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Die Erfindung betrifft zunächst ein Verbindungselement für Schutzwandelemente gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, insbesondere für transportable Schutzwandsysteme für den Straßenverkehr im Bereich von Verkehrsführungen an Baustellen, Gefahrenstellen oder dergleichen, welche Schutzwandelemente eine bodenseitige Längsausnehmung und eine stirnseitige Vertikalausnehmung aufweisen. Das Verbindungselement umfasst ein erstes Profilteil und ein zweites Profilteil, wobei das erste Profilteil und das zweite Profilteil im Wesentlichen senkrecht zueinander orientiert und fest miteinander verbunden sind, vorzugsweise verschweißt, verschraubt oder gesteckt.
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Weiterhin betrifft die Erfindung ein mobiles Schutzwandsystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 12 für den Straßenverkehr im Bereich von Baustellen, Gefahrenstellen oder dergleichen, wobei das mobile Schutzwandsystem wenigstens ein erfindungsgemäßes Verbindungselement und wenigstens zwei mit dem Verbindungselement zu verbindende oder verbundene Schutzwandelemente umfasst.
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Verbindungselemente bzw. Schutzwandsysteme der genannten Art sind beispielsweise aus der
DE 20 2011 104 387 U1 bekannt, deren Inhalt hiermit durch Bezugnahme vollumfänglich in die vorliegende Beschreibung mit aufgenommen wird.
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Die genannten Schutzwandsysteme dienen allgemein zur Sicherung von Verkehrswegen, Straßen oder Plätzen, insbesondere zur temporären Sicherung im Bereich von Verkehrsführungen an Baustellen, gegen das Abkommen von Fahrzeugen sowie zum Schutz von Personen oder Einrichtungen neben der Straße.
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Schutzwandkonstruktionen aus einer Vielzahl einzelner Schutzwandelemente sind dem Fachmann bekannt und dienen vorzugsweise zur Sicherung von Verkehrswegen, insbesondere zur temporären oder dauerhaft-stationären Sicherung im Bereich von Baustellen, Arbeitsstellen und Straßen oder dergleichen. Sie werden weiterhin eingesetzt zum Schutz von oder gegen von der Fahrbahn abkommende(n) Fahrzeuge(n) und zum Schutz von Personen oder besonderen Einrichtungen neben einer Straße oder Verkehrsfläche.
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So ist beispielsweise aus der
DE 91 06 411 U1 eine so genannte Trennschwelle für Straßenverkehrsbereiche bekannt, die eine längliche Fußplatte mit einer sich darin in Längsrichtung erstreckenden Ausnehmung aufweist, in die eine von der Fußplatte hochstehende Trennplatte eingesetzt ist.
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Aus der
US 2005/0201828 A1 ist eine vorgefertigte Straßenmittenwand bekannt, zu deren Herstellung eine Reihe von Einzelblöcken vertikal auf einem Fußelement übereinandergestapelt und mit in fluchtende vertikale Durchbrüche der Einzelblöcke eingebrachten Schraubmitteln gesichert wird.
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Die
DE 1 784 011 beschreibt eine Leiteinrichtung für Straßen, Brücken oder dergleichen aus Betonblöcken, die jeweils aus einem der Fahrbahn zugekehrten Frontblock und einem dahinter angeordneten Stützblock bestehen.
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Die
WO 93/12300 A1 offenbart ein Schutzwandelement mit einem nach unten hin verbreiterten Basiselement und einem seitlich auf bzw. in das Basiselement einschiebbaren Aufsatzelement.
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Aus der
DE 1 908 636 ist eine transportable Leitvorrichtung beispielsweise zur Trennung von Fahrbahnen bekannt, die mindestens zwei mit Abstand voneinander aufstellbare Stützpfeiler aufweist, die mit vertikal verlaufenden Nuten versehen sind, wobei eine Wand von oben in die sich gegenüberliegenden Nuten der Stützpfeiler einschiebbar ist.
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Die
DE 26 40 910 offenbart eine als Lärmschutzwand und Leiteinrichtung dienende Schutzwand, die kastenförmige Elemente mit seitlichen Blechwänden aufweist, von denen mindestens eine mit einer horizontal verlaufenden Wellung oder dergleichen versehen ist, wobei die kastenförmigen Elemente zum Erreichen der gewünschten Höhe und Länge übereinander und hintereinander angeordnet sind.
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Die
DE 30 12 681 C2 offenbart eine Gleitschwelle zur Sicherung von Verkehrswegen aus kettenartig unter Verwendung von Kupplungsgliedern zusammengesetzten Betonfertigteilen.
