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Die Erfindung betrifft ein Brandschutzband zum Brandschutz von Medienleitungen mit brennbaren Bestandteilen, insbesondere zum Brandschutz von nichtbrennbaren Medienleitungen mit brennbarer Isolierung.
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Medienleitungen müssen in Gebäuden häufig durch Wände und Decken geführt werden. Um die Verbreitung von Bränden über Durchführungen für Medienleitungen durch Decken und Wände zu verhindern oder zumindest zu verzögern, werden Brandabschottungen installiert. Das betrifft auch an sich nichtbrennbare Rohrleitungen, z.B. Metallrohrleitungen, die beispielsweise zur Verhinderung der Wärmeübertragung von einem Raum zu einem anderen außen mit einem Mantel isoliert sind. Die Isolierungen von nichtbrennbaren Rohrleitungen können wiederum brennbar sein.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es eine wirtschaftliche und einfach herzustellende Brandabschottung für Medienleitungen mit brennbaren Bestandteilen, insbesondere zum Brandschutz von nichtbrennbaren Medienleitungen mit brennbarer Isolierung bereit zu stellen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe stellt die Erfindung ein Brandschutzband zur Brandabschottung von Medienleitungen mit brennbaren Bestandteilen bereit, umfassend einen sich in einer Längsrichtung erstreckenden flächigen flexiblen nichtbrennbaren Träger mit einer ersten Fläche und einer der ersten Fläche gegenüberliegenden zweiten Fläche, wobei auf der ersten Fläche eine Flammschutzmittelschicht angeordnet ist, und wobei das Brandschutzband in der Längsrichtung mittig für eine Teilung des Brandschutzbandes in zwei Längshälften vorkonfiguriert, beispielsweise vorgeschlitzt, ist.
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Das Brandschutzband gemäß der vorliegenden Erfindung ist einfach im Aufbau, kann leicht und kostengünstig hergestellt und eingesetzt werden. Es kann vorteilhaft zum Brandschutz von Medienleitungen, insbesondere nichtbrennbaren Medienleitungen mit brennbarer Isolierung, beispielsweise aus flexiblem Elastomerschaum (FEF) oder Polyurethan (PUR), im Bereich von Wand- oder Deckendurchführungen, eingesetzt werden. Es kann sowohl in Zusammenhang mit Betonwänden und -decken als auch mit Leichtbaukonstruktionen verwendet werden. Darüber hinaus ist der Einsatz nicht nur bei neuen Bauvorhaben, sondern auch nachträglich bei bereits bestehenden Bauten möglich. Das Band ist leicht und platzsparend zu lagern, zu transportieren und unkompliziert zu installieren. Dennoch kann mit dem erfindungsgemäßen Brandschutzband ein wirksamer Brandschutz innerhalb vorgegebener Brandschutz- bzw. Feuerwiderstandsklassen eingehalten werden.
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Der Begriff „Brandschutzband“ bezieht sich hier auf ein flaches bandartiges Material mit brandschützenden Eigenschaften, das insbesondere geeignet ist zum Umwickeln von äußeren Oberflächen von Medienleitungen. Synonym werden hier gegebenenfalls auch die Begriffe „Brandschutzwickel“ (oder kurz „Wickel“), „Brandschutzwickelband“, „Brandschutzbandage“ oder „Brandschutzmanschette“ verwendet.
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Unter einer „Medienleitung“ wird hier eine Leitung, insbesondere rohrförmige Leitung, zum Transport von Fluiden, z.B. Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Abwasser), Gasen (z.B. Erdgas), oder riesel- oder pumpfähigen Feststoffen verstanden. Der Begriff „Rohrleitung“ wird hier gegebenenfalls synonym verwendet. Unter dem Begriff „nichtbrennbare Medienleitung mit brennbaren Bestandteilen“ werden hier beispielsweise Rohrleitungen aus einem nichtbrennbaren Material, z.B. Metall, verstanden, die von einer brennbaren Isolierung, zum Beispiel aus PE- oder PU-Schaum, ummantelt sind.
