende Abschnitt des Filter-Tow-Streifens zumindest im Wesentlichen in einer vertikalen Richtung.
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Bei besonders bevorzugten Realisierungen des erfindungsgemäßen Filter-Tow-Ballens ist vorgesehen, dass - zumindest bei der Herstellung des Ballens - das Ende des Filter-Tow-Streifens über eine Reserve mit dem sich an einer Seite, insbesondere Seitenfläche, des Ballens erstreckenden Abschnitt des Filter-Tow-Streifens verbunden ist. Dabei wird die Reserve über einen Abschnitt des Filter-Tow-Streifens gebildet, der vorzugsweise mindestens 0,5 m und vorzugsweise mindestens 1,0 m und noch bevorzugter mindestens 5,0 m und am bevorzugtesten etwa 12,0 m enthält.
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Bei dem erfindungsgemäßen Filter-Tow-Ballen ist insbesondere vorgesehen, dass ein Ende des die unterste Lage der Vielzahl übereinanderliegenden Lagen bildenden Abschnitts des Filter-Tow-Streifens mit dem auf der Oberseite des Ballens angeordneten Anfang des Filter-Tow-Streifens übereinstimmt.
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Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass der Filter-Tow-Streifen derart abgelegt ist, dass bei einer Entnahme von Filter-Tow-Material über ein Abfördern des Anfangs des Filter-Tow-Streifens der Filter-Tow-Streifen von der obersten Lage bis zur untersten Lage abgefördert wird, und zwar bis das Ende des Filter-Tow-Streifens erreicht wird.
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Um die Handhabung des Ballens insbesondere bei einem „fliegenden“ Ballenwechsel noch weiter zu vereinfachen, ist gemäß Ausführungsvarianten des erfindungsgemäßen Ballens vorgesehen, dass der Anfang des Filter-Tow-Streifens eine Markierung aufweist oder mit einer Markierung versehen ist zum Visualisieren des Anfangs des Filter-Tow-Streifens.
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Alternativ und vorzugsweise zusätzlich hierzu ist vorgesehen, dass das Ende des Filter-Tow-Streifens ebenfalls eine Markierung aufweist oder mit einer Markierung versehen ist zum Visualisieren des Endes des Filter-Tow-Streifens.
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Für die Markierung zum Visualisieren des Anfangs bzw. des Endes des Filter-Tow-Streifens kommen unterschiedliche Ausführungsformen in Frage. Besonders bevorzugt ist jedoch vorgesehen, dass die Markierung als vorzugsweise jeweils eine Karte ausgeführt ist, mit welcher der Anfang des Filter-Tow-Streifens bzw. das Ende des Filter-Tow-Streifens verbunden ist.
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Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang denkbar, dass die Markierung vorzugsweise jeweils eine Einrichtung zur automatischen Identifizierung des Ballens und/oder des Filter-Tow-Materials des Ballens insbesondere über Funk aufweist, insbesondere eine RFID-Einrichtung oder dergleichen Transponder und/oder auslesbaren Code.
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Der erfindungsgemäße Ballen weist insbesondere ein Ballengewicht von 100 kg bis 1.000 kg auf und vorzugsweise ein Ballengewicht von etwa 350 kg bis etwa 950 kg und noch bevorzugter ein Ballengewicht zwischen etwa 350 kg bis etwa 650 kg.
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Schließlich ist gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung vorgesehen, dass der Ballen ein mit einer Verpackungshülle, insbesondere aus einem Kunststoffmaterial, verpackter Ballen ist, wobei im verpackten Zustand des Ballens auch der Anfang und das Ende des Filter-Tow-Streifens innerhalb der Verpackungshülle vorliegen.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1A, B schematisch ein aus dem Stand der Technik bekannter (herkömmlicher) Filter-Tow-Ballen bei dessen Herstellung; und
- 2A, B eine exemplarische Ausführungsform des erfindungsgemäßen Filter-Tow-Ballens bei dessen Herstellung.
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Zunächst wird unter Bezugnahme auf die Darstellungen in 1A, B ein herkömmlicher allgemein aus dem Stand der Technik bekannter Ballen 1 bei seiner Herstellung beschrieben.
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Im Einzelnen ist in 1A, B gezeigt, wie ein Filter-Tow-Streifen 2 bestehend aus zusammengefassten endlosen Cellulose-2,5-Acetat-Filamenten locker in eine mehrere Meter hohe Füllkanne 9 abgelegt wird. Dabei wird zunächst das Ende 4 des Filter-Tow-Streifens 2 am Bodenbereich der Füllkanne 9 abgelegt. Anschließend wird der Filter-Tow-Streifen 2 durch in Längs- und Querrichtung changierende Bewegungen einer Ablegeeinheit gleichmäßig als Lage über die Querschnittsfläche der Füllkanne 9 verteilt.
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Wie es insbesondere der Darstellung in 1B entnommen werden kann, werden so viele Lagen aufeinander abgelegt, bis die Filter-Tow-Packung die gewünschte Masse und Höhe in der Füllkanne 9 erreicht hat. Anschließend wird der Filter-Tow-Streifen 2 getrennt und der Anfang 3 des Filter-Tow-Streifens 2 auf der Oberseite 5 des Ballens 1 abgelegt.