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Die
EP 1 927 699 B1 beschreibt eine Verkehrsleitwand, bei der die Wandelemente über Querbohrungen und Schraubbolzen an vertikalen Profilelementen gesichert sein können.
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Um die Zulassung für die Verwendung im Straßenverkehr zu erhalten, müssen Schutzwandsysteme heutzutage strenge Anforderungen erfüllen, welche sich insbesondere auf die maximale Durchbiegung einer Schutzwand bei Anfahrversuchen mit Fahrzeugen bestimmter Gewichtsklassen (Pkw, Lkw) beziehen. Außerdem müssen derartige Schutzwandsysteme kostengünstig herstellbar, leicht auf- und wieder abbaubar und mehrfach wieder verwendbar sein. Des Weiteren soll eine sichere Aufstellung und Funktion auch bei nicht konstanter Steigung bzw. Neigung des Aufstell-Untergrunds, beispielsweise an Kuppen oder in Senken, gewährleistet sein.
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Um die genannten Schutzwandsysteme leicht auf- und wieder abbauen zu können, sollten die verwendeten Einzelteile möglichst leichtgewichtig ausgebildet sein, damit je Auslieferungsfahrt – in der Regel per Lkw mit Anhänger – möglichst viele Einzelteile (Schutzwandelemente und/oder Verbindungselemente) transportiert und abgeliefert werden können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrundem, ein Verbindungselement der eingangs genannten Art sowie ein mit derartigen Verbindungselementen ausgestattetes mobiles Schutzwandsystem zu schaffen, dass sich durch einen möglichst einfachen und leichtgewichtigen Aufbau sowie, damit einhergehend, durch gute Transportierbarkeit auszeichnet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verbindungselement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein mobiles Schutzwandsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 12. Entsprechende Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Idee sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß ist ein Verbindungselement für Schutzwandelemente, insbesondere für transportable Schutzwandsysteme für den Straßenverkehr im Bereich von Baustellen, Gefahrenstellen oder dergleichen, welche Schutzwandelemente eine bodenseitige Längsausnehmung und einen stirnseitige Vertikalausnehmung aufweisen, welches Verbindungselement ein erstes Profilteil und ein zweites Profilteil umfasst, wobei das erste Profilteil und das zweite Profilteil im Wesentlichen senkrecht zueinander orientiert und fest miteinander verbunden sind, vorzugsweise verschweißt, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Profilteil als gerades U-Profil mit einem ersten freien Schenkel und einem zweiten freien Schenkel ausgebildet ist, welcher erste freie Schenkel und welcher zweite freie Schenkel sich im Wesentlichen parallel zueinander erstrecken, und mit einem mittleren Schenkel, der den ersten freien Schenkel und den zweiten freien Schenkel verbindet; und das zweite Profilteil als gerades Hohlprofil mit rechteckigem, vorzugsweise quadratischem Querschnitt ausgebildet ist; und das zweite Profilteil an dem mittleren Schenkel des ersten Profilteils angeordnet ist, wobei es sich bezogen auf die freien Schenkel des ersten Profilteils in eine entgegengesetzte Richtung erstreckt; wobei das erste Profilteil zum Aufstellen unmittelbar auf einem Untergrund, vorzugsweise Straßenfahrbahnbelag, vorgesehen ist.
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Wenn hier und im Folgenden der Begriff „im Wesentlichen” verwendet wird, bedeutet dies dass ein betreffendes Merkmal bis auf übliche Herstellungs- und Fertigungstoleranzen genau realisiert ist.
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Ein erfindungsgemäßes mobiles Schutzwandsystem umfasst zunächst wenigstens ein erfindungsgemäßes Verbindungselement und wenigstens zwei Schutzwandelemente, die mit dem Verbindungselement bzw. über das Verbindungselement zu verbinden oder verbunden sind. Diese Schutzwandelemente sind vorzugsweise in einer Weise ausgebildet, wie dies in der
DE 20 2011 104 387 U1 beschrieben ist, auf welche weiter oben bereits ausdrücklich Bezug genommen wurde. Wesentlich ist dabei, dass die Schutzwandelemente eine bodenseitige Längsausnehmung und eine stirnseitige Vertikalausnehmung aufweisen, um mit komplementären Strukturen des erfindungsgemäßen Verbindungselements, nämlich dem ersten Profilteil und dem zweiten Profilteil, zusammenwirken zu können, insbesondere durch Formschluss. Im Hinblick auf weitere mögliche Merkmale bzw. Eigenschaften der Schutzwandelemente wird auf die Offenbarung in der genannten Druckschrift
DE 20 2011 104 387 U1 verwiesen.