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Unter einem „flächigen Träger“ wird hier ein im Wesentlichen flächig ausgebildetes, d.h. sich in nur zwei Dimensionen in nennenswertem Umfang oder sich jedenfalls in zwei Dimensionen deutlich stärker als in der dritten Dimension ausdehnendes Substrat verstanden. Ein Beispiel für einen flächigen Träger im Sinne der Erfindung ist ein flacher Gewebeabschnitt, z.B. ein Glasfasergewebe, oder eine Folie, beispielsweise eine thermoplastische, duroplastische oder metallische Folie. Unter den Begriff „Träger“ fallen auch Verstärkungslagen aus beispielsweise Glas- oder Kunststofffasern. Der Begriff „flexibel“ in Zusammenhang mit dem flächigen Träger bedeutet, dass der Träger von Hand vorzugsweise ohne Werkzeugeinsatz geformt, beispielsweise gebogen, umgeschlagen, um ein Rohr gewickelt und/oder gefaltet werden kann. Der Ausdruck, wonach es sich bei dem erfindungsgemäße Brandschutzband um „einen sich in einer Längsrichtung erstreckenden flächigen flexiblen nichtbrennbaren Träger“ handelt bedeutet, dass das Brandschutzband einen flächigen flexiblen nichtbrennbaren Träger umfasst, der sich stärker in einer Dimension erstreckt, so dass ein bandförmiges langgestrecktes Material gebildet ist, das beispielsweise als Streifenware oder Rollenware vorliegen kann.
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Unter einem „Flammschutzmittel“, gegebenenfalls auch als „Flammschutzadditiv“ bezeichnet, wird hier ein Stoff oder eine Stoffzusammensetzung verstanden, der bzw. die eine brandhemmende Wirkung, also eine die Ausbreitung eines Brandes einschränkende, verlangsamende oder verhindernde Wirkung entfaltet. Beispiele für Flammschutzmittel sind intumeszierende Materialien (Dämmschichtbildner) wie Blähgraphit oder Wasser abspaltende Stoffe (Ablationsbaustoffe) wie Aluminiumhydroxid. Der Begriff umfasst auch zwei oder mehrere verschiedene unabhängig voneinander oder synergistisch zusammen brandhemmend wirkende Stoffe oder Stoffzusammensetzungen.
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Der Ausdruck „Flammschutzmittelschicht“ bezeichnet eine Schicht, die mindestens ein Flammschutzmittel, beispielsweise einen Dämmschichtbildner, umfasst. Der Begriff „auslöst“ in Zusammenhang mit der Flammschutzmittelschicht bezieht sich darauf, dass ein gegebenes Flammschutzmittel erst bei Erreichen einer bestimmen Auslösetemperatur seine flammschützende Wirkung zu entfalten beginnt, beispielsweise (im Fall eines Dämmschichtbildners) unter Ausbildung einer Dämmschicht aufschäumt.
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Unter einem „Dämmschichtbildner“ oder „intumeszierenden Material“ (Intumeszenzmaterial) wird hier ein Material verstanden, das bei Raumtemperatur ein vergleichsweise geringes Volumen aufweist und unter Hitzeeinwirkung, vorzugsweise beginnend bei 150 °C bis 200 °C, eine deutliche Volumenzunahme erfährt, vorzugsweise unter Erzeugung eines erheblichen Blähdrucks von z.B. 1-2 N/mm2. In der Regel wird bei einem solchen Material unter Wärmeeinwirkung, d.h. bei Überschreiten einer bestimmten als „Reaktionstemperatur“ oder „Auslösetemperatur“ (auch „Onset-Termperatur“) bezeichneten Temperatur, z.B. 150 °C, eine stark wärmedämmende, thermisch weitgehend stabile Schaumschicht gebildet, die die dahinter liegenden bzw. davon umschlossenen Materialien schützt. Der Schaumfaktor, d.h. das Verhältnis zwischen der Schichtdicke des Dämmschichtbildners im aufgeschäumten Zustand und der Schichtdicke des Dämmschichtbildners vor dem Aufschäumen, beträgt vorzugsweise mindestens 1,5, weiter bevorzugt mindestens 2, 3, 4, 5, 6, 8 oder mindestens 10, besonders bevorzugt mindestens 15, 20, 30, 40, 50 oder 60. Ein Beispiel für ein intumeszierendes Material ist Blähgraphit.