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Nach dem Füllen der Füllkanne 9 mit dem Filter-Tow-Streifen 2 wird das in die Füllkanne 9 eingelegte Filter-Tow-Material mit Hilfe eines Stempels zu einem Filter-Tow-Ballen 1 gepresst und zum Zwecke des Transports zum Filter- oder Zigarettenhersteller endverpackt und insbesondere mit einer Verpackungshülle umhüllt.
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Wie es der Darstellung in 2A, B entnommen werden kann, unterscheidet sich der erfindungsgemäße Filter-Tow-Ballen 1 von dem zuvor unter Bezugnahme auf die Darstellung in 1A, B gezeigten Filter-Tow-Ballen 1 insbesondere dadurch, dass bei dem erfindungsgemäßen Filter-Tow-Ballen 1 der Anfang 3 und das Ende 4 des Filter-Tow-Streifens 2 gemeinsam auf der Oberseite 5 des Ballens 1 angeordnet sind.
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Hierzu wird zunächst das Ende 4 des Filter-Tow-Streifens 2 als Reserve 11 außerhalb der Füllkanne 9 abgelegt. Die Reserve 11 umfasst zwischen 0,5 m und 10 m Filter-Tow-Streifen 2.
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Nach dem Auffüllen der Reserve 11 schwenkt die Ablegeeinheit zur Füllkanne 9 über und füllt die Füllkanne 9 durch in Längs- und Querrichtung changierende Bewegungen gleichmäßig als Lage über die Querschnittsfläche der Füllkanne 9 auf.
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Wie es der Darstellung in 2A entnommen werden kann, werden so viele Lagen aufeinander abgelegt, bis die Filter-Tow-Packung die gewünschte Masse und Höhe in der Füllkanne 9 erreicht hat. Dann wird der Filter-Tow-Streifen 2 getrennt und der so gebildete Anfang 3 des Filter-Tow-Streifens 2 auf der Oberseite 5 des Ballens 1 abgelegt. Das zuvor in der Reserve 11 abgelegte Ende 4 des Filter-Tow-Streifens 2 wird dann ebenfalls auf der Oberseite 5 des Ballens 1 angeordnet.
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Zu erkennen ist ebenfalls, dass das Ende 4 des Filter-Tow-Streifens 2 über einen sich an einer Seite, insbesondere Seitenfläche, des Ballens 1 erstreckenden Abschnitt 7 des Filter-Tow-Streifens 2 mit einem Anfang des die unterste Lage 6 der Vielzahl übereinanderliegenden Lagen bildenden Abschnitts des Filter-Tow-Streifens 2 verbunden ist. Dabei verläuft der sich an der Seite, insbesondere Seitenfläche, des Ballens 1 erstreckende Abschnitt 7 des Filter-Tow-Streifens 2 in einer vertikalen Richtung.
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Andererseits stimmt ein Ende 4 des die oberste Lage der Vielzahl übereinanderliegenden Lagen bildenden Abschnitts des Filter-Tow-Streifens 2 mit dem auf der Oberseite 5 des Ballens 1 angeordneten Anfang 3 des Filter-Tow-Streifens 2 überein.
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Der Filter-Tow-Streifen 2 ist insbesondere derart abgelegt, dass bei einer Entnahme von Filter-Tow-Material über ein Abfördern des Anfangs des Filter-Tow-Streifens 2 der Filter-Tow-Streifen 2 von der obersten Lage bis zur untersten Lage 6 abgefördert wird, bis das Ende 4 des Filter-Tow-Streifens 2 erreicht wird.
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Angedeutet ist ebenfalls in 2B, dass sowohl der Anfang 3 des Filter-Tow-Streifens 2 als auch das Ende 4 des Filter-Tow-Streifens 2 eine Markierung 8 zum Visualisieren des Anfangs bzw. des Endes des Filter-Tow-Streifens 2 aufweist. Die Markierung 8 ist beispielsweise als Karte ausgeführt, mit welcher der Anfang 3 bzw. das Ende 4 des Filter-Tow-Streifens 2 verbunden ist.
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Nicht dargestellt ist, dass der Ballen 1 ferner mit einer Verpackungshülle, insbesondere aus einem Kunststoffmaterial, versehen sein kann, um so einen endverpackten Ballen 1 auszubilden. Im verpackten Zustand des Ballens 1 liegen auch der Anfang 3 und das Ende 4 des Filter-Tow-Streifens 2 innerhalb der Verpackungshülle vor.
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Die Erfindung ist nicht auf die in den Zeichnungen gezeigte Ausführungsform beschränkt, sondern ergibt sich aus einer Zusammenschau sämtlicher hierin offenbarter Merkmale.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Ballen
- 2
- Filter-Tow-Streifen
- 3
- Anfang des Filter-Tow-Streifens
- 4
- Ende des Filter-Tow-Streifens
- 5
- Oberseite des Ballens/oberste Lage
- 6
- unterste Lage
- 7
- an der Seite des Ballens erstreckender Abschnitt des Filter-Tow-Streifens
- 8
- Markierung
- 9
- Füllkanne
- 11
- Reserve
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 4577752 A [0004]
- US 5460590 A [0005]
- EP 1800553 A1 [0009]