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Nach dem Vorstehenden weist ein erfindungsgemäßes Verbindungselement zunächst ein erstes Profilteil auf, welches als gerades U-Profil oder Trapez-Profil oder Rechteck-Profil mit einem ersten Schenkel und mit einem zweiten Schenkel ausgebildet ist, wobei die genannten Schenkel über einen mittleren Schenkel verbunden sind. Weiterhin umfasst das erfindungsgemäße Verbindungselement ein zweites Profilteil, welches als gerades Hohlprofil mit rechteckigem, vorzugsweise quadratischem Querschnitt ausgebildet ist. Die beiden Profilteile, nämlich das erste und das zweite Profilteil, sind fest miteinander verbunden, vorzugsweise etwa in Form eines T, ohne dass die Erfindung jedoch auf eine derartige relative Anordnung der Profilteile beschränkt wäre. Dabei ist vorgesehen, dass das zweite Profilteil an dem mittleren Schenkel des ersten Profilteils angeordnet ist – und zwar auf derjenigen Seite, welche der anderen beiden Schenkeln des ersten Profilteils abgewandt ist. Wenn das erste Profilteil ein U-Profil oder Trapez-Profil ist, lassen sich die beiden Schenkel auch als freie Schenkel bezeichnen.
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Das erste Profilteil dient unmittelbar zum Aufstellen auf einem Untergrund für das Schutzwandsystem, vorzugsweise also einen Straßenfahrbahnbelag oder dergleichen. Insbesondere ist das erste Profilteil nicht dazu vorgesehen, auf einer Bodenplatte oder dergleichen angeordnet zu werden, welche Bodenplatte dann ihrerseits auf dem genannten Untergrund aufgestellt bzw. abgelegt wird, wie dies abweichend beispielsweise gemäß den
12 ff der
DE 20 2011 104 387 U1 der Fall ist.
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Das erste Profilteil wird bei der Montage des Verbindungselements vorzugsweise mittels des zweiten Profilteils oben gehalten bzw. oben, mittig oder an sonstiger Stelle in der stirnseitigen Ausnehmung der Schutzwandelemente in Längsrichtung fixiert, vorzugsweise verschraubt.
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Insbesondere durch den angesprochen Verzicht auf eine Bodenplatte oder dergleichen erreicht die vorliegende Erfindung eine deutlich leichtgewichtigere Ausgestaltung des Verbindungselements verglichen mit vorbekannten Verbindungselementen der eingangs genannten Art, insbesondere gemäß
DE 20 2011 104 387 U1 .
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Wie weiter oben bereits angesprochen, sieht eine erste Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungselements vor, dass das zweite Profilteil etwa mittig bezogen auf eine Längserstreckung des ersten Profilteils angeordnet ist. Auf diese Weise ergibt sich die bereits erwähnte T-Konfiguration für das gesamte Verbindungselement, welches so besonders vielseitig verwendbar ist.
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Eine andere Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungselements sieht vor, dass in dem ersten Profilteil im Bereich des mittleren Schenkels wenigstens ein Durchbruch vorgesehen ist. Dieser Druchbruch dient zum Verbinden des Verbindungselements mit einem Schutzwandelement im Bereich des ersten Profilteils, indem insbesondere an dem Schutzwandelement – im Bereich der boddenseitigen Längsausnehmung – wenigstens ein geeigneter Vorsprung vorgesehen ist, der in den genannten Durchbruch eingreift. Vorzugsweise weist das erfindungsgemäße Verbindungselement im Zuge einer wieder anderen Weiterbildung wenigstens einen Durchbruch auf jeder Seite des zweiten Profilteils auf, wobei die Durchbrüche bezüglich des zweiten Profilteils symmetrisch angeordnet sein können.