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Unter einem „Ablationsbaustoff“ werden ablativ wirkende Materialien verstanden, die bei Hitzeeinwirkung nur vergleichsweise gering expandieren, jedoch durch chemische und/oder physikalische Prozesse der Umgebung Wärmeenergie entziehen und dadurch eine Kühlung des mit dem Ablationsbaustoff beschichteten Trägermaterials bewirken. Der Ablationsbaustoff kann sich beispielsweise durch endotherme Reaktionen chemisch verändern, beispielsweise keramisieren, oder verdampfen, sublimieren oder schmelzen. Der Ablationsbaustoff kann beispielsweise Hydrate beinhalten, die bei Erhitzung Wasserdampf freisetzen. Darüber hinaus kann der Ablationsbaustoff gegebenenfalls Substanzen abgeben, die eine flammhemmende Wirkung haben. Nach Abschluss der chemischen und/oder physikalischen Prozesse bleibt häufig eine nichtbrennbare Masse zurück, die zusätzlich thermisch isolierend wirkt.
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Unter der „Reaktionstemperatur eines Flammschutzmittels“ oder der „Reaktionstemperatur einer Flammschutzmittelschicht“ (ggfs. auch als „Auslösetemperatur“ bezeichnet) wird hier die Temperatur verstanden, bei der die flammhemmende Wirkung des Flammschutzmittels einsetzt, beispielsweise ein Stoff intumesziert oder Wasser freisetzt. Im Falle mehrerer verschiedener Flammschutzmittel bezieht sich dieser Ausdruck vorzugsweise auf den Stoff oder die Stoffzusammensetzung mit dem höchsten Anteil und/oder mit der niedrigsten Reaktionstemperatur.
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Unter einem Brandschutzband, das „mittig für eine Teilung des Brandschutzbandes in zwei Längshälften vorkonfiguriert ist“ wird ein Brandschutzband verstanden, dass in Längsrichtung durch eine in Längsrichtung durch das Band verlaufende Materialschwächung, Materialentfernung, Schlitzung, Perforation oder dergleichen werkseitig so ausgestaltet ist, dass eine einfache Teilung des Brandschutzbandes in zwei Längshälften, beispielsweise unter Zuhilfenahme eines Cuttermessers, einer Schere oder dergleichen, ermöglicht ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Brandschutzbandes umfasst die Flammschutzmittelschicht einen Dämmschichtbildner oder besteht aus einem Dämmschichtbildner. Die Flammschutzmittelschicht kann mit einer Schutzfolie abgedeckt sein, die bei der Montage des Brandschutzbandes entfernt wird. Bevorzugt löst die Flammschutzmittelschicht, z.B. Dämmschichtbildnerschicht bei einer Temperatur von 150-200 °C, bevorzugt 150 °C, aus.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Brandschutzbandes besteht der Träger aus einem nichtbrennbaren Gewebe oder umfasst ein nicht brennbares Gewebe, oder besteht aus einer metallischen Folie oder umfasst eine metallische Folie. Als nichtbrennbares Gewebe kommt beispielsweise ein mineralisches Gewebe, beispielsweise ein Glasfasergewebe oder ein Glasfaserverbundgewebe in Frage. Ein Aramidfasergewebe oder Aramidfaser-Verbundgewebe sind ebenfalls geeignet. Auch ein metallisches Gewebe kann eingesetzt werden.
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Auf der der ersten Fläche gegenüberliegenden zweiten Fläche des Trägers kann beispielsweise eine Kunststoffschicht angeordnet sein, beispielsweise eine Polyurethan-, Polyester- oder Silikonschicht. Die Kunststoffschicht ist bevorzugt in geeigneter Weise flammwidrig eingestellt. In die Kunststoffschicht, die vorzugsweise eine Polyurethanschicht ist, können Metallpartikel, z.B. Aluminiumpartikel, eingelagert sein. Die Einlagerung von Metallpartikeln verbessert die Wärmereflexion der Fläche. Besonders bevorzugt ist die Kunststoffschicht eine mittels geeigneter Addiditve flammwidrig eingestellte PU-Schicht, weiter bevorzugt eine mittels halogenfreier Additive flammwidrig eingestellte PU-Schicht (s. z.B. Ali, Mohd & Abd.Rahman, Hamimah & Amirnordin, Shahrin & Khan, Najeed, 2018, Eco-Friendly Flame-Retardant Additives for Polyurethane Foams: A Short Review, Key Engineering Materials, 791, 19-28. 