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In Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungselements kann auch vorgesehen sein, dass in dem zweiten Profilteil wenigstens ein Durchbruch vorgesehen ist. Dieser Durchbruch dient zum Verbinden zweiter Schutzwandelemente über das Verbindungselement, insbesondere durch Verspannen mittels geeigneter Spannmittel (Schraubmittel), wie ebenfalls in der
DE 20 2011 104 387 U1 bereits beschrieben, worauf hier wiederum vollinhaltlich Bezug genommen wird. Vorzugsweise sind in dem zweiten Profilteil zu diesem Zweck zwei fluchtende Durchbrüche in einander gegenüberliegenden Wandungen des zweiten Profilteils vorgesehen. Dabei können die Durchbrüche mittels eines geeigneten Hülsenteils durchgängig miteinander verbunden sein, so dass durch die Durchbrüche und das genannte Hülsenteil die genannten Spann- oder Schraubmittel hindurchsteckbar sind, um stirnseitig aneinander stoßende Schutzwandelemente zu verbinden. Das Hülsenteil wirkt stabilisierend und sorgt für bessere Schraubenführung (Montage, Demontage, temporärer Einsatz).
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Eine andere Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungselements sieht vor, dass sich die genannten Durchbrüche in dem zweiten Profilteil in der Nähe eines freien Endes des zweiten Profilteils, d. h. entfernt von dem ersten Profilteil befinden. Auf diese Weise lässt sich eine kräftemäßig besonders vorteilhafte Verspannung horizontal in der Längsrichtung zwischen benachbarten Schutzwandelementen erreichen.
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Eine wieder andere Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungselements sieht vor, dass die freien Enden der (freien) Schenkel des ersten Profilteils bezogen auf den mittleren Schenkel des ersten Profilteils nach außen abgewinkelt sind (Trapez-Profil). In diesem Zusammenhang sind die „freien Enden” der freien Schenkel des ersten Profilteils diejenigen Enden der genannten freien Schenkel, welche dem mittleren Schenkel abgewandt angeordnet sind. Gemäß der vorstehend beschriebenen Ausführungsform sind die (freien) Schenkel des ersten Profilteils an ihren von dem mittleren Schenkel abgewandten Enden nach außen abgewinkelt, wobei sie sich in diesem abgewinkelten Bereich im Wesentlichen parallel zu dem mittleren Schenkel erstrecken. Auf diese Weise wird die mögliche Aufstandsfläche des ersten Profilteils auf dem Untergrund entsprechend einer Breite der abgewinkelten Bereiche vergrößert. Die freien Schenkel und der mittlere Schenkel können eine unterschiedliche Länge aufweisen.
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Weiterhin kann in Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungselements vorgesehen sein, dass eine Abmessung der abgewinkelten Bereiche etwa einer entsprechende Abmessung, vorzugsweise einer Breite, des mittleren Schenkels entspricht. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass jeder abgewinkelte Bereich flächenmäßig etwa ebenso groß ausgebildet ist, wie der mittlere Schenkel. Die Erfindung ist jedoch keinesfalls auf derartige Abmessungsverhältnisse beschränkt.
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Eine äußerst bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungselements sieht vor, dass innerhalb des ersten Profilteils zwischen dessen (freien) Schenkeln und im Wesentlichen parallel zu dem mittleren Schenkel wenigstens ein Versteifungsteil angeordnet ist. Dieses Versteifungsteil muss sich nicht über die gesamte Längserstreckung des ersten Profilteils erstrecken, sondern kann auf einen entsprechenden Teilbereich beschränkt sein. Äußerst bevorzugt ist, dass das genannte Versteifungsteil mit dem ersten Profilteil verschweißt ist.
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Auf diese Weise wird eine vorteilhafte mechanische Stabilisierung, insbesondere des ersten Profilteils, gegenüber äußeren Krafteinwirkungen, insbesondere beim Aufprall eines Fahrzeugs auf die Schutzwand, erreicht.
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In diesem Kontext kann weiterhin vorgesehen sein, dass das Versteifungsteil bezogen auf den mittleren Schenkel in einem geringeren Abstand angeordnet ist als die freien Enden der (freien) Schenkel des ersten Profilteils. Hierdurch wird erreicht, dass insbesondere die abgewinkelten Bereiche des ersten Profilteils und des Versteifungsteil keine durchgängige Fläche bilden, was aus Gründen einer einfachen Aufstellung vor allem bei unebenen Untergründen vorteilhaft sein kann. Außerdem ist eine derartige Anordnung des Versteifungsteils herstellungstechnisch einfacher und kostengünstiger.
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Wieder eine andere Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungselements sieht vor, dass eine Breite des zweiten Profilteils im Wesentlichen einer Breite des ersten Profilteils entspricht, wobei das zweite Profilteil vorteilhafterweise symmetrisch bezüglich einer Längsachse des ersten Profilteils angeordnet ist. Dies ist gleichbedeutend damit, dass das zweite Profilteil seitlich nicht über das erste Profilteil hinausragt.
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Außerdem kann in Weiterbildung des erfindungsgemäßen Erfindungselements vorgesehen sein, dass das erste Profilteil und/oder das zweite Profilteil in Stahlblech ausgebildet ist bzw. sind. Vorzugsweise ist das verwendete Stahlblech zudem verzinkt oder anderweitig korrosionshemmend beschichtet, um die Haltbarkeit des Verbindungselements zu verbessern.
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Besonders bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen mobilen Schutzwandsystems sehen vor, dass das Verbindungselement seitlich nicht über die Schutzwandelemente, insbesondere an deren breitester Stelle, hinausragt. Dies wird vorteilhafterweise dadurch erreicht, dass das Verbindungselement – wie bereits erwähnt – keine Bodenplatte aufweist, so dass seine Breite im einfachsten Fall auf eine Breite des ersten Profilteils beschränkt ist, welches vorteilhafterweise vollständig innerhalb der bodenseitigen Längsausnehmung der Schutzwandelemente aufgenommen ist, wie sich z. B. aus der entsprechenden Beschreibung der Schutzwandelemente gemäß
DE 20 2011 104 387 U1 ergibt. Jedoch auch bei einer Ausgestaltung des Verbindungselements mit nach außen abgewinkelten freien Schenkeln des ersten Profilteils lässt sich eine solche Ausführungsform realisieren, weil gemäß
DE 20 2011 104 387 U1 die Schutzwandelemente bodenseitige Verbreiterungen aufweisen, welche die genannten Abwinklungen das Verbindungselements vollständig abdecken bzw. überdecken.
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Schließlich sieht eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen mobilen Schutzwandsystems vor, dass das Verbindungselement unmittelbar auf einem für die Aufstellung des Schutzwandelements dienenden Untergrund, vorzugsweise einen Straßenfahrbahnbelag, aufgestellt bzw. aufstellbar ist, worauf bereits hingewiesen wurde. Vorzugsweise kommen in diesem Zusammenhang keinerlei weitere Aufstellelemente zwischen Verbindungselement und Untergrund zum Einsatz, wie insbesondere die aus
DE 20 2011 104 387 U1 bekannte Bodenplatte.
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Gemäß einem alternativen Lösungsansatz kann grundsätzlich auch vorgesehen sein, auf das zweite Profilteil gänzlich zu verzichten und ein Verbindungselement vorzusehen, welches lediglich aus dem ersten Profilteil gebildet ist. Dieses erste Profilteil kann wiederum einen rechteckigen, U-förmigen oder auch trapezförmigen Querschnitt aufweisen. Die genannten (freien) Schenkel dieses Profilteils können nach außen abgewinkelt sein, um eine Aufstellfläche des Profilteils auf dem Untergrund zu vergrößern. Ansonsten kann dieses Profilteil ausgebildet sein, wie das vorstehend detailliert beschriebene erste Profilteil, worauf hier Bezug genommen wird.
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Schutzwandelemente, die mithilfe eines derartigen Verbindungselements zu verbinden sind, müssen folglich keine stirnseitige, vertikale Ausnehmung aufweisen, sondern können in ihrem stirnseitigen Bereichen flach aneinander stoßen, weil in diesem Bereich kein zweites Profilteil des vorstehend beschriebenen, vereinfachten Verbindungselements aufzunehmen ist.
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Weitere Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden ersichtlich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung.
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1 zeigt ein erfindungsgemäßes Verbindungselement in perspektivischer Ansicht von oben;
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2 zeigt das Verbindungselement aus 1 in perspektivischer Ansicht von unten;
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3 zeigt das Verbindungselement aus 1 zusammen mit einem zu verbindenden Schutzwandelement;
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4 zeigt das Verbindungselement aus 1 zusammen mit einem anderen Schutzwandelement;
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5 zeigt die Anordnung gemäß 3 in einer alternativen Darstellung;
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6 zeigt das Schutzwandelement gemäß 3 mit zwei erfindungsgemäßen Verbindungselementen;
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7 zeigt das Schutzwandelement gemäß 4 mit zwei erfindungsgemäßen Verbindungselementen;
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8 zeigt ein anderes erfindungsgemäßes Verbindungselement in perspektivischer Ansicht von oben;
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9 zeigt das Verbindungselement aus 8 in perspektivischer Ansicht von unten;
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10 zeigt das Verbindungselement gemäß 8 zusammen mit einem Schutzwandelement in perspektivischer Ansicht von oben;
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11 zeigt das Verbindungselement und das Schutzwandelement aus 10 in perspektivischer Ansicht von unten;
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12 zeigt das Schutzwandelement aus 10 mit zwei Verbindungselementen in perspektivischer Ansicht von oben;
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13 zeigt die Anordnung gemäß 12 in perspektivischer Ansicht von unten;
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14 zeigt ein alternatives Verbindungselement; und
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15 zeigt ein weiteres, alternatives Verbindungselement.