10.4028/www.scientific.net/KEM.791.19; Cherednichenko, K., Kopitsyn, D., Smirnov, E., Nikolaev, N., Fakhrullin, R., Fireproof Nanocomposite Polyurethane Foams: A Review. Polymers 2023, 15, 2314. https://doi.org/10.3390/polym15102314). Geeignete Kunststoffmaterialien sind dem Fachmann aus dem Stand der Technik bekannt. Die Kunststoffschicht ist vorteilhaft, um ein Durchschlagen der Flammschutzmittelschicht durch den Träger hindurch, zu verhindern, beispielsweise bei der Herstellung und/oder nach der Auslösung. Bei der Herstellung verhindert die Kunststoffschicht, dass das Flammschutzmittel durch etwaige Öffnungen oder Poren des Trägers auf die andere Seite des Trägers und damit die zweite Fläche gelangt. Die Kunststoffschicht beispielsweise, kann beispielsweise, insbesondere im Falle eines Dämmschichtbildners, auch verhindern, dass sich der Dämmschichtbildner durch etwaige Öffnungen oder Poren in dem Träger in Richtung zweiter Fläche ausdehnt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Brandschutzband für eine mittige Teilung des Brandschutzbandes in zwei Längshälften dadurch vorkonfiguriert, dass es in Längsrichtung mittig vorgeschlitzt ist. „Vorgeschlitzt“ bedeutet, dass sich zumindest abschnittsweise ein Schnitt, eine Kerbe oder Rinne oder eine sonstige Ausnehmung in Längsrichtung durch die Flammschutzmittelschicht und gegebenenfalls auch einen Teil des Trägers, vorzugsweise jedoch nur durch die Flammschutzmittelschicht erstreckt. Alternativ oder zusätzlich kann das Material des Brandschutzbandes auch perforiert sein, wodurch ebenfalls eine Materialschwächung hervorgerufen wird, die eine Teilung des Brandschutzbandes in zwei Längshälften entlang der Längsrichtung ermöglicht wird. Eine Perforierung ist vorzugsweise über die gesamte Materialschicht, d.h. sowohl über die Flammschutzmittelschicht als auch den Träger vorgesehen. Zur Teilung kann gegebenenfalls die Zuhilfenahme eines Cuttermessers, einer Schere oder eines anderen Schneidwerkzeugs erforderlich oder vorteilhaft sein.
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Zur Herstellung einer Brandabschottung mit dem erfindungsgemäßen Brandschutzband im Bereich einer Durchführung von Rohrleitungen durch beispielsweise eine Wand oder Decke genügt es, ein Stück des erfindungsgemäßen Brandschutzbandes von einer Rolle oder einem Streifen abzuschneiden und in Längsrichtung entlang der vorkonfigurierten Teilungslinie in zwei Längshälften zu teilen. Die beiden getrennten Teilbänder (Bandhälften) können jeweils im Bereich der Öffnungen der Durchführung durch die Wand oder Deck außen um eine Rohrleitung herumgewickelt werden, wobei die Flammschutzmittelschicht nach innen, d.h. zum Rohr hin gerichtet ist. Das Ende jedes Teilbandes kann jeweils beispielsweise mit Hilfe eines Klebebandes an der zweiten Fläche des Bandes fixiert werden. Vorzugsweise wird jedes der Bandhälften so um das Rohr gewickelt, dass das Teilband mit seinem Rand um eine geeignete Länge, beispielsweise 1,5 cm, über den Rand der jeweiligen Öffnung zum Raum hin vorsteht. Im Falle einer Abschottung eines Deckendurchbruchs ist es bevorzugt, wenn das erfindungsgemäße Brandschutzband nicht geteilt wird, d.h. in einem ungeteilten Zustand verbleibt, und um eine Medienleitung so herumgelegt wird, dass der Rand des Bandes um beispielsweise 50 mm gegenüber der Deckenöffnung in Richtung zu einem Raum vorsteht.
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In einem zweiten Aspekt betrifft die Erfindung daher eine Anordnung zur Brandabschottung einer Durchführung für nichtbrennbare Medienleitungen mit brennbarer Isolierung durch eine Decke, wobei die Durchführung sich mit einer Öffnung zu einem Raum öffnet, und wobei die Anordnung folgendes umfasst:
- a) mindestens eine nichtbrennbare Medienleitung, die mit einer brennbaren Isolierung ummantelt ist, und
- b) ein Brandschutzband nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Brandschutzband ungeteilt ist und im Bereich der Durchführung außen um die Isolierung herumgewickelt ist, und wobei die Flammschutzmittelschicht zur Isolierung und zur nichtbrennbaren Medienleitungen gerichtet ist, und wobei das Brandschutzband mit seinem zum Raum hin liegenden Rand vom Rand der Öffnung um den Abstand a beabstandet ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der der erfindungsgemäßen Anordnung ist das Brandschutzband zu mehr als der Hälfte seiner Breite innerhalb der Durchführung angeordnet. Beispielsweise kann ein Brandschutzband mit einer Breite von 125 mm so angeordnet sein, dass der Abstand a 50 mm beträgt, so dass das Brandschutzband mit 50 mm seiner Breite außerhalb der Durchführung liegt, und der Rest des Brandschutzbandes mit einer Restbreite von 75 mm innerhalb der Durchführung angeordnet ist.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von beigefügten Figuren zu bevorzugten Ausführungsformen beispielhaft näher erläutert.
- 1 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Brandschutzbandes. 1A zeigt einen vergrößerten Ausschnitt eines Teils des Bandes.
- 2 zeigt eine Ausführungsform eines Abschnitts eines erfindungsgemäßen Brandschutzbandes.
- 3 zeigt beispielhaft einen Schnitt durch eine in einer Wand angeordnete Brandabschottung mit dem erfindungsgemäßen Brandschutzband.
- 4 zeigt beispielhaft einen Schnitt durch eine in einer Decke angeordnete Brandabschottung mit dem erfindungsgemäßen Brandschutzband.
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1 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Brandschutzbandes 1, das hier auf einer Papprolle 7 zu einer Rolle aufgewickelt ist. Beispielsweise können 10 m Brandschutzband 1 zu einer Rolle aufgerollt sein. Das Brandschutzband 1 kann dem Bedarf entsprechend am Einsatzort abgerollt und ein Stück des Brandschutzbandes 1 mit einer für den Einsatzzweck geeigneten Länge kann abgeschnitten werden. Das Brandschutzband 1 umfasst einen Träger 2 mit einer ersten Fläche 3 und einer zweiten Fläche 4. Auf der ersten Fläche (hier die zum Inneren der Rolle weisende Fläche, s. auch 2) ist eine Flammschutzmittelschicht 5, beispielweise eine Dämmschichtbildnerschicht (Intumeszenzmittelschicht) angeordnet. Die Flammschutzmittelschicht 5 kann mit einer Schutzfolie abgedeckt sein, die vor dem Einbau entfernt wird. Auf der zweiten Fläche 4 kann eine PU-Schicht angeordnet sein, die vorzugsweise flammwidrig eingestellt ist. Dadurch kann ein Durchschlagen der Flammschutzmittelschicht, insbesondere bei der Herstellung, vermieden werden. Auch die PU-Schicht kann mit einer Schutzfolie bedeckt sein. Das Brandschutzband 1 ist werkseitig so vorkonfiguriert, beispielsweise durch eine in Längsrichtung 8 sich erstreckende Trennlinie 6, dass es mittig der Länge nach in zwei Längshälften 11, 12 geteilt werden kann. Das Brandschutzband 1 kann beispielsweise eine Breite von 125 mm aufweisen und in zwei Längshälften 11, 12 von jeweils einer Breite von 62.5 mm geteilt werden. Hierzu kann es erforderlich oder vorteilhaft sein, ein Cuttermesser, eine Schere oder ein anderes geeignetes Schneidwerkeug zu verwenden. Der Begriff „Breite“ bezieht sich auf die Ausdehnung des Brandschutzbandes 1 quer zur Trennlinie 6. Die Vorkonfiguration kann darin bestehen, dass das Brandschutzband 1 entlang der Längsrichtung 8 vorgeschlitzt (s. auch 2) und/oder vorperforiert ist. Beispielsweise kann die Flammschutzmittelschicht 5 durch einen Schnitt in Längsrichtung unterbrochen sein, so dass nur noch der Träger mittels eines Schneidwerkzeugs durchtrennt werden muss. Gegebenenfalls kann auch ein Teil des Trägers, der vorzugsweise aus einem Glasfasergewebe-Verbundbaustoff besteht, vorgeschlitzt, vorperforiert oder sonstwie durch geeignete Materialschwächung vorkonfiguriert sein, um eine Längsteilung zu erleichtern. In einer alternativen bevorzugten Ausführungsform sind beispielsweise sowohl die Flammschutzmittelschicht 5 als auch der Träger 2 vorperforiert. Das Brandschutzband 1 kann beispielsweise eine Nenndicke von 1,5 mm und ein Flächengewicht von beispielsweise 2000 g/m2 aufweisen.