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1 zeigt eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungselements für Schutzwandelemente, welches Verbindungselement insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist. Es umfasst ein erstes Profilteil 2 in Form eines nach unten offenen U-Profils, welches erste Profilteil 2 mit einem zweiten Profilteil 3 nach Art eines geraden Hohlprofils mit speziell quadratischem Querschnitt verschweißt ist. Das zweite Profilteil 3 ist mittig bezüglich des ersten Profilteils 2 angeordnet, und beide Profilteile 2, 3 besitzen dieselbe Breite B. Speziell erfolgt die angesprochene Verbindung zwischen dem zweiten Profilteil 3 und dem ersten Profilteil 2 im Bereich eines mittleren Schenkels 2a des ersten Profilteils 2, während sich die freien Schenkel 2b des ersten Profilteils von der Seite des zweiten Befestigungsteils 3 weg erstrecken. Das erste Profilteil 2 weist im Bereich des mittleren Schenkels 2a auf jeder Seite des zweiten Profilteils 3 jeweils einen Durchbruch 2c auf, welche Durchbrüche 2c zum Verbinden mit komplementären Strukturen eines (hier nicht gezeigten) Schutzwandelements dienen. Die Durchbrüche 2c sind bezogen auf den Ort des zweiten Profilteils 3 symmetrisch angeordnet und speziell nach Art von Langlöchern ausgebildet.
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An seinem freien Ende 3a, d. h. seinem von dem ersten Profilteil 2 abgewandten Ende weist das zweite Profilteil 3 zwei Durchbrüche 3b auf, die in einander gegenüberliegenden Wandungen 3c, 3d des zweiten Profilteils 3 angeordnet sind. Aus Gründen der Darstellung ist in 1 nur einer der genannten Durchbrüche 3b zu erkennen. Zwischen den genannten Wandungen 3c, 3d ist im Bereich der Durchbrüche 3b im Inneren des zweiten Profilteils 3 ein Hülsenelement oder Hülsenteil 3e angeordnet, welches die genannten Durchbrüche 3b durchgängig miteinander verbindet, so dass geeignete Verbindungselemente (nicht gezeigt) im Bereich des Hülsenteils 3e durch das zweite Profilteil 3 hindurchgeführt werden können.
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2 zeigt das aus 1 bekannte Verbindungselement 1 schräg von unten.
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In
3 ist das Zusammenwirken des aus
1 und
2 bekannten Verbindungselements
1 mit einem Schutzwandelement
4 gezeigt, welches Schutzwandelement
4 aus der
DE 20 2011 104 387 U1 bekannt ist. Es sei deshalb nur auf wesentliche Einzelheiten des Schutzwandelements
4 genauer eingegangen:
Das Schutzwandelement
4 weist bei Bezugszeichen
4a eine bodenseitige Längsausnehmung auf, wie sie insbesondere in
5 gut zu erkennen ist. Außerdem besitzt das Schutzwandelement
4 eine stirnseitige Vertikalausnehmung
4b. Im Bereich seiner Seitenwände weist das Schutzwandelement
4 bodenseitige Verbreiterungen bzw. entsprechende Profilelemente
4d auf, so dass das Schutzwandelement
4 ohne weitere Hilfsmittel selbständig auf einen Untergrund, wie auf einen Fahrbahnbelag oder dergleichen, aufstellbar ist, ohne umzukippen.
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Das Verbindungselement 1 einerseits und das Schutzwandelement 4 andererseits sind nun so ausgebildet, dass das Verbindungselement 1 auf einer Seite des zweiten Profilteils 3 mit seinem ersten Profilteil 2 in die genannte bodenseitige Längsausnehmung 4a des Schutzwandelements 4 eingreift, bis es im Bereich der Vertikalausnehmung 4b mit dem zweiten Profilteil 3 mit dem Schutzwandelement 4 in Eingriff steht. Das Verbindungselement 1 und das Schutzwandelement 2 sind zu diesem Zweck abmessungstechnisch aufeinander angepasst, insbesondere was die Abmessungen der Profilteile 2, 3 bzw. der Ausnehmungen 4a, 4b anbelangt, siehe weiter unten.
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Wie man der
3 noch entnimmt, weist das Schutzwandelement
4 einen mit den Durchbrüchen
3b des Verbindungselements
1 korrespondierenden Durchbruch
4e mit dahinterliegender Ausnehmung
4f auf, deren Funktionen ebenfalls bereits in der
DE 20 2011 104 387 U1 beschrieben sind, so dass darauf vorliegend nicht weiter einzugehen ist.
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4 zeigt grundsätzlich den gleichen Sachverhalt wie 3, mit der Ausnahme, dass das hier mit Bezugszeichen 4' bezeichnete Schutzwandelement unterhalb der erwähnten bodenseitigen Verbreiterungen 4d über gewisse Teilbereiche seiner Längsausstreckung unterseitige Auflagemittel 4g aufweist, die beispielsweise in einem Elastomermaterial ausgebildet sein können, um eine Abnutzung des Schutzwandelements 4' zu verringern. Außerdem besteht so die Möglichkeit, dass (Regen-)Wasser unter dem Schutzwandelement 4' hindurchfließen kann.
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Ansonsten entsprechen die dargestellten Elemente denjenigen in 3.
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5 zeigt dieselbe Anordnung wie in 3, jedoch in perspektivischer Darstellung von unten, so dass insbesondere die Ausgestaltung der bodenseitigen Längsausnehmung 4a des Schutzwandelements 4 gut erkennbar ist. Wie man der 5 insbesondere entnimmt, entspricht eine Länge L der genannten bodenseitigen Längsausnehmung 4a im Wesentlichen gerade einer (Überstands-)Länge I des ersten Profilteils 2 gegenüber dem zweiten Profilteil 3. Erkennbar ist in 5 auch die bereits angesprochene vorspringende Struktur 4h des Schutzwandelements 4, welche innerhalb der Längsausnehmung 4a angeordnet ist und in einen der Durchbrüche 2c gemäß 1 eingreift, wenn das Verbindungselement 1 mit dem Schutzwandelement 4 verbunden ist. Zu diesem Zweck werden das Verbindungselement 1 und das Schutzwandelement 4 zusammengeführt, bis das Verbindungselement 1 mit einer Seite des ersten Profilteils 2 innerhalb der Längsausnehmung 4a des Schutzwandelements 4 aufgenommen ist, wobei Element 4h in den betreffenden Durchbruch 2c eingreift. Bei geeignet gewählten Abmessungen L, I ist dann das zweite Profilteil 3 des Verbindungselements 1 gerade hälftig in der Vertikalausnehmung 4b des Verbindungselements 4 aufgenommen und liegt stirnseitig an diesem an.
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Dies ist in 6 im rechten, oberen Teil der Abbildung erkennbar. Wenn dort nun ein weiteres Schutzwandelement analog zu Bezugszeichen 4 im Bereich des vorspringenden ersten Profilteils 2 mit dem Verbindungselement 1 verbunden wird, lässt sich auf diese Weise ein mobiles Schutzwandsystem aus mehreren miteinander verbundenen Schutzwandelementen 4 aufbauen. Dabei kann es aus handhabungstechnischen Gründen vorteilhaft sein, wenn jeweils ein Verbindungselement 1 bereits vorab mit einem Schutzwandelement 4 verbunden wird, beispielsweise kraftschlüssig oder stoffschlüssig. Alternativ können jedoch auch Verbindungselemente 1 und Schutzwandelemente 4 getrennt auf einem Untergrund abgestellt und anschließend in der besprochenen Art und Weise miteinander verbunden werden.
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7 zeigt ergänzend noch den analogen Sachverhalt bei Verwendung eines Schutzwandelements 4' gemäß 4, worauf hier jedoch nicht weiter einzugehen ist.
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Das insgesamt mit dem Bezugszeichen 1' versehene Verbindungselement gemäß 8 ist im Bereich des ersten Profilteils 2 anders ausgebildet als die Verbindungselemente 1 gemäß den 1 bis 7, worauf nun genauer eingegangen werden soll.
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Gemäß den 8 ff weist das Verbindungselement 1' seitlich nach außen abgewinkelte freie Schenkel 2b' auf, die also ihrerseits im Querschnitt etwa L-förmig ausgebildet sind. Der jeweils abgewinkelte Bereich 2b'' erstreckt sich dabei parallel, jedoch versetzt zu dem mittleren Schenkel 2a. Gemäß der in 8 gezeigten Ausgestaltung besitzen sowohl der mittlere Schenkel 2a als auch das Profilteil 3 als auch die abgewinkelten Bereiche 2b'' jeweils etwa dieselbe Breite B (vgl. 1), ohne dass die Erfindung jedoch auf diese Relativabmessungen beschränkt wäre.