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2 zeigt einen Abschnitt eines erfindungsgemäßen Brandschutzband 1, der beispielsweise von einer Brandschutzbandrolle, wie sie in 1 dargestellt ist, abgeschnitten worden sein kann. Der in dem vergrößerten Ausschnitt A dargestellte Teil der oberen Abbildung zeigt deutlicher den Aufbau aus einem Träger 2 und einer Flammschutzmittelschicht 5. Etwaige Abdeckfolien und eine etwaige zusätzliche PU-Schicht auf der zweiten Fläche 4 des Trägers 2 sind nicht dargestellt. Bei der hier dargestellten Ausführungsform ist die Flammschutzmittelschicht 5 vorgeschlitzt, um eine Teilung des Brandschutzbandes 1 entlang der Trennlinie 6 in die zwei Längshälften 11 und 12 zu erleichtern.
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3 zeigt vereinfacht eine Anordnung 100 zur Brandabschottung einer Durchführung 106 für nichtbrennbare Medienleitungen 102 mit brennbarer Isolierung 103 durch eine Wand 101, die zwei Räume 112, 113 trennt. Eine durch die Durchführung 106 durchgeführte nichtbrennbare Medienleitung 102 ist hier auf ihrer Außenfläche im Bereich der Durchführung 106 mit einer brennbaren Isolierung 103 ummantelt. Die Isolierung 103 dient u.a. dazu, im Brandfall eine Wärmeweiterleitung über die nichtbrennbare Medienleitung 102, die beispielsweise aus einem wärmeleitenden Metall sein kann, von einem der Räume 112, 113 zum anderen zu verhindern oder zu verzögern. Auf der Isolierung 103 ist um die nichtbrennbare Medienleitung 102 ein erfindungsgemäßes Brandschutzband 1 gewickelt. Das Brandschutzband 1 kann beispielsweise zweimal um den Umfang der nichtbrennbaren Medienleitung 102 mit Isolierung 103 herumgewickelt sein, wobei die Flammschutzmittelschicht 5, die vorzugsweise eine Dämmschichtbildnerschicht ist, nach innen zur Medienleitung 102 hin gerichtet ist. Ein erfindungsgemäßes Brandschutzband 1 ist dazu entlang der Trennlinie 6 in zwei Längshälften 11, 12 geteilt und in dieser geteilten Form im Bereich der Durchführung 106 so ringförmig um die Isolierung 103 angeordnet, dass die beide Längshälften 11, 12 jeweils ein Stück in den jeweils angrenzenden Raum 113, 112 hineinreichen, so dass die zum jeweiligen Raum 112, 113 weisenden Ränder 108 des Brandschutzbandes 1 bzw. der getrennten Längshälften 11, 12 zum jeweiligen Rand der zu dem jeweiligen Raum weisenden Öffnung 107 der Durchführung 106 jeweils um den Abstand a beabstandet sind. Die Anordnung der Längshälften 11, 12 ist bei dieser Anordnung symmetrisch. Der Abstand a kann beispielsweise 15 mm betragen. Bei einer Breite des Brandschutzbandes 1 von beispielsweise 125 mm ergibt sich eine Breite der beiden Längshälften 11, 12 des Brandschutzbandes 1 von 62,5 mm, so dass bei einem Abstand a von 15 mm die Längshälften 11, 12 noch mit einer Restbreite von 47,5 mm innerhalb der Durchführung 106 liegen. Die Enden der beiden Längshälften 11, 12 des Brandschutzbandes 1 können nach Umwicklung der nichtbrennbaren Medienleitung 102 mit Isolierung 103 beispielsweis mit Klebeband fixiert werden. Die beiden Längshälften 11, 12 des Brandschutzbandes 1 können gegebenenfalls jeweils mit Hilfe eines um den in den jeweiligen Raum 112, 113 überstehenden Teil des Brandschutzbandes 1 bzw. dessen Längshälften 11, 12 gewickelten Wickeldrahtes (beispielsweise mit einem Durchmesser von ≥ 0,6 mm) auf der Isolierung 103 fixiert sein. Der Ringspalt 104 zwischen Wandlaibung und Außenfläche des Brandschutzbandes 1 bzw. dem innerhalb der Durchführung 106 liegenden nicht mit dem Brandschutzband 1 umwickelten Teil der Isolierung 103 kann mit einem geeigneten Verfüllungsmaterial, z.B. Brandschutzmörtel, Brandschutzspachtelmasse, Brandschutzfarbe, Brandschutzkitt, Beton, Zementmörtel, Gips oder Mineralwolle verfüllt werden.