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Zwischen den vertikal orientierten Abschnitten 2b der freien Schenkel 2b' des ersten Profilteils 2 ist gemäß 8 ein Verstärkungs- oder Versteifungsteil 2d angeordnet, welches insbesondere auch der perspektivischen Ansicht von unten in 9 gut zu entnehmen ist. Das Versteifungsteil 2d ist gegenüber den abgewinkelten Bereichen 2b'' versetzt angeordnet, so dass sich bodenseitig keine durchgängige Aufstellfläche des Verbindungselements 1' ergibt (vgl. 9).
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Ein solches Versteifungsteil kann auch bei dem Verbindungselement 1 gemäß den 1 bis 7 vorgesehen sein.
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Vorteilhafterweise weist das Verbindungselement 1' gemäß den 8 und 9 analog zu dem Verbindungselement 1 gemäß den 1 und 2 Durchbrüche im Bereich des mittleren Schenkels 2a des ersten Profilteils 2 auf, welche vorliegend nicht explizit dargestellt sind. Diese können analog zu den erläuterten Durchbrüchen 2c insbesondere gemäß 1 ausgebildet sein und erfüllen dieselbe Funktion.
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Die nachfolgenden 10 bis 13 zeigen ein Zusammenwirken des Verbindungselements 1' gemäß 8 mit einem Schutzwandelement 4, welches entsprechend dem Schutzwandelement aus 3 oder 5 aufgebaut ist, so dass hierauf vorliegend nicht weiter einzugehen ist.
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Insbesondere weist das Schutzwandelement 4 gemäß 11 wiederum eine vorspringende Struktur 4h im Bereich der bodenseitigen Längsausnehmung 4a auf, welche mit dem (nicht gezeigten) Durchbruch im Bereich des mittleren Schenkels 2a des Verbindungselements 1' zusammenwirkt.
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Anhand der Darstellung in 13 sei noch explizit darauf hingewiesen, dass das Verbindungselement 1' trotz der Abwinkelungen 2b' breitenmäßig nicht über das Schutzwandelement 4 hinausragt, welches mit seinem bodenseitigen Verbreiterungen 4d das Verbindungselement 1' im Montagezustand komplett überdeckt. Vorliegend weisen Schutzwandelement 4 und Verbindungselement 1' eine im Wesentlichen identische (Gesamt-)Breite B' auf.
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Die 14 und 15 zeigen alternative Verbindungselemente gemäß einen anderen Aspekt der Erfindung, wonach die zu verbindenden Schutzwandelemente keine stirnseitigen Vertikalausnehmungen aufweisen (müssen).
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Das Verbindungselement 1' gemäß 14 und 15 umfasst nur das weiter oben ausführlich beschriebene erste, horizontale Profilteil, welches als U-Profil ausgebildet ist, dessen freie Schenkel sich parallel zu dem mittleren Schenkel erstreckende Verbreiterungen der Aufstellfläche aufweisen.
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Bei der Ausgestaltung gemäß 15 erstrecken sich diese Verbreiterungen über die gesamte Länge des Verbindungselements 1', während sie sich bei der Ausgestaltung gemäß 14 nur über einen mittleren Teilbereich des Verbindungselements 1' erstrecken.
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Die genannten seitlichen Querschnittsverbreiterungen können nachträglich an das eigentliche Profilteil angesetzt sein, vorzugsweise stoffschlüssig, höchst vorzugsweise durch Verschweißen. Es ist jedoch auch möglich, das gesamte Verbindungselement 1' einstückig auszubilden.
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Weitere Merkmale des Verbindungselements 1' gemäß 14 und/oder 15 lassen sich der weiteren Beschreibung, insbesondere des Verbindungselements 1 entnehmen, auf die insofern ausdrücklich Bezug genommen wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202011104387 U1 [0003, 0020, 0020, 0022, 0024, 0027, 0036, 0036, 0037, 0059, 0061]
- DE 9106411 U1 [0006]
- US 2005/0201828 A1 [0007]
- DE 1784011 [0008]
- WO 93/12300 A1 [0009]
- DE 1908636 [0010]
- DE 2640910 [0011]
- DE 3012681 C2 [0012]
- EP 1927699 B1 [0013]