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4 zeigt vereinfacht eine erfindungsgemäße Anordnung 100 zur Brandabschottung einer Durchführung 106 für nichtbrennbare Medienleitungen 102 mit brennbarer Isolierung 103 durch eine Decke 105. Die Durchführung 106 öffnet sich mit einer Öffnung 110 zu einem Raum 109 mit einer potenziellen Brandquelle 111. Der Ausdruck „Raum mit einer potenziellen Brandquelle“ ist nicht so zu verstehen, dass in dem Raum ein Objekt oder eine Struktur vorhanden ist, die eine potenzielle Brandquelle darstellen kann, sondern soll lediglich einen Raum bezeichnen, in dem gegebenenfalls ein Brand entstehen oder sich ausbreiten kann. Das erfindungsgemäße Brandschutzband 1 ist hier ungeteilt, d.h. nicht in zwei Längshälften 11, 12 geteilt, und im Bereich der Durchführung 106 außen, beispielsweise zweifach, um die Isolierung 103 herumgewickelt. Das Brandschutzband 1 ist dabei so um die nichtbrennbare Medienleitung 102 bzw. deren Isolierung 103 herumgewickelt, dass die Flammschutzmittelschicht 5 dabei zur Isolierung 103 und zur nichtbrennbaren Medienleitung 102 hin gerichtet ist. Darüber hinaus ist das Brandschutzband 1 mit seinem zum Raum 109 hin liegenden Rand 108 vom Rand der Öffnung 110 um den Abstand a beabstandet. Der Abstand kann beispielsweise 50 mm betragen. Das Brandschutzband 1 ist vorzugsweise zu mehr als der Hälfte seiner Breite innerhalb der Durchführung 106 angeordnet. Beispielsweise kann das Brandschutzband 1 eine Breite von 125 mm aufweisen und so angeordnet sein, dass der Abstand a 50 mm beträgt, so dass das Brandschutzband 1 mit 50 mm seiner Breite außerhalb der Durchführung 106 liegt, und der Rest des Brandschutzbandes 1 mit einer Restbreite von 75 mm innerhalb der Durchführung 106 angeordnet ist. Der Ringspalt 104 zwischen Wandlaibung und Außenfläche des Brandschutzbandes 1 bzw. dem innerhalb der Durchführung 106 liegenden nicht mit dem Brandschutzband 1 umwickelten Teil der Isolierung 103 kann mit einem geeigneten Verfüllungsmaterial, z.B. Brandschutzmörtel, Beton, Zementmörtel, Gips oder Mineralwolle verfüllt werden. Das Brandschutzband 1 kann gegebenenfalls mit Hilfe eines Wickeldrahts (beispielsweise mit einem Durchmesser von > 0,6 mm) auf der Isolierung 103 fixiert sein, wobei der Wickeldraht beispielsweise auf den aus der Durchführung 106 in den Raum 109 vorstehenden Teil des Brandschutzbandes 1 gewickelt sein kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 2554885 A2 [0003]
- DE 102021204139 A1 [0003]
- DE 202005018356 U1 [0003]
- DE 10138726 A1 [0003]
- WO 2016008863 A1 [0003]
- WO 2016001205 [0003]
- WO 2021228472 A1 [0003]
- WO 2022090025 A1 [0003]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- Ali, Mohd & Abd.Rahman, Hamimah & Amirnordin, Shahrin & Khan, Najeed, 2018, Eco-Friendly Flame-Retardant Additives for Polyurethane Foams: A Short Review, Key Engineering Materials, 791, 19-28. 10.4028/www.scientific.net/KEM.791.19 [0018]
- Cherednichenko, K., Kopitsyn, D., Smirnov, E., Nikolaev, N., Fakhrullin, R., Fireproof Nanocomposite Polyurethane Foams: A Review. Polymers 2023, 15, 2314. https://doi.org/10.3390/polym15102314 [0018]